Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0147/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0147/66

Entscheidungsdatum

08.03.1967

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §14 Abs2 idF 1961/101;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2091/63 E 10. März 1964 VwSlg 6264 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Das Opferfürsorgegesetz gibt keine Definition des Begriffes "menschenunwürdig", doch kann hier nur eine Auslegung nach objektiven Gesichtspunkten erfolgen. Es darf daher nicht auf das subjektive Empfinden des Einzelnen, sondern nur darauf abgestellt werden, ob objektiv, also für jede Person das Leben als menschenunwürdig angesehen werden kann. Unter "menschenunwürdig" iSd Paragraph 14, Absatz 2, Litera c, OFG kann nur etwas verstanden werden, was über die Verhältnisse eines im Verborgenen lebenden Menschen hinausgeht, also äußere Umstände, die das Leben im Verborgenen wesentlich erschweren, wie zB das Leben in besonders unzulänglichen Unterkünften oder unter besonders ungünstigen Versorgungsverhältnissen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000147.X01

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1966000147_19670308X01

Rechtssatz für 0147/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0147/66

Entscheidungsdatum

08.03.1967

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §14 Abs2 litc;

Rechtssatz

Der Nichtbezug von Lebensmittelkarten war während des Kriegs notwendigerweise mit dem Leben im Verborgenen verbunden, weil Lebensmittelkarten nur derjenige erhielt, der aufrecht gemeldet war. (Hinweis auf E vom 11.5.1966, Zl. 1050/65)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000147.X02

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1966000147_19670308X02