Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5256 A/1960
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1496/58
Entscheidungsdatum
01.04.1962
Index
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Unter dem Begriff "Tunlichkeit der polizeilichen Überwachung" ist das Vorhandensein einer solchen Situation zu verstehen, dass die Möglichkeit einer polizeilichen Überwachung, an objektiven Merkmalen gemessen, gewährleistet erscheint, dass also die für die Ausübung des Gast- und Schankgewerbes in Aussicht genommenen Betriebsräumlichkeiten den Polizeiorganen ohne Schwierigkeiten zugänglich sind; dem Ausmaß der Entfernung des Betriebes von der nächsten Polizeidienststelle kommt in diesem Zusammenhange keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1958001496.X01
Im RIS seit
04.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016
Dokumentnummer
JWR_1958001496_19620401X01