Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/19/1207

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/19/1207

Entscheidungsdatum

11.09.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1962/79 E 24. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Daß Spruch und Begründung eines Bescheides als Einheit anzusehen sind, hat nicht zur Folge, daß die Begründung eines Bescheides zur Ergänzung seines Spruches herangezogen werden dürfte, sondern nur, daß die Begründung zur Auslegung eines unklaren Spruches heranzuziehen ist.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996191207.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011

Dokumentnummer

JWR_1996191207_19980911X01