Der Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag der P, geboren 1999, vertreten durch MMag. Christina Toth, Rechtsanwältin in 1080 Wien, Laudongasse 12/2, der gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 9. Juni 2020, VGW-151/073/4202/2020-1, betreffend Aufenthaltstitel (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landeshauptmann von Wien), erhobenen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den Beschluss gefasst: