Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/04/0072

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/04/0072

Entscheidungsdatum

12.02.1985

Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Rechtssatz

Die Berufung auf Paragraph 7, Absatz eins, Maß- und Eichgesetz rechtfertigt allein noch nicht die Erlassung eines amtswegigen behördlichen Feststellungsbescheides über die Eichpflicht eines Messgerätes (Waage) aus dem Grunde des Paragraph 7, Absatz 3, leg cit.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040072.X01

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022

Dokumentnummer

JWR_1984040072_19850212X01

Rechtssatz für 84/04/0072

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/04/0072

Entscheidungsdatum

12.02.1985

Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0570/76 B 9. April 1976 VwSlg 9035 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Gegenstand eines Feststellungsbescheides kann grundsätzlich nur die Feststellung eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses sein, nicht aber die Feststellung von Tatsachen, sofern ein Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Feststellung vorsieht. Darüber hinaus kann die Behörde weder über die Anwendbarkeit eines Gesetzes alle gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Auslegung noch über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Anspruchsvoraussetzungen im Spruch entscheiden; derartige Feststellungen sind nur im Begründungsteil einer Entscheidung vorzunehmen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040072.X02

Im RIS seit

19.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2022

Dokumentnummer

JWR_1984040072_19850212X02