Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0772/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0772/77

Entscheidungsdatum

06.12.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art8 Abs1 litb;
  1. EGVG Art. 8 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.2008 wiederverlautbart durch BGBl. I Nr. 87/2008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0971/69 E 16. Juni 1970 VwSlg 7815 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Unter einem ungestümen Verhalten ist ein solches Verhalten zu verstehen, durch welches die jedem Staatsbürger gegen das Einschreiten eines obrigkeitlichen Organes zuzubilligende Abwehr vermeintlichen Unrechtes damit überschritten wird, daß diese Abwehr zufolge des Tones des Vorbringens, der zur Schau gestellten Gestik oder durch beides zusammen bereits als ein aggressives Verhalten gedeutet werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000772.X01

Im RIS seit

22.05.2003

Dokumentnummer

JWR_1977000772_19771206X01