Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.