Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
85/04/0005
Entscheidungsdatum
18.02.1986
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1424/67 E 26. Februar 1969 VwSlg 7520 A/1969 RS 3
Stammrechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass es für die subjektive Tatseite und damit für das Strafausmaß von Bedeutung sein kann, ob eine als Verwaltungsübertretung gewertete Tätigkeit (hier; unbefugte Gewerbeausübung) durch den Beschuldigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entfaltet worden ist oder ob der Beschuldigte für diese Tätigkeit als Organ einer Gesellschaft einzustehen hat, in deren Namen und auf deren Rechnung sie ausgeübt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985040005.X01
Dokumentnummer
JWR_1985040005_19860218X01