Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1967

Geschäftszahl

2232/65

Rechtssatz

Ein Verfolgter, der wegen der Gefahr des Entdecktwerdens bei Luftangriffen keinen Luftschutzraum aufsuchen konnte, lebte ab dem Tag des ersten Luftangriffes auf den betreffenden Ort unter menschenunwürdigen Bedingungen.