Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1985

Geschäftszahl

85/01/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0781/76 E 11. Oktober 1977 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der mit dem Besitz und dem Gebrauch von Waffen, insbesondere Schußwaffen, verbundenen Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist ein eher strenger Maßstab anzulegen.