Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2533/77
Entscheidungsdatum
11.01.1979
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0787/65 E 27. Jänner 1966 RS 2
Stammrechtssatz
Wird von der Behörde erster Instanz das im Schuldspruch festgehaltene Tatbild zu Unrecht einer bestimmten Gesetzesstelle subsumiert, kann die Berufungsbehörde nicht davon ausgehen, die Behörde erster Instanz habe über den Tatbestand abgesprochen, der der zu Unrecht zitierten Gesetzesstelle entsprechen würde.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002533.X02
Dokumentnummer
JWR_1977002533_19790111X02