Verwaltungsgerichtshof
08.03.1967
0147/66
Der Nichtbezug von Lebensmittelkarten war während des Kriegs notwendigerweise mit dem Leben im Verborgenen verbunden, weil Lebensmittelkarten nur derjenige erhielt, der aufrecht gemeldet war. (Hinweis auf E vom 11.5.1966, Zl. 1050/65)