Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
88/04/0128
Entscheidungsdatum
22.11.1988
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0067 E 26. Juni 1984 RS 4
Stammrechtssatz
Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040128.X01
Dokumentnummer
JWR_1988040128_19881122X01