Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/04/0166

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/04/0166

Entscheidungsdatum

17.02.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1424/67 E 26. Februar 1969 VwSlg 7520 A/1969 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass es für die subjektive Tatseite und damit für das Strafausmaß von Bedeutung sein kann, ob eine als Verwaltungsübertretung gewertete Tätigkeit (hier; unbefugte Gewerbeausübung) durch den Beschuldigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entfaltet worden ist oder ob der Beschuldigte für diese Tätigkeit als Organ einer Gesellschaft einzustehen hat, in deren Namen und auf deren Rechnung sie ausgeübt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040166.X01

Im RIS seit

27.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1986040166_19870217X01