Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0439/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0439/66

Entscheidungsdatum

29.05.1967

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3008/54 E 6. Dezember 1955 VwSlg 3914 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Das im Paragraph 23, Absatz 7, AVG ausgesprochene Verbot der Ersatzzustellung bei vorübergehender Abwesenheit des Empfängers wird dann wirksam, wenn der Empfänger verreist und daher aus diesen oder aus ähnlich gelagerten Verhältnissen, wie beispielsweise in den Fällen des Aufenthaltes im Krankenhaus oder Gefangenenhaus, nicht in der Lage ist, allfällige Zustellungsvorgänge im Bereich der Wohnung wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000439.X01

Im RIS seit

24.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1966000439_19670529X01