Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2020/04/0021
Entscheidungsdatum
03.03.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1
Stammrechtssatz
Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde
Gutachten Parteiengehör
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040021.L01
Im RIS seit
26.05.2020
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2020
Dokumentnummer
JWR_2020040021_20200303L02