Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/03/0104
Entscheidungsdatum
10.09.1986
Index
55 Wirtschaftslenkung
Rechtssatz
Die Instabilität der Marktlage kann nicht zur Ablehnung eines Antrages nach § 13 Abs 2 ViehwirtschaftsG 1983 herangezogen werden, wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes (Haltung von Mastschweinen statt Zuchtsauen) eine Verminderung des Angebotes auf dem Schweinemarkt erwarten lässt.Die Instabilität der Marktlage kann nicht zur Ablehnung eines Antrages nach Paragraph 13, Absatz 2, ViehwirtschaftsG 1983 herangezogen werden, wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes (Haltung von Mastschweinen statt Zuchtsauen) eine Verminderung des Angebotes auf dem Schweinemarkt erwarten lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030104.X01
Im RIS seit
19.07.2005
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1986030104_19860910X01