Die Eignung eines Stoffes, einen der im § 17 Abs 1 lit a und lit b LMG 1975 aufgezählten Zwecke zu erfüllen, gibt diesem Stoff allein noch nicht die Eigenschaft eines diätetischen Lebensmittels. Diätetische Lebensmittel müssen nämlich immer auch Lebensmittel im Sinne des § 2 LMG 1975 sein.Die Eignung eines Stoffes, einen der im Paragraph 17, Absatz eins, Litera a und Litera b, LMG 1975 aufgezählten Zwecke zu erfüllen, gibt diesem Stoff allein noch nicht die Eigenschaft eines diätetischen Lebensmittels. Diätetische Lebensmittel müssen nämlich immer auch Lebensmittel im Sinne des Paragraph 2, LMG 1975 sein.