Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Präsident Dr. Posch sowie die Hofräte Mag. Stickler und Mag. Tolar als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Strasser, LL.M., über die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juli 2026, Ra 2026/08/0079-3, betreffend Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages in einer Angelegenheit des Widerrufs und der Rückforderung von Notstandshilfe, gerichteten Eingaben des Ing. S S vom 14. Juli 2026, 21. Juli 2026, 30. Juli 2026 und 7. August 2026, den Beschluss gefasst: