Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/04/0166
Entscheidungsdatum
17.02.1987
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1424/67 E 26. Februar 1969 VwSlg 7520 A/1969 RS 3
Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass es für die subjektive Tatseite und damit für das Strafausmaß von Bedeutung sein kann, ob eine als Verwaltungsübertretung gewertete Tätigkeit (hier; unbefugte Gewerbeausübung) durch den Beschuldigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entfaltet worden ist oder ob der Beschuldigte für diese Tätigkeit als Organ einer Gesellschaft einzustehen hat, in deren Namen und auf deren Rechnung sie ausgeübt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040166.X01
Im RIS seit
27.09.2005
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2010
Dokumentnummer
JWR_1986040166_19870217X01