Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
96/19/1207
Entscheidungsdatum
11.09.1998
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1962/79 E 24. März 1980 RS 1
Stammrechtssatz
Daß Spruch und Begründung eines Bescheides als Einheit anzusehen sind, hat nicht zur Folge, daß die Begründung eines Bescheides zur Ergänzung seines Spruches herangezogen werden dürfte, sondern nur, daß die Begründung zur Auslegung eines unklaren Spruches heranzuziehen ist.
Schlagworte
Spruch und Begründung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996191207.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011
Dokumentnummer
JWR_1996191207_19980911X01