Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0128

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/04/0128

Entscheidungsdatum

22.11.1988

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0067 E 26. Juni 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040128.X01

Im RIS seit

13.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1988040128_19881122X01