Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2010/70
Entscheidungsdatum
08.06.1971
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0971/69 E 16. Juni 1970 VwSlg 7815 A/1970 RS 1
Stammrechtssatz
Unter einem ungestümen Verhalten ist ein solches Verhalten zu verstehen, durch welches die jedem Staatsbürger gegen das Einschreiten eines obrigkeitlichen Organes zuzubilligende Abwehr vermeintlichen Unrechtes damit überschritten wird, daß diese Abwehr zufolge des Tones des Vorbringens, der zur Schau gestellten Gestik oder durch beides zusammen bereits als ein aggressives Verhalten gedeutet werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002010.X01
Dokumentnummer
JWR_1970002010_19710608X01