Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/17/0105

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/17/0105

Entscheidungsdatum

03.02.2021

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Besteht ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung, bei dem es sich nicht bloß um eine terminologische Abweichung, deren Wirkung sich im Sprachlichen erschöpft, handelt, sondern bei dem die Wahl unterschiedlicher Begriffe vielmehr eine Unterschiedlichkeit in der rechtlichen Wertung durch Subsumtion unter je ein anderes Tatbild zum Ausdruck bringt, führt dies zu einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit vergleiche VwGH vom 27. Mai 2011, 2010/02/0231, sowie vom 6. September 2016, Ra 2016/09/0049).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019170105.L02

Im RIS seit

16.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021

Dokumentnummer

JWR_2019170105_20210203L01