Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2309/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2309/78

Entscheidungsdatum

10.11.1980

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2847/77 E 30. Jänner 1979 VwSlg 9752 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber bedient sich im Lebensmittelgesetz 1975 Paragraph 9, Absatz 3, jener Rechtsetzungstechnik (arg.: "hat zuzulassen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Gebundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Es erwächst daher dem Antragsteller unter der rechtserheblichen Voraussetzung, daß die Zulassung mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ein Rechtsanspruch auf Stattgebung seines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978002309.X01

Im RIS seit

16.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002309_19801110X01