Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2851/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2851/79

Entscheidungsdatum

09.04.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0548/67 E 5. Februar 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Unzumutbarkeit der persönlichen Befolgung des gesetzlichen Gebotes oder der persönlichen Überwachung der Ausführungen eines diesbezüglichen Auftrages eines Dienstgebers an einen Dienstnehmer entschuldigt ersteren nicht, sondern allein die unverschuldete Unmöglichkeit, die Verwaltungsvorschrift einzuhalten. Mit dem Nachweis der Erteilung eines Auftrages an einen selbst erwiesenermaßen bisher zuverlässigen Dienstnehmer vermag der Dienstgeber nicht die dem Gesetz gemäße Unmöglichkeit darzutun.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002851.X01

Im RIS seit

09.04.1980

Dokumentnummer

JWR_1979002851_19800409X01

Rechtssatz für 2851/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2851/79

Entscheidungsdatum

09.04.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1003/64 E 14. Jänner 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Der dem Beschuldigten nach Paragraph 5, Absatz eins, VStG obliegende Entlastungsbeweis kann nicht allein durch den Nachweis erbracht werden, dass die den Beschuldigten treffende Verpflichtung auf eine hiezu taugliche Person übertragen worden ist. Es bedarf des weiteren Beweises, dass auch für eine geeignete Kontrolle der beauftragten Person Vorsorge getroffen worden ist (Futtermittelgesetz).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002851.X02

Im RIS seit

09.04.1980

Dokumentnummer

JWR_1979002851_19800409X02