Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Leukauf und die Hofräte Dr. Waldner und Dr. Gall als Richter, im Beisein der Schriftführerin Dr. Lenhart, in der Beschwerdesache des F in W, vertreten durch Dr. Z, Rechtsanwalt in W, betreffend Zivildiensterklärung, über den Antrag des Beschwerdeführers vom 4. November 1993, die Rechtssache (bzw. "den Akt") an den Verfassungsgerichtshof abzutreten, den Beschluß gefaßt: