Hinweis auf Beschluß vom 25.11.1947, VwSlg 216 A/1947, da sich die Bfrin gegen die Klaglosstellung ausgesprochen hatte; der BM für Finanzen hatte den angefochtenen Bescheid gemäß § 299 Abs 2 BAO aufgehoben.Hinweis auf Beschluß vom 25.11.1947, VwSlg 216 A/1947, da sich die Bfrin gegen die Klaglosstellung ausgesprochen hatte; der BM für Finanzen hatte den angefochtenen Bescheid gemäß Paragraph 299, Absatz 2, BAO aufgehoben.