Ausführungen zum Umfang des durch § 226 Abs 3 ASVG i.d.F.Ausführungen zum Umfang des durch Paragraph 226, Absatz 3, ASVG i.d.F.
9. Novelle, BGBl 13/62, der Behörde eingeräumten freien Ermessens.
Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen durch die Bestimmung des § 226 Abs 3 ASVG in Fällen besonderer Härte Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, nicht aber sämtliche Voraussetzungen für eine jederzeitige Weiterversicherung ersetzt werden.Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen durch die Bestimmung des Paragraph 226, Absatz 3, ASVG in Fällen besonderer Härte Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, nicht aber sämtliche Voraussetzungen für eine jederzeitige Weiterversicherung ersetzt werden.
Ausführungen zur Wertung von Lücken im Versicherungsverlauf als ganz geringe Versicherungszeit.
Vermerk, dass die bisherige Judikatur zum § 226 Abs 3 ASVG auch für den § 225 Abs 3 ASVG gilt.Vermerk, dass die bisherige Judikatur zum Paragraph 226, Absatz 3, ASVG auch für den Paragraph 225, Absatz 3, ASVG gilt.
Ausführungen zum Begriff Schließung einer Lücke im Versicherungsverlauf im Zusammenhang mit der Anwendung der § 226 Abs 3 ASVG und § 225 Abs 3 ASVG.Ausführungen zum Begriff Schließung einer Lücke im Versicherungsverlauf im Zusammenhang mit der Anwendung der Paragraph 226, Absatz 3, ASVG und Paragraph 225, Absatz 3, ASVG.