Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0772/77
Entscheidungsdatum
06.12.1977
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0971/69 E 16. Juni 1970 VwSlg 7815 A/1970 RS 1
Stammrechtssatz
Unter einem ungestümen Verhalten ist ein solches Verhalten zu verstehen, durch welches die jedem Staatsbürger gegen das Einschreiten eines obrigkeitlichen Organes zuzubilligende Abwehr vermeintlichen Unrechtes damit überschritten wird, daß diese Abwehr zufolge des Tones des Vorbringens, der zur Schau gestellten Gestik oder durch beides zusammen bereits als ein aggressives Verhalten gedeutet werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000772.X01
Dokumentnummer
JWR_1977000772_19771206X01