Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
85/01/0134
Entscheidungsdatum
12.06.1985
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1342/76 E 23. November 1976 RS 4
Stammrechtssatz
Wenn ein Waffenbenützer nicht von vornherein ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen -
Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen, hat er die Waffe leichtfertig verwendet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010134.X01
Dokumentnummer
JWR_1985010134_19850612X01