Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
82/01/0104
Entscheidungsdatum
02.06.1982
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1967 §20 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0394/75 E 7. Oktober 1975 RS 2
Stammrechtssatz
Gibt das Verhalten einer Person, die eine Waffenbesitzkarte hat, zu Zweifel an dem Vorhandensein ihrer Verlässlichkeit Anlass, so muss die Behörde mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte vorgehen (hier: Der Inhaber der Waffenbesitzkarte pflegte Umgang mit übel beleumdeten Personen aus dem Zuhälter- und Dirnenmilieu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982010104.X01
Dokumentnummer
JWR_1982010104_19820602X01