Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2232/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2232/65

Entscheidungsdatum

06.07.1967

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §14 Abs2 litc;

Rechtssatz

Ein Verfolgter, der wegen der Gefahr des Entdecktwerdens bei Luftangriffen keinen Luftschutzraum aufsuchen konnte, lebte ab dem Tag des ersten Luftangriffes auf den betreffenden Ort unter menschenunwürdigen Bedingungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965002232.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965002232_19670706X01

Rechtssatz für 2232/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2232/65

Entscheidungsdatum

06.07.1967

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §14 Abs2 idF 1961/101;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2091/63 E 10. März 1964 VwSlg 6264 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Das Opferfürsorgegesetz gibt keine Definition des Begriffes "menschenunwürdig", doch kann hier nur eine Auslegung nach objektiven Gesichtspunkten erfolgen. Es darf daher nicht auf das subjektive Empfinden des Einzelnen, sondern nur darauf abgestellt werden, ob objektiv, also für jede Person das Leben als menschenunwürdig angesehen werden kann. Unter "menschenunwürdig" iSd Paragraph 14, Absatz 2, Litera c, OFG kann nur etwas verstanden werden, was über die Verhältnisse eines im Verborgenen lebenden Menschen hinausgeht, also äußere Umstände, die das Leben im Verborgenen wesentlich erschweren, wie zB das Leben in besonders unzulänglichen Unterkünften oder unter besonders ungünstigen Versorgungsverhältnissen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965002232.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965002232_19670706X02

Rechtssatz für 2232/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2232/65

Entscheidungsdatum

06.07.1967

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §14 Abs2 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1050/65 E 11. Mai 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Lebensmittelkarte bedeutet noch nicht, daß der im Verborgenen lebende menschenunwürdigen Bedingungen ausgesetzt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965002232.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965002232_19670706X03