Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1967

Geschäftszahl

0147/66

Rechtssatz

Der Nichtbezug von Lebensmittelkarten war während des Kriegs notwendigerweise mit dem Leben im Verborgenen verbunden, weil Lebensmittelkarten nur derjenige erhielt, der aufrecht gemeldet war. (Hinweis auf E vom 11.5.1966, Zl. 1050/65)