Die Absätze 1 - 4 des § 99 StVO 1960 ordnen die aus der Straßenverkehrsordnung 1960 abzuleitenden Verwaltungsübertretungen ihrer Schwere nach an und setzen die nach Meinung des Gesetzgebers zukommenden Strafen fest.Die Absätze 1 - 4 des Paragraph 99, StVO 1960 ordnen die aus der Straßenverkehrsordnung 1960 abzuleitenden Verwaltungsübertretungen ihrer Schwere nach an und setzen die nach Meinung des Gesetzgebers zukommenden Strafen fest.
Die Tatbilder des Inbetriebnehmens oder Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand schließen einander aus. Wer ein Motorrad, auf dem er sitzt, ohne Anwendung von Maschinenkraft zurückrollen läßt, lenkt es.