entgegen § 4 Abs. 3, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 4 letzter Satz, die AMA nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nachträglich entfallen oder eine Änderung gegenüber den im Antrag gemachten Angaben eingetreten ist,entgegen Paragraph 4, Absatz 3,, auch in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz 4, letzter Satz, die AMA nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nachträglich entfallen oder eine Änderung gegenüber den im Antrag gemachten Angaben eingetreten ist,