-
10 ObS 44/87
Entscheidungstext
OGH
06.10.1987
10 ObS 44/87
Veröff: SZ 60/198 = SSV-NF 1/33
-
10 ObS 62/87
Entscheidungstext
OGH
15.12.1987
10 ObS 62/87
Beisatz: Ein bereits vor Beginn der Erwerbstätigkeit eingetretener und damit in das Versicherungsverhältnis mitgebrachter, im wesentlichen unveränderter körperlicher oder geistiger Zustand kann daher bei Leistungen aus den Versicherungsfällen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht zum Eintritt des Versicherungsfalles führen. (T1) Veröff: SSV-NF 1/67
-
10 ObS 94/88
Entscheidungstext
OGH
10.05.1988
10 ObS 94/88
-
10 ObS 117/88
Entscheidungstext
OGH
31.05.1988
10 ObS 117/88
Beis wie T1; Veröff: SSV-NF 2/60
-
10 ObS 157/88
Entscheidungstext
OGH
06.09.1988
10 ObS 157/88
nur: Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit hat zur Voraussetzung, dass eine zuvor bestandene Arbeitsfähigkeit, durch nachfolgende Entwicklungen beeinträchtigt wurde. (T2); Beis wie T1; Beisatz: Gilt auch für GSVG und BSVG. (T3) Veröff: SZ 61/187
-
10 ObS 227/88
Entscheidungstext
OGH
20.09.1988
10 ObS 227/88
nur T2; Beis wie T1; Beis wie T3
-
10 ObS 139/88
Entscheidungstext
OGH
08.11.1988
10 ObS 139/88
Veröff: SSV-NF 2/119
-
10 ObS 477/89
Entscheidungstext
OGH
06.02.1990
10 ObS 477/89
Auch
-
10 ObS 26/90
Entscheidungstext
OGH
24.04.1990
10 ObS 26/90
nur T2; Beis wie T1; Veröff: SZ 63/61 = SSV-NF 4/60
-
10 ObS 379/90
Entscheidungstext
OGH
04.12.1990
10 ObS 379/90
nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Beschränkung der Anmarschwege seit Jugend zufolge Taubstummheit und Grenzdebilität. (T4) Veröff: SSV-NF 4/160
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10 ObS 412/90
Entscheidungstext
OGH
15.01.1991
10 ObS 412/90
Vgl auch
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10 ObS 42/91
Entscheidungstext
OGH
12.02.1991
10 ObS 42/91
Beis wie T1; Veröff: SZ 64/12 = SSV-NF 5/14
-
10 ObS 249/91
Entscheidungstext
OGH
24.09.1991
10 ObS 249/91
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Taubstummheit seit Kindheit. (T5) Veröff: SSV-NF 5/100
-
10 ObS 51/92
Entscheidungstext
OGH
10.03.1992
10 ObS 51/92
Beisatz: Umstände, die zwar eine geminderte Arbeitsfähigkeit zur Folge haben oder einen Beitrag zu einer solchen leisten, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten aber nichts zu tun haben, führen also nicht zu Invalidität. (T6) Veröff: SSV-NF 6/28
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10 ObS 46/92
Entscheidungstext
OGH
10.03.1992
10 ObS 46/92
Beis wie T1
-
10 ObS 186/93
Entscheidungstext
OGH
21.09.1993
10 ObS 186/93
nur T2; Beis wie T1
-
10 ObS 246/93
Entscheidungstext
OGH
18.01.1994
10 ObS 246/93
Ähnlich; nur T2; Beisatz: Krankengeld. (T7)
-
10 ObS 225/94
Entscheidungstext
OGH
27.09.1994
10 ObS 225/94
-
10 ObS 107/95
Entscheidungstext
OGH
20.06.1995
10 ObS 107/95
Auch; nur T2
-
10 ObS 140/95
Entscheidungstext
OGH
20.07.1995
10 ObS 140/95
Beis wie T1
-
10 ObS 26/96
Entscheidungstext
OGH
06.02.1996
10 ObS 26/96
Auch; nur T2; Beis wie T1
-
10 ObS 32/96
Entscheidungstext
OGH
27.02.1996
10 ObS 32/96
nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Die für den Anspruch auf eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit allgemein aufgestellten Grundsätze sind auch für die Begründung beziehungsweise den Erhalt des Berufsschutzes anzuwenden. (T8)
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10 ObS 2144/96h
Entscheidungstext
OGH
11.06.1996
10 ObS 2144/96h
Auch; nur T2; Beis wie T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Seit Kindheit bestehender Analphabetismus hinsichtlich der Muttersprache (Türkisch) und in der Folge auch hinsichtlich Deutsch. (T9)
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10 ObS 29/96
Entscheidungstext
OGH
06.02.1996
10 ObS 29/96
Auch
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10 ObS 90/97a
Entscheidungstext
OGH
15.04.1997
10 ObS 90/97a
nur T2; Beis wie T1
-
10 ObS 279/97w
Entscheidungstext
OGH
30.09.1997
10 ObS 279/97w
nur T2; Beisatz: Zur Prüfung dieser Frage ist es erforderlich, den körperlichen und geistigen Zustand des Versicherten bei Aufnahme der Berufstätigkeit und Eintritt in das Versicherungsverhältnis jenem bei Antragstellung gegenüberzustellen. Als Beginn des Eintritts in das Versicherungsverhältnis ist hiebei bei einem Lehrling (anders als zur Frage des Berufsschutzes nach § 255 Abs 2 ASVG) auf den Beginn der Lehrzeit abzustellen. (T10)
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10 ObS 94/98s
Entscheidungstext
OGH
10.03.1998
10 ObS 94/98s
Beis wie T1; Beis wie T3
-
10 ObS 46/98g
Entscheidungstext
OGH
14.04.1998
10 ObS 46/98g
Vgl auch; Beis wie T1
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10 ObS 190/98h
Entscheidungstext
OGH
23.06.1998
10 ObS 190/98h
Auch; nur T2; Beis wie T1
-
10 ObS 229/98v
Entscheidungstext
OGH
16.07.1998
10 ObS 229/98v
Vgl auch; Beis wie T6
-
10 ObS 13/99f
Entscheidungstext
OGH
26.01.1999
10 ObS 13/99f
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Wer trotz bestehender Behinderung, die ihn vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließen würde, Versicherungszeiten erwirbt, kann sich nach Erreichung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension nicht darauf berufen, dass er ohne Änderung seines körperlichen oder geistigen Zustandes wegen seiner Behinderung nunmehr berufsunfähig sei. (T11)
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10 ObS 399/98v
Entscheidungstext
OGH
30.03.1999
10 ObS 399/98v
Auch; Beis wie T1; Beis wie T3
-
10 ObS 81/99f
Entscheidungstext
OGH
04.05.1999
10 ObS 81/99f
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Steht nicht fest, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist das von Amts wegen zu prüfen. (T12)
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10 ObS 88/99k
Entscheidungstext
OGH
05.10.1999
10 ObS 88/99k
Vgl auch; Beis wie T1
-
10 ObS 294/99d
Entscheidungstext
OGH
09.11.1999
10 ObS 294/99d
Vgl aber; Beisatz: Konnte der Anmarschweg schon ab Eintritt in das Berufsleben nicht unter den üblichen Bedingungen zurückgelegt werden, so kann dennoch dann, wenn in der Folge in anderen Bereichen die Fähigkeit zur Verrichtung der Arbeitstätigkeit herabsinkt, Berufsunfähigkeit eintreten. (T13)
-
10 ObS 320/00g
Entscheidungstext
OGH
14.11.2000
10 ObS 320/00g
Vgl auch; nur T2; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T9
-
10 ObS 25/01a
Entscheidungstext
OGH
20.03.2001
10 ObS 25/01a
nur T2; Beis wie T1; Beis wie T10 nur: Zur Prüfung dieser Frage ist es erforderlich, den körperlichen und geistigen Zustand des Versicherten bei Aufnahme der Berufstätigkeit und Eintritt in das Versicherungsverhältnis jenem bei Antragstellung gegenüberzustellen. (T14); Veröff: SZ 74/48
-
10 ObS 114/01i
Entscheidungstext
OGH
22.05.2001
10 ObS 114/01i
nur T2; Beisatz: Der bloße Erwerb von Versicherungszeiten hat noch nicht zwingend das Vorliegen einer Arbeitsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Voraussetzung, weil eine Tätigkeit von Anfang an auf Kosten der Gesundheit des Versicherten oder nur mit besonderem Entgegenkommen des Dienstgebers verrichtet werden kann. (T15)
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10 ObS 141/01k
Entscheidungstext
OGH
12.06.2001
10 ObS 141/01k
Auch; nur T2; Beis wie T1; Beis ähnlich wie T11; Beisatz: Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bezweckt den Schutz des Versicherten vor den Auswirkungen einer körperlich oder geistig bedingten Herabsetzung seiner Arbeitsfähigkeit. Dieser Versicherungsfall kann nur eintreten, wenn während der versicherten Tätigkeit Arbeitsfähigkeit bestanden hat. Gegen dieses Ergebnis bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (T16)
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10 ObS 160/01d
Entscheidungstext
OGH
10.07.2001
10 ObS 160/01d
nur T2; Beis wie T1; Beis wie T14; Beisatz: Maßgebend ist die entscheidende Beeinträchtigung der zuvor bestandenen Arbeitsfähigkeit während des Erwerbslebens. Es ist nicht zulässig, das Vorliegen von Invalidität damit zu verneinen, dass ein einzelner Teilbereich von möglichen Tätigkeiten herausgegriffen wird, den der Versicherte weder bei Eintritt im Erwerbsleben noch bei Antragstellung verrichten konnte. (T17)
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10 ObS 342/01v
Entscheidungstext
OGH
15.01.2002
10 ObS 342/01v
nur T2; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Dies ist nicht so zu verstehen, dass diejenigen einzelnen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsfähigkeit bei Eintritt in das Erwerbsleben zwar bereits herabsetzten, aber nicht ausschlossen, bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit außer Betracht zu lassen wären. Vielmehr ist entscheidend, ob der Versicherte bei Eintritt in das Erwerbsleben arbeitsfähig war und ob sich eine zu diesem Zeitpunkt vorhandene Arbeitsfähigkeit im Laufe des Erwerbslebens verschlechtert hat. (T18)
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10 ObS 75/02f
Entscheidungstext
OGH
19.03.2002
10 ObS 75/02f
nur T2; Beis wie T1
-
10 ObS 163/02x
Entscheidungstext
OGH
28.05.2002
10 ObS 163/02x
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Wenn eingebrachte Behinderungen bestehen, haben diese daher bei Prüfung eines Pensionsanspruches wegen geminderter Arbeitsfähigkeit außer Betracht zu bleiben und es ist nur zu untersuchen, ob sich außerhalb dieser eingebrachten Behinderung eine Änderung ergeben hat, die zu einem Herabsinken der Arbeitsfähigkeit geführt hat (SSV-NF 13/130 ua). (T19)
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10 ObS 282/02x
Entscheidungstext
OGH
17.09.2002
10 ObS 282/02x
nur T2; Beis wie T14; Beis wie T1; Beisatz: Es ist nicht erforderlich, dass eine beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis schon geminderte Arbeitsfähigkeit auf die Hälfte des in diesem Zeitpunkt bestehenden Umfangs herabsinkt. Der Vergleich mit der Arbeitsfähigkeit einer gesunden Vergleichsperson zeigt vielmehr, dass die Arbeitsfähigkeit beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis nur - wenn auch geringfügig - über der Hälfte derjenigen der Vergleichsperson gelegen haben und dann unter diese Grenze herabgesunken sein muss. (T20)
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10 ObS 334/02v
Entscheidungstext
OGH
14.01.2003
10 ObS 334/02v
Auch; Beis wie T1; Beis wie T16
-
10 ObS 249/02v
Entscheidungstext
OGH
02.09.2003
10 ObS 249/02v
Beis wie T1; Beis wie T11; Beis wie T14; Beis wie T16; Beisatz: Der Erwerb besonders vieler Beitragsmonate (hier: 221) scheint dafür zu sprechen, dass der Versicherte in der Lage war, eine verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen. (T21)
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10 ObS 59/05g
Entscheidungstext
OGH
06.09.2005
10 ObS 59/05g
Vgl auch; Beisatz: Für die Frage des Zeitpunktes des „Eintrittes in das Berufsleben (Erwerbsleben)" ist auf die erstmalige Aufnahme einer die Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung (§ 255 Abs 7 ASVG) abzustellen. (T22)
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10 ObS 75/05k
Entscheidungstext
OGH
08.11.2005
10 ObS 75/05k
Auch; Beis wie T1; Beis wie T14; Beis wie T20 nur: Der Vergleich mit der Arbeitsfähigkeit einer gesunden Vergleichsperson zeigt vielmehr, dass die Arbeitsfähigkeit beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis nur - wenn auch geringfügig - über der Hälfte derjenigen der Vergleichsperson gelegen haben und dann unter diese Grenze herabgesunken sein muss. (T23)
-
10 ObS 107/07v
Entscheidungstext
OGH
11.09.2007
10 ObS 107/07v
Auch; Beis wie T16
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10 ObS 85/08k
Entscheidungstext
OGH
24.07.2008
10 ObS 85/08k
Auch; Beis ähnlich wie T8; Beisatz: Auch für die Begründung beziehungsweise den Erhalt des Berufsschutzes ist es somit erforderlich, dass der Versicherte, ausgehend von seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (zum Zeitpunkt der Aufnahme dieser Tätigkeit), vorerst in der Lage gewesen sein muss, die in Frage stehende Tätigkeit zu verrichten, und dass durch eine nachfolgende Entwicklung nach Aufnahme dieser Tätigkeit die ursprüngliche Leistungsfähigkeit so weit verschlechtert wurde, dass nunmehr eine Tätigkeit in dem durch den Berufsschutz begründeten Verweisungsfeld nicht mehr möglich ist. (T24)
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10 ObS 64/09y
Entscheidungstext
OGH
16.06.2009
10 ObS 64/09y
Beis wie T14; Beis wie T20; Beis wie T22; Beis wie T15
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10 ObS 165/09a
Entscheidungstext
OGH
24.11.2009
10 ObS 165/09a
Auch; Beis ähnlich wie T16
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10 ObS 144/10i
Entscheidungstext
OGH
21.12.2010
10 ObS 144/10i
Auch; Beis wie T1; Beis wie T10; Beis wie T14; Beis wie T15; Beis wie T22; Beisatz: Für die Beurteilung des maßgeblichen Vergleichszeitpunkts am Beginn der Erwerbskarriere ist nicht allein auf die Begründung einer Pflichtversicherung (etwa im Rahmen von „Schulungsmaßnahmen“ nach dem AMFG) abzustellen, sondern auf beide Elemente ‑ Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Eintritt in die Pflichtversicherung ‑ kombiniert. (T25)
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10 ObS 33/12v
Entscheidungstext
OGH
12.04.2012
10 ObS 33/12v
Vgl auch; Beisatz: Als Beginn des Eintritts in das Versicherungsverhältnis ist hier auf den Beginn des Zivildienstes abzustellen. (T26)
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10 ObS 45/13k
Entscheidungstext
OGH
25.06.2013
10 ObS 45/13k
Beis wie T1; Beis ähnlich wie T15; Beis wie T25; Beis wie T26; Beisatz: Hier: Überbetriebliche Lehrausbildung des LFI Steiermark, Schulungsstandort Gleisdorf. (T27)
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10 ObS 93/14w
Entscheidungstext
OGH
25.11.2014
10 ObS 93/14w
Auch; Beis wie T1; Beis wie T17; Beis wie T18; Veröff: SZ 2014/116
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10 ObS 116/22i
Entscheidungstext
OGH
13.09.2022
10 ObS 116/22i
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T16; Beisatz: Hier: Kein Eintritt in das Erwerbsleben trotz Erwerbs von Versicherungszeiten. (T28)
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10 ObS 53/23a
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
16.05.2023
10 ObS 53/23a
vgl; Beisatz nur wie T24
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10 ObS 117/23p
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
31.10.2023
10 ObS 117/23p
vgl; Beisatz wie T1; Beisatz wie T16; Beisatz wie T20; Beisatz wie T23
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10 ObS 37/24z
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
14.05.2024
10 ObS 37/24z
vgl; Beisatz nur wie T1; Beisatz nur wie T10; Beisatz nur wie T15; Beisatz nur wie T22; Beisatz nur wie T25
Beisatz: Hier: Berufliche Qualifikation im Sinn des § 11 Abs 2 Z 1 Oö. ChG. (T29)
Beisatz: Auf die Frage, ob die Aufnahme einer bestimmten Arbeitstätigkeit durch den Versicherten nach den Umständen des konkreten Falls bereits als Eintritt in das Berufs- bzw Erwerbsleben zu qualifizieren ist, ist der Oberste Gerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen eingegangen und hat dabei wiederholt darauf abgestellt, ob mit der aufgenommenen Tätigkeit die Ausübung einer Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts verbunden war oder nicht. Letztlich ist die Frage, ob tatsächlich eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts verrichtet wurde, stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig und wirft damit grundsätzlich – abgesehen vom Fall einer im Sinn der Rechtssicherheit aufzugreifenden Fehlbeurteilung – keine Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO auf. (T30)