Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/18/0357

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/18/0357

Entscheidungsdatum

30.11.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §44;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/10/15 98/18/0251 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes gem Paragraph 44, FrG 1997 kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 17. 9. 1998, 95/18/1309, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999180357.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1999180357_19991130X01