Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2024/14/0627
Entscheidungsdatum
21.01.2026
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/03/0027 B 28. April 2017 RS 4
Stammrechtssatz
Bei der Prüfung des Vorliegens der entschiedenen Sache ist auch vom VwG von der rechtskräftigen Vorentscheidung auszugehen, ohne deren sachliche Richtigkeit nochmals zu überprüfen. Identität der Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert hat und sich das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024140627.L01
Im RIS seit
17.02.2026
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Dokumentnummer
JWR_2024140627_20260121L01