Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1262/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1262/72

Entscheidungsdatum

11.04.1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

ReisebüroV 1935 §4 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Ausübung einer "kleinen Reisebürokonzession kein für die Beurteilung der Nachsichtsvoraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz 2, der Reisebüroverordnung 1935 für die Verleihung einer "großen" Reisebürokonzession bedeutsames Sachverhaltselement darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001262.X01

Im RIS seit

10.10.2002

Dokumentnummer

JWR_1972001262_19730411X01

Rechtssatz für 1262/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1262/72

Entscheidungsdatum

11.04.1973

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1202/58 E 5. Mai 1960 RS 1

Stammrechtssatz

Die bloße Behauptung, daß eine neue Tatsache entstanden sei, welche nach Meinung des Antragstellers eine Änderung des Sachverhaltes bedeute, löst nicht schon die Verpflichtung der Behörde zu einer neuen Sachentscheidung aus. Es muß sich vielmehr um eine solche Tatsache handeln, die für sich allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen den Schluß zuläßt, daß nunmehr eine andere Beurteilung jener Umstände, die seinerzeit den Grund für die Abweisung des Parteibegehrens gebildet haben, bei Bedachtnahme auf die damals als maßgebend erachteten Erwägungen nicht von vornherein als ausgeschlossen gelten kann.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001262.X02

Im RIS seit

10.10.2002

Dokumentnummer

JWR_1972001262_19730411X02