Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen, Fassung vom 22.10.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. November 1984 über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
StF: BGBl. Nr. 88/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Artikel römisch eins

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 365 aus 1982,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 39, wird verordnet:

Art. 1 § 1

Text

Paragraph eins,

Für die nachstehend genannten Formen und Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule (Anlage A)
  2. Ziffer 2
    Lehrplan des zweisprachigen Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Oberwart (Anlage A/zbrgo)
  3. Ziffer 3
    Lehrplan des Werkschulheims (Anlage A/w)
  4. Ziffer 4
    Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1)
  5. Ziffer 5
    Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m2)
  6. Ziffer 6
    Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage A/m3)
  7. Ziffer 7
    Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage A/sp)
  8. Ziffer 7 a
    Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (Anlage A/e)
  9. Ziffer 8
    Lehrplan des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Slowenen (Anlage A/sl)
  10. Ziffer 9
    Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien (Anlage A/lF)
  11. Ziffer 10
    Lehrplan des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien (Anlage A/ThNa)
  12. Ziffer 11
    Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums (Anlage B)
  13. Ziffer 12
    Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage B/m1)
  14. Ziffer 13
    Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage B/m2)
  15. Ziffer 14
    Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage B/sp)
  16. Ziffer 15
    Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums (Anlage C)
  17. Ziffer 16
    Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige (Anlage D)
Anmerkung, Ziffer 17, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014,)

Art. 1 § 2

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Wird in den Anlagen hinsichtlich eines einzelnen Unterrichtsgegenstands auf einen Unterrichtsgegenstand einer anderen Anlage verwiesen und weisen diese beiden Unterrichtsgegenstände unterschiedliche (höhere oder niedrigere) Stundensummen auf oder weicht die Aufteilung der Wochenstunden dieser Unterrichtsgegenstände auf die Schulstufen voneinander ab, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, des ersten Unterrichtsgegenstandes schulautonom auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen sowie ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule festzulegen und ist deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016,, sicherzustellen.
  2. Absatz 2,Soweit an der Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

Art. 2

Text

Artikel römisch zwei

Auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,, werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfasst sind, in die in den Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.

Art. 3 § 1

Text

Artikel römisch drei

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt hinsichtlich der 1. Klasse (bei Freigegenständen auch des 1. Kursjahres) mit 1. September 1985 und für die jeweils nächstfolgende Klasse (bzw. Kursjahr) mit dem 1. September des jeweils nächstfolgenden Kalenderjahres in Kraft.
  2. Absatz 2,Soweit der Lehrstoff der im Paragraph eins, genannten Lehrpläne nicht auf bestimmte einzelne Klassen oder Kursjahre bezogen ist, sondern für die gesamte Dauer der Führung des betreffenden Unterrichtsgegenstandes gilt, treten die in diesen Lehrplänen enthaltenen Bestimmungen des betreffenden Unterrichtsgegenstandes für alle Klassen bzw. Kursjahre, für die dieser Unterrichtsgegenstand vorgesehen ist, mit 1. September 1985 in Kraft.

Art. 3 § 2

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Die Aufhebung des Artikel römisch eins Paragraph 2,, Artikel römisch zwei und die Änderungen der Anlagen dieser Verordnung durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1993, treten mit 1. September 1993 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Anlage A dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1994, tritt wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A erster Teil Ziffer 5, (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) und Ziffer 6, (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen)
      hinsichtlich der 5. Schulstufe mit 1. September 1994,
      hinsichtlich der 6. Schulstufe mit 1. September 1995,
      hinsichtlich der 7. Schulstufe mit 1. September 1996 und
      hinsichtlich der 8. Schulstufe mit 1. September 1997,
    2. Ziffer 2
      Anlage A vierter Teil mit 1. September 1995 sowie
    3. Ziffer 3
      Anlage A sechster Teil mit 1. September 1994.
  3. Absatz 3,Die Anlage A erster, zweiter und vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 644 aus 1995, tritt mit 1. September 1995, die Anlage A sechster Teil tritt für die 7. Schulstufe mit 1. September 1995 und für die 8. Schulstufe mit 1. September 1996 in Kraft.
  4. Absatz 4,Die Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp und A/sl dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 357 aus 1996, treten mit 1. September 1996 in Kraft.
  5. Absatz 5,Die Anlage A vierter und sechster Teil sowie die Anlagen A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp und A/sl dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 1998, treten mit 1. September 1998 in Kraft.
  6. Absatz 6,Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2000, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch zwei sowie jeweils der erste bis dritte Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, A/me, B, B/m1, B/m2, B/sp, C, D und D/m treten mit 1. September 2000 in Kraft,
    2. Ziffer 2
      Anlage A vierter und sechster Teil Abschnitt A bis E sowie Anlage A/sl vierter und sechster Teil treten hinsichtlich der
      1. Ziffer eins
        Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit Ablauf des Unterrichtsjahres 2002/03 in Kraft.
  7. Absatz 7,Der vierte und sechste Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp, C, D, D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2002, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  8. Absatz 8,Die Anlagen A und B dieser Verordnung in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 469 aus 2002, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003, treten mit 1. September 2003 in Kraft.
  9. Absatz 9,Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003, treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins Paragraph eins, sowie Artikel römisch drei Paragraph 2, Absatz 6, Ziffer 2 und Absatz 8, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      die Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp, C, D und D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003, treten mit Ablauf des Unterrichtsjahres 2002/03 in Kraft;
    3. Ziffer 3
      die Anlagen A/i (Lehrplan der Höheren Internatschulen) und A/me (Lehrplan des Realgymnasiums mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie am Bundesrealgymnasium in Reutte/Tirol) treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.
  10. Absatz 10,Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 277 aus 2004, treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A Erster bis Dritter Teil tritt mit 1. September 2004 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      die in den Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp und C dieser Verordnung in der Fassung vor der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 277 aus 2004, jeweils im Sechsten Teil, Ziffer 2, (Oberstufe) in den Lehrstoffen der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthaltenen Bestimmungen über die Anzahl und die Dauer von
      Schularbeiten treten mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft;
    3. Ziffer 3
      die Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp und C jeweils Sechster Teil treten hinsichtlich der Übergangsstufe und der 5. Klasse mit 1. September 2004 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft;
    4. Ziffer 4
      Anlage D Vierter Teil tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  11. Absatz 11,Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2005, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      die Anlage A Dritter und Vierter Teil tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      die Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    3. Ziffer 3
      die Änderung des ersten Satzes im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Chemie in der Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 2 tritt für die 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, für die
    4. Ziffer 7
      Klasse mit 1. September 2006 und für die 8. Klasse mit 1. September 2007 in Kraft;
    5. Ziffer 4
      die Anlagen A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, B, C und D treten, sofern nachstehend nicht anderes angeordnet wird, mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft:
      1. Litera a
        der Ersatz des Wortes „Unterstufe“ durch das Wort „Oberstufe“ im ersten Satz der Didaktischen Grundsätze der Oberstufe des Pflichtgegenstandes Musikerziehung in der Anlage A/m1 Sechster Teil tritt für die 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, für die 7. Klasse mit 1. September 2006 und für die 8. Klasse mit 1. September 2007 in Kraft;
      2. Litera b
        die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Sportkunde in der Anlage A/sp Sechster Teil tritt für die 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, für die 7. Klasse mit 1. September 2006 und für die 8. Klasse mit 1. September 2007 in Kraft;
    6. Ziffer 5
      in den nachstehenden Angelegenheiten treten die gemäß Absatz 10, Ziffer 3, auslaufend außer Kraft tretenden Anlagen A, A/m1, A/m3 und A/sp mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft:
      1. Litera a
        die Umbenennung des Wahlpflichtgegenstandes „Psychologie, Pädagogik und Philosophie“ in „Psychologie und Philosophie“ in der Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 2;
      2. Litera b
        die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musikerziehung sowie Bildnerische Erziehung in der Anlage A/m1 Sechster Teil;
      3. Litera c
        die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikkunde in der Anlage A/m3 Sechster Teil;
      4. Litera d
        die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Sportkunde in der Anlage A/sp Sechster Teil.
  12. Absatz 12,Die Anlagen A und A/m1 Zweiter, Vierter und Sechster Teil, die Anlagen A/w, A/m3, A/lF und B Vierter und Sechster Teil, die Anlagen A/m2, A/sl, B/m1 und C Vierter Teil, Anlage A/sp Erster, Vierter und Sechster Teil, Anlage B/m2 Erster und Vierter Teil sowie die Anlagen D und D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2006, treten mit 1. September 2006 in Kraft.
  13. Absatz 13,Anlage A Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m1 Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m2 Vierter Teil, Anlage A/m3 Vierter Teil, Anlage A/sp Vierter Teil sowie Anlage A/sl Vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2008, treten mit 1. September 2008 in Kraft.
  14. Absatz 14,Die Anlage D dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2009, tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2009, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2010 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft.
  15. Absatz 15,Die Anlage A dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2010, tritt mit 1. September 2010 in Kraft.
  16. Absatz 16,Anlage A Dritter und Sechster Teil, Anlage A/w Vierter und Sechster Teil sowie Anlage A/lF Sechster Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2012, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  17. Absatz 17,Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer 17, sowie die Anlage D/m treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.
  18. Absatz 18,Anlage A Zweiter Teil Ziffer 9,, Anlage A Dritter Teil Ziffer 4 und 8, Anlage A Sechster Teil Abschnitt C Ziffer 2,, Anlage A/m1 sowie Anlage A/m2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2015, treten mit 1. September 2015 in Kraft.
  19. Absatz 19,Anlage A Sechster Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2016, tritt hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
  20. Absatz 20,Artikel römisch eins, Paragraph 2, sowie Anlage A Erster bis Dritter Teil und Sechster Teil Abschnitt A Ziffer 2,, Abschnitt C Ziffer 2,, und Abschnitt D Ziffer 2, sowie Anlage A/w Vierter Teil Ziffer 2 und Sechster Teil Abschnitt A Ziffer 2,, Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt a und b sowie Abschnitt B bis D und Anlage A/m2 Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m3 Sechster Teil, Anlage A/sp Sechster Teil, Anlage A/sl Sechster Teil, Anlage A/lF Vierter und Sechster Teil, Anlage B Vierter und Sechster Teil Abschnitt A, Anlage B/m1 Vierter und Sechster Teil, Anlage B/m2 Sechster Teil sowie Anlage C Sechster Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2016, treten hinsichtlich der 5. Klassen und 6. Klassen mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
  21. Absatz 21,Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2017, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A Dritter Teil, Vierter Teil Ziffer eins und Sechster Teil Abschnitt C Ziffer eins, sowie Anlage A/m2 Vierter Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage B Sechster Teil Abschnitt A sowie Anlage C Sechster Teil treten hinsichtlich der Übergangsstufe mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage A Vierter Teil Ziffer 2,, Sechster Teil Abschnitt A Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 2,, Anlage B Vierter Teil und Sechster Teil Abschnitt A sowie Anlage C Sechster Teil treten hinsichtlich der 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 7. Klasse mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 2019 in Kraft.
  22. Absatz 22,Die Anlagen A Vierter und Sechster Teil, A/m1 Vierter und Sechster Teil, A/m2 Vierter Teil, A/m3 Vierter Teil, A/sp Vierter und Sechster Teil und A/sl Vierter und Sechster Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2017, treten mit 1. September 2021 in Kraft.
  23. Absatz 23,Artikel römisch drei, Paragraph eins a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2018, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.
  24. Absatz 23,Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2018, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A Dritter und Sechster Teil tritt mit 1. September 2018 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A Vierter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer eins, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) hinsichtlich der Unterstufe des Gymnasiums, der Unterstufe des Realgymnasiums und der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums, Anlage A/w Vierter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer eins,, Anlage A/m1 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer eins,, Anlage A/m2 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer eins,, Anlage A/m3 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer eins,, Anlage A/sp Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer eins, sowie Anlage A/sl Vierter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer eins, treten hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klassen mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2019 in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage A Vierter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) hinsichtlich der Unterstufe des Gymnasiums, der Unterstufe des Realgymnasiums und der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums, Anlage A/w Vierter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer 2,, Anlage A/m1 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer 2,, Anlage A/m2 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer 2,, Anlage A/m3 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer 2,, Anlage A/sp Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Ziffer 2, sowie Anlage A/sl Vierter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer 2, treten hinsichtlich der 1. und 2. Klassen mit 1. September 2018 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
  25. Absatz 24,Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2018, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Ziffer 2, Litera a, tritt hinsichtlich der 6. und 7. Klassen mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 8. Klassen mit 1. September 2019 in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Anlage D tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. bis 3. Semesters mit 1. September 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. mit 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
  26. Absatz 25,Anlage A, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/IF, B, B/m1 und B/m2, jeweils Vierter und Sechster Teil sowie Anlage A/w Vierter Teil und Anlage B/sp Vierter Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  27. Absatz 26,Artikel römisch drei, Paragraph eins a,, Anlage A Dritter Teil Ziffer 4 und Sechster Teil Ziffer 2, Litera a,), Anlage A/lF Sechster Teil Abschnitt A sowie Anlage D Sechster Teil Abschnitt A in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2019, treten mit 1. September 2019 in Kraft.
  28. Absatz 27,Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Der Vierte Teil jeweils der Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp und C sowie der Sechste Teil der Anlage A treten hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft,
    2. Ziffer 2
      der vierte und Sechste Teil der Anlage D treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgenjahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
  29. Absatz 28,Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 411 aus 2021, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins Paragraph eins, Ziffer 10 und Anlage A/ThNa treten mit 1. September 2022 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A/lF Vierter Teil Ziffer eins, tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage A/lF Vierter Teil Ziffer 2, Litera a, tritt hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
  30. Absatz 29,Anlage A Dritter Teil Ziffer 3,, Vierter Teil Abschnitt 1 und Sechster Teil Abschnitt A und B, die Anlagen A/w, A/sl, A/lF und A/ThNA, jeweils Vierter Teil Abschnitt 1, sowie die Anlagen A/m1, A/m2, A/m3 und A/sp, jeweils Vierter Teil Abschnitt Unterstufe, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2022, treten hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2022 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2023 in Kraft.
  31. Absatz 30,Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Die Anlagen B, B/m1, B/sp und C (mit Ausnahme gemäß Ziffer 3,) treten mit 1. September 2023 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      die Anlagen A, A/m1, A/m2, A/sp, A/lF und A/ThNA treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 5., 6., 7. und 8. Klasse (mit Ausnahme gemäß Ziffer 3,) mit 1. September 2023 in Kraft;
    3. Ziffer 3
      die den Pflichtgegenstand Ethik betreffenden Zeilen und Fußnoten in den Stundentafeln der Oberstufe der Anlagen A, A/m1, A/m2, A/sp, A/lF, A/ThNA, jeweils Sechster Teil, Ziffer 2,, Litera a,, und der Anlagen B, B/m1, B/sp, C, jeweils Sechster Teil, Abschnitt a) und der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Ethik der Anlage A, Achter Teil, Abschnitt A, Ziffer 2,, Litera a, treten hinsichtlich der 5., 6. und 7. Klasse mit 1. September 2023 und hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 2024 in Kraft.
  32. Absatz 31,Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2023, treten wie folgt in bzw. außer Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer 2 und 8 sowie Artikel römisch drei, Paragraph 4, treten mit 1. September 2023 in Kraft und Artikel römisch drei, Paragraph 4, tritt mit 1. September 2027 außer Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 5., 6., 7. und 8. Klassen mit 1. September 2023 in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage B und die geänderten Gegenstandsbezeichnungen in Anlage D treten mit 1. September 2023 in Kraft;
    4. Ziffer 4
      Anlage A/zbrgo, A/m3 und Anlage A/sl treten hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2025 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2026 in Kraft;
    5. Ziffer 5
      Anlage B/m2 tritt hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2023, hinsichtlich der 6. Klasse mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft;
    6. Ziffer 6
      Anlage A/w tritt hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 9. Klasse mit 1. September 2027 in Kraft.
  33. Absatz 32,Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2024, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer 7 a und Anlage B Sechster Teil in der Fassung der Ziffer 52, 54, 56 und 58 treten mit 1. September 2024 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A Vierter Teil, Fünfter Teil Ziffer 2 und 11 sowie Achter Teil Abschnitt A Ziffer eins, tritt hinsichtlich der 1. und 2. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 5., 6., 7. und 8. Klassen mit 1. September 2024 in Kraft und kann von den genannten Zeitpunkten abweichend hinsichtlich der 3. und 4. Klassen ab 1. September 2024 angewendet werden;
    3. Ziffer 3
      Anlage A/m1 tritt hinsichtlich der 1., 2. und 5. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 6. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. und 7. Klassen mit 1. September 2026, und hinsichtlich der 8. Klassen mit 1. September 2027 in Kraft und kann von den genannten Zeitpunkten abweichend hinsichtlich der 3. Klassen ab 1. September 2024 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2025 angewendet werden;
    4. Ziffer 4
      Anlage A/e tritt hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2027 in Kraft;
    5. Ziffer 5
      die Anlagen A/m2 und A/sp, jeweils in der Fassung der Ziffer 87,, treten hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2026, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2027 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2028 in Kraft und können von den genannten Zeitpunkten abweichend ab 1. September des jeweils vorangegangenen Jahres angewendet werden;
    6. Ziffer 6
      die Anlagen B/m1 und B/sp, jeweils in der Fassung der Ziffer 87,, treten hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2025 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft und können von den genannten Zeitpunkten abweichend ab 1. September des jeweils vorangegangenen Jahres angewendet werden;
    7. Ziffer 7
      Anlage A Fünfter Teil Ziffer 12,, Sechster Teil sowie Achter Teil Abschnitt A Ziffer 2 und Abschnitt C, Anlage A/zbrgo Sechster Teil, Anlage A/w Sechster Teil, Anlage A/m2 Sechster Teil in der Fassung der Ziffer 32 bis 35, Anlage A/m3 Sechster Teil, Anlage A/sp Sechster Teil in der Fassung der Ziffer 40 bis 43, Anlage A/lF Sechster Teil, Anlage A/ThNa Sechster Teil, Anlage B Sechster Teil in der Fassung der Ziffer 53, 55, 57 und 59 bis 65, Anlage B/m1 Sechster Teil in der Fassung der Ziffer 66 bis 69, Anlage B/m2 Sechster Teil, Anlage B/sp Sechster Teil in der Fassung der Ziffer 74 bis 77 sowie Anlage C Sechster Teil treten hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft;
    8. Ziffer 8
      Anlage D Vierter Teil tritt hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2026 und hinsichtlich der weiteren Semester mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.

Art. 3 § 3

Text

Paragraph 3,

Die Änderung der Anlage A/sp dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1993, tritt wie folgt in Kraft:

  1. Ziffer eins
    hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 1993
  2. Ziffer 2
    hinsichtlich der 6. Klasse mit 1. September 1994
  3. Ziffer 3
    hinsichtlich der 7. Klasse mit 1. September 1995 und
  4. Ziffer 4
    hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 1996.

Art. 3 § 4

Text

Paragraph 4,

Bis zum Inkrafttreten

  1. Ziffer eins
    der Anlagen A, A/m1, A/m2, A/sp, A/lF und A/ThNA gemäß Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 30, und
  2. Ziffer 2
    der Anlagen A/m3, A/sl, B/m2 und A/w gemäß Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 31, Ziffer 4 bis 6
werden in den entsprechenden Anlagen in der Fassung vor der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, bzw. Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2023, die Gegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Geschichte und Politische Bildung“ durch „Geschichte und Politische Bildung“, die Gegenstandsbezeichnungen „Geographie und Wirtschaftskunde“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“ jeweils durch „Geographie und wirtschaftliche Bildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Biologie und Umweltkunde“ durch „Biologie und Umweltbildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Musikerziehung“ durch „Musik“, die Gegenstandsbezeichnung „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, die Gegenstandsbezeichnung „Technisches und textiles Werken“ durch „Technik und Design“ und die Gegenstandsbezeichnung „Berufsorientierung“ durch „Bildungs- und Berufsorientierung“ ersetzt.

Art. 4

Text

Artikel römisch vier

Bekanntmachung

Die in den Anlagen jeweils im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, bekannt gemacht.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 2 und 7

Text

Anlage A

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule;
  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht;
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen;
  • Strichaufzählung
    die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien;
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler

und gliedert sich in folgende acht Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.

Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in die unterschiedlichen Unterrichtsgegenstände einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.

Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil der Anlage A hingewiesen.

Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. Dort gibt es keine verbindlichen Verknüpfungen zwischen den Fachlehrplänen und den übergreifenden Themen. Die allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmungen mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten.

Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen sowie zu den Aufgabenbereichen der Schule. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben. In den Abschnitten „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“, die sich ab der 10. Schulstufe auf die semestrierten Teile des Lehrplans beziehen, werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag der allgemeinbildenden höheren Schule

Die Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die im Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die allgemeinbildende höhere Schule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, sodass Schülerinnen und Schüler für das Leben und für den zukünftigen Beruf vorbereitet sind und die Fähigkeiten zum selbsttätigen Bildungserwerb erlangen. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die allgemeinbildende höhere Schule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.

In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen (gemäß Paragraph 8, der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,) konkretisiert.

Der Gesetzgeber hat für die allgemeinbildende höhere Schule einen breiten Bildungsauftrag gemäß Paragraph 34, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes erteilt. Die allgemeinbildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen. Sie hat weiters an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, indem sie junge Menschen beim Erwerb von Wissen und bei der Entwicklung von Kompetenzen unterstützt sowie Werte vermittelt. Dabei ist die Fähigkeit, selbstständig zu denken und kritisch zu reflektieren, besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess, der eine sozial orientierte und positive Lebensgestaltung zum Ziel hat, zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Aufgabe wird durch die ausgeführten allgemeinen didaktischen Grundsätze im dritten Teil besonders unterstützt.

Der umfassende Bildungsauftrag der allgemeinbildenden höheren Schule hat die individuelle Förderung jeder und jedes Jugendlichen zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben.

3. Leitvorstellungen

Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.

Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.

Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.

4. Aufgabenbereiche der Oberstufe

Wissensaneignung, Kompetenzerwerb

Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinandersetzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder neu kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

5. Bildungsbereiche der Oberstufe

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Oberstufe“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren werden, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.

Die Verflochtenheit des oder der Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessensgruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtete Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen und multikulturellen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für alle Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und an ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans

Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß Paragraph 8, Litera r, des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.

Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe römisch eins befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände wider.

In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem jeweiligen Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodische Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:

  • Strichaufzählung
    Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung;
  • Strichaufzählung
    Entrepreneurship Education;
  • Strichaufzählung
    Gesundheitsförderung;
  • Strichaufzählung
    Informatische Bildung;
  • Strichaufzählung
    Interkulturelle Bildung;
  • Strichaufzählung
    Medienbildung;
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung;
  • Strichaufzählung
    Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung;
  • Strichaufzählung
    Sexualpädagogik;
  • Strichaufzählung
    Sprachliche Bildung und Lesen;
  • Strichaufzählung
    Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    Verkehrs- und Mobilitätsbildung;
  • Strichaufzählung
    Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

Der Unterricht in der allgemeinbildenden höheren Schule verbindet diese drei Dimensionen miteinander. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.

2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts

Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht.. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver, situativer und konstruktiver Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen ermöglichen. Die Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.

Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass

  • Strichaufzählung
    klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung);
  • Strichaufzählung
    handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von Anforderungssituationen genutzt wird;
  • Strichaufzählung
    die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt;
  • Strichaufzählung
    sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen);
  • Strichaufzählung
    überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden;
  • Strichaufzählung
    es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert;
  • Strichaufzählung
    Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind;
  • Strichaufzählung
    Schülerinnen und Schüler zu kritischem Denken angeregt werden.

3. Spezifika der Oberstufe

Für die Oberstufe gilt dieser Teil insofern, als auch im Unterricht der Oberstufe seit Jahren Kompetenzorientierung als pädagogisches Ziel vorgegeben ist. Dies erfolgte zum einen im Zuge der Umstellung der Lehrpläne der Oberstufe auf die Semestrierung ab der 10. Schulstufe. Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände greifen den Kompetenzbegriff auf, enthalten teilweise Kompetenzmodelle und stellen den Lehrstoff ab der 10. Schulstufe in Kompetenzmodulen dar. Explizite fachliche Kompetenzbeschreibungen als erwartete Lernergebnisse wie in den Lehrplänen der Unterstufe sind in jenen der Oberstufe nicht ausformuliert.

Zum anderen wird die pädagogische Ausrichtung des Unterrichts an der Oberstufe durch die Vorgaben der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung geprägt, da auf deren Erfordernisse im Verlauf der gesamten Oberstufe vorbereitet werden muss.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Ein gelungener, kompetenzorientierter Unterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:

Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.

Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.

Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.

Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen diese intensiv zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.

Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.

Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.

Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie verstehen es, Fähigkeiten der Lernenden als Ressource und Potenzial zu nutzen und unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.

Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.

Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. Im Laufe des Schuljahres wird diese durch mittel- und kurzfristige Planungen adaptiert und ergänzt. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche im Sinne der Ergebnisorientierung auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.

Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.

Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren. Sie sollen Selbstlern- und Gruppenprozesse anbahnen und moderieren und individuelles Lernen beobachten und dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie (in)formatives (lernbegleitendes) Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben. Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden Zugänge und Methoden zum Erwerb der geforderten Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.

Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.

Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Vor dem Hintergrund einer global vernetzten und heterogenen Gesellschaft sollen Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Volksgruppengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich reflektiert und kritisch mit (eigenen) Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament heraus zu streichen, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft sind.

Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.

Bildungssprachliche Kompetenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für Schulerfolg, für spätere Chancen am Arbeitsmarkt sowie für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Schülerinnen und Schüler müssen sich einer Fachsprache bedienen, Gedanken und Überlegungen ausdrücken, Fragen stellen, Gegenstände benennen, darstellen, beschreiben sowie Sachverhalte erfassen, begründen, argumentieren und interpretieren können. Für diese Sprachhandlungen sind neben fachlichem Wissen bildungssprachliche Kompetenzen notwendig. Diese werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können sie situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden verschiedene Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.

Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt kontinuierlich gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Lehrpersonen können bereits während des Schuljahres regelmäßig Rückmeldung zum Lernprozess auch mit Hilfe von Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) gemäß der Verordnung der Bildungsstandards im Schulwesen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2009,, dem Einsatz von Kompetenzrastern oder anderen Instrumenten der pädagogischen Diagnostik geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der gültigen Leistungsbeurteilungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Zweite lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung

4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien sind dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik

6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design

7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung, 2010). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030/Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- und CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen und Studien).

8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen ein verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort

Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster zu konkretisieren, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Somit erhalten Lehrerinnen und Lehrer am Schulstandort auch Orientierung, welches Gewicht welche Ziele in der alltäglichen Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung) haben sollen.

Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für den jeweiligen Schulstandort bzw. den Schulcluster erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.

Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort bzw. Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.

Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den in anderen gesetzlichen Grundlagen festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren mitzudenken. Dazu gehören etwa die regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, die Fähigkeiten und Stärken von Lehrerinnen und Lehrern, die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler oder besondere Formen der Schulausstattung. Ebenso ist die Entscheidung über die Wahl einer Stundentafel (subsidiär oder autonom) und die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der allgemeinbildenden höheren Schule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können und alle weiterführenden Bildungswege offenbleiben.

2. Schulische Gestaltungsfreiräume

Gemäß Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes haben Lehrpläne Schulen zu ermächtigen, im vorgegebenen rechtlichen Rahmen schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erlassen. Neben den schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen auf Seiten der Schule Gestaltungsmöglichkeiten in Bereichen der Unterrichtsorganisation und der Leistungsfeststellung sowie auf Seiten des Einzelnen Wahlmöglichkeiten des vorgegebenen Unterrichtsangebotes.

Litera a Gestaltungsspielräume der Schule:

Für die Schule bestehen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:

  1. Ziffer eins
    Festlegung einer schulautonomen Profilbildung für die Schule, die einen oder mehrere Schwerpunkte vorsehen kann. Die schulautonome Profilbildung hat der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz zu entsprechen und einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufzuweisen. Alle Pflichtgegenstände eines Schwerpunktes müssen im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen sowie einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen, ist die so bezeichnete Stundentafel („subsidiäre Stundentafel“) anzuwenden,
  2. Ziffer 2
    Führung der Schule
  3. Ziffer 2
    1. Ziffer eins
      in der Unterstufe ohne oder mit Betreuungsteil (ganztägige Form in getrennter oder verschränkter Abfolge),
    2. 2 Punkt 2
      in der Oberstufe als ganzjährige oder als semestrierte Oberstufe,
    3. 2 Punkt 3
      mit semestrierter Oberstufe mit Flexibilisierung und Individualisierung der Leistungs- und Beurteilungszeiträume im Sinne des Paragraph 36 a, Absatz eins a, Schulunterrichtsgesetz,
  4. Ziffer 3
    Unterrichtsorganisation

Die Unterrichtsorganisation ist die Umsetzung von rechtlichen Regelungen (zB Paragraph 10, des Schulunterrichtsgesetzes) an einer Schule durch die Schul(cluster)leitung, allenfalls unter Mitwirkung des Schulgemeinschaftsausschusses, aufgrund der schulautonomen Profilbildung, unter Berücksichtigung der Aufgaben der allgemeinbildenden höheren Schule (Paragraph 34, Schulorganisationsgesetz), der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Entscheidungen können insbesondere für folgende Bereiche getroffen werden:

  1. Ziffer 3
    1. Ziffer eins
      Klassen- und Gruppenbildung einschließlich Eröffnungs- und Teilungszahlen,
    2. 3 Punkt 2
      Unterrichtszeit sowie pädagogisch zweckmäßige Blockungen,
    3. 3 Punkt 3
      Stundenplan einschließlich Blockung von Unterrichtseinheiten,
  1. Ziffer 4
    schulautonome Lehrplanbestimmungen:
  2. Ziffer 4
    1. Ziffer eins
      Erhöhung der Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände in der Stundentafel zur Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
    2. 4 Punkt 2
      Zusammenfassung von Pflichtgegenständen zu einem schulautonomen Pflichtgegenstand,
    3. 4 Punkt 3
      Schaffung schulautonomer
      • Strichaufzählung
        Pflichtgegenstände,
      • Strichaufzählung
        alternativer Pflichtgegenstände,
      • Strichaufzählung
        Wahlpflichtgegenstände ab der 10. Schulstufe (ganzjährig oder semesterweise); auch in ganzjährigen Formen kann der Gegenstand nur in einem Semester geführt werden, wobei die Summe der Jahreswochenstunden eines Gegenstandes gleichzubleiben hat (Kurssystem),
      • Strichaufzählung
        verbindlicher Übungen,
      • Strichaufzählung
        Freigegenstände oder unverbindlicher Übungen.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt.

Litera b Gestaltungsspielräume der Schülerinnen und Schüler:

Im Bereich der individuellen Wahl kann jede Schülerin oder jeder Schüler folgende Entscheidungen treffen:

  1. Ziffer eins
    Wahl des Schwerpunktes aus den in der Schule bestehenden,
  2. Ziffer 2
    Wahl hinsichtlich
  3. Ziffer 2
    1. Ziffer eins
      alternativer Pflichtgegenstände,
    2. 2 Punkt 2
      (schulautonomer) Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von zumindest 4 Wochenstunden (einschließlich Kurssystem),
    3. 2 Punkt 3
      Freigegenstände, wobei auch (schulautonome) Wahlpflichtgegenstände als Freigegenstände gewählt werden können, wenn dies die Schule vorsieht (Entscheidung im Rahmen der Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen),
  4. Ziffer 3
    Antrag auf Befreiung von der Teilnahme am Unterricht eines Gegenstandes zur Teilnahme
  5. Ziffer 3
    1. Ziffer eins
      an einem anderen Pflichtgegenstand oder an anderen Unterrichtsangeboten,
    2. 3 Punkt 2
      am Unterricht einer höheren Schulstufe oder eines höheren Semesters,
    3. 3 Punkt 3
      am Unterricht eines niedrigeren Semesters,
  6. Ziffer 4
    Teilnahme am Förderunterricht.

3. Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

Litera a Allgemeines

Schulautonome Lehrplanbestimmungen werden an der Schule in einem demokratischen Prozess auf der Grundlage verordneter Stundentafeln unter Einbeziehung aller Schulpartner, durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen. Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind durch Anschlag an der betreffenden Schule auf die Dauer eines Monats kundzumachen; nach Ablauf des Monats sind sie bei der Schulleitung zu hinterlegen (Paragraph 6, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes).

Die Stundentafeln zur Ermächtigung schulautonomer Lehrplanbestimmungen enthalten die vom Gesetz vorgegebenen Pflichtgegenstände und legen ein Mindeststundenausmaß an Wochenstunden je Unterrichtsgegenstand fest, das für den Erwerb der in den Fachlehrplänen vorgesehenen Lehrinhalte durch die Schülerinnen und Schüler verbindlich vorgegeben ist. Aus der Summe dieser Pflichtgegenstände ergibt sich die Gesamtwochenstundenanzahl, die im Laufe des Bildungsganges, vorzusehen ist. Die Aufteilung der Wochenstundenanzahl eines Pflichtgegenstandes auf die einzelnen Schulstufen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen obliegt der Schule, wobei die Lehrinhalte der einzelnen Fachlehrpläne verbindlich umzusetzen und die auf die abschließende Prüfung anzuwendenden Regelungen zu berücksichtigen sind.

Das Stundenausmaß der Pflichtgegenstände Religion und Digitale Grundbildung in der Unterstufe und der Pflichtgegenstände Religion und Ethik in der Oberstufe darf durch schulautonome Lehrplanbestimmungen nicht verringert werden.

In der Oberstufe umfasst der autonome Bereich

  • Strichaufzählung
    einen schülerinnen- und schülerautonomen Bereich (Wahlpflichtgegenstände) mit zumindest vier Wochenstunden und
  • Strichaufzählung
    einen schulautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung oder für die Ausweitung des Kernbereiches) mit mindestens acht Wochenstunden.

Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerinnen- und schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Sechster Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische Grundsätze) festgelegt werden und kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht oder vermindert werden. Dafür können das vorgesehene Stundenausmaß des schülerinnen- und schülerautonomen Bereichs und des schulautonomen Bereichs zusammengelegt werden.

Werden zusätzliche Wahlpflichtgegenstände geschaffen, haben diese eine Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung der in Paragraph 39, Absatz eins, erster Satz des Schulorganisationsgesetzes angeführten Pflichtgegenstände darzustellen und der spezifischen Bildungsinhalte der einzelnen Formen der allgemeinbildenden höheren Schulen zu dienen. Alle schulautonomen Wahlpflichtgegenstände haben der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes zu entsprechen und im Wesentlichen im Einklang mit der Profilbildung der Schule und mit den Bildungsinhalten der anderen Unterrichtsgegenstände in Beziehung zu stehen.

Litera b Reduktion bzw. Erhöhung des Stundenausmaßes der Unterrichtsgegenstände der Stundentafel

Wenn schulautonom das Stundenausmaß für einen in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsgegenstand erhöht wird, dann kann zusätzlicher Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“) ausgewiesen und können die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ ergänzt werden.

Wird in der Unterstufe durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert, können die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ und die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend angepasst werden.

In der Oberstufe sind die „Bildungs- und Lehraufgabe“ und der „Lehrstoff“ auch im Fall der Reduktion des Stundenausmaßes verbindlich umzusetzen.

Litera c Zusammenfassung von Pflichtgegenständen und Verlagerung von Teilen davon

Werden Pflichtgegenstände zusammengefasst oder Lehrinhalte in andere (schulautonome) Pflichtgegenstände verlagert, so ist darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern alle Lehrinhalte der jeweiligen Pflichtgegenstände der betreffenden Schulstufe vermittelt werden. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind die Zusammenfassung von Pflichtgegenständen und die Verlagerungen von Lehrinhalten auszuweisen.

Litera d Schaffung schulautonomer Pflichtgegenstände, alternativer Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände, verbindlicher und unverbindlicher Übungen

Werden schulautonom weitere Unterrichtsgegenstände eingeführt, die in den Stundentafeln nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für den jeweiligen Unterrichtsgegenstand die „Bildungs- und Lehraufgabe“, „Didaktische Grundsätze“, den Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereichen, Lehrstoff“) und dessen Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen sowie eine Stundentafel ausweisen. Ein Verweis auf bestehende Regelungen muss hinreichend bestimmt sein. Dabei können auch Lehrinhalte eines Pflichtgegenstandes in den neuen Gegenstand verlagert werden. Bei einer solchen Verlagerung ist darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern alle Lehrinhalte der Pflichtgegenstände der betreffenden Schulstufe vermittelt werden.

Alle schulautonomen Unterrichtsgegenstände müssen der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes entsprechen, im Wesentlichen im Einklang mit der Profilbildung der Schule und mit den Bildungsinhalten der anderen lehrplanmäßig vorgegebenen Unterrichtsgegenstände ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen.

4. Schularbeiten

Litera a Unterstufe

In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil des Lehrplans Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt je vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Davon abweichend stehen in der Lebenden Fremdsprache für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Litera b Oberstufe

In Deutsch und in allen Fremdsprachen

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5.

150 bis 300

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

6.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

7.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

eine mindestens 100-minütig

8.

250 bis 400

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Mathematik

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5. bis 7.

200 bis 400

3 bis 5

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Darstellende Geometrie

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

7.

200 bis 300

2 – 3

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 – 3

mindestens eine im 1.Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Physik und in Biologie und Umweltbildung

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

7.

150 bis 200

2 – 3

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 – 3

mindestens eine im 1.Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

Für typenbildende Pflichtgegenstände, die keinem standardisierten Prüfungsgebiet der Klausurprüfung entsprechen, können die Schularbeiten teilweise oder zur Gänze entfallen. In Darstellender Geometrie können bei gänzlichem Entfall der Schularbeiten abweichend von Paragraph 8, Absatz 11, Litera d, der Leistungsbeurteilungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1974,, Tests dann durchgeführt werden, wenn eine andere Form der Leistungsfeststellung nicht zweckmäßig und eine Leistungsbeurteilung ansonsten nicht möglich ist.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

In den übrigen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil Schularbeiten vorgesehen sind

  • Strichaufzählung
    in allen Klassen mindestens eine Schularbeit je Semester,
  • Strichaufzählung
    in der 5. bis 7. Klasse mindestens 50 bis höchstens 100 Minuten,
  • Strichaufzählung
    in der 8. Klasse eine mindestens 150-minütige Schularbeit.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, sind in der 5. und 6. Klasse (9. und 10. Schulstufe) in max. fünf Gegenständen sowie in der 7. und 8. Klasse (11. und 12 Schulstufe) in max. sieben Gegenständen Schularbeiten zur Leistungsfeststellung heranzuziehen.

5. Förderunterricht

Förderunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die ihre Leistungen verbessern oder sichern wollen und kann auch zur Begabungs- und Begabtenförderung eingesetzt werden. Weiters stellt er eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Team der Lehrerinnen und Lehrer, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten abgeleitet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrpersonenwochenstunden in allen Pflichtgegenständen und Schulstufen angeboten und in Kursform (zB einmal wöchentlich), geblockt (zB einen ganzen Nachmittag) oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert, durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat, unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, festzulegen, bei welcher Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ein Förderunterricht abzuhalten ist.

6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen, um die bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sicherzustellen. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.

Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der allgemeinbildenden höheren Schulen anzustreben.

Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.

7. Gestaltung von Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes). Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst friktionsfreie und gelingende Übergänge.

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 1. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule auf die Lehrplananforderungen und die Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Im Sinne einer gelingenden Nahtstellenpädagogik müssen die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Aufbauend auf den am Ende der Volksschule erworbenen Grundkompetenzen sollen Informationsfeststellungen zunächst vor allem der Erhebung von Interessen und Lernpräferenzen dienen, in weiterer Folge der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts. Erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode sind die Formen der Leistungsfeststellung einzusetzen.

8. Öffnung der Schule und des Unterrichts

Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.

Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schüler vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtsgestaltung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).

9. Begabungs- und Begabtenförderung

Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten ab.

Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen.

Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. das Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangebote. Schülerinnen und Schüler können ferner auf ihren Antrag hin von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand zum Zweck der Teilnahme an einem anderen Pflichtgegenstand oder schulischen Angebot (§11 Absatz 6 b, SchUG) befreit werden.

10. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (=GTS)

In „Ganztägige Schulformen“ werden Kinder – je nach Art des Angebots – nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessen- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    Sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
  • Strichaufzählung
    Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
  • Strichaufzählung
    Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Bei der Verwirklichung dieser Aufgaben ist insbesondere auf die Umsetzung der in den folgenden Kapiteln dargestellten Grundsätze des GTS-Konzeptes zu achten.

GTS-Konzept und Planung

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.

Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.

Bezüglich der zu erreichenden Kompetenzen und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.

Lernzeiten

Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst grundsätzlich drei Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung getroffen werden, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.

In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lehrstoff darf nicht erarbeitet werden.

Im Sinne der Individualisierung sind offene Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen zu bevorzugen.

Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.

Individuelle Lernzeit

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung getroffen werden.

Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.

Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.

Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.

Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.

Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Freizeit

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.

11. Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenz

Zur Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenzen stehen unterschiedliche schulautonome Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Strichaufzählung
    Führung schulautonomer zusätzlicher Fremdsprachen als Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände, verbindliche und unverbindliche Übungen.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL), dh. Fremdsprache als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtsgegenständen: Unter CLIL ist die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts zu verstehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache jedenfalls auf Deutsch erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird CLIL eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.
  • Strichaufzählung
    Führung des Erstsprachenunterrichts: Für Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich mehrsprachig aufwachsen, besteht die Möglichkeit am Erstsprachenunterricht teilzunehmen. Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Darüber hinaus kann die zuständige Schulbehörde auf Antrag der Schulleitung, bei Privatschulen auf Antrag des Schulerhalters, gemäß Paragraph 16, Absatz 3, SchUG die Führung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache anordnen. Diese Anordnung kann sich auch auf einzelne Klassen oder einzelne Unterrichtsgegenstände beziehen. Der Lehrplan der jeweiligen Schulform bleibt davon unberührt.

Bei Einrichtung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 3, des Schulorganisationsgesetzes, in der Englisch zumindest teilweise als Unterrichtssprache geführt wird (bilingual geführte Klassen), ersetzt der Unterrichtsgegenstand Englisch den Unterrichtsgegenstand (Erste) Lebende Fremdsprache (siehe Anlage A/e). An Schulen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung sind die Schülerinnen und Schüler mündlich wie auch schriftlich auf ein ausgewogenes Niveau in den Sprachen Deutsch und Englisch hinzuführen. Dies hat sich im Unterricht sowie in der Leistungsfeststellung abzubilden. Das Fachvokabular soll in beiden Sprachen beherrscht werden. In allen Unterrichtsgegenständen, mit Ausnahme von Religion und den Sprachen, sind zweisprachige Aufgabenstellungen im Zuge von Leistungsfeststellungen zulässig. Die unterschiedlichen Ausgangs-Sprachniveaus der Schülerinnen und Schüler sind anfänglich zu berücksichtigen. In jenen Unterrichtsgegenständen, die bilingual unterrichtet werden, soll die weniger dominante Sprache zunehmend in mündlichen und schriftlichen Leistungsfeststellungen abgebildet werden.

12. Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als visuell-gestische Sprache

Die Österreichische Gebärdensprache kann auf der Sekundarstufe römisch zwei im Rahmen der Pflichtgegenstände „Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache“ oder „Zweite lebende Fremdsprache/Latein“ als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein oder Griechisch als alternativer Pflichtgegenstand geführt werden sowie als Wahlpflichtgegenstand angeboten werden. Als visuell-gestische Sprache unterscheidet sie sich in der Modalität von allen anderen an österreichischen Schulen angebotenen Sprachen, die lautsprachlich produziert und akustisch wahrgenommen werden. Daher bedarf es eines eigenen Lehrplans.

Entsprechend den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler kann zwischen den Pflichtgegenständen sowie den Wahlpflichtgegenständen Österreichische Gebärdensprache römisch eins (Anfänger) und Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) sowie dem vertiefenden Wahlpflichtgegenstand (Österreichische Gebärdensprache) gewählt werden.

Der Unterrichtsgegenstand ÖGS soll einerseits für Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist (zB gehörlose Schülerinnen und Schüler, Children of deaf adults/ Kinder gehörloser Erwachsener – „Coda“) ein geregeltes sowie gesteuertes Sprachenlernen sicherstellen und andererseits hörenden Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, ÖGS als Sprache (neu) zu erlernen.

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des European Centre for Modern Language. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Am Ende der zwölften Schulstufe erreichen Schülerinnen und Schüler ohne ÖGS-Vorkenntnisse:

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung des Lehrplans des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch eins (Anfänger; vierjährig) in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1.
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung des Lehrplans des Wahlpflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch eins (Anfänger; dreijährig) in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.

Am Ende der zwölften Schulstufe erreichen Schülerinnen und Schüler mit ÖGS-Vorkenntnissen (Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist sowie jene, die bereits in der Primarstufe oder Sekundarstufe römisch eins mindestens vier Jahre an gesteuertem ÖGS-Unterricht zB in Form einer unverbindlichen Übung, eines Freigegenstandes oder bilingual-bimodalen Unterrichts teilgenommen haben):

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung des Lehrplans des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene; vierjährig) in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 .
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung des Lehrplans des Wahlpflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene; dreijährig) in den Kompetenzbereichen Mediales Sehverstehen und Mediales Gebärden das Niveau B1 und in Sehverstehen, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Gebärden das Niveau B2.

Um die Fachbegriffe im Lehrstoff für ÖGS als visuell-gestische Sprache in ihrer Bedeutung verstehen zu können, werden diese den Fachbegriffen bereits bestehender Sprachenlehrpläne für lautsprachlich produzierte und akustisch wahrnehmbare Sprachen nachfolgend gegenübergestellt.

Fachbegriffe Lehrplan ÖGS

(visuell-gestisch wahrgenommen und produziert)

Fachbegriffe anderer Sprachenlehrpläne

(akustisch wahrgenommenen und produziert)

Kompetenz im Dialog

Mündliche Kompetenz

Kompetenz im medialen Gebärden

Schriftliche Kompetenz

Mediales Sehverstehen / gebärdensprachliche Textkompetenz

Textkompetenz

Literarische Bildung

Literarische Bildung

Mediale Bildung

Mediale Bildung

Gebärdensprachliche Texte in Form von Video, Film

Texte

Mediales Gebärden

Schreiben

Mediales Sehverstehen

Lesen

Gespräche / Dialoge

Gespräche

gebärden

sprechen

Gebärdende Person/signer

Sprecherin, Sprecher

Sehverstehen

Hörverständnis

Produktionshaltung

Schreibhaltung

Produktionsprozess

Schreibprozess

Gebärdensituationen und -anlässe

Sprechsituationen und -anlässe

Wortschatz

Wortschatz

Grammatik

Grammatik

Glossen / Verschriftung

Notation / Verschriftung

Parameternutzung

Rechtschreibung

Sprachbetrachtung

Sprachbetrachtung

Seherin, Seher

Leserin, Leser

Seherin-, Seher-Erwartungen

Leserin-, Leser-Erwartungen

Sprach- und Aufzeichnungsnormen

Sprach- und Schreibnormen

Artikulation (phonologische Ebene von Gebärden durch gebärdensprachspezifische Parameter wie Handstellung, Ausführungsort etc.)

Aussprache

Mediale Sehkompetenz

Lesefertigkeit

Nachschlagwerke

Wörterbücher

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. Unterstufe

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-

Gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mind. 7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

_______________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Siehe Ziffer 2,

Förderunterricht:

Siehe Ziffer 2,

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

 

 

 

 

 

 

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

-

-

4

3

7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

-

-

4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

____________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

Lehrver-

pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 1 in Ziffer eins

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Sprachen

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Romanes

 

 

Erstsprachenunterricht

 

8-21

Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

3-6

Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

2-8

Technik und Design

 

2-8

Wirtschaft und Gesellschaft

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

2-8

Schach

 

2-8

Textverarbeitung

 

2-8

Soziales Lernen

 

2-8

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 14

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 6

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

1248)

 

_________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

8 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 17 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 132 erhöht werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Siehe Ziffer 2,

Förderunterricht:

Siehe Ziffer 2,

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

2

8

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

2

2

8

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31

33

124

 

__________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 1 in Ziffer eins

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Sprachen

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Romanes

 

 

Erstsprachenunterricht

 

8-21

Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

3-6

Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

2-8

Technik und Design

 

2-8

Wirtschaft und Gesellschaft

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

2-8

Schach

 

2-8

Textverarbeitung

 

 

Soziales Lernen

 

2-8

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

1.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 7

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

_______________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen, ua. im Bereich Wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Siehe Ziffer 2,

Förderunterricht:

Siehe Ziffer 2,

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

3

2

8

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

2

3

9

römisch vier a

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1

x1

x

III2

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

____________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

Lehrver-

pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 1 in Ziffer eins

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Sprachen

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Romanes

 

 

Erstsprachenunterricht

 

8-21

Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

3-6

Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

2-8

Technik und Design

 

2-8

Wirtschaft und Gesellschaft

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

2-8

Schach

 

2-8

Textverarbeitung

 

2-8

Soziales Lernen

 

2-8

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Deutschförderklassen (Unterstufe)

Gymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

___________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums.

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

_____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

___________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache6)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom5)

höchstens 14

 

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

______________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Griechisch kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache2)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

-

2

6

römisch drei

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

2

römisch zwei

Musik

2

1

23)

23)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

29

31

33

124

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände4)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130

___________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Griechisch kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

3 Alternative Pflichtgegenstände.

4 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein10)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 134)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie7)

-

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

108

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom8

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

1309

 

__________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.

10 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunde

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein2)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik3)

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung3)

2

3

-/2

2

7/9

III4)

Chemie3)

-

-

3

2/3

5/6

(römisch drei)

Physik3)

2

3

2

2/3

9/10

(römisch drei)5)

Darstellende Geometrie3)

-

-

2/-

2/-

4/-

römisch zwei

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

2

römisch zwei

Musik

2

1

26)

26)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

28

31

32

122

III4)

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände6)

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

6 Alternative Pflichtgegenstände.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein6)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 8

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)

mindestens 4

römisch drei

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Bildnerische Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom5)

höchstens 17

 

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

______________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein5)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung2)

2

1

3

3

9

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung2)

2

3

-

2

7

römisch drei

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch drei)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)2)

2

2

-

-

4

römisch drei

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)2)

-

1

2

2

5

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

2

römisch zwei

Musik

2

1

23)

23)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

30

30

29

31

120

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände4

 

10

10

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände

3 Alternative Pflichtgegenstände

4 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“

5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Wahlpflichtgegenstände1)

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflichtungs-gruppe2)

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

aa)

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache2)

2

2

2

6

(römisch eins)

Darstellende Geometrie3)

-

2

2

4

(römisch zwei)

Informatik

2

2

2

6

römisch zwei

Musik/ Kunst und Gestaltung4)

-

2

2

4

(römisch vier a)

Ernährung und Haushalt (Praktikum)5)

(2)

(2)

(2)

4/25)

römisch fünf a

bb) Zur Vertiefung und Erweiterung von der Schülerin/dem Schüler besuchter Pflichtgegenstände:

Religion/Ethik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch drei)/III

Deutsch

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch eins)

Fremdsprachen7)

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch drei)

Mathematik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch drei

Chemie

-

(2)

(2)

4/26)

(römisch drei)

Physik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch drei)

Darstellende Geometrie

-

(2)

(2)

4/26)

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

(2)8)

(2)

(2)

4/26)

römisch drei

Musik

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

(2)

(2)

(2)

4/26)

(römisch vier a)

_________________________

1 In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.

2 Eine von der Schülerin oder vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist. Als Lebende Fremdsprache kann der Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

3 Sofern nicht Pflichtgegenstand der Schülerin oder des Schülers.

4 Fortsetzung des von der Schülerin oder vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände.

5 Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.

6 Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.

7 Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen (einschließlich Österreichische Gebärdensprache), sofern von der Schülerin oder vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.

8 Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände

Summe Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Lebende Fremdsprache1)

mindestens 11

(römisch eins)

Latein

mindestens 10

(römisch eins)

Griechisch

mindestens 10

(römisch eins)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(römisch zwei)

Erstsprachenunterricht

2-8

römisch zwei

_________________________

1 Als Lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Litera b, (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

Der Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) ist folgende Zeile anzufügen:

Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

2

2

2

-

römisch zwei

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Gymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Abschnitt b) und c)

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

__________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Abschnitt b) und c)

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel gemäß der Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Abschnitt b) und c)

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS

a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. römisch zwei Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der geltenden Fassung.

c) ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1989,.

d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Lehrziel:

Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiös sittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte.

Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe:

  1. Ziffer eins
    Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf.
  2. Ziffer 2
    Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen.
  3. Ziffer 3
    Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluss an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen.

Lehrstoffverteilung:

Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen.

1. Klasse:

  1. Litera a
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua“ bis „Sauls Tod“. Geographie des Landes Israel.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
  3. Litera c
    Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat“; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu.
  4. Litera d
    Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes.

2. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
  2. Litera b
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David“ bis zum „Untergang des Reiches Juda“ (586 v.).
  3. Litera c
    Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
  4. Litera d
    Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
  5. Litera e
    Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang.

3. Klasse:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil“ bis zur „Zweiten Tempelzerstörung“.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus „Hiob“, „Ezechiel“ 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
  3. Litera c
    Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu“). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen.

4. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter“.
  3. Litera c
    Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet“, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben.

5. Klasse:

  1. Litera a
    Pentateuch: Fünftes Buch Mosis: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, römisch fünf. 1 – 8); die zehn Gebote (Kap. 5, römisch fünf. 6–18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, römisch fünf. 4–5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, römisch fünf. 12–22); die Zehentpflicht (Kap. 14, römisch fünf. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, römisch fünf. 1 – 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, römisch fünf. 1–20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, römisch fünf. 10–22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, römisch fünf. 1 – 14).
  2. Litera b
    Gebetbuch: Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu.
  3. Litera c
    Geschichte: Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.
  4. Litera d
    Zusammenfassung: der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie).
  5. Litera e
    Hebräische: Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

6. Klasse:

  1. Litera a
    Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93.
  2. Litera b
    Geschichte: Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl.
  3. Litera c
    Israelkunde (Geographie).
  4. Litera d
    Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

7. Klasse:

  1. Litera a
    Bibel im Urtext: Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2–30; Kap. 23, Vers 1 – 17).
  2. Litera b
    Geschichte: Bis auf die Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde.
  3. Litera c
    Israelkunde (Geographie).
  4. Litera d
    Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

8. Klasse:

  1. Litera a
    Bibel im Urtext: 3.Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1–4, 9–18, 30-37; Kap. 26, Vers 3–13; 5. Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11–20.
  2. Litera b
    Geschichte: Zusammenfassung der Lehren des Judentums; der heutige Staat Israel.
  3. Litera c
    Israelkunde (Geographie).
  4. Litera d
    Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur.

e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

f) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER (ORTHODOXER) RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der jeweils geltenden Fassung.

Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

k) FREIKIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) ALEVITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist im Deutschunterricht sowohl Medium als auch Gegenstand. Der Umgang mit Sprache findet über die Auseinandersetzung mit mündlichen, auditiven, schriftlichen und visuellen Ausdrucksformen statt. Der Unterricht begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu sprachkompetenten, sprachsensiblen und sprachbewusst handelnden Individuen. Sie sollen die Vielfalt individueller und kultureller Identitäten und sozialer Realitäten7 reflektieren lernen.

Zentrales Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch die Vermittlung von Grundkompetenzen des Kommunizierens, Lesens und Schreibens in die literale und orale Kultur und Praxis einzuführen und umfassende Sprachhandlungsfähigkeit auszubilden. Die Beschäftigung mit literarischen und pragmatischen Texten und Medienformaten erlaubt es ihnen, unterschiedliche Weltsichten kennenzulernen, einzunehmen und zu hinterfragen. Dadurch werden sie befähigt, sich in einer heterogenen und mehrsprachig geprägten Gesellschaft und deren multimodaler Zeichenwelt zurechtzufinden. Dies soll reflektiertes und wertbezogenes Handeln, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft im privaten und beruflichen Umfeld1, 13 sowie eigenständiges Weiterlernen ermöglichen.

Der Deutschunterricht vernetzt also die Möglichkeiten von Sprache als

  • Strichaufzählung
    Schlüssel, sich und die Welt zu verstehen;
  • Strichaufzählung
    Weg, sich mit anderen Menschen zu verständigen und Beziehungen zu gestalten;
  • Strichaufzählung
    Chance, sich neue und fiktionale Welten zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    Medium der differenzierten Artikulation von Empfindungen, Erlebnissen und Erfahrungen sowie zur Darstellung von Sachverhalten;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zur Verschränkung von Form und Inhalt;
  • Strichaufzählung
    Medium gesellschaftlichen Aushandelns divergierender Interessen.2, 7

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Durch gezielte und reflektierte sprachbezogene Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Damit verbunden ist eine respektvolle, an den Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler orientierte Aufgabenkultur, die vielfältige und relevante Zugänge zu den Inhalten schafft und individuell und im Kollektiv erbrachte Leistungen würdigt. Der Fokus liegt auf Lernprozessen und deren Begleitung durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie auf einer Bewusstwerdung des eigenen Lernverhaltens.

Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die Vernetzung der Kompetenzbereiche als Voraussetzung für gelingenden Deutschunterricht. Die Bedeutung der Sprache, der Literatur und der Medien als Lehr- und Lernmittel werden in den Bildungs- und Kommunikationsprozessen des Unterrichts berücksichtigt. Eine allfällige Schwerpunktsetzung wird dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler in heterogenen Lernkontexten gerecht.

Schülerinnen und Schüler erleben in vielfältigen Situationen und unterschiedlichen Sozialformen die Funktions- und Wirkungsweise verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel. Sie knüpfen dabei an ihre Sprachbiografien an und erweitern beständig ihr Sprachrepertoire. Zudem werden sie befähigt, Sprache sowohl zu produzieren als auch über sie zu reflektieren. Der bewusste Umgang mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen findet im Kontext statt. Schreiben wird als komplexer Prozess erfahrbar und in vielfältigen Formen erprobt.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, -registern und -ebenen, Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität7. Mechanismen von Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, die sich in sprachlichen Formulierungen in Texten und Medien finden, werden analysiert und hinterfragt7. Literale Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler, sich überliefertes Wissen nicht nur anzueignen, sondern auch zu hinterfragen, um sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse1, 8, 11, 13 einzubringen. Das Lesen von und das Sprechen über Literatur fördern darüber hinaus die Ausbildung eines gefestigten Lesehabitus, literarischer Kompetenzen sowie ästhetischer Wahrnehmungsfähigkeit und die Freude am Lesen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Fünf zentrale fachliche Konzepte liegen dem Lehrplan für Deutsch in der Sekundarstufe römisch eins zugrunde. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln es weiter.

Norm und Wandel

Sprache als System von Zeichen ist Regeln unterworfen. Diachrone und synchrone Sprachreflexion ermöglicht Einblicke in die Regelhaftigkeit der Sprache und deren Vielfalt, Flexibilität und Wandelbarkeit sowie in die multimodalen Bedeutungskonstruktionen.

Inhalt und Form

Die Verschränkung von Inhalt und Form ist Merkmal aller symbolischen (sprachlichen, auditiven, visuellen) Ausdrucksformen. Verständnis für diese wechselseitige Beziehung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern Einsichten in unterschiedliche Ebenen der Sprache und ihrer Wirkungsweisen.

Diversität und Identität

Die vielfältigen Möglichkeiten von Sprache werden in unterschiedlichen sprachlichen Ausprägungen erkannt und eingesetzt. Dies betrifft auch den wertschätzenden Umgang mit den Standardvarietäten der plurizentrischen Sprache Deutsch7 und mit dem für Österreich charakteristischen Dialekt-Standard-Kontinuum. Der Umgang mit Sprache und die aktive Auseinandersetzung mit pragmatischen und literarischen Texten und Gattungen begleiten Schülerinnen und Schüler bei ihrer Entwicklung zu selbstbestimmt handelnden, kritischen und vielfältig gebildeten Persönlichkeiten.2

Medialität und Modalität

Durch den Einsatz unterschiedlicher Medien und Medienprodukte (Medialität) verändern sich Gestaltungsweisen und Repräsentationsformen (Modalitäten) sprachlicher Äußerungen. Dies hat Auswirkungen auf die Mündlichkeit und Schriftsprachlichkeit. Das Wissen um die Funktion analoger und digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien7 sowie künstlerischer Medien ermöglicht ein Verständnis von deren Zweck, Einsatz und Wirkung und ihrer Rolle in verschiedenen Lebensbereichen sowie in der Selbst- und Weltwahrnehmung.1

Ästhetik und Pragmatik

Die Auseinandersetzung mit der Vielfalt pragmatischer und literarästhetischer Ausdrucks- und Darstellungsformen aus verschiedenen Epochen sowie kulturellen Kontexten erlaubt Einblicke in unterschiedliche Weltsichten und Wertvorstellungen7. Sie richtet den Blick auf Grundfragen menschlicher Existenz und bietet die Möglichkeit, das eigene Leben und unterschiedliche kulturell-gesellschaftlich8 und ökonomisch-wirtschaftlich13 bedingte Lebensentwürfe zu reflektieren.2

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Ebene eins umfasst den Bereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion. Das Thematisieren von Sprache findet integrativ Eingang in alle Bereiche von Ebene zwei. Diese besteht aus den drei Kompetenzen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben.

Die korrekte Beherrschung von und das Nachdenken über Sprache sind Basiskompetenzen für alle anderen Formen des Sprachhandelns. Beim Erwerb der Fähigkeit, Sprache bewusst anzuwenden und zu reflektieren7, werden unterschiedliche sprachliche Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler (Deutsch als Erstsprache, Zweitsprache, Fremdsprache) berücksichtigt.

Das Ineinandergreifen der beiden Ebenen des Kompetenzmodells ermöglicht im Kontext der anwendungsorientierten und inhaltlichen Dimensionen den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit. Die Kompetenzbereiche Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander und ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsgegenstandes.

Die Basiskompetenz Sprachbewusstsein und Sprachreflexion wird durch konkrete Anwendungsbereiche in den einzelnen Jahrgangsstufen verankert.

Zuhören und Sprechen

Vielfältige, auch multimediale Sprechbeiträge werden erschlossen, verstanden, reflektiert und zunehmend selbstständig produziert. Monologische und dialogische Sprechbeiträge dienen zur Wiedergabe von Sachverhalten sowie zur Darstellung von Emotionen, Meinungen und Reflexionen7. Sie werden sowohl sprachlich als auch durch die Nutzung para- und nonverbaler Signale gestaltet. Ziel ist eine wertschätzende Gesprächskultur des Sich-Artikulierens und Einander-Zuhörens.

Lesen

Literarische und pragmatische, lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen medialen Formaten werden durch verschiedene Lesestrategien erschlossen, verstanden, analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Dabei finden auch historisch-gesellschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte Beachtung.7, 8, 13 Ausgehend davon wird der Austausch mit anderen über den Text und seine Bedeutung ermöglicht.

Schreiben

Ideen, Sachverhalte, Erlebnisse, Wünsche, Emotionen, Meinungen und Reflexionen2, 8 werden durch unterschiedliche Textmuster eigenständig, zusammenhängend und sprachlich angemessen sowie schreibrichtig ausgedrückt. Dies kann pragmatisch und kreativ in unterschiedlicher medialer Form und im Zuge von individuellen und kollektiven Prozessen erfolgen. Schreibstrategien tragen dazu bei, Inhalte situations-, adressaten- und intentionsgemäß zu planen, aufzubereiten, zu überarbeiten und schriftlich festzuhalten.7 Der Erwerb unterschiedlicher Textmuster und der damit verbundenen Textprozeduren erfolgt kontinuierlich über die Jahrgangsstufen und hilft bei der kriterienorientierten Rückmeldung auf fremde Texte.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebenswelt1 der Schülerinnen und Schüler geachtet. Die Anforderungen und Kompetenzstufen werden sukzessive differenzierter, komplexer und umfangreicher, um die Progression und den zunehmenden Grad der Selbständigkeit zu verdeutlichen.

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer wird durch die Reduktion auf repräsentative Themenfelder ermöglicht.

1. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, die am Ende der 4. Schulstufe erworben sein sollen, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form
  • Strichaufzählung
    Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Satz- und Textgrammatik
  • Strichaufzählung
    Reflexion über die Verwendung von Sprache (Pragmatik/Semantik; Mündlichkeit/Schriftlichkeit; Dialekt, Umgangs-, Standardsprache; Varietäten des Deutschen; Mehrsprachigkeit, Sprachvergleiche).5, 7

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, erschließen, sichern und wiedergeben
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen standardisierten Sprech- bzw. Gesprächssituationen unter Einsatz verschiedener Sprechhandlungen und sprachlicher Gestaltungsmittel sowie der Verwendung der Standardsprache kommunizieren
  • Strichaufzählung
    monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe von analogen und digitalen Texten (ua. literarische und pragmatische Texte, Filme, Hörbücher, Podcasts, Blogs)
  • Strichaufzählung
    Angeleitete Partner- und Gruppengespräche
  • Strichaufzählung
    Einfache Formen der Argumentation.2, 7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend, mit zunehmender Leseflüssigkeit und unter Anwendung geeigneter Lesestrategien lesen und vorlesen, Inhalte entnehmen und darüber kommunizieren
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Werken in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen (ua. Buch, Film, Theater) finden und zur Anschlusskommunikation nutzen
  • Strichaufzählung
    die Art der Aufbereitung von Beiträgen in unterschiedlichen Mediensystemen erkennen6 und darüber sprechen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von Lesefertigkeiten, Vorlesen vorbereiteter Texte
  • Strichaufzählung
    Lektüre von literarischen und pragmatischen Texten unterschiedlicher Gattungen und Darstellungsformen (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Lesestrategien und Auseinandersetzung mit persönlichen Leseerfahrungen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken verschriftlichen sowie persönliche Beziehungen und Absichten ausdrücken2, auch in kreativer Form
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur digitalen Textproduktion einsetzen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Textmuster (ua. Erzählen, Beschreiben) zur Produktion analoger und einfacher digitaler Texte
  • Strichaufzählung
    Kreativer Umgang mit Sprache und Schrift.

2. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Einsatz von Methoden zur Fehlerkorrektur und Identifizierung individueller Fehlerschwerpunkte (Anwendung von Rechtschreibstrategien)
  • Strichaufzählung
    Differenzierte Fertigkeiten im Bereich von Wort-, Satz- und Textgrammatik unter Berücksichtigung ihrer stilistischen Auswirkungen
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation (auch im Kontext von Mehrsprachigkeit).7

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus unterschiedlichen medialen Beiträgen erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, wiedergeben und der Situation angemessen reagieren
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren, monologische und dialogische Sprechbeiträge planen und ausführen, um adressaten- und situationsgerecht zu kommunizieren
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen (ua. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Internet) Informationen einholen, aufbereiten3, 6, 7, 9 und mündlich präsentieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Partner- und Gruppengespräche sowie Moderation einfacher Gespräche unter Berücksichtigung der kommunikativen Grundregeln
  • Strichaufzählung
    Einfache Formen der Argumentation2, 7
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Präsentationsformen.

Kompetenzbereich Lesen

  1. Die
    Schülerinnen und Schüler können
    • Strichaufzählung
      sinnerfassend und mit gesteigerter Leseflüssigkeit unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen, dabei mittels Lesestrategien Informationen erschließen und aufbereiten;
    • Strichaufzählung
      die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer Texte und Medienformate (ua. Buch, Film, Theater) erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen sprechen
    • Strichaufzählung
      Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren5, mit Internetquellen sorgsam und dem Datenschutz gemäß umgehen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von Lesefertigkeiten, auch unter Einsatz digitaler Lernhilfen
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit literarischen und pragmatischen Texten unterschiedlicher Gattungen und Darstellungsformen (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Beschäftigung mit multimedialen und multimodalen Texten (ua. Comics, Graphic Novels, Film) sowie deren Gemachtheit und Wirkung
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schreiben zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis7
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente schriftlich formulieren und auf Aussagen anderer sprachlich und inhaltlich angemessen reagieren2
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4, 6, zwischen Möglichkeiten und Anforderungen manuellen und computergestützten Schreibens unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    freies (auch kreatives) und materialgestütztes Schreiben unter Verwendung von Textbausteinen
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Textmuster (ua. Erzählen, Berichten, Darstellen)
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten).

3. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Rechtschreibung und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion;
  • Strichaufzählung
    Ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarianten (im Kontext von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse.7

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus multimedialen Beiträgen erschließen und analysieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und Schlüsse daraus ziehen
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register (Bildungs- und Standardsprache) erweitern und Sprechhandlungen bewusst einsetzen7
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Quellen6 gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und medial unterstützt4, 6 mündlich präsentieren sowie diskutieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Angeleitete Analyse, Reflexion und Präsentation von analogen, digitalen und multimedialen Texten3, 9
  • Strichaufzählung
    Selbstständig geführte Partner- und Gruppengespräche, auch im Hinblick auf die eigene Berufsbildung1
  • Strichaufzählung
    Argumentation aus verschiedenen Rollen und Perspektiven.2, 7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Informationen durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, strukturieren und mit eigenem Wissen verknüpfen
  • Strichaufzählung
    eigene Leseinteressen vertiefen, literarische Gattungen unterscheiden, literarästhetische Produkte verstehen und im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 7, 9 reflektieren
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen
  • Strichaufzählung
    Absichten und Ziele in der Gestaltung von medialen Beiträgen6 erkennen und einschätzen, Informationssysteme gezielt nutzen und mit digitalen Kommunikationsmedien und Gemeinschaftsforen kritisch umgehen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zum vortragenden und szenischen Lesen
  • Strichaufzählung
    Reflexion literarischer und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Analyse der Kennzeichen, Gemachtheit und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und der Lese- und Medienbiografie
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik).7

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Perspektiven anhand konkreter Vorgaben erzählen und Sprache bewusst als gestaltend-kreatives Element einsetzen
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und argumentieren, auch auf materialgestützter Basis2
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen und Formatvorgaben multimediale Texte gestalten und optimieren.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Kreatives Schreiben auf der Basis literarischer und pragmatischer Texte
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen5, 7
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedbackkultur).

4. Klasse:

Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion

Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich)
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Soziolekten, Dialekten, Fachsprachen, Idiolekten und deren Abweichungen von der Standardsprache7
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die Sprachverwendung im Kontext von Mehrsprachigkeit.

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in unterschiedlichen Beiträgen, im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt6, Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen2, 7
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) reflektiert und bewusst kreativ einsetzen
  • Strichaufzählung
    aus bewusst gewählten Quellen Informationen6, 7 gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und unter Anwendung entsprechender Visualisierungsmethoden4, 6 mündlich präsentieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Reflexion, Interpretation und Präsentation von analogen, digitalen und multimedialen Texten
  • Strichaufzählung
    Kollegial-wertschätzende Feedbackkultur in allen Gesprächsformen3
  • Strichaufzählung
    Zunehmend selbstständige Appelle, Argumentationen und Diskussionen in verschiedenen Sozialformen2, 7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    pragmatische und literarische Texte und Medien in unterschiedlichen Darbietungsformen rezipieren, deren Inhalt, Form und Sprache erschließen und ihre Entstehungszusammenhänge erfassen
  • Strichaufzählung
    eigene Leseinteressen vertiefen, eine dynamische und vielfältige Lesebiografie entwickeln und sich differenziert mit anderen darüber austauschen
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen, darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen
  • Strichaufzählung
    die Aufbereitung und Gestaltung von Themen und Inhalten medialer Beiträge erkennen und vergleichen und dabei Informationssysteme4, 6, 7 differenziert und kritisch nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Vergleich, Analyse und Interpretation der ästhetischen Gestaltung und stilistischen Ausdrucksformen literarischer Texte
  • Strichaufzählung
    Vergleich, Analyse und Reflexion komplexerer analoger und digitaler pragmatischer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Kritische Auseinandersetzung mit den persönlichen Lese- und Mediengewohnheiten7
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Recherche und Aufbereitung eines komplexen Themas unter Zuhilfenahme vielfältiger Quellen (ua. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Filme, Videos, digitale Texte)

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen
  • Strichaufzählung
    zu strittigen Sachverhalten, unter Einbeziehung differenzierter Quellen, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen2, 7
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen4, 6
  • Strichaufzählung
    Bedeutungswandel der Schrift und des Schreibens in analogen, digitalen und multimodalen Settings reflektieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Textproduktion unter gezieltem Einsatz von Vorgaben und Vorlagen
  • Strichaufzählung
    Argumentatives und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis7
  • Strichaufzählung
    Einschätzung von Textqualität, Einsatz von wertschätzendem Feedback
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Funktion, Vielfalt und Gebrauch von Sprache und Schrift

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache erhalten eine gezielte Förderung in Deutsch als Zweitsprache, um den kontinuierlich wachsenden (bildungs-)sprachlichen Anforderungen im Unterricht und in außerschulischen Lebenssituationen kompetent begegnen zu können. Sprachhandlungskompetenzen in Alltags- und insbesondere in Bildungs- und Fachsprache werden kontinuierlich und mit angemessener Progression gefestigt und weiter ausgebaut. Die Arbeit an der kommunikativen Angemessenheit und der sprachlichen Korrektheit ist dabei zentral.

Der Lehrplanzusatz bildet die Grundlage für die Durchführung eines altersgerechten DaZ-Unterrichts, dessen Dauer je nach individuellen sprachbezogenen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler variieren kann. Die DaZ-Förderung ist Teil eines Gesamtkonzepts sprachlicher Bildung. Sie ergänzt, erweitert und vertieft als fachsensibler Sprachunterricht die sprachsensible Vermittlung von Fachinhalten aller Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse. Die DaZ-Förderung unterstützt somit den fächerübergreifenden Auf- und Ausbau von Bildungs- und Fachsprache mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen von Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus trägt der DaZ-Unterricht zur Entwicklung der individuellen Mehrsprachigkeit und zur Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz bei. Nach Abschluss der DaZ-Förderung nach diesem Lehrplanzusatz wird die Sprachbildung im schon vorher mit ihr verknüpften sprachsensiblen Fachunterricht weiter unterstützt.

Der Lehrplanzusatz gilt für alle Klassen der Sekundarstufe römisch eins, sodass der Unterricht auch klassen- und schulstufenübergreifend durchführbar ist. Ein Bezug ist insbesondere zum Lehrplan für Deutsch, aber auch zu den sprachlichen Anforderungen einzelner Pflichtgegenstände der jeweiligen Klasse herzustellen. Je nach Sprachstand der Schülerinnen und Schüler können Teile des Lehrplans für Deutschförderklassen und des Lehrplanzusatzes für Deutsch als Zweitsprache mitberücksichtigt werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die DaZ-Förderung unterstützt ordentliche Schülerinnen und Schüler dabei, ihre mündlichen und insbesondere schriftlichen Deutschkompetenzen zu festigen und systematisch weiter auszubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer regen die Schülerinnen und Schüler dazu an, Strategien und Lerntechniken zur mündlichen und schriftlichen Selbstkorrektur sowie zur Erschließung bildungs- und fachsprachlicher Mittel und Texte anzuwenden und dabei auch digitale Medien4 zu nutzen.

Sprachstandsbeobachtungen ermöglichen in allen unterschiedlichen Förderformaten eine zielgerichtete Sprachbildung mittels individueller Förderplanung. Für einen ganzheitlichen Aufbau von Sprachhandlungskompetenzen sind eine enge inhaltliche Abstimmung bzw. Kooperation aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar.

Lehrerinnen und Lehrer motivieren mehrsprachige Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Unterrichts, über handlungsorientierte und kreative Aktivitäten, abwechslungsreiche Methoden, Medienvielfalt, altersgerechte metasprachliche Reflexionsangebote sowie über das Einbeziehen der bisherigen Sprach(lern)erfahrungen und des individuellen sprachlichen Repertoires, ihre Deutschkompetenzen aktiv weiterzuentwickeln und stärken somit ihr Selbstbewusstsein. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten binden die Lehrerinnen und Lehrer außerschulische Themen und Kommunikationsanlässe ein.

Die Lehrerinnen und Lehrer bieten ausreichend Lerngelegenheiten zur Weiterentwicklung von Textkompetenz (mündlich/schriftlich). Dabei sind sprachliche Angemessenheit und Kommunikationsfähigkeit in der Zweitsprache immer als Ziel im Blick zu behalten. Zusätzlich werden die Wahrnehmung sprachlicher Strukturen und der bewusste Umgang damit gestärkt – auch unter Berücksichtigung von Sprachvergleichen. Die Wortschatzarbeit sichert eine Festigung des vorhandenen Wortschatzwissens sowie eine Erweiterung in Richtung Fach- und Bildungssprache, an deren Aufbau die Schülerinnen und Schüler trotz häufig gut entwickelter Alltagssprache oft noch intensiv arbeiten müssen. Neue Begriffe und Sprachstrukturen auf Satz- und Textebene werden fach- und kontextbezogen sowie handlungsorientiert eingeführt und die Anwendung in möglichst vielen unterschiedlichen (bildungs-)sprachlichen Situationen ermöglicht, was bei Bedarf mittels Scaffolding geschieht. Das Wissen der Lehrerinnen und Lehrer um die (grammatische) Progression im (Zweit-)Spracherwerb ist dabei grundlegend. Eine wertschätzende Feedbackkultur fördert die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf sprachliche Korrektheit unter Nutzung von Methoden der Fehleranalyse.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung bei der Förderung ordentlicher Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster5. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler schließt – im Sinne eines aufeinander aufbauenden Konzepts für Deutsch als Zweitsprache – an den Lehrplan für Deutschförderklassen und den Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache an und orientiert sich insbesondere am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln:

Hören

Das Hörverstehen ist für das Gelingen von (fachlicher) Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Das mündliche Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (an Gesprächen teilnehmen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbständigen, zusammenhängenden und komplexeren Äußerungen in Alltagssituationen sowie Sach-/Fachgesprächen.

Lesen

Das Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Das Leseverstehen von alltags- sowie bildungssprachlichen Texten reicht von einem globalen Verständnis zum Erfassen von Details.

Schreiben

Das schriftliche Sprachhandeln bildet ebenfalls die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von einer formelhaften hin zu einer selbständigen, zusammenhängenden – auch fachlichen – Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche Kommunikation; dabei wird sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt. Mehrsprachige Sprachreflexion unterstützt den Aufbau von Sprachbewusstheit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die ordentliche Schülerinnen und Schüler im Laufe der DaZ-Förderung schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Erschließung von gehörten Texten (ua. Interpretation nonverbaler Kommunikationsmittel) selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden.

Kompetenzbereich Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich spontan, fließend und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen und dabei Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden;
  • Strichaufzählung
    sich zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu Sachverhalten spontan und fließend an Gesprächen und fachlichen Diskursen beteiligen. Dabei können begrifflich schwierige Themen den natürlichen Sprachfluss beeinträchtigen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Informationen einholen, analysieren, interpretieren, aufbereiten und mündlich weitergeben;
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register (Alltags-, Bildungs- und Fachsprache) reflektiert und auch bewusst kreativ gestaltend einsetzen.

Kompetenzbereich Lesen

  1. Die
    Schülerinnen und Schüler können
    • Strichaufzählung
      längere und komplexere Texte unterschiedlicher Textsorten zu den meisten Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (Sachtexte, literarische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen;
    • Strichaufzählung
      vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und insbesondere Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs)sprachlicher Mittel verfassen;
  • Strichaufzählung
    beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Fachtexte und literarische Texte zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen;
  • Strichaufzählung
    schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.

Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Klasse) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene produktiv anwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.);
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben;
  • Strichaufzählung
    (bildungs) sprachliche Verknüpfungsmittel und komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden;
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze meist korrekt schreiben (unter Nutzung von Nachschlagewerken);
  • Strichaufzählung
    gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene, auch selbständig, anwenden.

Anwendungsbereiche

Aufgrund der Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich in enger Absprache mit der jeweiligen Fachlehrperson an den Anwendungsbereichen des Deutsch-Lehrplans und ergänzend auch an Fachlehrplänen anderer Unterrichtsgegenstände. Dabei werden die Kompetenzbereiche themenorientiert aufgebaut.

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR AUSSERORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM DEUTSCHFÖRDERKURS

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und gemeinschaftlichen Identitätsbildung und ermöglicht, mit anderen in Beziehung zu treten, Informationen auszutauschen und sich die Welt zu erschließen. Sie ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und berufliche Handlungsfähigkeit. Für die Grundlegung der sprachlichen Kompetenzen erhalten außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen eine auf dem Lehrplanzusatz basierende altersgerechte und gezielte Deutschförderung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie dem Unterricht möglichst rasch auf der jeweiligen Schulstufe (gegebenenfalls in Begleitung weiterführender DaZ-Förderung) als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Der Unterricht kann klassen- und schulstufenübergreifend durchgeführt werden und findet in unterrichtsparalleler oder integrativer Form statt. Der Lehrplanzusatz bietet die Grundlage für alle Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Deutschförderkurs, individuelle Lernziele zu definieren. Der Einsatz von Diagnoseinstrumenten (USB DaZ ua.) unterstützt den Kompetenzaufbau mit angemessener Progression, die verpflichtende Förderplanung baut darauf auf.

In den Deutschförderkursen wird der Fokus auf den weiteren Aufbau sowie die Festigung von Alltagssprache und die altersgerechte Weiterentwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen gelegt. Um Schülerinnen und Schüler an die sprachlichen Anforderungen der jeweiligen Schulstufe im Unterricht heranzuführen, werden neben lebensweltlichen Themen vermehrt fachliche Texte als Grundlage für den Spracherwerb herangezogen. Der Unterricht in Deutschförderkursen fungiert im Sinne eines fachsensiblen Sprachunterrichts, der am besten durch die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulstufe gelingt.

Der Lehrplanzusatz stellt den Rahmen bereit, Schülerinnen und Schüler durch den Erwerb der deutschen Sprache in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit sowie in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz zu unterstützen. Ihr sprachliches Repertoire und ihre bisherigen Sprach(lern)erfahrungen werden für das Lernen der Sprache Deutsch aufgegriffen und für die Reflexion im Sprachenlernen genützt. Insgesamt sollen die Lernmotivation und die Freude am Sprachenlernen im Unterricht gefördert werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Deutschförderkursen bildet den Rahmen für den systematischen Ausbau von Deutschkompetenzen in kontinuierlicher inhaltlicher Verschränkung mit dem Unterricht in der Regelklasse. Der langjährige Prozess der Entwicklung von Alltagssprache hin zu Bildungs- und Fachsprache wird dabei von Anfang an gezielt und intensiv begleitet, sowohl durch den Auf- und Ausbau der (bildungs-)sprachlichen Kompetenzen im Deutschförderkurs als auch durch sprachsensiblen (Fach-)Unterricht in allen Gegenständen einer Schulstufe.10 Dabei sind die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten bindet die Lehrperson nach Möglichkeit Themen und Kommunikationsanlässe ein, denen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule begegnen.

Die didaktischen Hinweise im Lehrplan für die Deutschförderklasse zum Umgang mit Heterogenität, Alltags- und Bildungssprache sowie Mehrsprachigkeit gelten auch für den Deutschförderkurs.

Die individuelle Kompetenzentwicklung in den fünf Kompetenzbereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen wird vernetzt gefördert, bewusstgemacht und durch die Vermittlung von Sprachlernstrategien und durch Binnendifferenzierung erweitert. Kurze literarische Texte, kreative Lese- und Schreibaufgaben, musik- und theaterpädagogische Elemente sowie der Einsatz von digitalen Medien ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache.

Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen weisen – bezogen auf den Grad ihrer Alphabetisierung bzw. ihres Zweitschrifterwerbs – unterschiedliche Lernstände auf, worauf im Unterricht Bedacht zu nehmen ist. Die Entwicklung schriftlicher Kompetenzen begleitet den Ausbau mündlicher Kompetenzen in enger Abstimmung mit dem Deutschunterricht. Dem Aufbau von Textkompetenz und der Vermittlung von Lesestrategien kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Wortschatzarbeit und die Erarbeitung von grammatischen Strukturen werden immer in kommunikative, handlungsorientierte Situationen eingebettet. Das Wissen der Lehrperson um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Sie berücksichtigt die Bedeutung von Fehlern als Anlass zum Sprachenvergleich und als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, deren Fehlerhaftigkeit insbesondere in Phasen des freien Sprechens und Schreibens akzeptiert wird. Sinnvolle Reaktionen darauf sind korrektives Feedback und das Anleiten zur Selbstkorrektur.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung in Deutschförderkursen orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung

Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System

Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft

Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster5. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende Sprachliche Bildung und Lesen, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Deutschförderkursen orientiert sich an den Lehrplänen für Deutschförderklassen und Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst fünf zentrale Kompetenzbereiche, die nicht hierarchisch, sondern vernetzt zu vermitteln sind.

Hören

Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (Teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.

Lesen

Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Schreiben

Schriftliches Sprachhandeln bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplanzusatz genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Deutschförderkurses schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie ua. Videoclips, Filmsequenzen ua.).

Kompetenzbereich Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen;
  • Strichaufzählung
    zunehmend komplexere Sprachhandlungen im Unterrichtsgespräch bewältigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Bildimpulse, Formulierungshilfen ua.) nutzen;
  • Strichaufzählung
    Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (ua. dem Satztyp entsprechendes Heben/Absenken der Stimme am Satzende, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten ua. durch lauteres Sprechen, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes), wobei es noch zu Interferenzen mit der Erstsprache kommen kann;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen und diese in einfachen zusammenhängenden Sätzen weitergeben;
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und verstehen und dabei Lesestrategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf Lernhilfen/Scaffolds nutzen (Wortschatzliste, Bilder, Fragen zum Text, Nachschlagewerke, Glossare ua.);
  • Strichaufzählung
    kurze authentische Texte zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen und ihnen gezielt Informationen entnehmen (Zeitschriftentexte, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Anleitungen, Spielregeln, Internet als Lesequelle, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne ua.).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung ua.) nutzen;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Präsentationen und Zusammenfassungen erstellen (Lernplakate, Präsentationsfolien, Mindmaps, Cluster, Protokolle ua.);
  • Strichaufzählung
    kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder, erzählende Texte ua. (generatives Schreiben);
  • Strichaufzählung
    kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.

Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein begrenztes, gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz auf der jeweiligen Schulstufe) einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grammatische Strukturen verwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.);
  • Strichaufzählung
    elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken ansatzweise korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche zu bewältigen (Groß- und Kleinschreibung, Interpunktionszeichen ua.);
  • Strichaufzählung
    einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene anwenden.

Anwendungsbereiche:

Der Deutschförderkurs bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe in der Unterrichtssprache Deutsch als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen zu können. Aufgrund dieser Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich – idealerweise in enger Absprache mit der jeweiligen Fachlehrperson – an den sprachlichen Ansprüchen der Anwendungsbereiche ausgewählter Pflichtgegenstände.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins verfolgt das Ziel, kommunikative Kompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln, die in lebensnahen, altersadäquaten Situationen erlernt und erprobt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich später in Alltag und Beruf in der Fremdsprache zu verständigen und selbstständig einfache fremdsprachliche Sach- und Alltagstexte zu erfassen und zu erschließen13, um lebenslanges Lernen und Sprachenlernen im Sinne der reflexiven Grundbildung zu gewährleisten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen einen Zugang zu und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen über Kulturen und Ideen7, die in der Erstsprache nicht verfügbar sind, die Auseinandersetzung mit inter- und transkulturellen Themen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen.7 Das bewusste Aufgreifen solcher Themen ist in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt die Aufgabe von Schule und Gesellschaft. Dies soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Lernenden für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen, Ideen und Lebensweisen vertiefen. Durch den Fremdsprachenunterricht soll ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität geschaffen werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die kommunikative Sprachkompetenz ist das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenunterrichts. Teilkompetenzen sind in dem Maße zu entwickeln, wie sie für erfolgreiche altersgemäße mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sind regelmäßig und integrativ zu üben. Durch gezielte Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrende den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme.

Im Unterricht ist die Zielsprache Medium der Interaktion. Ein aktiver, vielfältiger, multisensorischer, kreativer Zugang ist dem Spracherwerb förderlich. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien6 sowie direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern. Auch die Fähigkeit, sich sozial angemessen auszudrücken, ist dabei zu erlernen und zu üben.1, 2

Auf allen Kompetenzstufen ist zu beachten, dass sich Lernende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Fehler sind ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens. Dennoch wird in sinnvollem Maße und auf das jeweilige Kompetenzniveau bezogen Adäquatheit der sprachlichen Mittel angestrebt. Diese beziehen sich auf das jeweilige Sprachniveau der Schulstufe sowie die im Unterricht behandelten Themenbereiche und Strukturen.

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen. Vokabular ist deshalb vorrangig in Phrasen und Sätzen zu erarbeiten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Die situative Einführung und das induktive Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen sind anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen nicht zum direkten Lernziel werden.

Inter- und transkulturelle Aspekte werden altersadäquat und dem Kompetenzniveau entsprechend erarbeitet. Kultur- und landeskundliche Informationen werden dabei mit kommunikativen zielsprachlichen Situationen verbunden, handlungsorientiert vermittelt und bewusstseinsbildend genutzt (ua. durch den Einsatz von kreativen und spielerischen Elementen, durch den Einsatz von Liedern, Gedichten, Comics, kurzen literarischen Texten, Filmausschnitten und Kurzvideos, aktuellen Nachrichten und Ereignissen in den Ländern der Zielsprache unter Einsatz diverser Internetquellen).7

In den einzelnen Schulstufen ist zu beachten, dass der Erwerb vorangegangener Teilkompetenzen, die sich in den Kompetenzbeschreibungen befinden, immer vorauszusetzen ist und dass diese im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus stets wiederholt und aktiviert werden sollen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins liegen drei zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter.

Kommunikation und Wirkung

Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln.

Bedeutung und Form

Sprache dient als Mittel des Ausdrucks. Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Der Inhalt bedingt dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Bedeutungen zu verbalisieren.10

Kultur und Gesellschaft

Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln.7

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) und der Companion Volume (2018) bilden die Grundlage für das Kompetenzmodell des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen ab der Primarstufe. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die Bereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben. Die sprachlichen Mittel bilden die Basis für diese vier Kompetenzbereiche und sind deren integrative Bestandteile; sie stellen keinen eigenen Kompetenzbereich dar. Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Basisebene eins umfasst den Bereich der grammatischen und lexikalischen Strukturen. Dieser Bereich findet Eingang in alle Bereiche der Kompetenzebene zwei, bestehend aus Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Das Zusammenwirken der beiden Ebenen ermöglicht den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit.

Der GeR beschreibt die Kompetenzstufen A1 bis C2. Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins in den lebenden Fremdsprachen orientiert sich an den dort definierten Kann-Beschreibungen (Deskriptoren) der Kompetenzniveaus A1 und A2 sowie an ausgewählten Deskriptoren des Kompetenzniveaus B1 (ua. in einfacher Sprache Meinungen, Gefühle, zukünftige Handlungen, Vergleiche und Vermutungen ausdrücken).

Hören

Das Verständnis gesprochener Sprache ist für erfolgreiche Kommunikation essenziell. Gesprochene Sprache inkludiert sowohl direkte Konversation (an Gesprächen teilnehmen) in der Zielsprache als auch die Rezeption von Gesprochenem in Form von Audio- und Videoaufnahmen oder Präsentationen in klar und deutlich gesprochener Standardsprache.6 Dazu sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Gesagten zu ziehen, erforderlich.10

Lesen

Das Erfassen von Informationen aus geschriebenen Texten bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen. Dabei steht die Hinführung zur Lektüre von einfachen, authentischen altersadäquaten Texten im Fokus. Für das Textverständnis sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Geschriebenen zu ziehen, erforderlich.10

Sprechen

Im GeR wird Sprechen als „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogisches Sprechen) und „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) definiert. Ziel ist die erfolgreiche mündliche Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Sie führt von einfachen kurzen Äußerungen zur Fähigkeit, einfache Sachverhalte, Wünsche und Gefühle relativ flüssig und mühelos auszudrücken.

Schreiben

Die Fähigkeit, schriftlich zu kommunizieren, erweitert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache. Dabei ist die erfolgreiche Kommunikation mit den Adressaten das primäre Ziel, was jedoch nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Dies beinhaltet die erfolgreiche Vermittlung von Inhalten, Ideen und Meinungen. Die Schreibfähigkeit entwickelt sich von formelhaften, wenig eigenständigen Äußerungen hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen mit wachsender Sprachrichtigkeit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A1/A2 angestrebt. Es ist zu beachten, dass auf diesem Zielniveau ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkannt und niveauadäquat angewendet wird.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn sehr langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    in kurzen Dialogen oder Monologen einfache Fragen und Sätze, die sich auf sie selbst und ihr persönliches Umfeld beziehen, verstehen.
  • Strichaufzählung
    einfache alltägliche Kommunikation im Unterricht verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können.

  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsanweisungen und Mitteilungen verstehen.
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen

  • Strichaufzählung
    an Gesprächen teilnehmen und sich mit Hilfe des Gesprächspartners auf einfache Art verständigen.
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten.
  • Strichaufzählung
    beim zusammenhängenden Sprechen in einfachen Sätzen über vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule)2, 13 sprechen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen.

  • Strichaufzählung
    über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben.2, 13
  • Strichaufzählung
    Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Mitteilungen).

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

2. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2 angestrebt. Es ist bei den sprachlichen Mitteln zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2 ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte verstehen.
  • Strichaufzählung
    kurze einfache Gespräche und Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Geschichten, Briefe, E-Mails oder bebilderte Sachtexte verstehen.6
  • Strichaufzählung
    kurzen vertrauten Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen.6

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    kurze Gespräche über vertraute Themen führen.
  • Strichaufzählung
    in Alltagssituationen einfache Informationen geben, Fragen stellen und Vereinbarungen treffen.
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themen (ua. Dinge, Orte, Personen) sprechen und dabei auch Gefühle, Vorlieben, Stärken und Meinungen auf einfache Weise ausdrücken.2, 13

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    Aspekte des persönlichen Lebensumfeldes beschreiben (ua. Personen, Orte, Pläne, Wünsche).12
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung ausdrücken und begründen.2
  • Strichaufzählung
    einfache Geschichten und Gebrauchstexte (ua. E-Mails, Mitteilungen) schreiben und dabei auch über vergangene und zukünftige Ereignisse berichten.6

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

3. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2+ angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2+ ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn klar und deutlich und nicht zu schnell in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    einfache Gespräche, Erzählungen und kurze Medienbeiträge verstehen.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache und konkrete Artikel in Magazinen und Jugendzeitschriften, altersadäquate Kinder- und Jugendbücher, Geschichten und Sachtexte sowie persönliche Texte, die sich auf altersgerechte Aspekte der zielsprachlichen Kultur(en) beziehen, verstehen.
  • Strichaufzählung
    in einfachen Texten Wünsche und Gefühle verstehen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können in einfacher Sprache

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch beginnen, weiterführen und beenden sowie einfache Sprecherwechsel durchführen.
  • Strichaufzählung
    Vereinbarungen treffen, Ratschläge erbitten und geben, einfache Begründungen, Meinungen und Gefühle ausdrücken und darauf reagieren.
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themenbereiche erzählen und einfache (Buch-)Präsentationen halten.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können auf einfache Art

  • Strichaufzählung
    kurze zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds sowie des Lebensalltags von Jugendlichen in verschiedenen Ländern schreiben.7, 12
  • Strichaufzählung
    kurze Beschreibungen von Ereignissen, vergangenen und zukünftigen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen und dabei auch Meinungen und Gefühle ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    kurz über ihre Eindrücke und Meinungen zu altersadäquaten Geschichten sowie zu Kinder- und Jugendliteratur schreiben.6

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

4. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2+ mit ausgewählten Deskriptoren aus B1 angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2+ ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn in klarer und deutlicher Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    Gespräche, kurze Erzählungen, Präsentationen, Filme und kurze Medienbeiträge über vertraute Themen verstehen.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache klar strukturierte Jugendliteratur oder Sachliteratur mit befriedigendem Verständnis lesen und darin enthaltene Einstellungen (ua. der handelnden Personen oder Autoren) erkennen.
  • Strichaufzählung
    einfache altersadäquate Texte verstehen und spezifische Informationen entnehmen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in routinemäßigen Situationen über vertraute Themen ohne große Mühe verständigen (ua. Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken, Vorschläge machen, über Pläne reden, Rat erbitten und geben, einfache Begründungen vorbringen, die eigene Meinung und Vermutungen formulieren).2
  • Strichaufzählung
    über (Alltags-)Ereignisse und vergangene sowie zukünftige Aktivitäten berichten und dabei auch Meinungen und Gefühle ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    einfache Präsentationen zu vertrauten Themen, Büchern, Filmen oder zu Themen und Ideen von persönlichem Interesse halten.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, strukturierte Texte (ua. Postings, E-Mails, Erfahrungsberichte) zu vertrauten Themen schreiben.6
  • Strichaufzählung
    in einfacher Sprache, Meinungen ausdrücken, Gefühle beschreiben und einfache Vermutungen anstellen (auch über Bücher und Filme).6
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen einfache Begründungen oder Erklärungen geben und Ideen präsentieren.7

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Bildungs- und Lehraufgabe (3. bis 4. Klasse):

Der Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins verfolgt das Ziel, kommunikative Kompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln, die in lebensnahen, altersadäquaten Situationen erlernt und erprobt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich später in Alltag und Beruf in der Fremdsprache zu verständigen und selbstständig einfache fremdsprachliche Sach- und Alltagstexte zu erfassen und zu erschließen13, um lebenslanges Lernen und Sprachenlernen im Sinne der reflexiven Grundbildung zu gewährleisten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen einen Zugang zu und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen über Kulturen und Ideen7, die in der Erstsprache nicht verfügbar sind, die Auseinandersetzung mit inter- und transkulturellen Themen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen.7 Das bewusste Aufgreifen solcher Themen ist in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt die Aufgabe von Schule und Gesellschaft. Dies soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Lernenden für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen, Ideen und Lebensweisen vertiefen. Durch den Fremdsprachenunterricht soll ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität geschaffen werden.

Didaktische Grundsätze (3. bis 4. Klasse):

Die kommunikative Sprachkompetenz ist das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenunterrichts. Teilkompetenzen sind in dem Maße zu entwickeln, wie sie für erfolgreiche altersgemäße mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sind regelmäßig und integrativ zu üben. Durch gezielte Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrende den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme.

Im Unterricht ist die Zielsprache Medium der Interaktion. Ein aktiver, vielfältiger, multisensorischer, kreativer Zugang ist dem Spracherwerb förderlich. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien6 sowie direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern. Auch die Fähigkeit, sich sozial angemessen auszudrücken, ist dabei zu erlernen und zu üben.1, 2

Auf allen Kompetenzstufen ist zu beachten, dass sich Lernende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Fehler sind ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens. Dennoch wird in sinnvollem Maße und auf das jeweilige Kompetenzniveau bezogen Adäquatheit der sprachlichen Mittel angestrebt. Diese beziehen sich auf das jeweilige Sprachniveau der Schulstufe sowie die im Unterricht behandelten Themenbereiche und Strukturen.

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen. Vokabular ist deshalb vorrangig in Phrasen und Sätzen zu erarbeiten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Die situative Einführung und das induktive Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen sind anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen nicht zum direkten Lernziel werden.

Inter- und transkulturelle Aspekte werden altersadäquat und dem Kompetenzniveau entsprechend erarbeitet. Kultur- und landeskundliche Informationen werden dabei mit kommunikativen zielsprachlichen Situationen verbunden, handlungsorientiert vermittelt und bewusstseinsbildend genutzt (ua. durch den Einsatz von kreativen und spielerischen Elementen, durch den Einsatz von Liedern, Gedichten, Comics, kurzen literarischen Texten, Filmausschnitten und Kurzvideos, aktuellen Nachrichten und Ereignissen in den Ländern der Zielsprache unter Einsatz diverser Internetquellen).7

In den einzelnen Schulstufen ist zu beachten, dass der Erwerb vorangegangener Teilkompetenzen, die sich in den Kompetenzbeschreibungen befinden, immer vorauszusetzen ist und dass diese im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus stets wiederholt und aktiviert werden sollen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (3. bis 4. Klasse):

Dem Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe römisch eins liegen drei zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter.

Kommunikation und Wirkung

Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln.

Bedeutung und Form

Sprache dient als Mittel des Ausdrucks. Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Der Inhalt bedingt dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Bedeutungen zu verbalisieren.10

Kultur und Gesellschaft

Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln.7

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. bis 4. Klasse):

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) und der Companion Volume (2018) bilden die Grundlage für das Kompetenzmodell des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen ab der Primarstufe. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die Bereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben. Die sprachlichen Mittel bilden die Basis für diese vier Kompetenzbereiche und sind deren integrative Bestandteile; sie stellen keinen eigenen Kompetenzbereich dar. Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Basisebene eins umfasst den Bereich der grammatischen und lexikalischen Strukturen. Dieser Bereich findet Eingang in alle Bereiche der Kompetenzebene zwei, bestehend aus Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Das Zusammenwirken der beiden Ebenen ermöglicht den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit.

Der GeR beschreibt die Kompetenzstufen A1 bis C2. Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins in den lebenden Fremdsprachen orientiert sich an den dort definierten Kann-Beschreibungen (Deskriptoren) der Kompetenzniveaus A1 und A2 sowie an ausgewählten Deskriptoren des Kompetenzniveaus B1 (ua. in einfacher Sprache Meinungen, Gefühle, zukünftige Handlungen, Vergleiche und Vermutungen ausdrücken).

Hören

Das Verständnis gesprochener Sprache ist für erfolgreiche Kommunikation essenziell. Gesprochene Sprache inkludiert sowohl direkte Konversation (an Gesprächen teilnehmen) in der Zielsprache als auch die Rezeption von Gesprochenem in Form von Audio- und Videoaufnahmen oder Präsentationen in klar und deutlich gesprochener Standardsprache.6 Dazu sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Gesagten zu ziehen, erforderlich.10

Lesen

Das Erfassen von Informationen aus geschriebenen Texten bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen. Dabei steht die Hinführung zur Lektüre von einfachen, authentischen altersadäquaten Texten im Fokus. Für das Textverständnis sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Geschriebenen zu ziehen, erforderlich.10

Sprechen

Im GeR wird Sprechen als „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogisches Sprechen) und „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) definiert. Ziel ist die erfolgreiche mündliche Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Sie führt von einfachen kurzen Äußerungen zur Fähigkeit, einfache Sachverhalte, Wünsche und Gefühle relativ flüssig und mühelos auszudrücken.

Schreiben

Die Fähigkeit, schriftlich zu kommunizieren, erweitert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache. Dabei ist die erfolgreiche Kommunikation mit den Adressaten das primäre Ziel, was jedoch nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Dies beinhaltet die erfolgreiche Vermittlung von Inhalten, Ideen und Meinungen. Die Schreibfähigkeit entwickelt sich von formelhaften, wenig eigenständigen Äußerungen hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen mit wachsender Sprachrichtigkeit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. bis 4. Klasse):

3. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A1/A2 angestrebt. Es ist zu beachten, dass auf diesem Zielniveau ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkannt und niveauadäquat angewendet wird.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn sehr langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    in kurzen Dialogen oder Monologen einfache Fragen und Sätze, die sich auf sie selbst und ihr persönliches Umfeld beziehen, verstehen.
  • Strichaufzählung
    einfache alltägliche Kommunikation im Unterricht verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsanweisungen und Mitteilungen verstehen.
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen

  • Strichaufzählung
    an Gesprächen teilnehmen und sich mit Hilfe des Gesprächspartners auf einfache Art verständigen.
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten.
  • Strichaufzählung
    beim zusammenhängenden Sprechen in einfachen Sätzen über vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) sprechen.2, 13

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen

  • Strichaufzählung
    über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben.2, 13
  • Strichaufzählung
    Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Meinungen).2

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

4. Klasse:

In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2 angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2 ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können.

Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte verstehen.
  • Strichaufzählung
    einfache kurze Gespräche und Texte über vertraute Themen verstehen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Geschichten, Briefe, E-Mails oder bebilderte Sachtexte verstehen.6
  • Strichaufzählung
    kurzen vertrauten Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen.6

Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen)

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    kurze Gespräche über vertraute Themen führen.
  • Strichaufzählung
    in Alltagssituationen einfache Informationen geben, Fragen stellen und Vereinbarungen treffen.
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themen (ua. Dinge, Orte, Personen) sprechen und dabei auch Gefühle, Vorlieben, Stärken und Meinungen auf einfache Weise ausdrücken.2, 13

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen

  • Strichaufzählung
    Aspekte des persönlichen Lebensumfeldes beschreiben (ua. Personen, Orte, Pläne, Wünsche).12
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung ausdrücken und begründen.2
  • Strichaufzählung
    einfache Geschichten und Gebrauchstexte (ua. E-Mails, Mitteilungen) schreiben und dabei auch über vergangene und zukünftige Ereignisse berichten.6

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe römisch eins wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe römisch eins wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.7

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (3. bis 4. Klasse):

In einer Zeit kultureller und gesellschaftlicher Diversität schafft Latein als neutrale Brückensprache durch das Heranführen an ein modellhaftes Sprachsystem eine Basis für Sprachbildung. Der Lateinunterricht zeigt Strategien und Techniken für das selbstständige Sprachenlernen auf und trägt damit zum lebensbegleitenden und autonomen Lernen1 bei.

Gleichzeitig werden Inhalte vermittelt, die Europa und die Welt auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben.

Eine Säule des Lateinunterrichts ist die Arbeit an Texten, die mittels verschiedener Verfahren der Dekodierung und Rekodierung analysiert und reflektiert werden. Dabei wird ein Basiswortschatz aufgebaut und die dafür erforderlichen Kenntnisse des lateinischen Sprachsystems werden vermittelt.

Die daraus resultierende Förderung der aktiven und passiven Sprachkompetenz im Deutschen, des Verständnisses von Fremd- und Lehnwörtern sowie der Fähigkeit zu kombinatorischem Denken und damit zum Lösen von komplexen Problemen ist ein wesentlicher Beitrag zur Allgemeinbildung und zur lebenslangen Wissensaneignung.

Die zweite Säule des Lateinunterrichts ist der konstruktive, kritische und kreative Umgang mit den Inhalten von Texten. Die altersadäquate Vermittlung von kulturkundlichem Basiswissen, welches das Interesse der Lernenden berücksichtigt, ermöglicht einerseits ein vertieftes Textverstehen und schafft andererseits ein Fundament für das Verständnis der eigenen Kultur und fremder Kulturen.

Die humanistische Grundbildung fördert das Sprachverständnis und das sprachliche Denkvermögen10, erhöht somit die kritische Urteilsfähigkeit, vermittelt Wissen über historisch-strukturelle und interdisziplinäre Zusammenhänge1 und ermöglicht Schülerinnen und Schülern, kulturelles Wissen zu bewerten und am gesellschaftlich-kulturellen Diskurs teilzunehmen.

Didaktische Grundsätze (3. bis 4. Klasse):

Der lateinische Text ist Ausgangs- und ständiger Referenzpunkt für sprachliche, inhaltliche und kulturkundliche Betrachtungen und soll zu einer kritischen und reflektierten Auseinandersetzung mit den in ihm angesprochenen Themen anregen.

Der Kernwortschatz ist durch variantenreichen, produktiven Umgang mit dem lateinischen Wortmaterial zu festigen (Sachfelder, Wortfamilien, lerngerechte Organisation themenspezifischen Vokabulars, Verknüpfung mit der Unterrichtssprache und mit Fremdsprachen, Erweiterung des Wortschatzes durch aktives Anwenden der Wortbildungselemente10).

Grammatik wird als Werkzeug in der Anwendung von Problemlösungsstrategien10 für das Verständnis lateinischer Texte vermittelt und nicht zum Selbstzweck oder als vollständiges System. Kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung soll nach Möglichkeit miteinbezogen werden.

Beim Üben und Festigen des Kernwortschatzes und grammatikalischer Phänomene ist der Fokus auf deren Frequenz in originalen lateinischen Sprachdokumenten zu legen.

Die inhärente Aussage lateinischer Texte ist durch unterschiedliche Methoden der Texterschließung zu erarbeiten, wobei neben der Übersetzung auch alternative Aufgabenformate anzuwenden sind, wie Paraphrasieren10, Satzergänzungen, Multiple-Choice- und Zuordnungsaufgaben etc. Diese Aufgabenformate sollen auch zur Vorentlastung oder Nachbereitung eines Textes eingesetzt werden.

Beim Dekodieren lateinischer Texte soll die Verwendung verschiedener Methoden (ua. Konstruktions-, Einrück-, Kästchen-, Pendelmethode) trainiert werden. Bei der Rekodierung sollen unterschiedliche Möglichkeiten der Formulierung in der Zielsprache hinsichtlich ihrer Äquivalenz in Form, Aussage und Funktion miteinander verglichen und bewertet werden.

Sprachliche Phänomene sollen auch metasprachlich betrachtet werden, wodurch das allgemeine Sprachbewusstsein10 gefördert wird.

Bei der Vermittlung und Erarbeitung genuiner Inhalte und Themen des Lateinunterrichts sollen unterschiedliche Medien einbezogen werden. Themen aus der Lebenswelt der Lernenden sollen vor dem Hintergrund ihrer Herkunft aus der Antike betrachtet werden, um die Lernenden altersadäquat zu einer aktiven und kreativen Auseinandersetzung mit diesen1, 5, 7, 8 anzuregen. Das breite Themenspektrum bietet vielfältige Anknüpfungspunkte für interdisziplinäres Arbeiten und vernetzendes Lernen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10

Zentrale fachliche Konzepte (3. bis 4. Klasse): Inhalt und Form

Latein ist ein auf Texten basierendes Fach. Fachspezifische Ziele sind daher die Auseinandersetzung mit Inhalten lateinischer Texte sowie deren Verständnis. Die inhaltliche Erschließung lateinischer Texte bedingt eine Analyse sprachlicher Ausdrucksformen, diese erfolgt auf den Ebenen der Lexik, der Morphologie und der Syntax.

Zur inhaltlichen Erfassung lateinischer Texte stehen als Mittel Dekodierung und Rekodierung (Detail- und Globalverstehen) zur Verfügung.

Funktion und System

Sprachliche Ausdrucksformen haben bestimmte kommunikative Funktionen. Analyse und Reflexion dieser Funktionen und ihrer Wirkungen sind Kernbereiche der Sprachbetrachtung.

Durch die Auseinandersetzung mit der Struktur der lateinischen Sprache erschließt sich ein intra- und interlinguales System. Dieses dient als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung individueller Sprachkompetenz in der Erstsprache sowie beim Erwerb von Fremdsprachen.

Norm und Wandel

Sprachliche Phänomene und Normen unterliegen einem Wandel. Die diachrone Betrachtung dieses Wandels gibt Einblick in die Entwicklung von Sprachen unter dem Einfluss des Lateinischen auf den Ebenen der Lexik, der Morphologie und der Syntax.

Kultur und Gesellschaft

Die griechisch-römische Kultur und Geisteswelt haben Europa und die Welt nachhaltig geprägt. Lateinische Texte geben Einblick in diese Kultur, ihr Fortleben und ihre Weiterentwicklung, werfen Grundfragen des Menschen auf und regen zu einer aktiven Auseinandersetzung mit gegenwärtigen gesellschaftlichen Phänomenen an.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. bis 4. Klasse):

Die beiden grundlegenden Kompetenzen des Lateinunterrichts der Sekundarstufe römisch eins manifestieren sich in der sprachlichen Arbeit an lateinischen Texten und dem Erfassen von textinhärenten Aussagen sowie dem Umgang mit fachspezifischen Inhalten und Themen.

Sprach- und textbezogene Kompetenzen

Sprach- und textbezogene Kompetenzen werden im Erkennen und Verstehen morphosyntaktischer Strukturen und lexikalisch-semantischer Informationen eines lateinischen Textes sichtbar.

Das rezeptive Erkennen und Verstehen dieser Strukturen und Informationen auf Wort-, Satz- und Textebene schafft die Basis für den produktiven Vorgang der Dekodierung und Rekodierung der Aussage eines lateinischen Sprachdokuments.

Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen zeigen sich in einer kritischen und reflektierten Auseinandersetzung mit der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt, ihrer Rezeption und ihrem Fortwirken. Sie umfassen ebenso das Verständnis für die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache in Fremd-, Fach- und Sondersprachen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. bis 4. Klasse):

3. Klasse:

Kompetenzbereich Sprach- und textbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen sehr frequenten lateinischen Kernwortschatz anwenden.
  • Strichaufzählung
    lateinische Satzteile, einfache Sätze und Texte anhand formaler Kriterien gliedern, ihren Sinn erfassen und verstehen.10
  • Strichaufzählung
    Fälle von Nomen, Adjektiven und Pronomen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    aktive Verbalformen des Präsens, Perfekts und Imperfekts im Indikativ erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    sehr frequente Sonderfunktionen von Fällen sowie die Nominalformen des Verbs in einfachen Erscheinungsformen von Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    lateinische Texte in möglichst großer formaler Übereinstimmung zwischen Ausgangs- und Zielsprache wiedergeben.10
  • Strichaufzählung
    sprachliche Fertigkeiten mit Hilfe geeigneter Medien und Informationstechnologien eigenständig trainieren.4, 10

Kompetenzbereich Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit Hilfe adäquater Medien und Informationstechnologien mit genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts vertraut machen und diese präsentieren.4, 6, 10
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnis des lateinischen Wortschatzes zur Erschließung von Wortbedeutungen in der Unterrichtssprache, in Fremd-, Fach- und Sondersprachen nutzen.1, 10
  • Strichaufzählung
    sich mit lateinischen Texten und deren Inhalten auseinandersetzen und eine Verbindung zu ihrer Lebenswelt herstellen.1

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Antike Sagen und Mythen und bedeutende historische Persönlichkeiten8 sowie prägende Aspekte der griechisch-römischen Welt wie Alltagsleben8, Kunst8, Politik, Wissenschaft, Religion, Christentum, Geografie
  • Strichaufzählung
    Texte mit Bezug zu genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts in der Unterrichtssprache10 (ua. Literatur, Zeitungsartikel, Webseiten6)
  • Strichaufzählung
    Aufgabenformate zur Erschließung und Bearbeitung lateinischer Texte und ihrer Inhalte (Gliedern und Strukturieren, Zusammenfassen, Arbeit mit Vergleichsmedien, Aufgaben zum Global- und Detailverständnis, Kreativaufgaben10)
  • Strichaufzählung
    Sachfelder, Wortfamilien, Konnektoren und ihre Funktion, Zahlwörter, Wortbildungselemente, Fremd- und Lehnwörter10
  • Strichaufzählung
    (Kontrastive) Sprachbetrachtung hinsichtlich morphosyntaktischer (Funktion von Satzgliedern sowie des Satzbaus von indikativischen Haupt- und Gliedsätzen) und lexikalisch-semantischer Phänomene10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Sprach- und textbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen für genuine Inhalte und Themen des Lateinunterrichts relevanten Wortschatz dem jeweiligen Kontext entsprechend anwenden.
  • Strichaufzählung
    komplexere lateinische Sätze und Texte anhand formaler Kriterien gliedern, deren Sinn erfassen und verstehen.10
  • Strichaufzählung
    aktive und passive Verbalformen im Indikativ sowie im Konjunktiv in ut- und cum-Sätzen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    Steigerungsformen der Adjektive und der von Adjektiven gebildeten Adverbien erkennen und die Komparation mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    Nominalformen des Verbs in komplexeren Erscheinungsformen von Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    lateinische Texte so wiedergeben, dass ein in Sinn und Funktion äquivalenter Text produziert wird, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt.10
  • Strichaufzählung
    sprachliche Fertigkeiten mit Hilfe geeigneter Medien und Informationstechnologien eigenständig trainieren.4, 10

Kompetenzbereich Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit Texten und deren Inhalten auch unter Einbeziehung verschiedener Medien kritisch und kreativ auseinandersetzen und eine Verbindung zu ihrer Lebenswelt, zu Gesellschaft und Politik4, 6, 7 herstellen.
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnis des lateinischen Wortschatzes zur Erschließung von Wortbedeutungen in der Unterrichtssprache, in Fremd-, Fach- und Sondersprachen nutzen.1, 10
  • Strichaufzählung
    ihr kulturkundliches Basiswissen im aktuellen gesellschaftlichen und medialen Diskurs1, 6, 7 einbringen und erkennen, wie Latein in multimedialen Textformaten der Gegenwart als jene Sprache, welche Tradition, Geschichte und Fortbestand von zentralen kulturellen Erfahrungen Europas5 repräsentiert, gezielt eingesetzt wird.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Antike Sagen und Mythen und bedeutende historische Persönlichkeiten8 sowie prägende Aspekte der griechisch-römischen Welt wie Alltagsleben8, Kunst8, Politik, Wissenschaft, Religion, Christentum, Geografie
  • Strichaufzählung
    Texte mit Bezug zu genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts in der Unterrichtssprache10 (ua. Literatur, Zeitungsartikel, Webseiten6)
  • Strichaufzählung
    Originale lateinische Sprachdokumente in Vereinfachung, Übersetzung oder zweisprachig (ua. Inschriften, geflügelte Worte10, historische Texte)
  • Strichaufzählung
    Aufgabenformate zur Erschließung und Bearbeitung lateinischer Texte und ihrer Inhalte (Strukturieren, Paraphrasieren, Arbeit mit Vergleichsmedien, Aufgaben zum Global- und Detailverständnis, Kreativaufgaben10)
  • Strichaufzählung
    Sachfelder, Wortfamilien, Konnektoren und ihre Funktion, Wortbildungselemente, Fremd- und Lehnwörter, Arbeit mit einem lexikalischen Hilfsmittel10
  • Strichaufzählung
    (Kontrastive) Sprachbetrachtung hinsichtlich komplexerer morphosyntaktischer und lexikalisch-semantischer Phänomene10

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden, in dieser Weise von Heinrich Winter (Mathematikunterricht und Allgemeinbildung. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Didaktik der Mathematik Nr. 61, 1995) beschriebenen sogenannten Grunderfahrungen stehen im Mittelpunkt des Mathematikunterrichts der Sekundarstufe:

  • Strichaufzählung
    „Erscheinungen der Welt um uns, die uns alle angehen oder angehen sollten, aus Natur, Gesellschaft und Kultur, in einer spezifischen Art wahrzunehmen und zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    mathematische Gegenstände und Sachverhalte, repräsentiert in Sprache, Symbolen, Bildern und Formeln, als geistige Schöpfungen, als eine deduktiv geordnete Welt eigener Art kennen zu lernen und zu begreifen,
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit Aufgaben Problemlösefähigkeiten, die über die Mathematik hinausgehen, (heuristische Fähigkeiten) zu erwerben.“

Gemäß der dritten Grunderfahrung sollen Schülerinnen und Schüler Mathematik als Schule des Denkens kennenlernen und erleben, die sie auf das Herangehen an vielfältige inner- und außermathematische Probleme vorbereitet, auch wenn ihnen noch keine genau passenden Lösungsmethoden zur Verfügung stehen.

Der Mathematikunterricht ist verständnisorientiert und macht die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik vertraut, die sie in vielfältigen außer- und innermathematischen Situationen anwenden. Im Sinne des Lerntransfers übertragen Schülerinnen und Schüler Problemlösungen mit Hilfestellungen und zunehmend selbstständig auf andere vergleichbare Situationen. Mathematik kann als eigene, auf der ganzen Welt gleich verwendete Sprache5 aufgefasst werden. Anhand konkreter Anwendungen wird bewusst, dass und wie außermathematische Problemstellungen in diese Sprache übertragen und dort bearbeitet werden können. Nach erfolgter Bearbeitung werden Ergebnisse bzw. Lösungen in den Kontext der ursprünglichen Anwendungssituation zurückübersetzt. Zum verständnisorientierten Mathematikunterricht gehören neben dem Modellieren auch das Interpretieren und das Erstellen mathematischer Darstellungen6, das Quantifizieren von Zusammenhängen, das Argumentieren10 sowie grundlegende operative Fertigkeiten mit Zahlen, Variablen und Figuren. Digitale Technologien werden ab Beginn der Sekundarstufe römisch eins insbesondere zum entdeckenden Arbeiten, zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs sowie als Medium zum Berechnen, Darstellen und Kontrollieren sinnvoll genutzt.4, 6

Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Unterricht, wie mathematische Denk- und Rechenvorgänge in unterschiedlichen Anwendungen, Berufsfeldern2 und anderen Wissenschaften eingesetzt werden, sodass sie Mathematik als beziehungsreich und nicht als isoliert erleben. Die fächerübergreifende bzw. fächerverbindende Bearbeitung von Themen betont den Stellenwert von Mathematik für viele andere Bereiche, auch im Sinne einer reflexiven Geschlechterpädagogik.8

Mathematik bzw. der Mathematikunterricht sollen Vorbild sein, für Behauptungen Argumente zu geben und auch von anderen einzufordern. Mängel in Argumentationen sollen erkannt und aufgezeigt werden. Dadurch werden kritisches Denken, Offenheit gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweisen sowie die mündige Teilnahme an gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen7 gefördert.

Das Kompetenzmodell und die Kompetenzbereiche orientieren sich in Teilen an den 2009 verordneten Bildungsstandards M8 (Österreichisches Kompetenzzentrum für Mathematikdidaktik. Standards für die mathematischen Fähigkeiten österreichischer Schülerinnen und Schüler am Ende der 8. Schulstufe. Klagenfurt: Alpen-Adria-Universität, 2007; Neureiter, H. C., Fürst, S., Mürwald, E., Preis, C. et al. Praxishandbuch für „Mathematik“ 8. Schulstufe. Wien: Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens, 2011).

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das zugrunde gelegte Kompetenzmodell verschränkt die im nächstem Abschnitt beschriebenen inhaltlichen Kompetenzbereiche mit den folgenden Prozessen:

  • Strichaufzählung
    Modellieren und Problemlösen
  • Strichaufzählung
    Operieren (Rechnen und Konstruieren)
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren
  • Strichaufzählung
    Vermuten und Begründen

Modellieren meint das Bearbeiten außermathematischer Aufgabenstellungen mit Hilfe von Mathematik. Dabei können deskriptive Modelle (für bereits bestehende außermathematische Sachverhalte) sowie normative Modelle (für erst zu gestaltende außermathematische Bereiche) zum Einsatz kommen. Problemlösen meint das Bearbeiten innermathematischer Aufgabenstellungen, die für Schülerinnen und Schüler keine Routineaufgaben sind, insbesondere, wenn ihnen (noch) kein passendes Lösungsverfahren bekannt ist.

Operieren meint das Durchführen von Rechen- oder Konstruktionsabläufen. Rechnen meint das Durchführen von Rechenoperationen mit konkreten Zahlen (auch Abschätzen von Größenordnungen) ebenso wie das Umformen algebraischer Ausdrücke und das Lösen von Gleichungen. Konstruieren meint das regelhafte Erstellen von Bildern geometrischer Objekte.

Darstellen meint das verbale, grafische, tabellarische oder algebraische Beschreiben inner- und außermathematischer Sachverhalte und umfasst auch den Wechsel zwischen solchen Darstellungsarten. Interpretieren meint das Entnehmen von Informationen aus verbalen, grafischen, tabellarischen oder algebraischen Darstellungen und das Deuten im jeweiligen Kontext.10

Vermuten meint das Aufstellen von Hypothesen aufgrund von Beobachtungen und steht häufig am Beginn eines Begründungsprozesses. Begründen meint das Anführen von Argumenten bzw. das Bilden von Argumentationsketten10, um eine Vermutung bzw. Behauptung zu bestätigen oder zu widerlegen.

Die mathematische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Fähigkeit, diese Handlungen im Rahmen der zentralen fachlichen Konzepte durchführen zu können.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Mathematikunterricht der Sekundarstufe römisch eins liegen die folgenden vier inhaltlichen Kompetenzbereiche zugrunde:

Zahlen und Maße sind Mittel, um die Eigenschaften realer Objekte und Phänomene durch Zählen bzw. Messen quantitativ zu erfassen und einer Berechnung zugänglich zu machen.

Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Primarstufe werden Grundvorstellungen und operative Fertigkeiten im Bereich der natürlichen Zahlen gefestigt. Diese werden zunächst zu den nichtnegativen Dezimal- und Bruchzahlen, dann weiter zu den ganzen und rationalen Zahlen und schließlich zu den reellen Zahlen erweitert. Im Zuge dieser Zahlbereichserweiterungen treten sowohl realitätsbezogene Aspekte (Zahlen als Messergebnisse) als auch innermathematische Arbeits- und Denkweisen (Zahlen als eigenständige, abstrakte Objekte) in Erscheinung.

Variablen und Funktionen sind zentrale mathematische Konzepte, mit denen sich Zusammenhänge zwischen Größen bzw. Zahlen beschreiben und untersuchen lassen.

Die Vorstellung von Variablen als Platzhalter wird bereits in der Primarstufe thematisiert. Der weitere Ausbau des Variablenbegriffs ist eine Voraussetzung für den Übergang vom arithmetischen hin zum algebraischen Denken. Funktionale Betrachtungsweisen treten bereits zu Beginn der Sekundarstufe auf, zB bei der direkten Proportionalität. Der Funktionsbegriff wird allerdings erst am Ende der Sekundarstufe römisch eins eingeführt.

Figuren und Körper sind Idealisierungen realer Objekte. Sie werden zeichnerisch dargestellt, ihre Eigenschaften und Zusammenhänge sowie ihre Lagen bzw. Lagebeziehungen werden beschrieben und untersucht.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird im Unterricht weiterentwickelt und gefestigt. Winkel-, Längen-, Flächen- und Volumenbeziehungen werden begründet und zu Berechnungen genutzt. Arithmetische Beziehungen werden geometrisch dargestellt; umgekehrt werden geometrische Darstellungen arithmetisch gedeutet.

Daten und Zufall werden im Informationszeitalter immer wichtiger. Kenngrößen und Diagramme der beschreibenden Statistik dienen der Orientierung und Entscheidungsfindung. Der Wahrscheinlichkeitsbegriff ist grundlegend für die Quantifizierung von Sicherheit.6, 7

Der Wahrscheinlichkeitsbegriff wird – ausgehend vom alltäglichen Sprachgebrauch von „wahrscheinlich“ – intuitiv entwickelt und der Zusammenhang von Wahrscheinlichkeiten mit relativen Häufigkeiten bei wiederholbaren Zufallsexperimenten hergestellt.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die aufbauende Struktur der Mathematik erfordert das Wiederholen und Festigen des Vorwissens aus den vorangegangenen Schulstufen, auch im Sinne der Sicherung der Nachhaltigkeit. Das Spiralprinzip, bei dem im Unterricht Inhalte auf verschiedenen Entwicklungsstufen immer wieder aufgegriffen und in jeweils vertiefender Form behandelt werden, spielt dabei eine besondere Rolle. Ein Beispiel dafür ist das Konzept der direkten Proportionalität, das in einfacher Form schon aus der Primarstufe vertraut ist und im Laufe der Sekundarstufe römisch eins bis hin zum allgemeinen Funktionsbegriff ausgebaut wird.

Die Entwicklung mathematischen Verständnisses baut auf altersadäquaten Plausibilitätserklärungen bzw. präformalen Begründungen in allen Bereichen sowie exemplarisch auch auf formalen Argumenten auf. Der Zweck des Argumentierens10 ist nicht nur zu klären, ob eine mathematische Behauptung richtig oder falsch ist, sondern vor allem zu erklären, warum sie richtig oder falsch ist.

Der Mathematikunterricht ermöglicht vielfältige Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler beim Lösen außermathematischer sowie innermathematischer Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler erleben Mathematik nicht nur als Unterrichtgegenstand mit fertigen und zu lernenden Zusammenhängen (zB Formeln), sondern vor allem als Prozess, in den sie selbst involviert sind.2 Gemäß dem genetischen Prinzip werden Zusammenhänge und Wissen aus konkreten Problemstellungen heraus entwickelt und nicht primär auf Vorrat gelernt.

Durch Einblicke in die historische Entwicklung der Mathematik und in das Wirken einiger ihrer Persönlichkeiten8 erfahren Schülerinnen und Schüler, dass Mathematik nicht seit jeher feststeht, sondern laufend entwickelt und gestaltet wird. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bedeutung der Mathematik einerseits als Menschen verbindende Kulturtechnik5 und andererseits als zukunftsweisende Schlüsseltechnologie2 kennen.

Eine Herausforderung des Mathematikunterrichts liegt in der Balance zwischen der Nutzung digitaler Technologien und der Ausbildung grundlegender kognitiver Fähigkeiten sowie manuell-operativer Fertigkeiten. Digitale Technologien mit ihrem mächtigen Potenzial zum Untersuchen, Erforschen, Berechnen und Darstellen4 sind in einem zeitgemäßen Unterricht unverzichtbar, und grundlegende manuell-operative Fertigkeiten fördern den verständigen Einblick in Strukturen und Zusammenhänge. Beides ist also in einem sinnstiftenden Mathematikunterricht, in dem Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert werden, zentral. Zu den anzustrebenden Fertigkeiten gehört auch das flexible Rechnen, insbesondere das sichere Kopfrechnen, um durch Überschlagsrechnungen – nach geeigneter Rundung – Ergebnisse abschätzen13 zu können.

Ab dem Beginn der Sekundarstufe werden digitale Technologien wie Tabellenkalkulationsprogramme, Dynamische Geometrie-Software, interaktive Übungen, Taschenrechner und Grafikrechner4 zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs genutzt, weiters zum produktiven Üben, zum experimentellen Entdecken von Gesetzmäßigkeiten, zum Darstellen und Veranschaulichen, zum Überprüfen von Ergebnissen oder als Rechenhilfen.

Die Schülerinnen und Schüler werden angeleitet, Fachsprache produktiv zu nutzen, indem sie beispielsweise Konstruktionen und Lösungswege verbal beschreiben. Sie erkennen und verstehen altersadäquate fachsprachliche Elemente als Teil der Bildungssprache und nutzen diese aktiv zur unmissverständlichen Kommunikation.10

Im Unterricht werden sowohl einschrittige als auch mehrschrittige Aufgaben bearbeitet. Aufgaben, die verschiedene Lösungswege bzw. unterschiedliche Lösungen zulassen, sind Teil einer ausgewogenen Aufgabenkultur. Der Lösungsprozess und das Resultat haben jeweils eine eigenständige Bedeutung.

Der Unterricht soll die Eigenständigkeit und Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Fehler, die dabei auftreten können, werden konstruktiv aufgegriffen, mit anderen diskutiert und so als Lernchance begriffen.2 Ein solcher produktiver Umgang mit Fehlern trägt zu einem positiven Lernklima bei und fördert die Weiterentwicklung der mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Individualisierung und Differenzierung entsprechend ihren jeweiligen Begabungen, Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen gefördert werden. Unterrichtsformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, entdeckendes Lernen und projektorientierter Unterricht sind dazu geeignet. Auch der Technologieeinsatz4 hat hier besonderes Potenzial. Im Unterricht ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen individueller Wissenskonstruktion durch die Schülerinnen und Schüler selbst und Instruktion durch die Lehrperson zu achten.

Die im folgenden Abschnitt Kompetenzbereiche genannten knappen Kompetenzbeschreibungen werden im Abschnitt Anwendungsbereiche anhand konkreter Inhalte und Handlungen erläutert und präzisiert.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    natürliche Zahlen sowie nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen interpretieren, darstellen und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen mit natürlichen Zahlen und mit nichtnegativen Dezimalzahlen durchführen und deuten; Überschlagsrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Größen ein- und mehrnamig anschreiben, Maßangaben interpretieren und Umrechnungen durchführen.

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Terme, Gleichungen und Formeln aufstellen und interpretieren,10
  • Strichaufzählung
    Lösungen einfacher Gleichungen finden.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit einfachen geometrischen Objekten in der Ebene arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Rechtecken beschreiben; Rechtecke und Figuren, die aus Rechtecken bestehen, konstruieren und maßstäblich darstellen; Formeln für den Umfang und den Flächeninhalt von Rechtecken begründen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Quadern beschreiben; Formeln für den Oberflächeninhalt und Rauminhalt von Quadern begründen und anwenden.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten erheben, ordnen, darstellen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen ablesen,4
  • Strichaufzählung
    einfache statistische Kennzahlen ermitteln und interpretieren.6, 7

2. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Vielfachen und Teilern natürlicher Zahlen sowie mit Aussagen über Teilbarkeit arbeiten,10
  • Strichaufzählung
    nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen sowie ganze Zahlen interpretieren, darstellen und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen mit nichtnegativen Bruchzahlen durchführen und interpretieren; die Addition bzw. Subtraktion einer natürlichen Zahl zu bzw. von einer ganzen Zahl als Bewegung auf der Zahlengeraden deuten,
  • Strichaufzählung
    mit Proportionalitäten und Prozenten arbeiten.12, 13

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Terme, Gleichungen und Formeln auch mit Brüchen und im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten aufstellen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen lösen und Formeln umformen.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit kartesischen Koordinatensystemen arbeiten,
  • Strichaufzählung
    achsensymmetrische Figuren sowie zueinander kongruente Figuren erkennen, konstruieren und ihre Eigenschaften nutzen,
  • Strichaufzählung
    mit Dreiecken, besonderen Vierecken und ihren Flächeninhalten arbeiten.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

         –        relative Häufigkeiten ermitteln, grafisch darstellen und grafische Darstellungen interpretieren.4, 6, 10

3. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    rationale Zahlen darstellen, vergleichen und ordnen; Rechenoperationen durchführen und interpretieren.

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Terme, Gleichungen und Formeln auch im Zusammenhang mit Verhältnissen bzw. Proportionen aufstellen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Terme umformen, auch unter Anwendung der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Formeln umformen; Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen,
  • Strichaufzählung
    Wachstums- und Abnahmeprozesse modellieren4, 11 und mit den zugehörigen Modellen arbeiten.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Vielecken und ihren Flächeninhalten arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Figuren zentrisch vergrößern bzw. verkleinern; ähnliche Figuren erkennen und nutzen,
  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte beschreiben und darstellen; Oberflächen- und Rauminhalte gerader Prismen und Rauminhalte von Pyramiden ermitteln.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    statistische Darstellungen erstellen und nutzen4, 12; Manipulationen in statistischen Darstellungen erkennen6, 7
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf einem intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriff Wahrscheinlichkeiten in einfachen Zufallsexperimenten ermitteln, vergleichen und interpretieren.

4. Klasse:

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen rationalen und nichtrationalen Zahlen verstehen und beschreiben; Rechenoperationen mit reellen Zahlen durchführen; mit Wurzeln und Näherungswerten arbeiten.

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Termen, Gleichungen mit einer Variablen und Formeln in vielfältigen Situationen arbeiten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Darstellungsformen funktionaler Zusammenhänge nutzen und Darstellungsformen wechseln,
  • Strichaufzählung
    mit linearen Funktionen arbeiten,
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und lösen.

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit dem pythagoräischen Lehrsatz arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Umfang und Flächeninhalt von Kreisen und Kreisteilen ermitteln,
  • Strichaufzählung
    Drehzylinder und Drehkegel beschreiben; Oberflächen- und Rauminhalte ermitteln.

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Kreuztabellen erstellen und interpretieren,10
  • Strichaufzählung
    Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten ermitteln und interpretieren.4, 10

Anwendungsbereiche (1. bis 4. Klasse):

Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen

Im Folgenden werden die Kompetenzbeschreibungen anhand des Lehrstoffs präzisiert. Die mit „allenfalls“ gekennzeichneten Inhalte sind nicht verbindlich. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung bzw. Individualisierung.

1. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 1. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können natürliche Zahlen sowie nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen interpretieren, darstellen und vergleichen.

  • Strichaufzählung
    grafisches Darstellen von Zahlen als Punkte am Zahlenstrahl und Ablesen von Zahlen; Lesen großer Zahlen
  • Strichaufzählung
    Verstehen und Anwenden des dezimalen Stellenwertsystems, dh. des Prinzips „Bündeln in Zehner-Schritten“
  • Strichaufzählung
    Deuten von Brüchen als Anteile eines Ganzen bzw. als Anteile von mehreren Ganzen; Ergänzen von Brüchen auf Ganze
  • Strichaufzählung
    Erweitern und Kürzen von Brüchen, insbesondere mit Hilfe von Visualisierungen
  • Strichaufzählung
    Deuten von Brüchen als Quotienten
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Bruch- und Dezimaldarstellung in einfachen Fällen (zB ; ; )
  • Strichaufzählung
    Vergleichen und Ordnen natürlicher Zahlen sowie nichtnegativer Dezimal- und Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Lesen und allenfalls Schreiben römischer Zahldarstellungen; Erkennen der Vorteile des dezimalen Stellenwertsystems im Vergleich zur römischen Zahldarstellung

Die Schülerinnen und Schüler können Rechenoperationen mit natürlichen Zahlen und mit nichtnegativen Dezimalzahlen durchführen und deuten; Überschlagsrechnungen durchführen.

  • Strichaufzählung
    schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit natürlichen Zahlen und nichtnegativen Dezimalzahlen, in einfachen Fällen auch im Kopf
  • Strichaufzählung
    Beschreiben der Algorithmen für die Grundrechenoperationen10 anhand konkreter Beispiele; allenfalls Begründen der Algorithmen anhand konkreter Beispiele mit Hilfe von Rechenregeln und Eigenschaften des dezimalen Stellenwertsystems
  • Strichaufzählung
    Runden von Zahlen, Abschätzen von Rechenergebnissen, Ermitteln von Schranken (zB  ist größer als und kleiner als )
  • Strichaufzählung
    Erkennen, wie sich Änderungen eines Operanden (Summand, Faktor, ...) auf das Ergebnis auswirken; Nutzen dieser Einsichten
  • Strichaufzählung
    Veranschaulichen der Rechenoperationen, zB mittels Zahlenstrahl, Strecken, Rechtecken, Punktmuster
  • Strichaufzählung
    Deuten des Addierens zB als Zusammenfügen, bei natürlichen Zahlen auch als Weiterzählen
  • Strichaufzählung
    Deuten des Subtrahierens zB als Abziehen, als Ergänzen, als Ermitteln des Unterschieds, als Umkehren des Addierens
  • Strichaufzählung
    Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen zB als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen
  • Strichaufzählung
    Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen zB als Teilen, als Messen, als Umkehren des Multiplizierens
  • Strichaufzählung
    Kennen, Formulieren und Anwenden der Rechengesetze sowie der Klammer- und Vorrangregeln für natürliche Zahlen und nichtnegative Dezimalzahlen
  • Strichaufzählung
    verbales Beschreiben10 von Rechenausdrücken und Darstellen verbal beschriebener Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke
  • Strichaufzählung
    Lösen von Aufgaben in Sachsituationen; Beschreiben, Vergleichen und Begründen von Lösungswegen10; kritisches Betrachten von Ergebnissen und ihrer Genauigkeit7, 13

Die Schülerinnen und Schüler können Größen ein- und mehrnamig anschreiben, Maßangaben interpretieren und Umrechnungen durchführen.

  • Strichaufzählung
    Verbinden von Vorstellungen mit Maßeinheiten13; Vergleichen und Messen von Größen (insbesondere Längen, Flächen- und Rauminhalte, Massen, Zeitspannen, Geldbeträge); Schätzen von Größen anhand von Stützpunktvorstellungen, dh. Vergleichen mit Größen aus dem Alltag
  • Strichaufzählung
    Kennen und Nutzen der ein- und mehrnamigen Schreibweise von Größen; Durchführen von Maßumrechnungen

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können einfache Terme, Gleichungen und Formeln aufstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Aufstellen einfacher Terme bzw. Gleichungen zu vorgegebenen Texten; Formulieren von Texten10 zu vorgegebenen einfachen Termen bzw. Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Aufstellen einfacher Formeln in der Geometrie und in verschiedenen Sachsituationen (zB Zusammenhang Preis – Warenmenge)

Die Schülerinnen und Schüler können Lösungen einfacher Gleichungen finden.

  • Strichaufzählung
    Lösen einfacher Gleichungen durch systematisches Probieren und durch Veranschaulichen
  • Strichaufzählung
    Berechnen einer Größe aus einer einfachen Formel, wenn alle anderen Größen gegeben sind

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit einfachen geometrischen Objekten in der Ebene arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Kennen der geometrischen Objekte Punkt, Strecke, Strahl, Gerade, Winkel; Beschreiben zugehöriger Lagebeziehungen
  • Strichaufzählung
    Lösen von Konstruktionsaufgaben mit parallelen bzw. normalen Geraden, Strahlen und Strecken
  • Strichaufzählung
    Beschreiben des Abstands zweier Punkte, des Abstands eines Punktes von einer Geraden, des Abstands paralleler Geraden; Ermitteln solcher Abstände
  • Strichaufzählung
    Kennen des Gradmaßes für Winkel; Schätzen der Größe von Winkeln; Einteilen der Winkel nach ihrer Größe (spitzer, rechter, stumpfer, gestreckter, erhabener und voller Winkel)
  • Strichaufzählung
    Zeichnen und Messen von Winkeln
  • Strichaufzählung
    Kennen, Beschreiben und Zeichnen von Kreisen (Kreislinien, Kreisflächen) und von Kreisteilen (Kreisbogen, Kreissektor, Kreissegment); Beschreiben der Lagebeziehung zwischen Punkt bzw. Gerade und Kreis, insbesondere im Fall einer Tangente; Konstruieren von Tangenten in Kreispunkten
  • Strichaufzählung
    allenfalls Lösen weiterer Konstruktionsaufgaben mit Kreisen und Geraden
  • Strichaufzählung
    Beachten des Unterschieds zwischen einem geometrischen Objekt und seiner Größe (Strecke – Streckenlänge, Fläche – Flächeninhalt, Winkel – Winkelmaß)

Die Schülerinnen und Schüler können Eigenschaften von Rechtecken beschreiben; Rechtecke und Figuren, die aus Rechtecken bestehen, konstruieren und maßstäblich darstellen; Formeln für den Umfang und den Flächeninhalt begründen und anwenden.

  • Strichaufzählung
    Skizzieren und Konstruieren von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen
  • Strichaufzählung
    maßstäbliches Zeichnen von Figuren, die aus Rechtecken bestehen; Wählen geeigneter Maßstäbe; Ermitteln von Längen aus maßstäblichen Zeichnungen
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für den Umfang eines Rechtecks; Lösen entsprechender Umkehraufgaben
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Flächeninhalten von Rechtecken durch Zerlegen in passende Einheitsquadrate
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen der Formel für den Flächeninhalt eines Rechtecks; Lösen entsprechender Umkehraufgaben
  • Strichaufzählung
    Abschätzen des Flächeninhalts von Figuren durch Auslegen bzw. Überdecken mit Rechtecken, allenfalls auch von nicht geradlinig begrenzten Figuren
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Aufgaben in Sachsituationen, zB Arbeiten mit Plänen und Landkarten

Die Schülerinnen und Schüler können Eigenschaften von Quadern beschreiben; Formeln für den Oberflächeninhalt und Rauminhalt von Quadern begründen und anwenden.

  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Quadern mit Hilfe geeigneter geometrischer Begriffe (Ecken, Kanten, Flächen, parallel, normal)
  • Strichaufzählung
    Skizzieren von Schrägrissen von Quadern
  • Strichaufzählung
    Erkennen, ob eine gegebene Figur Netz eines Quaders sein kann; Skizzieren und allenfalls Konstruieren von Netzen
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für den Oberflächeninhalt eines Quaders
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Rauminhalten von Quadern durch Zerlegen in passende Einheitswürfel
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für das Volumen eines Quaders; allenfalls Lösen entsprechender Umkehraufgaben
  • Strichaufzählung
    Erstellen einfacher Ansichten (von vorne, von der Seite, von oben) von Körpern, die aus Quadern bestehen

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können Daten erheben, ordnen, darstellen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen ablesen.

  • Strichaufzählung
    Sammeln von Daten, Auswählen und Ordnen dieser Daten nach verschiedenen Gesichtspunkten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln absoluter Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Daten4, 6 in Tabellen und durch Säulen- oder Balkendiagramme
  • Strichaufzählung
    Ablesen und Interpretieren von Daten13 aus Tabellen und grafischen Darstellungen (zB Säulen- und Balkendiagramme, Piktogramme)
  • Strichaufzählung
    Lösen einfacher Abzählaufgaben, auch mit Hilfe von Baumdiagrammen (zB Anzahl der verschiedenen Menüs, wenn 3 Vorspeisen und 2 Hauptspeisen zur Wahl stehen)

Die Schülerinnen und Schüler können einfache statistische Kennzahlen ermitteln und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Ordnen von Datenlisten; Ermitteln und Interpretieren von Minimum, Maximum sowie Spannweite von Datenlisten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln und Interpretieren des arithmetischen Mittelwerts (Durchschnittswerts) und des Medians für kleine Datensätze

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 1. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Gleichungen und Formeln, zB Untersuchen, wie sich Veränderungen von Operanden auf Rechenergebnisse auswirken
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Darstellen grundlegender geometrischer Objekte
  • Strichaufzählung
    Lösen von Konstruktionsaufgaben in der Ebene
  • Strichaufzählung
    Erstellen und Interpretieren verschiedener Ansichten von Körpern, die aus Quadern bestehen
  • Strichaufzählung
    Sammeln, Ordnen und Darstellen von Daten
  • Strichaufzählung
    Untersuchen, wie sich Veränderungen von Daten auf den arithmetischen Mittelwert und den Median auswirken

2. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 2. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können mit Vielfachen und Teilern natürlicher Zahlen sowie mit Aussagen über Teilbarkeit arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Begriffe Vielfaches, Teiler, Teilbarkeit, Primzahl; allenfalls Durchführen von Primfaktorzerlegungen
  • Strichaufzählung
    Verstehen und Anwenden gemeinsamer Vielfacher und Teiler; Ermitteln des kleinsten gemeinsamen Vielfachen und des größten gemeinsamen Teilers, allenfalls auch mit Rechenverfahren
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden einfacher Teilbarkeitsregeln; allenfalls Begründen von Teilbarkeitsregeln sowie Begründen bzw. Widerlegen von Aussagen zur Teilbarkeit (zB „Jede Zahl, die durch 6 teilbar ist, ist auch durch 3 teilbar“)
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Teilern und Vielfachen in Sachsituationen

Die Schülerinnen und Schüler können nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen sowie ganze Zahlen interpretieren, darstellen und vergleichen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Deuten, Erweitern und Kürzen von Brüchen; Darstellen am Zahlenstrahl, Vergleichen und Ordnen nichtnegativer Dezimal- und Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Bruch- und Dezimaldarstellung auch bei Zahlen mit einfacher periodischer Dezimaldarstellung (zB )
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Bruch- bzw. Dezimaldarstellung und Prozentdarstellung (zB ; )
  • Strichaufzählung
    Deuten von Brüchen als relative Anteile und relative Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Darstellen ganzer Zahlen als Punkte auf der Zahlengeraden; Interpretieren ganzer Zahlen auch in außermathematischen Situationen
  • Strichaufzählung
    Vergleichen und Ordnen ganzer Zahlen
  • Strichaufzählung
    Vergleichen der Zahlbereiche, zB hinsichtlich der Existenz von Vorgängern, Nachfolgern und Zahlen zwischen zwei Werten, sowie der Eindeutigkeit der Zahldarstellung

Die Schülerinnen und Schüler können Rechenoperationen mit nichtnegativen Bruchzahlen durchführen und interpretieren; die Addition bzw. Subtraktion einer natürlichen Zahl zu bzw. von einer ganzen Zahl als Bewegung auf der Zahlengeraden deuten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Grundvorstellungen zu den Grundrechenoperationen; Durchführen von Rechenverfahren mit nichtnegativen Dezimalzahlen; Abschätzen von Rechenergebnissen, Ermitteln von Schranken
  • Strichaufzählung
    Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen, zB als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen, oder als Ermitteln eines relativen Anteils („Von-Deutung“ der Multiplikation: zB von von )
  • Strichaufzählung
    Deuten des Dividierens durch eine Bruchzahl zB als Messen, als Umkehren des Multiplizierens
  • Strichaufzählung
    schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit Bruchzahlen, in einfachen Fällen auch im Kopf
  • Strichaufzählung
    Beschreiben und Anwenden der Rechenregeln für Bruchzahlen; Interpretieren dieser Rechenregeln durch geometrische Deutungen und in Sachsituationen
  • Strichaufzählung
    Erkennen, wie sich Änderungen eines Operanden (Summand, Faktor, ...) auf das Ergebnis auswirken, allenfalls im Zusammenhang mit Variablen (zB wird doppelt so groß, wenn gleich bleibt und halbiert wird)
  • Strichaufzählung
    Wissen, dass für Bruchzahlen die gleichen Rechengesetze sowie Klammer- und Vorrangregeln wie für natürliche Zahlen und nichtnegative Dezimalzahlen gelten; Anwenden dieser Gesetze und Regeln auf Rechnungen mit Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Vorteilen und Nachteilen der Bruch- bzw. Dezimaldarstellung beim Durchführen von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Deuten und Darstellen von Additionen und Subtraktionen der Form und mit und als Bewegungen auf der Zahlengeraden; Verwenden dieser Deutung, um entsprechende Rechenaufgaben zu lösen

Die Schülerinnen und Schüler können mit Proportionalitäten und Prozenten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Erkennen direkter und indirekter Proportionalitäten in Sachsituationen, die in Texten, durch Daten in Tabellen oder grafisch gegeben sein können; Begründen bzw. Widerlegen von Proportionalitäten
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Situationen; Verwenden additiver und multiplikativer Berechnungen und Begründen der entsprechenden Zusammenhänge (zB Erhöhung um 20 %: , oder Verringerung um 10 %: )
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Proportionalitäten und Prozenten in Sachsituationen; Beschreiben, Vergleichen und Begründen von Lösungswegen; kritisches Betrachten von Ergebnissen und ihrer Genauigkeit

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können Terme, Gleichungen und Formeln auch mit Brüchen und im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten aufstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Aufstellen und Deuten von einfachen Termen, Gleichungen und Formeln in der Geometrie und in verschiedenen Sachsituationen
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Gleichungen zu vorgegebenen Texten; Formulieren von Texten10 zu vorgegebenen Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Formeln im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten

Die Schülerinnen und Schüler können lineare Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen lösen und Formeln umformen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Lösen einfacher Gleichungen durch systematisches Probieren und mit Hilfe von Veranschaulichungen
  • Strichaufzählung
    Lösen linearer Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Umformen von Formeln im Zusammenhang mit Prozenten und Proportionalitäten
  • Strichaufzählung
    Anwenden linearer Gleichungen in Sachsituationen; kritisches Betrachten6, 7 der Angemessenheit der mathematischen Beschreibung, der Ergebnisse und ihrer Genauigkeit

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit kartesischen Koordinatensystemen arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wissen, dass die Koordinatenachsen Zahlengeraden sind, die aufeinander normal stehen
  • Strichaufzählung
    Ablesen der Koordinaten von Punkten sowie Einzeichnen von Punkten mit gegebenen Koordinaten in allen Quadranten; Einzeichnen von Figuren, die durch Punkte festgelegt sind
  • Strichaufzählung
    grafisches und rechnerisches Verschieben von Figuren

Die Schülerinnen und Schüler können achsensymmetrische Figuren und zueinander kongruente Figuren erkennen, konstruieren und ihre Eigenschaften nutzen.

  • Strichaufzählung
    Überprüfen, ob eine Figur achsensymmetrisch ist
  • Strichaufzählung
    Überprüfen, ob zwei Figuren zueinander kongruent sind (durch Übereinanderlegen, durch Messen aller Längen und Winkel sowie allenfalls durch Anwenden geometrischer Sätze)
  • Strichaufzählung
    Konstruieren zueinander kongruenter Figuren
  • Strichaufzählung
    Kennen der Eigenschaften, Konstruieren und Anwenden von Strecken- und Winkelsymmetralen

Die Schülerinnen und Schüler können mit Dreiecken, besonderen Vierecken und ihren Flächeninhalten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Darstellen von Sachverhalten (zB Neigungen, Drehungen) durch Winkel; Erkennen und Anwenden von Größenbeziehungen zwischen Winkeln in geometrischen Figuren (zB Winkel, die einander auf 90° oder 180° ergänzen; Parallelwinkel)
  • Strichaufzählung
    Begründen, dass die Winkelsumme im Dreieck 180° beträgt; Anwenden dieser Eigenschaft
  • Strichaufzählung
    Kennen und Nutzen von Eigenschaften spitzwinkeliger, rechtwinkeliger, stumpfwinkeliger, gleichschenkeliger sowie gleichseitiger Dreiecke und besonderer Vierecke (Rechteck, Quadrat, Parallelogramm, Rhombus/Raute, Drachenviereck/Deltoid, Trapez)
  • Strichaufzählung
    Konstruieren von Dreiecken und besonderen Vierecken
  • Strichaufzählung
    Kennen, Anwenden und Begründen von Flächeninhaltsformeln für Dreiecke und besondere Vierecke
  • Strichaufzählung
    allenfalls Kennen, Anwenden und Begründen des Satzes von Thales
  • Strichaufzählung
    allenfalls Konstruieren besonderer Punkte im Dreieck
  • Strichaufzählung
    allenfalls konstruktives Lösen von Vermessungsaufgaben mit Hilfe maßstäblicher Zeichnungen

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können relative Häufigkeiten ermitteln, grafisch darstellen und grafische Darstellungen interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen, dem arithmetischen Mittelwert und dem Median von Daten
  • Strichaufzählung
    Berechnen relativer Häufigkeiten; Anwenden des Zusammenhangs zwischen absoluten und relativen Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Angeben relativer Häufigkeiten in Bruch-, Dezimal- und Prozentdarstellung, in Tabellen und Diagrammen (Säulen- oder Balkendiagramm, Kreisdiagramm, Prozentstreifen)
  • Strichaufzählung
    Ablesen und Interpretieren relativer Häufigkeiten aus Tabellen und grafischen Darstellungen10
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit relativen Anteilen und relativen Häufigkeiten in zweistufigen, allenfalls dreistufigen Situationen, insbesondere mit Hilfe von Baumdiagrammen

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 2. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Teilbarkeitsaussagen und Experimentieren mit Primfaktorzerlegungen
  • Strichaufzählung
    Verwenden von Formeln in einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Figuren im Koordinatensystem; Messen von Längen, Winkeln und Flächeninhalten
  • Strichaufzählung
    Konstruieren zueinander kongruenter Figuren durch Spiegelung, Drehung und Schiebung
  • Strichaufzählung
    Entdecken und Veranschaulichen geometrischer Zusammenhänge (zB Satz von Thales)
  • Strichaufzählung
    konstruktives Lösen von Vermessungsaufgaben
  • Strichaufzählung
    Entdecken und Überprüfen von Eigenschaften besonderer Punkte im Dreieck; Konstruieren solcher Punkte
  • Strichaufzählung
    Berechnen und Darstellen von Häufigkeiten und relativen Anteilen

3. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 3. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können rationale Zahlen darstellen, vergleichen und ordnen; Rechenoperationen durchführen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Darstellen nichtnegativer rationaler und ganzer Zahlen als Punkte auf der Zahlengeraden, Vergleichen und Ordnen dieser Zahlen, Durchführen von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Zuständen (zB Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen10 Darstellen dieser Zustände als Punkte und dieser Zustandsänderungen durch Pfeile auf der Zahlengeraden
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden verschiedener Bedeutungen des Minuszeichens: als Rechenzeichen, als Vorzeichen, als Zeichen für das Übergehen zur Gegenzahl
  • Strichaufzählung
    Veranschaulichen des Addierens, Subtrahierens und, in einfachen Fällen, des Multiplizierens auf der Zahlengeraden
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden des Betrages einer Zahl
  • Strichaufzählung
    Deuten des Subtrahierens als Addieren der Gegenzahl
  • Strichaufzählung
    Deuten des Dividierens als Multiplizieren mit dem Kehrwert
  • Strichaufzählung
    schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Deuten des Potenzierens mit einem positiven ganzzahligen Exponenten als wiederholtes Multiplizieren
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Zahlen unter Verwendung von Zehnerpotenzen; Anwenden der Gleitkommadarstellung

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können Terme, Gleichungen und Formeln auch im Zusammenhang mit Verhältnissen bzw. Proportionen aufstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Lösen von Aufgaben mit direkten und indirekten Proportionalitäten
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Termen, Gleichungen und Formeln in unterschiedlichen Kontexten
  • Strichaufzählung
    kontextbezogenes Deuten von Termen und Formeln (zB deuten als Weg = Geschwindigkeit Zeit, oder als Flächeninhalt eines Rechtecks = Länge Breite)
  • Strichaufzählung
    Beschreiben, wie sich die Änderung von Größen auf eine andere Größe in einer Formel auswirkt (zB Wie ändert sich A in A ; wenn verdoppelt und verdreifacht wird? Wie ändert sich in , wenn verdreifacht wird und konstant bleibt?)
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Beschreiben von Termstrukturen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Rechenregeln
  • Strichaufzählung
    Darstellen direkter und indirekter Proportionalitäten mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Proportionalitäten mit Gleichungen und mit Hilfe von Verhältnissen (zB Beschreiben des direkt proportionalen Zusammenhangs zwischen einem Preis und einer Warenmenge durch bzw. bzw. )
  • Strichaufzählung
    Umformen von Proportionen, insbesondere durch Anwenden von (für )

Die Schülerinnen und Schüler können Terme umformen, auch unter Anwendung der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten.

  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der elementaren Rechenregeln für Potenzen; allenfalls Begründen dieser Regeln
  • Strichaufzählung
    Umformen von Termen zB durch Ausmultiplizieren, Zusammenfassen, Herausheben, Kürzen (zB ; ; ; )
  • Strichaufzählung
    Herleiten, grafisches Veranschaulichen und Anwenden der drei binomischen Formeln; allenfalls Herleiten weiterer Rechenregeln (zB …)

Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungen und Formeln umformen; Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Lösen von Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen Gleichungen durch Äquivalenzumformungen; allenfalls Begründen einzelner Umformungsschritte
  • Strichaufzählung
    Lösen von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf lineare Gleichungen zurückführen lassen
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; kritisches Betrachten7 der Angemessenheit der mathematischen Beschreibung, der Ergebnisse und ihrer Genauigkeit
  • Strichaufzählung
    Umformen einfacher Formeln (zB ), insbesondere auch bei Flächeninhaltsformeln von Dreiecken und besonderen Vierecken

Die Schülerinnen und Schüler können Wachstums- und Abnahmeprozesse modellieren und mit den zugehörigen Modellen arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Bearbeiten von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prozentrechnung
  • Strichaufzählung
    Erkennen, Bearbeiten und Darstellen linearer Wachstums- und Abnahmeprozesse in Sachsituationen; Überprüfen der Anwendbarkeit linearer Modelle (zB absolute Änderung pro Zeiteinheit ist konstant)
  • Strichaufzählung
    vertiefendes Bearbeiten von Aufgaben zur Prozentrechnung in ein- und mehrstufigen Situationen, insbesondere unter Verwendung von Änderungsfaktoren (zB Erhöhen von um 20 % und Verringern des neuen Wertes um 5 % ergibt )
  • Strichaufzählung
    Aufstellen von Formeln im Zusammenhang mit Zinsen bzw. Zinseszinsen13
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Aufgaben im Kontext von Wachstums- und Abnahmeprozessen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm4, insbesondere bei konstanter prozentueller Änderung pro Zeiteinheit

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit Vielecken und ihren Flächeninhalten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Berechnen von Flächeninhalten von Dreiecken und besonderen Vierecken
  • Strichaufzählung
    Konstruieren regelmäßiger Sechsecke und allenfalls weiterer regelmäßiger Vielecke
  • Strichaufzählung
    allenfalls Berechnen von Flächeninhalten allgemeiner Vierecke im Koordinatensystem
  • Strichaufzählung
    Lösen von Umkehraufgaben zu Flächeninhalten, insbesondere durch Umformen von Formeln

Die Schülerinnen und Schüler können Figuren zentrisch vergrößern bzw. verkleinern; ähnliche Figuren erkennen und nutzen.

  • Strichaufzählung
    zentrisches Vergrößern bzw. Verkleinern von Figuren mit einem positiven Faktor ; Erkennen, dass einander entsprechende Winkel gleich groß sind, dass alle neuen Strecken -mal so lang wie die ursprünglichen Strecken sind und dass der neue Flächeninhalt -mal so groß wie der ursprüngliche Flächeninhalt ist
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Eigenschaften ähnlicher Figuren10; Kennen und Anwenden des Ähnlichkeitsfaktors; Anwenden und allenfalls Begründen, dass Dreiecke mit paarweise gleich großen Winkeln zueinander ähnlich sind
  • Strichaufzählung
    allenfalls Teilen von Strecken in einem gegebenen Verhältnis durch Konstruktion

Die Schülerinnen und Schüler können räumliche Objekte beschreiben und darstellen; Oberflächen- und Rauminhalte gerader Prismen und Rauminhalte von Pyramiden ermitteln.

  • Strichaufzählung
    Kennen und Beschreiben grundlegender Eigenschaften von geraden Prismen und von Pyramiden10
  • Strichaufzählung
    Skizzieren von Schrägrissen von geraden Prismen und von Pyramiden
  • Strichaufzählung
    Berechnen von Oberflächeninhalten gerader Prismen
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Formeln für den Rauminhalt von geraden Prismen und von Pyramiden; allenfalls Begründen solcher Formeln
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Sachaufgaben zu diesen Körpern, insbesondere Berechnen von Massen und Dichten
  • Strichaufzählung
    allenfalls Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Oberflächen- und Rauminhalte auswirken

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können statistische Darstellungen erstellen und nutzen; Manipulationen in statistischen Darstellungen erkennen.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Ermitteln und Interpretieren einfacher statistischer Kennzahlen
  • Strichaufzählung
    grafisches Darstellen von Häufigkeitsverteilungen (zB Säulen- oder Balkendiagramm, Liniendiagramm, Kreisdiagramm, Prozentstreifen)
  • Strichaufzählung
    Interpretieren verschiedener grafischer Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen
  • Strichaufzählung
    Verwenden geeigneter Darstellungsformen zur Hervorhebung ausgewählter Aspekte; Aufzeigen von Manipulationsmöglichkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf einem intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriff Wahrscheinlichkeiten in einfachen Zufallsexperimenten ermitteln, vergleichen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Verwenden eines intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriffs zur Quantifizierung von Sicherheit7, 13
  • Strichaufzählung
    Schätzen von Wahrscheinlichkeiten mit Hilfe empirisch gewonnener relativer Häufigkeiten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Laplace-Wahrscheinlichkeiten bei einstufigen Zufallsexperimenten (zB Münzwurf, Würfeln); Interpretieren solcher Wahrscheinlichkeiten als Vorhersagewert7, 13 für relative Häufigkeiten

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 3. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    näherungsweises Lösen von Umkehraufgaben, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Proportionalitäten in Tabellen und Diagrammen
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Untersuchen von Wachstums- und Abnahmeprozessen, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    zentrisches Vergrößern bzw. Verkleinern von Figuren
  • Strichaufzählung
    Erstellen allgemeiner und spezieller Ansichten von Körpern, die aus Prismen und Pyramiden bestehen
  • Strichaufzählung
    Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Flächen- bzw. Rauminhalte auswirken
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Häufigkeitsverteilungen in Tabellen und durch verschiedene Diagramme
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Simulationen von Zufallsexperimenten

4. Klasse:

Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 4. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht.

Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können den Unterschied zwischen rationalen und nichtrationalen Zahlen verstehen und beschreiben; Rechenoperationen mit reellen Zahlen durchführen; mit Wurzeln und Näherungswerten arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Darstellen rationaler Zahlen auf der Zahlengeraden, Vergleichen und Ordnen rationaler Zahlen, Durchführen von Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Wissen und allenfalls Begründen, dass es Zahlen gibt, die nicht rational sind, zB
  • Strichaufzählung
    Wissen, dass durch die Erweiterung der rationalen Zahlen zu den reellen Zahlen die Zahlengerade lückenlos ausgefüllt wird
  • Strichaufzählung
    näherungsweises Berechnen bzw. Schätzen von Quadratwurzeln durch systematisches Probieren; Berechnen von Quadrat- und Kubikwurzeln nur mittels Technologieeinsatz4
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Regeln und ; Begründen, dass im Allgemeinen ist
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Rechenoperationen mit reellen Zahlen; Kennen der Problematik des Rechnens mit Näherungswerten (zB , aber )

Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen

Die Schülerinnen und Schüler können mit Termen, Gleichungen mit einer Variablen und Formeln in vielfältigen Situationen arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Aufstellen und Umformen von Termen und Formeln
  • Strichaufzählung
    Lösen von Gleichungen, die sich auf lineare Gleichungen zurückführen lassen; Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen
  • Strichaufzählung
    allenfalls Umformen von Bruchtermen und Angeben von Bedingungen, die Variablen dabei erfüllen müssen

Die Schülerinnen und Schüler können unterschiedliche Darstellungsformen funktionaler Zusammenhänge nutzen und Darstellungsformen wechseln.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Beschreiben, wie sich die Änderungen von Größen auf eine andere Größe in einer Formel auswirkt und Erkennen von Proportionalitäten in diesem Zusammenhang
  • Strichaufzählung
    Interpretieren grafischer Darstellungen in Sachsituationen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm), insbesondere Ablesen von Werten und Beschreiben von Änderungen
  • Strichaufzählung
    Wissen, dass eine Funktion eine eindeutige Zuordnung ist
  • Strichaufzählung
    Kennen verschiedener Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen: verbale Beschreibung, Funktionsterm bzw. Funktionsgleichung (zB , ), Wertetabelle, Funktionsgraph; Wechseln der Darstellungsform in einfachen Fällen
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Begründen, ob durch eine gegebene grafische Darstellung bzw. Tabelle ein funktionaler Zusammenhang beschrieben wird

Die Schülerinnen und Schüler können mit linearen Funktionen arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Kennen der Eigenschaften einer linearen Funktion mit
  • Strichaufzählung
    Wechseln zwischen Funktionsgleichung und Funktionsgraph, auch mit Hilfe von Steigungsdreiecken unter Verwendung der Parameter und
  • Strichaufzählung
    Deuten der Parameter und , auch in Sachsituationen
  • Strichaufzählung
    Anwenden von linearen Funktionen in Sachsituationen; kritisches Betrachten13 der Angemessenheit der Modellierung mit linearen Funktionen
  • Strichaufzählung
    allenfalls Begründen, dass der Graph einer linearen Funktion eine Gerade ist

Die Schülerinnen und Schüler können lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und lösen.

  • Strichaufzählung
    Berechnen von Lösungen einer linearen Gleichung, Darstellen aller Lösungen im Koordinatensystem
  • Strichaufzählung
    grafisches und rechnerisches Lösen linearer Gleichungssysteme
  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Aufgaben in inner- und außermathematischen Situationen mit Hilfe linearer Gleichungssysteme

Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper

Die Schülerinnen und Schüler können mit dem pythagoräischen Lehrsatz arbeiten.

  • Strichaufzählung
    Formulieren des pythagoräischen Lehrsatzes für vorgegebene rechtwinkelige Dreiecke in unterschiedlichen Lagen und unter Verwendung verschiedener Bezeichnungen
  • Strichaufzählung
    Anwenden der Umkehrung des pythagoräischen Lehrsatzes für die Überprüfung, ob ein Dreieck rechtwinkelig ist
  • Strichaufzählung
    Nachvollziehen und Erläutern eines Beweises des pythagoräischen Lehrsatzes
  • Strichaufzählung
    Anwenden des pythagoräischen Lehrsatzes für Berechnungen in ebenen Figuren; allenfalls Aufstellen von Formeln
  • Strichaufzählung
    Anwenden des pythagoräischen Lehrsatzes für Berechnungen in Körpern (zB Längen von Raumdiagonalen, Oberflächeninhalte von Pyramiden); allenfalls Aufstellen von Formeln

Die Schülerinnen und Schüler können Umfang und Flächeninhalt von Kreisen und Kreisteilen ermitteln.

  • Strichaufzählung
    Wissen, dass bei jedem Kreis das Verhältnis von Umfang zu Durchmesser die gleiche Zahl ergibt; experimentelles Ermitteln von Näherungswerten für
  • Strichaufzählung
    allenfalls näherungsweises Ermitteln des Flächeninhalts von Kreisen
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden der Formeln für die Berechnung des Umfangs und des Flächeninhalts eines Kreises; Anwenden dieser Formeln auf den Halbkreis, Viertelkreis und Achtelkreis
  • Strichaufzählung
    allenfalls Herleiten und Anwenden von Formeln für Umfang und Flächeninhalt von Kreissektoren
  • Strichaufzählung
    Lösen von Umkehraufgaben, insbesondere durch Umformen von Formeln

Die Schülerinnen und Schüler können Drehzylinder und Drehkegel beschreiben; Oberflächen- und Rauminhalte ermitteln.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Eigenschaften von Prismen und Pyramiden, Berechnen von Oberflächen- und Rauminhalten
  • Strichaufzählung
    Beschreiben grundlegender Eigenschaften von Drehzylindern und Drehkegeln10
  • Strichaufzählung
    Kennen und Anwenden von Formeln für die Berechnung von Oberflächen- und Rauminhalten von Drehzylindern und Drehkegeln; allenfalls Begründen solcher Formeln
  • Strichaufzählung
    Lösen einfacher Umkehraufgaben, insbesondere durch Umformen von Formeln
  • Strichaufzählung
    Lösen von Aufgaben in Sachsituationen, insbesondere Berechnen von Massen und Dichten

Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall

Die Schülerinnen und Schüler können Kreuztabellen erstellen und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Darstellen von Häufigkeitsverteilungen in Tabellen und Diagrammen, Ermitteln und Interpretieren des arithmetischen Mittelwerts und des Medians einer Datenmenge
  • Strichaufzählung
    Darstellen, Ergänzen und Interpretieren von absoluten und relativen Häufigkeiten in Kreuztabellen, insbesondere in Vierfeldertafeln

Die Schülerinnen und Schüler können Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten ermitteln und interpretieren.

  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Festigen: Erstellen und Interpretieren von Baumdiagrammen; Ermitteln und Interpretieren von Laplace-Wahrscheinlichkeiten
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten (auch mit Hilfe von Baumdiagrammen); Interpretieren solcher Wahrscheinlichkeiten

Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien4 in der 4. Klasse

  • Strichaufzählung
    Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln
  • Strichaufzählung
    Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    näherungsweises Lösen von Umkehraufgaben, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    grafisches und rechnerisches Lösen linearer Gleichungssysteme
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit interaktiven Visualisierungen bei der Begründung des pythagoräischen Lehrsatzes
  • Strichaufzählung
    Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Umfänge, Flächen- bzw. Rauminhalte auswirken
  • Strichaufzählung
    Erstellen bzw. Ergänzen von Kreuztabellen in einem Tabellenkalkulationsprogramm
  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Simulationen von Zufallsexperimenten

Kompetenzen für den Mathematik-Lehrplan bei integrativer Führung von Geometrisches Zeichnen (1. bis 4. Klasse):

3. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grund-, Auf- und Kreuzriss, Schrägrisse und Zentralrisse von geometrischen Objekten lesen, mit unterschiedlichen Methoden herstellen sowie die Raumvorstellung mittels Raumtransformation von geometrischen Objekten weiterentwickeln.

4. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Geometrische Objekte in unterschiedlichen Rissen mit Hilfe von Raumtransformationen und Booleschen Operationen unter Verwendung von Konstruktionszeichnungen und 3D-Software erzeugen und bearbeiten sowie die Raumvorstellung stärken.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe (4. Klasse):

Im Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen werden besonders jene Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult, welche die Weiterentwicklung des Raumvorstellungsvermögens und des konstruktiven Raumdenkens zum Ziel haben. Damit geht die Förderung der allgemeinen reflexiven Lebensbewältigung in unserer modernen und zukunftsorientierten Gesellschaft einher. Ein gut ausgebildetes Raumvorstellungsvermögen und eine solide Fähigkeit zum konstruktiven Raumdenken sind zudem wichtige Voraussetzungen für analoge und digitale Berufsfelder.

Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler die folgenden maßgeblichen Fähigkeiten erlangen und die nachstehenden zentralen Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Erkennen und Verwenden der Geometrie als Kommunikationsmittel6
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte
  • Strichaufzählung
    gedankliches Übertragen von realen Objekten in eine idealisierte geometrische Form
  • Strichaufzählung
    Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    Transformieren und Bearbeiten von Objekten
  • Strichaufzählung
    Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf alltagsrelevante Fragestellungen10
  • Strichaufzählung
    Weiterentwickeln des räumlichen Vorstellungsvermögens durch das Arbeiten mit haptischen Modellen und virtuellen geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Vertiefen konstruktiven Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    Beherrschen unterschiedlicher Darstellungsformen von geometrischen Sachverhalten
  • Strichaufzählung
    sinnvolles Einsetzen von Freihandskizzen, Konstruktionszeichnungen und Geometrie-Software4
  • Strichaufzählung
    Weiterentwickeln der Feinmotorik durch genaues Arbeiten
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von korrekten digitalen und händischen Konstruktionen4

Didaktische Grundsätze (4. Klasse):

Raumvorstellung und die Grundlagen der Raumgeometrie bilden das Fundament des Unterrichtsgegenstandes Geometrisches Zeichnen. Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen sollen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass sich die Handlungsbereiche des Kompetenzmodells in einem ausgewogenen Verhältnis abwechseln. Je nach Aufgabenstellung und den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler wird mit unterschiedlichen Hilfsmitteln bzw. Methoden gearbeitet. Damit wird das grundlegende Erfassen von räumlichen Beziehungen und Situationen unterstützt und es werden Grundlagen für ein tiefergehendes Verständnis und weiterführende geometrische Tätigkeiten geschaffen.

Folgende Methoden sind den Fragestellungen entsprechend zu wählen und gegebenenfalls zu kombinieren:

  • Strichaufzählung
    das Arbeiten mit haptischen Modellen, das den Übergang von der Realität zur Abstraktion unterstützt,
  • Strichaufzählung
    das Anfertigen von Freihandskizzen oder Konstruktionszeichnungen zur Veranschaulichung der Ergebnisse von Denkprozessen zu geometrischen Fragestellungen,
  • Strichaufzählung
    das Einsetzen von Geometrie-Software zur Erstellung von statischen und dynamischen Modellen, die es erlauben, räumliche Situationen und dynamische Vorgänge zu veranschaulichen und nachvollziehbar zu machen.4

Im Unterricht ist auf folgende Gestaltungsprinzipien Wert zu legen:

  • Strichaufzählung
    korrekte Verwendung der geometrischen Fachsprache10
  • Strichaufzählung
    Genauigkeit und Sauberkeit bei der Ausführung der Arbeiten
  • Strichaufzählung
    ansprechende grafische Gestaltung der Arbeiten
  • Strichaufzählung
    Korrektheit des computerunterstützten Konstruierens4
  • Strichaufzählung
    Förderung von kreativem Arbeiten und selbstständigem Gestalten6

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Informatische Bildung4, Medienbildung6, Sprachliche Bildung und Lesen10

Zentrale fachliche Konzepte (4. Klasse):

Die zentralen fachlichen Konzepte für den Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen sind Raumvorstellung, geometrische Objekte, Transformationen und Relationen sowie Projektionen und Risse. Sie bilden die Grundstruktur, die sämtliche Aspekte des Lehrplans durchzieht. Die Raumvorstellung stellt ein umfassendes grundlegendes Konzept dar und wird daher in der Auflistung vorangestellt. Die weiteren zentralen fachlichen Konzepte werden in der Systematik der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells strukturiert und präzisiert.

Die Auseinandersetzung mit den zentralen Konzepten ermöglicht es, größere Zusammenhänge über das reine Fachwissen hinaus zu verstehen. Dadurch werden Menschen jeder Altersstufe bei ihrer reflexiven Lebensbewältigung unterstützt.

Raumvorstellung

Raumvorstellungsvermögen ist Voraussetzung für die Orientierung in der Umwelt. Räumliche Vorstellung führt von der visuellen Wahrnehmung über das Erkennen zum gedanklichen Bearbeiten von räumlichen Objekten, Strukturen und Situationen.

Geometrische Objekte

Reale Objekte werden zu idealisierten geometrischen Objekten abstrahiert. Durch diesen Abstraktionsprozess werden Raumlage und Maße dieser geometrischen Objekte konkretisiert. Jeder Punkt im Raum kann mittels eines geeigneten räumlichen Koordinatensystems erfasst werden.

Transformationen und Relationen

Raumtransformationen werden zum Bearbeiten geometrischer Objekte eingesetzt. Mittels Boolescher Operationen bzw. weiterer Relationen werden aus Grundkörpern komplexe, neue Objekte generiert.

Projektionen und Risse

Räumliche Objekte werden mittels Projektionen zweidimensional abgebildet. Geometrische Risse ermöglichen das Entnehmen von wesentlichen Informationen10 der dargestellten Objekte.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (4. Klasse):

Geometrische Kompetenzen sind charakterisiert durch geometrische Inhalte, die in einer Inhaltsdimension erfasst sind, und durch geometrische Tätigkeiten, die in einer Handlungsdimension erfasst sind. Verwandte geometrische Inhalte werden zu Inhaltsbereichen, verwandte geometrische Tätigkeiten zu Handlungsbereichen zusammengefasst. Somit ist jede geometrische Kompetenz als ein Paar eines Inhalts- und eines Handlungsbereichs festgelegt. Um die Inhaltsbereiche und die Handlungsbereiche bei den Kompetenzbeschreibungen deutlich sichtbar zu machen, werden die Inhaltsbereiche mit den Abkürzungen I1 bis I3, die Handlungsbereiche mit H1 bis H3 gekennzeichnet.

Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte des Gegenstandes Geometrisches Zeichnen wider.

  • Strichaufzählung
    Geometrische Objekte und ihre Eigenschaften (I1)
  • Strichaufzählung
    Transformationen von Objekten und Relationen zwischen Objekten (I2)
  • Strichaufzählung
    Projektionen und Risse (I3)

Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden.

  • Strichaufzählung
    Analysieren, Abstrahieren und Argumentieren10 (H1)
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Operieren (H2)
  • Strichaufzählung
    Interpretieren und Reflektieren10 (H3)

Um geometrische Denkleistungen zu unterstützen und zu visualisieren, bieten sich unterschiedliche Methoden an. Diese sind den Fragestellungen entsprechend zu wählen und gegebenenfalls zu kombinieren.

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit haptischen Modellen
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von Freihandskizzen und Konstruktionszeichnungen
  • Strichaufzählung
    Modellieren mit Geometrie-Software4

Die Kompetenzen werden zu drei Kompetenzbereichen gebündelt, die sich an den Inhaltsbereichen orientieren. Jeder Kompetenzbereich beinhaltet wiederum drei Kompetenzbeschreibungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (4. Klasse):

4. Klasse:

Kompetenzbereich Geometrische Objekte und ihre Eigenschaften (I1)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geometrische Objekte analysieren, ihre Eigenschaften erfassen und beschreiben sowie die Verwendung eines bestimmten geometrischen Objekts begründen.10 (H1)
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Darstellungsformen von geometrischen Objekten erstellen. (H2)
  • Strichaufzählung
    die Gestalt von Objekten aus unterschiedlichen Darstellungsformen erkennen und beschreiben.10 (H3)

Kompetenzbereich Transformationen von Objekten und Relationen zwischen Objekten (I2)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen Objekten, die durch Transformationen und Relationen entstehen, erfassen sowie die Verwendung bestimmter Transformationen und Relationen begründen.10 (H1)
  • Strichaufzählung
    Objekte mithilfe von Transformationen und Relationen erzeugen und bearbeiten. (H2)
  • Strichaufzählung
    Transformationen und Relationen, durch die Objekte entstehen, erkennen und beschreiben.10 (H3)

Kompetenzbereich Projektionen und Risse (I3)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Projektionen und Risse und ihre grundlegenden Eigenschaften beschreiben und erkennen sowie die Wahl eines bestimmten Risses begründen.10 (H1)
  • Strichaufzählung
    Risse herstellen. (H2)
  • Strichaufzählung
    Risse lesen. (H3)

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche für den Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen bilden typische inhaltlich-thematische Ausprägungen ab. Sie beschreiben diese nicht umfassend und erlauben unterschiedliche Konkretisierungs- und Spezialisierungsebenen im Unterricht.

Das Arbeiten mit den unten angeführten zwei- und dreidimensionalen geometrischen Objekten, Transformationen und Relationen sowie Projektionen und Rissen soll auch anwendungsorientiert im Kontext von Technik, Architektur, Naturwissenschaft, Design und bildender Kunst erfolgen. Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler werden diese geometrischen Grundbegriffe erarbeitet. Dadurch wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung ermöglicht.

Arbeiten mit geometrischen Objekten

  • Strichaufzählung
    Räumliches kartesisches Koordinatensystem
  • Strichaufzählung
    Punkt, Gerade, Ebene, Polygon, Kreis, Ellipse
  • Strichaufzählung
    Prisma, Pyramide, Polyeder, Kugel, Drehkegel, Drehzylinder

Arbeiten mit Transformationen von Objekten und Relationen zwischen Objekten

  • Strichaufzählung
    Transformationen: Schiebung, Drehung, Spiegelung, Streckung
  • Strichaufzählung
    Ebene Schnitte, Boolesche Operationen: Vereinigung, Differenz, Durchschnitt
  • Strichaufzählung
    Maßbestimmungen, Lagebeziehungen

Arbeiten mit Projektionen und Rissen

  • Strichaufzählung
    Parallelprojektion, Zentralprojektion
  • Strichaufzählung
    Grund-, Auf- und Kreuzriss, Frontal- und Horizontalriss, allgemeiner Parallelriss, Zentralriss

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

DIGITALE GRUNDBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.

Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die multiperspektivische Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, kritisch zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes.

Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von komplexen Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches Lernen angelehnt an die Art und Weise, wie Kleinkinder die Welt entdecken). Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende Arbeitsformen. Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:

  • Strichaufzählung
    Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.
  • Strichaufzählung
    Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken).
  • Strichaufzählung
    Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen.

Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich-kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (römisch eins). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden.

Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T)

Diese beinhalten informatische Funktions- und Wirkprinzipien sowie die Reflexion ihrer nicht unmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion.

Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G)

Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen.

Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (römisch eins)

Sie erlaubt die Analyse, Reflexion und kreative Gestaltung persönlicher und kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
  • Strichaufzählung
    Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
  • Strichaufzählung
    Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen
  • Strichaufzählung
    Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe exemplarisch an den Bestandteilen und der Funktionsweise eines digitalen Endgeräts beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an interdisziplinären Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) das persönliche Nutzungsverhalten vergleichend analysieren, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten.3

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und erklären, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert.
  • Strichaufzählung
    (G) Bedingungen, Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erklären.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) unter Nutzung der grundlegenden Funktionen einer Suchmaschine einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) erklären, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
  • Strichaufzählung
    (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge, Kollaborationswerkzeuge und Kollaborationsdienste benennen, beschreiben und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Kommunikationsbedürfnisse aus dem Alltag
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an digitale Kommunikationswerkzeuge
  • Strichaufzählung
    Erhebung und Speicherung der Daten von Nutzerinnen und Nutzern sowie deren Verwendung

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, ausführen sowie selbstständig formulieren.
  • Strichaufzählung
    (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) strukturieren und formatieren.10

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Sequenzen und einfache Schleifen
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestaltung und Auswertung von Umfragen

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) unter Nutzung einer angemessenen Terminologie gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) identifizieren sowie beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.10
  • Strichaufzählung
    (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Wichtigste Komponenten eines Computers
  • Strichaufzählung
    Notwendige Funktionen eines Betriebssystems im Normalbetrieb

2. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Möglichkeiten bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.
  • Strichaufzählung
    (G) Interessen und Bedingungen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums analysieren.7, 13
  • Strichaufzählung
    (G) geeignete Software (auch freie Software) auswählen und bedienen, um unterschiedliche Aufgaben auszuführen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) an interdisziplinären Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind.7

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Veränderung des Einkaufsverhaltens13
  • Strichaufzählung
    Onlinespiele (pay-to-win)13
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für sprachliche, sensorische und motorische Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Medien

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Daten erfassen, filtern, sortieren, interpretieren und darstellen.
  • Strichaufzählung
    (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Lizenzmodelle, insb. offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source), benennen, erklären und anwenden.13

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Organisation von Daten
  • Strichaufzählung
    (Visuelle) Darstellung von Daten
  • Strichaufzählung
    Beschreibung von Daten hinsichtlich ihrer Formate, Größe und binären Struktur

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte über Netzwerke und das Internet übertragen und am Zielort wieder zusammengesetzt werden.
  • Strichaufzählung
    (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Geschäftsmodelle von Social Media-Diensten, Nutzung von persönlichen und personenbezogenen Informationen13
  • Strichaufzählung
    Fake News, Darstellung und Realität (Manipulation) und dahinterliegende Interessen7
  • Strichaufzählung
    Schutz von personenbezogenen Daten
  • Strichaufzählung
    Betrug im Internet, Phishing13

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) darstellen, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden.
  • Strichaufzählung
    (T) unter Nutzung einer geeigneten Entwicklungsumgebung einfache Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).
  • Strichaufzählung
    (G) die Rechte am geistigen Eigentum beachten und bei der Erstellung oder beim Remixen von Programmen die entsprechenden Urheberrechte angeben.13
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen, adaptieren und analysieren. Sie können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) darstellen, wie Hardware und Software als System zusammenarbeiten, um Aufgaben zu bewältigen.
  • Strichaufzählung
    (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen.
  • Strichaufzählung
    (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte gestalten.3, 11

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Digitaler Arbeitsplatz3
  • Strichaufzählung
    Nachhaltiger Umgang mit digitalen Technologien11
  • Strichaufzählung
    Erkennen von technischen Problemen in der Nutzung von digitalen Geräten
  • Strichaufzählung
    Konkretisierung von Fehlern im Hinblick auf Meldung an Supportstrukturen

3. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) an interdisziplinären Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und deren Relevanz für gesellschaftliche Gruppen und kulturelle Kontexte berücksichtigen. Sie können Wechselwirkungen benennen.11
  • Strichaufzählung
    (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.
  • Strichaufzählung
    (G) Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens beschreiben sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung analysieren.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Kompromisse im Zusammenhang mit digitalen Technologien reflektieren, die sich auf die alltäglichen Aktivitäten und beruflichen Möglichkeiten der Menschen auswirken.1

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Verbesserungen für das Design von digitalen Geräten auf Basis von Nutzungsanalysen
  • Strichaufzählung
    Risiken und Vorteile für die Chancengleichheit bei der Nutzung von Informationstechnologien sowie geeignete Handlungsoptionen7, 8
  • Strichaufzählung
    digitale Barrierefreiheit8
  • Strichaufzählung
    Internet-of-Things

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (G) Bedingungen sowie Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für das eigene Leben bzw. die Gesellschaft erklären.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden planen und durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend hinterfragen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Muster in Datendarstellungen wie Diagrammen oder Grafiken erkennen und beschreiben, um Vorhersagen zu treffen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Datenmaterial nutzen, um Ursache-Wirkung-Beziehungen aufzuzeigen oder vorzuschlagen, Ergebnisse vorherzusagen oder eine Idee zu vermitteln.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Manipulative und monoperspektivische Darstellungen von Informationen in populären Medienkulturen7

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit).
  • Strichaufzählung
    (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen beschreiben.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) bei der Erstellung digitaler Projekte (digitaler Artefakte) mittels Strategien wie Crowdsourcing oder Umfragen mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) eigene digitale Identitäten reflektiert gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Verschlüsselungsmethoden für die sichere Übertragung von Informationen
  • Strichaufzählung
    (sicheres) Passwort, Zweifaktorauthentifizierung
  • Strichaufzählung
    Physischer und digitaler Schutz von elektronischen Informationen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Betroffenenrechte im Datenschutz13
  • Strichaufzählung
    Reale Probleme der Cybersicherheit: Cybermobbing, Cybergrooming, Identitätsdiebstahl

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) an Beispielen Elemente des Computational Thinkings nachvollziehen und diese zur Lösung von Problemen einsetzen. Sie wissen, wie sie Lösungswege in Programmiersprache umsetzen können.
  • Strichaufzählung
    (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) ihre eigenen medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen und ggf. Barrieren beseitigen.8
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Gezielte bzw. manipulative Darstellungen, zB in Diagrammen, durch Bildausschnitte oder Vertonung7
  • Strichaufzählung
    Konfigurationsmöglichkeiten von Betriebssystemen und Kommunikationssystemen, um sie barrierefrei zugänglich machen8

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.1
  • Strichaufzählung
    (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen und eigenes Handeln daraus ableiten.11
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.

4. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) die Grenzen und Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz reflektieren.
  • Strichaufzählung
    (G) euphorische und kulturpessimistische Haltungen gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen und ihnen argumentativ begegnen.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen und diese kreativ durchbrechen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mobilität (zB selbstfahrende Fahrzeuge)12
  • Strichaufzählung
    Gesundheit (zB vernetzte Daten, automatische Assistenzsysteme)3

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.
  • Strichaufzählung
    (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erklären und sich dazu verantwortungsvoll verhalten.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Informationen und Inhalte aktualisieren, verbessern sowie zielgruppen-, medienformat- und anwendungsgerecht aufbereiten und inhaltlich, organisatorisch und sprachlich in bestehende Wissensorganisationsformate einbinden.10

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) die Funktion von Protokollen bei der Übertragung von Daten über Netzwerke und das Internet darstellen.
  • Strichaufzählung
    (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln.
  • Strichaufzählung
    (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben.13
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Phänomen der viralen Verbreitung von Inhalten und entsprechende Handlungsmöglichkeiten7
  • Strichaufzählung
    Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen (DSGVO und DSG)13

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Programme entwerfen und iterativ entwickeln, die Kontrollstrukturen kombinieren, einschließlich verschachtelter Schleifen und zusammengesetzter Konditionale.
  • Strichaufzählung
    (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) mit bereitgestellten Medien und Software-Applikationen zielgerichtet und kreativ gestaltend kooperieren.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) einfache Programme oder Webanwendungen mit geeigneten Werkzeugen erstellen, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Dokumentation von Programmen10
  • Strichaufzählung
    Projektplanung inklusive Aufgabenverteilung und Zeitplan1, 2
  • Strichaufzählung
    (Graphische) Notationen, Pseudocode
  • Strichaufzählung
    Ästhetische und technische Kompetenzen von Medienkulturen in Projekten

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Abstraktionsebenen und Interaktionen zwischen Anwendungssoftware, Systemsoftware und Hardwareschichten vergleichen.
  • Strichaufzählung
    (T) Software zur Verschlüsselung von Daten einsetzen.
  • Strichaufzählung
    (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird.7
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) reflektieren, inwieweit technische Konfigurationen Optionen einschränken und lenken. Sie können Vorkehrungen für ihre Eigenständigkeit und informationelle Selbstbestimmung im Kontext von digitaler Vernetzung treffen.1

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Wichtigste technische Mittel zum Schutz vor Betrug und Missbrauch13
  • Strichaufzählung
    Wichtigste rechtliche und politische Aspekte von Konsumentenrecht13

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe für den zweistündigen Unterrichtsgegenstand (4. Klasse):

Chemische Phänomene und Vorgänge sind wesentliche Bestandteile des täglichen Lebens. Daher ist ein angemessenes naturwissenschaftliches Verstehen im Sinne einer reflexiven Grundbildung essenziell für gesellschaftliche Teilhabe. Die Chemie beschreibt und untersucht Stoffe und erklärt deren Eigenschaften und Umwandlungen. Ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zielt der Chemieunterricht darauf ab, Phänomene und Vorgänge aus Alltag, Technik und Umwelt zu erfassen und besser zu verstehen. Dies beinhaltet, chemische Fragestellungen zu erkennen, einzuordnen und auf Basis erworbener Kompetenzen zu bearbeiten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Entscheidungen naturwissenschaftlich begründet zu treffen, Produkte und Ressourcen nachhaltig zu nutzen und verantwortungsbewusst zu handeln. Der Chemieunterricht gibt Einblicke in die Bedeutung der Wissenschaft Chemie und der chemischen Industrie für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Somit leistet der Chemieunterricht einen Beitrag zur Berufsorientierung und bildet eine Grundlage für lebenslanges Lernen.1

Didaktische Grundsätze (4. Klasse):

Ausgehend von ihrer Erfahrungswelt sollen die Schülerinnen und Schüler im Chemieunterricht den induktiven Weg der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung nachvollziehen und zunehmend selbstständig durchführen. Dies beinhaltet das Formulieren von Fragen und Vermutungen sowie das Planen, Durchführen, Beobachten und Auswerten von Untersuchungen. Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik werden sowohl auf der makroskopischen Ebene (Stoffebene) als auch auf der submikroskopischen Ebene (Teilchenebene) betrachtet, beschrieben und erklärt. Ein altersadäquater Zugang zur submikroskopischen Ebene wird durch den Einsatz geeigneter Modelle (Denk- und Anschauungsmodelle) ermöglicht. Die stoffliche Fülle und die Komplexität der Disziplin Chemie werden durch eine didaktisch begründete Auswahl von Inhalten und Methoden reduziert. Gleichzeitig wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur exemplarischen Vertiefung gegeben.

Im kompetenzorientierten Unterricht sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige und differenzierende Lerngelegenheiten anzubieten, in denen sie sich aktiv mit chemischen Fachinhalten sowie Denk- und Arbeitsweisen auseinandersetzen. Dabei bildet die Diversität der Schülerinnen und Schüler (Gender, Herkunft, Lernvoraussetzungen etc.) den Ausgangspunkt für die Gestaltung von Lerngelegenheiten.8

Der Chemieunterricht geht von Anwendungskontexten aus und verknüpft die theoretische und die praktische Ebene zielführend miteinander. Dabei ist besonderer Wert auf die Betrachtung der Inhalte auf den drei Ebenen (makroskopische, submikroskopische und symbolische Ebene) sowie deren konsequente Unterscheidung zu legen. Adaptiver Chemieunterricht beinhaltet die Bearbeitung von Erarbeitungs-, Übungs- und Anwendungsaufgaben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Chemie – auch fächerübergreifend – durch Projekte, Lehrausgänge, Exkursionen sowie Begegnungen mit Expertinnen und Experten begreif- und erfahrbar zu machen.1, 2, 8, 11, 13 Der Einsatz geeigneter digitaler Medien ua. zur Recherche von Inhalten, zur Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Untersuchungen sowie zur Verwendung dreidimensionaler Darstellungen und Animationen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen mit fachspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien zu sammeln.4, 6

Der Chemieunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von der Alltagssprache, schrittweise die Fachsprache erwerben, die es ihnen ermöglicht, sich Fachwissen zu erschließen sowie sich präzise und fachlich angemessen auszudrücken.10 Somit werden sie zur Teilhabe an gesellschaftsrelevanten naturwissenschaftlichen Diskussionen und Entscheidungsprozessen befähigt, insbesondere zu den Themen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Gesundheit.2, 3, 11, 13

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (4. Klasse):

Die zentralen fachlichen Konzepte (Basiskonzepte) sind immer wiederkehrende Grundprinzipien der Chemie, die es ermöglichen, die Vielfalt chemischer Inhalte für die Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. Damit werden die Schülerinnen und Schüler zu einem verstärkt vernetzten Denken hingeführt.

Stoffe und ihre Teilchen

Phänomene und Vorgänge der stofflichen Welt können sowohl auf der Stoff- als auch auf der Teilchenebene betrachtet und beschrieben werden. Zur Erklärung dieser Phänomene und Vorgänge ist eine konsequente Unterscheidung zwischen makroskopischer (Stoff) und submikroskopischer (Teilchen) Ebene erforderlich.

Struktur-Eigenschafts-Beziehungen

Die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Stoffen können auf ihre Struktur zurückgeführt werden. Dabei sind Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen ausschlaggebend.

Chemische Reaktion

Stoffe sind Veränderungsprozessen unterworfen. Bei einer chemischen Reaktion werden Stoffe unter Energiebeteiligung in neue Stoffe mit anderen Eigenschaften umgewandelt. Diese Umwandlung erfolgt durch Aufbrechen und Neubilden chemischer Bindungen. Dabei werden Teilchen umgruppiert und die Masse bleibt erhalten. Chemische Reaktionen sind immer mit einem Energieumsatz verbunden. Die dabei ablaufenden stofflichen und energetischen Prozesse sind grundsätzlich umkehrbar.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (4. Klasse):

Das Kompetenzmodell Chemie umfasst die Inhaltsdimension, die in den zentralen fachlichen Konzepten beschrieben wird, sowie die Handlungsdimension. Die Handlungsdimension gliedert sich in die drei Kompetenzbereiche Wissen aneignen und kommunizieren (W), Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E) und Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S).

Diese drei Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzbeschreibungen konkretisiert und sind für jede Schulstufe ident formuliert. Die Kompetenzentwicklung über die Schulstufen hinweg ergibt sich aus der ansteigenden Komplexität der Anwendungsbereiche, die so gewählt sind, dass sie Lernprogressionen ermöglichen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (4. Klasse): Kompetenzbereich Wissen aneignen und kommunizieren (W)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik sowie deren Auswirkungen beobachten, erfassen, beschreiben und benennen.10, 12
  • Strichaufzählung
    unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.4, 6
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erklären und adressatengerecht kommunizieren.10

Kompetenzbereich Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Beobachtungen machen oder Messungen durchführen und diese beschreiben.
  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen sowie passende Untersuchungen planen, durchführen und protokollieren.
  • Strichaufzählung
    Beobachtungen, Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Kompetenzbereich Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Informationen aus verschiedenen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten und Schlüsse daraus ziehen.4, 6
  • Strichaufzählung
    fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden.10
  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.1, 3, 11
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik für verschiedene Berufsfelder erfassen, um diese Kenntnis bei der Wahl ihres weiteren Bildungsweges zu verwenden.1, 2, 13

Anwendungsbereiche (4. Klasse)

Die Kompetenzbeschreibungen in den Kompetenzbereichen W, E und S sind mit jeweils geeigneten Anwendungsbereichen zu verknüpfen. Sie ermöglichen die Entwicklung und Anwendung von Kompetenzen, fördern das Verstehen zentraler fachlicher Konzepte und sind verbindlich in Theorie und Praxis umzusetzen. Die Reihung der Anwendungsbereiche versteht sich weder hierarchisch noch chronologisch.

4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Aggregatzustände und Eigenschaften von Stoffen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Atomen und Periodensystem
  • Strichaufzählung
    Bindungsmodelle, Strukturen und Wechselwirkungen
  • Strichaufzählung
    Symbolische und grafische Darstellungen auf Teilchenebene
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen chemischer Reaktionen: stoffliche und energetische Veränderungen
  • Strichaufzählung
    Darstellung chemischer Reaktionen: Wort- und Formelgleichungen, modellhafte Darstellungen
  • Strichaufzählung
    Typen chemischer Reaktionen: Säure-Base-Reaktionen, Reduktions-Oxidations-Reaktionen, einfache organische Reaktionen
  • Strichaufzählung
    Planen, Durchführen, Beobachten, Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Untersuchungen: ua. Trennverfahren, einfache Nachweise, Synthesen und Analysen
  • Strichaufzählung
    Verhalten und Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im chemischen Labor sowie im Alltag
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Chemie für Alltag, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt sowie die damit verbundene Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft11, 13

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe für den vierstündigen Unterrichtsgegenstand in wirtschaftskundlichen Realgymnasien (3. und 4. Klasse):

Chemische Phänomene und Vorgänge sind wesentliche Bestandteile des täglichen Lebens. Daher ist ein angemessenes naturwissenschaftliches Verstehen im Sinne einer reflexiven Grundbildung essenziell für gesellschaftliche Teilhabe. Die Chemie beschreibt und untersucht Stoffe und erklärt deren Eigenschaften und Umwandlungen. Ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zielt der Chemieunterricht darauf ab, Phänomene und Vorgänge aus Alltag, Technik und Umwelt zu erfassen und besser zu verstehen. Dies beinhaltet, chemische Fragestellungen zu erkennen, einzuordnen und auf Basis erworbener Kompetenzen zu bearbeiten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Entscheidungen naturwissenschaftlich begründet zu treffen, Produkte und Ressourcen nachhaltig zu nutzen und verantwortungsbewusst zu handeln. Der Chemieunterricht gibt Einblicke in die Bedeutung der Wissenschaft Chemie und der chemischen Industrie für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Somit leistet der Chemieunterricht einen Beitrag zur Berufsorientierung und bildet eine Grundlage für lebenslanges Lernen.1

Didaktische Grundsätze (3. und 4. Klasse):

Ausgehend von ihrer Erfahrungswelt sollen die Schülerinnen und Schüler im Chemieunterricht den induktiven Weg der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung nachvollziehen und zunehmend selbstständig durchführen. Dies beinhaltet das Formulieren von Fragen und Vermutungen sowie das Planen, Durchführen, Beobachten und Auswerten von Untersuchungen. Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik werden sowohl auf der makroskopischen Ebene (Stoffebene) als auch auf der submikroskopischen Ebene (Teilchenebene) betrachtet, beschrieben und erklärt. Ein altersadäquater Zugang zur submikroskopischen Ebene wird durch den Einsatz geeigneter Modelle (Denk- und Anschauungsmodelle) ermöglicht. Die stoffliche Fülle und die Komplexität der Disziplin Chemie werden durch eine didaktisch begründete Auswahl von Inhalten und Methoden reduziert. Gleichzeitig wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur exemplarischen Vertiefung gegeben.

Im kompetenzorientierten Unterricht sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige und differenzierende Lerngelegenheiten anzubieten, in denen sie sich aktiv mit chemischen Fachinhalten sowie Denk- und Arbeitsweisen auseinandersetzen. Dabei bildet die Diversität der Schülerinnen und Schüler (Gender, Herkunft, Lernvoraussetzungen etc.) den Ausgangspunkt für die Gestaltung von Lerngelegenheiten.8

Der Chemieunterricht geht von Anwendungskontexten aus und verknüpft die theoretische und die praktische Ebene zielführend miteinander. Dabei ist besonderer Wert auf die Betrachtung der Inhalte auf den drei Ebenen (makroskopische, submikroskopische und symbolische Ebene) sowie deren konsequente Unterscheidung zu legen. Adaptiver Chemieunterricht beinhaltet die Bearbeitung von Erarbeitungs-, Übungs- und Anwendungsaufgaben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Chemie – auch fächerübergreifend – durch Projekte, Lehrausgänge, Exkursionen sowie Begegnungen mit Expertinnen und Experten begreif- und erfahrbar zu machen.1, 2, 8, 11, 13 Der Einsatz geeigneter digitaler Medien ua. zur Recherche von Inhalten, zur Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Untersuchungen sowie zur Verwendung dreidimensionaler Darstellungen und Animationen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen mit fachspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien zu sammeln.4, 6

Der Chemieunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von der Alltagssprache, schrittweise die Fachsprache erwerben, die es ihnen ermöglicht, sich Fachwissen zu erschließen sowie sich präzise und fachlich angemessen auszudrücken.10 Somit werden sie zur Teilhabe an gesellschaftsrelevanten naturwissenschaftlichen Diskussionen und Entscheidungsprozessen befähigt, insbesondere zu den Themen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Gesundheit.2, 3, 11, 13

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (3. und 4. Klasse):

Die zentralen fachlichen Konzepte (Basiskonzepte) sind immer wiederkehrende Grundprinzipien der Chemie, die es ermöglichen, die Vielfalt chemischer Inhalte für die Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. Damit werden die Schülerinnen und Schüler zu einem verstärkt vernetzten Denken hingeführt.

Stoffe und ihre Teilchen

Phänomene und Vorgänge der stofflichen Welt können sowohl auf der Stoff- als auch auf der Teilchenebene betrachtet und beschrieben werden. Zur Erklärung dieser Phänomene und Vorgänge ist eine konsequente Unterscheidung zwischen makroskopischer (Stoff) und submikroskopischer (Teilchen) Ebene erforderlich.

Struktur-Eigenschafts-Beziehungen

Die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Stoffen können auf ihre Struktur zurückgeführt werden. Dabei sind Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen ausschlaggebend.

Chemische Reaktion

Stoffe sind Veränderungsprozessen unterworfen. Bei einer chemischen Reaktion werden Stoffe unter Energiebeteiligung in neue Stoffe mit anderen Eigenschaften umgewandelt. Diese Umwandlung erfolgt durch Aufbrechen und Neubilden chemischer Bindungen. Dabei werden Teilchen umgruppiert und die Masse bleibt erhalten. Chemische Reaktionen sind immer mit einem Energieumsatz verbunden. Die dabei ablaufenden stofflichen und energetischen Prozesse sind grundsätzlich umkehrbar.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. und 4. Klasse):

Das Kompetenzmodell Chemie umfasst die Inhaltsdimension, die in den zentralen fachlichen Konzepten beschrieben wird, sowie die Handlungsdimension. Die Handlungsdimension gliedert sich in die drei Kompetenzbereiche Wissen aneignen und kommunizieren (W), Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E) und Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S).

Diese drei Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzbeschreibungen konkretisiert und sind für jede Schulstufe ident formuliert. Die Kompetenzentwicklung über die Schulstufen hinweg ergibt sich aus der ansteigenden Komplexität der Anwendungsbereiche, die so gewählt sind, dass sie Lernprogressionen ermöglichen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. und 4. Klasse):

Im Folgenden werden die Beschreibungen in den drei Kompetenzbereichen W, E und S für die 3. und 4. Schulstufe formuliert.

Kompetenzbereich Wissen aneignen und kommunizieren (W)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik sowie deren Auswirkungen beobachten, erfassen, beschreiben und benennen.10, 12
  • Strichaufzählung
    unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.4, 6
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erklären und adressatengerecht kommunizieren.10

Kompetenzbereich Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Beobachtungen machen oder Messungen durchführen und diese beschreiben.
  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen sowie passende Untersuchungen planen, durchführen und protokollieren.
  • Strichaufzählung
    Beobachtungen, Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Kompetenzbereich Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Informationen aus verschiedenen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten und Schlüsse daraus ziehen.4, 6
  • Strichaufzählung
    fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden.10
  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.1, 3, 11
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik für verschiedene Berufsfelder erfassen, um diese Kenntnis bei der Wahl ihres weiteren Bildungsweges zu verwenden.1, 2, 13

Anwendungsbereiche (3. und 4. Klasse)

Die Kompetenzbeschreibungen in den Kompetenzbereichen W, E und S sind mit jeweils geeigneten Anwendungsbereichen zu verknüpfen. Sie ermöglichen die Entwicklung und Anwendung von Kompetenzen, fördern das Verstehen zentraler fachlicher Konzepte und sind verbindlich in Theorie und Praxis umzusetzen. Die Reihung der Anwendungsbereiche versteht sich weder hierarchisch noch chronologisch.

3. Klasse:

Einführung in die Allgemeine und Anorganische Chemie

  • Strichaufzählung
    Aggregatzustände und Eigenschaften von Stoffen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Atomen und Periodensystem
  • Strichaufzählung
    Bindungsmodelle, Strukturen und Wechselwirkungen
  • Strichaufzählung
    Symbolische und grafische Darstellungen auf Teilchenebene
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen chemischer Reaktionen: stoffliche und energetische Veränderungen
  • Strichaufzählung
    Darstellung chemischer Reaktionen: Wort- und Formelgleichungen, modellhafte Darstellungen
  • Strichaufzählung
    Typen chemischer Reaktionen: Säure-Base-Reaktionen, Reduktions-Oxidations-Reaktionen
  • Strichaufzählung
    Planen, Durchführen, Beobachten, Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Untersuchungen (ua. Trennverfahren, einfache Nachweise, Synthesen und Analysen)
  • Strichaufzählung
    Verhalten und Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im chemischen Labor sowie im Alltag
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Chemie für Alltag, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt sowie die damit verbundene Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft11, 13

4. Klasse:

Einführung in die Organische Chemie und Biochemie

  • Strichaufzählung
    Bindungsmodelle, Strukturen und Wechselwirkungen
  • Strichaufzählung
    Symbolische und grafische Darstellungen auf Teilchenebene
  • Strichaufzählung
    Darstellung chemischer Reaktionen: Wort- und Formelgleichungen, modellhafte Darstellungen
  • Strichaufzählung
    Organische Stoffklassen und Typen organischer Reaktionen
  • Strichaufzählung
    Biochemische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Planen, Durchführen, Beobachten, Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Untersuchungen (ua. Nachweise, Synthesen und Analysen)
  • Strichaufzählung
    Verhalten und Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im chemischen Labor sowie im Alltag
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Chemie für Alltag, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt sowie die damit verbundene Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft11, 13

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (2. bis 4. Klasse):

Ziel des Physikunterrichts ist die Weiterentwicklung der naturwissenschaftlichen Grundbildung von Schülerinnen und Schülern, damit diese kompetent handeln können. Dazu erwerben sie altersadäquates Fachwissen und nutzen es, um Fragestellungen zu erkennen, sich neues Wissen anzueignen, physikalische Phänomene zu erklären und physikalische Denk- und Arbeitsweisen altersentsprechend anzuwenden. Sie kennen Kernaspekte des Wesens der Physik als Naturwissenschaft (Vorläufigkeit und gleichzeitige Verlässlichkeit des naturwissenschaftlichen Wissens, empirischer und sozialer Charakter der Naturwissenschaften sowie Forschung als kreativer Prozess). Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, wie Naturwissenschaften und Technik unsere materielle, intellektuelle und kulturelle Umwelt formen. Sie entwickeln Kompetenzen, um sich mit Problemstellungen aus physikalischer Perspektive als mündige Bürgerinnen und Bürger kritisch auseinandersetzen zu können.2

Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse):

Zeitgemäßer Physikunterricht basiert auf dem aktuellen Forschungsstand zum Lehren und Lernen der Physik. Besonders wichtig sind folgende Aspekte:

Der Physikunterricht orientiert sich an den (Alltags-)Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler. Deren schon vor dem Unterricht vorhandene Ideen werden im Unterricht berücksichtigt und zu physikalisch angemessenen Vorstellungen entwickelt. Dabei fokussiert der Physikunterricht auf das Erlangen eines konzeptuellen Verständnisses, eine frühe Abstraktion ist zu vermeiden. Es sollen lernwirksame Unterrichtskonzeptionen (etwa aus der fachdidaktischen Forschung) eingesetzt werden. Mathematische Ableitungen und Rechenbeispiele werden nur vereinzelt verwendet.

Der Physikunterricht orientiert sich an der Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Er verwendet Alltagskontexte und greift fächerübergreifende Aspekte auf. Im Physikunterricht wird auf Naturphänomene, Anwendungen der Physik in Biologie und Medizin sowie gesellschaftliche Aspekte von Physik eingegangen.8

Der Physikunterricht bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, Vorgänge, Phänomene und Prozesse der Natur, Umwelt und Technik in angemessener Form (schriftlich und mündlich) unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz adressatengerecht zu beschreiben10, zu erklären, zu begründen und zu argumentieren.

Der Einsatz von Experimenten im Physikunterricht gestaltet sich vielfältig. Experimente sind in den Lernprozess eingebettet und dienen dem Kompetenzerwerb. Fächerübergreifende Fragestellungen sowie Begegnungen mit externen Expertinnen und Experten können den Unterricht wesentlich bereichern.

Im Physikunterricht werden moderne Medien und Technologien eingesetzt (Messwerterfassung, Simulationen, Datenauswertung und -analyse, Modellbildung, Tabellenkalkulation)4 sowie außerschulische Lernorte miteinbezogen.

Der Physikunterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, physikalische Themen und deren praktische Anwendbarkeit in unterschiedlichen Berufs- und Arbeitsfeldern zu erkennen und eine Verbindung zu persönlichen Bildungs- und Berufsperspektiven herzustellen.1

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (2. bis 4. Klasse):

Altersgemäße Darstellungen von zentralen fachlichen Konzepten können dabei helfen, den Physikunterricht zu strukturieren. Sie dienen als fachliche Grundideen zur Orientierung der Lernenden und Lehrenden über alle Themenbereiche hinweg.

Zur Beschreibung von Phänomenen in Natur, Alltag und Technik verwendet die Physik abstrakte und elaborierte, eng miteinander verknüpfte Konzepte. Dazu zählen:

Teilchen

Nimmt man an, dass Dinge aus klein(st)en Teilchen bestehen, so kann oft das Verhalten des ganzen Systems vorhergesagt werden. Mit Teilchenmodellen können zum Beispiel der Magnetismus oder das Verhalten von Gasen analysiert werden.

Feld

In diesem Konzept wird jedem Punkt des Raums ein Wert einer physikalischen Größe zugeschrieben. Mit Feldern kann beispielsweise nachvollzogen werden, dass ein Magnet ein Stück Eisen anzieht, auch wenn es den Magneten nicht berührt. Mit dem elektrischen Feld kann erklärt werden, wie ein Blitz entsteht. Mit dem Gravitationsfeld kann die Bewegung der Planeten um die Sonne beschrieben werden.

Schwingungen und Wellen

Viele physikalische Phänomene lassen sich durch Schwingungen oder Wellen beschreiben. So wird zum Beispiel die Bewegung einer Schaukel ebenso wie die Entstehung von Tönen oder die Übertragung von Informationen über Mobilfunk durch die Konzepte von Schwingungen und Wellen erklärt.

Die folgenden beiden zentralen fachlichen Konzepte sind in der Unterstufe von besonderer Bedeutung:

Energie

Eine der wesentlichsten Größen der Physik ist die abstrakte Bilanzgröße Energie. In einem abgeschlossenen System bleibt die Gesamtenergie immer erhalten. Die Vorgänge in diesem System lassen sich dann durch die Verwendung verschiedener Energieformen wie Bewegungsenergie und chemische Energie beschreiben.

Kräfte und Wechselwirkungen

Kräfte und Wechselwirkungen beschreiben grundlegende Zusammenhänge in der Physik. Wirkt eine Kraft auf einen Ball, so verändert sich die Geschwindigkeit (Tempo und/oder Richtung) dieses Balls. Die elektromagnetische Wechselwirkung erklärt das Verhalten des einfachen Stromkreises und dass Licht an einem Wassertropfen gebrochen wird. Die starke Wechselwirkung erklärt die Stabilität von Atomkernen.

Daneben sind naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen ein zentrales Prinzip des Faches. Sie werden eingesetzt, um naturwissenschaftliche Problemstellungen zu lösen. Die wichtigsten Denk- und Arbeitsweisen sind Fragen zu stellen, Vermutungen zu formulieren, Modellvorstellungen zu entwickeln, Experimente zu planen und durchzuführen, Variablenkontrollstrategien zu verwenden, Daten zu analysieren und zu interpretieren, Erklärungen für Zusammenhänge zu entwickeln sowie Argumente mit empirischen Belegen zu untermauern.2

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (2. bis 4. Klasse):

Das Kompetenzmodell Physik umfasst inhaltliche Kompetenzbereiche sowie Handlungsdimensionen. Die inhaltlichen Kompetenzbereiche orientieren sich an einer fachlichen Einteilung der Physik und sind in den jeweiligen Klassen erklärt.

Die drei Handlungsdimensionen sind:

Fachwissen anwenden (W)

In diesem Bereich wird physikalisches Fachwissen erworben und in verschiedenen Kontexten angewandt.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen.
  • Strichaufzählung
    mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen.
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (ua. Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, Modell) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.

Erkenntnisgewinnung und Experimentieren (E)

In diesem Bereich werden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Denk- und Arbeitsweisen erworben.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen.
  • Strichaufzählung
    zu Fragestellungen eine passende Untersuchung oder ein Experiment planen, durchführen und protokollieren.
  • Strichaufzählung
    im Rahmen naturwissenschaftlicher Untersuchungen oder Experimente Daten aufnehmen und analysieren (beobachten, ordnen, vergleichen, messen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen).
  • Strichaufzählung
    Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren.

Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten (S)

In diesem Bereich wird die Fähigkeit erworben, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche von nicht naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    die Verlässlichkeit von unterschiedlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (ua. ökonomisch, ökologisch, ethisch) bewerten.
  • Strichaufzählung
    Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen.

Kompetenzen ergeben sich immer aus der Verbindung von Handlungsdimension und inhaltlichem Kompetenzbereich. Die Kompetenzbeschreibungen, die in den jeweiligen Kompetenzbereichen der einzelnen Schulstufen verankert sind, enthalten Verweise auf die Handlungsdimensionen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (2. bis 4. Klasse):

2. Klasse:

Kompetenzbereich Sehen und Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    physikalische Bedingungen für das Sehen von Körpern/Gegenständen bzw. das Hören von Tönen/Klängen durch ein Sender-Empfänger-Modell adressatengerecht erläutern (W) und auf verschiedene Alltagssituationen anwenden (ua. Sicherheit im Straßenverkehr) (S). 12
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusst mit Licht- und Schallquellen umgehen, um die Gefährdung von Sinnesorganen zu vermeiden. (S)
  • Strichaufzählung
    das Modell der allseitigen geradlinigen und kontinuierlichen Lichtausbreitung nutzen (W), um unter der Anwendung von fachspezifischem Wortschatz begründete Vermutungen zur Entstehung von Schattenphänomenen aufzustellen (E).10
  • Strichaufzählung
    die Entstehung von Tag und Nacht, Jahreszeiten und Mondphasen durch Bewegungsabläufe und Beleuchtungsverhältnisse in unserem Sonnensystem szenisch oder mit Modellen darstellen. (E)
  • Strichaufzählung
    den Begriff Farbe – als die Eigenschaft von Stoffen, bestimmte Lichtfarben streuen zu können – fachlich angemessen verwenden. (W)

Kompetenzbereich Optische Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Abbildung von Gegenständen durch verschiedene optische Systeme (ua. Lochkamera, ebener Spiegel, Auge) mithilfe des „Leuchtpunkt zu Bildpunkt“-Abbildungsschemas adressatengerecht beschreiben und qualitativ mit Hilfe von Lichtbündeln darstellen. (W)
  • Strichaufzählung
    experimentelle Beobachtungen zu Phänomenen der Bildentstehung mit verschiedenen Linsen durchführen. (E)
  • Strichaufzählung
    den Einsatz optischer Geräte in verschiedenen Bereichen aus verlässlichen Quellen (S) recherchieren (W) und damit verbundene Chancen und Risiken reflektieren (S).
  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung sichtbarer Strahlung bestimmter Lichtquellen mit einer passenden Untersuchung analysieren und Ergebnisse dieser Untersuchung unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz adressatengerecht beschreiben.10 (E)

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Physikalischer Sehvorgang, Funktionsweise des menschlichen Auges
  • Strichaufzählung
    Entstehung und Ausbreitung von Schall, Gefährdung durch Lärm
  • Strichaufzählung
    Geradlinige allseitige Ausbreitung von Licht, Lichtgeschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    Modell für kontinuierliche Lichtausbreitung (ua. Lichtstrahl, Lichtbündel)
  • Strichaufzählung
    Schatten: dreidimensionaler Schattenraum, zweidimensionales Schattenbild
  • Strichaufzählung
    Entstehung von Tag/Nacht und Mondphasen: Bewegungsverläufe von Erde, Mond und Sonne
  • Strichaufzählung
    Interaktion von Licht und Materie: Streuung (insbesondere das Zustandekommen von Farbwahrnehmung), Reflexion (insbesondere die Wirkung von glatten metallischen Flächen auf Lichtbündel) und Brechung (insbesondere die Wirkung von Linsen auf Lichtbündel)
  • Strichaufzählung
    Spektrale Zusammensetzung von Licht

3. Klasse:

Kompetenzbereich Mechanik

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die (auch mehrdimensionale) Bewegung von Objekten mit geeigneten fachtypischen Darstellungen unter Einbeziehung moderner digitaler Werkzeuge beschreiben und die wesentlichen physikalischen Größen von Bewegungen (Ort, Tempo und Geschwindigkeit) in verschiedenen Kontexten anwenden.4, 12 (W)
  • Strichaufzählung
    in einfachen Experimenten den Zusammenhang zwischen der Änderung einer Geschwindigkeit und einer Einwirkung von außen untersuchen (E) und auf unterschiedliche Alltagsbeispiele anwenden (W).
  • Strichaufzählung
    die Wirkung verschiedener Kräfte im Alltag qualitativ untersuchen (E), dokumentieren (E) und kommunizieren (W).

Kompetenzbereich Elektrizität und Magnetismus

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Experimente zum Zusammenhang der Grundgrößen der Elektrizität (Spannung, Stromstärke und Widerstand) und zu den Wirkungen des elektrischen Stroms planen, durchführen, analysieren und dokumentieren. (W, E)
  • Strichaufzählung
    die Gefahren der Elektrizität einschätzen und die Bedeutung von Schutzmaßnahmen für den Alltag erläutern. (S)
  • Strichaufzählung
    physikalische Modellvorstellungen zum Magnetismus und zum Stromkreis und deren Übereinstimmungen und Unterschiede zu experimentellen Daten diskutieren. (E)
  • Strichaufzählung
    physikalische und nichtphysikalische Aspekte von Mobilität und Verkehrssicherheit in verschiedenen Medien recherchieren (W), die Verlässlichkeit der Quellen bewerten, die Ergebnisse diskutieren und Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten (S).12
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien des Elektromotors und des Generators qualitativ untersuchen (E) sowie deren Bedeutung für den Alltag recherchieren und kommunizieren (W).

Kompetenzbereich Energie

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Energie als wesentliche Erhaltungsgröße in Mechanik und Elektrizitätslehre erfassen sowie den Wechsel der Energieformen erkennen und qualitativ beschreiben. (W)
  • Strichaufzählung
    altersgerechte Informationen über den Aufbau und die Funktionsweise moderner elektronischer Geräte beschaffen (W) und über Aspekte der Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung diskutieren (S).13

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Beschreibung von (auch zweidimensionalen) Bewegungen, Tempo und Geschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    Je-desto-Zusammenhang zwischen der Änderung einer Geschwindigkeit und einer Einwirkung von außen (qualitativer Zugang zur newtonschen Bewegungsgleichung in der Form
  • Strichaufzählung
    Phänomenologische Behandlung von Kraftarten
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungsgesetz
  • Strichaufzählung
    Permanent- und Elektromagnetismus
  • Strichaufzählung
    Einfacher Stromkreis: Stromstärke, Spannung, Widerstand, Wirkungen des elektrischen Stroms, Gefahren und Schutzmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Modellvorstellungen (zB Teilchenmodelle, Eisen-Magnet-Modell für den Magnetismus, Elektronengasmodell für den Stromkreis)
  • Strichaufzählung
    Elektrische und mechanische Energie, Energieerhaltung
  • Strichaufzählung
    Elektromotor- und Generatorprinzip
  • Strichaufzählung
    Erste Einblicke in die Funktionsweise moderner elektronischer Geräte

4. Klasse:

Kompetenzbereich Wetter und Klima

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Temperatur mit verschiedenen Messgeräten bestimmen. (E)
  • Strichaufzählung
    Experimente zu den verschiedenen Formen der thermischen Energieübertragung planen, durchführen und die Ergebnisse interpretieren (E) sowie deren Bedeutung für die Klimaproblematik diskutieren.11 (S)
  • Strichaufzählung
    Temperatur- und Luftdruckunterschiede als den wesentlichen Antrieb von Wettererscheinungen erkennen und das Wissen in Alltagssituationen anwenden. (W)
  • Strichaufzählung
    Informationen zum Energiehaushalt der Erde und zu den menschlichen Einflüssen darauf aus unterschiedlichen Quellen entnehmen (W) und nach physikalischen Aspekten bewerten (S).11
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Einhaltung aktueller Klimaschutzziele auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene einordnen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten diskutieren.11, 12 (S)
  • Strichaufzählung
    grundlegende Vorgänge verschiedener Kraftwerkstypen erläutern (W) und aus ökonomischer, ökologischer und ethischer Sicht bewerten (S).11

Kompetenzbereich Strahlung und Radioaktivität

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Informationen zur Energie- und Informationsübertragung durch Strahlung recherchieren (W) und die Verlässlichkeit der Quellen bewerten (S).
  • Strichaufzählung
    die Interaktion unterschiedlicher Strahlungsarten (ua. sichtbare Strahlung, UV-Strahlung, IR-Strahlung, ionisierende Strahlung) mit Materie anhand geeigneter (auch virtueller) Untersuchungen analysieren (E) und daraus Konsequenzen für die Risikobewertung ziehen (S).11
  • Strichaufzählung
    den radioaktiven Zerfall als Zufallsprozess im Atomkern verstehen und mit Hilfe von Modellen darstellen. (W)
  • Strichaufzählung
    mit altersgemäßen Informationen zu aktueller physikalischer Forschung umgehen. (W, E, S)

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Temperatur und innere Energie
  • Strichaufzählung
    Thermische Übertragung von Energie
  • Strichaufzählung
    Phasenübergänge
  • Strichaufzählung
    Wetterentstehung, Wettermessinstrumente, Wetterextreme
  • Strichaufzählung
    Treibhauseffekt, Klima und Klimawandel, Einflüsse des Menschen auf das Klima
  • Strichaufzählung
    Modellvorstellungen (ua. Teilchenmodelle in der Wärmelehre und der Kernphysik, Klimamodelle)
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Radioaktivität (natürliche und künstliche Quellen, ionisierende Strahlung, biologische Wirkung)
  • Strichaufzählung
    Anwendungen von elektromagnetischer Strahlung in Medizin und Technik
  • Strichaufzählung
    Kraftwerksarten
  • Strichaufzählung
    Erster Einblick in aktuelle physikalische Forschung

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltbildung ist fester Bestandteil der naturwissenschaftlichen Grundbildung mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern mündiges Handeln und eigenständiges Weiterlernen zu ermöglichen.

Schülerinnen und Schüler erkennen sich als Teil der Natur und sind in der Lage, die Mensch-Natur-Beziehung kritisch zu reflektieren. Dabei sind Erfahrungen in und mit unterschiedlichen Lebensräumen für den biologischen Erkenntnisgewinn unumgänglich. Durch Wissen, emotionale Zugänge und Naturerfahrungen wird eine Einschätzung der Wirkungen menschlicher Handlungen ermöglicht, Bewusstsein für den Biotop- und Artenschutz geschaffen und ein ethisch begründeter und verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt gefördert. Der Unterricht eröffnet den Schülerinnen und Schülern Einblick in die Funktionen des eigenen Körpers und leistet so einen Beitrag zur Sexualbildung sowie zur gesundheitsbezogenen Handlungsfähigkeit in individueller und gesellschaftlicher Verantwortung, ua. durch das persönliche Ernährungs- und Konsumverhalten.8

Der Unterricht im Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltbildung fördert – als Beitrag zur reflexiven Grundbildung – die aktive und kritische Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am gesellschaftlichen Diskurs und ermöglicht ihnen, unwissenschaftliche Aussagen als solche zu erkennen. Er unterstützt sie in ihren Bildungsentscheidungen und bereitet auf die Anforderungen zahlreicher Berufsfelder vor.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Schülerinnen und Schüler sollen ein Verständnis für das Wesen der Biologie als Naturwissenschaft entwickeln.

Ziel des Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern die Aneignung wesentlicher Kompetenzen für den Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltbildung auf der Basis von Inhalten, die in den Anwendungsbereichen abgebildet werden, zu ermöglichen. In jeder Schulstufe sind alle zehn Deskriptoren der drei Kompetenzbereiche (W, E, S) zu berücksichtigen. Die Zuordnung der Anwendungsbereiche zu den Kompetenzbeschreibungen erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer.

Ein weiteres Ziel ist es, die zentralen fachlichen Konzepte (Basiskonzepte) als Teil der naturwissenschaftlichen Grundbildung bei den Schülerinnen und Schülern zu verankern. Dazu sind einerseits Inhalte aus den einzelnen Anwendungsbereichen unter dem Aspekt der zentralen fachlichen Konzepte zu thematisieren. Andererseits sind Inhalte mithilfe dieser Konzepte miteinander zu verknüpfen, um die Entwicklung eines grundlegenden biologischen Verständnisses als Ausgangspunkt für das weitere Lernen zu sichern.

Den Schülerinnen und Schülern sind – ausgehend von ihren individuellen Erfahrungen, Vorstellungen und Lernvoraussetzungen – vielfältige und differenzierende Lerngelegenheiten zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachinhalten sowie Denk- und Arbeitsweisen der Biologie anzubieten. Dabei soll die Diversität der Schülerinnen und Schüler (ua. Gender, Herkunft, Lernvoraussetzungen) als Chance verstanden werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Nutzung digitaler Medien Erfahrungen mit fachspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien sammeln.4

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Zentrale fachliche Konzepte (Basiskonzepte) der Biologie helfen Inhalte auszuwählen und Grundlegendes zu erkennen. Sie beruhen darauf, dass es in der Biologie wiederkehrende Prinzipien gibt, die auf unterschiedlichen Organisationsebenen immer wieder vorkommen und Einzelphänomene auf unterschiedlichen Ebenen verbinden. Mithilfe von fünf zentralen fachlichen Konzepten können verschiedene Phänomene erklärt und eingeordnet werden. Sie unterstützen die Strukturierung und Verknüpfung von Inhalten aus den verschiedenen Anwendungsbereichen.

Struktur und Funktion

Strukturelle Charakteristika ermöglichen Rückschlüsse auf ihre Funktion. Im Laufe der Evolution entstehen Strukturen, die sich verändern können oder auch verloren gehen.

Reproduktion

Die Weitergabe der Gene wird durch sexuelle und vegetative Fortpflanzungsprozesse gesichert. Sexuelle Fortpflanzung führt zu Vielfalt von Organismen und ist eine Grundlage für evolutionäre Veränderlichkeit.

Evolution und Verwandtschaft

Die Vielfalt der Lebewesen innerhalb einer Art und über die Artgrenzen hinaus basiert auf der Neukombination von Erbanlagen durch sexuelle Fortpflanzung sowie auf Mutationen.9 Vielfalt ist die Grundlage, Selektion treibt Evolutionsprozesse an. Beides begründet die stammesgeschichtliche Verwandtschaft aller Lebewesen.

Steuerung und Regelung, Information und Kommunikation

Auf allen Systemebenen (Zelle, Organ, Organismus und Lebensgemeinschaft) sind Regulations- und Steuerungsmechanismen zur Erhaltung des Systems wirksam. Sie reagieren auf interne und externe Veränderungen. Lebende Systeme können Informationen selbst generieren, aufnehmen, verarbeiten, weiterleiten, speichern, nutzen und an andere Systeme weitergeben.

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind an Stoff- und Energieumwandlung gebunden. Organische Verbindungen werden vorwiegend von Pflanzen aufgebaut. In ökologischen Systemen durchlaufen Baustoffe und Energieträger vorwiegend geschlossene Kreisläufe. Menschliche Aktivitäten können solche Kreisläufe verändern.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Ziel der Kompetenzorientierung in Biologie und Umweltbildung ist es, biologische Bildung als Teil der naturwissenschaftlichen Grundbildung (Scientific Literacy) und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu ermöglichen.

Das Kompetenzmodell umfasst die Kompetenzbereiche Aneignen, Anwenden und Kommunizieren von Wissen (W), den selbstständigen Erkenntnisgewinn (E) – ua. mittels Beobachtung und Experiment – sowie die Anwendung des Fachwissens und der Erkenntnisse bei der Begründung von Standpunkten (S) im gesellschaftlichen Diskurs und als Grundlage für reflektiertes Handeln im Alltag.

Die Kompetenzbeschreibungen sind für jede Schulstufe ident formuliert. Die Kompetenzentwicklung über die Schulstufen hinweg ergibt sich aus der ansteigenden Komplexität der Anwendungsbereiche. Diese sind so gewählt, dass sie Lernprogressionen ermöglichen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Im Folgenden werden die Beschreibungen in den drei Kompetenzbereichen W, E und S für die 1. bis 4. Klasse formuliert.

Kompetenzbereich Wissen aneignen, anwenden und kommunizieren (W)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lebewesen, Lebensräume, biologische Phänomene und Prinzipien benennen, beschreiben, erläutern und in Beziehung setzen.10
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Medien und Quellen6 fachbezogen erschließen, zusammenfassen, vergleichen10 und in verschiedenen Formen (Grafik, Foto, Video, Tabelle, Diagramm, ...)4, 6 adressaten- und situationsgerecht darstellen und kommunizieren.10
  • Strichaufzählung
    Modelle zur Beschreibung und Erklärung biologischer Sachverhalte/Vorgänge/Beziehungen6 verwenden, erstellen und deren Gültigkeitsbereiche und Grenzen diskutieren.

Kompetenzbereich Erkenntnisse gewinnen (E)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lebewesen und biologische Phänomene betrachten, beobachten, bestimmen, kriteriengeleitet vergleichen und ordnen, mikroskopieren, zeichnen und messen.
  • Strichaufzählung
    zu biologischen Vorgängen und Phänomenen naturwissenschaftliche Fragen stellen sowie Hypothesen entwickeln und formulieren.10
  • Strichaufzählung
    Beobachtungen, Versuche, Untersuchungen und Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.10
  • Strichaufzählung
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen, Beobachtungen und Experimenten darstellen, analysieren und interpretieren.10

Kompetenzbereich Standpunkte begründen und reflektiert handeln (S)

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche von nicht naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden, fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren.10
  • Strichaufzählung
    Fragestellungen im Bereich Bioethik, Sexualität, Gesundheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte erörtern und den eigenen Standpunkt fachlich fundiert begründen.3, 9, 10
  • Strichaufzählung
    Handlungsempfehlungen fachlich fundiert erstellen und begründen, verantwortungsbewusst und individuell sowie gesellschaftlich nachhaltig handeln.3, 11

Anwendungsbereiche (1. bis 4. Klasse)

Die Kompetenzbeschreibungen in den Kompetenzbereichen W, E und S sind mit jeweils geeigneten Anwendungsbereichen, die den einzelnen Schulstufen zugeordnet sind, zu verknüpfen.

Sie ermöglichen die Entwicklung und Nutzung von Kompetenzen und fördern das Verständnis für zentrale fachliche Konzepte. Sie sind fachspezifisch, repräsentativ, verbindlich und können durch weitere Anwendungsbereiche – hervorgehend aus der realen Unterrichtssituation – erweitert werden.

1. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen in ihrem Lebensraum
  • Strichaufzählung
    Vielfalt und Angepasstheit sowie Grundzüge der Systematik von Blütenpflanzen
  • Strichaufzählung
    Bestäubung und Befruchtung als Funktionen der Blüte
  • Strichaufzählung
    Gemeinsamkeiten von Wirbeltieren, die auf deren Verwandtschaft hinweisen
  • Strichaufzählung
    Vielfalt und Angepasstheit in Körperstruktur und Verhalten von Wirbeltieren, ethisches Handeln gegenüber Haustieren
  • Strichaufzählung
    Veränderungen in Populationen durch natürliche und künstliche Selektion
  • Strichaufzählung
    Skelett des Menschen, Zusammenwirken von Strukturen bei der Bewegung
  • Strichaufzählung
    Verdauungssystem, bedarfsgerechte Ernährung des Menschen
  • Strichaufzählung
    Fortpflanzungssystem des Menschen, soziokulturelle Sichtweisen auf die menschliche Sexualität8, 9

2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse im Lebensraum Wald im Vergleich zu anderen Landlebensräumen
  • Strichaufzählung
    Struktur und Funktion der Pflanzenorgane, Stoffumwandlung bei der Fotosynthese
  • Strichaufzählung
    Tierische und pflanzliche Zellen im Vergleich
  • Strichaufzählung
    Geschlechterverteilung bei Pflanzen, geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung von Pflanzen
  • Strichaufzählung
    Struktur und Fortpflanzung von Pilzen, Symbiosen mit Pilzen
  • Strichaufzählung
    Mikroorganismen als Symbionten und Parasiten des Menschen, Krankheitserreger, Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen, Mikroorganismen in der Lebensmittelproduktion, Konservierung von Lebensmitteln
  • Strichaufzählung
    Vielfalt und Angepasstheit an Land lebender wirbelloser Tiere in Körperstruktur und Verhalten
  • Strichaufzählung
    Sinnesorgane des Menschen und Bedeutung des Gehirns für die Wahrnehmung
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Gehirns für die Bewegungssteuerung, Gesundheitsförderung durch Bewegung3

3. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse in Süßwasser-Lebensräumen und im Meer
  • Strichaufzählung
    Vielfalt und Angepasstheit im Wasser lebender Tiere in Körperstruktur und Verhalten, wassergebundene Fortpflanzung und Entwicklung von Lebewesen
  • Strichaufzählung
    Tracheen, Kiemen und Lungen als Atmungsorgane, Bedeutung des Sauerstoffs bei der Nutzung von Nährstoffen als Energieträger
  • Strichaufzählung
    Herz-Kreislauf-System, Zusammensetzung und Funktionen des Blutes
  • Strichaufzählung
    Zusammenwirken des Atmungssystems mit dem Blutkreislaufsystem, Ausscheidungssystem und gesundheitsbezogenes Handeln3
  • Strichaufzählung
    Gesteinskreislauf und Plattentektonik, Zusammenhänge zwischen Geologie und Lebensräumen
  • Strichaufzählung
    Funktion von Mikroorganismen im Boden, Bedeutung des Bodens für die Pflanzen, anthropogene Einflüsse auf den Boden
  • Strichaufzählung
    Entstehung von Fossilien und Geschichte des Lebens auf der Erde
  • Strichaufzählung
    Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen in Kladogrammen

4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse im Bereich der Landwirtschaft, Charakteristika der konventionellen und der biologischen Landwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse in Siedlungsräumen, Pflanzen und Tiere als Kulturfolger, Möglichkeiten der Vermeidung von Müll und Lebensmittelverschwendung
  • Strichaufzählung
    Globaler Kohlenstoffkreislauf, CO2-Eintrag in die Atmosphäre, Klimawandel
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten bei der Weitergabe von Erbanlagen, DNA als strukturelle Grundlage für Erbinformation, genetische Ursachen für Erkrankungen, Gentechnik
  • Strichaufzählung
    Immunsystem und Impfungen, Viren, Bakterien, Entstehung von Antibiotikaresistenzen/Mikroevolution
  • Strichaufzählung
    Nerven- und Hormonsystem des Menschen als Organsysteme der Steuerung und Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Hormonelle Steuerung und Varianten der Entwicklung von Geschlechtsorganen, hormonelle Steuerung der Geschlechtszellenbildung, Schwangerschaftsverhütung8, 9
  • Strichaufzählung
    Sexual- und Fortpflanzungsethik sowie soziokulturelle Aspekte von Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierung8, 9
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsgeschichte des Menschen, evolutionäre Hintergründe menschlichen Verhaltens

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (2. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Geschichte und Politische Bildung7 beschäftigt sich mit dem Zusammenleben in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Schülerinnen und Schüler sollen dabei Erfahrungen und Fragestellungen aus ihrer Lebenswelt einbringen und im Unterricht daran arbeiten. Somit leistet dieser einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistischen Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbstständigen historischen Denkens bzw. politischen Denkens und Handelns. Ziel des Unterrichts ist es, bei Schülerinnen und Schülern ein reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichts- und Politikbewusstsein zu entwickeln. Das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie, Grund- und Menschenrechten ist zu schärfen.

Der Unterricht hat dazu verschiedene Zugänge (Sozial-, Kultur-, Geschlechter-, Global-, Umweltgeschichte11 etc.) sowie unterschiedliche räumliche Dimensionen (lokal bis global) über Längs- und Querschnitte zu berücksichtigen. Die Verbindung von historischer und politischer Bildung ist anhand verschiedener Beispiele zu verdeutlichen. Politische Bildung hat von einem breiten Politikbegriff auszugehen, wobei zwischen formaler („polity“, ua. Verfassung oder politische Institutionen), inhaltlicher („policy“, ua. Ziele und Aufgaben von Politik, Ideologien) und prozessualer Dimension der Politik („politics“, ua. politische Willensbildung, Konfliktaustragung) zu unterscheiden ist. Zudem sind die subjektiven Vorstellungen von Politik zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln. Damit sollen die Lernenden zu gesellschaftlicher und politischer Partizipation sowie zur Weiterentwicklung der demokratischen Gesellschaft befähigt werden.

Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse):

Im Unterricht gilt es, Anwendungsbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen miteinander zu verknüpfen. Wiederkehrende Strukturen (Kompetenzen und zentrale fachliche Konzepte) sind über die Schulstufen hinweg progressiv zu entwickeln. Problemorientierende Fragestellungen sollen als Leitfragen dem Unterricht vorangestellt werden. Solche Lernprozesse sind auf allen Schulstufen in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) zu fördern. Dabei ist den Ansprüchen von Individualisierung und Differenzierung gerecht zu werden. Inhaltliche Überschneidungen und Anknüpfungspunkte zu anderen Unterrichtsgegenständen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie außerschulische Lernorte und öffentliche Einrichtungen (zB Parlament, Landtage, Gemeinderat, Demokratiewerkstatt etc.).

Folgende didaktische Prinzipien sind zu berücksichtigen: Gegenwarts- und Zukunftsbezug, Lebensweltbezug und Subjektorientierung, Inter- und Transkulturalität, Problemorientierung, exemplarisches Lernen, Handlungsorientierung, Multiperspektivität und Kontroversität sowie Wissenschaftsorientierung.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (2. bis 4. Klasse):

Zur Strukturierung von Unterricht dienen wiederkehrende Konzepte, die in unterschiedlichen Anwendungsbereichen immer wieder herangezogen und miteinander verknüpft werden. Lernende verfügen bereits über individuelle, zumeist aus ihrer Alltagswelt geprägte Vorstellungen zu zentralen fachlichen Konzepten, die im Unterricht aufzugreifen sind. Zudem muss den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, diese individuellen Vorstellungen auszudifferenzieren, mit weiteren Konzepten in Zusammenhang zu setzen und somit weiterzuentwickeln. Lernen mit Konzepten ist ein wesentlicher Aspekt der Förderung historischer und politischer Sachkompetenz.

Dafür sind folgende zentrale fachliche Konzepte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl),
  • Strichaufzählung
    Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte),
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Diese zentralen fachlichen Konzepte können durch weitere Konzepte ergänzt werden.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (2. bis 4. Klasse):

Die fachspezifischen Kompetenzbereiche sind wissenschaftsorientiert anzubahnen. Dazu können unterschiedliche Strategien und Lehr-Lern-Methoden angewandt werden, die emotionale, kognitive, ästhetische und kreative Zugänge berücksichtigen. Die Kompetenzbereiche sind als miteinander vernetzt zu verstehen.

Historische Fragekompetenz

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die aus Erfahrungen der Gegenwart (zB persönliche Wahrnehmungen, politisches Geschehen, mediale Berichterstattung) heraus an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind in Geschichtsdarstellungen vorhandene Fragestellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit selbst zu formulieren. Es sollten dabei vor allem Fragen berücksichtigt werden, die Veränderungen in der Zeit betreffen (ua. zu Kontinuität, Wandel). Zudem sind Fragen in Bezug auf das kritische Arbeiten mit Quellen und Darstellungen anzuregen (ua. zu Perspektive, Intention).

Historische Methodenkompetenz

Der kritische Umgang mit Quellen und Darstellungen zum Aufbau eigener Vorstellungen und Erzählungen über die Vergangenheit (Re-Konstruktion) ist zu fördern. Darüber hinaus gilt es, Darstellungen kritisch zu hinterfragen (De-Konstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können. Insbesondere sind verschiedene Formen des Umgangs mit Geschichte (Geschichtskultur) zu berücksichtigen.

Historische Orientierungskompetenz

Gewonnene Einsichten aus der Beschäftigung mit der Vergangenheit sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Gegenwarts- und Zukunftsphänomene zu verstehen und sich in Gesellschaft und Lebenswelt besser zu orientieren. Es gilt daher, aus den Einsichten der Beschäftigung mit Vergangenheit für die Gegenwart relevante Sach- und Werturteile zu treffen und in ihrer Vielfalt zu reflektieren.

Historische Sachkompetenz

Fachspezifische Begriffe und Konzepte werden reflektiert, angewandt und weiterentwickelt. Dabei gilt es, an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Politische Urteilskompetenz

Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, gesellschaftliche bzw. politische Entscheidungen, Probleme und Kontroversen zu beurteilen. Dazu sind von ihnen begründete Sach- und Werturteile zu entwickeln, die vor dem Hintergrund von Grund- und Menschenrechten kritisch reflektiert werden müssen. Zudem gilt es, sich mit bereits vorliegenden Urteilen auseinanderzusetzen. In jedem Fall gilt es darauf zu achten, dass sich Schülerinnen und Schüler der Interessen hinter politischen Urteilen und der jeweiligen Perspektiven bewusst werden (Interessen- und Standortgebundenheit).

Politikbezogene Methodenkompetenz

Den Lernenden sollen Methoden zur Analyse und Interpretation von Daten, Bildern und Texten aus Politik und Gesellschaft vermittelt werden. Damit wird die Grundlage für politische Sachurteile geschaffen. Gleichzeitig wird durch die kritische Auseinandersetzung mit politischer Kommunikation (auch in digitalen Medien) politische Partizipation angeregt.

Politische Handlungskompetenz

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Schülerinnen und Schüler sollen dazu eigene Positionen reflektieren und artikulieren, Positionen anderer verstehen und aufgreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitwirken. Dies ist durch simulatives Handeln und andere Unterrichtsmethoden zu erproben.

Politische Sachkompetenz

Fachspezifische Begriffe und Konzepte werden reflektiert, angewandt und weiterentwickelt. Dabei gilt es, an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (2. bis 4. Klasse):

2. Klasse:

Historische Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Quellen und Darstellungen unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Darstellungen beschreiben, analysieren und hinterfragen (Comics, Rekonstruktionszeichnungen, Karten, Sachbücher, Spielfilme etc.) – Schwerpunkt: Belegbarkeit in Darstellungen überprüfen.6
  • Strichaufzählung
    Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren (Funde, Schriften, Bilder etc.).
  • Strichaufzählung
    eigene Erzählungen über die Vergangenheit anfertigen (ua. zum eigenen Leben; chronologische Aufzählung und Sachtexte in eine Darstellung überführen).6

Historische Fragekompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen zu Kontinuität und Wandel, die in Darstellungen behandelt werden, herausarbeiten (zB Welche Frage steht hinter der Darstellung zum Wandel der Lebensweisen im Mittelalter? Welche Frage hat sich die Schulbuchautorin zur Veränderung im Römischen Reich gestellt?).

Historische Orientierungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über Einsichten, die aus der Beschäftigung mit Quellen und Darstellungen für Gegenwart und Zukunft gewonnen werden, diskutieren und diese nutzen (ua. individuelle Bedeutung von historischen Einsichten aus der Beschäftigung mit Alltagsgeschichte).

Historische und politische Sachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Konzepte anwenden, reflektieren und weiterentwickeln (ua. „Darstellung“ und „Quelle“ unterscheiden; Gattungsmerkmale von Quellen erkennen; über den Unterschied zwischen „Vergangenheit“, „Geschichte“ und „Geschichtsschreibung“ reflektieren; „Königin/König“, „Sklavin/Sklave“, „Demokratie“ als Konzepte in unterschiedlichen Kontexten anwenden).

Politikbezogene Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    politische Manifestationen (zB Internetpostings, Zeitungsartikel, TV-Dokus; Umfrageergebnisse) beschreiben, analysieren und hinterfragen.6

Politische Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Meinungen zu gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen erkennen, unterscheiden und analysieren.

Politische Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Angebote von politischen Organisationen (zB Parteien, NGOs) nutzen und mit Personen und Institutionen der politischen Öffentlichkeit Kontakt aufnehmen.

Anwendungsbereiche

Der Unterricht gibt Einblicke von der Urgeschichte bis zur Frühen Neuzeit, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Die Anteile der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die zentralen fachlichen Konzepte und die für die Schulstufe vorgesehenen Kompetenzen sind anhand der Anwendungsbereiche kontinuierlich, mehrfach und ausgewogen sowie im Sinn eines Lernfortschritts progressiv zu entwickeln, sodass Lernende auch auf unterschiedlichen Niveaus gefördert und gefordert werden. Die in sich geschlossenen Anwendungsbereiche können beliebig gereiht werden.

  • Strichaufzählung
    Lebensweltliche Erfahrungen im Umgang mit Geschichte und Vergangenheit („Zeit“ als zentrales Konzept in der Geschichte; Zeiteinteilungen der Geschichte; Anfänge der Menschheitsgeschichte und damit verbundene Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern; Herkunft von Vorstellungen über die Vergangenheit)
  • Strichaufzählung
    Alte Kulturen (Entstehung und Merkmale; Gesellschaftsstruktur und Alltagsleben; Hinterfragen von geschichtskulturellen Produkten, ua. eines Spielfilmausschnitts oder Comics6)
  • Strichaufzählung
    Welt- und Vernetzungsgeschichte zur Zeit der europäischen Antike (transkultureller Austausch und Handel; Vernetzungen des Römischen Reiches im mediterranen Raum und zu asiatischen Kulturen; globaler Querschnitt von Kulturen auf verschiedenen Kontinenten)
  • Strichaufzählung
    Vergangene und gegenwärtige Herrschafts- und Staatsformen (Beispiele von Herrschaftsformen und Gesellschaftsordnungen von der Antike bis zur Gegenwart, va. Unterschiede, Parallelen; Merkmale von Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, ua. Ethnie, Geschlecht, Klasse, Schicht, Behinderung; individuelle Erfahrungen von Menschen in unterschiedlichen Epochen mit Herrschaftsformen)8, Einfluss des politischen Geschehens, des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens durch Religionen und Gesinnungsgemeinschaften
  • Strichaufzählung
    Mittelalterliche Lebensformen (Lebensweisen in Stadt und Land; transkulturelle Beziehungen Afrikas oder Asiens zu Europa, ua. Salzhandel, Seidenstraße; Vorstellungen über das Mittelalter in Vergangenheit und Gegenwart)
  • Strichaufzählung
    Begegnungen zwischen dem Eigenen und dem Fremden in der Frühen Neuzeit (Motive, Ursachen und Auswirkungen von Eroberungsreisen; Kolonialismus, Ausbeutung und Zerstörung indigener Gesellschaften und die Auswirkungen auf die Gegenwart; Darstellung kultureller Kontakte in Vergangenheit und Gegenwart)
  • Strichaufzählung
    Geschichte der Ausbeutung als Längsschnitt (von der Antike bis in die Gegenwart) (Sklaverei im historischen Längsschnitt; Ausbeutung von Frauen, Männern und Kindern von der Antike bis zur Gegenwart; individuelle Erfahrungen aus unterschiedlichen sozialen Klassen und Schichten im Zusammenhang mit Sklaverei und Ausbeutung; Durchsetzung von Menschenrechten)
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für politisches Handeln in Gegenwart und Zukunft (Ebenen des politischen Handelns – Gemeinde, Land, Bund, EU – und deren Auswirkungen auf Alltag und Lebenswelt und politisches Agieren der Schülerinnen und Schüler)1, gesellschaftliche und politische Partizipation in der eigenen Lebenswelt; ungleiche Handlungsspielräume der Geschlechter; Erproben und Reflektieren von politischen Handlungen
  • Strichaufzählung
    Gesetze, Regeln und Werte in Gegenwart und Zukunft (Gesetze und Normen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler; Kinderrechte und deren Bedeutung in Österreich; unterschiedliche Wertvorstellungen zu demokratischen Grundwerten wie Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Frieden, Gerechtigkeit)8;

3. Klasse:

Historische Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Darstellungen beschreiben, unterscheiden, analysieren und hinterfragen (Schulbücher, TV-Dokumentationen, Internetangebote etc.) – Schwerpunkt: Erzählstrukturen von Darstellungen analysieren (Zielgruppenausrichtung, inhaltliche Schwerpunktsetzung, Emotionalisierung etc.).6
  • Strichaufzählung
    Quellen beschreiben, unterscheiden, analysieren und interpretieren (Schriften, Bilder, Gegenstände etc.).
  • Strichaufzählung
    eigene Erzählungen über die Vergangenheit auf der Grundlage von Quellen und Darstellungen erstellen.6
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Darstellungen zum selben Thema vergleichen und Gründe für die Unterschiedlichkeit analysieren.

Historische Fragekompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen zu Kontinuität und Wandel an die Vergangenheit stellen (Schülerinnen und Schüler stellen Fragen wie ua.: Wie entwickelten sich Geschlechterrollen seit dem 19. Jahrhundert in Mitteleuropa? Waren Wanderungen und Migration immer schon Bestandteil von Gesellschaften?).

Historische Orientierungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Orientierungsangebote in Darstellungen zum selben Thema analysieren (ua. Bedeutungszuweisungen/Stellenwert von historischen Ereignissen und Persönlichkeiten für Gegenwart/Zukunft, Handlungsempfehlungen für die Gegenwart/Zukunft).

Historische und politische Sachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Konzepte anwenden, reflektieren und weiterentwickeln (ua. „Darstellung“ und „Quelle“ unterscheiden; Gattungsmerkmale von Darstellungen erkennen; „Epoche“ als Form der Zeiteinteilung reflektieren; verschiedene Formen von „Perspektivität“ in Quellen und Darstellungen herausarbeiten); „Herrschaft“ und „Revolution“ in unterschiedlichen Zeiten vergleichen und mit den eigenen Vorstellungen in Verbindung setzen).

Politikbezogene Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    politische Manifestationen (Formen der digitalen Kommunikation, Demonstrationsbanner, Flugzettel, aktionistische Formen, etc.) beschreiben, analysieren und hinterfragen sowie selbstständig erstellen.6

Politische Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Interessen- und Standortgebundenheit von eigenen und fremden politischen Urteilen analysieren.

Politische Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Formen von politischer Mitbestimmung und Vertretung nutzen und demokratische Mittel anwenden.2

Anwendungsbereiche

Der Unterricht gibt Einblicke vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Die Anteile der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die zentralen fachlichen Konzepte und die für die Schulstufe vorgesehenen Kompetenzen sind anhand der Anwendungsbereiche kontinuierlich, mehrfach und ausgewogen sowie im Sinn eines Lernfortschritts progressiv zu entwickeln, sodass Lernende auch auf unterschiedlichen Niveaus gefördert und gefordert werden. Die in sich geschlossenen Anwendungsbereiche können beliebig gereiht werden.

  • Strichaufzählung
    Aspekte frühneuzeitlicher Kulturen aus europäischer Perspektive (Renaissance als kulturelle, politische und wirtschaftliche Übergangszeit; Reformation und Gegenreformation; veränderte Sichtweisen auf den Menschen von der Renaissance bis zur Gegenwart anhand menschlichen Erlebens und Zusammenlebens – Umgang mit Strafen in der Gesellschaft, Ausdrucksformen von Liebe und Sexualität9, Exklusion und Inklusion von Menschen mit psychischer und physischer Behinderung)
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen in der Neuzeit (Auswirkungen des Absolutismus auf das Leben am Hof und für die Gesellschaft; Frühkapitalismus und seine Folgen – Reichtum und Armut, Wandel der Arbeitswelten)1, 13
  • Strichaufzählung
    Revolutionen, Widerstand, Reformen („Revolution“ und „Reform“ und damit verbundene Vorstellungen von Schülerinnen und Schüler; Aspekte der Aufklärung und ihre Bedeutung für Revolutionen und Reformbewegungen; sozialgeschichtliche Aspekte des jüdischen Lebens im 18. und 19. Jahrhundert in Österreich; Auswirkungen der Aufklärung auf gegenwärtige Gesellschaften – demokratischer Verfassungsstaat, Gewaltentrennung, Menschenrechte; Vergleich von politischen Umbrüchen/Revolutionen anhand von Beispielen)
  • Strichaufzählung
    Geschlecht, Ethnien und soziale Klassen im Zeitalter der Industrialisierung (politische Strömungen und ihr Einfluss auf Gesellschaften; Kommunismus und Sozialismus; Nationalismus und Aufkommen eines politischen Antisemitismus und Rassismus in Europa; Vergleich der Industriegesellschaft und gegenwärtiger Lebenswelten; umweltgeschichtliche Betrachtung der Industrialisierung)8, 11
  • Strichaufzählung
    Kolonialismus, Imperialismus und Rassismus (Aufteilung der Welt unter den Kolonialmächten und Auswirkungen bis in die Gegenwart; Wahrnehmung außereuropäischer Gesellschaften aus europäischen Perspektiven; Bewertungen und Zuschreibungen in verschiedenen Formen von Rassismus; Kolonialismus aus der Perspektive der Unterdrückten; Umgang mit Minderheiten in Vielvölkerstaaten – Habsburgermonarchie und Osmanisches Reich im Vergleich)
  • Strichaufzählung
    Migration vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart (Migration; Integration in der Vergangenheit und in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler; weltweite Migrationsbewegungen; Flucht und Asyl; Herausforderungen für Auswanderungs- und Einwanderungsländer; Migration am Beispiel von Lebensgeschichten aus dem 19. und 20. Jahrhundert)
  • Strichaufzählung
    Erster Weltkrieg (Machtverhältnisse in Europa; soldatische Kriegserfahrungen und Auswirkungen des Krieges auf Bevölkerung insbesondere auf Frauen und Identitäten; Kriegspropaganda und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen – ua. Kriegsspielzeug, Schul- und Jugendbücher und Lieder; Weltkrieg und Geschichtskultur in Vergangenheit und Gegenwart, ua. Denkmäler, Filme, Computerspiele; historische Friedenslösungen)
  • Strichaufzählung
    Identitäten und Politik in Gegenwart und Zukunft (Identität und Identitätsbildung – Definition, Wandel von Identitäten, Mehrfachidentitäten; kritische Auseinandersetzung mit Selbst- und Fremdzuschreibungen von Identitäten in der politischen Diskussion; Bausteine nationaler und europäischer Identitäten; Entstehungsmechanismen von Nationalismus)
  • Strichaufzählung
    Wahlen und Wählen in Gegenwart und Zukunft (Wahlrecht und Simulation von Wahlen; Strategien von Wahlwerbung; Wechselwirkungen zwischen Politik und Medien6 sowie zugrunde liegende Wertvorstellungen; Einfluss von Populismus)

4. Klasse:

Historische Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Darstellungen beschreiben, unterscheiden, analysieren und hinterfragen (Internetangebote, Computerspiele, TV-Dokumentationen etc.) – Schwerpunkt: Bewertungen in Darstellungen überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Quellen beschreiben, unterscheiden, analysieren und interpretieren (Schriften, Bilder, Filme etc.).
  • Strichaufzählung
    eigene Erzählungen über die Vergangenheit auf der Grundlage von Quellen und Darstellungen erstellen und dabei entsprechende Belege anführen.
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen und Einseitigkeiten in Darstellungen untersuchen.

Historische Fragekompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen zu Kontinuität und Wandel stellen und in Darstellungen behandelte Fragen herausarbeiten.

Historische Orientierungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über Intentionen hinter Orientierungsangeboten für die Gegenwart und Zukunft reflektieren (ua. Gleichsetzungen von gegenwärtigen und vergangenen Phänomenen überprüfen).

Historische und politische Sachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Konzepte anwenden, reflektieren und weiterentwickeln („Darstellung“, „Quelle“ unterscheiden und deren Gattungsmerkmale erkennen, „Demokratie“, „Wandel“, „Partizipation“, „Kommunikation“, „Föderalismus“, „Kompetenzverteilung zwischen Gemeinden, Ländern, Bund“).

Politikbezogene Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    politische Manifestationen (Wahlplakate, politische Reden, politische Werbespots etc.) beschreiben, unterscheiden, analysieren und hinterfragen sowie selbstständig erstellen.

Politische Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene politische Urteile formulieren und begründen sowie andere Urteile (von Journalistinnen und Journalisten, von Politikerinnen und Politikern, von NGOs etc.) analysieren.2

Politische Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    an Prozessen der politischen Willensbildung teilnehmen und getroffene Entscheidungen reflektieren.

Anwendungsbereiche

Der Unterricht gibt Einblicke vom Ende des Ersten Weltkriegs bis zur Gegenwart, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bewusst zu machen sind. Die Anteile der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die zentralen fachlichen Konzepte und die für die Schulstufe vorgesehenen Kompetenzen sind anhand der Anwendungsbereiche kontinuierlich, mehrfach und ausgewogen sowie im Sinn eines Lernfortschritts progressiv zu entwickeln, sodass Lernende auch auf unterschiedlichen Niveaus gefördert und gefordert werden. Die in sich geschlossenen Anwendungsbereiche können beliebig gereiht werden.

  • Strichaufzählung
    Demokratie in der Zwischenkriegszeit (Demokratisierung der Gesellschaft in der Ersten Republik Österreich – Verfassung, Sozialgesetzgebung; Auswirkungen der Demokratie auf die Lebenswelten; Wirtschaftskrise und politische Konflikte)
  • Strichaufzählung
    Faschismus – Nationalsozialismus – Kommunismus (Ausprägungen und Auswirkungen der faschistischen bzw. kommunistischen Diktaturen); „Ständestaat“ („Austrofaschismus“); die Ideologie des Nationalsozialismus und ihre Auswirkungen auf vergangene und gegenwärtige Gesellschaften; Ausgrenzung und Erniedrigung als Instrumente totalitärer Herrschaftssysteme; Alltagswelten in Demokratie und Diktatur; Analyse von Grundlagen, Voraussetzungen und Praxis des Nationalsozialismus in Österreich; Zweiter Weltkrieg und dessen Darstellung in geschichtskulturellen Produkten – ua. TV-Dokumentationen, Computerspiele6; Vergleich totalitärer Staatssysteme)
  • Strichaufzählung
    Holocaust/Shoah und Genozid (Formen des Antisemitismus und des Rassismus; Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus – Opfergruppen, industrieller Massenmord, NS-Euthanasie, Verbrechen der Wehrmacht; Perspektiven von Deserteuren, Opfern, Täterinnen und Tätern sowie Mitläuferinnen und Mitläufern; Interviews von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen als subjektive Wahrnehmung der Vergangenheit; Beispiele von Genoziden des 20. und 21. Jahrhunderts); 2. Weltkrieg aus europäischer, amerikanischer, afrikanischer und asiatischer Perspektive
  • Strichaufzählung
    Zweite Republik Österreich: Rückstellung und Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus, Demokratisierung der Gesellschaft, Staatsvertrag und Bundesverfassungsgesetz, umfassende Landesverteidigung, Bundesheer; österreichisches Modell der Interessensvertretung und Sozialpartnerschaft unter Bezugnahme auf Arbeiterkammer, Gewerkschaften, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer
  • Strichaufzählung
    Soziale Ungleichheiten und Strategien zu deren Überwindung – ua. Wohlfahrtsstaat, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft; Wandel der Wertehaltungen durch neue Politikfelder – ua. Sozialstaat, Umwelt/Klima, Migration11, 13
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturen – Erinnerungskulturen – Erinnerungspolitik (Umgang mit Nationalsozialismus und Holocaust in der Zweiten Republik – Entnazifizierung, Opfermythos und öffentliche Erinnerungskultur; Denkmäler und Gedenkstätten – ua. Vergleich des Umgangs mit dem Zweiten Weltkrieg in Österreich und in Jugoslawien bzw. den Nachfolgestaaten von 1945 bis heute; Instrumentalisierung und Nutzung von Geschichte und Erinnerungen – ua. historische Argumente in der Politik, Habsburgermythos, Tourismus, Medien und Unterhaltung)
  • Strichaufzählung
    Aspekte von Globalisierung im 20. und 21. Jahrhundert (Friedenssicherung nach 1945 und welt- und wirtschaftspolitische Machtblöcke in globaler Perspektive, „Kalter Krieg“; Befreiungsbewegungen im Globalen Süden (Afrika, Südamerika etc.), politische, ökonomische und gesellschaftliche Phänomene der Globalisierung – ua. Urbanisierung, ökologische Herausforderungen; weltweit sich vernetzende Phänomene – ua. Konsum13, Popkultur, Internet/digitale Medien, Seuchen)11
  • Strichaufzählung
    Europäisierung (unterschiedliche historische und gegenwärtige Konzeptionen von Europa; die EU als Wirtschafts- und Friedensprojekt13; Ende des geteilten Europas 1989 und die Auswirkungen; Beitritt Österreichs zur EU und die nachfolgenden Veränderungen in Außen-, Sicherheits- und Neutralitätspolitik, in Gesellschaft und Alltag; Einfluss der EU auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler)
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftlicher Wandel im 20. und 21. Jahrhundert in Österreich (unterschiedliche Jugendkulturen; soziale Bewegungen, ua. Frauenbewegungen, Friedensbewegungen, Umweltbewegungen, antirassistische Bewegungen, und deren öffentlichkeitswirksame Strategien als Beispiele von politischer Partizipation; Formen von Extremismus und Populismus; Erscheinungsformen und Funktionen von Antisemitismus in der Gegenwart; Auswirkungen der Globalisierung auf verschiedene soziale Klassen und Schichten – ua. prekäre Arbeitsverhältnisse, „working poor“)1, 8, 11
  • Strichaufzählung
    Politische Mitbestimmung in Gegenwart und Zukunft (demokratische Werte und Grundrechte; Menschenrechte; Minderheitenrechte; Räume, Möglichkeiten und Strategien: politische Institutionen, außerparlamentarische Formen der Mitbestimmung – ua. Aktionen von Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum; Machtungleichheiten in politischen Prozessen, Opposition und Regierung, NGOs); Aufgaben und Kompetenzverteilung von Gemeinden, Ländern und Bund – bundesstaatliches Prinzip/Föderalismus – Zuständigkeiten von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Gemeinderat bzw. Landeshauptleuten, Landesregierung und Landtag, Bundesregierung, Parlament und Bundespräsident
  • Strichaufzählung
    Medien und politische Kommunikation in Gegenwart und Zukunft – Öffentlichkeit und Mediendemokratie (Einfluss der Medien auf Politik und Gesellschaft, politische Nutzung/Instrumentalisierung von Medien, Medien als „vierte Macht“); Umgang mit Fake News und digitaler Kommunikation)6

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Geographie und wirtschaftliche Bildung stellt den mündig handelnden Menschen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt sowie dabei relevante räumliche und zeitliche Zusammenhänge in den Mittelpunkt. Ein wichtiger Ausgangspunkt der Lehr-/Lernprozesse sind dabei die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler. Im Bewusstsein, dass geographische und ökonomische Prozesse sowie ihre Darstellung immer auch gesellschaftlich eingebettet sind, sollen diese für Schülerinnen und Schüler als gestaltbar und veränderbar erfahren werden.

Schülerinnen und Schüler sollen in komplexen Lebenswelten durch Analyse und Reflexion zunehmend individuelle Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz entwickeln. Besondere Bedeutung hat die Auseinandersetzung mit den Themenfeldern Privathaushalt, Geld und Finanzentscheidungen, Produktion und Konsum, Unternehmertum und Arbeitswelt, Staat und Gesellschaft, naturräumliche und sozialräumliche Prozesse, Mensch-Umwelt-Beziehungen, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Globalisierung und internationale (Wirtschafts-) Beziehungen.

Im 21. Jahrhundert erfolgt dies vor dem Hintergrund höchst dringlicher und miteinander verwobener globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltdegradation, Ressourcenverbrauch sowie Flucht- und Migrationsbewegungen.

Für positive zukünftige Entwicklungen sind daher innovative Ansätze des Denkens und Handelns, insbesondere beim Wirtschaften von allen gefordert. Im Unterricht sollen diese Ansätze erörtert, diskutiert, entwickelt und – wo immer möglich – handelnd ausprobiert werden. So soll Bildung für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt und Lebensqualität gesichert werden.

Kompetenzorientierter Unterricht ermöglicht die aktive Auseinandersetzung mit zentralen geografischen und wirtschaftlichen Inhalten, Konzepten und Methoden in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung). Junge Menschen sollen befähigt werden, sich in der ökonomisch, technologisch und durch Digitalisierung geprägten Welt zu orientieren, eine fachlich begründete und ethisch fundierte Meinung zu bilden und diese in demokratischen Prozessen zum Ausdruck zu bringen. Sie sollen lernen, altersgemäß an Handlungs- und Entscheidungsprozessen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt mündig und verantwortungsbewusst mitzuwirken.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht im Fach Geographie und wirtschaftliche Bildung orientiert sich an aktuellen Erkenntnissen der wissenschaftlichen Geographie und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Alle Zielsetzungen und Inhalte sollen daher im Wirkungsgefüge „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik – Umwelt“ bearbeitet werden. Dabei sollen bildungsrelevante Fallbeispiele mit Problembezug auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (persönlich, lokal, regional, national und global) erarbeitet werden. So sollen die Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts durch das Verstehen von Zusammenhängen, Anwenden des Gelernten sowie Reflektieren der eigenen Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen vorbereitet werden. Somit leistet der Unterricht einen besonderen Beitrag zum Verständnis der Lernenden, sich als relevanten Teil der Wirtschaft zu begreifen, mit dem Wunsch, sich durch selbstbestimmtes Handeln auch aktiv einzubringen.

Durch unterschiedliche fachliche Zugänge, individuelle Sichtweisen sowie verschiedene Welt- und Menschenbilder soll der Mehrperspektivität und Pluralität Rechnung getragen werden. Die kontinuierliche regionale Zuordnung der Fallbeispiele unterstützt den Aufbau eines topografischen Grundgerüstes. Originale Begegnungen an außerschulischen Lernorten sowie mit externen Expertinnen und Experten sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts. Medien, insbesondere Geomedien (das sind digitale und analoge Medien mit ortsbezogenen Daten), werden zum Erschließen, Produzieren und Kommunizieren von geografischen und wirtschaftlichen Inhalten eingesetzt.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts- Finanz und Verbraucher/innenbildung13

Schülerinnen und Schüler sollen durch sprachsensible Aufgabenstellungen mit zunehmender inhaltlicher und sprachlicher Komplexität befähigt werden, sich, ausgehend von der Alltagssprache, in der Fachsprache angemessen und präzise auszudrücken und Lesestrategien anzuwenden, die es ihnen ermöglichen, sich Fachwissen zu erschließen.10

Der Unterricht ist den Werten eines nachhaltigen Lebens, der Demokratie, den Menschenrechten, der Chancengerechtigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der Toleranz verpflichtet.7, 11, 13

Ein besonderer Fokus auf Bildungs-, Berufs- und Lebensweltorientierung unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Auslotung ihrer Interessen und Fähigkeiten für weiterführende Bildungswege.1

Finanzielle Bildung findet durch Förderung der Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz zur Gestaltung der eigenen finanziellen und wirtschaftlichen Lebenslage und zur kompetenten, verantwortungsbewussten und mündigen Mitwirkung an wirtschaftlichen Prozessen statt.

Entrepreneurship Education wird verankert durch die Stärkung der Kreativität, der Eigeninitiative und der Erfahrung der Möglichkeit, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv mitzugestalten.2

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Folgende zentrale fachliche Konzepte sollen im Unterricht anhand von geeigneten Fallbeispielen veranschaulicht und vermittelt werden:

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kinder und Jugendliche erfassen Leben und Wirtschaften über Aspekte des Gemeinsamen und des Unterschiedlichen, indem Bezüge zu Bekanntem hergestellt werden. Wahrnehmung und Darstellung setzen das Erkennen von Differenzen voraus. Vielfalt (Diversität) und Ungleichheit (Disparität) sind im Wirkungsgefüge „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik – Umwelt“ erschließbar.

Veränderung und Wandel

Menschliches Handeln stößt vielseitige Veränderungsprozesse an, die sich jeweils durch Vernetzung und Rückkopplung vollziehen. Wandel hat vielfache Auswirkungen auf die Lebensqualität des Einzelnen sowie gesamt auf Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt. Unter dem Überbegriff Globaler Wandel werden dabei unterschiedliche Veränderungen zusammengefasst, etwa Klimawandel, Ressourcenverknappung, Bevölkerungsentwicklung, Digitalisierung, Globalisierung und Deglobalisierung. Durch nachhaltige Entwicklung werden Veränderungen im Denken und Handeln Einzelner angestoßen und eine Transformation der Gesellschaft(en) ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit dem Konzept Veränderung und Wandel soll dazu beitragen, ein positives Zukunftsbild zu entwickeln.

Interessen und Macht

Menschen, Gruppen und Institutionen haben unterschiedliche, manchmal widersprüchliche Interessen. Sie können diese aber nicht in gleichem Ausmaß durchsetzen. Durch unterschiedliche Machtverteilung werden ihre Handlungsspielräume erweitert oder eingeschränkt. Dies betrifft gesellschaftliche Einschluss- und Ausschlussprozesse, die Beteiligung an Entscheidungen, den Zugang zu Ressourcen sowie Verteilungsfragen. So werden beispielsweise politsche Entscheidungsprozesse transparent und erfahrbar.

Maßstabsebenen und Raum

Die meisten Analysen und Darstellungen sozialer, ökonomischer und physischer Sachverhalte haben einen bestimmten Maßstab und einen Raumbezug. Dabei sind räumliche Darstellungen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene möglich. Unter Raum ist dabei sowohl ein Ausschnitt der Erdoberfläche (Containerraum inklusive Lagebeziehungen) zu verstehen als auch die individuelle Wahrnehmung von Orten („Raum im Kopf“) und der durch Handlungen gesellschaftlich konstruierte Raum („gemachter Raum“). Das bewusste Einsetzen unterschiedlicher Maßstabsebenen und Raumbezüge ermöglicht Mehrperspektivität und unterstützt begründete Bewertungen und Handlungen.

Leistungserstellung und Nachhaltigkeit

Menschen streben danach, ihre Lebenslage zu gestalten und zu verbessern. Sie tun dies durch körperliche und geistige Arbeit, den Einsatz von Technologien und den Rückgriff auf natürliche Ressourcen. Dies geschieht in Unternehmen, öffentlichen Institutionen und privaten Haushalten. Neben bezahlter Arbeit werden viele Leistungen auch unbezahlt oder auch ehrenamtlich erbracht. Bei der Produktivität ist die Perspektive der Nachhaltigkeit bedeutsam. Nachhaltigkeit bedeutet, dass nicht mehr Ressourcen verbraucht werden, als sich regenerieren können. Dabei sind neben ökologischen Überlegungen auch ökonomische, individuelle und soziale Aspekte in die Maßnahmen zum nachhaltigen Leben und Wirtschaften miteinzubeziehen. Der Umgang mit knappen Ressourcen umfasst auch natürliche Ressourcen wie etwa Luft, Boden und Wasser. Da diese Ressourcen für die kommenden Generationen erhalten und geschützt werden sollen, ist nachhaltiges Leben und Wirtschaften von besonderer Bedeutung.

Kooperation und Konkurrenz

Das Handeln von Menschen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ist durch Kooperation und Konkurrenz gekennzeichnet. Durch Arbeitsteilung und Spezialisierung sind alle Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufeinander angewiesen. Zusammenarbeit und Wettbewerb, Rahmenbedingungen und Wirtschaftsordnungen sowie das Verhältnis von Staat und Markt werden auf lokaler, nationaler und globaler Ebene ausgehandelt. Dies geschieht durch Menschen, Gruppen, Unternehmen, Organisationen und Staaten mit unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten. Kooperation und Konkurrenz werden für Schülerinnen und Schüler bereits in alltäglichen Lebenszusammenhängen sichtbar.

Vernetzung und Märkte

Menschen leben und wirtschaften nicht isoliert, sondern sind durch zahlreiche Austauschbeziehungen basierend auf Arbeitsteilung und Spezialisierung vernetzt. Dies geschieht sowohl in Marktbeziehungen (etwa Arbeits-, Güter- und Kapitalmärkte) als auch durch marktferne wirtschaftliche Aktivitäten (etwa unbezahlte Pflege und Erziehung im Haushalt8). Marktbeziehungen sind durch ein Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage charakterisiert, dadurch entsteht ein Preis. Märkte existieren für sämtliche Formen wirtschaftlicher Austauschbeziehungen, ua. für Güter, Dienstleistungen, Informationen und Geld. Dabei spielen räumliche Distanzen auch unter veränderter wirtschaftlicher und technologischer Vernetzung weiterhin eine bedeutende Rolle. Marktaktivitäten können dabei Auswirkungen auch auf andere weit entfernte Orte oder Gesellschaften haben.

Ökonomische Prinzipien und Entscheidungsfindung

Wirtschaften bedeutet gegenwärtige und zukünftige Lebensgrundlagen für Menschen zu sichern und dafür verantwortungsbewusst Entscheidungen zu treffen. Bei jeder Entscheidung stehen private Haushalte, aber auch Unternehmen und die öffentliche Hand vor verschiedenen Handlungsalternativen. Wirtschaftliches Denken umfasst das Abwägen von Alternativen und aller ihrer Konsequenzen (für Individuen und die gesamte Gesellschaft und Umwelt) einschließlich der Opportunitätskosten, die bei jeder Entscheidung anfallen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Ziel des Unterrichts in Geographie und wirtschaftlicher Bildung ist die Förderung und Entfaltung des mündigen und reflektierten jungen Menschen, der im Wirkungsgefüge „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik – Umwelt“ handlungsfähig ist. Dazu sind fachlich wie fachdidaktisch fundierte Inhalte, Konzepte und Methoden notwendig, welche die Entwicklung von Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz im Sinne nachhaltiger Entwicklung unterstützen.

Orientierungskompetenz umfasst das Wahrnehmen, Lokalisieren, Verstehen und Analysieren von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen sowie umweltbezogenen Strukturen, Prozessen, Kontroversen, Konflikten und deren Darstellungen.

Urteilskompetenz bezeichnet differenziertes, mehrperspektivisches Reflektieren und Bewerten der eigenen und der gesellschaftlichen Handlungsoptionen, Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen.

Handlungskompetenz entwickelt sich auf der Basis individueller Erfahrungen und sozial wie individuell konstruierter Einstellungen und Werthaltungen. Der Unterricht ermöglicht deren Weiterentwicklung über die gezielte Förderung relevanter Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Aneignung von Wissen sowie zur Reflexion fundierten Wissens. Diskutierte und schließlich getroffene Entscheidungen sollen kommuniziert, argumentiert und, wenn möglich, aktiv umgesetzt werden.

Die unterschiedlichen Kompetenzbereiche der einzelnen Klassen verknüpfen diese drei Kompetenzen mit der Inhaltsdimension und den zentralen fachlichen Konzepten. Sie integrieren Anwendungsbereiche, sind die konkrete Ausprägung der Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz und bilden die Grundlage für das Lernen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 1. Klasse beschreibt Leben und Wirtschaften. Darunter fallen folgende Teilbereiche:

Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften im eigenen Umfeld

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Wünsche und Bedürfnisse formulieren, vergleichen und reflektieren, deren Umsetzbarkeit überprüfen und erklären;
  • Strichaufzählung
    das Produzieren und Konsumieren im Wirtschaftskreislauf sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld (Einnahmen und Ausgaben) anhand von Fallbeispielen aus dem eigenen Umfeld analysieren;2
  • Strichaufzählung
    persönliches Leben beginnend in der Wohn-/Schulortgemeinde auf verschiedenen Maßstabsebenen mit Hilfe von Geomedien einordnen und darstellen;2
  • Strichaufzählung
    wesentliche Charakteristika der räumlichen Umwelt erheben, beschreiben und individuell bewerten;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Vorstellungen von Lebensqualität erkunden und Lebensstile hinsichtlich Nachhaltigkeit reflektieren.11, 12

Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften in der Welt

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    soziale, ökonomische und kulturelle sowie alters- und geschlechtsbedingte Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Zusammenhang mit Arbeiten (einfach nachvollziehbare Produktion in Unternehmen), Wohnen und Mobilität in weltweit ausgewählten Fallbeispielen aus Zentren und Peripherien vergleichen und diese mit Geomedien lokalisieren;4, 5, 12
  • Strichaufzählung
    Kriterien zur Bestimmung von Armut und Reichtum beschreiben und auf unterschiedlichen räumlichen Maßstabsebenen kritisch vergleichen.7

Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften im Hinblick auf nachhaltige Ernährung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgehend von individuellen Ernährungsgewohnheiten (land)wirtschaftliche Produktion, deren gesellschaftliche, wirtschaftliche und naturräumliche Bedingungen sowie deren Wandel an weltweit ausgewählten Fallbeispielen verorten und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Phänomene und Prozesse beschreiben, die für das Verständnis des Klimawandels und seiner gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen wichtig sind;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss des Klimawandels auf die Erzeugung von ausreichenden und gesunden Nahrungsmitteln an Fallbeispielen erörtern.11

Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften unter Beachtung der natürlichen Prozesse

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Naturereignissen, Lebensqualität und Wirtschaften der Menschen anhand von Fallbeispielen beschreiben und erörtern;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Betroffenheit von Menschen und Gesellschaften durch Naturgefahren in angemessener Sprache bewerten und Möglichkeiten solidarischen Handelns erörtern.10

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Materielle und immaterielle Bedürfnisse (ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler);
  • Strichaufzählung
    Lebensqualität und Nachhaltigkeit;
  • Strichaufzählung
    Kommunikation und räumliche Orientierung mit Geomedien;6
  • Strichaufzählung
    Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen durch Haushalte, Unternehmen und weitere Wirtschaftsteilnehmer
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsvoller Umgang mit Geld;
  • Strichaufzählung
    Wohnen, Arbeit und Mobilität aus Zentren und Peripherien;12
  • Strichaufzählung
    Reichtum und Armut;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Klimawandels;
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Landwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft;
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Naturereignissen und Naturgefahren.

2. Klasse:

Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 2. Klasse beschreibt Nachhaltiges Leben und Wirtschaften. Darunter fallen folgende Teilbereiche:

Kompetenzbereich Nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energieträger vergleichen und aus den Blickwinkeln von Klimawandel und Nachhaltigkeit reflektieren;11, 12
  • Strichaufzählung
    die ungleiche räumliche und gesellschaftliche Verteilung von Ressourcen mit Hilfe von (Geo-)Medien beschreiben und deren Nutzung, Wiederverwendung und Entsorgung analysieren;6
  • Strichaufzählung
    den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Wasser, Luft oder Boden erörtern und im Alltag umsetzen sowie die Bedeutung gesetzlicher Rahmenbedingungen anhand von Beispielen beschreiben.11

Kompetenzbereich Vernetztes Wirtschaften zwischen Produktion und Konsum

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Berufen und Berufsbildern die Bedeutung und Vielfältigkeit der Arbeitswelt erkunden und vergleichen sowie deren Entwicklung für die eigene Zukunft einschätzen;1, 5
  • Strichaufzählung
    arbeitsteiliges und spezialisiertes Produzieren von Gütern und Anbieten von Dienstleistungen sowie das freie Treffen von Produktionsentscheidungen durch Haushalte, Unternehmen und Staat beschreiben;7, 13
  • Strichaufzählung
    reflektierte Entscheidungen bei der Nutzung von Bank-, Verkehrs- oder Handelsdienstleistungen treffen und diesbezügliche Auswirkungen der Digitalisierung beschreiben;4, 12, 13
  • Strichaufzählung
    das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach verschiedenen Gütern (einschließlich Leistungen) auf Märkten (Güter-, Arbeits-, und Kapitalmärkte) sowie deren wesentliche Funktionen insbesondere für die Preisbildung charakterisieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Projektideen zur Erzeugung von Gütern oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen unter Analyse von Angebot, Nachfrage, Ressourceneinsatz, Knappheit und Preisgestaltung entwickeln, umsetzen und Auswirkungen reflektieren.2

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Energieträger in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Klimawandel;
  • Strichaufzählung
    Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffkreisläufe;
  • Strichaufzählung
    Arbeitswelt und Berufsorientierung;
  • Strichaufzählung
    Sparen und Risiko;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsteiliges und spezialisiertes nachhaltiges Wirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Digitalisierung und ihre Folgen;
  • Strichaufzählung
    Projektplanung und -durchführung im Rahmen der Entrepreneurship Education2
  • Strichaufzählung
    Unternehmerisches Denken und Handeln.

3. Klasse:

Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 3. Klasse beschreibt Leben und Wirtschaften in Österreich. Darunter fallen folgende Teilbereiche:

Kompetenzbereich Österreichische Gesellschaftsentwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aktuelle demografische Strukturen und Prozesse beschreiben und deren mediale Darstellungen interpretieren sowie die Bedeutung für die eigene und gesellschaftliche Zukunft erörtern;10
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Selbst- und Fremdbildern auf das gesellschaftliche Zusammenleben beschreiben und dabei die Bedeutung von biologischem Geschlecht, Gender, Alter, Bildung, Einkommen, Wohlstand, Nationalität, Religion oder Kultur hinterfragen.5, 6, 7

Kompetenzbereich Bildungswege und Arbeitswelten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich über die Berufswelt informieren, unterschiedliche Bildungswege, klassische und innovative Berufsbilder sowie selbstständige und unselbstständige Arbeitsmöglichkeiten vergleichen und für den persönlichen Lebensweg reflektieren;2, 8
  • Strichaufzählung
    unbezahlte und bezahlte Arbeit8, Arbeitslosigkeit, Höhe und Verwendung des Einkommens, Sparen, Finanzieren und Versichern, Rechte und Pflichten von Erwerbstätigen und Konsumierenden einschließlich Konsumentenschutz beschreiben.1, 13

Kompetenzbereich Entwicklungen am Wirtschaftsstandort Österreich

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Wandel von Standortfaktoren und Standortentscheidungen sowie ihre Folgen für die weitere Entwicklung Österreichs erörtern;2
  • Strichaufzählung
    Industrieregionen, Tourismusregionen, landwirtschaftlich geprägte Regionen und Regionen mit anderen wirtschaftlichen Schwerpunkten charakterisieren und verorten;
  • Strichaufzählung
    persönliche, gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Folgen der Ansiedelung eines Unternehmens in einer Region, ua. neue Anforderungen und Impulse hinsichtlich Infrastruktur (bspw. Bildung, öffentlicher Verkehr) sowie demografische und strukturelle Veränderungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Preise von Gütern und Dienstleistungen vergleichen und die Preisbildung auf Märkten unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage sowie Produktionskosten an einfachen Fallbeispielen aus der eigenen Lebensrealität mit Österreichbezug erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der einzelnen Akteure in der ökosozialen Marktwirtschaft (private Haushalte, Unternehmen, Staat, Banken, Oesterreichische Nationalbank, Sozialpartner etc.) und ihr Zusammenwirken beschreiben, mögliche Interessenskonflikte und Kooperationen analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen von Steuern und Abgaben sowie deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung erörtern;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der österreichischen Unternehmen für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts und erforderliche Rahmenbedingungen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von unternehmerischer Innovation für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaftsstandort analysieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs anhand von Kenngrößen beschreiben (zB Wirtschaftswachstum und BIP, Inflation, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, alternative Wohlstandsindikatoren) und persönliche, gesellschaftliche und ökologische Folgen diskutieren;6
  • Strichaufzählung
    Gründe, Bedeutung sowie ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Folgen der außenwirtschaftlichen Verflechtungen (Import/Export) Österreichs mit der EU und der restlichen Welt erläutern.

Kompetenzbereich Zentren und Peripherien in Österreich

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zentren und Peripherien Österreichs abgrenzen, in Geomedien verorten und die Relativität jeder Abgrenzung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung von zentralen und peripheren Lebensräumen mit Hilfe von originalen Begegnungen und Geomedien vergleichen und deren Lebensqualität individuell bewerten;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von (Geo-)Medien die Raumnutzungen für Wohnen, Arbeit, Verkehr, Freizeitaktivitäten und Tourismus vergleichen sowie Lösungsansätze der Raumplanung bei Nutzungskonflikten erörtern.4, 12

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Demographie, gesellschaftliche Diversität und Altersversorgung;
  • Strichaufzählung
    Bildungswege und Berufsbilder;
  • Strichaufzählung
    Arbeit, Einkommen und Konsumentenschutz;
  • Strichaufzählung
    Standortfaktoren und Standortentscheidungen;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer;
  • Strichaufzählung
    Preise und Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft;
  • Strichaufzählung
    Armut, Reichtum und Einkommensverteilung;
  • Strichaufzählung
    Nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich;
  • Strichaufzählung
    Außenwirtschaftliche Verflechtungen Österreichs;
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung und Gestaltung von Zentralräumen und Peripherien;
  • Strichaufzählung
    Raumnutzungen und Raumplanung.

4. Klasse:

Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 4. Klasse beschreibt Leben und Wirtschaften in einer globalisierten Welt. Darunter fallen folgende Teilbereiche:

Kompetenzbereich Mensch und Natursysteme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Ausmaß des menschlichen Einflusses auf Natursysteme anhand von Beispielen wie Einbringung von Schadstoffen, Land- und Ressourcennutzung (auch verknüpft mit eigenen Beobachtungen) beschreiben;2, 11
  • Strichaufzählung
    Folgen der Überschreitung von Belastungsgrenzen der Erde, des Klimawandels oder des Artensterbens auf das Leben und Wirtschaften erörtern;11
  • Strichaufzählung
    über das sich wandelnde Verhältnis zwischen Mensch und Natur reflektieren, bereits etablierte Maßnahmen und Konzepte zum nachhaltigen Leben und Wirtschaften analysieren und eigene Ideen für nachhaltige Handlungen entwickeln.6, 11

Kompetenzbereich Europa und europäische Integration

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Gliederungen, Wahrnehmungen und Darstellungen von Europa und der Europäischen Union in ihrer Vielfalt beschreiben, in (Geo-)Medien analysieren und dazu kritisch Stellung beziehen;5, 7
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung gemeinsamer Werte wie Friedenserhaltung, Demokratie oder Freiheit begründen und zentrale Themen der EU wie die vier Grundfreiheiten (Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen), den Euro, Bildungskooperationen, Qualitätsstandards, Verbraucherschutz oder Regionalentwicklung im Hinblick auf das eigene Leben reflektieren;7
  • Strichaufzählung
    Chancen und Herausforderungen der europäischen Integration sowie die Notwendigkeit und Schwierigkeit von gemeinsamen Problemlösungen auf europäischer Ebene in einer globalisierten Welt erörtern.6, 7, 10

Kompetenzbereich Entwicklungen in einer globalisierten Welt

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verteilung der Bevölkerung und unterschiedliche Bevölkerungsdynamik aus einer globalen Perspektive analysieren und mögliche Konsequenzen erörtern;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung, Bedeutung und Verteilung von Städten, Ballungsräumen und Peripherien mit (Geo-)Medien beschreiben und vergleichen;6
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit sowie den Wandel der Machtverhältnisse zwischen Staaten, Bündnissen, NGOs, Konzernen, internationalen Organisationen und Bewegungen untersuchen und darstellen;7
  • Strichaufzählung
    Elemente, Anforderungen und Herausforderungen nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten und Beziehungen in der globalisierten Welt diskutieren zB vor dem Hintergrund von Klimawandel, Ressourcenknappheit, Armut und Wohlstand, Flucht und Migration beschreiben und Handlungsstrategien verschiedener Akteure diskutieren.

Kompetenzbereich Das eigene Ich in einer vernetzten Welt

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Zukunftsvorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, finanzielle Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten, Lebensqualität und gemeinsame Herausforderungen benennen, vergleichen und reflektieren sowie politische Prozesse mitgestalten.2, 7, 13

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mensch-Umweltverhältnis im Anthropozän;
  • Strichaufzählung
    Belastungsgrenzen der Erde;
  • Strichaufzählung
    Werte und zentrale Themen der EU;
  • Strichaufzählung
    Europäische Integration einschließlich gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen;
  • Strichaufzählung
    Globale Bevölkerungsdynamik, Urbanisierung;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel durch Globalisierung und Deglobalisierung;
  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Herausforderungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt;12
  • Strichaufzählung
    Eigene Chancen und Perspektiven in einer globalisierten Welt.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu unterstützen. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben sowie systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein und kritische Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung neuer Medien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit und leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben.11 Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Auftritte im öffentlichen Raum, Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern1, 2 erweitern und bereichern das Lernen mit und durch Musik.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch regelmäßiges Üben und Wiederholen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Singen und Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.

Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik, übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl, und entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit. Es ist dabei unerlässlich, dass sie die Lehrerin oder den Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen Kulturinstitutionen1, 2 (insbesondere Musikschulen), Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche regen Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit an, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Klanghöhe, Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander. Dabei können intensive Erfahrungen mit Musik in all ihrer kulturellen Vielfalt und klanglichen Vielschichtigkeit gemacht werden.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Singen und Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10 und dem Körper, einfach zu spielenden Instrumenten und neuen Medien(technologien)6. Ein Ziel ist der Erwerb eines vielfältigen Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung9, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber kommuniziert1, 2, 10 werden.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lernprozesse6 genutzt.

Der Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7

Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen, gestaltend einsetzen und stimmtechnische Grundlagen anwenden.10
  • Strichaufzählung
    Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
  • Strichaufzählung
    mit Bodypercussion und einfach zu spielenden Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit einfachen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung (Spannung – Entspannung) erleben und bewusst steuern.
  • Strichaufzählung
    einfache tänzerische Bewegungen mit und ohne Musik nach Vorgabe ausführen.
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen mit musikalischen Mitteln umsetzen und szenisch darstellen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen (auch bei öffentlichen Musikangeboten) hörend erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Singstimmen hinsichtlich ihres vielschichtigen Klangbildes unterscheiden und benennen sowie Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein und Kunststoffe11
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele
  • Strichaufzählung
    Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Orientierung im Notensystem in Verbindung mit einfachen Rhythmen und Motiven
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Grundschläge, Betonungen und rhythmische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Alltag und Berufsleben1, 2
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Geräusch- und Klangwelten
  • Strichaufzählung
    Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Entwicklung, Produktion und Reflexion von Tonaufnahmen in Klein- und Großgruppen1, 2, 13

2. Klasse:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und sowohl stimmlich als auch instrumental (inkl. Vocal- und Bodypercussion) umsetzen.
  • Strichaufzählung
    eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern (auch auswendig und zweistimmig) singen.
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in der Notation erfassen und unter Anleitung umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich nach Puls, Metrum, Takt und Rhythmus in entsprechender Körperhaltung bewegen.
  • Strichaufzählung
    einfache gebundene Tänze mittanzen und Bewegungseinheiten selbst und im Team erfinden.
  • Strichaufzählung
    musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit einfache musikalische Klangstrukturen hörend erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Gehörtes schriftlich festhalten (ua. grafische Notation, rhythmische Notation, einfache Tonhöhennotation).
  • Strichaufzählung
    Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: Gemeinsamkeiten und Unterschiede10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze
  • Strichaufzählung
    Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Orientierung am analogen und digitalen Notenblatt und Umsetzung von einfachen melodischen und harmonischen Begleitungen
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Besonderheiten in Takt und Rhythmus
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von Liedern und Instrumentalstücken (Liedform/Rondo/Variation)
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Improvisation mit Bodypercussion und Instrumenten als Geschichte ohne Worte
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Musikwelten – Weltmusik5
  • Strichaufzählung
    Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Schallexperimente mit und ohne Aufnahme6

3. Klasse:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten.10
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren historisch-politischen Kontext erkennen.7
  • Strichaufzählung
    mit vorhandenen Instrumenten einfache Musikarrangements und Liedbegleitungen selbstständig sowie unter Anleitung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    mit harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und im Singen und Musizieren erfahren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich nach Puls, Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form in entsprechender Körperhaltung bewegen.
  • Strichaufzählung
    bei gebundenen und ungebundenen Tänzen verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen unter Anleitung mittanzen sowie einfache Choreografien selbst gestalten.
  • Strichaufzählung
    Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel szenisch interpretieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere musikalische Klangstrukturen hörend erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Klang und Funktion der menschlichen Stimme und von Instrumenten im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; Rolle, Wirkung und stilgerechter Einsatz der Stimme10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangkörper und Besetzungsformen
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: eigene und vorgegebene Arrangements und Kompositionen mit musikalischen Bausteinen
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Bausteine in ausgewählten Musikstücken
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von musikalischen Großformen (Sonate/Sinfonie/Solokonzert)
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Soundscape-Geschichten; Soundcollagen zu Filmszenen6
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Von der Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance1, 2, 6
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Einflüsse unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen
  • Strichaufzählung
    Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte einst und jetzt6

4. Klasse:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) einstimmig und mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen.
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stile, Epochen und Kulturen singen und gegebenenfalls präsentieren.
  • Strichaufzählung
    mit Stimme, Instrumenten und Alltagsgegenständen musizieren und kreativ gestalten.
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Notenschrift erkennen und verschiedene Notationsformen im Singen und Musizieren erfahren.
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit neuen Medien Kreativität in der Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    freie und metrisch gebundene Bewegungsabläufe koordiniert ausführen und sich in verschiedenen Bewegungsqualitäten (ua. leicht – schwer, schnell – langsam, weit – eng) ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    bei verschiedenen gebundenen und ungebundenen Tänzen/Choreografien zu Liedern und Musikstücken mittanzen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, entwickeln und gestalten.
  • Strichaufzählung
    eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen in Beziehung setzen.
  • Strichaufzählung
    das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: Vokaltraditionen im Alltag und in Berufsfeldern1, 2, 10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: elektrifizierte, digitale und virtuelle Instrumente6
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: Tanzkultur in Vergangenheit und Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: eigene und vorgegebene Kompositionen (auch) in Verbindung mit neuen Medien(technologien)
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: formale Strukturen in Pop, Jazz und Weltmusik
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: gesellschaftliche und politische Einflüsse1, 2, 6, 7
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Musikgeschmack und Toleranz in vergangenen und gegenwärtigen Formen von Jugendkultur 5
  • Strichaufzählung
    Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Mediengestaltung (Podcasts, Hörspiele, Filmvertonungen) und Urheberrecht

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit. Schülerinnen und Schüler lernen ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln.

In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Ausdauer und Konzentration.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.

Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung, Wertebildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Für Kunst und Gestaltung ist im Stundenplan eine Doppelstunde wöchentlich vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln.

Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander zu fördern.

Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist zu fördern sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material und Arbeitsplatz.

Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Das Führen einer Sammelmappe ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Skizzen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren.

Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert.

Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen).

Bei der Verwendung von Bildern ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Hard- und Software werden den Möglichkeiten entsprechend verwendet. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.

Material, Technik und Medien

Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.

Regeln, Regelbrüche und Innovation

In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.

Imagination, Fiktion und Realität

Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu befördern.

Form, Funktion und Wirkung

Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: zB erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.

Bildnerische Praxis

Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.

Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.

Wahrnehmen und Reflektieren

Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.

.

Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.

Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.

Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, einfache analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Gestaltungsaufgaben Bildideen entwickeln, basierend auf eigenen Erlebnissen, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien.3, 9
  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung.6

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge herstellen.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten und darüber reflektieren;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen erkennen sowie Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung von elementarer Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung visueller Botschaften bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten beschreiben.
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Bild, Schrift, Zeichen: Das trägt meine Handschrift. Bedeutung der Handschrift. Schriftgestaltung heute und früher 4, 6
  • Strichaufzählung
    Mit Bildern erzählen: Wann erzählt ein Bild? Beschreiben, erklären, erzählen (ua. in Kunst und Werbung)4, 10, 12
  • Strichaufzählung
    Zeit, Raum, Kontext: Das alles ist Kunst. Beispiele aus verschiedenen Zeiten und Kulturen. Zweck und Zweckfreiheit von Kunst5
  • Strichaufzählung
    Orte, Plätze, Körper: Meine Plätze. Meine Freiräume. Individuelle Verortungen an öffentlichen Orten (ua. Sitzplatz im Klassenzimmer, Plätze im Schulhaus, Spielplätze, Lieblingsplätze generell)7, 13
  • Strichaufzählung
    Rückbezug als Innovation: Verarbeiten, kombinieren, umarbeiten, umdeuten von Bildern und Gegenständen13
  • Strichaufzählung
    Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Museum. Kunstbegegnungen. Reale Begegnungsorte (ua. Museen, Galerien, öffentlicher Raum), virtuelle Begegnungsorte (ua. Webseiten von Museen, soziale Medien).1, 2, 10, 13 Kunstwerke in der Realbegegnung und als digitale Präsentationen6

2. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken angeleitet experimentieren und sie handhaben.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Gestaltungsaufgaben Bildideen entwickeln, basierend auf eigenen Erlebnissen, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien.3, 9
  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich wertschätzend darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen erfassen sowie Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung von elementarer Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung visueller Botschaften bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten begründen.
  • Strichaufzählung
    sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie präsentieren und arrangieren.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Bild, Schrift, Zeichen: Gib mir ein Zeichen. Bildnerische Praktiken der Vereinfachung und des pointierten Kommunizierens7 (ua. Piktogramm12, Logo), ggf. unter Einsatz digitaler Medien
  • Strichaufzählung
    Mit Bildern erzählen: Eine ganze Geschichte in einem Bild. Wie kommt Erzählung ins Bild? Erlebnisse vermitteln durch Bilder4, 6, 10
  • Strichaufzählung
    Zeit, Raum, Kontext: Schätzen, pflegen, bewahren – vergessen, vernachlässigen, zerstören. Kunstwerke und kulturelles Gedächtnis5
  • Strichaufzählung
    Orte, Plätze, Körper: Drinnen und Draußen. Funktion, Bedeutung, Symbolik und Einfluss auf Wahrnehmung und Verhalten. Profane und sakrale, öffentliche und private Bauten und Räume (ua. Schulgebäude, Bahnhöfe, Wohnbauten, Industriebauten)7, 12, 13
  • Strichaufzählung
    Rückbezug als Innovation: Nicht in den Müll. Was lässt sich aus Arbeiten, die als misslungen empfunden werden, machen? Scheitern als Chance für alternativ-kreative und nachhaltige Lösungen13, Lösungswege erkennen und umsetzen1, 2
  • Strichaufzählung
    Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Freiheit. Kunst auf Auftrag, Kunst im öffentlichen Raum. Bilder der Sieger und Verlierer. Kunst im Spannungsfeld von Vorgaben, Verträgen und freier Entfaltung (ua. Auftragskunst, Ausstellungskunst, freie Kunst)1, 2, 10

3. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken zielgerichtet angeleitet experimentieren und sie zunehmend selbstständig handhaben.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien, analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren zielgerichtet anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Gestaltungsaufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Bildideen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und untersuchen.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern reflektieren und sich wertschätzend darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie komplexe Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absichten visueller Botschaften und ihrer Ausführung auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität beschreiben und eigene Meinungen formulieren.5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen adressatengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich darüber wertschätzend austauschen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Bild, Schrift, Zeichen: Unverwechselbar. Visualisieren von Namen und Konzepten für mehr Wirkung (ua. Logo, Bildmarke, Wortmarke, Wort-Bild-Marke)7, 10, 13
  • Strichaufzählung
    Mit Bildern erzählen: Spuren lesen und legen. Mit Spuren eine Handlung erzählen. Durch Stilentscheidungen das Bildverständnis beeinflussen (ua. Bildinhalte entschlüsseln)4, 6
  • Strichaufzählung
    Zeit, Raum, Kontext: (Nicht) für die Ewigkeit. Haltbare und vergängliche Materialien in Kunst und Alltagskultur. Einsatz, Funktion, Wirkung13
  • Strichaufzählung
    Orte, Plätze, Körper: Positionen und Perspektiven. Wirkung, Bedeutung und Einfluss von Raumdarstellungen im Wandel der Zeit.1, 2 Einsatz bildnerischer Mittel ggf. unter Einsatz digitaler Medien
  • Strichaufzählung
    Rückbezug als Innovation: Alte Kunst in neuen Kontexten. Ikonen der Kunst in der Alltagskultur. Zitieren, adaptieren, pervertieren. Wirkung und Funktion.4, 6 Skizzen und Entwürfe als hilfreiche Schritte im Arbeitsprozess1, 2
  • Strichaufzählung
    Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Markt. Was kostet Kunstgenuss? Sammeln, kaufen, verkaufen. Wer bestimmt bzw. bestimmte, was Kunst ist und welchen materiellen oder ideellen Wert sie hat? Wie wird Kunst wertvoll? Wer sammelte früher Kunst, wer sammelt heute?8, 13 Original, Reproduktion, serielle Originale (ua. Drucke), Media Art, Digital Art10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken zielgerichtet experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien, analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren nach vorgegebenen und eigenen Kriterien zielgerichtet und begründbar10 anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von komplexen Gestaltungsaufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, verschiedene Bildideen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern reflektieren und analysieren.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie komplexe Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absichten komplexer visueller Botschaften und ihrer Ausführung auf Basis der Anerkennung von Vielfalt und Heterogenität begründen und eigene Meinungen formulieren.
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen adressatengerecht präsentieren, selbstständig arrangieren und sich darüber wertschätzend austauschen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Bild, Schrift, Zeichen: Auffordern, beeindrucken, manipulieren. Funktionen und Wirkungen der Kombination von Wort, Bild und Ton (ua. Werbung und ihre Verkaufsstrategien)7, 8, 12, 13
  • Strichaufzählung
    Mit Bildern erzählen: Wie Geschichten wirken. Wie beeinflussen uns die Geschichten, die wir sehen? Visuelles Erzählen in Politik und Medien4, 7, 9, 10
  • Strichaufzählung
    Zeit, Raum, Kontext: Bildende Kunst ist mehr als Bilder. Auseinandersetzung ua. mit Objektkunst, Installation, Performance und Intervention im öffentlichen Raum
  • Strichaufzählung
    Orte, Plätze, Körper: Körperbetont. Körperdarstellungen im Wandel der Zeit und aus verschiedenen Kulturen. Wirkungen, Bedeutungen, Funktionen (ua. Rollenbilder, Geschlechterklischees, Mode, Körperschmuck)5, 7, 8
  • Strichaufzählung
    Rückbezug als Innovation: Alte Bauten in neuen Kontexten. Umbauen, ausbauen, umfunktionieren. Gebäude und ihre Weiterverwendung sowie ihre Umgebung im Wandel der Zeit. Konsens, Identifikation, Inklusion. Widerspruch, Distinktion und Exklusion (gesellschaftlich, kulturell, politisch)1, 2, 7
  • Strichaufzählung
    Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Ich. Selbstporträts heute und früher anhand von Kunstwerken und Alltagskultur. Darstellungsformen ua. vom Privatbild bis zum Bewerbungsfoto. Skizzen und Entwürfe als hilfreiche Schritte im Arbeitsprozess1, 2

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

TECHNIK UND DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Lebensbewältigung und -gestaltung miteinander in Beziehung. Design ist als ganzheitlicher Gestaltungs- und Problemlösungsprozess zu verstehen. Der Prozess berücksichtigt bereits im Entwurf alle Schritte des Lebenszyklus: Entwicklung von Systemen und Gegenständen, Herstellung, Recycling, Abbau oder Entsorgung. Zur Technik gehören Produkte oder Sachsysteme und alle Prozesse und Handlungen (Verfahren, Fertigkeiten), in denen diese entstehen, verwendet und entsorgt werden. Design- und Technikprozesse münden in Erkenntnis-, Kompetenz- und Wissensgewinn. Damit hat der Unterrichtsgegenstand Relevanz für die aktuellen und zukünftigen Erlebniswirklichkeiten und Lebensrealitäten von Schülerinnen und Schülern und schafft so die Basis für Innovation und Weiterentwicklung in modernen Wissensgesellschaften.

Handwerkliche Grundfertigkeiten werden ganzheitlich über den fachgerechten und sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren erlernt. Durch die Befassung mit der materiellen Kultur wird Bewusstsein für Qualität und Nachhaltigkeit entwickelt und geschärft.

Forschende, experimentierende und kreative Prozesse sowie die Gestaltung und Herstellung von funktionalen Produkten ermöglichen Technikmündigkeit, Interesse an Innovation und nachhaltiges Handeln. Selbstständiges, reflektierendes Denken und Tun fördern die Orientierung in der sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt.

Der Unterricht bietet und fördert Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, den Zugang von Schülerinnen und Schülern zu allen Berufsfeldern und berufsnahe Informationen über die Vorgänge in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen sowie die Reflexion der Berufs- und Bildungswahlentscheidung sowie die für die Berufswelt notwendigen Kompetenzen der Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen und Lösungsorientierung.

Der Unterrichtsgegenstand ermöglicht durch all diese Zugänge vielfältige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB im Bereich Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) und den allgemeinen Unterrichtsprinzipien der Schule.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die Aufgabenstellungen ermöglichen Designprozesse, die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer Fragestellung oder einem Bedürfnis über die eigene Idee bis zur Fertigstellung des eigenen Produkts oder zur Lösung eines spezifischen Problems führen.1, 2 Die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion bilden diesen Zugang ab. Im handlungs- und prozessorientierten Unterricht werden handwerkliche Grundfertigkeiten, strategisches Denken, forschendes Lernen und Reflexionsfähigkeit entwickelt. Die Komplexität der Aufgabenstellungen und der Verfahren ist im Sinne eines Spiral-Curriculums kontinuierlich zu steigern. Fachliches Wissen und die Verwendung der Fachsprache10 werden aufgebaut, problemlösende, gestalterische und technische Kompetenzen erweitert und vertieft.

Die Freude am Tun, Neugier, Motivation und Sinnlichkeit sind als essenzielle Grunderfahrungen wie Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Frustrationstoleranz zu fördern. Das Lernen durch Versuch und Irrtum lässt eine Vielzahl an Lernerfahrungen zu, die das Suchen und Finden von kreativen und innovativen Lösungswegen ebenso unterstützen wie kritische Selbsteinschätzung und Kritikfähigkeit.1, 2 Schülerinnen und Schüler sind dabei individuell zu begleiten und zu fordern. Der Unterricht soll Schülerinnen und Schüler motivieren und befähigen, Projekte eigenständig auch im Alltagsleben umzusetzen.1, 2 Bei der Auswahl und Vermittlung von Inhalten sind der unmittelbare und aktuelle Lebensraum und die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Exkursionen und außerschulische Lernorte unterstützen den praktischen Unterricht.13

Analoge und digitale Verfahren sind einzusetzen und miteinander zu verschränken.4 Forschendes und prozesshaftes Lernen schließt die Verwendung von fertigen Werkpackungen und rezeptartigen Anleitungen aus. Der Einsatz von didaktischen Lern- und Forschungsmaterialien, wie zB Lernbaukästen und Experimentierkästen kann durchaus sinnvoll sein, um modellhaft Sach- und Technikzusammenhänge zu veranschaulichen.

Um der Komplexität des praktischen Unterrichts gerecht zu werden, geben die folgenden Auflistungen einen Überblick:

Materialien

Sub-Litera, u, a Abfallmaterialien, Baustoffe, Fäden, Fasern, Filamente, Garne, Gestricke, Gewebe, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Leder, Lehm, Metall, Modelliermassen, Naturmaterialien, Papier, Stein, Verbundstoffe, Wachs

Werkzeuge

material- und verfahrensadäquat

Maschinen und Geräte

Bandschleifer, Biegevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Dekupiersäge, Heißklebepistole, Heißluftfön, Keramikbrennofen, Lötkolben, Overlockmaschine, Thermosäge, Töpferscheibe, Waschmaschine, Webrahmen

Digital ansteuerbare Geräte und Maschinen (inkl. Computer und Software) wie zB 3D-Drucker, Nähmaschine, Schneideplotter, Stickmaschine

Verfahren

- Darstellen (analog/digital): ua. Design, Entwurf, Modell, Plan, Schnittkonstruktion, Simulationen (von Abläufen, Prozessen, Belastungen, Verformungen), Skizze

- Fügen: ua. Filzen, Flechten, Häkeln, Knoten, Kleben, Laminieren, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schmelzen, Schrauben, Stricken, Verschweißen, Weben

- Materialeigenschaften ändern: ua. Applizieren, Aufrauen, Belichten, Beschichten, Brennen, Glätten, Glühen, Härten, Imprägnieren, Magnetisieren, Polieren, Versteifen

- Messen: ua. Druck, Masse, Längen, Materialstärken, PH-Wert, Spannung, Stromstärke, Temperatur, Torsionsfestigkeit, Widerstand, Winkel, Zugfestigkeit

- Oberflächen gestalten: ua. Batiken, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Falten, Glasieren, Kaschieren, Lasieren, Sticken

- Steuern und Regeln (analog/digital): ua. Algorithmen, Coding, Programme, Sensoren

- Trennen: ua. Bohren, Feilen, Lochen, Perforieren, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schleifen, Schneiden (ua. auch Vinyl-Cut), Schnitzen, Sprengen, Stanzen

- Umformen: ua. Biegen, Bügeln, Dehnen, Füllen, Nähen, thermoplastisches Verformen

- Urformen: ua. 3D-Drucken, Gießen, Modellieren

Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Sicherheitsschaltern und Not-Halt-Tastern für Maschinen erforderlich. Den Schülerinnen und Schülern ist ein Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein im Zusammenhang mit dem Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren zu vermitteln.

Alle Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen erst nach entsprechender Einschulung der Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Nur unter Beaufsichtigung durch fachkundige Lehrkräfte einzusetzen sind: Bandschleifmaschine, Bohrmaschine, 3D-Drucker, Dekupiersäge, Hebelblechschere, Heißluftfön, Nähmaschine, Plattenkocher, Schlagschere, Stickmaschine, Stichsäge, Tellerschleifer.

Ausschließlich von fachkundigen Lehrkräften zu bedienen sind: Bandsäge, Fräsmaschine, Drehbank, Hobelmaschine, Keramikbrennofen, Kreissäge, Winkelschleifer.

Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.

Standortspezifische Werkraumordnungen sind seitens der Schule zu erstellen und von Lehrerinnen und Lehrern wie Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle.

Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik.

Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien.

Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das Kompetenzmodell für Technik und Design gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion. Diese werden über die Anwendungsbereiche aufgebaut.

So werden im Kompetenzbereich Entwicklung Kompetenzen zu Wahrnehmung, Problemstellung, Recherche, Erforschung, Ideenfindung, Planung, Gestaltung und zur Erschließung von Funktionen und Prinzipien ausgebildet. Dabei werden Fakten zu Verfahren, Materialien, Bezugsquellen, Entsorgung und Verwertung analog und digital recherchiert und deren Zweckmäßigkeit und Anwendung ausgelotet. Es gilt, das Arbeitsumfeld und Arbeitsschritte zu organisieren, zu planen sowie Lösungsstrategien zu entwickeln.

Der Kompetenzbereich Herstellung beschreibt den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und analogen sowie digitalen Verfahren. Fähigkeiten werden weiterentwickelt und Fertigkeiten erlernt, handwerkliche Kompetenz wird aufgebaut und selbstständig in spezifischen Kontexten eingesetzt. Ästhetische und funktionale Gestaltungskriterien werden erstellt und berücksichtigt. Sicherheitsbewusstsein wird durch das Einhalten der Werkraumordnung und das Wissen zur Unfallverhütung entwickelt.

Im Kompetenzbereich Reflexion werden Kompetenzen zu Dokumentation und Kontextualisierung auf- und ausgebaut. Dabei werden Bezüge zur Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt hergestellt. Die Alltagsrelevanz von Technik und Design wird in kulturellen, ökologischen, ökonomischen, gestalterischen und technischen Zusammenhängen sichtbar. Sowohl der Herstellungsprozess als auch das Produkt selbst werden evaluiert, mit fachspezifischem Wortschatz dokumentiert und entsprechend präsentiert.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Materialien erforschen und Ergebnisse beschreiben.10
  • Strichaufzählung
    Gegenstände und Räume bewusst wahrnehmen, vermessen und im Maßstab darstellen.
  • Strichaufzählung
    Ideen skizzieren und Funktionspläne lesen.
  • Strichaufzählung
    Zusammenhang von Form und Funktion erläutern.10

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe fachgerecht und ressourcenschonend ver- und bearbeiten.11
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen sachgemäß einsetzen sowie grundlegende Technologien und Verfahren kennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Probleme erkennen und einfache Lösungswege entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den eigenen Arbeitsplatz organisieren, die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung erklären und umsetzen.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Technik und Design als Bestandteil der Alltags-, Berufs-, Konsum- und Wirtschaftswelt erkennen.8, 13
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung des eigenen Produkts beschreiben und Entscheidungen begründen.1, 2

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Energieformen/Energienutzung
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsgegenstände/Gebrauchstextilien
  • Strichaufzählung
    Lebensräume/Wohnkonzepte
  • Strichaufzählung
    Maschinen
  • Strichaufzählung
    Microcomputer4

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Recherchemethoden nutzen.4
  • Strichaufzählung
    einfache technische Prinzipien erklären.
  • Strichaufzählung
    Probleme erkennen und Lösungswege entwickeln.1, 2
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte anhand von Skizzen und Modellen planen.1, 2
  • Strichaufzählung
    Gegenstände und Räume vermessen und im Maßstab darstellen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe nachhaltig einsetzen, Bezugsquellen nennen und Entsorgungssysteme richtig verwenden.11, 13
  • Strichaufzählung
    Verfahren, Werkzeuge und Maschinen auswählen, sicher und fachgerecht anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung einhalten.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    funktionelle, gestalterische und technische Zusammenhänge erklären, testen und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    alltagstaugliche Qualitätsprüfungen durchführen.

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Baukonstruktion/Statik
  • Strichaufzählung
    Hüllen-/Körperbildung
  • Strichaufzählung
    Mobilität/Strömungstechnik
  • Strichaufzählung
    Spiel/Objekt

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

3. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bedürfnisse, Sachverhalte und Anforderungen bei der Entwicklung von Ideen, Lösungen und Planungen berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungskriterien erkennen und einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Recherchequellen nutzen und kritisch hinterfragen.4
  • Strichaufzählung
    Gegenstände und Räume dreidimensional darstellen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Materialien auswählen, ressourcenschonend verarbeiten und entsprechend entsorgen.11
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen.
  • Strichaufzählung
    das eigene Verhalten in den Werkräumen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagsrelevanz und Auswirkungen von Technik und Design erklären.8, 10
  • Strichaufzählung
    den eigenen Designprozess reflektieren und bewerten.
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Produkten in Bezug auf Material, Funktion, Form und Verarbeitung erkennen und beurteilen.13

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Bauwerk/Gebäude/Architektur
  • Strichaufzählung
    Elektronik/Sensorik/Robotik4
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsgegenstände/Gebrauchstextilien
  • Strichaufzählung
    Kleidung/Mode/Konsum

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

4. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in der Gestaltung kreativ und innovativ auf neue Herausforderungen reagieren.
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu Produkten und Produktionsbedingungen recherchieren und berichten.8, 11, 13
  • Strichaufzählung
    Entwürfe, technische Zeichnungen, Pläne, Schnittmuster, Schablonen und Modelle für Projekte herstellen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    handwerkliche und digitale Grundfertigkeiten sachgemäß, flexibel und innovativ einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Verfahren auf neue Aufgabenstellungen übertragen.
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Materialien bewusst berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Gefahren und deren Ursachen erkennen und vermeiden.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gestaltungskriterien und Herstellungsprozess begründen, dokumentieren und präsentieren.1, 2
  • Strichaufzählung
    Rohstoffnutzung, Produktion und Produktkreisläufe beschreiben.11, 13
  • Strichaufzählung
    Ausprägungen der materiellen Kultur erkennen und den persönlichen Umgang damit reflektieren.13

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Identität/Klischee/Konstruktion/Inszenierung8
  • Strichaufzählung
    Produkt
  • Strichaufzählung
    Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Smart Textiles/Smart Materials4
  • Strichaufzählung
    Städtebau/Raumplanung

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

Ergänzende Anwendungsbereiche

Zu den verpflichtenden Anwendungsbereichen für die einzelnen Klassen sind hier weitere Möglichkeiten angeführt.

  • Strichaufzählung
    Bewegung/Mobilität/Mechanik: Antrieb und Fortbewegung, Bionik, Fahren/Fliegen/Schwimmen, Hydraulik/Pneumatik, Hydro- und Aerodynamik
  • Strichaufzählung
    Energie/Elektrizität/Elektronik: Wirkungsweisen einfacher elektronischer Bauteile (zB Diode, Transistor, LED), Energiebereitstellung durch Wasser, Wind oder Licht11
  • Strichaufzählung
    Körper/Kleidung/Mode: Accessoires, Funktionstextilien, Gender und Diversität, Konzepte, Normen, Phänomene, Popkultur, Schmuck, Schnittkonstruktion, Textildesign, Textiltechnologie, textile Objekte
  • Strichaufzählung
    Produkt/Objekt/Spiel: Medien6, Möbel, Produktdesign, Reparatur, Re- und Upcycling11, Werbung, Werkzeuge, Wirtschaft und Konsum13
  • Strichaufzählung
    Raum/Bauen/Wohnen: analoge und digitale Darstellungsformen4 für Planungen und Konzepte, Brücken und Bauwerke, Environment11, Gestaltung/Dekor, Infrastruktur12, Modelle, Ökologie und Nachhaltigkeit11, Statik, textile Raumkonzepte, textile Raumobjekte

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Bewegungs- und Sportunterricht soll bewirken, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft als Basis für achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben.1

Der Unterricht ist von folgenden Absichten geprägt:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung von Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept (Gesamtheit der körperbezogenen Kognitionen, Bewertungen und Handlungspläne) und Körperbewusstsein zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln.
  • Strichaufzählung
    Übernahme von vorgegebenen und Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft.2
  • Strichaufzählung
    reflexive Auseinandersetzung mit Unterrichtssequenzen.
  • Strichaufzählung
    Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben.
  • Strichaufzählung
    Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen)8, ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport).7

Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in der Familie) prüfen und weiterentwickeln.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

In den Kompetenzbereichen jedes Jahrgangs werden jene Ziele beschrieben, deren Entwicklung bis zum Ende einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für eine entsprechende Lern- und Aufgabenkultur gelten folgende Richtlinien:

  • Strichaufzählung
    Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene
  • Strichaufzählung
    systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen)
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler (Sammelmappe)
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung2
  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel
  • Strichaufzählung
    Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung10
  • Strichaufzählung
    Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer)
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung
  • Strichaufzählung
    Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben)1

Schulorganisatorische Hinweise:

  • Strichaufzählung
    Im Rahmen von Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen.
  • Strichaufzählung
    Zur Unterstützung und Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten.
  • Strichaufzählung
    Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Gegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.

Mensch und Bewegungswelt

Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts.

Sport und Sinn

Bewegen und Sporttreiben erfolgt in Situationen (sinnoffene Phänomene), die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion:

  • Strichaufzählung
    Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen
  • Strichaufzählung
    sich selbst und etwas erleben und wagen
  • Strichaufzählung
    um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
  • Strichaufzählung
    Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: mit Schülerinnen und Schülern das Miteinander (kooperieren), Gegeneinander (konkurrieren), Füreinander (helfen, unterstützen) und Nebeneinander thematisieren.
  • Strichaufzählung
    gesundheitliche Wirkungen erfahren

Mensch und Gesellschaft

Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8, 11

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen.

Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind:

FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.

METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2

SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren.1, 2

SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit).2

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. bis 4. klassenübergreifende Fachkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen.

1. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben.
  • Strichaufzählung
    grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen.8
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Bewegungs- und Sportspiele

  • Strichaufzählung
    Spielobjekte annehmen, zuspielen und führen sowie damit ein Ziel treffen (Technik).
  • Strichaufzählung
    Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspielern erkennen und darauf reagieren (Taktik).

Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen.
  • Strichaufzählung
    sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken.

Zweikämpfe/Selbstverteidigung

  • Strichaufzählung
    Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen.
  • Strichaufzählung
    Grenzen erkennen und setzen; Stopp-Signale setzen und beachten.12

turnerische Grundfertigkeiten

  • Strichaufzählung
    vielfältige Bewegungsformen am Boden und an Geräten umsetzen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, balancieren.
  • Strichaufzählung
    beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen.

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen).10
  • Strichaufzählung
    Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit).
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit).

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?).5

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten im Rahmen von Bewegungs- und Sportspielen in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln im Spiel demonstrieren.
  • Strichaufzählung
    Grundtechniken leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben.
  • Strichaufzählung
    einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen.
  • Strichaufzählung
    einfache Techniken in Kampfformen/bei der Selbstverteidigung anwenden.
  • Strichaufzählung
    turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch auf eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden.)
  • Strichaufzählung
    sicher ins Wasser springen, tauchen und in zwei Schwimmlagen in der Grobform schwimmen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch auf eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden.)

Anwendungsbereiche

Bewegungs- und Sportspiele

  • Strichaufzählung
    Spielobjekte in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und damit ein Ziel treffen (Technik).
  • Strichaufzählung
    Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik).

leichtathletische Disziplinen

  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen.
  • Strichaufzählung
    den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gegenstände mit Dreischritt-Anlauftechnik weit werfen.

Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    gymnastische Elemente mit Geräten ausführen.
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzelemente variieren und kombinieren.

Selbstverteidigung

  • Strichaufzählung
    einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale kennen und deren Wirkung reflektieren.

turnerische Grundfertigkeiten

  • Strichaufzählung
    an verschiedenen Geräten/am Boden rollen, drehen, klettern, stützen sowie auf labilen Geräten balancieren.
  • Strichaufzählung
    Sprungbewegungen ausführen und sicher landen.

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären.10

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen).
  • Strichaufzählung
    Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit).
  • Strichaufzählung
    funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation).

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten.5, 7

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen.
  • Strichaufzählung
    Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren.2
  • Strichaufzählung
    eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen.2
  • Strichaufzählung
    die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen.

3. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik und Taktik im Rahmen von vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden.
  • Strichaufzählung
    ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen.
  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungsfolgen in den Bereichen Gymnastik, Akrobatik, Tanz und Bewegungskünste erfinden und gestalten.
  • Strichaufzählung
    in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten.
  • Strichaufzählung
    am Boden und an Geräten (Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Ringe) Turnelemente ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen anderen Rückmeldung geben.
  • Strichaufzählung
    einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten.12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch auf eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden.)

Anwendungsbereiche

Sport- und Rückschlagspiele

  • Strichaufzählung
    in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik).
  • Strichaufzählung
    individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik).

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen).10
  • Strichaufzählung
    bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die das Erlernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen).
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation).2

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen.5, 8

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren.
  • Strichaufzählung
    Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen.

4. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik und Taktik unter Wettkampf/Leistungsbedingungen in einem Sport- und einem Rückschlagspiel unter Einhaltung der Regeln demonstrieren.
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden.
  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik, Akrobatik, Tanz und Bewegungskünste verbinden und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen, bei der Selbstverteidigung und im Kampfsport regelgerecht und fair anwenden.
  • Strichaufzählung
    Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn 10 auf technisch grundlegendem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren.

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen).
  • Strichaufzählung
    angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit).
  • Strichaufzählung
    geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    Bei der Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation).2

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren.5, 7

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    eigene Bewegungsvorlieben erkennen.
  • Strichaufzählung
    Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren.
  • Strichaufzählung
    Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen.12

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

2. Oberstufe

a) Pflichtgegenstände

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben von lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektiven sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine dieser Perspektiven im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundbegriffe und Perspektiven der Ethik

Ethik und Moral, Gut und Böse, Tugenden und Laster, Wert und Würde, Freiheit und Verantwortung, Rechte und Pflichten, Gewissen und moralische Emotionen

Basiswissen zu Grund- und Menschenrechten

Menschenwürde, Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit, Mitleid, Care

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe und Sexualität

Sex und Gender, moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

Beginn des Lebens

Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, deontologische Ethik, teleologische und konsequentialistische Ethik, utilitaristische Ethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Philosophische Grundlagen der Menschenrechte, historische Entwicklung, aktuelle Situation

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos, Umgang mit Alter, Sterben und Tod

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik, Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Moral und Recht

Naturrecht und positives Recht, ethische Dimensionen des Strafrechts, Recht auf Widerstand, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

8. Semester:

Religions- und Moralkritik, Humanismus

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen

Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.

Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock und der Aufklärung, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und des Expressionismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; österreichische Literatur der Wiener Moderne anhand ausgewählter Beispiele kennen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur der Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester:

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache sechsjährig und vierjährig.

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache adäquate kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen/schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich im Klassenverband Schülerinnen und Schüler befinden, denen Fremdsprachen als Erstsprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung

In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform).

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß, stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten.

Berücksichtigung der Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Erstsprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Schülerinnen und Schüler mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB übertragen, zusammenfassen, übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Erstsprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen.

Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).

Bei der Wahl der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren, um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien, ...) auch eigenständig zu erweitern.

Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Schülerinnen und Schüler zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios).

Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Erstsprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen: zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten).

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden.

Darüber hinaus sind – wo möglich – fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, …). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes.

Länder und Kulturen

Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Linguistische Kompetenzen

Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben.

Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler das produktive Sprachvermögen übertrifft.

Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Pragmatische Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).

Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.

Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache).

Soziolinguistische Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-erstsprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-erstsprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Schülerinnen und Schüler entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.

Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist.

Leistungsfeststellung

Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:

- in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2

- in der zweiten lebenden Fremdsprache sechsjährig in den Fertigkeitsbereichen Hören, Schreiben, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen das Niveau B1 und in Lesen das Niveau B2

- in der zweiten lebenden Fremdsprache vierjährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Linguistische Kompetenzen

Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass

- die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können.

- die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht zu behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  • Strichaufzählung
    die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel, zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können*
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen können, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache sechsjährig

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel, über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie altersadäquate literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Texte zu einer Reihe vertrauter Themen verfassen können und darin detaillierte Beschreibungen geben
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen, einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen können, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexeren Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen, in denen Schreibende eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten, lesen und verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne und Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte schreiben können, in denen auch Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text vorkommen können
  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen, einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können*

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexeren Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen, in denen Schreibende eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten, lesen und verstehen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können*
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können*

Zweite lebende Fremdsprache vierjährig

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe, Notizen und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben und sich darin auch für etwas bedanken oder sich entschuldigen können

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (römisch eins und römisch zwei)

Österreichische Gebärdensprache römisch eins (Anfänger)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler ohne ÖGS-Vorkenntnisse.

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Gebärden“, „mediales Gebärden“ in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz u.a.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind Kompetenzen im Dialog und im medialen Gebärden in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen sind die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche gebärdensprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung

Im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe ist methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, mediales Gebärden als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken einzubeziehen.

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiches dialogisches und mediales Gebärden nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche

Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Berücksichtigung der Lernerinnen- und Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über sprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist die ÖGS als Zielsprache so viel wie möglich einzusetzen, die deutsche Lautsprache hingegen so wenig wie nötig. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung in andere Unterrichtssprachen sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf einem höheren Lernniveau hingegen sind Übertragung und Translation den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Reflektierender Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen. Beim Erlernen einer weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerinnen- und schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios, multimodales Klassenwörterbuch). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrpersonen bestmöglich zu berücksichtigen.

Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen. Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios). Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Medien und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Besuchen und Kontakten zur Gebärdensprachgemeinschaft ermöglichen authentische Begegnungen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln. Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen

Manuelle Parameter sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Ausführung an die Standardausführung von Gebärden ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen. Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft. Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre gebärdensprachlicher Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern. Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter dem funktionalen Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Gebärden- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernerinnen- und Lernertypen entgegenkommen. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Pragmatische Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der nonverbalen Kommunikation zu vermitteln (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt, Kontaktaufnahme sowie räumlicher Abstand von Sprecherinnen und Sprechern in Interaktionssituationen).

Soziolinguistische Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Kompetenzbereich „Sehverstehen“ zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restaurant, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche und Textsorten

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen wie Literatur, Musik und Poesie, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (zB gebärdensprachliche Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Märchen, Lieder, Gedichte). Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl gebärdensprachlicher Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen.

Länder und Kulturen

Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst der Gebärdensprachgemeinschaft zu sorgen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Kultur der Gehörlosen und der Kultur der Hörenden in Österreich sollen bewusst werden.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Nachschlagewerken bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Kompetenzbereichen das Niveau B1.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gebärdet.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen und kurzen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einzelne vertraute Namen sowie einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner/innen bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu gebärden, und den Schülerinnen und Schülern helfen zu formulieren, was sie zu gebärden versuchen.
  • Strichaufzählung
    erarbeitete Buchstaben des Fingeralphabets in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache erarbeitete Wendungen und Sätze anwenden, um erarbeitete Inhalte wiederzugeben (zB um Personen oder den eigenen Wohnort zu beschreiben).

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Nachricht (zB Feriengrüße) gebärden und technisch angemessen festhalten.
  • Strichaufzählung
    ein Kurzprofil ihrer selbst medial erstellen.
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen.
  • Strichaufzählung
    Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache visuelle Kommunikation (zB bekannte Wörter, einfache Aussagen und Fragen zu Themen aus dem persönlichen Umfeld) verstehen, sofern langsam und deutlich gebärdet wird.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos kurze und einfache Sätze zu vertrauten Themen verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch erarbeitete Gebärden auf einfache Art verständigen und ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erarbeitete Inhalte in einfachen und kurzen Sätzen beschreiben (zB Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen).

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein Kurzprofil zu ausgewählten Personen medial erstellen.
  • Strichaufzählung
    beim medialen Gebärden erarbeitete Satzstrukturen und Satztypen in einfachen und kurzen Mitteilungen dem Sprachniveau entsprechend anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat.
  • Strichaufzählung
    Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen.
  • Strichaufzählung
    das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung).
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einfache, zusammenhängende Sätze verstehen.
  • Strichaufzählung
    in einfachen gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Veranstaltungsankündigung) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, sofern es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um erarbeitete vertraute Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes und einfaches Kontaktgespräch führen.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet in einer angemessenen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vertraute Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit verschiedenen erarbeiteten Sätzen und einfachen Mitteln beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine ganz einfache persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken).
  • Strichaufzählung
    einfache Profile zu vertrauten Personen medial erstellen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern.
  • Strichaufzählung
    die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache, kurze Sätze und gebräuchliche Gebärden im Zusammenhang mit Themen des Alltags verstehen.
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von einfachen Mitteilungen und Anweisungen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos die wichtigsten Informationen über vertraute Themen entnehmen, wenn deutlich und langsam gebärdet wird.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen, beantworten und auf Fragestellungen reagieren, sofern es sich um erarbeitete Themen handelt.
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes und einfaches Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Dialogmuster erkennen.
  • Strichaufzählung
    ein einfaches Kontaktgespräch führen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erlebnisse oder Erfahrungen berichten.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen, Nachrichten und Mitteilungen zu vertrauten Themen medial gebärden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Sätze und vertraute Gebärden in alltäglichen Kommunikationssituationen verstehen.
  • Strichaufzählung
    klar gebärdete Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos konkrete, vorhersehbare Informationen (zB Nachrichten, Anleitungen) auffinden.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in erweiterten, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um bekannte Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation erkennen und benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen vertraute Inhalte (zB Familie, Personen, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) beschreiben und über erarbeitete Themen berichten.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze und einfache gebärdensprachliche Texte zu vertrauten Themen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Notizen und Mitteilungen zu ausgewählten Themen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    eine komplexere persönliche Nachricht medial gebärden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    visueller Kommunikation in vertrauten Situationen folgen, wenn klare Standardsprache verwendet wird.
  • Strichaufzählung
    einfache allgemeine Mitteilungen und Anweisungen aus dem persönlichen Interessensgebiet verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos komplexere Informationen auffinden und verstehen.
  • Strichaufzählung
    medial gebärdete persönliche Nachrichten verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Dialogmuster anwenden.
  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute alltägliche Themen teilnehmen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache, kurze Beschreibungen zu vertrauten Themen geben.
  • Strichaufzählung
    kurze Geschichten oder Handlungen aus Büchern oder Filmen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ihre eigene Meinung zu vertrauten Themen formulieren.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze gebärdensprachliche Texte zu vertrauten Themen herstellen und dabei verschiedene Satztypen und Satzstrukturen richtig anwenden.
  • Strichaufzählung
    die Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Informationen über ausgewählte kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft erarbeiten (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten).
  • Strichaufzählung
    technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    visueller Kommunikation in verschiedenen Situationen folgen und deren Hauptaussagen verstehen, wenn klare Standardsprache oder eine vertraute Sprachvarietät verwendet wird.
  • Strichaufzählung
    Gesprächen und Mitteilungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gebärdet wird.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gebärdensprachliche Texte verstehen, wenn klare Standardsprache oder eine vertraute Sprachvarietät verwendet wird.
  • Strichaufzählung
    private Nachrichten verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die meisten alltäglichen Kommunikationssituationen bewältigen, denen man in der Gehörlosengemeinschaft begegnet.
  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse) beziehen.
  • Strichaufzählung
    mit dolmetschenden Personen umgehen und sie für ihre Bedürfnisse vorbereiten bzw. einsetzen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet fließend produzieren und spontan in verschiedenen Kommunikationssituationen anwenden.
  • Strichaufzählung
    literarische gebärdensprachliche Prosatexte mit Hilfestellung erarbeiten.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben.
  • Strichaufzählung
    kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen.
  • Strichaufzählung
    eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    persönliche Nachrichten gebärden, technisch angemessen verarbeiten und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.
  • Strichaufzählung
    die Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft, den Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten, Nachschlagwerke für ÖGS beschreiben.
  • Strichaufzählung
    kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten).
  • Strichaufzählung
    technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden und flexibel einsetzen.

Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler mit ÖGS-Vorkenntnissen. Dazu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist (zB gehörlose Schülerinnen und Schüler, Coda) sowie jene, die bereits in der Primarstufe oder Sekundarstufe römisch eins mindestens vier Jahre an gesteuertem ÖGS-Unterricht zB in Form einer unverbindlichen Übung, eines Freigegenstandes oder bilingual-bimodalen Unterrichts teilgenommen haben.

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Gebärden“ und „mediales Gebärden“ in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind Kompetenzen im Dialog und im medialen Gebärden in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen sind die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche gebärdensprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung

In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, mediales Gebärden als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken einzubeziehen.

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiches dialogisches und mediales Gebärden nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche

Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Berücksichtigung der Lernerinnen- und Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über sprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; sprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist die ÖGS als Zielsprache so viel wie möglich einzusetzen, die deutsche Lautsprache hingegen so wenig wie nötig. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung in andere Unterrichtssprachen sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschrittenen Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Translation den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Reflektierender Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen. Beim Erlernen einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios, multimodales Klassenwörterbuch). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrpersonen bestmöglich zu berücksichtigen.

Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen. Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios). Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Medien und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Besuchen und Kontakten zur Gebärdensprachgemeinschaft ermöglichen authentische Begegnungen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln. Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen

Manuelle Parameter sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Ausführung an die Standardausführung von Gebärden ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen. Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft. Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre gebärdensprachlicher Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern. Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Gebärden- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lerntypen entgegenkommen. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Pragmatische Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt, Kontaktaufnahme sowie räumlicher Abstand von Sprecherinnen und Sprechern in Interaktionssituationen).

Soziolinguistische Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Kompetenzbereich „Sehverstehen“ zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restaurant, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche und Textsorten

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen wie Literatur, Musik und Poesie, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (zB gebärdensprachliche Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Märchen, Lieder, Gedichte). Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl gebärdensprachlicher Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen.

Länder und Kulturen

Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst der Gebärdensprachgemeinschaft zu sorgen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Kultur der Gehörlosen und der Kultur der Hörenden in Österreich sollen bewusst werden.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Nachschlagewerken bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Kompetenzbereichen das Niveau B2.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sätze und gebräuchliche Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung).
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von klaren, einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurzen gebärdensprachlichen Texten folgen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    in gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Anleitungen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden.
  • Strichaufzählung
    kurze persönliche Videonachrichten verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    ein kurzes Kontaktgespräch führen.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erarbeitete Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit einfachen erarbeiteten Sätzen beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Notizen und Mitteilungen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    eine kurze persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken).
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen.
  • Strichaufzählung
    Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von längeren Mitteilungen und Anweisungen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Informationen in gebärdensprachlichen Texten über vertraute Themen verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein Kontaktgespräch führen und in Gang halten.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Geschichten mit einfachen Mitteln erzählen und über persönliche Erfahrungen berichten.
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim medialen Gebärden Satzstrukturen und Satztypen in kurzen Nachrichten, Mitteilungen und Notizen dem Sprachniveau entsprechend anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat.
  • Strichaufzählung
    Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen.
  • Strichaufzählung
    das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit.
  • Strichaufzählung
    Gesprächen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere, einfache gebärdensprachliche Texte verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    aus einfachen gebärdensprachlichen Texten konkrete Informationen entnehmen.
  • Strichaufzählung
    längere persönliche Videonachrichten verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die meisten alltäglichen kommunikativen Situationen bewältigen, denen man in der Gehörlosengemeinschaft begegnet.
  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse) beziehen.
  • Strichaufzählung
    mit dolmetschenden Personen umgehen und sie für ihre Bedürfnisse vorbereiten bzw. einsetzen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet fließend produzieren und spontan in verschiedenen Kommunikationssituationen anwenden.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse zu beschreiben.
  • Strichaufzählung
    kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen.
  • Strichaufzählung
    eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    komplexere Notizen und Mitteilungen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    persönliche Nachrichten medial gebärden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern.
  • Strichaufzählung
    die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu ausgewählten und vorbereiteten Themen Argumente erkennen.
  • Strichaufzählung
    klar formulierte Anleitungen und Anweisungen verstehen.
  • Strichaufzählung
    längeren, einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere, einfache medial gebärdete Nachrichten und Texte in gebräuchlicher Alltagssprache zu erarbeiteten Themen weitgehend verstehen.
  • Strichaufzählung
    in längeren, einfachen gebärdensprachlichen Texten oder Videosequenzen nach konkreten Informationen suchen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die meisten kommunikativen Situationen des Alltags weitgehend selbständig bewältigen.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden.
  • Strichaufzählung
    eigene Argumente sowie die persönliche Meinung vermitteln und begründen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse berichten sowie ihre Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben.
  • Strichaufzählung
    detaillierte Beschreibungen zu vertrauten Themen geben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte gebärdensprachliche Texte in einem angemessenen Umfang herstellen und beurteilen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) zu erarbeiteten Themen verstehen.
  • Strichaufzählung
    alltäglichen Gesprächen folgen.
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente erkennen, wenn ihnen das Thema vertraut ist.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene gebärdensprachliche Texte verstehen, in denen vor allem gebräuchliche Alltagssprache vorkommt.
  • Strichaufzählung
    private mediale Nachrichten verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend zu alltäglichen Themen verständigen, dass ein Gespräch mit Native Signern möglich ist.
  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen.
  • Strichaufzählung
    gedolmetschter Kommunikation weitgehend folgen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu ausgewählten Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben.
  • Strichaufzählung
    einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern.
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, zusammenhängende Texte medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    persönliche Nachrichten medial gebärden, technisch angemessen verarbeiten und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) zu alltäglichen oder vertrauten Themen verstehen.
  • Strichaufzählung
    der Kommunikation in vielfältigen alltäglichen Situationen folgen.
  • Strichaufzählung
    Argumente erkennen und nachvollziehen, wenn ihnen das Thema vertraut ist.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene gebärdensprachliche Texte aus einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen Leben und zu aktuellen Ereignissen verstehen.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Nachrichtensendungen und Reportagen zu vertrauten Themen verstehen.
  • Strichaufzählung
    Abhandlungen mit Hilfestellung erfassen, in denen die Gebärdenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten.
  • Strichaufzählung
    literarische gebärdensprachliche Prosatexte mit Hilfestellung erarbeiten.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in unterschiedlichen Situationen fließend verständigen.
  • Strichaufzählung
    in Diskussionen das Wort ergreifen und aktiv an Diskussionen teilnehmen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre persönlichen Eindrücke wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    detaillierte Darstellungen zu verschiedenen ausgewählten Themen geben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einem Text oder Bericht Informationen in logischer Reihenfolge wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    die Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden richtig anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Informationen über ausgewählte kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft erarbeiten (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten).
  • Strichaufzählung
    technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) verstehen.
  • Strichaufzählung
    komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene gebärdensprachliche Texte über vielfältige Themen verstehen.
  • Strichaufzählung
    die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen.
  • Strichaufzählung
    Abhandlungen verstehen, in denen die Gebärdenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten.
  • Strichaufzählung
    literarische gebärdensprachliche Prosatexte schätzen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich so verständigen, dass ein fließendes Gespräch mit Native Signern über verschiedene Themen möglich ist.
  • Strichaufzählung
    sich aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen.
  • Strichaufzählung
    gedolmetschter Kommunikation folgen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu verschiedenen Themen eine klare und detaillierte Darstellung geben.
  • Strichaufzählung
    einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und begründen.
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben und begründen.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    in einem Text oder Bericht Informationen wiedergeben sowie Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen.
  • Strichaufzählung
    Nachrichten medial gebärden und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten).
  • Strichaufzählung
    technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden und flexibel einsetzen.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:

  • Strichaufzählung
    er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten
  • Strichaufzählung
    er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Erstsprache
  • Strichaufzählung
    er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen
  • Strichaufzählung
    er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz.

Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:

  • Strichaufzählung
    Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins
  • Strichaufzählung
    Latein fördert somit das historische Denken und die „kulturelle Erinnerung“.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation

Mensch und Gesellschaft

Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Differenzierung zwischen vier- und sechsjährigem Latein

Die fachlichen Anforderungsprofile von vier- und sechsjährigem Latein unterscheiden sich durch folgende Kriterien:

  • Strichaufzählung
    Umfang, Vielfalt und Komplexität der Aufgabenstellung
  • Strichaufzählung
    Umfang des Übersetzungstextes
  • Strichaufzählung
    Anzahl und Art der sprachlichen und sachlichen Anmerkungen bei den Aufgabenstellungen
  • Strichaufzählung
    Länge und Vielfalt der Vergleichstexte bzw. Vielfalt der Vergleichsmedien
  • Strichaufzählung
    Ausmaß der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Selbstständigkeit und Reflexionsfähigkeit

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, soweit dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe: Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Kommentieren und Stellung nehmen, kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

Lehrstoff (Latein vierjährig):

5. Klasse (1. und 2. Semester):

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie und der lateinischen Syntax
  • Strichaufzählung
    durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben und erweitern
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe und Suffixe)
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (zB Verb: Partizipia; Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (zB satzwertige Konstruktionen, konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  • Strichaufzählung
    vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (zB Verb: Partizipia; Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (zB satzwertige Konstruktionen, konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Beschreibungen nichteuropäischer Lebensformen eigene Standpunkte reflektieren und Toleranz für das Anders-Denken und Anders-Sein entwickeln
  • Strichaufzählung
    Verständnis gewinnen für den Einfluss der Romanisierung auf die Regionen Europas unter Berücksichtigung der Austria Latina
  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten aus Bibel und Hagiographischen Texten das Christentum als prägende Kraft Europas kennen lernen

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Heiteres und Hintergründiges

  • Strichaufzählung
    am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden

Politik und Rhetorik

  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen lernen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von verschiedenen Texten und Textsorten mit dem Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

Liebe, Lust und Leidenschaft

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Formen der Lebensbewältigung

  • Strichaufzählung
    sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen
  • Strichaufzählung
    Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und religiöse Denkmodelle bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

Mythos und Rezeption

  • Strichaufzählung
    wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst und Literatur anhand von Beispielen nachvollziehen

8. Semester:

Fachsprachen und Fachtexte

  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen

Lehrstoff (Latein sechsjährig):

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten verschiedene Gestalten aus Mythologie und Geschichte, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben, kennen lernen

Austria Latina

  • Strichaufzählung
    die Spuren der Romanisierung und Christianisierung in den Gebieten des heutigen Österreich und seiner Nachbarn kennen lernen
  • Strichaufzählung
    ausgehend von schriftlichen und archäologischen Zeugnissen im lokalen und regionalen Umfeld eine Vorstellung von den vielfältigen prägenden Einflüssen auf das heutige Österreich gewinnen

Begegnung und Umgang mit dem Fremden

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit literarischen Zugängen zu fremden Lebens- und Denkformen (zB Ethnographie, Reisebericht, …) eigene Standpunkte gewinnen und dabei lernen, das Anders-Denken und Anders-Sein zu reflektieren und zu respektieren

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Der Mythos und seine Wirkung

  • Strichaufzählung
    den antiken Mythos in seiner bildhaften Darstellung menschlichen Daseins und seinem Versuch einer Welterklärung begreifen und seine vielfältige Wirkung in allen Bereichen der Kunst bis hin zum persönlichen Umfeld verstehen

Eros und Amor

  • Strichaufzählung
    mit dem facettenreichen Phänomen Liebe in unterschiedlicher literarischer Darstellung vertraut werden und dabei auch erleben, wie ein lyrisches Ich seine Empfindungen ausdrückt
  • Strichaufzählung
    sich in der Auseinandersetzung mit Leid und Leidenschaft großer Liebender über die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für das eigene Leben bewusst werden

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Rhetorik, Propaganda, Manipulation

  • Strichaufzählung
    grundlegende Formen und Elemente rhetorischer Darstellung kennen lernen, die sprachlichen Instrumente und Effekte auch praktisch umsetzen und dabei anhand literarischer Beispiele erkennen, welche Risiken einseitige Propaganda in sich birgt

Witz, Spott, Ironie

  • Strichaufzählung
    Humor als gesellschaftliches und literarisches Phänomen erleben, das zeitgebundenen Konventionen unterliegt und in Formen wie Komödie, Epigramm, Satire und Anekdote lebendig wird
  • Strichaufzählung
    in kreativ-kritischer Auseinandersetzung die Grenze zwischen Lachen und Lächerlichkeit ausloten

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Politik und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Entwicklung unterschiedlicher Staats- und Gesellschaftsordnungen verstehen
  • Strichaufzählung
    Mechanismen der Politik und die aktive und passive Rolle der Einzelnen zwischen Freiheit und Verantwortung in der Gemeinschaft verstehen
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Defizite als Ursache von Auseinandersetzungen bzw. utopischen Lösungsansätzen kennen lernen

Herkunft, Idee und Bedeutung Europas

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung Europas zu einem Kulturraum kennen lernen
  • Strichaufzählung
    ausgehend vom Mythos anhand von Schlüsseltexten der europäischen Geschichte Einsicht in politische und gesellschaftliche Strukturen gewinnen und das Verständnis für die europäische Identität stärken

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von Texten aus verschiedenen Epochen Bereiche des Alltagslebens wie Familie und Erziehung, Wohnen und Architektur, Massenunterhaltung, Sklaverei, Ernährung und Gesundheit usw. kennen lernen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

Fachsprachen und Fachtexte

  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Suche nach Sinn und Glück

  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit philosophischen und poetischen Texten zu Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und dabei Lösungsmodelle als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

„Religion“

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Entwicklung der antik-heidnischen Religionen und des Christentums nachvollziehen und deren bis in die Gegenwart reichende Kultur und Politik prägende Wirkung erkennen
  • Strichaufzählung
    im Sinn der Erziehung zu Toleranz sowohl die Auseinandersetzungen zwischen den Religionen (antike Religionen – Christentum – Judentum – Islam) als auch ihr Zusammenwirken verstehen

8. Semester

Rezeption in Sprache und Literatur

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache erwerben und diese aktiv im Sprachvergleich (romanische und slawische Sprachen, Deutsch, Englisch) anwenden
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Originaltexten Einblick gewinnen, wie sehr Gattungen und Motive der lateinischen Literatur die westliche Kultur bis in die Gegenwart beeinflussen

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Griechischunterricht

  • Strichaufzählung
    eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  • Strichaufzählung
    verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  • Strichaufzählung
    ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  • Strichaufzählung
    bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  • Strichaufzählung
    macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.

Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation

Mensch und Gesellschaft

Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, sofern dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Schriftliche Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

5. Klasse (1. und 2. Semester):

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax
  • Strichaufzählung
    einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur römisch zwei und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.)
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der attischen Morphologie (Konjunktiv- und Optativformen, Stammformen häufiger unregelmäßiger Verba) und Syntax (Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und Gliedsätzen) sowie der Wortbildungslehre erwerben und erweitern
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  • Strichaufzählung
    vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der attischen Morphologie (Verba auf –μi) und Syntax (komplexe Satzstrukturen) erwerben und erweitern und den Wortschatz erweitern
  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Das Neue Testament als Basistext Europas

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  • Strichaufzählung
    die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  • Strichaufzählung
    das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen
  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  • Strichaufzählung
    die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen

8. Semester:

Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens

  • Strichaufzählung
    zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Gemäß Paragraph 6, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen.

Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ein reflektiertes und (selbst)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung.

Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren.

Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden.

Für die Bearbeitung der historischen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen.

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Geschichte und Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen
  • Strichaufzählung
    Förderung kritischer Sprach- und Medienreflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von historischen Quellen (Briefe, Tagebücher, Bilder, usw.), Darstellungen der Vergangenheit (Sachtexte, Spielfilme, Hypertext, Diagramme, Statistiken, Karten ua.) und Produkten der politischen Kultur (Zeitungsartikel, TV-Dokumentationen, Flugblätter, Online-Petitionen ua.)
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer demokratischen Gesprächs- und Kommunikationskultur

Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Stellenwert und Stellung von Frauen und Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen und politischen Kontext
  • Strichaufzählung
    Kollektivismus versus Individualismus
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Macht und Herrschaft
  • Strichaufzählung
    massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen

Natur und Technik

  • Strichaufzählung
    natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen
  • Strichaufzählung
    Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur

Kreativität und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung
  • Strichaufzählung
    kreative und vielfältige Formen der Präsentation
  • Strichaufzählung
    Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Beachtung von Kunst auch als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischer Meinungsbildung

Gesundheit und Bewegung

  • Strichaufzählung
    soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip.

Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Schülerinnen und Schüler im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben.

Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen, wodurch eine Fortführung des Kompetenzerwerbs aus der Sekundarstufe römisch eins erreicht werden soll. Die dort grundgelegten historischen und politischen Kompetenzen werden in der Sekundarstufe römisch zwei auf ein höheres Niveau weiterentwickelt:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz: Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz: Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (De-Konstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Historische Orientierungskompetenz: Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz: Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz: Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz: Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl)

Politische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Schülerinnen und Schülern muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.

Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den für die 5. Klasse und den in den jeweiligen semestrierten Jahrgängen abzusichernden Teilkompetenzen (6. bis 8. Klasse), können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen (5. bis 8. Klasse) vorgenommen werden.

5. Klasse – (1. und 2. Semester):

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Schriftliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte als Orte des historischen Erzählens erkennen
  • Strichaufzählung
    Geschichtskarten lesen
  • Strichaufzählung
    Die unumgängliche Perspektivität und Intention von historischen Quellen feststellen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe/Konzepte „Geschichte“ und „Vergangenheit“ sowie „Quelle“ und „Darstellung“ klären und hinsichtlich ihrer Verwendung differenzieren
  • Strichaufzählung
    Aussagen und Interpretationen über die Vergangenheit und Gegenwart anhand von Belegen aus Quellen und Darstellungen nachzuvollziehen (Belegbarkeit)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit erkennen

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen der Vergangenheit behandelt werden, herausarbeiten

Themenbereiche

Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes
  • Strichaufzählung
    Ausbreitung von Kultur, Religion und Herrschaftsgebieten in europäischen und außereuropäischen Machtzentren sowie damit verbundene Vernetzungen und Wechselwirkungen
  • Strichaufzählung
    Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; Darstellung von unterschiedlichen Kulturen in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung unterschiedlicher politischer und rechtlicher Strukturen im Spannungsfeld von Herrschaft und Lebenswelt, insbesondere der Geschlechterverhältnisse/-rollen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Geschichtskarten hinsichtlich ihrer Konstruktion hinterfragen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Historischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Offene und pluralistische Diskussionen zur Nutzung der historischen Erkenntnisse für die Gegenwart und Zukunft führen

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigene und fremde Urteile und Teilurteile auf ihre Begründung und Relevanz hin untersuchen
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile und Überzeugungen in ihrer Bedingtheit (Interessen, Standortgebundenheit) erkennen sowie die Bereitschaft aufbringen, diese zu modifizieren und/oder zurückzunehmen
  • Strichaufzählung
    Vernachlässigte Interessen in Urteilen erkennen und die damit verbundenen Konsequenzen abschätzen

Themenbereiche

Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit in verschiedenen sozialen Schichten
  • Strichaufzählung
    die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in und zwischen neuzeitlichen Herrschaftsgebieten
  • Strichaufzählung
    Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur
  • Strichaufzählung
    kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Auswirkungen auf Herrschende und Beherrschte; Darstellung von Kolonialismus in geschichtskulturellen Produkten

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Fachspezifische Recherchefähigkeiten für die Erstellung einer eigenen Darstellung der Vergangenheit (historische Narration) entlang einer historischen Fragestellung entwickeln (zB Fachliteratur sichten, Nutzung von Internetarchiven)
  • Strichaufzählung
    Gattungsspezifik von Darstellungen der Vergangenheit (zB Spielfilm, Comic, Roman, Internetseite) erkennen
  • Strichaufzählung
    Die in Darstellungen der Vergangenheit verwendeten Quellenaussagen mit historischen Originalquellen vergleichen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit wahrnehmen (Konstruktivität)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse von eigenen Darstellungen der Vergangenheit sowie von Darstellungen der Vergangenheit, die andere angefertigt haben, zur individuellen Orientierung (hinsichtlich der Bewertung der Vergangenheit und möglicher Handlungsoptionen) in der Gegenwart und Zukunft nutzen

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigene Meinungen, Werturteile und Interessen artikulieren und (öffentlich) vertreten
  • Strichaufzählung
    Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (zB Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen

Themenbereiche

Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Revolutionen sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen; Entwicklung der Frauenrechte
  • Strichaufzählung
    Politische und ideologische Strömungen des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft über Geschichtsbilder und -mythen sowie historische Legitimationsversuche in Gegenwart und Vergangenheit

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Fragen zu Entwicklungen in der Vergangenheit formulieren

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Gattungsspezifik von historischen Quellen für ihre Interpretation berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    Aus den Ergebnissen der Quellenarbeit und den Erkenntnissen aus Darstellungen eine selbständige historische Darstellung entlang einer historischen Fragestellung erstellen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Vorurteile, Vorausurteile von rational begründeten Urteilen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Bei politischen Kontroversen und Konflikten die Perspektiven und Interessen und zugrundeliegenden politischen Wert- und Grundhaltungen unterschiedlich Betroffener erkennen und nachvollziehen

Politikbezogene Methodenkompetenz

  • Strichaufzählung
    Erhebungen nachvollziehen, die im politischen Diskurs eingesetzt werden, und deren Daten analysieren (Art der Datenerhebung erkennen, dahinter liegende Fragestellungen nachvollziehen, Sachaussagen und bewertende Aussagen identifizieren)
  • Strichaufzählung
    Medial vermittelte Informationen kritisch hinterfragen (Einfluss der medialen Präsentationsformen reflektieren, unzulässige Vereinfachungen der möglichen Aussagen erkennen, unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erörtern)

Themenbereiche

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart

  • Strichaufzählung
    Nationale und internationale Politik zwischen 1918 und 1945, zB Friedensverträge, Krisen der Zwischenkriegszeit, Zweiter Weltkrieg
  • Strichaufzählung
    demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien in Europa; Darstellung von Ideologien in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    nationalsozialistisches System und Holocaust; Erinnerungskulturen im Umgang mit dem Holocaust
  • Strichaufzählung
    das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit kritisch systematisch hinterfragen (de-konstruieren)
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen der Vergangenheit (zB inhaltliche Gewichtungen, Argumentationslinien, Erzähllogik) analysieren

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlegende erkenntnistheoretische Prinzipien des Historischen kennen und anwenden (verschiedene Perspektiven in historischen Quellen und Darstellungen identifizieren und hinterfragen/ Perspektivität; bewusste Auswahlentscheidungen hinsichtlich Themen, Quellen, Forschungsfragen, Zielgruppen usw. in historischen Darstellungen erkennen/ Selektivität; Geschichte als eine Betrachtung, die im Nachhinein geschieht, wahrnehmen und deren Auswirkung reflektieren/ Retroperspektivität)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit hinsichtlich angebotener Orientierungsmuster für die Gegenwart und Zukunft befragen
  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Demokratische Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen (zB Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblattaktionen, Petitionen) konzipieren und/oder anwenden, insbesondere Formen schulischer und außerschulischer Mitbestimmung
  • Strichaufzählung
    Medien nutzen, um eigene politische Meinungen und Anliegen zu verbreiten (zB über Leserbriefe, Postings)
  • Strichaufzählung
    Differenzierte politische Diskussionen führen
  • Strichaufzählung
    Kontakte zu Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit (Politikerinnen und Politiker, NGOs, usw.) aufnehmen sowie Angebote von politischen Organisationen nutzen können

Themenbereiche

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart

  • Strichaufzählung
    soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche, geschlechterbezogene und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien, zB Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich; kritischer Vergleich von Geschichtsschulbuchdarstellungen zum gleichen Thema
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche Veränderungen nach 1945 und ihre Auswirkungen auf den Alltag
  • Strichaufzählung
    politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Erstellen verschiedener Darstellungen der Vergangenheit in verschiedenen medialen Formen (zB Sachtext, Plakat, Video) zur gleichen Materialgrundlage (Quellen und Darstellungen) erproben
  • Strichaufzählung
    Perspektivität, Intention und Bewertungen in Darstellungen der Vergangenheit feststellen sowie deren Entstehungskontext berücksichtigen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Historischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Politischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der sozialwissenschaftlichen Forschung beachten (zB Vollständigkeit der Datenerhebung, Eignung und Verlässlichkeit von Messverfahren, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse)

Politikbezogene Methodenkompetenz

  • Strichaufzählung
    Selbstständig Informationen zu politischen Themen gewinnen, um damit ein eigenes mediales Produkt der politischen Artikulation zu erstellen
  • Strichaufzählung
    Medienspezifik bei der Erstellung von eigenen medialen Produkten der politischen Artikulation beachten (Plakate, Social Media, Demonstrationsbanner, etc.)

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Alleine oder mit anderen für gemeinsame und/oder für die Interessen anderer eintreten sowie eingegangene Kompromisse akzeptieren
  • Strichaufzählung
    Sich an politischen Prozessen verantwortungsbewusst beteiligen

Themenbereiche

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische

  • Strichaufzählung
    Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert
  • Strichaufzählung
    das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich
  • Strichaufzählung
    europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale
  • Strichaufzählung
    Rolle der (Neuen) Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft; Geschichtsdarstellungen in Neuen Medien

8. Semester:

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Einfluss der Fragestellung auf die Darstellung erkennen

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Die Aussagen der Darstellung der Vergangenheit mit den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft (Fachtexte) vergleichen

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Mögliche Gründe für vorgeschlagene Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Vorliegende Urteile hinsichtlich ihres Entstehungskontextes auf ihre Kompatibilität mit Grund- und Freiheitsrechten (insbesondere Menschenrechte) überprüfen
  • Strichaufzählung
    Folgen von Entscheidungen und Urteilen abschätzen

Themenbereiche

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische

  • Strichaufzählung
    Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen
  • Strichaufzählung
    emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 in Österreich, Europa und der Welt, zB Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes Geographie und wirtschaftliche Bildung (GWB) steht der Mensch. Der GWB-Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Jugendlichen und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Schülerinnen und Schüler in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des GWB-Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung.

Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der GWB-Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei Schülerinnen und Schülern ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Schülerinnen und Schüler zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen.

Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.

Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Schülerinnen und Schüler, Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im GWB-Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich römisch eins (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche römisch zwei (Anwendung und Transfer) sowie römisch drei (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des GWB-Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt.

Basiskonzepte im GWB-Unterricht

Im semestrierten Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus.

Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Schülerinnen und Schüler lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Schülerinnen und Schüler Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln.

Folgende Basiskonzepte werden für den GWB-Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet.

Raumkonstruktion und Raumkonzepte

Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im GWB-Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden.

Regionalisierung und Zonierung

Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden.

Diversität und Disparität

Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa, wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Schülerinnen und Schüler sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern.

Maßstäblichkeit

Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Schülerinnen und Schüler zu setzen.

Wahrnehmung und Darstellung

Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (zB mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Schülerinnen und Schüler sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden.

Nachhaltigkeit und Lebensqualität

Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen GWB-Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden GWB-Unterricht vorrangig sein.

Interessen, Konflikte und Macht

Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Schülerinnen und Schüler sollen sich über Gewinner/innen und Verlierer/innen von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteur/innen in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Schülerinnen und Schüler selbst betreffen, Raum gegeben werden.

Arbeit, Produktion und Konsum

Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsumentinnen und Konsumenten oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Schülerinnen und Schüler durchschaubar gemacht werden sollen.

Märkte, Regulierung und Deregulierung

Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Schülerinnen und Schüler liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-) Regulierung.

Wachstum und Krise

Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll Sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der GWB-Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Schülerinnen und Schüler bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes.

Mensch- Umwelt Beziehungen

Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind.

Geoökosysteme

Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Schülerinnen und Schüler sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen.

Kontingenz

Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Schülerinnen und Schüler lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im GWB-Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (zB Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (zB Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen)

Mensch und Gesellschaft

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung

Natur und Technik

Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Gesundheit und Bewegung

Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft.

Kreativität und Gestaltung

Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt

Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren

  • Strichaufzählung
    Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren
  • Strichaufzählung
    Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren

Geoökosysteme der Erde analysieren

  • Strichaufzählung
    Klimadaten in Diagramme umsetzen
  • Strichaufzählung
    Klimagliederungen der Erde vergleichen und hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Klima, Relief, Boden, Wasser und Vegetation analysieren
  • Strichaufzählung
    Geoökosysteme und deren anthropogene Überformung erklären

Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren

  • Strichaufzählung
    Die heutige und die mögliche zukünftige Verteilung der Weltbevölkerung darstellen
  • Strichaufzählung
    Dynamik der Weltbevölkerung analysieren
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen der räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften diskutieren

Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Markt und Marktversagen erläutern
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde darstellen
  • Strichaufzählung
    Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheiten beurteilen (politisches Handeln, Ressourcen, weltwirtschaftliche Strukturen)
  • Strichaufzählung
    Die Produktion von Bedürfnissen hinsichtlich Konzepten der Nachhaltigkeit bewerten

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren

  • Strichaufzählung
    Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze, usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Folgen von Naturereignissen aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges beurteilen
  • Strichaufzählung
    Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren

  • Strichaufzählung
    Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen
  • Strichaufzählung
    Europa-Konzepte kritisch reflektieren

Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche und politische Entwicklungen im europäischen Kontext erläutern und deren Bedeutung für das eigene Leben hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Migrationen in und nach Europa erörtern
  • Strichaufzählung
    Chancen der europäischen Bildungs- und Arbeitsmärkte für die eigene Lebens- und Berufsplanung erkennen

Außerwert-und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen

  • Strichaufzählung
    Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential untersuchen
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Wandel landwirtschaftlicher und industrieller Produktionsbedingungen in Europa vergleichen
  • Strichaufzählung
    Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern
  • Strichaufzählung
    Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen
  • Strichaufzählung
    Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten

Regionale Entwicklungspfade vergleichen

  • Strichaufzählung
    Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen
  • Strichaufzählung
    (National) Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern

  • Strichaufzählung
    Qualitäten österreichischer Grenzen seit dem 20. Jahrhundert in ihren diversen Auswirkungen erläutern
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten grenzüberschreitender Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration darstellen

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären

  • Strichaufzählung
    Das Zustandekommen wirtschaftlicher Daten nachvollziehen und deren Aussagekraft beurteilen
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen
  • Strichaufzählung
    Gesamtwirtschaftliche Krisenmomente im Zusammenhang mit divergenten ökonomischen Theorien erklären
  • Strichaufzählung
    Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihre Zielkonflikte als interessensbezogen diskutieren und unterschiedliche Positionen argumentieren

Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen

  • Strichaufzählung
    Vor-und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Entstehung regionaler Disparitäten analysieren
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen regionaler Disparitäten auf das Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern
  • Strichaufzählung
    Außenwirtschaft Österreichs in Zusammenhang mit europäischen und globalen Entwicklungen erörtern
  • Strichaufzählung
    Lebensqualität in Österreich diskutieren
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Industrie und Dienstleistung als wesentliche Basis der Wertschöpfung beschreiben und ihre jetzigen bzw. zukünftigen vernetzten Problemfelder beurteilen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern

  • Strichaufzählung
    Geoökologische Faktoren und Prozesse erklären
  • Strichaufzählung
    Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen
  • Strichaufzählung
    Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern
  • Strichaufzählung
    Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln

Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der österreichischen Bevölkerung darstellen
  • Strichaufzählung
    Mögliche soziale und ökonomische Folgen der Bevölkerungsentwicklung beurteilen
  • Strichaufzählung
    Herausforderungen multikultureller und alternder Bevölkerungen erörtern
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse auf die Lebenssituationen ausgewählter Bevölkerungsgruppen bewerten

Unternehmen und Berufsfelder analysieren

  • Strichaufzählung
    Produkt- und Geschäftsideen für ein eigenes Unternehmen erstellen
  • Strichaufzählung
    Schritte zu einer Unternehmensgründung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Buchhaltung (Einnahmen- Ausgabenrechnung) herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Eigene Möglichkeiten der Wahl von Bildungswegen und Beruf reflektieren
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Betriebliche Kennzahlen interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Grundlagen betrieblichen Managements erfassen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern

  • Strichaufzählung
    Den eigenen Standort bzw. die lokale Betroffenheit in Prozessen der Globalisierung in Bezug auf persönliche Chancen und Risiken analysieren
  • Strichaufzählung
    Globalen Wandel und seine ökonomischen, sozialen und ökologischen Ursachen und Wirkungen – auch hinsichtlich der eigenen Lebenssituation – erörtern
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen ökonomischer Globalisierung diskutieren
  • Strichaufzählung
    Strategien individuell, betrieblich und gesellschaftlich nachhaltigen Handelns entwickeln
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Positionierungsmöglichkeiten von Unternehmen und Regionen in der globalisierten Wirtschaft analysieren

Politische und ökonomische Systeme vergleichen

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen
  • Strichaufzählung
    Formen, Möglichkeiten und Risiken der Entwicklungszusammenarbeit diskutieren
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Wirtschafts- und Regulierungsmodelle vergleichen
  • Strichaufzählung
    Machtverhältnisse in politischen und ökonomischen Systemen analysieren

Politische Gestaltung von Räumen untersuchen

  • Strichaufzählung
    Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen von Räumen und raumbezogenen Identitäten untersuchen
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft entwickeln, zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken

8. Semester:

Lokal –regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der subjektiven Wirklichkeiten in Städten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Soziale Differenzen in urbanen Räumen analysieren
  • Strichaufzählung
    Prozesse von Urbanität und Urbanisierung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft beurteilen
  • Strichaufzählung
    Perspektiven und Beispiele für eine nachhaltige Urbanität entwickeln

Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Geld und Währung analysieren

  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in internationalen Kapitalströmen und Finanzmärkten analysieren
  • Strichaufzählung
    Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.

Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.

Heranwachsende sollen mit dem für das Leben in der Gesellschaft notwendigen Wissen und den entsprechenden Fertigkeiten so ausgestattet werden, dass sie im Sinne von allgemeingebildeten (konstruktiven, engagierten und reflektierenden) Bürgerinnen und Bürgern Mathematik als sinnvolles und brauchbares Instrument ihrer unmittelbaren Lebenswelt erkennen bzw. einsetzen können. In diesem Sinne sollen sie durch den Mathematikunterricht zur Kommunikation mit Expertinnen und Experten und der Allgemeinheit befähigt werden.

Aspekte der Mathematik

Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und Kreativität gefördert.

Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet dabei eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten.

Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen.

Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder.

Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess.

Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation: Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Neben der Erstsprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache.

Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin, ...) eine wichtige Rolle spielt.

Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Die Mathematik stellt eine Fülle von Methoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden.

Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung: Einige Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können mathematisch beschrieben und dadurch besser verstanden werden.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.

Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden.

Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht ist anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.

Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.

Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.

Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.

Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.

Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen.

Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen, Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren.

Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leistungsfeststellungen

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von Formelsammlungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben werden, oder von anderen geeigneten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Jahrgang aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.

Mathematische Kompetenzen

Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen.

Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik.

Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Darstellend-modellierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik zu tun haben. Auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten.
  • Strichaufzählung
    Formal-operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken.
  • Strichaufzählung
    Interpretierend-dokumentierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung mathematischer Darstellungen, Zusammenhänge und Sachverhalte in die Alltagssprache sowie der Deutung und Dokumentation von Ergebnissen zu tun haben.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben. Das Beweisen von Behauptungen oder heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs.

Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion.

  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Grundwissen und Grundfähigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden Begriffen, Verfahren oder Darstellungen. In der Regel sind nur reproduktives mathematisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten erforderlich.
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der mathematische Sachverhalt vielschichtiger ist, sodass Begriffe, Sätze, Verfahren und Darstellungen aus einem oder verschiedenen mathematischen Gebieten oder unterschiedliche mathematische Tätigkeiten in geeigneter Weise miteinander verbunden werden müssen.
  • Strichaufzählung
    Problemlösen und Reflektieren: Problemlösen baut auf Eigentätigkeit und heuristischen Strategien in nicht vertrauten Situationen auf. Reflektieren meint das Nachdenken über Zusammenhänge, die sich aus dem dargelegten mathematischen Sachverhalt nicht von selbst ergeben. Reflexionswissen ist ein anhand entsprechender Nachdenkprozesse entwickeltes Wissen über Mathematik.

Aufbauender Charakter – Sicherung der Nachhaltigkeit

Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Mengen, Zahlen und Rechengesetze

  • Strichaufzählung
    Grundlegende Begriffe über Aussagen und Mengen kennen
  • Strichaufzählung
    Über das Erweitern von Zahlenmengen anhand von natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Zahlen, Beträge von Zahlen und Intervalle auf einer Zahlengeraden darstellen können
  • Strichaufzählung
    Zahlen im dekadischen und in einem nichtdekadischen Zahlensystem darstellen können
  • Strichaufzählung
    Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen in anwendungsorientierten Bereichen einsetzen können; Rechenregeln für Zehnerpotenzen kennen
  • Strichaufzählung
    Mit Näherungswerten sinnvoll umgehen können
  • Strichaufzählung
    Terme und Formeln aufstellen und interpretieren können; Umformungsschritte durch Rechengesetze begründen können
  • Strichaufzählung
    Mit Primzahlen und Teilern arbeiten können; Teilbarkeitsfragen untersuchen können

Gleichungen und Gleichungssysteme

  • Strichaufzählung
    Lineare und quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen können; Lösungsfälle untersuchen können
  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen lösen und deren Lösungsfälle untersuchen und geometrisch interpretieren können
  • Strichaufzählung
    Die oben genannten Gleichungen und Gleichungssysteme auf inner- und außermathematische Probleme anwenden können

Funktionen

  • Strichaufzählung
    Abhängigkeiten, die durch reelle Funktionen in einer Variablen erfassbar sind, mittels Termen, Tabellen und Graphen beschreiben und über den Modellcharakter von Funktionen reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Lineare Funktionen beschreiben und untersuchen können
  • Strichaufzählung
    Quadratische Funktionen der Form beschreiben und untersuchen können
  • Strichaufzählung
    Einige weitere nichtlineare Funktionen beschreiben und untersuchen können, zB f(x) = , f(x) = , abschnittweise definierte Funktionen
  • Strichaufzählung
    Formeln in Hinblick auf funktionale Aspekte untersuchen können; direkte und indirekte Proportionalitäten mit Hilfe von Funktionen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Mit Funktionen in anwendungsorientierten Bereichen arbeiten können; Funktionen als mathematische Modelle auffassen können

Trigonometrie

  • Strichaufzählung
    sin(), cos() und tan() definieren und am Einheitskreis darstellen können
  • Strichaufzählung
    Gleichungen der Form sin() = c und cos() = c nach lösen können
  • Strichaufzählung
    Berechnungen an rechtwinkeligen und allgemeinen Dreiecken, an Figuren und Körpern (auch mittels Sinus- und Cosinussatz) durchführen können
  • Strichaufzählung
    Polarkoordinaten verwenden können

Vektoren und analytische Geometrie in ²

  • Strichaufzählung
    Vektoren addieren, subtrahieren, mit reellen Zahlen multiplizieren und diese Rechenoperationen geometrisch veranschaulichen können
  • Strichaufzählung
    Einheitsvektoren und Normalvektoren ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Mit dem Skalarprodukt arbeiten können; den Winkel zwischen zwei Vektoren ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Geraden durch Parameterdarstellungen in ² und durch Gleichungen (Normalvektordarstellungen) in beschreiben, Geraden schneiden und die gegenseitige Lage von Geraden ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Abstände ermitteln können (Punkt-Punkt, Punkt-Gerade)

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Potenzen, Wurzeln und Logarithmen; Ungleichungen

  • Strichaufzählung
    Potenzen (mit natürlichen, ganzen, rationalen bzw. reellen Exponenten), Wurzeln und Logarithmen definieren können; entsprechende Rechenregeln kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Mit Ungleichungen in einer Variablen arbeiten und diese lösen können

Reelle Funktionen

  • Strichaufzählung
    Funktionen folgender Arten definieren und darstellen können; typische Formen ihrer Graphen skizzieren können; charakteristische Eigenschaften angeben und im Kontext deuten können
    • Strichaufzählung
      Potenzfunktionen:

                  

  • Strichaufzählung
    Polynomfunktionen:

                  

  • Strichaufzählung
    Exponentialfunktionen:

                  ;

  • Strichaufzählung
    Logarithmusfunktionen:

                  ;

  • Strichaufzählung
    Winkelfunktionen:

                  ; ; ;

  • Strichaufzählung
    Reelle Funktionen untersuchen können (Monotonie, lokale und globale Extremstellen, Symmetrie, Periodizität)
  • Strichaufzählung
    Verkettungen von Funktionen kennen; Umkehrfunktionen kennen
  • Strichaufzählung
    Die Veränderung des Graphen einer Funktion f beschreiben können, wenn man von f(x) zu c ∙ f(x), f(x) + c, f(x + c), bzw. f(c ∙ x) übergeht
  • Strichaufzählung
    Änderungen von Größen durch Änderungsmaße beschreiben können (absolute und relative Änderung, mittlere Änderungsrate, Änderungsfaktor)
  • Strichaufzählung
    Die oben genannten Typen reeller Funktionen, insbesondere Exponentialfunktionen, in außermathematischen Situationen anwenden können; Funktionen als Modelle auffassen, Modelle vergleichen und Grenzen von Modellbildungen reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Reelle Funktionen in mehreren Variablen kennen; Funktionen in Formeln erkennen können; den allgemeinen Funktionsbegriff kennen (, wobei A und B beliebige Mengen sind)

Folgen

  • Strichaufzählung
    Zahlenfolgen als auf bzw. * definierte reelle Funktionen kennen (insbesondere arithmetische Folgen als lineare Funktionen und geometrische Folgen als Exponentialfunktionen); sie durch explizite und rekursive Bildungsgesetze darstellen und in außermathematischen Bereichen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Folgen kennen und untersuchen können (Monotonie, Beschränktheit, Grenzwert)

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Reihen

  • Strichaufzählung
    Summen endlicher arithmetischer und geometrischer Reihen berechnen können
  • Strichaufzählung
    Summen unendlicher Reihen definieren und für konvergente geometrische Reihen berechnen können

Vektoren und analytische Geometrie in ³; Vektoren in n

  • Strichaufzählung
    Die aus der zweidimensionalen analytischen Geometrie bekannten Begriffe und Methoden auf den dreidimensionalen Fall übertragen können (insbesondere Geraden durch Parameterdarstellungen beschreiben können)
  • Strichaufzählung
    Normalvektoren ermitteln können; Ebenen durch Parameterdarstellungen bzw. Gleichungen (Normalvektordarstellungen) beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in drei Variablen lösen können
  • Strichaufzählung
    Vektoren in n und deren Rechenoperationen kennen, in Anwendungskontexten interpretieren und verständig einsetzen können

Beschreibende Statistik; Wahrscheinlichkeit

  • Strichaufzählung
    Darstellungen und Kennzahlen der beschreibenden Statistik kennen und damit arbeiten können
  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Zufallsversuch, Ereignis und Wahrscheinlichkeit kennen; Methoden zur Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten kennen: Bestimmung eines relativen Anteils, Ermittlung einer relativen Häufigkeit durch eine Versuchsserie, Angabe des subjektiven Vertrauens; wissen, dass diese Methoden nur näherungsweise bzw. unsichere Ergebnisse liefern
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen relativen Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten kennen
  • Strichaufzählung
    Mit Wahrscheinlichkeiten rechnen können (Baumdiagramme; Additions- und Multiplikationsregel)
  • Strichaufzählung
    Bedingte Wahrscheinlichkeiten und (stochastische) Unabhängigkeit von Ereignissen kennen
  • Strichaufzählung
    Den Satz von Bayes kennen und anwenden können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Grundlagen der Differentialrechnung anhand von Polynomfunktionen

  • Strichaufzählung
    Einfache Polynomgleichungen vom Grad ≤ 4 im Bereich der reellen Zahlen lösen können (sofern sie in der Differentialrechnung verwendet werden)
  • Strichaufzählung
    Den Differenzenquotienten (die mittlere Änderungsrate) und den Differentialquotienten (die lokale bzw. momentane Änderungsrate) definieren können
  • Strichaufzählung
    Den Differenzen- und Differentialquotienten als Sekanten- bzw. Tangentensteigung sowie in außermathematischen Bereichen deuten können
  • Strichaufzählung
    Den Begriff der Ableitungsfunktion kennen; höhere Ableitungen kennen
  • Strichaufzählung
    Ableitungsregeln für Potenz- und Polynomfunktionen kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Monotonie- und Krümmungsbereiche, Extremstellen, Wendestellen und Sattelstellen (Terrassenstellen) mit Hilfe der Ableitung beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Untersuchungen von Polynomfunktionen in inner- und außermathematischen Bereichen durchführen können; einfache Extremwertaufgaben lösen können (Ermittlung von Extremstellen in einem Intervall)

Kreise, Kugeln, Kegelschnittlinien und andere Kurven

  • Strichaufzählung
    Kreise, Kugeln und Kegelschnittlinien durch Gleichungen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Die gegenseitige Lage von Kreis und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen können; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kreises ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Die gegenseitige Lage von Kegelschnitt und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen können; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kegelschnitts ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Ebene Kurven (allenfalls auch Kurven im Raum) durch Parameterdarstellungen beschreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Erweiterungen und Exaktifizierungen der Differentialrechnung

  • Strichaufzählung
    Ableitungsregeln für Exponential- und Logarithmusfunktionen, Sinus- und Cosinusfunktion kennen
  • Strichaufzählung
    Weitere Ableitungsregeln (insbesondere die Kettenregel) kennen und für Funktionsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Weitere Anwendungen der Differentialrechnung, insbesondere aus Wirtschaft und Naturwissenschaft, durchführen können
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Stetigkeit kennen und erläutern können
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Differenzierbarkeit sowie den Zusammenhang zwischen Differenzierbarkeit und Stetigkeit kennen

Diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilungen

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe „diskrete Zufallsvariable“ und „diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilung“ kennen
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen relativen Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten kennen
  • Strichaufzählung
    Erwartungswert, Varianz und Standardabweichung einer diskreten Zufallsvariablen (Wahrscheinlichkeitsverteilung) kennen und deuten können
  • Strichaufzählung
    Den Binomialkoeffizienten und seine wichtigsten Eigenschaften kennen
  • Strichaufzählung
    Mit diskreten Verteilungen (insbesondere mit der Binomialverteilung) in anwendungsorientierten Bereichen arbeiten können

Komplexe Zahlen

  • Strichaufzählung
    Die Zweckmäßigkeit der Erweiterung der reellen Zahlen erkennen
  • Strichaufzählung
    Komplexe Zahlen in der Form a + b∙i kennen; mit ihnen rechnen und sie zum Lösen von Gleichungen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Den Fundamentalsatz der Algebra kennen
  • Strichaufzählung
    Komplexe Zahlen in Polarform kennen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Grundlagen der Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Das bestimmte Integral kennen und als Zahl „zwischen“ allen Ober- und Untersummen auffassen können sowie näherungsweise als Summe von Produkten auffassen und berechnen können:

         

  • Strichaufzählung
    Größen durch Integrale ausdrücken können, insbesondere als Verallgemeinerungen von Formeln mit Produkten (zB für Flächeninhalte oder zurückgelegte Wege)
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Stammfunktion kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Bestimmte Integrale mit Hilfe von Stammfunktionen unter Verwendung elementarer Integrationsregeln berechnen können

Anwendungen und Exaktifizierungen der Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Das bestimmte Integral in verschiedenen Kontexten deuten und entsprechende Sachverhalte durch Integrale beschreiben können (insbesondere Flächeninhalte, Volumina, Weglängen, Geschwindigkeiten, Arbeit und Energie; allenfalls weitere physikalische Deutungen)
  • Strichaufzählung
    Die Hauptsätze (bzw. den Hauptsatz) der Differential- und Integralrechnung kennen; den Zusammenhang zwischen Differenzieren und Integrieren erläutern können
  • Strichaufzählung
    Das unbestimmte Integral kennen

Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilungen; beurteilende Statistik

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe „stetige Zufallsvariable“ und „stetige Verteilung“ kennen
  • Strichaufzählung
    Die Normalverteilung zur Approximation der Binomialverteilung einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Die Normalverteilung in anwendungsorientierten Bereichen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Konfidenzintervalle ermitteln und interpretieren können
  • Strichaufzählung
    Einfache statistische Hypothesentests durchführen und deren Ergebnisse interpretieren können

Differenzen- und Differentialgleichungen; Grundlagen der Systemdynamik

  • Strichaufzählung
    Diskrete Veränderungen von Größen durch Differenzengleichungen beschreiben und diese im Kontext deuten können
  • Strichaufzählung
    Kontinuierliche Veränderungen von Größen durch Differentialgleichungen beschreiben und diese im Kontext deuten können
  • Strichaufzählung
    Einfache Differentialgleichungen lösen können
  • Strichaufzählung
    Einfache dynamische Systeme mit Hilfe von Diagrammen oder Differenzengleichungen beschreiben und untersuchen können

8. Semester:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher mathematischer Gebiete zu gewinnen

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.

Ziel des Fachs Biologie und Umweltbildung ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.

Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.

Beitrag zu den Bildungsbereichen

Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.

Mensch und Gesellschaft

Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.

Natur und Technik

Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.

Gesundheit und Bewegung

Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.

Kreativität und Gestaltung

Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:

  • Strichaufzählung
    Aneignen von Fachwissen
  • Strichaufzählung
    selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln

Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltbildung werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:

Fachwissen aneignen und kommunizieren

  1. W1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen.
  2. W2:
    Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.
  3. W3:
    Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.
  4. W4:
    Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären.
  5. W5:
    Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern.

Erkenntnisse gewinnen

  1. E1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben.
  2. E2:
    Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten.
  3. E3:
    Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren.
  4. E4:
    Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.
  5. E5:
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Standpunkte begründen und reflektiert handeln

  1. S1:
    Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden.
  2. S2:
    Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten.
  3. S3:
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  4. S4:
    Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren.
  5. S5:
    Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne, …).

Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.

Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens

Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.

Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.

Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.

Basiskonzepte der Biologie

Struktur und Funktion

Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Prinzip der Oberflächenvergrößerung
  • Strichaufzählung
    Schlüssel-Schloss-Prinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenstromprinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenspielerprinzip

Reproduktion

Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Identische Replikation der Erbinformation
  • Strichaufzählung
    Mutation und Rekombination
  • Strichaufzählung
    Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose)
  • Strichaufzählung
    Bildung von Gameten (Meiose)
  • Strichaufzählung
    Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung
  • Strichaufzählung
    Generationenfolge und Evolution in Populationen

Kompartimentierung

Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung)
  • Strichaufzählung
    Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen

Steuerung und Regelung

Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Hormonelle Regulation
  • Strichaufzählung
    Rückkoppelungsmechanismen
  • Strichaufzählung
    Funktion des Nervensystems
  • Strichaufzählung
    Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Assimilation
  • Strichaufzählung
    Dissimilation
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Verdauung und Ausscheidung
  • Strichaufzählung
    Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss
  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe in einem Ökosystem

Information und Kommunikation

Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Erregungsleitung
  • Strichaufzählung
    Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane
  • Strichaufzählung
    Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem)
  • Strichaufzählung
    genetische und epigenetische Information

Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution

Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der Organismen
  • Strichaufzählung
    Veränderlichkeit durch Evolution
  • Strichaufzählung
    Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben
  • Strichaufzählung
    Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen

Schularbeiten

Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teils zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Die Zelle als Grundbaustein der Organismen; Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und Zellstrukturen
  • Strichaufzählung
    Die Mitose und ihre Bedeutung für Wachstum, Zelldifferenzierung und Entstehung vielzelliger Organismen
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Pro-und Eukaryoten; Bedeutung von Mikroorganismen und Pilzen für ökologische Kreisläufe
  • Strichaufzählung
    Biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion
  • Strichaufzählung
    Bau, Fortpflanzung und Lebensweise pflanzlicher Organismen
  • Strichaufzählung
    Stoffwechselvorgänge: Assimilation (Fotosynthese und heterotrophe Assimilation) und Dissimilation (Gärung und Zellatmung)
  • Strichaufzählung
    Ökologie und Nachhaltigkeit: (Welt-)Ernährung, verschiedene Formen der Landwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen
  • Strichaufzählung
    Gesunde und ausgewogene Ernährung

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Information und Kommunikation im Nervensystem (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung, Einfluss von Drogen)
  • Strichaufzählung
    Information und Kommunikation im Hormonsystem
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung
  • Strichaufzählung
    Sexualität als biologisches, soziales und ethisches Phänomen
  • Strichaufzählung
    Embryonalentwicklung beim Menschen und mögliche Fortpflanzungsmanipulationen
  • Strichaufzählung
    Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen)
  • Strichaufzählung
    Umweltprobleme (zB Klimawandel) und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen nachhaltiger Entwicklung
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise des Immunsystems und Auswirkungen von Störungen (zB Allergien, AIDS)
  • Strichaufzählung
    Verhaltensbiologie
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Struktur der Erde, geodynamische Formungskräfte

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

(falls Biologie und Umweltbildung in der 7. Klasse unterrichtet wird)

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Parasitismus und Symbiose
  • Strichaufzählung
    Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Pilze, Einzeller, Vielzeller)
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Beispiele für Infektionskrankheiten, Hygienemaßnahmen und Prophylaxe
  • Strichaufzählung
    Zivilisationserkrankungen (zB Herz-Kreislauferkrankungen, Stresserkrankungen, Krebs)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Rolle der Mikroorganismen für die Gesundheit des Menschen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

(falls Biologie und Umweltbildung in der 7. Klasse unterrichtet wird)

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Bewegungssysteme bei Pflanzen und Tieren
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Skelett und Muskulatur
  • Strichaufzählung
    Entstehung und Ordnung biologischer Vielfalt
  • Strichaufzählung
    Systematik und Taxonomie
  • Strichaufzählung
    Charakteristika nachhaltiger Entwicklung (an Hand eines ausgewählten regionalen und/oder globalen Beispiels)

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Zytologische und molekulare Grundlagen der Vererbung
  • Strichaufzählung
    Biochemische Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität, Epigenetik)
  • Strichaufzählung
    Vererbungsregeln und Humangenetik
  • Strichaufzählung
    Evolutionsmechanismen; chemische und biologische Evolution, Evolutionstheorien

8. Semester:

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Biotechnologische Verfahren, deren Anwendung und mögliche Auswirkungen; Wissenschafts- und Bioethik
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsgeschichte des Menschen
  • Strichaufzählung
    Evolution als Basis für die Vielfalt der Organismen und für den Wandel von Ökosystemen, Organen und zellulären Strukturen

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse):

Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen „Zwiedenken“, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen.

Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden.

Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten.

Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen.

Die Ausbildung von Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilhabe an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte

Mensch und Gesellschaft

Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse

Natur und Technik

Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder

Gesundheit und Bewegung

Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika

Kreativität und Gestaltung

Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse): Basiskonzepte

Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Basiskonzepte verwirklichbar ist:

Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden

Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes

Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonenübertragungen, Elektronenübertragungen bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben

Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden

Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden

Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen

Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen

Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung.

Situiert und an Hand authentischer Probleme lernen

Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.

In vielfältigen Kontexten lernen

Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.

Unter multiplen Perspektiven lernen

Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben.

In einem sozialen Umfeld lernen

Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.

Mit instruktionaler Unterstützung lernen

Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird.

Mit medialer Unterstützung lernen

Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht.

Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern.

Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen.

Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren

Unterschiedliche, relevante Quellen ausfindig machen und daraus fachspezifische Informationen entnehmen

Daten sowie Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik in verschiedenen Formen (Text, Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, Modell, …) unter Verwendung der chemischen Fachsprache adressatengerecht darstellen und erläutern

Fachlich und fachsprachlich korrekt und folgerichtig argumentieren

Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Disziplinen heranziehen, um chemisches Wissen zu organisieren

Die Bedeutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Modelle für die Entwicklung von Zivilisation und Kultur darstellen, erläutern und diskutieren

Die Bedeutung chemischer Vorgänge und Phänomene darstellen, erläutern und diskutieren

Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren

Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) durchführen und protokollieren

Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren

Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) planen

Naturwissenschaftliche Modelle verwenden, um Daten und Ergebnisse von Untersuchungen sowie Vorgänge und Zusammenhänge zu erklären

Zu Vorgängen und Phänomenen in Natur und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen und Problemstellungen definieren, die mit Hilfe naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Untersuchungen bearbeitet bzw. überprüft werden können

Auf der Basis von Daten und Untersuchungsergebnissen sowie deren Interpretation Hypothesen über Vorgänge und Zusammenhänge aufstellen

Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine konkrete Frage, Vermutung oder Problemstellung kritisch betrachten

Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln

Fachlich begründete Bewertungskriterien wiedergeben

Chemische Fragestellungen und Argumentationen erkennen

Konkurrierende Interpretationsmöglichkeiten gegeneinander abwägen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen

Daten, Fakten und Ergebnisse aus verschiedenen Quellen sowie Schlussfolgerungen kritisch hinterfragen und Gründe für deren Annahme oder Verwerfung angeben

Einen Problemlöseprozess oder ein Modell kritisch reflektieren und gegebenenfalls Alternativen entwickeln

Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft einschätzen

Entscheidungen in gesellschaftlich relevanten Fragen aus naturwissenschaftlicher Sicht begründen und bewerten

Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze für alle realgymnasialen Schulformen.

Semesterübergreifende Kompetenzen

Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, dh. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können.

Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher ist die Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft.

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Modellbildung

Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept).

An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen.

Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern.

Die Modelle der chemischen Bindung (inkl. delokalisierter Elektronensysteme) und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen.

Strukturen

Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept).

Durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung an Hand von Stoffen mit kovalenten Bindungen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen.

Kenntnis der Modellvorstellungen über Molekülgeometrien und Hybridisierung anwenden.

Substanz und Energie

Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept).

Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern.

An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen.

Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Gleichgewicht

Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept).

Das Massenwirkungsgesetz auch auf Lösungsgleichgewichte und Komplexbildungsgleichgewichte anwenden.

Übertragung

Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept)

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten und Redoxreaktionen erläutern

Kenntnisse über Redoxreaktionen auf Aufgabenstellungen zu elektrochemischen Vorgängen anwenden

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Gleichgewichtsreaktionen und elektrochemische Prozesse quantitativ beschreiben

Umgang mit Materie

Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben.

Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen.

Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe erklären.

Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen.

Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben.

Chemische Vorgänge im Haushalt in Abhängigkeit von den beteiligten Substanzen erklären.

Gewinnung und Verwendung von Metallen und keramischen Stoffen sowie Wiederverwertung von Metallen darstellen.

Ausgewählte chemische Analysenmethoden durchführen und die Ergebnisse interpretieren.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Struktur und Reaktion

Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben.

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden.

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben.

Substanz und Energie

Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen.

Ausgewählte Stoffwechselprozesse skizzieren.

Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von makromolekularen Stoffen darstellen.

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Nachwachsende Rohstoffe angeben und mit fossilen Rohstoffen vergleichen.

8. Semester:

Chemische Grundlagen des Lebens

Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind.

Die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung an Beispielen aus der Lebensmittelchemie diskutieren.

Durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen zu Ernährungsempfehlungen Stellung beziehen.

Gesundheitsfördernden und bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt am Beispiel von Genussmitteln und Drogen diskutieren.

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik:

  • Strichaufzählung
    Struktur und Funktion biologischer Membranen beschreiben
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Pharmakologie und Toxikologie an ausgewählten Beispielen darstellen

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl.

Ziel des Physikunterrichts ist, dass Schülerinnen und Schüler über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Schülerinnen und Schülern erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können.

Mensch und Gesellschaft

Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln; Berufswahl.

Natur und Technik

Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen.

Gesundheit und Bewegung

Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen.

Kreativität und Gestaltung

Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung in folgenden Semestern vertieft und erweitert.

W: Fachwissen

In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Schülerinnen und Schüler zeigen Kompetenzen dadurch, dass sie

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen,
  • Strichaufzählung
    mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen,
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, formale Zusammenhänge, Modelle, ...) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Fachwissen in unterschiedlichen Kontexten anwenden.

E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung

In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch, dass sie

  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen,
  • Strichaufzählung
    zu Fragestellungen eine passende Untersuchung oder ein Experiment planen, durchführen und protokollieren,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen naturwissenschaftlicher Untersuchungen oder Experimente Daten aufnehmen und analysieren (ordnen, vergleichen, messen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen),
  • Strichaufzählung
    Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren.

S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten

In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch, dass sie

  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst handeln zu können,
  • Strichaufzählung
    Naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlich verlässlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (zB ökonomisch, ökologisch, ethisch) reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen.

Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt:

  • Strichaufzählung
    Reproduktions- und Transferleistungen
  • Strichaufzählung
    Reflexion und Problemlösung

Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze:

Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Jugendlichen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen.

Im Physikunterricht sind moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung) sowie außerschulische Lernorte einzubeziehen.

Schularbeiten

Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teils zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

an Schulen mit mehr als sieben Wochenstunden Physikunterricht in der Oberstufe

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum

Mechanik I: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Gravitation

Thermodynamik: Energie, Energieerhaltung, Teilchenmodell, Entropie, thermodynamische Hauptsätze, nachhaltiger Umgang mit Energie

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Mechanik II: Impulserhaltung; Rotation und Drehimpulserhaltung

Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung, Reflexion und Brechung, Beugung und Interferenz, Resonanz, stehende Wellen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand

Elektrische Energie: Elektrische Energie und Leistung, Energiebereitstellung durch Batterien, Photovoltaik usw.

Felder: Grundphänomene statischer elektrischer und magnetischer Felder, Feldbegriff, Ladungen als Ursache elektrischer Felder, Ströme als Ursache magnetischer Felder

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion

Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie

Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Wellenoptik, sichtbarer und nicht sichtbarer Teil des elektromagnetischen Spektrums

Strahlungshaushalt der Erde

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle

Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt, Doppelspaltexperiment, Heisenberg’sche Unschärferelation, statistische Deutung

Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, Kernfusion und -spaltung; medizinische und technische Anwendungen

Relativitätstheorie: Konzepte der speziellen Relativitätstheorie, Grundidee der allgemeinen Relativitätstheorie

Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Standardmodell, Anfänge des Universums

8. Semester:

Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

an Schulen mit bis zu sieben Wochenstunden Physikunterricht in der Oberstufe

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum

Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impulserhaltung

Energieerhaltung und Grundlagen der Thermodynamik

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften

Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion

Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie

Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Strahlungshaushalt der Erde

Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle

Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt

Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen

Relativitätstheorie: Grundideen der speziellen Relativitätstheorie

Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Anfänge des Universums

8. Semester:

Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse):

Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemeinbildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation
  • Strichaufzählung
    die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme
  • Strichaufzählung
    das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern die Orientierung im Raum und das Erkennen bzw. die Kenntnis geometrischer Zusammenhänge
  • Strichaufzählung
    die Darstellende Geometrie bildet eine Brücke zwischen realen Objekten der Umwelt und idealisierten räumlichen Modellen und ermöglicht die Übertragung von der Realität in die räumliche Vorstellung
  • Strichaufzählung
    das Arbeiten mit abstrahierten und virtuellen geometrischen Objekten fördert im hohen Maße das räumliche Vorstellungsvermögen

Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Weiterentwicklung der Raumvorstellung und die Förderung des Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    die Strukturierung des konstruktiven Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum Bearbeiten und Lösen räumlicher Aufgaben mit adäquaten geometrischen Verfahren sowie zum Erstellen geeigneter Dokumentationen unter Verwendung der geometrischen Fachsprache
  • Strichaufzählung
    das Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und Vertiefung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten und Lösen neuer geometrischer Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen
  • Strichaufzählung
    das Vermögen, Handskizzen, klassisch konstruktive Methoden sowie 3D-CAD-Software sinnvoll einzusetzen
  • Strichaufzählung
    das Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    das Erkennen von Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel

Mensch und Gesellschaft

Vorbereitung auf die Berufswelt und weiterführende Ausbildung; Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten

Natur und Technik

Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten

Gesundheit und Bewegung

Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale

Kreativität und Gestaltung

Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse):

Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler werden geometrische Grundbegriffe erarbeitet. Das ermöglicht den Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung.
  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale Objekte werden hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten analysiert und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter beschrieben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.
  • Strichaufzählung
    Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – erarbeitet werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben wird die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit gefördert. Zur Stützung der Raumanschauung werden axonometrische Risse und Handskizzen verwendet.
  • Strichaufzählung
    Freihandzeichnungen begleiten den gesamten Unterricht. Dabei wird auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln geachtet. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten wird durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen unterstützt.
  • Strichaufzählung
    Die Auswahl der Aufgaben hat so zu erfolgen, dass für ihre Bearbeitung eine ausgewogene Aufteilung zwischen klassisch-konstruktiven und computerunterstützten Methoden erforderlich ist. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt bei beiden Methoden die Nachvollziehbarkeit.
  • Strichaufzählung
    Die erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind in den nachfolgenden Semestern zu strukturieren und zu festigen. Neu erworbene Kompetenzen sind stets in Kontext zu bereits früher erworbenen zu stellen.
  • Strichaufzählung
    Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe werden auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie verwendet. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, wird geometrisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt.

Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie

Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension.

  • Strichaufzählung
    Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte aus Darstellender Geometrie wider.
  • Strichaufzählung
    Die Komplexitätsdimension beschreibt die zur Lösung geometrischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen hinsichtlich der Vernetzung von Grund- und Reflexionswissen.

Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert.

Bereiche der Handlungsdimension

Analysieren, Modellbilden und Planen (H1):

  • Strichaufzählung
    Analysieren meint das Erkennen der räumlichen Gesamtsituation und der geometrischen Zusammenhänge, sowie das Zerlegen von Raumobjekten in Teilobjekte, das Erfassen von Relationen und Transformationen.
  • Strichaufzählung
    Modellbilden meint das Übertragen der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse in eine idealisierte, vereinfachte, abstrahierte Repräsentationsform.
  • Strichaufzählung
    Planen meint das Auffinden und Auswählen von Strategien, die zur konkreten Erzeugung eines Modells bzw. der Lösung einer geometrischen Aufgabe führen.

Operieren (H2):

  • Strichaufzählung
    Operieren meint – nach erfolgter Analyse, Modellbildung und Planung – die korrekte, sinnvolle und effiziente Durchführung von Konstruktionsabläufen mit geeigneten Medien und Visualisierungsformen (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, reale und virtuelle Modelle, CAD-Konstruktion). Operieren schließt die verständige und zweckmäßige Verwendung von 3D-CAD-Software mit ein.

Interpretieren (H3):

  • Strichaufzählung
    Interpretieren meint das Erfassen und mentale Erzeugen dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen.

Argumentieren und Begründen (H4):

  • Strichaufzählung
    Argumentieren meint das Anführen von geometrischen Überlegungen, die für oder gegen eine bestimmte Sichtweise/Entscheidung sprechen. Argumentieren erfordert eine korrekte und adäquate Verwendung der geometrischen Fachsprache.
  • Strichaufzählung
    Begründen meint die Angabe einer plausiblen Argumentation bzw. Argumentationskette, die zu bestimmten Schlussfolgerungen oder Entscheidungen führt.

Bereiche der Inhaltsdimension

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1):

  • Strichaufzählung
    Koordinatensysteme, lineare Grundelemente, Kurven, Flächen, Volumsmodelle, differentialgeometrische Eigenschaften

Relationen zwischen Objekten (I2):

  • Strichaufzählung
    Schnitte, Boolesche Operationen, Maßrelationen

Transformationen (I3):

  • Strichaufzählung
    Schiebung, Drehung, Spiegelung, Skalierung

Abbildungen und Risse (I4):

  • Strichaufzählung
    Projektion und Riss, Parallelrisse, Schatten in Parallelrissen, Zentralrisse

Bereiche der Komplexitätsdimension

Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1):

  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden geometrischen Begriffen, Objekten und Verfahren. In der Regel sind reproduktives geometrisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen bzw. Fertigkeiten erforderlich.

Herstellen von Verbindungen (K2):

  • Strichaufzählung
    Das Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der geometrische Sachverhalt vielschichtiger ist, so dass eine Kombination von mehreren Inhalts- und Handlungsbereichen zur Bearbeitung notwendig ist.

Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3):

  • Strichaufzählung
    Reflektieren meint das Nachdenken über geometrische Zusammenhänge, die aus dem dargelegten Sachverhalt nicht unmittelbar ablesbar sind.
  • Strichaufzählung
    Reflexionswissen ist ein durch entsprechende Nachdenkprozesse und daraus folgende Schlüsse entwickeltes Wissen.

Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2).

Sicherung des Unterrichtsertrages/Schularbeiten

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert.

Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in allen Semestern relevant:

  • Strichaufzählung
    Einsetzen der Raumvorstellung bei der Bearbeitung von raumgeometrischen Aufgabenstellungen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln, Vertiefen und Strukturieren des konstruktiven Raumdenkens durch die Beschäftigung mit geometrischen Fragestellungen
  • Strichaufzählung
    Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von geometrisch richtigen Freihandskizzen
  • Strichaufzählung
    Auswählen der geeigneten Werkzeuge (klassisch-konstruktiv oder computergestützt) und geeigneter Darstellungsformen (Freihandskizzen, Parallelrisse und Zentralrisse)
  • Strichaufzählung
    Übersetzen von realen Situationen in geometrische Modelle
  • Strichaufzählung
    Ermitteln der räumlichen Verhältnisse aus unterschiedlichen Darstellungen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    Planen von Lösungsstrategien und Sequenzieren des gewählten Lösungswegs
  • Strichaufzählung
    Kommunizieren über geometrische Sachverhalte unter Verwendung der adäquaten Fachsprache

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Koordinatensystemen (zB Koordinatenwege, Wechsel zwischen Koordinatensystemen)
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Positionierungen von Koordinatensystemen und geometrischen Objekten zueinander

Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen von Grundkörpern und besonderen Polyedern sowie deren Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von geometrischen Grundkörpern und Polyedern als Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen von Grundkörpern und Polyedern sowie Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells eines aus Grundkörpern zusammengesetzten Objekts aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von geeigneten geometrischen Grundkörpern und Polyedern sprechen

Relationen zwischen Objekten

Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Analysieren der Relationen zwischen geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schnitten
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Schnitte

Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz):

  • Strichaufzählung
    Kennen der Booleschen Operationen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Booleschen Operationen

Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf Relationen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Booleschen Operationen beim Modellieren mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Boolescher Operationen

Transformationen

Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Analysieren der obigen Transformationen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Durchführen obiger Transformationen

Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf obige Transformationen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Durchführung obiger Transformationen
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Raumtransformationen zur Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Transformationen beim Modellieren von geometrischen Objekten aus Grundkörpern

Abbildungen und Risse

Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen von Projektionen und Rissen und ihrer grundlegenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erfassen der geometrischen Bedeutung von Kontur und Umriss

Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger Risse und ihrer grundlegenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen, zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen von linearen Grundelementen und (zusammengesetzten) Grundkörpern unter Berücksichtigung der Sichtbarkeit
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle von zusammengesetzten Grundkörpern aus zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Risse

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger Kurven und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Kennen und Ermitteln von Parameterdarstellungen und Tangenten obiger Kurven
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Kurven mit geeigneten Medien (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, CAD-Konstruktion)
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells von Kurven aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung bestimmter Kurven sprechen

Arbeiten mit Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt im Hinblick auf mögliche Erzeugungen durch Rotation und Extrusion
  • Strichaufzählung
    Erzeugen obiger Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Volumskörper aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Rotation und Extrusion zur Erzeugung von bestimmten Volumsmodellen sprechen

Relationen zwischen Objekten und Transformationen

Bearbeiten von komplexen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):

  • Strichaufzählung
    Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre gegenseitige Lage
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lageaufgaben
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Lageaufgaben (zB Schnitten) in anschaulichen Parallelrissen
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Lagerelationen zwischen geometrischen Objekten aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen

Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen:

  • Strichaufzählung
    Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre Lage- und Maßrelationen
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben
  • Strichaufzählung
    Durchführen von einfachen Lageaufgaben in zugeordneten Normalrissen
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Lage- und Maßrelationen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben

Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle:

  • Strichaufzählung
    Analysieren von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte verwendet werden können
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen geeigneter Relationen und Transformationen zur Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen zur Erzeugung mentaler komplexer geometrischer Modelle
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter Relationen und Transformationen bei der Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte

Abbildungen und Risse

Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der grundlegenden Begriffe und Eigenschaften der Parallelbeleuchtung im Hinblick auf Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen und Parallelrissen im Zusammenhang mit Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Raumsituation aus Parallelrissen von Objekten und deren Schatten
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Konstruktionsprinzipien zur Durchführung von Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Angeben von Argumenten, die für oder gegen bestimmte Interpretationen der Schattendarstellung sprechen

Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen der oben angeführten Flächen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen obiger Flächen und Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Flächenmodellen mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle von Flächen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Flächen- und Volumsmodellen sprechen

Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der oben angeführten Begriffe und deren Bedeutung
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Tangentialebenen und Flächennormalen von Drehflächen
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Umrissen von Flächen in unterschiedlichen Darstellungsformen

Relationen zwischen Objekten und Transformationen

Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der Relationen zwischen Flächen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die Ermittlung der Schnittkurven von Flächen
  • Strichaufzählung
    Durchführen ebener Kugelschnitte
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Schnittkurven von Flächen (punkt- und tangentenweise)
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen, die bei der Erzeugung mentaler Modelle von Kugel- und Flächenstücken erforderlich sind
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung obiger Schnittaufgaben

Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der Relationen zwischen komplexeren geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schnitt- und Vereinigungsaufgaben und geeigneten Transformationen zur Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte erforderlich sind
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Erzeugung und Bearbeitung obiger Objekte im Hinblick auf Relationen und Transformationen

Abbildungen und Risse

Herstellen von Normalrissen von Kreisen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der grundlegenden Eigenschaften der Normalrisse von Kreisen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren der Normalrisse von Kreisen

Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren:

  • Strichaufzählung
    Kennen der charakteristischen Begriffe und Eigenschaften von Zentralrissen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren von Zentralrissen einfacher geometrischer Objekte im Durchschnittverfahren
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Raumsituation aus Zentralrissen (zB aus Fotografien)
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Ansichten (zB Lage von Aug- und Hauptpunkt)

Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

8. Semester:

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften, Relationen zwischen Objekten, Transformationen, Abbildungen und Risse

Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der raumgeometrischen Problemstellungen im Hinblick auf geometrische Objekte, Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Auswählen der geeigneten Darstellungsform und Positionierung der geometrischen Objekte bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Erzeugen der Lösung raumgeometrischer Problemstellungen mit Hilfe geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Erfassen raumgeometrischer Problemstellungen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen sowie der Wahl geeigneter Darstellungsformen bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen

Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten

HAUSHALTSÖKONOMIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. und 6. Klasse):

Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar.

Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.

Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.

Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.

Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.

Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.

Mensch und Gesellschaft

Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen.

Natur und Technik

Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien

Gesundheit und Bewegung

Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale)

Kreativität und Gestaltung

Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien

Didaktische Grundsätze (5. und 6. Klasse):

Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen.

Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen.

Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Schülerinnen und Schülern.

Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.

Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs-und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln.

Kompetenzmodell für Haushaltsökonomie und Ernährung

Das Kompetenzmodell für Haushaltökonomie und Ernährung sieht fünf übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche vor, die die Bildungsziele des Faches Haushaltsökonomie und Ernährung abbilden. In den einzelnen Semestern werden diese Kompetenzbereiche durch Teilkompetenzen genau beschrieben, die eine Verknüpfung von Handlung und Inhalt darstellen.

Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten
  • Strichaufzählung
    Ressourcen verantwortungsbewusst managen
  • Strichaufzählung
    Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden
  • Strichaufzählung
    Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen
  • Strichaufzählung
    Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushalts erklären, Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit erkennen und bewerten sowie soziokulturelle Einflüsse auf die eigenen Konsumgewohnheiten erkennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    konsumrelevante Informationen für den Einkauf beschaffen und nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten sowie Sicherheitshinweise erkennen und beachten
  • Strichaufzählung
    Marketingmaßnahmen von Produktinformationen unterscheiden und Vertriebswege beschreiben
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien für Nachhaltigkeit und Gesundheit von Produkten und Dienstleistungen nennen und beurteilen sowie Reboundeffekte anhand ausgewählter Produktgruppen ableiten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    den privaten Haushalt als reproduktives und sozio-ökonomisches System verstehen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der Ressourcen (Zeit, Geld, Güter, Umwelt, Arbeitskraft) für Privathaushalte beschreiben und die wechselseitigen Einflüsse auf Gesellschaft und Wirtschaft erkennen und an Beispielen nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erläutern und Arbeitsvorgänge des privaten Haushalts planen und organisieren
  • Strichaufzählung
    Strategien zum kurz-, mittel- und langfristigen Finanzmanagement im Privathaushalt skizzieren
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit einer aktiven Teilnahme am Markt erkennen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst positionieren können
  • Strichaufzählung
    wichtige gesetzliche Regelungen des Konsumentenrechts kennen, an ausgewählten Beispielen anwenden und argumentieren können
  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Faktoren und ihre regionalen und globalen Auswirkungen erkennen und einen nachhaltigen dh. ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil entwickeln
  • Strichaufzählung
    die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Wohnens erkennen und bewerten

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen

  • Strichaufzählung
    Essgewohnheiten in Bezug auf Tradition, Kultur und Religion nennen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit beschreiben sowie verantwortliches Handeln bezüglich sozialem, psychischem und körperlichem Wohlbefinden diskutieren
  • Strichaufzählung
    den eigenen Energie- und Nährstoffbedarf berechnen
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle und sensorische Einflüsse auf die eigenen Ernährungsgewohnheiten wahrnehmen und beschreiben

Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung erklären und fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit aufzeigen
  • Strichaufzählung
    energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben sowie Ernährungsempfehlungen kennen und kritisch beurteilen
  • Strichaufzählung
    energieliefernde Lebensmittel und ihre Eigenschaften benennen sowie ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    Ernährungsprotokolle, Ernährungserhebungen, Fallstudien und ernährungswissenschaftliche Quellen auswerten
  • Strichaufzählung
    nachhaltige und gesundheitsfördernde Kriterien von Produkten und Ernährungsformen erläutern
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für Qualität schaffen und bewerten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    bei der Auswahl von Lebensmitteln und Speisen auf Regionalität und Saisonalität sowie auf Verarbeitung und Wertigkeit achten

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    gesetzliche Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung nennen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von Lebensmitteln kennen und Ernährungs- und Konsumentscheidungen qualitätsorientiert treffen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen

  • Strichaufzählung
    Ernährungstrends und Esstraditionen unterschiedlicher Kulturen kennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Ernährungssituationen in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen gestalten und alternative Ernährungsformen einbeziehen
  • Strichaufzählung
    gesundheitsbezogene Informationen unterschiedlicher Quellen bewerten

Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

  • Strichaufzählung
    energiearme Inhaltsstoffe der Nahrung erläutern
  • Strichaufzählung
    die Produktion, Verarbeitung und Wertigkeit ausgewählter energiearmer Lebensmittel beschreiben, ihre Eigenschaften benennen und ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen
  • Strichaufzählung
    eine nachhaltige Lebensmittelauswahl argumentieren
  • Strichaufzählung
    fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Stoffwechsel sowie Ernährung und ernährungsmitbedingten Krankheiten aufzeigen

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit herstellen und bei Bedarf eine zielgruppenorientierte Ernährung ableiten
  • Strichaufzählung
    Auswirkung der Nahrungszubereitung auf die verschiedenen Aspekte der Lebensmittelqualität erklären

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    optimale Einkaufsplanung und geeignetes Vorratsmanagement an Hand von adäquater Lagerung und Konservierungsmethoden entwickeln
  • Strichaufzählung
    globale Zusammenhänge der Welternährung und Wasser als knappes Gut erkennen und deren Bedeutung für den eigenen Konsum reflektieren

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    zum Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut WHO Stellung nehmen
  • Strichaufzählung
    einen nachhaltigen dh. einen ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil erkennen und reflektieren

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

für Gymnasium und Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse):

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie,
  • Strichaufzählung
    eignen sich Wissen und Kompetenzen an, die dem Abbau von Stereotypen und der Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit dienlich sind
  • Strichaufzählung
    gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns,
  • Strichaufzählung
    lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren,
  • Strichaufzählung
    werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt.

Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.

Mensch und Gesellschaft

Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Natur und Technik

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.

Kreativität und Gestaltung

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse):

Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.

Exemplarisches Lernen

Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.

Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus:

  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen reproduzieren
  • Strichaufzählung
    Wissen verknüpfen und transferieren
  • Strichaufzählung
    das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen

Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung

Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.

Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.

Erfahrungsorientierung

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.

Betonung der Vernetzung

Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:

  • Strichaufzählung
    Psychologie + Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc.
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär.
  • Strichaufzählung
    kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Einfluss von Rollenbildern und Geschlechternormen, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:

  • Strichaufzählung
    Begriffe verstehen und differenziert verwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    geeignete Fragestellungen formulieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen
  • Strichaufzählung
    die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie

  • Strichaufzählung
    Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern
  • Strichaufzählung
    Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen

Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen
  • Strichaufzählung
    Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern

Kognitive Prozesse und Lernen

  • Strichaufzählung
    Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Soziale Phänomene und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen

Fragen der Entwicklung und Erziehung

  • Strichaufzählung
    Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren

Aspekte der Persönlichkeit

  • Strichaufzählung
    Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Emotionen erfassen
  • Strichaufzählung
    Seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Grundlagen der Philosophie

  • Strichaufzählung
    Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Philosophische Fragestellungen beurteilen
  • Strichaufzählung
    Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden

Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten

Anthropologische Entwürfe

  • Strichaufzählung
    Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen

8. Semester

Grundfragen der Ethik

  • Strichaufzählung
    Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium (einschließlich Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie,
  • Strichaufzählung
    gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns,
  • Strichaufzählung
    lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren,
  • Strichaufzählung
    werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt.

Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.

Mensch und Gesellschaft

Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Natur und Technik

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.

Kreativität und Gestaltung

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.

Exemplarisches Lernen

Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.

Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen bzw. Kompetenzniveaus:

- grundlegendes Wissen reproduzieren

- Wissen verknüpfen und transferieren

- das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen

Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung

Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB. durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.

Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.

Erfahrungsorientierung

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.

Betonung der Vernetzung

Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:

  • Strichaufzählung
    Psychologie + Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc.
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär.
  • Strichaufzählung
    kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:

  • Strichaufzählung
    Begriffe verstehen und differenziert verwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    geeignete Fragestellungen formulieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen
  • Strichaufzählung
    die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen

Praktika

Im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums sind die entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Kompetenzen besonders zu vertiefen. Durch die Praktika werden ein intensiver Bezug zur Lebenswirklichkeit (Arbeit, Beruf, Wirtschaft) hergestellt und Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl geboten. Die Praktika stehen in Zusammenhang mit den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie

  • Strichaufzählung
    Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern
  • Strichaufzählung
    Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen

Wichtige Aspekte der Psychologie in Bezug auf das Praktikum

  • Strichaufzählung
    Bereiche der angewandten Psychologie aufzählen
  • Strichaufzählung
    Die Organisation von Betrieben erklären
  • Strichaufzählung
    Anforderungsprofile in den Sozialberufen benennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Praktische Erfahrungen schriftlich fixieren

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Fragen der Entwicklung und Erziehung

  • Strichaufzählung
    Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Theorien zur Entwicklung vergleichen und kritisch beleuchten
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen
  • Strichaufzählung
    Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern

Kognitive Prozesse und Lernen

  • Strichaufzählung
    Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Soziale Phänomene und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen

Aspekte der Persönlichkeit

  • Strichaufzählung
    Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Emotionen erfassen
  • Strichaufzählung
    Seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Grundlagen der Philosophie

  • Strichaufzählung
    Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Philosophische Fragestellungen beurteilen
  • Strichaufzählung
    Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden

Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten

Anthropologische Entwürfe

  • Strichaufzählung
    Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen

8. Semester:

Grundfragen der Ethik

  • Strichaufzählung
    Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse):

Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.

Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht.

Das Fach Informatik eröffnet allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde.

Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen.

Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.

Mensch und Gesellschaft

Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien.

Natur und Technik

Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Kreativität und Gestaltung

Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen.

Gesundheit und Bewegung

Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden.

Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion.

Didaktische Grundsätze (5. Klasse):

Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern.

Die Unterrichtsplanung hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten.

Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen.

Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich.

Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen.

Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.

Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.

Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen.

Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Informatik, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft beschreiben, die Auswirkungen auf die Einzelnen und die Gesellschaft einschätzen und Vor- und Nachteile an konkreten Beispielen abwägen können
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung der Informatik beschreiben und bewerten können
  • Strichaufzählung
    Informatikberufe und Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern benennen und einschätzen können

Informatiksysteme

  • Strichaufzählung
    Den Aufbau von digitalen Endgeräten beschreiben und erklären können
  • Strichaufzählung
    Die Funktionsweise von Informatiksystemen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Betriebssystemen erklären, eine graphische Oberfläche und Dienstprogramme bedienen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Vernetzung von Computern beschreiben und lokale und globale Computernetzwerke nutzen können

Angewandte Informatik

  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Kommunikation und Dokumentation sowie zur Erstellung, Publikation und multimedialen Präsentation eigener Arbeiten einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware für Kalkulationen und zum Visualisieren anwenden können
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen erschließen, Inhalte systematisieren, strukturieren, bewerten, verarbeiten und unterschiedliche Informationsdarstellungen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Digitale Systeme zum Informationsaustausch, zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation und zum Lernen auch in kommunikativen und kooperativen Formen verwenden können

Praktische Informatik

  • Strichaufzählung
    Begriffe und Konzepte der Informatik verstehen und Methoden und Arbeitsweisen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Algorithmen erklären, entwerfen, darstellen und in einer Programmiersprache implementieren können
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien von Automaten, Algorithmen, Datenstrukturen und Programmen erklären können
  • Strichaufzählung
    Datenbanken benutzen und einfache Datenmodelle entwerfen können

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption. Diese geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Mögliche Inhalte sind im thematischen Bezugsrahmen exemplarisch angeführt.

Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird aus Musikpraxis und Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Schülerinnen und Schülern die Chance, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen.

Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.

Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Musikpraxis und Musikrezeption ist Grundlage des Musikunterrichts.

Der Kompetenzerwerb in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.

Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.

Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme.

Mensch und Gesellschaft

Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit in Tanz und Bewegung fördert die Körperkoordination und erweitert den Bewegungsbereich um eine künstlerische Dimension.

Kreativität und Gestaltung

Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die beiden Kompetenzbereiche Musikpraxis und Musikrezeption bilden die zentralen Handlungsfelder des Musikunterrichts. Sie beinhalten Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis sowie Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen.

Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht. Ausgehend von den unterschiedlichen Voraussetzungen in einer Klasse werden durch regelmäßiges praktisches Üben und Wiederholen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Dies erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.

Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikpraxis und Musikrezeption dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten.

In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug.

Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben.

Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein.

Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis.

Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis

Kontinuierlich aufbauende musikalische Übeprozesse sind Voraussetzung für den Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei sind der richtige Umgang mit Stimme und Instrumenten zu trainieren und ein Bewegungsrepertoire aufzubauen. Sicherheit und Präzision sind notwendige Grundbedingungen des Musizierens. Künstlerischer Ausdruck ist auf allen Ebenen realisierbar.

Hören und Erfassen

Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.

Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen:
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
  • Strichaufzählung
    gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
  • Strichaufzählung
    sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
  • Strichaufzählung
    einander zuhören
  • Strichaufzählung
    unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
  • Strichaufzählung
    dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
  1. Litera b
    Personale Kompetenzen:
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
  • Strichaufzählung
    Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
  • Strichaufzählung
    Eigeninitiative entwickeln
  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
  • Strichaufzählung
    sich präsentieren
  • Strichaufzählung
    Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
  1. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  1. Litera d
    Methodenkompetenzen:
  • Strichaufzählung
    Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien für sich nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen.

Semesterübergreifende Kompetenzen

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokalpraxis:
  • Strichaufzählung
    die Stimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst einsetzen
  • Strichaufzählung
    harmonische Grundstrukturen, Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in verschiedenen Notationsformen erfassen und umsetzen
  • Strichaufzählung
    im Klassenverband ein- und mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen sowie zum Singen anleiten
  • Strichaufzählung
    ein Vokalrepertoire unterschiedlicher Stile, Epochen und Kulturen ausdrucksvoll und stilgerecht interpretieren
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten und auf elementarer Ebene improvisieren
  1. Litera b
    Instrumental- und Bewegungspraxis:
  • Strichaufzählung
    mit schulischem Instrumentarium harmonische Grundstrukturen, Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in verschiedenen Notationsformen erfassen und umsetzen
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten und auf elementarer Ebene improvisieren
  • Strichaufzählung
    Musizieren und Bewegen anleiten
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
  • Strichaufzählung
    Tänze aus verschiedenen Stilen, Epochen und Kulturen ausführen

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Thematischer Bezugsrahmen

Das Populäre in der Musik

Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe hören und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Populäre Werke aus allen Epochen
  • Strichaufzählung
    Merkmale populärer Musik
  • Strichaufzählung
    Stars und Virtuosen gestern und heute
  • Strichaufzählung
    Musik und Technik
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware
  • Strichaufzählung
    Songwriting
  • Strichaufzählung
    Urheberrecht

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Thematischer Bezugsrahmen

Funktion und Wirkung von Musik

Musikpraxis aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe hören und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  • Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
  • Strichaufzählung
    musikrelevante Berufsfelder beschreiben
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik in der Werbung
  • Strichaufzählung
    Filmmusik
  • Strichaufzählung
    Musik und Festkultur
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsmusik
  • Strichaufzählung
    Berufsfelder

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Thematischer Bezugsrahmen

Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik

Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe hören und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  • Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Musik in kulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung Österreichs im historischen und aktuellen Musikleben erläutern

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    regionales Musikleben
  • Strichaufzählung
    Interpretinnen und Interpreten und Interpretationen
  • Strichaufzählung
    Volksmusik
  • Strichaufzählung
    „Nationale Schulen“
  • Strichaufzählung
    außereuropäische Musikkulturen
  • Strichaufzählung
    internationale Musiktrends
  • Strichaufzählung
    World-Music
  • Strichaufzählung
    Festivals

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Thematischer Bezugsrahmen

Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  • Strichaufzählung
    die Beziehung von Text und Musik beschreiben und interpretieren
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten und künstlerischen Ausdrucksformen herstellen

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Formen des Musiktheaters
  • Strichaufzählung
    konzertante Vokalformen
  • Strichaufzählung
    Textvertonungen
  • Strichaufzählung
    Wort-Ton-Verhältnis
  • Strichaufzählung
    Volks- und Kunstlied

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Thematischer Bezugsrahmen

Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären
  • Strichaufzählung
    absolute und programmatische Zugänge zu Musik unterscheiden und beschreiben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Absolute Musik
  • Strichaufzählung
    Musik mit programmatischen Zugängen
  • Strichaufzählung
    Kompositionstechniken
  • Strichaufzählung
    Klangkörper im Wandel der Zeit

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

Musik und Gesellschaft

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  • Strichaufzählung
    Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Musik in soziokulturelle Zusammenhänge stellen und bewerten
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu Politik, Religion, Philosophie und anderen Kunstgattungen herstellen

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik und andere Kunstformen
  • Strichaufzählung
    Musik und Politik
  • Strichaufzählung
    Musik und Religion
  • Strichaufzählung
    Musikbusiness
  • Strichaufzählung
    Original und Bearbeitung
  • Strichaufzählung
    Die Stellung von Musikerinnen und Musikern in der Gesellschaft

8. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“:

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  • Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen der vorangegangenen Semester
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  • Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen der vorangegangenen Semester

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion
  • Strichaufzählung
    Musikalische Klischees

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit in der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Kunst und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    die in der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
  • Strichaufzählung
    durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
  • Strichaufzählung
    das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen
  • Strichaufzählung
    neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen
  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen
  • Strichaufzählung
    über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
  • Strichaufzählung
    Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Kunst und Gestaltung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
  • Strichaufzählung
    Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten
  • Strichaufzählung
    Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen
  • Strichaufzählung
    das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
  • Strichaufzählung
    mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Bildnerische Mittel, Bildordnung, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Plan), Farbverwendung

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst und Architektur, vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation,

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben
  • Strichaufzählung
    durch unterschiedliche Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern
  • Strichaufzählung
    das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche Bildsprache entwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen
  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und unter Verwendung von Fachvokabular kommunizieren
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst in Grundzügen kennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, performative Techniken (Bewegung im Raum, Tableau vivant), visuelle Medien (inszenierte Fotografie, Videoclip)

Fachvokabular, Werkbetrachtungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Manipulation

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren
  • Strichaufzählung
    Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Schriftgestaltung, Grafikdesign, Kreativitätstechniken (Scribble, Brainstorming, Mindmap)

Schriftzeichen, Layout, Informationsdesign, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild-Relation, Filmische Codes, Werbung, Corporate Design, Fachvokabular

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    experimentelle und künstlerische Zugangsweisen der Bildgestaltung erproben
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen
  • Strichaufzählung
    durch die Beschäftigung mit Themen und Techniken der bildenden und angewandten Kunst sowie jener der visuellen Medien eigene Ideen für die bildnerische Praxis finden
  • Strichaufzählung
    eine persönliche Bildsprache zu Gestaltungsaufgaben entwickeln
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie den visuellen Medien auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    über Methoden für den selbstständigen Wissenserwerb verfügen
  • Strichaufzählung
    fachliche Informationen bewerten und zielgerichtet einsetzen
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen die gegenwärtige Kunstentwicklung kennen lernen und mit der eigenen Erfahrung in Beziehung bringen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur kennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bildersammlungen erweitern und strukturieren
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenführen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Studien vor dem Objekt, Interpretation und Dokumentation von Realität, Natur- und Architekturstudien, Analysen, Skizzen, Experimente, Fotografie, Verfremdung

Bildentwicklungen in historischen Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse, Bildgespräch), Recherchemethoden, Ausstellungsbesuche, Methoden wissenschaftlicher Forschung, Fachvokabular

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für wissenschaftliches Arbeiten aufbereiten

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen
  • Strichaufzählung
    sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design gestaltend auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen
  • Strichaufzählung
    technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen
  • Strichaufzählung
    Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Hilfe für Einsichten in formale Zusammenhänge erkennen und als Möglichkeiten zur anschaulichen Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen
  • Strichaufzählung
    Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliches Forschen vorbereiten und erproben
  • Strichaufzählung
    Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren, vergleichen und interpretieren

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln
  • Strichaufzählung
    die Auseinandersetzung mit technischen, baulichen und räumlichen Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten dokumentieren
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen der Präsentation der Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können
  • Strichaufzählung
    Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte und -modelle, Kunst im öffentlichen Raum, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Design Research

Raumdesign-, Raumwahrnehmungs- und Raumnutzungskonzepte, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden wissenschaftlicher Forschung

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse planen und durchführen
  • Strichaufzählung
    Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  • Strichaufzählung
    Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen
  • Strichaufzählung
    Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenführen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien, experimentelle und konzeptionelle Projekte, künstlerische Forschung

Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken

8. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen (Mappe, Portfolio, Projekte) der Oberstufe gestaltend abschließen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen

Dokumentation und Präsentation

Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

In den ersten beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Im letzten Lernjahr liegt der Schwerpunkt auf den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen und insbesondere auf Sprechen. Der Fertigkeitsbereich Schreiben ist in dem Maße zu vermitteln, wie er für eine schriftliche Basisverständigung nötig ist.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Den Sprachfunktionen (zB Wunsch, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren), dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechend, kommen dabei eine besondere Bedeutung zu.

Themenbereiche und Kommunikationssituationen

Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt.

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen identifiziert und, wenn nötig, den Text mehrmals liest
  • Strichaufzählung
    kurze und einfache Mitteilungen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Schule, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten, Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen, sowie konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Schule, nähere Umgebung)*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine sehr kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird *
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird *

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird *
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können *

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können *
  • Strichaufzählung
    eine sehr kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können *

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (römisch eins und römisch zwei)

Österreichische Gebärdensprache römisch eins (Anfänger)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler ohne ÖGS-Vorkenntnisse.

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche

Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Themenbereiche und Kommunikationssituationen

Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Kompetenzbereichen das Niveau A2.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gebärdet.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen und kurzen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einzelne vertraute Namen sowie einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner/innen bereit sind, etwas sehr langsam zu wiederholen oder anders zu gebärden, und den Schülerinnen und Schülern helfen zu formulieren, was sie zu gebärden versuchen.
  • Strichaufzählung
    erarbeitete Buchstaben des Fingeralphabets in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache erarbeitete Wendungen und Sätze anwenden, um erarbeitete Inhalte wiederzugeben (zB um Personen oder den eigenen Wohnort zu beschreiben).

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Nachricht (zB Feriengrüße) gebärden und technisch angemessen festhalten.
  • Strichaufzählung
    ein Kurzprofil ihrer selbst medial erstellen.
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen.
  • Strichaufzählung
    Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gebärdet.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen und kurzen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einzelne erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner/innen bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen und den Schülerinnen und Schülern helfen zu formulieren, was sie zu gebärden versuchen.
  • Strichaufzählung
    erarbeitete Buchstaben des Fingeralphabets in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache erarbeitete Wendungen und Sätze anwenden, um erarbeitete Inhalte wiederzugeben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Nachricht (zB Feriengrüße) gebärden und technisch angemessen festhalten.
  • Strichaufzählung
    ein Kurzprofil ihrer selbst medial erstellen.
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen.
  • Strichaufzählung
    Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen.

7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache visuelle Kommunikation (zB bekannte Wörter, einfache Aussagen und Fragen zu Themen aus dem persönlichen Umfeld) verstehen, sofern langsam und deutlich gebärdet wird.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos kurze und einfache Sätze zu vertrauten Themen verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch erarbeitete Gebärden auf einfache Art verständigen und ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erarbeitete Inhalte in einfachen und kurzen Sätzen beschreiben (zB Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen).

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein Kurzprofil zu ausgewählten Personen medial erstellen.
  • Strichaufzählung
    beim medialen Gebärden erarbeitete Satzstrukturen und Satztypen in einfachen und kurzen Mitteilungen dem Sprachniveau entsprechend anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat.
  • Strichaufzählung
    Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen.
  • Strichaufzählung
    das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung).
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einfache, zusammenhängende Sätze verstehen.
  • Strichaufzählung
    in einfachen gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Veranstaltungsankündigung) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, sofern es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um erarbeitete vertraute Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes und einfaches Kontaktgespräch führen.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet in einer angemessenen Geschwindigkeit verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vertraute Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit verschiedenen erarbeiteten Sätzen und einfachen Mitteln beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine ganz einfache persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken).
  • Strichaufzählung
    einfache Profile zu vertrauten Personen medial erstellen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern.
  • Strichaufzählung
    die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen.

8. Klasse: 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache, kurze Sätze und gebräuchliche Gebärden im Zusammenhang mit Themen des Alltags verstehen.
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von einfachen Mitteilungen und Anweisungen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos die wichtigsten Informationen über vertraute Themen entnehmen, wenn deutlich und langsam gebärdet wird.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen, beantworten und auf Fragestellungen reagieren, sofern es sich um erarbeitete Themen handelt.
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes und einfaches Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Dialogmuster erkennen.
  • Strichaufzählung
    ein einfaches Kontaktgespräch führen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erlebnisse oder Erfahrungen berichten.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen, Nachrichten und Mitteilungen zu vertrauten Themen medial gebärden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Sätze und vertraute Gebärden in alltäglichen Kommunikationssituationen verstehen.
  • Strichaufzählung
    klar gebärdete Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos konkrete, vorhersehbare Informationen (zB Nachrichten, Anleitungen) auffinden.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in erweiterten, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um bekannte Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation erkennen und benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen vertraute Inhalte (zB Familie, Personen, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) beschreiben und über erarbeitete Themen berichten.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze und einfache gebärdensprachliche Texte zu vertrauten Themen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Notizen und Mitteilungen zu ausgewählten Themen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    eine komplexere persönliche Nachricht medial gebärden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren.

Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler mit ÖGS-Vorkenntnissen. Dazu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist (zB gehörlose Schülerinnen und Schüler, Coda) sowie jene, die bereits in der Primarstufe oder Sekundarstufe römisch eins mindestens vier Jahre an gesteuertem ÖGS-Unterricht zB in Form einer unverbindlichen Übung, eines Freigegenstandes oder bilingual-bimodalen Unterrichts teilgenommen haben.

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche

Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Themenbereiche und Kommunikationssituationen

Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A2 – B1 des Europäischen Referenzrahmens (GeR)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in den Kompetenzbereichen Mediales Sehverstehen und Mediales Gebärden das Niveau B1 und in Sehverstehen, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Gebärden das Niveau B2.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sätze und gebräuchliche Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung).
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von klaren, einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurzen gebärdensprachlichen Texten folgen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    in gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Anleitungen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden.
  • Strichaufzählung
    kurze persönliche Videonachrichten verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    ein kurzes Kontaktgespräch führen.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erarbeitete Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit einfachen erarbeiteten Sätzen beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Notizen und Mitteilungen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    eine kurze persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken).
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen.
  • Strichaufzählung
    Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sätze und gebräuchliche Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht.
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von Mitteilungen und Ansagen verstehen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurzen gebärdensprachlichen Texten folgen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    in gebärdensprachlichen Alltagstexten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden.
  • Strichaufzählung
    kurze persönliche Videonachrichten verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht.
  • Strichaufzählung
    ein kurzes Kontaktgespräch führen.
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erarbeitete Inhalte mit einfachen erarbeiteten Sätzen beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Notizen und Mitteilungen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    eine kurze persönliche Nachricht medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    einige Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen.

7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von längeren Mitteilungen und Anweisungen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Informationen in gebärdensprachlichen Texten über vertraute Themen verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein Kontaktgespräch führen und in Gang halten.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze Geschichten mit einfachen Mitteln erzählen und über persönliche Erfahrungen berichten.
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim medialen Gebärden Satzstrukturen und Satztypen in kurzen Nachrichten, Mitteilungen und Notizen dem Sprachniveau entsprechend anwenden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat.
  • Strichaufzählung
    Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen.
  • Strichaufzählung
    das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit.
  • Strichaufzählung
    Gesprächen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere, einfache gebärdensprachliche Texte verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird.
  • Strichaufzählung
    aus einfachen gebärdensprachlichen Texten konkrete Informationen entnehmen.
  • Strichaufzählung
    längere persönliche Videonachrichten verstehen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die meisten alltäglichen kommunikativen Situationen bewältigen, denen man in der Gehörlosengemeinschaft begegnet.
  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse) beziehen.
  • Strichaufzählung
    mit dolmetschenden Personen umgehen und sie für ihre Bedürfnisse vorbereiten bzw. einsetzen.
  • Strichaufzählung
    das Fingeralphabet fließend produzieren und spontan in verschiedenen Kommunikationssituationen anwenden.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse zu beschreiben.
  • Strichaufzählung
    kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen.
  • Strichaufzählung
    eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    komplexere Notizen und Mitteilungen medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    persönliche Nachrichten medial gebärden.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern.
  • Strichaufzählung
    die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen.

8. Klasse: 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu ausgewählten und vorbereiteten Themen Argumente erkennen.
  • Strichaufzählung
    klar formulierte Anleitungen und Anweisungen verstehen.
  • Strichaufzählung
    längeren einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere, einfache medial gebärdete Nachrichten und Texte in gebräuchlicher Alltagssprache zu erarbeiteten Themen weitgehend verstehen.
  • Strichaufzählung
    in längeren, einfachen gebärdensprachlichen Texten oder Videosequenzen nach konkreten Informationen suchen.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die meisten kommunikativen Situationen des Alltags weitgehend selbständig bewältigen.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden.
  • Strichaufzählung
    eigene Argumente sowie die persönliche Meinung vermitteln und begründen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse berichten sowie ihre Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben.
  • Strichaufzählung
    detaillierte Beschreibungen zu vertrauten Themen geben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte gebärdensprachliche Texte in einem angemessenen Umfang herstellen und beurteilen.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Kompetenzbereich Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) zu erarbeiteten Themen verstehen.
  • Strichaufzählung
    alltäglichen Gesprächen folgen.
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente erkennen, wenn ihnen das Thema vertraut ist.

Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene gebärdensprachliche Texte verstehen, in denen vor allem gebräuchliche Alltagssprache vorkommt.
  • Strichaufzählung
    private mediale Nachrichten verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend zu alltäglichen Themen verständigen, dass ein Gespräch mit Native Signern möglich ist.
  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen.
  • Strichaufzählung
    gedolmetschter Kommunikation weitgehend folgen.

Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu ausgewählten Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben.
  • Strichaufzählung
    einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern.
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Kompetenzbereich Mediales Gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, zusammenhängende Texte medial gebärden.
  • Strichaufzählung
    persönliche Nachrichten medial gebärden, technisch angemessen verarbeiten und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzbereich Kulturkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, dritter Teil sowie die im Pflichtgegenstand Musik vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Kompetenzmodell

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musik.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Es gelten Bildungs- und Lehraufgabe bzw. Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musik.

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Wie der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt auch das Wahlpflichtfach Kunst und Gestaltung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die möglichen Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird.
  • Strichaufzählung
    Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Kunst und Gestaltung setzen sich die drei relevanten Kompetenzbereiche aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation zusammen.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Das Wahlpflichtfach Informatik schließt an das Pflichtfach in der 5. Klasse an und soll die Schülerinnen und Schüler zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten.

Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das Wahlpflichtfach wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Schülerinnen und Schüler auf ein einschlägiges Studium vorbereiten.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch im Wahlpflichtfach als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzen

Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Informatik soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden.

Gliederung der Inhaltsdimension

  • Strichaufzählung
    Informatik, Mensch und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Informatiksysteme
  • Strichaufzählung
    Angewandte Informatik
  • Strichaufzählung
    Praktische Informatik

Gliederung der Handlungsdimension

  • Strichaufzählung
    Wissen und Verstehen
  • Strichaufzählung
    Anwenden und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Reflektieren und Bewerten

Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden.

Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Informatiksystemen beschreiben und ihre Funktionsweise und ihr Zusammenwirken erklären können
  • Strichaufzählung
    Ein Computersystem samt Peripheriegeräten sachgerecht aufbauen und nutzen können

Betriebssysteme und Software

  • Strichaufzählung
    Die Kernaufgaben und Arbeitsweisen von Betriebssystemen beschreiben und erklären können
  • Strichaufzählung
    Kategorien von Software nennen und deren Anwendung beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Ein Betriebssystem installieren, Systemkonfigurationen vornehmen und seine wichtigsten Funktionen nutzen können

Angewandte Informatik

Produktion digitaler Medien

  • Strichaufzählung
    Gängige Medienformate und ihre Eigenschaften beschreiben können.
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Richtlinien, die bei der Produktion digitaler Medien von Bedeutung sind, erläutern können
  • Strichaufzählung
    Digitale Medien in Form von Text, Ton, Bildern und Filmen sachgerecht bearbeiten, produzieren und auch im Web publizieren können. Digitale Produkte (Artefakte) in Bezug auf inhaltliche Relevanz, Wirkung und Design einschätzen und bewerten können

Kommunikation und Kooperation

  • Strichaufzählung
    Wichtige Webanwendungen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit benennen und ihre Grundlagen erklären können
  • Strichaufzählung
    Netzwerke mit geeigneten Webanwendungen zum Informationsaustausch, zur Diskussion und zur Zusammenarbeit sinnvoll und verantwortungsbewusst nutzen können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Den Algorithmusbegriff erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Aufgaben und Problemstellungen algorithmisch und formalsprachlich in geeigneten Datenstrukturen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Informatiksysteme

Netzwerke

  • Strichaufzählung
    Netzwerke und ihre Protokolle beschreiben und ihre Funktions- und Wirkungsweise erklären können
  • Strichaufzählung
    Ein einfaches Computernetzwerk konzipieren, aufbauen, verwalten und nutzen können
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Internetdienste nennen und ihre Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen beschreiben und erklären können. Verschiedene Internetdienste nutzen können

Angewandte Informatik

Kalkulationsmodelle und Visualisierung

  • Strichaufzählung
    Den (informatischen) Funktionsbegriff erklären können
  • Strichaufzählung
    Kalkulationsmodelle zur Lösung von Problemen gestalten und implementieren können
  • Strichaufzählung
    Die Korrektheit von Kalkulationsmodellen und Berechnungsmethoden reflektieren und Alternativen prüfen können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können
  • Strichaufzählung
    Komplexere Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können (Erweiterung, Vertiefung)

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Technische Grundlagen und Funktionsweisen von Informatiksystemen verstehen und erklären können (Erweiterung und Vertiefung)

Angewandte Informatik

Suche, Auswahl und Organisation von Information

  • Strichaufzählung
    Unter Verwendung passender Dienste und Angebote und Wahl geeigneter Suchmethoden Informationen und Medien gezielt suchen und auswählen können.
  • Strichaufzählung
    Informationen hinsichtlich ihrer Relevanz und Qualität einschätzen und bewerten können.
  • Strichaufzählung
    Adäquate Werkzeuge und Methoden der Daten- und Informationsorganisation beurteilen können.

Kalkulationsmodelle und Visualisierung

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe strukturierter und tabellarisch erfasster Daten und Operationen benennen können sowie Datenbestände mit entsprechender Software auswerten und den Anforderungen entsprechend visualisieren können
  • Strichaufzählung
    Varianten von Visualisierungen bewerten können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können
  • Strichaufzählung
    Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können. Vielfältige Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können (Erweiterung, Vertiefung)

Datenmodelle und Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Den Begriff Datenbanken und andere in diesem Kontext wichtige Fachbegriffe beschreiben und an Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Datenbankmodelle, Tabellen und ihre Beziehungsmuster sowie weitere Datenbankobjekte erklären können
  • Strichaufzählung
    Daten strukturiert (in Tabellen) erfassen, abfragen, auswerten sowie Datenbanken modellieren und einfache automatisierte Datenbanklösungen entwickeln können
  • Strichaufzählung
    Datenmodelle hinsichtlich der Datentypen, Redundanz, Integrität und Relevanz bewerten können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Für den Schutz und die Sicherheit von Informatiksystemen, mit denen man arbeitet, sorgen können

Geschichte der Informatik

  • Strichaufzählung
    Meilensteine in der Entwicklung der Computertechnik beschreiben und maßgebliche dahinterstehende Persönlichkeiten nennen können
  • Strichaufzählung
    Das geschichtliche Wissen in Beziehung zur aktuellen Situation setzen und daraus gegebenenfalls mögliche Zukunftsszenarien ableiten können

Berufliche Perspektiven

  • Strichaufzählung
    Berufsfelder benennen können, in denen die Anwendung der IT eine bedeutende Rolle spielt, und die Vielfalt an IT-Berufen kategorisieren können
  • Strichaufzählung
    Das eigene Wissen und die eigenen schulischen Erfahrungen im Zusammenhang mit IT für die eigene künftige Erwerbsbiographie nutzen können
  • Strichaufzählung
    Die wirtschaftliche Bedeutung der IT in den diversen Berufsfeldern einordnen und die Chancen von IT-Berufen abschätzen können

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche digitale Endgeräte bzw. Informatiksysteme in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften und ihre Leistungsfähigkeit bewerten können
  • Strichaufzählung
    Einfache Fehler diagnostizieren und beheben können

Netzwerke

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Netzwerksicherheit umsetzen können
  • Strichaufzählung
    Technische Aspekte von Netzwerken hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität einschätzen können
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten verschiedener Internetdienste bewerten können

Praktische Informatik

Konzepte der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Wesentliche informatische Konzepte und fundamentale Ideen der Informatik benennen und an Hand von Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Bei der Lösung konkreter Aufgaben Heuristiken, Grundprinzipien und Konzepte der Informatik anwenden und informatische Modelle gestalten können

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Wesentliche Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Wissen über Informatiksysteme im digitalen privaten und schulischen Umfeld zielgerichtet anwenden und nutzen können
  • Strichaufzählung
    Den Einfluss von Informatiksystemen auf den Alltag, auf die Gesellschaft und Wirtschaft einschätzen und an konkreten Beispielen Vor- und Nachteile abwägen können

Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Persönliche Rechte und Pflichten in der Nutzung von Informatiksystemen beschreiben und wesentliche Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit erklären können
  • Strichaufzählung
    Beim Einsatz von Informatiksystemen das Wissen um Pflichten und Rechte in Bezug auf die eigene Person und ihre Arbeitsumgebung, auf persönliche und fremde Daten verantwortungsbewusst anwenden können

Geschichte der Informatik

  • Strichaufzählung
    Anhand der Entwicklung der IT zwischen kurzlebigen Hard- und Softwareprodukten und langlebigen Prinzipien unterscheiden können

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Grundlegende technische Konzepte von Informatiksystemen verstehen

Betriebssysteme und Software

  • Strichaufzählung
    Sich in die Bedienung neuer Software selbstständig einarbeiten können
  • Strichaufzählung
    Software (inklusive Betriebssysteme) zur Bewältigung von Aufgaben bewerten und die Wahl für einen Lösungsweg begründen können

Mensch-Maschine-Schnittstelle

  • Strichaufzählung
    Die Benutzerfreundlichkeit von MMS einschätzen und die Bedeutung für die Anwender bewerten können

Angewandte Informatik

Kommunikation und Kooperation

  • Strichaufzählung
    Den situationsgerechten Einsatz von Kommunikations- und Kooperationssystemen bewerten können und ihre Bedeutung für mich und die Gesellschaft reflektieren können

Praktische Informatik

Konzepte der Informationsverarbeitung (Erweiterung, Vertiefung)

  • Strichaufzählung
    Wesentliche informatische Konzepte und fundamentale Ideen der Informatik benennen und an Hand von Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Bei der Lösung konkreter Aufgaben Heuristiken, Grundprinzipien und Konzepte der Informatik anwenden und informatische Modelle gestalten können
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Lösungsansätze in Bezug auf zugrunde liegende Konzepte reflektieren und in konkreten Handlungssituationen bewerten können

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Wesentliche Aspekte und Methoden der Softwareentwicklung und des Softwareprojektmanagements erklären können
  • Strichaufzählung
    Ein Softwareprojekt planen und durchführen können
  • Strichaufzählung
    Die Schritte der Softwareentwicklung reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Die Angemessenheit der Entwicklungswerkzeuge grob einschätzen können
  • Strichaufzählung
    Die Effizienz von Algorithmen bewerten können
  • Strichaufzählung
    Gezielt nach Programmfehlern suchen und diese korrigieren können

Intelligente Systeme

  • Strichaufzählung
    Bereiche beschreiben können, in denen sich Informatiksysteme bzw. Computer intelligent verhalten
  • Strichaufzählung
    Den Unterschied zwischen menschlicher und maschineller Intelligenz erklären können, Merkmale menschlicher Intelligenz und künstlicher Intelligenz vergleichen und einschätzen können.
  • Strichaufzählung
    Intelligente Informatiksysteme anwenden können

8. Semester:

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher informatischer Gebiete zu gewinnen

ERNÄHRUNG UND HAUSHALT (Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflichtunterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl kognitive als auch sensomotorische, emotionale und soziale Dimensionen des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung. Der praktische Unterricht bietet sich an, alle Kompetenzen (Fach-, Sozial-, Methoden- und Selbstkompetenz) zu trainieren.

Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, um den Arbeitsprozess reibungslos umsetzen zu können.

Eine entsprechende Esskultur soll erlebbar gemacht werden.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind anzuwenden.

Im Besonderen ist auf einen handlungsorientierten Unterricht zu achten, wobei auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Wert zu legen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen.

Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Einblicke in andere Kulturen zu ermöglichen.

Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Menüplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch „learning by doing“ und gegenseitigem Erfahrungsaustausch zu erfolgen.

Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist sinnvoll.

Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Grundregeln der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Hygiene anwenden
  • Strichaufzählung
    Haushaltstechnik sachgerecht, rationell und Ressourcen schonend einsetzen
  • Strichaufzählung
    ernährungsphysiologische Aspekte praktisch anwenden
  • Strichaufzählung
    Kosten- und Nährwertberechnungen durchführen
  • Strichaufzählung
    Zubereitungs- und Garmethoden effizient umsetzen
  • Strichaufzählung
    Rezepte umsetzen
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen kennen und beachten
  • Strichaufzählung
    eine entsprechende Tisch-und Esskultur kennen lernen und praktizieren

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

  • Strichaufzählung
    die Küchenausstattung fachgerecht einsetzen, die Grundlagen der Guten Hygienepraxis, Arbeitssicherheit und -organisation kennen und bei der Speisenproduktion anwenden
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Ess- und Tischkultur kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von ausgewählten Lebensmittel nennen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben wie Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden. Portionieren und Anrichten von Speisen unter Anleitung durchführen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Grundrezepturen eigenständig umsetzen
  • Strichaufzählung
    saisonale und regionale Küche umsetzen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von ausgewählten Lebensmittel nennen und Speisen an Hand von Kriterien beurteilen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbsttätig sowie im Team durchführen

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Rezepturen der internationalen und themenbezogenen Küche umsetzen
  • Strichaufzählung
    Convenience-Produkte bewerten und ernährungsphysiologisch aufwerten
  • Strichaufzählung
    Qualität von ausgewählten Lebensmittel und Speisen sensorisch beurteilen und an Hand von Kriterien vergleichen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbstständig sowie im Team durchführen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Rezepturen der internationalen und themenbezogenen Küche umsetzen
  • Strichaufzählung
    Qualität von ausgewählten Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch beurteilen und an Hand von Kriterien vergleichen
  • Strichaufzählung
    an Hand von vorgegebenen Kriterien Menüpläne erstellen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbstständig sowie im Team durchführen

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Für den Wahlpflichtgegenstand Ethik gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Ethik. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Ethik erfolgen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Ethik. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Ethik vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichtes ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik
  • Strichaufzählung
    kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, wobei folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zukommt.

Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Ziel des Unterrichts im Wahlpflichtgegenstand ist eine Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen und Themenbereiche. Eine besondere Schwerpunktsetzung ist im Fertigkeitsbereich „Sprechen“ zu setzen, um die Erreichung des Zielniveaus des zu vertiefenden Pflichtgegenstandes (zweite lebende Fremdsprache vierjährig, zweite lebende Fremdsprache sechsjährig bzw. erste lebende Fremdsprache) nachhaltig sicher zu stellen.

Themenbereiche

Im Wahlpflichtgegenstand sollen gemäß der Interessen der Schülerinnen und Schüler inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen, wobei bei diesen sowohl beim Thema als auch beim Komplexitätsgrad, mit dem dieses bearbeitet wird, eine Erweiterung bzw. Vertiefung vorzusehen ist, die sich deutlich von der Bearbeitung im Pflichtgegenstand unterscheidet. Dafür ist eine inhaltliche Differenzierung zwischen den Themenbereichen des Pflichtgegenstandes und denen des Wahlpflichtgegenstandes vorzusehen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe mit einer inhaltlich-thematischen Schwerpunktsetzung gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Schwerpunktsetzung im Fertigkeitsbereich „Sprechen“
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, wobei folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zukommt.

Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche

Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Themenbereiche

Im Wahlpflichtgegenstand sollen gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen, wobei bei diesen sowohl beim Thema als auch beim Komplexitätsgrad, mit dem dieses bearbeitet wird, eine Erweiterung bzw. Vertiefung vorzusehen ist, die sich deutlich von der Bearbeitung im Pflichtgegenstand unterscheidet. Dafür ist eine inhaltliche Differenzierung zwischen den Themenbereichen des Pflichtgegenstandes und denen des Wahlpflichtgegenstandes vorzusehen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrstoff entspricht dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch eins oder Österreichische Gebärdensprache römisch zwei im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe mit einer inhaltlich-thematischen Schwerpunktsetzung gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Schwerpunktsetzung in den Kompetenzbereichen „zusammenhängendes Gebärden“ und „an Gesprächen teilnehmen“
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes

LATEIN (vier- und sechsjährig)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand Latein vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung ausgewählter Teilaspekte der Pflichtmodule
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes, auch durch neue Themen und Werke zusätzlicher Autoren.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung ausgewählter Teilaspekte der Pflichtmodule
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes, auch durch neue Themen und Werke zusätzlicher Autoren.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden.

Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Teilkompetenzen hat sich nach Möglichkeit an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Geschichte und Politische Bildung zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Der Fokus liegt auf einem an Fallbeispielen orientierten Unterricht, der vertiefende theoretische und praktische Auseinandersetzung mit historischen Quellen und Darstellungen von Vergangenheit zum Erwerb historischen Denkens bzw. Politik in ihren unterschiedlichen Manifestationsmöglichkeiten zum Erwerb politischen Denkens und Handelns in den Mittelpunkt stellt. In der Regel geschieht dies durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Teilkompetenzen. Dem eigenständigen historischen Erzählen (Aufbau von eigenen Darstellungen über die Vergangenheit) ist besonderes Gewicht beizumessen.

Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte und Politische Bildung, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind. Verschiedene gesellschaftliche Handlungsfelder sollten dabei in Vergangenheit und Gegenwart erfasst werden (u. a. Medien, Recht, Geschichtskultur).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die historischen und politischen Kompetenzen, welche im Pflichtgegenstand Geschichte und Politische Bildung genannt werden, sind im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen.

Die Auswahl des Lehrstoffs hat entlang des Lehrstoffs des Pflichtgegenstandes (5. bis 8.Klasse) und unter Einbindung der Interessen der Schülerinnen und Schüler stattzufinden.

Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Aus den semestrierten Jahrgängen des Pflichtgegenstandes (6.-8. Klasse) sind entsprechend Teilkompetenzen zu bestimmen. Den Schülerinnen und Schülern muss es dabei ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht.

Aus den im Lehrplan vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Vertiefen der im Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe durchgenommenen Themen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten eines aktuellen Fallbeispiels aus geographischer und/oder ökonomischer Perspektive
  • Strichaufzählung
    Aufbereiten von räumlichen / ökonomischen Daten an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen
  • Strichaufzählung
    Reflektieren von und Darstellung/Partizipation mit Geomedien
  • Strichaufzählung
    Problemlösen mit Hilfe von Ansätzen der physischen Geographie
  • Strichaufzählung
    Analysieren und bewerten von Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen
  • Strichaufzählung
    Erörtern von Formen der Mobilität hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Analysieren eines Unternehmens und nach Möglichkeit erproben der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation
  • Strichaufzählung
    Beurteilen von Finanzmarktentwicklung und Finanzkrisen für die globale Wirtschaft und die persönliche Lebensplanung
  • Strichaufzählung
    Vertiefen der Berufsorientierung

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Schwerpunkt ist auf selbsttätiges und produktives Arbeiten zu legen. Mit zunehmender Erfahrung ist den Schülerinnen und Schülern vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren.

Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Mathematik gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk ist auf die dort angegebenen Handlungsdimensionen zu legen.

Der Lehrstoff des Wahlpflichtfaches Mathematik ist in Verbindung mit dem Lehrstoff des Pflichtfaches im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe zu betrachten. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Grunddimensionen des Kompetenzmodells (Inhaltsdimension, Handlungsdimension, Komplexitätsdimension) in jedem Semester zu berücksichtigen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und, soweit dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können.

Neben den im Pflichtfach angegebenen Lehrinhalten, die in vertiefender Form behandelt werden können, sind im Zuge der Erweiterung folgende zusätzliche Bereiche möglich:

Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie und Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Beitrag des Faches Biologie und Umweltbildung zur Bildung

Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.

Ziel des Fachs Biologie und Umweltbildung ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.

Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.

Beitrag zu den Bildungsbereichen

Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.

Mensch und Gesellschaft

Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucherinnen-Bildung und Verbraucher-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.

Natur und Technik

Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.

Gesundheit und Bewegung

Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.

Kreativität und Gestaltung

Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:

  • Strichaufzählung
    Aneignen von Fachwissen
  • Strichaufzählung
    selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln

Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltbildung werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:

Fachwissen aneignen und kommunizieren

  1. W1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen.
  2. W2:
    Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.
  3. W3:
    Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.
  4. W4:
    Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären.
  5. W5:
    Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern.

Erkenntnisse gewinnen

  1. E1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben.
  2. E2:
    Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten
  3. E3:
    Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren.
  4. E4:
    Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.
  5. E5:
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Standpunkte begründen und reflektiert handeln

  1. S1:
    Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden.
  2. S2:
    Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten.
  3. S3:
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  4. S4:
    Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren.
  5. S5:
    Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne,…).

Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, wird der Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung so gestaltet, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.

Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens

Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sechs themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.

Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.

Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.

Basiskonzepte der Biologie

Struktur und Funktion

Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Prinzip der Oberflächenvergrößerung
  • Strichaufzählung
    Schlüssel-Schloss-Prinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenstromprinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenspielerprinzip

Reproduktion

Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Identische Replikation der Erbinformation
  • Strichaufzählung
    Mutation und Rekombination
  • Strichaufzählung
    Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose)
  • Strichaufzählung
    Bildung von Gameten (Meiose)
  • Strichaufzählung
    Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung
  • Strichaufzählung
    Generationenfolge und Evolution in Populationen

Kompartimentierung

Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung).
  • Strichaufzählung
    Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen

Steuerung und Regelung

Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Hormonelle Regulation
  • Strichaufzählung
    Rückkoppelungsmechanismen
  • Strichaufzählung
    Funktion des Nervensystems
  • Strichaufzählung
    Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Assimilation
  • Strichaufzählung
    Dissimilation
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Verdauung und Ausscheidung
  • Strichaufzählung
    Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss
  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe in einem Ökosystem

Information und Kommunikation

Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Erregungsleitung
  • Strichaufzählung
    Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane
  • Strichaufzählung
    Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem)
  • Strichaufzählung
    genetische und epigenetische Information

Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution

Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der Organismen
  • Strichaufzählung
    Veränderlichkeit durch Evolution
  • Strichaufzählung
    Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben
  • Strichaufzählung
    Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ausgehend vom Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltbildung des betreffenden Semesters werden Lerninhalte im Wahlpflichtfach vertieft, erweitert und entsprechend ihrer Zusammenhänge innerhalb der Basiskonzepte semesterübergreifend ergänzt. Nach Maßgabe der zeitlichen Möglichkeiten wird eine geeignete Auswahl getroffen.

Im Wahlpflichtfach können insbesondere Kompetenzen in den Bereichen „Erkenntnisse gewinnen“ sowie „Standpunkte begründen und reflektiert handeln“ gefördert werden. Beobachtungen und Experimente, Unterricht an außerschulischen Lernorten sowie Projekte – auch in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen – unterstützen die Kompetenzorientierung des Unterrichts im Wahlpflichtfach.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle vorwissenschaftliche Arbeit – anzustreben („Forschungsprojekt“).

Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Chemie gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk wird auf die das praktische Arbeiten beschreibenden Deskriptoren der Handlungsdimension zu legen sein.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semester- und fächerübergreifende Kompetenzen

Das Wahlpflichtfach Chemie kann nicht unabhängig vom Pflichtfach betrachtet werden. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Bereiche der Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft.

7. Klasse – 5. Semester bis 8. Klasse – 8. Semester:

Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Kompetenzen hat sich an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Chemie zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach folgende Kompetenzen erwerben und ausbauen:

Bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen.

Die mit der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Physikunterrichts im Wahlpflichtfach ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihrer bereits entwickelten naturwissenschaftlichen Kompetenzen zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Kompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, sollen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Die drei wesentlichen Kompetenzbereiche (W: Fachwissen, E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung sowie S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten) sind in jedem Semester zu berücksichtigen.

Der Kompetenzerwerb im Wahlpflichtfach wird besonders durch projektartigen und handlungsorientierten Unterricht gefördert.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrstoff im Wahlpflichtfach orientiert sich am Lehrstoff im Pflichtfach Physik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe.

Die im Wahlpflichtgegenstand Physik behandelten Themen gehen dabei über den im Lehrstoff des Pflichtfaches Physik genannten Lehrstoff hinaus und erweitern ihn. Die Auswahl soll sich in besonderem Maß am Interesse der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Physik eignet sich gut für umfangreichere, besonders auch experimentelle Aspekte.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe.

Als zusätzliche Themenbereiche eignen sich unter anderen:

  • Strichaufzählung
    eine Erweiterung des Abbildungsbegriffes (zB in der Kartographie)
  • Strichaufzählung
    die Verwendung iterativer geometrischer Prozesse zur Erzeugung geometrischer Objekte mittels CAD-Paketen (zB Ornamente und Fraktale)
  • Strichaufzählung
    fortgeschrittenes Konstruieren und Modellieren mit CAD-Paketen (zB Vertiefungen bei den Kurven, Volumsmodellen und Flächen
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von weiteren neuen digitalen Technologien (zB Augmented Reality, 3D-Druck, Laser-Scanner, Navigationsgeräte)
  • Strichaufzählung
    die Behandlung von neuen und vertiefenden Fragestellungen bei der Bearbeitung der Gebiete aus dem Pflichtgegenstand
  • Strichaufzählung
    die Vertiefung von fächerübergreifenden und anwendungsorientierten Aspekten der Geometrie (zB Kristallographie, Chemie, Geographie, Physik, Kinematik, Informatik)

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflichtfaches ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizonts zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer und philosophischer Berufsfelder einzubeziehen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrstoff ist dem Lehrplan des Pflichtfaches des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe zu entnehmen.

Die für den Wahlpflichtgegenstand spezifischen (semesterübergreifenden) Vertiefungen/Ergänzungen sind schulautonom festzulegen. Die hier angeführten Themenbereiche sind als Orientierung zu verstehen und auf den konkreten Lebensweltbezug der Schülerinnen und Schüler abzustimmen: Modelle zu Entwicklungs- Sozialisations- und Lernprozessen, Aspekte der Friedens- und Konfliktforschung und Gewaltprävention, Erkenntnisse der Neuropsychologie, seelische Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, Methoden des Argumentierens und der Entscheidungsfindung, Themenbereiche der praktischen Philosophie, drängende Fragen der Gegenwart im globalen und digitalen Zeitalter.

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, dritter Teil sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf themenzentriertem Unterricht, der vertiefende praktische und theoretische Auseinandersetzung mit Werken in den Mittelpunkt stellt.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

Kompetenzmodell

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musik.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifender thematischer Bezugsrahmen

Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“:

siehe semesterübergreifende Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Musik

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  1. Litera a
    Hören und erfassen
  • Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen aus dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
  1. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
  • Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen aus dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten des Pflichtgegenstandes Musik
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten sowie Interpretinnen und Interpreten
  • Strichaufzählung
    Musikhistorische Schwerpunkte

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Wie der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt auch das Wahlpflichtfach Kunst und Gestaltung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird.
  • Strichaufzählung
    Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Kunst und Gestaltung im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen
  • Strichaufzählung
    theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerischen Praxis setzen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Österreichische und europäische Kunstwerke und Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeiten aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Phänomene der Umweltgestaltung (Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

BILDUNGS- UND BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (3. und 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Bildungs- und Berufsorientierung hat eine eigenständige Bildungs- und Lehraufgabe. Diese kann jedoch nicht unabhängig von den Bildungsaufgaben in anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, da jeder Unterrichtsgegenstand auch relevant für Lebens- und Berufsbildung sein kann. Aufgabe des Bildungs- und Berufsorientierungsunterrichts ist es, Jugendliche in ihren Entwicklungsaufgaben zu begleiten, ihre Stärken wahrzunehmen, sie dazu anzuregen, ihre Einstellungen zu reflektieren8 und sie beim Aufbau von Orientierungs- und Entscheidungskompetenzen zu unterstützen. Um Entscheidungen reflektiert treffen und verantworten zu können, benötigen junge Menschen spezifische Kompetenzen, sogenannte Laufbahngestaltungskompetenzen, im Weiteren auch als Career Management Skills bezeichnet. Weiters sollen sie die Möglichkeit bekommen, das breite Spektrum der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt kennenzulernen sowie über die zukünftigen Entwicklungen und Entstehung von Berufsbildern zu reflektieren. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Berufsbiografie lebenslang zu gestalten und weiterzuentwickeln. In wiederkehrenden Bildungs- und Berufswahlsituationen kann auf diese Kompetenzen zurückgegriffen werden. Die Bildungs- und Berufsorientierung leistet einen Beitrag dazu, dass Jugendliche in der Lage sind, aktiv und bewusst an der kritisch-konstruktiven Gestaltung der Arbeits- und Lebenswelt teilzunehmen und ein berufliches Selbstkonzept zu entwickeln.8

Bildungs- und Berufsorientierung zielt darauf ab, es Schülerinnen und Schülern frühzeitig und systematisch zu ermöglichen,

  • Strichaufzählung
    ihre Interessen, Fähigkeiten und Stärken sowie ihre Selbstwirksamkeit zu erkennen, zu erproben und (weiter) zu entwickeln,
  • Strichaufzählung
    die Arbeits- und Berufswelt sowie die Aus- und Weiterbildungssysteme sowie ehrenamtliches Engagement zu erkunden und arbeitsmarktrelevantes Wissen zu erwerben,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Ausbildungen, Tätigkeitsbereichen, dem Arbeitsmarkt und individuellen Zukunfts- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Übergänge in weiterführende Systeme, wie berufsbildende bzw. allgemeinbildende höhere Schulen und Lehrausbildung, zielgerichtet vorzubereiten und zu gestalten und in der Zukunft kompetent mit einer sich ständig verändernden Arbeitswelt umzugehen.

Didaktische Grundsätze (3. und 4. Klasse):

Bildungswahl- und Berufswahlkompetenzen werden über individuelle Erfahrungen in einem aktiven Konstruktionsprozess erworben und reflektiert. Dabei tragen auch Annahmen und Vorerfahrungen aus informellen, selbstorganisierten Lerngelegenheiten unter Berücksichtigung von Wandel und Entwicklung zum Aufbau fachlicher und überfachlicher Kompetenzen bei.

Der Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht ist am jeweiligen standortspezifischen Umsetzungskonzept, welches an jeder Schule schriftlich aufliegt, ausgerichtet. Die Dokumentation des eigenen Entwicklungs- und Lernprozesses durch die Schülerinnen und Schüler, zB in Form eines Portfolios, ist anzustreben.

Der Berufsorientierungsunterricht soll entwicklungsorientiert, anforderungsorientiert, prozessorientiert und geschlechterreflektiert geplant und durchgeführt werden. Das Thema Arbeit und Ausbildung steht dabei im Zentrum der Betrachtungen und ist sowohl Gegenstand des Unterrichts als auch des fachdidaktischen Bezugsrahmens.

Eine wichtige Säule stellen professionell vor- und nachbereitete Realbegegnungen dar, zu denen Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen ebenso zählen wie berufspraktische Tage und Berufsinformations- und Schulinformationsmessen.

Die Vorbereitung der Bildungs- und Berufswahlentscheidung ist ein mehrdimensionaler Entwicklungsprozess, in den Eltern und Erziehungsberechtigte, Peers und Role Models8 in verschiedenen Berufsbereichen und Medien etc. miteinzubeziehen sind. Die Kooperation mit externen Partnern und Partnerinnen – dazu gehören Sozialpartner, Wirtschaft und externe Unterstützungssysteme wie zB das AMS – stellt eine weitere Säule der Berufsorientierung dar.

Die zielgerichtete Inanspruchnahme von schulischen und außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Enticklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (3. und 4. Klasse):

Die verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung orientiert sich an zentralen, im Unterricht immer wiederkehrenden Leitideen, die die Fokussierung auf den fachlichen Kern unterstützen.

Bildung und Beruf

Bildungsprozesse als Grundlage für ein selbstbestimmtes zufriedenes Leben bedeuten, es Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, sich relevantes Wissen anzueignen und Kreativität, kritisches Denken sowie Kompetenzen für Kommunikation und Zusammenarbeit zu entwickeln, um sie auf die sich wandelnden Anforderungen und Angebote eines regionalen und globalen Arbeitsmarktes bestmöglich vorzubereiten. Neue Berufe und Karrieremöglichkeiten verlangen die Bereitschaft, selbstgesteuert zu lernen, das erworbene Wissen zu teilen und lösungsorientiert anzuwenden, sich zu vernetzen und sich zu positionieren, sowie die Fähigkeit, konstruktiv mit Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenzuarbeiten. Reflektierte und eigenverantwortliche Entscheidungen für individuelle8 Bildungs- und Ausbildungswege sind ein Ziel der Allgemeinbildung.

Arbeit in ihren unterschiedlichen Dimensionen

Arbeit bedeutet für Menschen neben der Sicherung des Lebensunterhalts unter anderem auch Unabhängigkeit, gesellschaftliche Anerkennung, Sinnstiftung und Selbstverwirklichung. Sie strukturiert den Alltag und bietet die Möglichkeit, Gesellschaft mitzugestalten. Die Arbeits- und Berufswelt verändert sich laufend und wird einerseits von Wettbewerb und andererseits von Zusammenarbeit bestimmt, nicht nur zwischen Menschen, sondern zunehmend auch zwischen Menschen und Maschinen (Robotern, Künstlicher Intelligenz). Die Zukunft der Erwerbsarbeit ist von technischen Innovationen, von Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung und Vernetzung, aber auch von wachsender Flexibilität und Individualisierung geprägt. Klar vorgezeichnete Erwerbskarrieren verlieren an Bedeutung, hybride, immer wieder neu gestaltete werden zur Normalität.

Auch lokale, regionale und globale Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt, Politik und Wirtschaft bedingen gesellschaftliche Veränderungen und Abhängigkeiten. Der erforderliche Ausgleich zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit, zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, aber auch zwischen nationalen und globalen Interessen und Erfordernissen verändert zunehmend nicht nur die Organisationsformen von Arbeit, sondern auch ihren Stellenwert.

Persönlichkeit und individuelle Laufbahn

Die Reflexion der Auswirkungen von Entwicklungen und Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt und deren Einfluss auf soziale, ökonomische, ökologische und politische Systeme ermöglicht es, Chancen für die persönliche Lebensgestaltung8 zu erkennen und flexibel zu steuern.

Etablierte Berufswahltheorien stellen fest, dass Arbeitszufriedenheit, Wohlbefinden, Stabilität in der individuellen Laufbahnentwicklung und bessere Arbeitsleistung davon abhängen, ob Menschen ihren Beruf entsprechend ihren Interessen und ihren Potenzialen8 wählen. Berufliche Interessen zeigen sich bereits in der Endphase des Jugendalters, stabilisieren sich stark im jungen Erwachsenenalter und bleiben relativ konstant für den Rest des Erwerbslebens. Ein weiterer positiver Zusammenhang besteht zwischen Interessen und Selbstwirksamkeitserwartung. Menschen, die sich in einem Bereich mehr zutrauen, haben auch ein stärkeres Interesse dafür. Neben den persönlichen Interessen spielen auch das soziale Umfeld und seine Einflüsse, Hindernisse und Herausforderungen, Zufälle und unerwartete Gelegenheiten eine große Rolle für die individuelle Berufslaufbahn.

Arbeit und Beruf nehmen auf der Suche nach Identität einen zentralen Stellenwert ein, individuelle Zielvorstellungen und Gestaltungswille aktivieren Handlungspotenzial. Arbeit ist für alle Menschen als sinnstiftend relevant und mit allen Lebensbereichen verbunden.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. und 4. Klasse):

Der Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht basiert auf dem Modell der Career Management Skills (Laufbahngestaltungskompetenzen), welches sowohl die Entwicklungsaufgaben der Jugendlichen im Kontext der Bildungs- und Berufswahl in der Sekundarstufe römisch eins berücksichtigt als auch die Veränderungen und Entwicklungen in den Lebens- und Arbeitswelten. Bildungs- und Berufswahlkompetenzen sind als Bündel spezifischer kognitiver Fähigkeiten, motivationaler Orientierungen und Handlungsfähigkeiten zu sehen. Sie ermöglichen es einer Person, selbstbestimmt eine auf Fähigkeiten und Interessen basierende Entscheidung in Bezug auf ihren Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsweg zu treffen sowie berufsbiografisch relevanten Situationen gewachsen zu sein. Erforderliche kognitive, handlungsbezogene und motivationale Voraussetzungen sind unter anderem

  • Strichaufzählung
    die Bereitschaft, sich mit den persönlichen Zukunftsvorstellungen, mit Interessen, Fähigkeiten, Stärken und verschiedenen Einflussfaktoren auseinanderzusetzen,8
  • Strichaufzählung
    das Beschaffen und Bewerten von Informationen,
  • Strichaufzählung
    das Sich-Erproben in neuen Situationen in der Arbeit- und Berufswelt,
  • Strichaufzählung
    das Lösen von Problemen,
  • Strichaufzählung
    das Planen und Treffen von Entscheidungen.

Das Kompetenzmodell orientiert sich an den Career Management Skills als Teilbereich der Lebenskompetenzen und definiert vier Kompetenzbereiche:

  1. Ziffer eins
    Persönliche Fähigkeiten, Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype hinterfragen
  2. Ziffer 2
    Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden
  3. Ziffer 3
    Chancen erkennen und bildungs- und berufswahlrelevante Entscheidungen treffen
  4. Ziffer 4
    Bildungs- und Berufswahlentscheidungen umsetzen und überprüfen

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. und 4. Klasse):

3. Klasse:

Kompetenzbereich Persönliche Fähigkeiten, Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype hinterfragen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und den Stellenwert von Arbeit und Beruf in der Gesellschaft und als sinnstiftenden Teil einer gelingenden Lebensgestaltung erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen.8
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen von ihrer persönlichen zukünftigen Lebens-, Arbeits- und Berufswelt beschreiben und Geschlechterstereotype hinterfragen.
  • Strichaufzählung
    eigene Interessen und Stärken, Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale erkunden8, analysieren, dokumentieren und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Rückmeldungen zu ihren Stärken, Begabungen und Fähigkeiten aus ihrem schulischen und privaten Umfeld einholen.
  • Strichaufzählung
    Selbst- und Sozialkompetenzen wie Selbstwahrnehmung, soziale Wahrnehmungsfähigkeit, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Gestaltungskompetenz, Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Innovationsfreude und Verantwortung an sich und anderen erkennen, beschreiben und im Bildungs- und Berufswahlprozess (weiter)entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Entscheidungsstile diskutieren und die Bedeutung ihrer ersten Entscheidung im Kontext der Bildungs- und Berufswahl reflektieren.2

Kompetenzbereich Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstständig unterschiedliche Quellen wie Text-, Bild- und Tonformate nutzen, um zB Informationen zu selbst gewählten Bildungs- und Berufsmöglichkeiten einzuholen, zu strukturieren, auszuwerten und zu präsentieren.
  • Strichaufzählung
    mit den vielfältigen Informations- und Recherchetools reflektiert umgehen und diese bewerten bzw. beurteilen.4,10
  • Strichaufzählung
    bildungs- und berufsrelevante Anforderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Arbeits- und Berufswelt im eigenen familiären Umfeld, bei Freundinnen und Freunden, Expertinnen und Expertenerkunden und in Bezug auf die eigenen Stärken und Fähigkeiten abgleichen.
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von unterschiedlichen Berufsfeldern und Arbeitsbereichen mit Existenzsicherung, Aufstiegschancen und Karrieremöglichkeiten erkennen und ein realistisches Bild davon entwerfen.8

Anwendungsbereiche8

  • Strichaufzählung
    Interessen und Stärken – Selbstbild und Fremdbild
  • Strichaufzählung
    Berufsbiografien und Lebensentwürfe
  • Strichaufzählung
    Realbegegnungen: Erkundung der Arbeits- und Berufswelt
  • Strichaufzählung
    (Aus) Bildungswege in Österreich

4. Klasse:

Kompetenzbereich Persönliche Fähigkeiten, Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype hinterfragen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und den Stellenwert von Arbeit und Beruf in der Gesellschaft und als sinnstiftenden Teil einer gelingenden Lebensgestaltung erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen, über Arbeit in ihren vielfältigen Ausformungen reflektieren und Vorstellungen von ihrer persönlichen zukünftigen Lebens-, Arbeits- und Berufswelt unter Berücksichtigung der Geschlechterrollen beschreiben.13
  • Strichaufzählung
    eigene Interessen und Stärken, Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale erkunden, analysieren, dokumentieren und präsentieren und Rückmeldungen dazu aus ihrem schulischen und privaten Umfeld einholen.
  • Strichaufzählung
    Selbst- und Sozialkompetenzen wie Selbstwahrnehmung, soziale Wahrnehmungsfähigkeit, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Gestaltungskompetenz, Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Innovationsfreude und Verantwortung an sich und anderen erkennen, beschreiben und im Bildungs- und Berufswahlprozess (weiter)entwickeln.2

Kompetenzbereich Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse aus praktischen berufs- und lebensweltbezogenen Erfahrungen im Rahmen von Realbegegnungen (zB berufspraktische Tage) reflektieren, auswerten, dokumentieren und für sich daraus nächste Schritte ableiten.
  • Strichaufzählung
    den Wandel in der Arbeitswelt und dessen Ursachen und Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen (gesellschaftspolitisch, sozial, wirtschaftlich, ökologisch) erkennen und begründen.8, 11
  • Strichaufzählung
    Informationen über Trends und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt unter Berücksichtigung der persönlichen Bedingungen reflektieren.

Kompetenzbereich Chancen erkennen und bildungs- und berufswahlrelevante Entscheidungen treffen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Ziele benennen, umsetzen und überprüfen, um eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufzubauen,7 und mögliche Widerstände und Hindernisse bei der Entscheidung für einen (Aus)Bildungsweg erkennen.8
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen über den weiteren (Aus-)Bildungsweg auf Grundlage ihrer individuellen Begabungen und Interessen vorbereiten, umfassend begründen und treffen.7

Kompetenzbereich Bildungs- und Berufswahlentscheidungen umsetzen und überprüfen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Bildungs- und Berufswahlentscheidungsprozess als Beitrag zur zukünftigen Existenzsicherung8 und zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Leben im Sinn des lebenslangen Lernens begreifen.
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über einen Bewerbungsprozess in Trainingseinheiten anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Arbeit im gesellschaftlichen, sozialen, ökologischen, ökonomischen, kulturellen, historischen, technischen, regionalen und nationalen Kontext (Arbeitsorganisation, Gesundheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Arbeitsbewertung und Entlohnung, New Work, Sicherheit am Arbeitsplatz, Work-Life-Balance, Gleichstellung und Diversität etc.)
  • Strichaufzählung
    Interessen und Stärken – Selbstbild und Fremdbild8
  • Strichaufzählung
    Arbeit und Geschlechterrolle
  • Strichaufzählung
    Arbeit und Institutionen/Organisationen aus der Berufswelt (Unternehmen/Betriebe unter Berücksichtigung der Aspekte der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite)
  • Strichaufzählung
    (Aus-) Bildungswege in Österreich
  • Strichaufzählung
    Realbegegnungen: Erkundung der Arbeits- und Berufswelt8
  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen, Unterstützungssysteme, Institutionen (ua. regionale Bildungsanbieter, Berufsinformationszentren und Einrichtungen der wirtschafts- und sozialpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber)
  • Strichaufzählung
    Eigenpräsentation, analoge und digitale Bewerbungsverfahren4, 6

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

C. FREIGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderungen eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen und ihre individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen. Dafür ist die Förderung der kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten unerlässlich.

Die Bildungsaufgaben der jeweiligen Freigegenstände orientieren sich an Themen und Tätigkeiten, die sich aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzen sowie den übergreifenden Themen ergeben.

Didaktische Grundsätze

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung bietet Freiräume, um aktuelle, für Schülerinnen und Schüler interessante Bereiche und Themenfelder zu behandeln. Die Auswahl der Bereiche und Themenfelder ist flexibel und an den Schülerinnen und Schülern orientiert. Sie werden aktiv in die Wahl der Bereiche und Themenfelder sowie in allfällige Entscheidungen zu Rahmenbedingungen einbezogen (Arbeitsmittel, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...).

Innovative Lehr- und Lernverfahren sowie der offene, interessengeleitete, an den Schülerinnen und Schülern ausgerichtete Zugang zeichnen die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung aus. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fördern die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

Die Schwerpunkte für die speziellen Interessens- und Begabungsförderung werden anlass- und bedarfsorientiert, entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, aus folgenden Zielsetzungen gewählt:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundlegende kommunikative und kreative Fähigkeiten erproben und erweitern
  • Strichaufzählung
    ihre persönliche Ausdrucksfähigkeit durch vielfältige Möglichkeiten entdecken
  • Strichaufzählung
    in Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen ein Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln
  • Strichaufzählung
    in Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln
  • Strichaufzählung
    Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen physischen und psychischen Verfassung entwickeln und eigene Wege finden, wie sie zu verbessern ist

Bildungs- und Berufsorientierung:

Die Inhalte entsprechen der verbindlichen Übung „Bildungs- und Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor:

Chor ermöglicht es Schülerinnen und Schüler, in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musik, ihre musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und trägt zum musikalischem Verständnis bei. Der Unterricht umfasst das Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern, Atem- und Stimmbildungs- und Artikulationsübungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme sowie Auftritte bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Liederauswahl orientiert sich an altersgemäßen Textinhalten und berücksichtigt unterschiedliche Musikstile.

Darstellendes Spiel:

Darstellendes Spiel ist ein kreativer Prozess, der Schülerinnen und Schülern ermöglicht, verschiedene Übungsformen zur Persönlichkeitsbildung und zur Weiterentwicklung ihrer Ausdrucksfähigkeit zu erschließen. Der Unterricht umfasst unterschiedliche verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Elemente des Schauspiels aber auch die Arbeit mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln und Requisiten.

Informatik:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Ernährung und Haushalt:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Spielmusik (Instrumentalmusik und Gesang):

Instrumentalmusik und Gesang ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel und Gesang zu erlernen bzw. erwerben. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel bzw. im Solo- und Ensemblegesang.

Spielmusik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, dass diese durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet werden.

Textverarbeitung:

Ziel des Unterrichts ist es, Schülerinnen und Schüler die Grundsätze der Textverarbeitung zu vermitteln, sodass diese am Computer fehlerfrei Texte mit Hilfe des Zehn-Finger-Systems in angemessener Geschwindigkeit schreiben und bearbeiten können.

Schach:

Ziel des Unterrichts ist es, Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken zu vermitteln.

Soziales Lernen:

Ziel des Unterrichts ist es, die Zusammenarbeit und Gruppenbildung innerhalb einer Klasse zu fördern und die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu steigern. In der Schule und im Unterricht als integratives Erfahrungs- und Lernfeld entwickeln Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeit und erkennen ihre eigenen Stärken und Schwächen. Soziales Lernen trägt dazu bei, miteinander wertschätzend, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umzugehen. Schülerinnen und Schüler bauen positive Beziehungen auf, reflektieren ihr eigenes Tun und nehmen andere wahr und an. Besondere Haltungen und Verhaltensweisen werden hinterfragt, die Bereitschaft, Konflikte konstruktiv und gewaltfrei auszutragen wird gefördert.

Technik und Design:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrs- und Mobilitätsbildung:

Verkehrs- und Mobilitätsbildung unterstützt Schülerinnen und Schüler im Erwerb einer kritischen und verantwortungsbewussten Einstellung zu Verkehr und Mobilität sowie zu einer bewussten Wahrnehmung, damit sie zu einer überlegten Wahl und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sind.

Fremdsprachen:

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A.

Geometrisches Zeichnen:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand „Geometrisches Zeichnen“ (am Gymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium) im Abschnitt A.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags- und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei sind unterschiedliche Sprachausgangslagen (ua. migrationsbedingte Variation der Standardsprache, familiäre oder regionale Sprachverwendung) und Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen.

Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden. Der Lehrplan bietet die Grundlage für den Unterricht auf allen Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Erstsprachenunterricht, individuelle Lernziele zu definieren. Zur Einschätzung individueller sprachlicher Kompetenzen können standardisierte Niveaubeschreibungen (ua. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen des Europarats bzw. vorhandene sprachenspezifische Verfahren für Erstsprachen) herangezogen werden.

Neben dem Ausbau der grundlegenden zwei- bzw. mehrsprachigen Kommunikationsfähigkeit5 und der Weiterentwicklung ihrer interkulturellen Handlungskompetenz5 werden Zugänge zum fachlichen Lernen in der Zielsprache ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) begleitet. Insbesondere durch Bezugnahme auf die Unterrichtsgegenstände und ihre Inhalte werden zunehmend bildungssprachliche Kompetenzen angebahnt bzw. weiter ausgebaut.

Der Erstsprachenunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit5 und trägt zur Ausbildung von Sprachbewusstheit5 bei. Ihre Lernmotivation, ihr Selbstwertgefühl und die Freude an der Sprachverwendung werden gefördert.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Die Alphabetisierung bzw. der Zweitschrifterwerb geht dem Erwerb von Schreib- und Lesefähigkeiten voraus. Die Lehrperson bietet anregende Lerngelegenheiten für die Festigung und Weiterentwicklung rezeptiver und produktiver Textkompetenz. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts in allen Fächern und des DaZ-Unterrichts.

Die Lehrperson motiviert die Schülerinnen und Schüler dazu, ihr gesamtes sprachliches Repertoire für die Kommunikation heranzuziehen und regt Sprachreflexion, Sprachenvergleiche und den Transfer zwischen Sprachen5 an, wobei außerschulische Kontakte und Kooperationen unterstützen können. Bei politischer und konfessioneller Neutralität setzt sich der Unterricht auf Basis entsprechender Lehrmaterialien mit relevanten Themen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie auch mit Kultur in der Migrationsgesellschaft5 und Demokratie auseinander.

Die Lehrperson begegnet der Heterogenität der Lerngruppen mit Binnendifferenzierung durch Methodenvielfalt, unterschiedliche Arbeitsformen und Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Zielsetzung und Wahl der Inhalte. Sie fördert ganzheitliches Sprachenlernen und weckt die Freude am Umgang mit Sprache durch ein abwechslungsreiches Angebot (handlungsorientierte Aktivitäten, spielerische Lernformen, theaterpädagogische Elemente, Musik, Film, digitale Medien, literarische Texte, kreative Schreibaufgaben). Die Lehrperson vermittelt Sprachlernstrategien und -techniken für die selbstständige sprachliche Weiterentwicklung.

Dieser Lehrplan greift folgendes übergreifendes Thema auf: Interkulturelle Bildung5

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung des Erstsprachenunterrichts orientiert sich an den vier zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“, „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“ sowie „Sprachreflexion und Transfer“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung

Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System

Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft

Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster5. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt5.

Sprachreflexion und Transfer

Dieses Konzept bezieht sich auf die metasprachliche Reflexion über Sprache(n)5 sowie die Sprachmittlung im Kontext individueller und gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit5. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachenvergleichende Reflexion das Verstehen vertieft und wie Transfer- und Vermittlungsprozesse zwischen verschiedenen Sprachen und Registern reflexiv bearbeitet und gelingend gestaltet werden können.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Erstsprachenunterricht orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) sowie an den Lehrplänen der Sprachenfächer (Lebende Fremdsprachen, Volksgruppensprachen, Deutsch, DaZ). Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln:

Hören

Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.

Lesen

Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details und basiert auf einer gut entwickelten Lesefertigkeit.

Schreiben

Schriftliches Sprachhandeln ermöglicht Selbstausdruck sowie die Fähigkeit zur Partizipation in schriftlichen Kontexten und bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen sowie für Sprachmittlung (Übersetzen und Dolmetschen). Neben Wortschatz, Strukturen, Schrift, Rechtschreibung, Aussprache, Intonation umfassen sie auch die Sprachreflexion (Sprachvergleich und metasprachliche Perspektiven). Ziel ist eine erfolgreiche und zunehmend sprachlich korrekt realisierte Kommunikation in den im Lehrplan genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Erstsprachenunterricht schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren.
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Erschließung von gehörten Texten im direkten Kontakt und in Medien aller Art selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden.

Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich spontan und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen.
  • Strichaufzählung
    Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (zB Betonungsmuster verwenden, um verschiedene Sprachhandlungen wie Aussage, Frage etc. auszudrücken, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes einsetzen), wobei es noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem von Varietäten ihrer Erstsprache sowie mit dem Deutschen kommen kann.
  • Strichaufzählung
    komplexe Informationen aus verschiedenen Themen- und Fachbereichen einholen (auch nachfragen oder um Klärung bitten), analysieren, interpretieren, aufbereiten und mündlich weitergeben.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben, zusammenfassen und erklären.
  • Strichaufzählung
    eine komplexe Geschichte, ein Ereignis erzählen sowie die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und diskutieren.
  • Strichaufzählung
    ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren.
  • Strichaufzählung
    Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Varietäten und Register reflektiert sowie kreativ und spielerisch einsetzen.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere und komplexere Texte unterschiedlicher Textsorten zu den meisten Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (ua. Sachtexte, literarische Texte, journalistische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen.
  • Strichaufzählung
    längere und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.
  • Strichaufzählung
    vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbstständig anwenden.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs-)sprachlicher Mittel verfassen (bei Bedarf unter Nutzung von bereitgestellten sprachlichen Scaffolds).
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von unterschiedlichen Impulsen und Vorlagen kreative Texte zu verschiedenen Themen schreiben.
  • Strichaufzählung
    beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Scaffolds einsetzen (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes, Nachschlagewerke ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen.
  • Strichaufzählung
    schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.

Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Klasse) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene5 (Formen und Stellung des Verbs, Satzbau, Satzverbindungen ua) produktiv anwenden.
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben.
  • Strichaufzählung
    (bildungs) sprachliche Verknüpfungsmittel und komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden.
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze meist korrekt schreiben (unter Nutzung von Nachschlagewerken).
  • Strichaufzählung
    gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Laut-, Wort-, Satz- und Textebene auch selbstständig anwenden.
  • Strichaufzählung
    bekannte komplexe Kommunikationssituationen im Bedarfsfall auch in zwei Sprachen (Erstsprache und weiteren Sprachen5) bewältigen (Übersetzung, Code-Switching, Code-Mixing und Transfer).

Anwendungsbereiche

Der Erstsprachenunterricht begleitet mehrsprachige Schülerinnen und Schüler auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) in ihren Erstsprachen. Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplan keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche. Er orientiert sich – idealerweise in Abstimmung mit der Klassenlehrperson/den Klassenlehrpersonen – an Inhalten, Themen, angestrebten Sprachhandlungen und Anwendungsbereichen ausgewählter Pflichtgegenstände der Sekundarstufe (zB Deutsch/DaZ sowie andere Fächer).

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

2. Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Fertigkeitsbereiche, Teilkompetenzen und Lernsemester

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1.

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe, Notizen und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben und sich darin auch für etwas bedanken oder entschuldigen können

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

Österreichische Gebärdensprache

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch eins oder des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache römisch zwei ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Wie für den Freigegenstand Griechisch.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Vorrangiges Ziel des erstsprachlichen Unterrichts ist es, das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich zwei- oder mehrsprachig aufwachsen, erfahren Einblicke in Struktur, Funktion und Entwicklung ihrer Erstsprache und gewinnen die Fähigkeit, über das eigene Sprachprofil und die Vielfalt der Sprachen zu reflektieren. Ebenso kommt unter Einbeziehung von Tradition und Brauchtum der Beschäftigung mit der Landes- und Kulturkunde sowie der Literatur Bedeutung zu. Damit soll der erstsprachliche Unterricht neben dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Sprachkompetenzen auch das positive Potential bewusst machen, das zwei- und mehrsprachigen Menschen innewohnt und die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Schülerinnen und Schüler lernen selbstbestimmt und zielbewusst sprachliche Qualifikationen auszubauen, ihre soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen in vielsprachigen Situationen einzusetzen und als Sprachmittler zu fungieren.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Erstsprache und Deutsch ist die Voraussetzung für gelingende Zweisprachigkeit. Das Ziel des erstsprachlichen Unterrichts ist daher der Aufbau der auch im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich, um die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern und ihr sprachliches Selbstbewusstsein zu stärken.

Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im erstsprachlichen Unterricht folgende Grundsätze zu beachten:

Aufgrund der heterogenen Lerngruppe im erstsprachlichen Unterricht ist auf die unterschiedlichen Sprach(lern)erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess in der Erstsprache bzw. von der schulischen und außerschulischen Sprachaneignung.

Um den Spracherwerb und damit das sprachliche Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu fördern, ist besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien zu legen. Dazu gehört unter anderem der kompetente Umgang mit Medien.

Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Sprachreflexion dient dem Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Erstsprache und ihrem Vergleich mit anderen Sprachen.

Der Erarbeitung sozialer und kultureller Bezüge von Sprachen kommt im erstsprachlichen Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind Kenntnisse über das Herkunftsland, über Prozesse wie Migration und Sozialisation im neuen kulturellen Umfeld sowie soziokulturelle und psychosoziale Konfliktfelder zu berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und privaten Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung in Grundzügen kennen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache erkennen; sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und situationsangepasst kommunizieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, unterschiedliche Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention erkennen

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen Leben verfassen

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben, ihre Funktion erkennen und analysieren

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, zB Textinterpretation

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen

Rezeption und Interpretation: Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben; sprachliche Varietäten erkennen

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register (Dialekte, Jargon, …) einschließlich der Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen; (Gegenwarts-)Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester:

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben und Grammatik: bei orthografischen und grammatikalischen Problemen zielführende Lösungen finden;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1. Unterstufe

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A.

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

2. Oberstufe

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 7. Klasse):

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Fächern und für eine Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionskompetenz, die eine erfüllte und verantwortungsvolle Teilnahme am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache hat die Aufgabe, die Deutschkompetenz der Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch zu vertiefen. Er ist damit in erster Linie als ein unterstützendes Sprachtraining in Deutsch zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, die für ihr schulisches Fortkommen und die persönliche Entwicklung notwendigen sprachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache zu erwerben und zu festigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Siehe Pflichtgegenstand Deutsch

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Siehe Pflichtgegenstand Deutsch

Didaktische Grundsätze (5. bis 7. Klasse):

Ziel des Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts ist der unterstützende Aufbau der im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich. Der Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht orientiert sich daher an den didaktischen Grundsätzen des Deutschunterrichts. Der Schwerpunkt liegt auf jenen sprachlichen Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die sprachlichen Anforderungen in allen Unterrichtsfächern zu bewältigen und die ihnen einen kompetenten Umgang mit der deutschen Sprache in- und außerhalb der Schule ermöglichen.

Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im Unterricht für Deutsch als Zweitsprache folgende Grundsätze zu beachten:

Der Grundsatz des Deutschunterrichts „Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft“ hat im Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht besondere Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Daher sind unterschiedliche Vorkenntnisse und Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht mit einzubeziehen. Die sprachliche Heterogenität in der Lerngruppe bedeutet, dass durch Individualisierungsmaßnahmen auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen reagiert werden muss. Schwierigkeiten im Deutscherwerb sind vor dem Hintergrund der jeweiligen Erstsprachen zu sehen.

Ausgangspunkt für die Förderung im Rahmen von Deutsch als Zweitsprache ist der Einsatz von pädagogischer Diagnostik.

Besonderes Augenmerk ist auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien, insbesondere Lesestrategien, zu legen. Dazu gehört auch die Reflexion über den eigenen Sprachlernprozess und der kompetente Umgang mit Medien.

Bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass Sprachaneignungsprozesse durch ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit gekennzeichnet sind und die Schülerinnen und Schüler womöglich nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt in der Zweitsprache mitteilen können.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Textkompetenz als rezeptiver und produktiver Fertigkeit. Der Förderung der normativen Sprachrichtigkeit kommt besondere Bedeutung zu.

Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung der normativen Sprachrichtigkeit zu legen. Grammatikwissen unterstützt die Textkompetenz und fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen sowie die Analyse sprachlicher Erscheinungen in verschiedenen Sprachen.

Fehler sind ein wichtiges Element im Sprachlernprozess und erfordern eine lernerzentrierte Reflexion und behutsame Korrektur.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

E. FÖRDERUNTERRICHT

1. Unterstufe

Siehe fünfter Teil Abschnitt „Förderunterricht“

2. Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

F. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN 1. Unterstufe

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Politische Bildung oder Geographie und wirtschaftliche Bildung - zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen schulischen und außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den erstsprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des erstsprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit erstsprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Lesen und Leseverstehen
  • Strichaufzählung
    Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache
  • Strichaufzählung
    Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
  • Strichaufzählung
    versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörerin oder Zuhörer beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
  • Strichaufzählung
    begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
  • Strichaufzählung
    fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
  • Strichaufzählung
    trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
  • Strichaufzählung
    bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
  • Strichaufzählung
    wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
  • Strichaufzählung
    versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  • Strichaufzählung
    liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
  • Strichaufzählung
    versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.).
  • Strichaufzählung
    liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  • Strichaufzählung
    nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
  • Strichaufzählung
    hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.).
  • Strichaufzählung
    gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
  • Strichaufzählung
    verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
  • Strichaufzählung
    nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
  • Strichaufzählung
    nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.
  • Strichaufzählung
    stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  • Strichaufzählung
    erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  • Strichaufzählung
    kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  • Strichaufzählung
    wandelt Buchstaben in Laute um.
  • Strichaufzählung
    stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  • Strichaufzählung
    schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  • Strichaufzählung
    verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  • Strichaufzählung
    kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
  • Strichaufzählung
    kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

2. Oberstufe

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Wie in Ziffer 1.

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/e

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 4

Text

Anlage A/e

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ENGLISCHSPRACHIGEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

ZWEITER TEIL
KOMPTENZORIENTIERUNG

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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x

Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Englisch

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x

Lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw., 4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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x

Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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_______________________

1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. eins Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. eins Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

  1. 2 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

  1. 3 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Kunst und Gestaltung

4. Informatische Bildung

  1. 4 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik

6. Medienbildung

  1. 6 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design

7. Politische Bildung

  1. 7 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik

  1. 9 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform, mit folgender Ergänzung:

4. Schularbeiten

Litera a Unterstufe

In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil des Lehrplans Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt je vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Davon abweichend stehen in der Lebenden Fremdsprache bzw. in Englisch in Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Litera b Oberstufe

In Deutsch, Englisch und in allen Fremdsprachen

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5.

150 bis 300

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

6.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

7.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

eine mindestens 100-minütig

8.

250 bis 400

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

SECHSTER TEIL
a) STUNDENTAFELN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform, mit folgender Abweichung: Der Unterrichtsgegenstand Englisch ersetzt den Unterrichtsgegenstand (Erste) Lebende Fremdsprache. Der Unterrichtsgegenstand Zweite lebende Fremdsprache bzw. Latein/Zweite lebende Fremdsprache bzw. Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache erhält die Bezeichnung Lebende Fremdsprache bzw. Latein/Lebende Fremdsprache bzw. Griechisch/Lebende Fremdsprache.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform, mit folgenden Abweichungen:

ENGLISCH

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist im Englischunterricht der Schulformen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (bilinguale Schulformen) sowohl Medium als auch Gegenstand. Englisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Fremdsprache sein. Der Umgang mit Sprache findet über die Auseinandersetzung mit mündlichen, auditiven, schriftlichen und visuellen Ausdrucksformen statt. Der Unterricht begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu sprachkompetenten, sprachsensiblen und sprachbewusst handelnden Individuen. Sie sollen die Vielfalt individueller und kultureller Identitäten und sozialer Realitäten7 reflektieren lernen.

Zentrales Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern sprachliche Grundkompetenzen zu vermitteln und dadurch ihre Sprachhandlungsfähigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Dadurch werden sie befähigt, sich in einer heterogenen und mehrsprachig geprägten Gesellschaft und deren multimodaler Zeichenwelt zurechtzufinden. Dies soll reflektiertes und wertbezogenes Handeln, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft im privaten und beruflichen Umfeld1, 13 sowie eigenständiges Weiterlernen ermöglichen.

Die Beschäftigung mit fiktionalen und pragmatischen Texten und Medienformaten erlaubt es ihnen, unterschiedliche Weltsichten kennenzulernen, einzunehmen und zu hinterfragen. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln. Der Aufbau alltags- und bildungssprachlicher Kompetenzen ist in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu sehen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung und gezielte, reflektierte sprachbezogene Diagnostik ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Der Fokus der Unterrichtsgestaltung liegt auf Lernprozessen, die dem Kompetenzaufbau dienen. Lehrerinnen und Lehrer, Personen mit Englisch als Erstsprache und internationale Sprecherinnen und Sprecher unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei.

Abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen sowie eine vernetzte und handlungsorientierte Vermittlung der Kompetenzbereiche Hören/Sprechen, Lesen und Schreiben sind Voraussetzung für gelingenden Unterricht. Die Lernenden knüpfen an ihre Sprachbiografien an und werden bei der kontinuierlichen Erweiterung ihres Sprachrepertoires unterstützt. Zudem werden sie befähigt, Sprache sowohl zu produzieren als auch über sie zu reflektieren sowie sich des eigenen Lernverhaltens bewusst zu werden. Es ist auch zu beachten, dass der Spracherwerb über lernersprachliche Zwischenschritte erfolgt und Fehler ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens sind.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung und Akzeptanz gegenüber Sprachvarietäten, auch im Kontext der Leistungsfeststellung. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch das Bewusstsein für angemessene Sprachregister entwickeln. Mechanismen von Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, die sich auch in sprachlichen Formulierungen in Texten und Medien finden, werden analysiert und hinterfragt7.

Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich Wissen nicht nur anzueignen, sondern auch zu hinterfragen, um sich altersadäquat und ihrem Sprachstand entsprechend in gesellschaftliche Diskurse1, 8, 11, 13 einzubringen.

Für den schrittweisen Ausbau der sprachlichen Kompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl und der Lernaktivitäten berücksichtigt. Die Auseinandersetzung mit vielfältigen multimedialen und multimodalen Texten6, 4 (ua. Kinder- und Jugendliteratur, Filme, Kurzvideos) soll den Spracherwerb und die Freude am Lesen fördern.

Die Beschäftigung mit vielfältigen Textformen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten. Auch das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler in ihrer Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität soll berücksichtigt und als besondere Ressource genutzt werden.5

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterricht in Englisch liegen die drei zentralen fachlichen Konzepte „Kommunikation und Wirkung“, „Inhalt und Form“ sowie „Kultur und Gesellschaft“ zugrunde. Sie sind miteinander vernetzt und altersadäquat zu vermitteln und bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand verschiedener Anwendungsbereiche aufgebaut werden.

Kommunikation und Wirkung

Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln.

Inhalt und Form

Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Inhalt und Kontext bedingen dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Inhalte auszudrücken.

Kultur und Gesellschaft

Die Auseinandersetzung mit der Vielfalt der sprachlichen Ausdrucks- und Darstellungsformen in kulturellen Kontexten erlaubt Einblicke in unterschiedliche Weltsichten und Wertvorstellungen.7 Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das vorliegende Kompetenzmodell orientiert sich am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und umfasst die Kompetenzbereiche Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben. Diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander und ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches. Die Kompetenzbereiche sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln, um eine altersgemäße kompetente Sprachhandlungsfähigkeit in der Unterrichtssprache in vielfältigen pragmatischen und fiktionalen Ausdrucksformen zu entwickeln.

Linguistische Kompetenzen (Sprachliche Mittel, Wortschatz) bilden eine Grundlage für die drei genannten Kompetenzbereiche, sind deren integrierte Bestandteile und daher nicht als eigener Kompetenzbereich ausgewiesen. Linguistische Kompetenzen sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen und damit eine erfolgreiche Kommunikation, bei der sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt wird. Mehrsprachige Sprachreflexion kann den Aufbau von Sprachbewusstheit unterstützen.

Zuhören und Sprechen

Vielfältige Inhalte von (multimedialen) Sprechbeiträgen werden erschlossen, verstanden und reflektiert. Monologische und dialogische Sprechbeiträge dienen zur Wiedergabe von Sachverhalten sowie zur Darstellung von Emotionen, Meinungen und Reflexionen7. Sie werden sowohl sprachlich als auch durch nonverbale Signale gestaltet. Ziel ist eine wertschätzende Gesprächskultur des Sich-Artikulierens und Einander-Zuhörens.

Lesen

Dieser Kompetenzbereich fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten fiktionalen, pragmatischen, linearen und nichtlinearen Texten in unterschiedlichen medialen Formaten mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden dem individuellen Sprachniveau entsprechend analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Dabei finden soziale und kulturelle Aspekte Beachtung.7 ,8, 13

Schreiben

Ideen, Sachverhalte, Erlebnisse, Wünsche, Emotionen, Meinungen und Reflexionen2, 8 werden altersadäquat durch unterschiedliche Textmuster eigenständig, zusammenhängend und sprachlich angemessen ausgedrückt. Dies erfolgt entsprechend dem individuellen Sprachniveau in unterschiedlicher medialer Form und im Zuge von individuellen und kollektiven Prozessen. Beim Schreiben von pragmatischen und kreativen Texten kommen Strategien zum Planen, Verfassen und Überarbeiten zum Einsatz.7

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. Anwendungsbereiche orientieren sich an der aktuellen tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler und an den Möglichkeiten innerhalb des Sprachniveaus. Es obliegt der Lehrperson zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.

1. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen adäquat reagieren.
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen Sprech- bzw. Gesprächssituationen unter Einsatz verschiedener Sprechhandlungen und sprachlicher Gestaltungsmittel erfolgreich kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    in monologischen und dialogischen Sprechsituationen Sprache adressaten- und situationsgerecht anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme, in Ganzfassung oder Ausschnitten)
  • Strichaufzählung
    Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche
  • Strichaufzählung
    Einfache Formen der Argumentation2, 7
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Präsentationsformen

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend, mit zunehmender Leseflüssigkeit und unter Anwendung geeigneter Lesestrategien lesen, Inhalte entnehmen und darüber kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu altersadäquaten fiktionalen Texten finden und über deren Inhalte kommunizieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten und Leseverständnis
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von angemessenen Lesestrategien

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken verschriftlichen sowie persönliche Beziehungen und Absichten ausdrücken2.
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    auch Textverarbeitungsprogramme zur digitalen Textproduktion einsetzen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte
  • Strichaufzählung
    Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten)

2. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus unterschiedlichen medialen Beiträgen erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, wiedergeben und der Situation angemessen reagieren.
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren sowie monologische und dialogische Sprechbeiträge planen und ausführen, um adressaten- und situationsgerecht zu kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 6, 7, 9 und mündlich präsentieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme, in Ganzfassung oder Ausschnitten)
  • Strichaufzählung
    Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche
  • Strichaufzählung
    Einfache und zunehmend komplexer werdende Formen der Argumentation2, 7
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Präsentationsformen

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit gesteigerter Leseflüssigkeit unterschiedliche Texte und Textformate lesen und dabei mittels Lesestrategien Informationen erschließen und aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten fiktionaler Texte und Medienformate erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen sprechen.
  • Strichaufzählung
    Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen angeleitet recherchieren.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten sowie Leseverständnis
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von angemessenen Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    Reflexion fiktionaler und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Analyse der Kennzeichen, Gestaltung und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik).7
  • Strichaufzählung
    Recherchekompetenz

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schreiben zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen.
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.7
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente schriftlich formulieren und auf Aussagen anderer sprachlich und inhaltlich angemessen reagieren. 2
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren.4, 6

Anwendungsbereiche Schreiben

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte
  • Strichaufzählung
    Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten)
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedback geben und annehmen)
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen5, 7
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis7

3. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus multimedialen Beiträgen erschließen und analysieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und Schlüsse daraus ziehen.
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) adäquat einsetzen.7
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Quellen6 gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und medial unterstützt4, 6 mündlich präsentieren sowie diskutieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme in Ganzfassung oder Ausschnitten)9
  • Strichaufzählung
    Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche
  • Strichaufzählung
    Einfache und zunehmend komplexer werdende Formen der Argumentation.2, 7
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Präsentationsformen

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Informationen durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, strukturieren und mit eigenem Wissen verknüpfen.
  • Strichaufzählung
    eigene Leseinteressen vertiefen, literarische Gattungen unterscheiden, fiktionale Texte verstehen und im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 7, 9 reflektieren.
  • Strichaufzählung
    Absichten und Ziele in der Gestaltung von medialen Beiträgen6 erkennen und einschätzen, Informationssysteme gezielt nutzen und mit digitalen Kommunikationsmedien und Gemeinschaftsforen kritisch umgehen.4, 6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten sowie Leseverständnis
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von angemessenen Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    Reflexion fiktionaler und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Analyse der Kennzeichen, Gestaltung und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik).7
  • Strichaufzählung
    Recherchekompetenz

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen, auch in Form von kreativen Texten und aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und argumentieren, auch auf materialgestützter Basis.2
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen und Formatvorgaben unter Berücksichtigung des Urheberrechts multimediale Texte gestalten und optimieren.4, 6

Anwendungsbereiche Schreiben

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte
  • Strichaufzählung
    Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten)
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedback geben und annehmen)
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen5, 7
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis7

4. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in unterschiedlichen Beiträgen, im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt6, Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen.2, 7
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) adäquat einsetzen, auch in Hinblick auf eine berufliche Zukunft.
  • Strichaufzählung
    aus bewusst gewählten Quellen Informationen6, 7 gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und unter Anwendung entsprechender Visualisierungsmethoden4, 6 mündlich präsentieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme in Ganzfassung oder Ausschnitten)
  • Strichaufzählung
    Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche
  • Strichaufzählung
    Einfache und zunehmend komplexer werdende Formen der Argumentation.2, 7
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Präsentationsformen

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalt, Form und Sprache pragmatischer und fiktionaler multimodaler Texte und Medien erschließen und relevante Entstehungszusammenhänge erfassen
  • Strichaufzählung
    die Aufbereitung und Gestaltung von Themen und Inhalten medialer Beiträge erkennen und vergleichen und dabei Informationssysteme4, 6,7 differenziert und kritisch nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten sowie Leseverständnis
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen.
  • Strichaufzählung
    Einsatz von angemessenen Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    Reflexion fiktionaler und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen)
  • Strichaufzählung
    Analyse der Kennzeichen, Gestaltung und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik).7
  • Strichaufzählung
    Recherchekompetenz

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen.
  • Strichaufzählung
    Argumente formulieren und gemäß den englischen Schreibkonventionen strukturieren.
  • Strichaufzählung
    zu strittigen Sachverhalten, unter Einbeziehung differenzierter Quellen, argumentierend schreiben.2, 7
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen.4, 7

Anwendungsbereiche Schreiben

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit
  • Strichaufzählung
    Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte
  • Strichaufzählung
    Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten)
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedback geben und annehmen)
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen5, 7
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis7

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Englischunterricht hat die Aufgabe, die sprachlich und kulturell angemessene Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

  1. Ziffer römisch eins m
    Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler
    • Strichaufzählung
      befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
    • Strichaufzählung
      befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
    • Strichaufzählung
      Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der englischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
    • Strichaufzählung
      befähigt werden, Informationen allein oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
    • Strichaufzählung
      befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten und Medien sowie deren Wirkung zu verstehen
    • Strichaufzählung
      befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form multimedialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
    • Strichaufzählung
      einen Überblick über die englischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen und einen Bezug zur eigenen Lebenswelt herstellen
    • Strichaufzählung
      befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen.

Der Englischunterricht soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen und soll dazu beitragen, Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind und Anknüpfungspunkte zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler geboten werden.

Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation

Der Englischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Durch direkte persönliche Begegnungen mit kompetenten Sprecherinnen und Sprechern wird höchstmögliche Authentizität erreicht.

Mensch und Gesellschaft

Der Englischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit pragmatischen und ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Englischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und die Beschäftigung mit Literatur ermöglichen eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen. Mediennutzungskompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel und der Rolle des Individuums in der Gesellschaft.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben und Eigenproduktion ästhetischer und pragmatischer (auch multimodaler und multimedialer) Texte trägt der Englischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine gesundheitsförderliche Lebensführung sind auch im Englischunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Sprachliche und mediale Bildung eröffnen den Zugang zum Diskurs über gesundheitliche Interessen im privaten und öffentlichen Leben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache spiegeln sich in einem handlungsorientierten Unterricht wider und fordern zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten sowie zum Lernen an Themen auf, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die Unterrichtssituation und Unterrichtsform sollen nach Möglichkeit den unterschiedlichen kommunikativen Anforderungen des Sprachunterrichts und des individuellen Sprachstands der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Dabei bietet sich der Einsatz von zusätzlichen kompetenten Sprecherinnen und Sprechern zur Erweiterung der Sprachvarietät und Authentizität an.

Die Bereiche mündliche Kompetenz, schriftliche Kompetenz, Textkompetenz, literarische Bildung, mediale Bildung und Sprachreflexion sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten:

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Die mündliche Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich und die Entwicklung der Persönlichkeit sind zu fördern. Dabei ist auch der Wandel sprachlicher Normen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse von mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen zu lassen, sie zu situations-, personen- und sachgerechtem Agieren zu befähigen und mit ihnen Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen auszuloten. In der mündlichen Kommunikation sind auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sollen gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Umsetzung der Textsorten orientiert sich an den englischsprachigen Schreibkonventionen. Vor allem hat der Schreibunterricht die Beherrschung unterschiedlicher Schreibhandlungen zu entwickeln. Schreibrichtigkeit und Sprachrichtigkeit sind anzustreben. Der Wandel der Schreibnormen ist zu berücksichtigen. Der Einsatz von Wörterbüchern – auch in elektronischer Form – ist auch bei Schularbeiten zu ermöglichen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale und multimodale Produkte. Textrezeption wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer Zeichensysteme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offenlegen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind (Texte aus der oder über die Zeit), Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler wecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation sowie dem Sprachstand und den Interessen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Der Schwerpunkt liegt auf der Begegnung mit englischsprachiger Literatur.

Mediale Bildung im Englischunterricht beschäftigt sich mit der Rezeption und Produktion von Content in unterschiedlichen Medien. Dabei ist die zentrale Bedeutung verschiedener Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen. Der Englischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich aller Medienformate zielgerichtet und funktional, auch unter Berücksichtigung des Urheberrechts zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren und in verschiedenen Medien sprachlich angemessen zu handeln.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache, im Anlassfall in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Englischunterrichts zu behandeln, auch als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (ua. politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche ein Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflexive Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere aufbauend summary, letter to the editor und argumentative essay erarbeiten

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau (Struktur, Kohärenz und Kohäsion) erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und dem Sprachstand angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Leser- und Leserinnenerwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung (Kohärenz, Kohäsion, Struktur) eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte im gesellschaftlichen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen, Filme, auch Literaturverfilmungen, kennen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem akademischen, öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere summary, literary analysis

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen; relevante Informationen identifizieren, passend verknüpfen und wiedergeben

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte mit der Wirkung multimodaler Texte vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung zwischen Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit ausloten; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: sich mit ästhetischen Texten oder Textauszügen, insbesondere aus dem Mittelalter und dem Elisabethanischen Zeitalter (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) auseinandersetzen; sie im gesellschaftlichen Kontext erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben; Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen; sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen und dabei aktuelle Medienentwicklungen berücksichtigen; komplexere Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen, beurteilen und produktiv nützen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben und ihren gesellschaftlichen Einfluss erkennen; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen, in sie situationsangepasst eingreifen und sie steuern lernen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem akademischen, journalistischen, privaten und öffentlichen Leben verfassen, insbesondere opinion piece

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten von ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention und Wirkung von multimodalen Elementen in Texten erkennen;

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: sich mit ästhetischen Texten oder Textauszügen der englischsprachigen Literatur, insbesondere in Bezug auf das 17. und 18. Jahrhundert (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) auseinandersetzen; sie im gesellschaftlichen Kontext erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können;

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen und aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem akademischen und literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere cause and effect essay und literary analysis

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken selbstständig strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen;

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten. Pragmatische Texte analysieren.

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: sich mit englischsprachiger Literatur, insbesondere jener des 19. Jahrhunderts, der Romantik und des frühen Realismus auseinandersetzen (Texte oder Textauszüge aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Literatur im gesellschaftlichen Zusammenhang erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: Ästhetische Texte analysieren; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; den Gebrauch von sprachlichen Varietäten untersuchen

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen und aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem öffentlichen Leben verfassen, insbesondere speech

Schreiben für sich: freies Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken selbstständig strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: sich mit englischsprachiger Literatur, insbesondere des späten Realismus bis zur Moderne, auseinandersetzen (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Literatur im gesellschaftlichen Zusammenhang erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren

Rezeption und Interpretation: Ästhetische Texte analysieren

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: wechselseitige Wirkung unterschiedlicher Medienformate ausloten; Interessen und Absichten hinter multimedialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: relevante Informationen aus anspruchsvolleren Beiträgen herausfiltern und situationsadäquat nutzen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem journalistischen, öffentlichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: sich mit englischsprachiger Literatur, insbesondere des 20. Jahrhunderts und des 21. Jahrhunderts bzw. bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele auseinandersetzen (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen); Literatur im gesellschaftlichen Zusammenhang erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen und Verbindungen zur Alltagssprache beachten.

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als vielschichtige Zeichensysteme verstehen

8. Semester:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: relevante Informationen aus anspruchsvolleren Beiträgen herausfiltern und situationsadäquat nutzen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: dem Kommunikationsmedium entsprechende sprachliche Mittel einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen und einen Bearbeitungsprozess einleiten

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle und gesellschaftspolitische Bezüge (zB ethnische Vielfalt, Migration, Umwelt) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

ENGLISCH Wahlpflichtfach

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles des Lehrplans zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind anzuwenden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

sich mit englischsprachiger Literatur und englischsprachigem Film auseinandersetzen

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    ein vertieftes Verständnis für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Literaturwissenschaft entwickeln
  • Strichaufzählung
    sich mit ästhetischen Texten und gesellschaftspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

1. Unterstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

2. Oberstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

Anl. 1/lF

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage A/lF

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DRITTER LEBENDER FREMDSPRACHE AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache

mind. 6

(römisch eins)

Latein

mind. 3

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

(römisch vier)

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel der Unterstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache

-

-

3

3

6

(römisch eins)

Latein

-

-

-

3

3

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

2

-

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

1

2

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

2

1

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

1

1

6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

-

-

4

(römisch vier)

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

___________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

 

 

__________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe 2)

Religion/Ethik3)

2-2-2-2

(römisch drei)

Deutsch

mindestens 11

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11

(römisch eins)

Latein

mindestens 12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache6)

mindestens 12

(römisch eins)

Dritte lebende Fremdsprache

mindestens 10

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 11

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

Kunst und Gestaltung

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

mindestens 3

(römisch vier a)

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 4)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

126

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-8

 

schulautonom 5)

höchstens 8

 

Summe autonomer Bereich

10

 

Gesamtwochenstundenzahl

136

 

__________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(III/III)

Deutsch

3

2

3

3

11

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

2

3

3

3

11

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache2)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Dritte lebende Fremdsprache2)

-

4

3

3

10

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

2

3

3

3

11

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

-

2

6

römisch drei

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Physik

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

römisch drei

Informations- und Kommunikationstechnologie

2

-

-

-

2

römisch zwei

Musik

2

1

23)

23)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

29

31

34

36

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb

136

 

___________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand. Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

3 Alternative Pflichtgegenstände.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

____________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:

LEBENDE FREMDSPRACHE (Dritte)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

Zielniveau in der dritten lebenden Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:

– in der dritten lebenden Fremdsprache dreijährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Linguistische Kompetenzen

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in kurzen und einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    sehr kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.

PHYSIK

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/m1

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 3

Text

Anlage A/m1

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

x

 

x

Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

 

 

 

Lebende Fremdsprache

x

x

 

 

 

x

x

 

 

x

 

x

x

Latein

x

 

 

x

x

x

x

x

 

x

 

 

 

Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

x

 

x

x

x

x

x

 

x

x

x

x

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

x

 

x

 

 

 

x

 

 

 

Digitale Grundbildung

x

x

x

 

 

 

x

x

 

x

x

x

x

Chemie (2-stündig bzw., 4-stündig)

x

x

x

x

 

x

 

x

 

x

x

x

x

Physik

x

x

 

x

 

 

 

x

 

x

x

x

x

Biologie und Umweltbildung

 

 

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x

 

x

 

x

x

x

x

 

 

Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

x

x

 

 

 

x

x

x

x

 

x

 

x

Geographie und wirtschaftliche Bildung

x

x

 

x

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x

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x

 

x

x

x

x

Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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x

 

 

x

x

x

 

x

x

x

 

x

Musik (im Schwerpunkt)

x

x

 

 

x

x

x

 

 

x

x

 

x

Chor

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x

 

x

 

 

 

 

x

 

 

x

Orchester

x

x

x

 

x

 

 

 

 

x

 

 

x

Kunst und Gestaltung

x

x

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x

x

x

x

x

x

x

 

x

x

Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt)

x

x

 

x

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x

x

x

 

x

x

x

x

Technik und Design

x

x

 

x

 

x

 

x

 

x

x

x

x

Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. eins Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. eins Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

  1. 2 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

  1. 3 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Orchester

4. Informatische Bildung

  1. 4 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chor, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester

6. Medienbildung

  1. 6 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Technik und Design

7. Politische Bildung

  1. 7 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt)

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik

  1. 9 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mind. 7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 243)

(römisch vier a)

alternativ Chor oder Orchester

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

128-136

 

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ (mind. acht Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ (mind. acht Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflichtungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

–

–

4

3

7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

–

–

–

2

2

(römisch drei)

Physik

–

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

3/2

3/2

3/2

3/2

281)

(römisch vier a)

alternativ Chor oder Orchester

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung

2/5

2/5

2/5

2/5

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

–

–

4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x2)

x2)

x

III3)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

34

34

36

136

 

1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, anderenfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste Lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 185)

(römisch vier a)6)

alternativ Chor oder Orchester

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch vier a)6)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

120

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom7)

0-12

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 16

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 18 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens drei Wochenstunden vorzusehen sind. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. zwölf Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat.

6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

2

2

10

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

3

3

2

2

10

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

3

2

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik2)

2/2

3/1

2/–

2/–

203)

(römisch vier a)4)

alternativ Chor oder Orchester2)

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung2)

2/4

1/5

–/4

–/4

(römisch vier a)4)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

33

33

31

33

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 20 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sechs Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils vier Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Chor

(2)

(2)

(2)

4/2

römisch vier

Orchester

(2)

(2)

(2)

4/2

römisch vier

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

MUSIK

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik:

Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.

Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.

Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7

Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen.10
  • Strichaufzählung
    Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
  • Strichaufzählung
    mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern.
  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen.
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe11

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    Alltag und Berufsleben1, 2

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge

2. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang.
  • Strichaufzählung
    eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig.
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen.
  • Strichaufzählung
    einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden.
  • Strichaufzählung
    musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten.
  • Strichaufzählung
    Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Musikwelten – Weltmusik5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen

3. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten.10
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen.7
  • Strichaufzählung
    mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen.
  • Strichaufzählung
    mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten.
  • Strichaufzählung
    Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion1, 2, 6

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden

4. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen.
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten.6
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern.
  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen.1, 2
  • Strichaufzählung
    eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
  • Strichaufzählung
    sich in Partituren orientieren.
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Vokaltraditionen im Kontext1, 2, 10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge1, 2, 7

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Musikgeschmack und Toleranz5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A).

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

  • Strichaufzählung
    Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar;
  • Strichaufzählung
    Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben;
  • Strichaufzählung
    Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    In der 5. und 6. Klasse können Schularbeiten durchgeführt werden. In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten verpflichtend durchzuführen. Anzahl und Umfang richten sich nach dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Hören, erfassen, lesen und notieren

Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

a) Soziale Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    einander zuhören;
  • Strichaufzählung
    den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen;
  • Strichaufzählung
    unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen;
  • Strichaufzählung
    gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten;
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.

b) Personale Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen;
  • Strichaufzählung
    Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Eigeninitiative entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und eigenverantwortlich üben;
  • Strichaufzählung
    sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen;
  • Strichaufzählung
    Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern;
  • Strichaufzählung
    Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.

c) Kommunikative Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen;
  • Strichaufzählung
    Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Stimme und Instrument differenziert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern;
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.

d) Methodenkompetenzen

  • Strichaufzählung
    Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  • Strichaufzählung
    traditionelle Notenschrift lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stimmtypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Instrumente erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen von Musik erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen;
  • Strichaufzählung
    Stars und Virtuosen;
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsmusik;
  • Strichaufzählung
    Filmmusik;
  • Strichaufzählung
    Bausteine der Musik;
  • Strichaufzählung
    Musik und Technik;
  • Strichaufzählung
    Songwriting;
  • Strichaufzählung
    Urheberrecht.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Formen des Musiktheaters;
  • Strichaufzählung
    weltliche und geistliche Vokalformen;
  • Strichaufzählung
    Textvertonungen;
  • Strichaufzählung
    Wort-Ton-Verhältnis;
  • Strichaufzählung
    polyphone Gestaltungsprinzipien;
  • Strichaufzählung
    formale Zusammenhänge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Kompositionstechniken;
  • Strichaufzählung
    Klangkörper im Wandel der Zeit;
  • Strichaufzählung
    formale Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Instrumentation und Arrangement;
  • Strichaufzählung
    zyklische Formen;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalgattungen;
  • Strichaufzählung
    polyphone Gestaltungsprinzipien.

7. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
  • Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    gängige Musiksoftware einsetzen.

Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Interpretinnen und Interpreten;
  • Strichaufzählung
    Volksmusik;
  • Strichaufzählung
    Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen;
  • Strichaufzählung
    außereuropäische Musikkulturen;
  • Strichaufzählung
    World-Music;
  • Strichaufzählung
    Festivals;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung des Jazz;
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen des Jazz;
  • Strichaufzählung
    Musik und Business;
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Wirkung und Effekt.

Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
  • Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    gängige Musiksoftware einsetzen.

Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wirkung von Musik erfassen und erklären.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    absolute Musik;
  • Strichaufzählung
    Programmmusik;
  • Strichaufzählung
    Musikpsychologie;
  • Strichaufzählung
    Medien und Publikum;
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware;
  • Strichaufzählung
    synästhetische Phänomene;
  • Strichaufzählung
    Wirkung von Akkordverbindungen;
  • Strichaufzählung
    Spannung und Lösung;
  • Strichaufzählung
    Affektenlehre.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Musik und Gesellschaft.

Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren.

Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik und andere Kunstformen;
  • Strichaufzählung
    Musik und Politik;
  • Strichaufzählung
    Musik und Religion;
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Zeit;
  • Strichaufzählung
    musikbezogene Berufe;
  • Strichaufzählung
    Original und Bearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Interpretationen.

8. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte.

Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten
  • Strichaufzählung
    ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.
  1. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren
  • Strichaufzählung
    komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion;
  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe;
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte.

CHOR Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblegesang eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen1. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, auf die Gesundheit ihrer Stimme zu achten3, selbständig Chorstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Chorformationen mitzuwirken.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Chor ist einerseits der Erwerb gesanglicher und interpretatorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Chorsingen fördert durch die Beschäftigung mit der menschlichen Stimme als elementarem und ureigenem Klangwerkzeug des Menschen zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Bei der Auswahl der Chorliteratur ist auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen.

Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen10. Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden.

Vielfältige Auftritte des Chores bei verschiedenen Anlässen und Wettbewerben sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Chor-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.2, 13

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Chor orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Chormusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Singen charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Chormusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Singen in Gemeinschaft

Schulchöre sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen.1

Stimmliche und interpretatorische Qualität

Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Einsatzes der Stimme ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Chor. Der physiologisch richtige und gesundheitsfördernde Einsatz der Stimme und das Wissen um Stimmtechnik unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf einem gesundheitsbewussten Lebensweg3 und bereiten sie auf ihr Berufsleben vor1. Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler.

Ausbildung eines vielfältigen Repertoires

Chorliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab5. Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das vokale Musizieren umfasst die drei Kompetenzbereiche 1. Singen, Interpretieren und Gestalten, 2. Stimmliche Grundlagen sowie 3. Hören und Erfassen.

Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gesungenen Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Singen, Interpretieren und Gestalten

Der Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten umfasst Körperwahrnehmung, Atmung, Stimmeinsatz, Registerausgleich, Intonation sowie die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziele sind ein physiologisch richtiger Stimmeinsatz3 und eine qualitätsvolle künstlerische Produktion.

Stimmliche Grundlagen

Der Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen umfasst Kenntnisse über die Physiologie der Stimme, die Entwicklung der Stimme, den effizienten und ökonomischen Stimmeinsatz3, Besonderheiten des chorischen Singens und verschiedene Gesangsstile.

Hören und Erfassen

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Chorliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
  • Strichaufzählung
    bei einfachen Kanons die Stimme halten.
  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungsgestaltungen zu Liedern erfinden.

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Warm-ups für den Körper durchführen.
  • Strichaufzählung
    Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Atmungsapparat beschreiben.

Kompetenzbereich Hören und erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Singen aufeinander hören und auf musikalische Zeichengebung reagieren.
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Lieder beschreiben.
  • Strichaufzählung
    das Tongeschlecht einfacher Lieder erkennen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.

  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines Liedrepertoires
  • Strichaufzählung
    einfache Kanons
  • Strichaufzählung
    Warm-ups für den Körper und Bewegungsgestaltungen
  • Strichaufzählung
    Der Atmungsapparat und seine Funktionen
  • Strichaufzählung
    Elementare Zeichengebung
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Teilen von Liedern
  • Strichaufzählung
    Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll

2. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zweistimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
  • Strichaufzählung
    bei Kanons die Stimmen halten.
  • Strichaufzählung
    rhythmische Gestaltungen von Texten erfinden.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Chorstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitten) selbständig erarbeiten. 10

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Warm-ups für die Stimme anwenden.
  • Strichaufzählung
    Vokalbildungs- und Artikulationsübungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Stimmapparat beschreiben.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Koordinationsaufgaben in der Stimmgruppe übernehmen.
  • Strichaufzählung
    Formelemente in einfachen Liedern erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Liedrepertoires
  • Strichaufzählung
    Kanons
  • Strichaufzählung
    Kreative Gestaltung von Texten
  • Strichaufzählung
    Der Stimmapparat und seine Funktionen, Warm-ups für die Stimme
  • Strichaufzählung
    Elementare Ensembleleitung
  • Strichaufzählung
    Formelemente (Motiv, Phrase, Thema)

3. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mehrstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Chorstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten.10

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    chorische Lockerungsübungen und Resonanzübungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte der Stimmhygiene beschreiben.3
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des bewussten Körpereinsatzes auf die Stimme erkennen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    einfache harmonische Abläufe erkennen.
  • Strichaufzählung
    homophone und polyphone Satzweise unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Liedrepertoires
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Stimmhygiene3
  • Strichaufzählung
    Einfache harmonische Strukturen
  • Strichaufzählung
    Homophonie und Polyphonie

4. Klasse:

Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Chor- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten singen.
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben in Bezug auf Text und Bewegung lösen.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Chorstimmen selbständig erarbeiten und einfache Chorsätze vom Blatt singen.10

Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Übungen zum Registerausgleich durchführen.
  • Strichaufzählung
    den Vorgang der stimmlichen Mutation beschreiben.3
  • Strichaufzählung
    eine aktive Körperhaltung für das Singen bewusst einsetzen und reflektieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale wichtiger Chorstücke erkennen.
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen von Chorstücken erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Erweiterung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Mutation
  • Strichaufzählung
    Einfache Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Formale und harmonische Strukturen in Chorwerken

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2 Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Singen im Chor ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Singen, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Chor.

Wesentliche Ziele des Chorunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Singen, Interpretieren und Gestalten; Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Chorliteratur erreicht.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Der Unterrichtsgegenstand Chor soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Chorwesen, Musik als Wirtschaftsfaktor, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Im Chorunterricht soll das Verständnis für Klang und Funktionsweise der Stimme sowie für neue Medien gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Chorsingen als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Der Unterrichtsgegenstand Chor soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel des Unterrichtsgegenstandes Chor ist einerseits der Erwerb sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Chor- und Ensemblegesang sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Singen fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Singens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Chor- und Ensemblesingen als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Chor umfasst die vier Kompetenzbereiche:

  • Strichaufzählung
    Singen, Interpretieren und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen
  • Strichaufzählung
    Wissen und Reflektieren.

Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble
  • Strichaufzählung
    Üben
  • Strichaufzählung
    Analyse
  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation
  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Chor unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    in der Gruppe singen
  • Strichaufzählung
    selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Leitungsfunktionen in der Stimmgruppe, im Ensemble und im Chor übernehmen
  • Strichaufzählung
    Präsentationen vorbereiten und moderieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen
  • Strichaufzählung
    Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
  • Strichaufzählung
    sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):

Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

a) Singen, Interpretieren und Gestalten

  • Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  • Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  • Strichaufzählung
    einen homogenen Chorklang mitgestalten
  • Strichaufzählung
    freies Gestalten und Improvisieren
  • Strichaufzählung
    sich in Chor und Ensemble künstlerisch präsentieren
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen

b) Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden
  • Strichaufzählung
    differenzierte Gesangstechniken einsetzen
  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme in einen homogenen Chorklang integrieren
  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    vom Blatt singen
  • Strichaufzählung
    Literatur auswendig singen
  • Strichaufzählung
    in Chor und Ensemble Soli übernehmen und im solistisch besetzten Ensemble mitwirken

c) Hören und Erfassen

  • Strichaufzählung
    beim Singen aufeinander hören
  • Strichaufzählung
    Intonation wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme in Bezug auf einen homogenen Chorklang wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    Chorklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben

d) Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen über die Funktion der Stimme und über Stimmhygiene anwenden
  • Strichaufzählung
    chorspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten sowie Chöre und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    gesangsspezifisches Wissen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
  • Strichaufzählung
    Klanggestaltung und Tonbildung
  • Strichaufzählung
    Stimmhygiene
  • Strichaufzählung
    physiologische Grundlagen der Stimme
  • Strichaufzählung
    Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Singen
  • Strichaufzählung
    musikalische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Notationsformen
  • Strichaufzählung
    Rhythmen
  • Strichaufzählung
    harmonische Strukturen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Üben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken
  • Strichaufzählung
    Strategien des Übens
  • Strichaufzählung
    gesangstechnische Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Strategien für Textsicherheit und Auswendigsingen
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
  • Strichaufzählung
    Reflexion individuellen Übeverhaltens
  • Strichaufzählung
    Mentales Üben
  • Strichaufzählung
    Übeplan
  • Strichaufzählung
    Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Analyse

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
  • Strichaufzählung
    formaler Aufbau von Musikstücken
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen
  • Strichaufzählung
    motivisch – thematische Aspekte
  • Strichaufzählung
    harmonische Zusammenhänge

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Chor- und Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der gesungenen Literatur
  • Strichaufzählung
    historische Aufführungspraxen
  • Strichaufzählung
    stilistisch adäquate Gesangstechniken und Tongebung
  • Strichaufzählung
    zeitgenössische Klangsprachen
  • Strichaufzählung
    performative Ausdrucksmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Phrasierungen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    stiladäquate Interpretationen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation)
  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Coverversionen
  • Strichaufzählung
    Chor- und Ensemblearrangements
  • Strichaufzählung
    Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten
  • Strichaufzählung
    prägende Chöre und Vokalensembles
  • Strichaufzählung
    regionale Chorszene
  • Strichaufzählung
    Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
  • Strichaufzählung
    herausragende Chorleiterinnen und Chorleiter
  • Strichaufzählung
    Werkverzeichnisse

8. Semester:

Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen

ORCHESTER Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis. 4. Klasse):

Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung der Fähigkeit zum adäquaten Einsatz des jeweiligen Instruments im Ensemblespiel und sein Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Orchesterliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens in Instrumentalensembles und Orchestern eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.1 Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, selbständig Orchesterstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Ensembles und Orchestern mitzuwirken.

Didaktische Grundsätze (1. bis. 4. Klasse):

Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Orchester ist einerseits der Erwerb reproduzierender, interpretatorischer und gestalterischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Musizieren in Instrumentalensembles und Orchestern fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Bei der Auswahl der Literatur ist auf das technische Können der Schülerinnen und Schüler sowie auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen.

Ensemble- und Orchesterstücke sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden.

Vielfältige Auftritte des Orchesters bei verschiedenen Anlässen, bei Konzerten und Wettbewerben sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Orchester-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.2, 13

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis. 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Orchester orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Orchestermusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Musizieren charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Orchestermusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Instrumentales Musizieren in Gemeinschaft

Schulorchester sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen.1

Instrumentale und interpretatorische Qualität

Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Zusammenspiels ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Orchester. Die dabei erworbenen Kompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am musikalischen Leben, zum Mitspielen in unterschiedlichen Ensembles und Orchestern und können Berufsperspektiven im musikalischen Bereich eröffnen.1 Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler.

Ausbildung eines vielfältigen Repertoires

Orchesterliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab.5 Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis. 4. Klasse):

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale Musizieren umfasst die beiden Kompetenzbereiche 1. Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten sowie 2. Hören und Erfassen.

Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gespielten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Der Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten umfasst Intonation, Rhythmus, Tonbildung, Dynamik, Agogik, Phrasierung, Atmung, Haltung, die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten 10 in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten sowie improvisatorische und elementare kompositorische Gestaltung. Ziele sind die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles, die Förderung von Klangvorstellung und interpretatorischer und gestalterischer Kreativität sowie eine qualitätsvolle künstlerische Produktion.

Hören und Erfassen

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Orchesterliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden. Ein weiteres Ziel sind Kenntnisse über Orchesterinstrumente und Besetzungen sowie deren auditives Erkennen und Zuordnen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Stilbewusstsein entwickeln und ihre Fähigkeit zur Klangempfindung soll gestärkt werden.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis. 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren.
  • Strichaufzählung
    auf ihre Körperhaltung achten und das gemeinsame Atmen als Phrasierungshilfe einsetzen.
  • Strichaufzählung
    auf musikalische Zeichengebung reagieren.

Kompetenzbereich Hören und erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren aufeinander hören.
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Stücke beschreiben.
  • Strichaufzählung
    das Tongeschlecht einfacher Stücke erkennen.
  • Strichaufzählung
    die im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und ihren Klang erkennen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.

  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines Repertoires
  • Strichaufzählung
    Traditionelle und grafische Notation10
  • Strichaufzählung
    Tipps zu Körperhaltung und Atmung3
  • Strichaufzählung
    Elementare Zeichengebung
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Teilen von Stücken
  • Strichaufzählung
    Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll
  • Strichaufzählung
    Instrumente des Schulorchesters

2. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    etwas anspruchsvollere Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Orchesterstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitte) selbständig erarbeiten.10
  • Strichaufzählung
    durch musikalische Zeichengebung angedeutete dynamische Verläufe umsetzen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Formelemente in Orchesterstücken erkennen.
  • Strichaufzählung
    in Orchesterstücken verwendete Skalen erkennen.
  • Strichaufzählung
    Typische Spieltechniken und Artikulationsarten der im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und hörend erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Dynamik
  • Strichaufzählung
    Formelemente (Motiv, Phrase, Thema)
  • Strichaufzählung
    Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Dur, Moll, Pentatonik)
  • Strichaufzählung
    Spieltechniken und Artikulationsarten von Orchesterinstrumenten

3. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie einfache Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Orchesterstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten.10
  • Strichaufzählung
    durch musikalische Zeichengebung angedeutete agogische Verläufe umsetzen.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Schulorchester nicht vorhandene Orchesterinstrumente beschreiben und am Klang erkennen.
  • Strichaufzählung
    einfache harmonische Abläufe erkennen.
  • Strichaufzählung
    homophone und polyphone Satzweise unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Agogik
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Ganztonleiter, Modi)
  • Strichaufzählung
    Einfache harmonische Strukturen
  • Strichaufzählung
    Homophonie und Polyphonie

4. Klasse:

Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie etwas anspruchsvollere Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren.
  • Strichaufzählung
    gemeinsam mit Solistinnen oder Solisten und anderen Klangkörpern wie Chören musizieren.
  • Strichaufzählung
    auf klangliche Homogenität in ihrer Stimmgruppe achten.
  • Strichaufzählung
    Abschnitte von Orchesterstimmen selbständig erarbeiten und einfache Stücke vom Blatt spielen.10

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ensemble- und Orchesterbesetzungen beschreiben und am Klang erkennen.
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen von Orchesterstücken erkennen.
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale wichtiger Orchesterstücke erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Klangbewusstsein
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Präsentation
  • Strichaufzählung
    Orchesterbesetzungen
  • Strichaufzählung
    Formale und harmonische Strukturen
  • Strichaufzählung
    Einfache Stilkunde

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Musizieren im Orchester ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Orchester.

Wesentliche Ziele des Orchesterunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Orchesterliteratur erreicht.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Im Orchesterunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie für neue Medien gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen das Musizieren im Orchester als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Ein bewusstes Hörverhalten trägt zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel des Unterrichtsgegenstandes Orchester ist einerseits der Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Orchestermusizieren sowie von musikkundlichem Wissen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Musizieren fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumentenspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Musizieren im Orchester oder in Ensembles als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Orchester umfasst die vier Kompetenzbereiche:

  • Strichaufzählung
    Musizieren, Interpretieren und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Erwerben instrumentaler Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen
  • Strichaufzählung
    Wissen und Reflektieren.

Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble
  • Strichaufzählung
    Üben
  • Strichaufzählung
    Analyse
  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation
  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Orchester unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    in der Gruppe musizieren
  • Strichaufzählung
    selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Leitungsfunktionen im Stimmregister, im Ensemble und im Orchester übernehmen
  • Strichaufzählung
    Präsentationen vorbereiten und moderieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen
  • Strichaufzählung
    Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
  • Strichaufzählung
    sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):

Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

a) Musizieren, Interpretieren und Gestalten

  • Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  • Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  • Strichaufzählung
    einen stiladäquaten Orchester- bzw. Ensembleklang mitgestalten
  • Strichaufzählung
    sich in Orchester und Ensemble künstlerisch präsentieren
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
  • Strichaufzählung
    freies Gestalten und Improvisieren

b) Erwerben instrumentaler Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende instrumentenspezifische Fertigkeiten vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden
  • Strichaufzählung
    differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument in den Orchesterklang integrieren
  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    vom Blatt spielen
  • Strichaufzählung
    in solistisch besetzten Ensembles mitwirken

c) Hören und Erfassen

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren aufeinander hören
  • Strichaufzählung
    Intonation wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument in Bezug auf den Orchesterklang wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    Orchesterklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben

d) Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments anwenden
  • Strichaufzählung
    orchesterspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten sowie Orchester und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    instrumentenspezifisches Wissen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
  • Strichaufzählung
    Klanggestaltung und Tonbildung
  • Strichaufzählung
    Pflege des Instruments
  • Strichaufzählung
    Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren
  • Strichaufzählung
    musikalische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Notationsformen
  • Strichaufzählung
    Rhythmen
  • Strichaufzählung
    harmonische Strukturen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Üben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken
  • Strichaufzählung
    Strategien des Übens
  • Strichaufzählung
    instrumentale Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
  • Strichaufzählung
    Reflexion individuellen Übeverhaltens
  • Strichaufzählung
    Mentales Üben
  • Strichaufzählung
    Übeplan
  • Strichaufzählung
    Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Analyse

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
  • Strichaufzählung
    formaler Aufbau von Musikstücken
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen
  • Strichaufzählung
    motivisch – thematische Aspekte
  • Strichaufzählung
    harmonische Zusammenhänge

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Orchester- und Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
  • Strichaufzählung
    historische Aufführungspraxen
  • Strichaufzählung
    stilistisch adäquate Spieltechniken und Tongebung
  • Strichaufzählung
    zeitgenössische Klangsprachen
  • Strichaufzählung
    performative Ausdrucksmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Phrasierungen

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Interpretation/Improvisation

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    stiladäquate Interpretationen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation)
  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungen
  • Strichaufzählung
    Orchester- und Ensemblearrangements
  • Strichaufzählung
    Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten
  • Strichaufzählung
    prägende Orchester und Ensembles
  • Strichaufzählung
    Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
  • Strichaufzählung
    herausragende Dirigentinnen und Dirigenten
  • Strichaufzählung
    Werkverzeichnisse

8. Semester:

Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen

KUNST UND GESTALTUNG

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung:

Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die Schülerinnen und Schüler haben sich aufgrund der Eignungsprüfung für diese spezielle Schulform qualifiziert. Deshalb und aufgrund der höheren Wochenstundenanzahl sind die Anforderungen beim Kompetenzerwerb erweitert und die Auseinandersetzung mit den Fachinhalten vertieft.

Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende und angewandte Kunst, Alltagskultur, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln und diese eigeninitiativ mitzugestalten.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder und weitere ästhetische Phänomene ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit in bildender und angewandter Kunst.

Auch außerhalb eines eurozentristischen Kontextes lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln.

In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit, individuelles Gestaltungsvermögen und Eigeninitiative gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Kritikfähigkeit, Ausdauer und Konzentration.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre individuelle Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Für Kunst und Gestaltung sind im Stundenplan Doppelstunden vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln.

Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus bildender und angewandter Kunst, Alltagskultur, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander als auch Eigeninitiative zu fördern.

Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Externe Aufgaben, wie Wettbewerbsthemen, können im Unterricht motivierend wirken. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material, Mediennutzung und Arbeitsplatz werden gefördert.

Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, damit die Erkenntnisse aus der Reflexion in die individuelle Entwicklung einfließen können. Das Führen einer Sammlung und eines Skizzenbuchs ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren.

Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert.

Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen).

Bei der Verwendung von Bildern und anderen medialen Produkten ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.

Material, Technik und Medien

Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.

Regeln, Regelbrüche und Innovation

In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.

Imagination, Fiktion und Realität

Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu ermöglichen.

Form, Funktion und Wirkung

Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: ua. erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.

Bildnerische Praxis

Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.

Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.

Wahrnehmen und Reflektieren

Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.

Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.

Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.

Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten.
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Das alles bin ich – ich stelle mich vor8
  • Strichaufzählung
    Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen
  • Strichaufzählung
    Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt5
  • Strichaufzählung
    Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien

2. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben.
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten.1, 2
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden;10
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen.10

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen.
  • Strichaufzählung
    sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren.1, 2, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Schriftbild und Schriftgestaltung
  • Strichaufzählung
    Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen6, 10
  • Strichaufzählung
    Vervielfältigung und Variation
  • Strichaufzählung
    Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung7, 11, 12

3. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben.
  • Strichaufzählung
    vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten.1, 2
  • Strichaufzählung
    komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren.
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren.5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Figuren und Charaktere
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen6, 5, 10
  • Strichaufzählung
    Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums2, 13
  • Strichaufzählung
    Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung7, 8

4. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben.
  • Strichaufzählung
    vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten.1
  • Strichaufzählung
    komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen.
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen.
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren.5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort6, 7, 13
  • Strichaufzählung
    Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton6, 10
  • Strichaufzählung
    Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern2, 6, 7
  • Strichaufzählung
    Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren8, 10
  • Strichaufzählung
    Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung7, 11

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.

Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln;
  • Strichaufzählung
    durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden;
  • Strichaufzählung
    das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen;
  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen;
  • Strichaufzählung
    über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten;
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen;
  • Strichaufzählung
    differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen.

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen;
  • Strichaufzählung
    individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen;
  • Strichaufzählung
    zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen;
  • Strichaufzählung
    die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern;
  • Strichaufzählung
    zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen;
  • Strichaufzählung
    auf fachspezifische Studien vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen;
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird;
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen,
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten,
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind;
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür,
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten.

Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:

  • Strichaufzählung
    Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen;
  • Strichaufzählung
    Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen;
  • Strichaufzählung
    Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen;
  • Strichaufzählung
    Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten;
  • Strichaufzählung
    In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen;
  • Strichaufzählung
    Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
  • Strichaufzählung
    Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf).

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet).

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben;
  • Strichaufzählung
    durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern;
  • Strichaufzählung
    das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln;
  • Strichaufzählung
    thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen;
  • Strichaufzählung
    gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen;
  • Strichaufzählung
    zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen;
  • Strichaufzählung
    Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen.

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen;
  • Strichaufzählung
    zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können.

Exemplarische Inhalte

Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen.

Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern;
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
  • Strichaufzählung
    eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bildersammlungen erweitern und strukturieren;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Prozesse dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen.

Exemplarische Inhalte

Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe.

Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen;
  • Strichaufzählung
    sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen;
  • Strichaufzählung
    technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen;
  • Strichaufzählung
    Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln;
  • Strichaufzählung
    Architektur und Designobjekte visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Raum als Präsentationsort nutzen.

Exemplarische Inhalte

Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst.

Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung.

Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiterentwickeln.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen;
  • Strichaufzählung
    zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen;
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien.

Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff).

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.

8. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen;
  • Strichaufzählung
    Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen;
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen.

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen.

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche.

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

CHOR Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Für den Wahlpflichtgegenstand Chor gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Chor. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Chor erfolgen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chor. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Chor vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.

ORCHESTER Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Für den Wahlpflichtgegenstand Orchester gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Orchester. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Orchester erfolgen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Orchester. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Orchester vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Unverbindliche Übungen

Für die unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/m2

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 5 und 7

Text

Anlage A/m2

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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x

x

 

x

 

x

Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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x

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

 

 

 

Lebende Fremdsprache

x

x

 

 

 

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x

 

 

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x

Latein

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x

 

x

 

 

 

Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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x

x

 

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x

x

x

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

x

 

x

 

 

 

x

 

 

 

Digitale Grundbildung

x

x

x

 

 

 

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x

 

x

x

x

x

Chemie (2-stündig bzw., 4-stündig)

x

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x

x

 

x

 

x

 

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x

Physik

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x

 

 

 

x

 

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x

Biologie und Umweltbildung

 

 

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x

 

x

 

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x

 

 

Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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x

 

 

 

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x

x

 

x

 

x

Geographie und wirtschaftliche Bildung

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x

 

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x

x

 

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x

x

Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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x

Instrumentalmusik und Gesang

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Kunst und Gestaltung

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x

Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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x

 

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x

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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x

x

x

 

x

x

 

x

Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________________

1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. eins Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. eins Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

  1. 2 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

  1. 3 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung

4. Informatische Bildung

  1. 4 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik

6. Medienbildung

  1. 6 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design

7. Politische Bildung

  1. 7 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik

  1. 9 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 244)

(römisch vier a)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 6

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 15)

III6)

Sonstige verbindliche Übungen

–7)

 

Schulautonome Vertiefung8)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

128-136

 

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach der gegenständlichen Anlage (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen.

5 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

6 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

7 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

8 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

–

–

–

2

2

römisch drei

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

–

–

–

2

2

(römisch drei)

Physik

–

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

2

8

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

3/2

3/2

3/2

3/2

281)

(römisch vier a)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung

2/5

2/5

2/5

2/5

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

2

2

8

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x2)

x2)

x

III3)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

34

33

37

136

 

1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, andernfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein8)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 245)

(römisch vier a)6)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch vier a)6)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

118

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom7)

2-14

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach der gegenständlichen Anlage zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 24 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden vorzusehen sind.

6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

8 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein5)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

2

3

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik2)

3/2

3/2

4/–

4/–

263)

(römisch vier a)4)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang2)

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung2)

2/5

2/5

–/6

–/6

(römisch vier a)4)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

32

31

33

34

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 26 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sieben Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils sechs Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Chor

(2)

(2)

(2)

4/2

römisch vier

Instrumentalmusik und Gesang

(2)

(2)

(2)

4/2

römisch vier

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:

MATHEMATIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

CHEMIE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

PHYSIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

MUSIK

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik wie Anlage A/m1.

CHOR

Wie Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

(Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang)

Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterricht im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang.

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin oder dem Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin oder zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie Medien/Technologien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten und der Stimme insbesondere auch in Verbindung mit Medien/Technologien gefördert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Vertiefung und Erweiterung kognitiver Fähigkeiten in Verbindung mit emotionalen und sozialen Dimensionen bei und fördert die Gesundheit im umfassenden Sinne.

Das Musizieren soll auf der Grundlage von Imagination, Fantasie und Kreativität die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist einerseits der Erwerb instrumentaler und gesanglicher Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlicher Grundlagen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments oder des Gesangs fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Da die menschliche Stimme das elementare und ureigenste Klangwerkzeug des Menschen ist, sollte die Wechselwirkung von Stimme und Instrument immer wieder im Rahmen musikalischen Handelns ins Bewusstsein gerückt werden.

Freude an instrumentalem und vokalem Musizieren in Verbindung mit kontinuierlicher Übetätigkeit fördert Konzentration und Selbstdisziplin und führt zu positiven Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Musik-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe, wobei Prozesse des Peer-Learning besondere Berücksichtigung finden sollen. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musikkundlichen Grundlagen bildet dabei die Basis instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die Auswahl der verwendeten Literatur, die wesentlich zu einer Progression über alle Schulstufen hinweg beiträgt.

Dabei sollen folgende sechs Themenbereiche für alle vier Schulstufen Berücksichtigung finden: 1. Mein Instrument/meine Stimme, 2. Mit Üben zum Erfolg, 3. Rhythmus, Melodie, Harmonik: Bausteine der Musik, 4. Von Motiv und Thema zur musikalischen Form, 5. Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker im Zusammenhang mit meinem Instrument/der Stimme, 6. Nachschöpfung und Eigenschöpfung: Interpretation und Improvisation. Diese Themenbereiche sollen entsprechend den 30 in diesem Lehrplan ausgewiesenen Instrumenten plus der Gesangsstimme in den jeweiligen Schulstufen entsprechend ausdifferenziert werden.

Regelmäßige Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten, sind vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe sinnvoll und notwendig.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen, zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen und künstlerische Performance ermöglichen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, insbesondere aber auch mit den instrumentalen und gesanglichen Fertigkeiten, dem musikalischen Gestalten und dem ästhetischen Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale und vokale Musizieren umfasst die vier Kompetenzbereiche 1. Hören und Erfassen, 2. Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten, 3. Interpretieren und Gestalten, 4. Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist die Aneignung eines instrumenten- bzw. gesangsspezifischen Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele erarbeitet und reflektiert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln und zu üben.

Der Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten umfasst Körperwahrnehmung, Übetechniken und differenzierte Spielweisen bzw. Gesangstechniken. Ziel sind die angemessene Handhabung des Instruments und eine entsprechende Stimmhygiene. Der Erwerb dieser instrumentalen/gesanglichen Fertigkeiten geht Hand in Hand mit einer den Fortschritten der Schülerinnen und Schüler angepassten Literaturauswahl.

Der Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten umfasst die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit deren vielfältigen klanglichen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziel ist die Entwicklung eigener musikalischer Ideen in Verbindung mit Elementen des Improvisierens. Auf die Qualität der künstlerischen Präsentation ist besonderes Augenmerk zu legen.

Der Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren umfasst Kenntnisse über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme. Im Rahmen des musikalischen Handelns werden musikhistorische und instrumenten-/gesangsspezifische Aspekte thematisiert und charakteristische Beispiele aus der jeweiligen Literatur erarbeitet. Ziel ist es, dabei musikalische Qualitäten zu erkennen und in Verbindung mit dem entsprechenden Fachvokabular zu reflektieren.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und auf Zeichen reagieren.10
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Teile von Musikstücken/Liedern voneinander abgrenzen und benennen.
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter unterscheiden und benennen.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    elementare instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte umsetzen.
  • Strichaufzählung
    mit dem Instrument/der Stimme Klanggeschichten gestalten.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Bau des eigenen Instruments/die grundlegende Physiologie der Stimme beschreiben.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln.

  • Strichaufzählung
    Elementare Zeichengebung
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Teilen von Musikstücken/Liedern
  • Strichaufzählung
    Tonhöhe, Tondauer, Lautstärke, Klangfarbe
  • Strichaufzählung
    Grundlegende instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein3
  • Strichaufzählung
    Traditionelle und grafische Notation10
  • Strichaufzählung
    Klanggeschichten
  • Strichaufzählung
    Wichtige Bauelemente des jeweiligen Instruments/die grundlegende Physiologie der Stimme

2. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Klänge differenziert wahrnehmen.
  • Strichaufzählung
    Motive/Phrasen/Themen erkennen, benennen und in Bezug zueinander setzen.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Strategien für das Üben anwenden.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    am Instrument/beim Singen einfache eigene Ideen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wissen über Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden.
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Hören von Klangfarben
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Motiven/Phrasen/Themen in Musikstücken/Liedern
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Übestrategien
  • Strichaufzählung
    Elementare Improvisation und einfache Komposition
  • Strichaufzählung
    Programmatisch gestaltete Musik
  • Strichaufzählung
    Pflege des Instruments/Stimmhygiene3
  • Strichaufzählung
    Musikalisches Fachvokabular

3. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Leitungsfunktionen übernehmen.
  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien erkennen und ihre Anwendung beschreiben.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    weiterführende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    Stücke/Lieder auswendig musizieren/singen.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Klänge und Klangfarben stiladäquat gestalten.
  • Strichaufzählung
    mit elementarem musikalischem Material improvisieren.
  • Strichaufzählung
    Dynamik und Agogik umsetzen.
  • Strichaufzählung
    sich in Auftrittssituationen adäquat verhalten.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    biografische Aspekte für das jeweilige Instrument/die Stimme wichtiger Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten nennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Elementare Ensembleleitung
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprinzipien Wiederholung, Veränderung und Kontrast
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Klangbewusstsein
  • Strichaufzählung
    Improvisation mit einfachen melodischen und harmonischen Strukturen
  • Strichaufzählung
    Dynamik und Agogik
  • Strichaufzählung
    Wichtige Komponistinnen und Komponisten für das jeweilige Instrument/den Gesang

4. Klasse:

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Ausdruck und ästhetisches Empfinden erfassen.
  • Strichaufzählung
    grundlegende formale Abläufe mitverfolgen.
  • Strichaufzählung
    das eigene und gemeinsame Musizieren/Singen kritisch hören und Feedback annehmen.

Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vertiefte instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen.
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke/Lieder vom Blatt musizieren/singen.

Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notentexte umsetzen und ausdrucksvoll gestalten.
  • Strichaufzählung
    mit einfachem musikalischem Material improvisieren.
  • Strichaufzählung
    stilgerechte Artikulation und Phrasierung anwenden.
  • Strichaufzählung
    Bühnenpräsenz zeigen und Auftrittssituationen reflektieren.

Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur für ihr Instrument/für Stimme in wesentlichen Aspekten beschreiben.

Anwendungsbereiche:

  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Formaler Aufbau und weitere wesentliche Aspekte von Instrumental- und Vokalwerken
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Improvisation und Komposition
  • Strichaufzählung
    Artikulation und Phrasierung

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.

Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.

Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

  • Strichaufzählung
    Mensch und Gesellschaft

Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

  • Strichaufzählung
    Natur und Technik

Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.

  • Strichaufzählung
    Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

  • Strichaufzählung
    Kreativität und Gestaltung

Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:

  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen
  • Strichaufzählung
    Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Interpretieren und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Wissen und Reflektieren.

Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

  • Strichaufzählung
    Instrument/Stimme
  • Strichaufzählung
    Üben
  • Strichaufzählung
    Analyse
  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde
  • Strichaufzählung
    Improvisation/Interpretation
  • Strichaufzählung
    instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    in der Gruppe musizieren
  • Strichaufzählung
    selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Leitungsfunktionen im Ensemble übernehmen
  • Strichaufzählung
    Präsentationen vorbereiten und moderieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen
  • Strichaufzählung
    Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
  • Strichaufzählung
    die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
  • Strichaufzählung
    sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

a) Hören und Erfassen

  • Strichaufzählung
    beim Musizieren und Singen aufeinander hören
  • Strichaufzählung
    intonieren
  • Strichaufzählung
    Klänge differenziert wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    formale Abläufe mitverfolgen
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben

b) Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
  • Strichaufzählung
    den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken anwenden
  • Strichaufzählung
    vom Blatt spielen/singen
  • Strichaufzählung
    Literatur auswendig spielen/singen
  • Strichaufzählung
    das gewählte Instrument stimmen (gilt für Zupfinstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, gestimmte Schlaginstrumente, Hackbrett)

c) Interpretieren und Gestalten

  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
  • Strichaufzählung
    Klänge instrumenten-/gesangsspezifisch gestalten
  • Strichaufzählung
    Notentext verstehen, deuten und umsetzen
  • Strichaufzählung
    entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
  • Strichaufzählung
    improvisieren
  • Strichaufzählung
    sich künstlerisch präsentieren

d) Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden
  • Strichaufzählung
    instrumenten-/gesangsspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
  • Strichaufzählung
    musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten in einen instrumenten- /gesangsspezifischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte dokumentieren

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Instrument/Stimme

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    instrumenten- und gesangsspezifisches Wissen
  • Strichaufzählung
    musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
  • Strichaufzählung
    Klanggestaltung und Tonbildung
  • Strichaufzählung
    Pflege des Instruments bzw. der Stimme
  • Strichaufzählung
    Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente
  • Strichaufzählung
    physiologische Grundlagen der Stimme
  • Strichaufzählung
    Stimmungen der Instrumente
  • Strichaufzählung
    musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren
  • Strichaufzählung
    musikalische Fachausdrücke
  • Strichaufzählung
    Notationsformen
  • Strichaufzählung
    Rhythmen
  • Strichaufzählung
    harmonische Strukturen

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Üben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übetechniken
  • Strichaufzählung
    Strategien des Übens
  • Strichaufzählung
    spiel- und gesangstechnische Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
  • Strichaufzählung
    Reflexion individuellen Übeverhaltens
  • Strichaufzählung
    Mentales Üben
  • Strichaufzählung
    Übeplan/Übetagebuch
  • Strichaufzählung
    Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Analyse

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
  • Strichaufzählung
    formaler Aufbau von Musikstücken
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen
  • Strichaufzählung
    motivisch – thematische Aspekte
  • Strichaufzählung
    harmonische Zusammenhänge

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Musikgeschichte/Stilkunde

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der musizierten Solo- und Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
  • Strichaufzählung
    historische Aufführungspraxen
  • Strichaufzählung
    Spieltechniken in Pop und Jazz
  • Strichaufzählung
    zeitgenössische Klangsprachen
  • Strichaufzählung
    Phrasierungen
  • Strichaufzählung
    Verzierungen
  • Strichaufzählung
    stilistisch adäquate Tongebung

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Improvisation/Interpretation

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Improvisation nach rhythmischen und melodischen Mustern
  • Strichaufzählung
    Improvisation über harmonische Muster
  • Strichaufzählung
    eigenständige Interpretationen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationen (zB Akkordsymbole, Tabulaturen, graphische Notation)
  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche
  • Strichaufzählung
    Coverversionen
  • Strichaufzählung
    Standards
  • Strichaufzählung
    Solokadenzen
  • Strichaufzählung
    Arrangements

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten
  • Strichaufzählung
    Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
  • Strichaufzählung
    herausragende Interpretinnen und Interpreten
  • Strichaufzählung
    Werkverzeichnisse
  • Strichaufzählung
    Diskographien

8. Semester:

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

  • Strichaufzählung
    siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen

KUNST UND GESTALTUNG

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung wie Anlage A/m1.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A/m1 ohne Orchester und mit folgender Abweichung:

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.

Darüber hinaus:

Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, Musizieren im Ensemble

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Eigenkompositionen
  • Strichaufzählung
    Ensembleliteratur
  • Strichaufzählung
    Sololiteratur
  • Strichaufzählung
    Kammermusik
  • Strichaufzählung
    Coverversionen und Arrangements

B) VERBINDLICHE ÜBUNG

Wie Anlage A

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/m3

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage A/m3

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL
KOMPTENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder um Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 13

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musikkunde

mind.15

römisch drei

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

–6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

125-131

 

____________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereicheder einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

2

8

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musikkunde

4

4

4

3

15

römisch drei

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

2

2

8

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

-

-

x1)

x1)

 

III2)

 

Gesamtwochenstundenzahl

31

33

32

35

131

 

______________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht vonPflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

 

 

______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

 

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 124)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein6)

mindestens 124)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikkunde5)

mindestens 20

römisch drei

Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Gesamtwochenstundenzahl

122-130

 

___________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Typenbildender Pflichtgegenstand.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

3

–

2

7

römisch drei

Chemie

–

–

3

2

5

(römisch drei)

Physik

–

2

3

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musikkunde2)

5

5

5

5

20

römisch drei

Kunst und Gestaltung

2

2

–

–

4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Gesamtwochenstundenzahl

32

32

33

33

130

 

____________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand.

3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände1)…………………

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………..

x3)

 

___________________________

1 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Wie Anlage A für das Gymnasium.

CHEMIE

Wie Anlage A für das Gymnasium.

PHYSIK

Wie Anlage A für das Gymnasium.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Wie Anlage A für das Gymnasium.

MUSIKKUNDE

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Musikkundeunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials besonders zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Ziel ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen und deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Studien- und Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Dadurch werden Schülerinnen und Schüler befähigt, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.

Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der erhöhten Belastungen durch die gleichzeitige Schul- und Instrumental-/Gesangsausbildung zu legen. Letztere findet in Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde vermittelten Inhalte ermöglichen eine Abdeckung der an diesen Institutionen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Die Vernetzung der Unterrichtstätigkeit mit der in den Musikkundeunterricht integrierten Chorarbeit und dem Musizieren in Instrumentalensembles trägt zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik bei. Aktuelle Medien und Technologien sowie die Arbeit mit Notentexten sind in den Unterricht einzubeziehen.

Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik, übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere durch die Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht. Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen den Fortschritt in der individuellen Instrumental- und Gesangsausbildung. Die dabei erworbenen künstlerischen Fertigkeiten bereichern ihrerseits wiederum die Lernprozesse des Musikkundeunterrichts.

Dies führt zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

In der 1. Klasse sind drei Schularbeiten (eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester), in der 2. bis 4. Klasse sind vier Schularbeiten (zwei im 1. Semester, zwei im 2. Semester) durchzuführen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Musikkunde orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Musikkundeunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden und zunehmend anspruchsvollen Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist dabei die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.

Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musikkunde zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7

Musik leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung damit neben der Entwicklung einer Fachsprache durch Sprecherziehung, Stimmbildung und Singen auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. Insbesondere die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.10 Die intensive Auseinandersetzung mit Musik fördert die Erkenntnis der künstlerischen Dimension von Sprache sowie des Sprachaspekts musikalischer Strukturen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen.10
  • Strichaufzählung
    Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen.10
  • Strichaufzählung
    mit Tonmaterial, Klängen, Geräuschen und Instrumenten improvisieren sowie Vokal- und Instrumentalstücke gestalten.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum erleben und bewusst steuern.
  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren insbesondere mit Blick auf rhythmische und melodische Strukturen sowie andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen erkennen und hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen sowie zunehmend mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Singstimmen hinsichtlich ihres vielschichtigen Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe11
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Performance: freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele
  • Strichaufzählung
    Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Alltag und Berufsleben1, 2
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken
  • Strichaufzählung
    Musikhören vom Handwerk zur Kunst: rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge

2. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang.
  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen Motive erfinden, bearbeiten und sowohl stimmlich als auch instrumental umsetzen.
  • Strichaufzählung
    eine Auswahl von regionalen, internationalen und anlassbezogenen Liedern und Stücken (auch auswendig) singen und musizieren.
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Außermusikalisches mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen.
  • Strichaufzählung
    einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    rhythmische, melodische und harmonische Klangstrukturen erfassen, beschreiben und in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten.
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen6
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Performance: gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze
  • Strichaufzählung
    Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Kunstkonsum und Medienrummel1, 2, 13
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikwelten – Weltmusik5
  • Strichaufzählung
    Musikhören vom Handwerk zur Kunst: formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen

3. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Vokalstücke unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Texte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen.7
  • Strichaufzählung
    zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen.
  • Strichaufzählung
    mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen.
  • Strichaufzählung
    mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten.
  • Strichaufzählung
    Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Intervalle, Dur- und Molltonleitern, Dreiklänge und ihre Umkehrungen erkennen, benennen und notieren.
  • Strichaufzählung
    komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren.
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Performance: komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion1, 2, 6
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem: gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen
  • Strichaufzählung
    Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden

4. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen.
  • Strichaufzählung
    einfache Vokal- und Instrumentalstücke vom Blatt umsetzen und Melodien transponieren.
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten.
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern.
  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und andere künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, entwickeln und gestalten.1, 2

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
  • Strichaufzählung
    sich in Partituren orientieren.
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5, anhand ihrer Stilmerkmale einordnen und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen.
  • Strichaufzählung
    ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Vokaltraditionen im Kontext1, 2, 10
  • Strichaufzählung
    Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien6
  • Strichaufzählung
    Von Alltagsbewegungen zur Performance: Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen
  • Strichaufzählung
    Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
  • Strichaufzählung
    Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander
  • Strichaufzählung
    Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Musik und Musiktheater auf der Bühne1, 2, 6, 7
  • Strichaufzählung
    Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge1, 2, 7
  • Strichaufzählung
    Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikgeschmack und Toleranz5
  • Strichaufzählung
    Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.

Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse)

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.

Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.

Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.

Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.

Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.

Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ und „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung:

Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, erfassen, lesen und notieren:

Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:

Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen
    • Strichaufzählung
      einander zuhören
    • Strichaufzählung
      dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
    • Strichaufzählung
      unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
    • Strichaufzählung
      gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
    • Strichaufzählung
      Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
    • Strichaufzählung
      sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
    • Strichaufzählung
      mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
  2. Litera b
    Personale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
    • Strichaufzählung
      Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
    • Strichaufzählung
      Eigeninitiative entwickeln
    • Strichaufzählung
      sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
    • Strichaufzählung
      selbstständig und eigenverantwortlich üben
    • Strichaufzählung
      sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
    • Strichaufzählung
      die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
    • Strichaufzählung
      künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
    • Strichaufzählung
      Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
    • Strichaufzählung
      Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
  3. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
    • Strichaufzählung
      gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
    • Strichaufzählung
      Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
    • Strichaufzählung
      Stimme und Instrument differenziert einsetzen
    • Strichaufzählung
      sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
    • Strichaufzählung
      eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  4. Litera d
    Methodenkompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
    • Strichaufzählung
      Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
    • Strichaufzählung
      aktuelle Technologien und Medien nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des oder der jeweiligen Semester/s bzw. Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert.

Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
  • Strichaufzählung
    einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen
  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen
  • Strichaufzählung
    ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren
  • Strichaufzählung
    beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten
  • Strichaufzählung
    grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden

5. Klasse, 1. und 2. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik und Computer – Musikinformatik
  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
  • Strichaufzählung
    Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick
  • Strichaufzählung
    Formenlehre: Grundbegriffe (Gestaltungsprinzipien, Motiv, Phrase, Thema etc.)
  • Strichaufzählung
    Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der musikalischen Akustik

6. Klasse, 3. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo

6. Klasse, 4. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
  • Strichaufzählung
    Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken

Musikrezeption:

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik

7. Klasse, 5. Semester

Musikpraxis:

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken

Musikrezeption:

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate

7. Klasse, 6. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.) und der Jahrhundertwende
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied

8. Klasse, 7. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken

Musikrezeption:

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

8. Klasse, 8. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken

Musikrezeption:

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 277 aus 2004, mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:

„Der Lehrstoff bzw. die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sind nach den besonderen Verhältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muss der Gesamterfolg einer vielseitigen Ausbildung gewährleistet sein. Der Übungsbedarf und im Besonderen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Da es sich um Studierende der Musik handelt, müssen alle Übungen und Anforderungen vermieden werden, die die Ausübung ihres Musikstudiums gefährden könnten.“

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
1. Unterstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

2. Oberstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A.

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/sl

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 31

Text

Anlage A/sl

LEHRPLAN DES BUNDESGYMNASIUMS UND BUNDESREALGYMNASIUMS FÜR SLOWENEN

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A für das Gymnasium bzw. für das Realgymnasium.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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x

 

x

 

x

Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

x

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

x

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x

 

 

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Zweite lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig)

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Minderheitensprache

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Slowenisch

4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Slowenisch

6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design, Slowenisch

7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Slowenisch

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist a ls universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Slowenisch

10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

FÜNFTER TEIL
ORGANSATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:

4. Schularbeiten

Oberstufe

In Slowenisch, Deutsch und in allen Fremdsprachen

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5.

150 bis 300

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

6.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

7.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

eine mindestens 100-minütig

8.

250 bis 400

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

(Gymnasium und Realgymnasium)

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-, gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

 

Slowenisch

mind. 15

römisch eins

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 11

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

(römisch drei)4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

127-130

 

___________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

 

Slowenisch

5

4

4

3

16

römisch eins

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

2

2

4

4

12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

-

-

4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übungen

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

33

32

33

130

 

______________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-, gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

 

Slowenisch

mind. 15

römisch eins

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 11

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

127-130

 

___________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflich-tungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

 

Slowenisch

5

4

4

3

16

römisch eins

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

2

2

4

4

12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

römisch drei

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

1

5

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

2

2

7

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

-

-

4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übungen

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

32

32

34

130

 

___________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Slowenisch

mindestens 114)

römisch eins

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

113

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom5

höchstens 13

 

Summe autonomer Bereich

17

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

__________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Slowenisch

3

3

3

3

12

römisch eins

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

3

2

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

2

1

22)

22)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

29

31

33

124

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände3)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

bb) Wahlpflichtgegenstände:

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftkundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel:

Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß Sub-Litera, b, b, ist voranzustellen:

Slowenisch

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch eins

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Slowenisch

mindestens 114)

römisch eins

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 134)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie7)

-

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom8)

höchstens 17

 

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

_______________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Slowenisch

3

3

3

3

12

römisch eins

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

4

4

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

3

2/–

2

7/9

III2)

Chemie

–

–

3

3/2

6/5

(römisch drei)

Physik

2

3

2

3/2

9/10

(römisch drei)3)

Darstellende Geometrie

–

–

–/2

–/2

-/4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

2

1

24)

24)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

30

28

32

32

122

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände5)

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

3 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

4 Alternative Pflichtgegenstände.

5 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

bb) Wahlpflichtgegenstände:

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftkundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel:

Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß Sub-Litera, b, b, ist voranzustellen:

Slowenisch

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch eins

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

SLOWENISCH

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Slowenisch in Kärnten auf der Sekundarstufe römisch eins hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Slowenisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz5 unterstützt.

In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Slowenisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen1, 7, 8, 11, 13. Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Slowenisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.

Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text.

Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben)6. Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte.

Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Slowenisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterricht in Slowenisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden.

Kommunikation und Wirkung

Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln.

Norm und Wandel

Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.

Inhalt und Form

Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.

Diversität und Identität

Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Slowenisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch“ in Kärnten. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche.

  • Strichaufzählung
    Zuhören/Sprechen
  • Strichaufzählung
    Lesen
  • Strichaufzählung
    Schreiben
  • Strichaufzählung
    Sprachreflexion
  • Strichaufzählung
    Sprachmittlung

Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden.

Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge.

Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft.

Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut.

Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc.

Der Unterricht in Slowenisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet.

Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angeführt.

1. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die      Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren.
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen6 (SpR).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
  • Strichaufzählung
    Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
  • Strichaufzählung
    Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
  • Strichaufzählung
    Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
  • Strichaufzählung
    Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
  • Strichaufzählung
    Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch
  • Strichaufzählung
    Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10

2. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren.
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen6 (SpR).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
  • Strichaufzählung
    Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
  • Strichaufzählung
    Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
  • Strichaufzählung
    Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
  • Strichaufzählung
    Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
  • Strichaufzählung
    Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch
  • Strichaufzählung
    Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10

2. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR).
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern ua.
  • Strichaufzählung
    Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln
  • Strichaufzählung
    Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten)
  • Strichaufzählung
    Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie
  • Strichaufzählung
    Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten)
  • Strichaufzählung
    Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation10

3. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren6 (SpR).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen.
  • Strichaufzählung
    eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen.6

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen (SpR).
  • Strichaufzählung
    argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation
  • Strichaufzählung
    Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte
  • Strichaufzählung
    Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  • Strichaufzählung
    das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen.
  • Strichaufzählung
    erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten6 (SpR).
  • Strichaufzählung
    Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR).
  • Strichaufzählung
    zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen.7
  • Strichaufzählung
    verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch ua.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien
  • Strichaufzählung
    Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation)
  • Strichaufzählung
    Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen
  • Strichaufzählung
    Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich)
  • Strichaufzählung
    Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit10

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der slowenischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die slowenischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen

Der Slowenischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Slowenischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Slowenischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Slowenischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Slowenischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit slowenischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der slowenischen Literatur in Kärnten zu legen.

Mediale Bildung im Slowenischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Slowenischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Slowenischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Weltliteratur (Antike) und der mündlich überlieferten Sprachkunst (Volksliteratur), im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, der Reformation, Gegenreformation und des Barock, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der slowenischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgendem Zusatz:

Als integrierender Bestandteil des Lehrplans ist auf allen Schulstufen auch die Geschichte der Slowenen zu behandeln.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:

SLOWENISCH

(Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Dritten Teil zu entnehmen.Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Slowenisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Slowenistik
  • Strichaufzählung
    kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Slowenischunterrichts

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

Anl. 1/sp

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 5 und 7

Text

Anlage A/sp

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw. , 4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. eins Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. eins Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

  1. 2 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

  1. 3 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung

4. Informatische Bildung

  1. 4 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik

6. Medienbildung

  1. 6 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design

7. Politische Bildung

  1. 7 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design

9. Sexualpädagogik

  1. 9 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13 Punkt eins
    Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13 Punkt 2
    Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 25

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

126-133

 

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

–

–

–

2

2

römisch drei

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

–

–

–

2

2

(römisch drei)

Physik

–

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

1

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

–

–

4

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

7

7

8

7

29

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

34

33

34

133

 

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein7)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 2

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 1

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 20

(römisch vier a)

Sportkunde

mindestens 6

III5)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

117

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom6)

3-15

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 19

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein5)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

2

3

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

2

12)

–

–

2

+1

(römisch vier a)

 

Kunst und Gestaltung

2

2

 

Bewegung und Sport3)

7

7

6

4

24

(römisch vier a)

Sportkunde3)

1

1

2

2

6

III4)

Summe der Pflichtgegenstände

34

31

33

32

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:

Sportkunde

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch drei

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:

BEWEGUNG UND SPORT Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Bewegungs- und Sportunterricht hat die Aufgabe, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft für ein achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben.1

Der Unterricht ist von folgende Absichten geprägt:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung von Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept und Körperbewusstsein zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln.
  • Strichaufzählung
    Übernahme von vorgegebenen und Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft.2
  • Strichaufzählung
    reflexive Auseinandersetzung mit bewegungs- und sportbezogenen Lernanlässen.
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben.
  • Strichaufzählung
    Motivation und Freude an Bewegung, Spiel und Sport erfahren.
  • Strichaufzählung
    Bereitschaften und Fähigkeiten entwickeln (auch über die Schulzeit hinaus) Spiel, Sport und Bewegung für sich und andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.
  • Strichaufzählung
    Kooperation mit und Hinführen zu außerschulischen Sporteinrichtungen (Sportvereine, Sportverbände, ...) zur Vertiefung des Sportartenkönnens sowie Kennenlernen von Funktionen (zB Übungsleiter und Übungsleiterin, Trainer und Trainerin, Funktionär und Funktionärin) als zukünftige Arbeitsmöglichkeiten im Sportvereins- bzw. verbandswesen.
  • Strichaufzählung
    Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen)8, ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport).7

Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in der Familie) prüfen und weiterentwickeln.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

In den Kompetenzbereichen des Jahrgangs für Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung werden jeweils jene Kompetenzziele beschrieben, deren Entwicklung bis zu einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind daher nachfolgende Hinweise für die Lern- und Aufgabenkultur bedeutsam:

  • Strichaufzählung
    Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene
  • Strichaufzählung
    systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen)
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler (Sammelmappe)
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung2 (ua. Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts, auch in Fragen der Trainingsgestaltung)
  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel
  • Strichaufzählung
    Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung10
  • Strichaufzählung
    Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer)
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung
  • Strichaufzählung
    Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben)1

Schulorganisatorische Hinweise:

  • Strichaufzählung
    Im Rahmen von Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen.
  • Strichaufzählung
    Zur Unterstützung und Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten.
  • Strichaufzählung
    Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsegenstand „Bewegung und Sport” ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.

Mensch und Bewegungswelt

Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts.

Sport und Sinn

Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion:

  • Strichaufzählung
    Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen
  • Strichaufzählung
    sich selbst und etwas erleben und wagen
  • Strichaufzählung
    um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
  • Strichaufzählung
    Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander
  • Strichaufzählung
    gesundheitliche Wirkungen erfahren

Mensch und Gesellschaft

Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8, 11

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Lehrplan der Sekundarstufe römisch eins basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen.

Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind:

FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.

METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2

SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren.1, 2

SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit).2

Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. bis 4. klassenübergreifende Fachkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen.

1. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schülern können

  • Strichaufzählung
    im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben.
  • Strichaufzählung
    grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen.8
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen.
  • Strichaufzählung
    turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

kleine Bewegungs- und Sportspiele

  • Strichaufzählung
    Spielobjekte auch in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik).
  • Strichaufzählung
    Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspieler erkennen und darauf situationsgerecht reagieren (Taktik).

Laufen, Springen, Werfen/Stoßen

  • Strichaufzählung
    Grobformen leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben.
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen.
  • Strichaufzählung
    den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Gegenstände mit Dreischritt Anlauftechnik weit werfen.

Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen.
  • Strichaufzählung
    sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken.
  • Strichaufzählung
    Gymnastik ohne und mit Handgerät ausführen.
  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungskünste ohne und mit verschiedenen Materialien und Geräten ausführen.

Zweikämpfe/Selbstverteidigung

  • Strichaufzählung
    Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen.
  • Strichaufzählung
    Grenzen erkennen und setzen; Stopp Signale setzen und beachten.12
  • Strichaufzählung
    sicher fallen und abrollen. (Fallschule)

turnerische Grundfertigkeiten

  • Strichaufzählung
    vielfältige Bewegungsformen am Boden, an Geräten und Gerätekombinationen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, auf stabilen und labilen Unterlagen und Geräten balancieren.
  • Strichaufzählung
    beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen und sicher landen.
  • Strichaufzählung
    normierte Turnelemente auf grundlegendem Niveau ausführen. (zB Turn10)

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen).10
  • Strichaufzählung
    Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit).
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit).

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen.
  • Strichaufzählung
    persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?).5
  • Strichaufzählung
    eigene Rolle bei Gemeinschaftsaufgaben wahrnehmen (zB Geräteaufbau).

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in Spielsituationen und vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen in den Bereichen Technik, Taktik und in der Regelkunde im Spiel demonstrieren.
  • Strichaufzählung
    ihr technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf zeigen.
  • Strichaufzählung
    einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in Gymnastik, Tanz, Bewegungskünsten ausführen.
  • Strichaufzählung
    einfache Techniken in Kampfformen/Selbstverteidigung anwenden.
  • Strichaufzählung
    turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und sicherheitsrelevante Bestimmungen (zB Pistenregeln) wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden)
  • Strichaufzählung
    sicher in zwei Schwimmlagen in der Grundtechnik schwimmen, tauchen und ins Wasser springen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden)

Anwendungsbereich

vereinfachte Sport- und Rückschlagspiele

  • Strichaufzählung
    Spielobjekte, auch unter Wettkampfbedingungen, in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik).
  • Strichaufzählung
    Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik).

Lauf, Sprung und Wurf

  • Strichaufzählung
    vielfältige Spiel-, Trainings- und Wettkampfformen durchführen.
  • Strichaufzählung
    variantenreiche leichtathletische Techniken auch mit alternativen Übungsgeräten erproben.

Gymnastik, Tanz, Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    gymnastische Elemente mit Geräten ausführen.
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzelemente variieren und kombinieren, erfinden und gestalten.

Kampfformen/Selbstverteidigung

  • Strichaufzählung
    einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale erkennen und deren Wirkung reflektieren.

turnerische Grundfertigkeiten

  • Strichaufzählung
    die Technik beim Turnen am Boden und an Geräten vorzeigen.
  • Strichaufzählung
    normierte Turnelemente mit dem Fokus auf Technik, Haltung und Dynamik ausführen und verbinden.
  • Strichaufzählung
    Sprungbewegungen ausführen und sicher landen.

Schwimmen

  • Strichaufzählung
    Verhalten des Körpers im und unter Wasser wahrnehmen.
  • Strichaufzählung
    Schwimmabzeichen (zB Fahrtenschwimmer/Allroundschwimmer) erwerben.
  • Strichaufzählung
    Wettkämpfe mit richtiger Technik bestreiten.

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären.10

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen).
  • Strichaufzählung
    Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit).
  • Strichaufzählung
    funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation).

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten.5, 7

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen.
  • Strichaufzählung
    Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren.2
  • Strichaufzählung
    eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen.2
  • Strichaufzählung
    die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen.

3. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik in Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden.
  • Strichaufzählung
    ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeits- und Leistungsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen.
  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz und Bewegungskünsten verbinden und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten.
  • Strichaufzählung
    am Boden und an Geräten (zB Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Trampolin, Ringe) Übungsverbindungen mit richtiger Technik ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen andern Rückmeldung geben.
  • Strichaufzählung
    einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten.12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe römisch eins verlegt werden.)

Anwendungsbereiche

Sport- und Rückschlagspiele

  • Strichaufzählung
    in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik).
  • Strichaufzählung
    sportspielspezifische Technikelemente mit unterschiedlichen Bällen und Übungsgeräten durchführen.
  • Strichaufzählung
    individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik).

Boden- und Gerätturnen

  • Strichaufzählung
    gebundene Formen (zB Turn10) und offene Formen (zB Parkour/Freerunning) des Turnens zeigen.

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen).10
  • Strichaufzählung
    bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die Lernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen).
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation).2

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen.5, 8

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren.
  • Strichaufzählung
    Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen.

4. Klasse:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik unter Wettkampf-/Leistungsbedingungen in Sport- und Rückschlagspielen unter Einhaltung der Regeln demonstrieren.
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden.
  • Strichaufzählung
    komplexe Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünsten verbinden und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen/Selbstverteidigung/Kampfsport regelgerecht und fair anwenden.
  • Strichaufzählung
    Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn10 auf technisch korrektem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren.

Anwendungsbereiche

Sport- und Rückschlagspiele

  • Strichaufzählung
    wettkampfnahes Technik- und Taktiktraining durchführen; an Wettkämpfen teilnehmen
  • Strichaufzählung
    Selbständig Spiele durchführen; Spiele leiten.

Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    Einzel- und Gruppenchoreografie, Vorführungen; tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen zeigen.

Boden- und Gerätturnen

  • Strichaufzählung
    an Wettkämpfen teilnehmen und Übungen formvoll präsentieren.
  • Strichaufzählung
    gegenseitig sichern und Hilfestellung leisten.

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen).
  • Strichaufzählung
    angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit).
  • Strichaufzählung
    geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit).
  • Strichaufzählung
    Bei Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation).2

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren.5, 7

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    eigene Bewegungsvorlieben erkennen.
  • Strichaufzählung
    Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren.
  • Strichaufzählung
    Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen.12

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

SPORTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bewegungs- und sportbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem kritisch-konstruktiven und verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Spiel und Sport befähigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben daher in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur ein handlungsleitendes Wissen in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form und lernen komplexe Zusammenhänge verstehen. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, sporttheoretische Kenntnisse auf neue Situationen zu übertragen sowie diese in sportpraktischen Handlungsfeldern anzuwenden. Schließlich geht es darum, Erscheinungsformen, Vorgänge sowie positive und negative Auswirkungen sportlichen Handelns bezogen sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft zu erkennen, einzuordnen und bewerten zu können.

Die kompetenz- und themenorientierten Lernprozesse sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) sowie Einstellungen (Wollen) einbringen können und diese wiederum durch das unterrichtliche Handeln selbst entsprechend entwickelt werden.

Der themenorientierte Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand Sportkunde ist in Form eines mehrstufigen Schemas gegliedert, dessen erste Ebene von vier Kompetenzbereichen gebildet wird:

  • Strichaufzählung
    Bewegung und sportliche Techniken
  • Strichaufzählung
    Optimierung sportlicher Leistung
  • Strichaufzählung
    Themen und Wertfragen des Sports
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

Die Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzen präzisiert, denen jeweils exemplarische Lehrstoffhinweise zugeordnet sind. Aus diesen sollen daher Lerninhalte im Sinne eines handlungs- und themenorientieren Unterrichts ausgewählt werden.

Die formulierten Kompetenzen beschreiben in unterschiedlichen Anforderungsniveaus die verbindlich zu erbringenden Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzbeschreibungen bilden daher einerseits eine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung, auf der anderen Seite liefern sie eine Orientierung für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, mit deren Hilfe die Kompetenzentwicklung (Lernerfolg) der Schülerinnen und Schüler evaluiert und somit sichtbar werden kann.

Beitrag zu den Bildungsbereichen der Schule (5. bis 8. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde trägt mit seiner Ausrichtung auf kompetenzorientiertes Lernen sowie aufgrund der thematisch-inhaltlichen Vielfalt (Lehrstoff) wesentlich zu übergeordneten Bildungsbereichen bei.

  • Strichaufzählung
    Sprache und Kommunikation:

Beobachtung, Beschreibung und Bewertung von Bewegung; Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport; verbale und nonverbale Kommunikation; Medienkompetenz; Meinungsbildung; Argumentation und Diskussion ua.

  • Strichaufzählung
    Mensch und Gesellschaft:

Kooperation; Rollen und Funktionen; Fairness und Fairplay; Wagnis und Risiko; Instrumentalisierung und Manipulation; Inklusion und Exklusion; Gleichstellung; soziale Netzwerke; interkulturelles Verständnis; politische, ökonomische und soziale Aspekte; Kommerzialisierung; Sport und Sportwissenschaft als Systeme ua.

  • Strichaufzählung
    Natur und Technik:

Ökologische Aspekte von Bewegung und Sport; neue Medien und Technologien; Forschung, Innovation und Entwicklung; sportbezogene Tests und Messverfahren einschließlich statistischer Methoden; Kontrollsysteme; Sicherheit ua.

  • Strichaufzählung
    Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen und Funktionen des Bewegungsapparates; Belastung und Anpassung; Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Methoden der Prävention und des Trainings; psycho-physische und soziale Anforderungen; Kognition, Emotion und Motivation; Bewegung und Ernährung; Risikoverhalten; Zusammenhang von Bewegung und Lebensqualität ua.

  • Strichaufzählung
    Kreativität und Gestaltung:

Sport, Kunst und Kultur; Bewegung als Mittel der Darstellung und Gestaltung; Funktionalität und Design; Sportveranstaltungen und Medien ua.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Der Lehrplan für Sportkunde legt die zentralen fachlichen Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes vor allem im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit fest. Darüber hinaus gegebene Freiräume sind aber zur Vertiefung und Erweiterung auch in fächerübergreifender Form und zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung zu nutzen. Den einzelnen Kompetenzen ist jeweils ein Lehrstoff zugeordnet, aus dem exemplarisch und im Sinne eines themenorientierten Unterrichts auszuwählen ist. Bei der Planung ist in jedem Fall aber so viel an Unterrichtszeit vorzusehen, dass die angepeilten Kompetenzen tatsächlich entwickelt werden.

Der kompetenzorientierte Lehrplan folgt ab der 9. Schulstufe einer aufbauenden Systematik und ist ab der 10. Schulstufe nach Semestern gegliedert. Die angeführten Kompetenzen sind in den jeweiligen Schulstufen verbindlich zu erarbeiten.

Lehren und Lernen bilden wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse, für deren Gelingen didaktische Grundsätze und geeignete unterrichtsmethodische Maßnahmen die Voraussetzung bilden:

  • Strichaufzählung
    Handlungs- und problemorientiertes Lernen:

Lernen ist grundsätzlich als Prozess der Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Lebenswirklichkeit zu verstehen. Deshalb wird im Unterricht versucht, vornehmlich an konkreten Lebenssituationen anzuknüpfen und diese in den Unterricht einzubeziehen. Das Erschließen und Reflektieren solcher Situationen soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen zu prüfen, zu relativieren und neu zu ordnen. Dazu gehören ein selbsttätiges und zumindest phasenweise auch ein mit- und selbstbestimmtes Handeln im Unterricht.

Dieser Grundsatz korrespondiert eng mit der Forderung nach problem- und aufgabenorientiertem Lernen. Es geht dabei um die Fähigkeit, eine Problem- oder Aufgabenstellung zu generieren, klar zu formulieren und zu analysieren. In der nächsten Phase müssen Ideen für eine Lösung überlegt und ausgearbeitet sowie geeignete Wege erprobt werden. Den Abschluss bilden deren Präsentation und nach Möglichkeit ein Transfer auf andere Themenfelder.

  • Strichaufzählung
    Wissenschaftsorientierung:

Das Prinzip der Wissenschaftsorientierung und Wissenschaftspropädeutik gilt für Sportkunde in gleicher Weise wie für alle anderen Fächer. Das bedeutet auf inhaltlicher Ebene, dass der Lehrstoff weitgehend dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu entsprechen hat. Weiter gehört dazu die Fähigkeit, einfache (vor-) wissenschaftliche Methoden zu kennen und anwenden zu können. Um einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegenzuwirken, sind (sport-)wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren schließlich so zu vermitteln, dass auch die Überholbarkeit und Widersprüchlichkeit von Theorien und die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Fachlicher und fächerübergreifender Unterricht:

Im Hinblick auf den Grundsatz des exemplarischen Lernens geht es gleichrangig sowohl um eine vertiefende Erarbeitung besonders bedeutsamer Lerninhalte als auch um die Vermittlung von orientierendem Wissen. Darüber hinaus kommen gemäß den didaktischen Prinzipien der Themenorientierung und des Spiralcurriculums Kompetenzen auch in aufbauender und erweiternder Form vor.

Neben der Vernetzung zwischen den Kompetenzen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes Sportkunde sollen Formen des fächerverbindenden und -übergreifenden Lernens nach Möglichkeit angewendet werden.

  • Strichaufzählung
    Theorie-Praxis-Verbindung:

Bei Themenfeldern, wo inhaltlich eine Verknüpfung zwischen sportpraktischem und sporttheoretischem Lernen möglich ist, ist dies unbedingt anzustreben. Dabei werden Fragen aus erlebter Praxis in Sportkunde aufgegriffen und behandelt, wie umgekehrt erarbeitetes Theoriewissen in der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung kommt.

Unterrichtsmethodische Hinweise (5. bis 8. Klasse):

Die Wahl der Unterrichtsmethoden hat jeweils mit den didaktischen Anforderungen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (Individualisierung und Differenzierung) im Einklang zu stehen.

Schülerorientierte und offene Sozialformen sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um dem individuellen und gemeinsamen Lernen Platz zu geben.

Grundvoraussetzungen für das systematische Arbeiten werden durch die Formulierung eindeutiger Fragestellungen, das Ordnen von Informationen, die zielgerichtete Auswahl und Planung von Arbeitsaufgaben sowie die sinnvolle Gliederung von Arbeitsprozessen gelegt.

Der Einsatz von geeigneten Medien und Unterrichtsmaterialien trägt zur Veranschaulichung und zum besseren Verstehen der Lerninhalte bei.

Gespräche mit Expertinnen und Experten (Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainern, Sportärzten, Vereinsfunktionären etc.) dienen dazu, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu vertiefen.

Durch den Besuch von Institutionen des Sports (zB sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen, Sportanlagen) im Zuge von schulischen Veranstaltungen werden sportkundliche Inhalte in einem größeren Zusammenhang erfasst.

Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind stets so zu vermitteln, dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird. Dabei soll auch die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.

Kompetenzmodell (5. bis 8. Klasse):

Individuelle Kompetenzen umfassen demnach sowohl das Wissen und entsprechende Fähigkeiten als auch das Verstehen der jeweiligen Zusammenhänge. Dazu kommen das spezifische Können und der Wille, bewegungs-, spiel- und sportbezogene Handlungen situationsgemäß auszuführen. Das wiederum führt dazu, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten und in zukünftigen Problemsituationen lösungsorientiert verwerten zu können.

Der Unterricht in Sportkunde ist daher so zu planen und zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern umfassende Kompetenzen vermittelt werden. Diese werden in drei Anforderungsniveaus unterteilt. Das Anforderungsniveau (A1, A2, A3) wird jeweils neben der zu erwerbenden Kompetenz angeführt:

  1. Ziffer eins
    Im ersten Anforderungsbereich geht es vorrangig um das WIEDERGEBEN UND VERSTEHEN von Wissen (A1). Die entsprechenden Fähigkeiten reichen vom bloßen Wiedergeben von Informationen über deren Zuordnung zu vorgegebenen Kategorien und das korrekte Anführen passender Beispiele bis zum Herstellen von Bezügen, in denen beispielsweise Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkannt werden.
  2. Ziffer 2
    Das ÜBERTRAGEN UND ANWENDEN von Wissen (A2) als zweiter Anforderungsbereich besteht aus den Kompetenzen, Fragen zu stellen und aufzubereiten, Lösungswege zu finden und geeignete Verfahren anzuwenden, Ergebnisse zu präsentieren und Resultate zu begründen.
  3. Ziffer 3
    Zum BEGRÜNDEN UND BEWERTEN (A3) als drittem Bereich gehören das Differenzieren von Inhalten, das Systematisieren von Fakten, das Reflektieren von Normen und das Argumentieren eigener Urteile.

Die drei Kategorien sind nicht trennscharf, geben jedoch den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung, welche Ergebnisqualität am Ende des Lernprozesses in einem Kompetenzbereich jeweils erwartet wird. Das Anforderungsniveau A2 beinhaltet das Anforderungsniveau A1 und das Niveau A3 enthält die Anforderungsniveaus A1 und A2.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen bestimmen und einordnen; (A2)
  • Strichaufzählung
    taktische Fähigkeiten beschreiben und Grundlagen des Taktiktrainings in verschiedenen Sportdisziplinen erklären; (A1)
  • Strichaufzählung
    sportliche Taktiken und Strategien entwickeln und situationsgemäß anpassen. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    Berufsfelder im System Sport nennen und Qualifikationen für sportbezogene Berufe beschreiben; (A1)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen des Systems Sport (Strukturen, Funktionen, Trends) beschreiben und miteinander vergleichen; (A1)
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen von Diversität im Sport erkennen und Lösungsansätze zur Gleichstellung bewerten. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Merkmalen des Sports und sozialhistorischen Epochen herstellen. (A2)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Qualitative (bewertbar) und quantitative (messbar) Merkmale von Bewegungen und sportlichen Techniken; Phasenstruktur zyklischer und azyklischer Bewegungen; Ist – Sollwertvergleich; Entwicklung sportlicher Techniken; einfache Messverfahren und Darstellungsmethoden für Bewegungen und sportliche Techniken (zB Bildreihen, Diagramme).

Mit- und Gegeneinander im Sport; einzel- und gruppentaktische Fähigkeiten; taktisches Denken und Verhalten; Analyse von Stärken und Schwächen (Partner, Gegner); Teambildung; taktische Wettkampfvorbereitung.

Kommunikation und Kooperation (zB Wahrnehmung und Reaktion, Orientierung); Erfolgs- und Risikoabschätzung; sportartspezifische Taktiken; Prinzipien und Methoden des Taktiktrainings.

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Funktionen im Sport (zB Trainer, Coaches, Betreuer, Funktionäre); Berufe und Berufsfelder (zB Aus- und Fortbildungen, Professionalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Karriereentwicklung und Karriereende).

Institutionen und Strukturen des organisierten Sports (Sportvereine und -verbände, Vereinsrecht, Mitgliedschaft, Finanzierung, Ehrenamt, Gemeinnützigkeit); informelle Sportgruppen (Motive, Trends); Wettkampfsysteme und -formen; Sportförderung; Entwicklung von freien Sportgruppen zu institutionellen Formen.

Körperliche und geistige Behinderung; soziale Ungleichheit; Gender, Ethnizität und Migration; Integration und Inklusion versus Exklusion; Sprache und Performanz.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sport in verschiedenen Epochen und Kulturen (zB Antike, Mittelalter, Neuzeit); historische Einflüsse auf den Sport in modernen Gesellschaften (lokal, regional, international); sportliche Großereignisse (zB Olympische Spiele, Commonwealth Games); Instrumentalisierung sportlichen Handelns in politischen Systemen.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Funktionen des Bewegungsapparates und der Organsysteme wiedergeben; (A1)
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von sportlicher Belastung und Anpassung des Organismus begründen. (A2)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Formen der Darstellung des Sports in den Medien kritisch vergleichen. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Passiver Bewegungsapparat (Binde- und Stützgewebe, Knochen und Knorpel, Gelenke); aktiver Bewegungsapparat (Muskulatur und Sehnen, Kontraktionsmechanismus, Fasertypen); Herz-Kreislaufsystem.

Zusammenhang von Training und Leistung (zB Trainierbarkeit); Anpassung des Bewegungsapparats (zB Knochenstruktur, Muskelhypertrophie und intramuskuläre Koordination); Adaptionen im Herz-Kreislaufsystem (zB Herzminutenvolumen, Kapillarisierung).

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Analyse des Sports in den Medien (zB Auswirkungen des Mediensports auf Rezipienten; Veränderung des Sports durch Mediatisierung); Trendsportarten; Sport in neuen Medien (zB YouTube) und in sozialen Netzwerken (zB Facebook, Twitter).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    Innovationspotenziale in der Entwicklung des Sports erläutern und beurteilen. (A3)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Trainings- und Belastungssteuerung charakterisieren sowie Trainingsprinzipien begründen; (A2)
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten des Nachwuchs- und Hochleistungstrainings darstellen. (A1)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Ideen für Sportveranstaltungen finden, medial aufbereiten und umsetzen. (A2)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Wechselwirkung von Bewegungstechnik und Sporttechnologie; Materialkunde, Geräteentwicklung und Sportstättenbau; Zusammenhänge von Technik, Technologie und Sport; High-Tech-Sportgeräte (zB Sportgeräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Grundlagen der Trainings (zB Homöostase und Superkompensation, Energiebereitstellung); Belastungsnormative (zB Umfang und Intensität, Häufigkeit); Trainingsprinzipen (zB Belastung und Erholung, progressive Steigerung).

Grundlagen- und Anschlusstraining (zB Entwicklungsstand und -verläufe, sensitive Phasen, Talentdiagnose und -förderung); Hochleistungstraining.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Formen und Typen von Sportveranstaltungen; Planung, Vorbereitung und Durchführung von sportbezogenen Events; Medien (zB Flyer, Werbeplakat, Homepage).

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    komplexe Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen analysieren und vergleichen. (A2)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    Methoden des Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauertrainings erläutern und nutzen; (A2)
  • Strichaufzählung
    Methoden des Beweglichkeits- und Koordinationstrainings erklären und anwenden. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    Wirkungen und Gefahren von Doping im Sport begründen. (A1)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Faktoren des Sports und deren Entwicklung erläutern; (A1)
  • Strichaufzählung
    die Kommerzialisierung des Sports und deren Folgen kritisch diskutieren. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Kinematik: Bewegungen – räumlich und zeitlich (zB Translationen und Rotationen); Dynamik: Masse, Trägheit, Kräfte (zB Reibung, Auftrieb, Fliehkraft), Impuls (zB Drehimpuls, Koordination von Teilimpulsen); Gleichgewicht; Arbeit, Leistung und Energie (zB kinetische und potentielle Energie).

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Erscheinungsformen von Kraft (zB Maximalkraft, Kraftausdauer); Schnelligkeit (zB Reaktionsschnelligkeit, Aktionsschnelligkeit) und Ausdauer (zB aerob, anaerob); Methoden und Mittel des Krafttrainings (zB Hypertrophie und Intramuskuläres Koordinationstraining, Sicherheitsaspekte); Schnelligkeitstraining; Ausdauertraining (zB Dauermethode, Intervallmethode).

Erscheinungsformen der Beweglichkeit (zB allgemeine und spezielle, aktive und passive); Methoden des Beweglichkeitstrainings (zB statisches und dynamisches Dehnen); Komponenten der Koordination (zB Orientierungs-, Differenzierungs-, Kopplungs-, Gleichgewichts-, Rhythmisierungs-, Reaktions- und Umstellungsfähigkeit); Methoden des Koordinationstrainings (zB Modell der Informationsanforderungen und Druckbedingungen).

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Einzelne Substanzen und Wirkstoffgruppen; Phänomen Enhancement; Dopingmethoden; Doping aus historischer Perspektive; Aufgaben und Arbeitsweisen von Antidopingorganisationen (zB NADA, WADA); Doping und Sportrecht sowie Strafrecht.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sportökonomische Grundbegriffe; Marketing und Werbung (Analysen, Strategien); Trends im Sport; Sport als Tourismusfaktor.

Profi-, Amateur-, Freizeitsport; Synergien zwischen Wirtschaft und Sport (zB Sportförderung, Mäzenatentum, Sponsoring); Dienstleistungen (zB Gesundheitszentren, Fitnesseinrichtungen und Wellnessangebote, Personal Coaching); Kaufentscheidungen und Konsumentenrechte.

Schularbeiten

Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    die Mechanismen der Bewegungssteuerung erklären und Fehlerkorrekturen vornehmen; (A2)
  • Strichaufzählung
    Theorien und Modelle des motorischen Lernens unterscheiden und erklären. (A1)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    Trainingseinheiten zu vorgegebenen Schwerpunkten planen und durchführen; (A2)
  • Strichaufzählung
    kurz-, mittel- und langfristige Trainingsprozesse planen, dokumentieren und auswerten. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    sportpraktische und -theoretische Fragestellungen formulieren, Lösungen präsentieren und argumentieren. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    aktuelle sportliche Ereignisse und Entwicklungen auf sozialhistorischer und politischer Grundlage interpretieren. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Neurobiologische Grundlagen der Bewegungssteuerung (sensorische Funktionen und motorische Systeme); Differenzierung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Koordination (koordinative Fähigkeiten, Antizipation); Feedbackformen (sensorisch, motorisch).

Motorische Ontogenese (zB Entwicklungsphasen, Bewegungsmuster); Motorische Lerntheorien (zB Regelkreismodelle, motorische Programme); Lernen und Umlernen (zB methodische Übungs- und Spielreihen, Differenzielles Lernen); Lernmodelle und Bewegungsmerkmale; Fehlerkorrektur und Bewegungsoptimierung.

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Ist-Stand-Analyse zur Belastungsdifferenzierung; Ziele und Inhalte der Trainingseinheit (zB Grundlagenausdauer Schwimmen); Mittel und Methoden (zB extensive Intervallmethode); Dokumentation (zB Trainingsprotokoll) und Evaluierung (zB Teilzeiten, Paarwettkampf mit Zeitnehmung).

Grundlagen der Zyklisierung (zB Wettkampfkalender; Leistungsdiagnostik; Mikro-, Meso- und Makrozyklen); Modelle der Periodisierung (zB einfache und doppelte Periodisierung); Trainingspläne; Trainingsdokumentation (zB Trainingsprotokoll).

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Sportwissenschaftliche Fachbegriffe (zB Bewegung, Spiel, Sport, Üben, Training); sportwissenschaftliche Themen und Fragestellungen (Hypothese, Theorie, Modell); angewandte Forschung (Wechselwirkungen von Theorie und Praxis).

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sport in verschiedenen Gesellschaftssystemen (zB Demokratie, Diktatur); Entwicklung von Bewegungskulturen und Sportarten (zB New Games); Macht und Partizipation; politische Systeme (zB Partei- und Regierungsprogramme); sportliche Ereignisse als Inhalte des Politischen (zB Verständigung, Gewalt, Rassismus); Ideale, Idole und Ideologie.

Schularbeiten

Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    psychische und soziale Anforderungen sportlichen Handelns (Sportarten) beschreiben; (A1)
  • Strichaufzählung
    psychologische Verfahren zur Optimierung sportlichen Handelns erklären und anwenden. (A2)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    Planungs- und Durchführungsschritte sportspezifischer Tests beschreiben und systematisch ordnen; (A1)
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse sportspezifischer Tests bei der Trainingsplanung nutzen. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    Wagnis und Gefahrensituationen im sportlichen Kontext sicher gestalten; (A2)
  • Strichaufzählung
    kulturelle Aspekte von Bewegung und Sport analysieren und bewerten. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen der Umweltbelastung (zB Energie, Müll) durch sportliches Handeln reflektieren; (A3)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Lebensqualität zielgruppenorientiert anwenden. (A2)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Kognition, Emotion, Motivation, Kommunikation im Sport; Beziehung und Gruppe; Führen und Führung im Sport.

Psychologische Methoden zur Leistungsoptimierung (zB Wettkampftaktik); Kognitions-, Emotions- und Motivationstraining im Sport (zB Visualisierung, Attributionstraining, Entspannung); psychosomatische Aspekte.

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Systematik von Tests und Testbatterien; sportmotorische, -medizinische und -psychologische Tests (Methoden, Auswertung); Messen und Bewerten sportlicher Handlungen und Leistungen; alltagsdiagnostische und wissenschaftliche Messverfahren.

Interpretation von Testkennwerten; Haupt- und Nebengütekriterien; spezifische sportmotorische Tests (motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, sportliche Techniken).

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Managementsysteme für Hilfe und Sicherheit im Sport; Methoden des Helfens und Sicherns; Anleitung zur Selbstreflexion in Wagnissituationen; Steuerungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (zB Angstreduktion).

Darstellung und Gestaltung der Bewegungs- und Sportkultur (zB Literatur, Grafik, Musik, Film und Videokunst); Architektur (zB Sportanlagen und Sportstätten); Mode, Ausrüstung, Geräte (zB Funktionalität und Design).

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sportveranstaltungen (zB Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport); Energie- und Ökobilanz (zB Reisebewegungen, Ressourcenschonung, Müll und Umweltverschmutzung).

Alltagsbewegungen (zB Heben von Lasten, richtiges Gehen); Ernährungs- und Bewegungsverhalten (zB körperliche Aktivität, ua.); chronische Erkrankungen und Sport; Funktionseinschränkungen (Sportverletzungen, Sporttherapie); Entspannungsmethoden; Suchtverhalten.

Schularbeiten

Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    eigene Positionen zu Normen und Werten im Sport beziehen und hinterfragen. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von Bewegung und Sport auf die Gesundheit abwägen und entsprechende Maßnahmen beurteilen. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Fairness und Fairplay; Ethos des Leistens; Instrumentalisierung (zB Kinderhochleistungssport); Manipulation und Korruption im Sport; empirische Werteforschung; Symbol und Symbole im Sport.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Modelle zur Beschreibung von Gesundheit (zB Salutogenetisches Modell); Studien zu Bewegungsmangel und Zivilisationskrankheiten; Gesundheit und Leistungssport; gesundheits- und sportbezogene Angebote im Dienstleistungsbereich.

Schularbeiten

Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

SPORTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung oder Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Lehrstoff:

Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festzulegen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt anzuwenden.

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/ThNa

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30

Text

Anlage A/ThNa

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DIGITALEN, NATURWISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNOLOGISCHEN KOMPETENZEN AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache

mind. 6

(römisch eins)

Latein

mind. 3

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

(römisch vier)

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Schulautonome Vertiefung5)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

_____________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(römisch eins)

Zweite Lebende Fremdsprache

-

-

3

3

6

(römisch eins)

Latein

-

-

-

3

3

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

2

-

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

1

2

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

2

1

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

1

1

6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

-

-

4

(römisch vier)

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

___________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

_______________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Deutsch

mindestens 11

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11

(römisch eins)

Latein

mindestens 12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache6)

mindestens 12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 11

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 6

(römisch drei)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 4

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

123

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-8

 

Schulautonom5)

höchstens 9

 

Summe autonomer Bereich

13

 

Gesamtwochenstundenzahl

136

 

_________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(III/III)

Deutsch

3

2

3

3

11

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

2

3

3

3

11

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache3)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

2

3

3

3

11

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

3

1

2

8

römisch drei

Chemie

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Physik

-

2

2

3

7

(römisch drei)

Darstellende Geometrie

-

-

2

2

4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

2

-

-

4

römisch zwei

Musik

2

1

22)

22)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

29

31

34

36

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

_________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände:

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

_____________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) Pflichtgegenstände
aa) Pflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

bb) Wahlpflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/w

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage A/w

LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflich-tungsgruppe2)

 

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 19

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

-5)

 

Schulautonome Vertiefung6)

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

133-141

 

_______________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

3

-

3

(römisch drei)

Physik

-

1

2

3

6

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

3

3

 

2

8

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

2

2

-

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

5

5

5

6

21

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

35

36

141

 

_____________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Deutschförderklassen (Unterstufe) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

2. Oberstufe

a.) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

a) Pflichtgegenstände für die realgymnasiale Ausbildung (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 134)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 134)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein6)

mindestens 11

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 134)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

Bewegung und Sport

mindestens 8

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

113

 

autonomer

Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

0-8

 

schulautonom

mindestens 75)

 

Gesamtwochenstundenzahl

120 – 130

 

______________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

a) Pflichtgegenstände für die realgymnasiale Ausbildung

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8 Kl.

9. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

2

3

3

14

(römisch eins)

Erste Lebende Fremdsprache

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

4

4

3

-

-

11

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

-

3

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

3

2

2

-

-

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

2

3

14

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

-

-

6

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

4

(römisch drei)

Physik

-

2

2

-

3

7

(römisch drei)

Darstellende Geometrie

-

-

-

1

3

4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

-

-

-

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch zwei

Musik

-

22)

22)

22)

22)

8

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

10

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

24

27

25

18

28

122

 

 

 

 

 

b) Wahlpflichtgegenstände

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl a) + b)

130

 

______________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für die Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums unter Berücksichtigung der Führung von (schulautonomen) Wahlpflichtgegenständen von der 6. bis zur 9. Klasse.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

Klassen- und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflichtungs-

gruppe

 

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

 

 

aa) Maschinenbautechnik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

10

10

13

12

45

römisch vier

Fachkunde

4

5

3

2

14

römisch eins

Konstruktionslehre

2

2

2

1

7

römisch eins

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

Summe

16

17

18

18

69

 

bb) Mechatronik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

10

7

10

9

36

römisch vier

Fachkunde

7

5

3

3

18

römisch eins

Werkstättenlabor

-

4

4

4

12

römisch drei

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

Summe

17

16

17

19

69

 

cc) Tischlereitechnik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

11

11

14

14

50

römisch vier

Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)

2

3

1

1

7

römisch eins

Fachzeichnen und Konstruktionslehre

3

2

3

1

9

römisch eins

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

Summe

16

16

18

19

69

 

dd) Tischlerei

 

 

 

 

 

 

Fachpraxis

11

11

13

13

48

römisch vier

Fachkunde

2

2

2

2

8

römisch eins

Fachzeichnen

3

3

2

2

10

römisch eins

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

Summe

16

16

17

20

69

 

ee) Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in

 

 

 

 

 

 

Werkstätte

11

12

12

12

47

römisch vier

Fachkunde

4

3

3

3

13

römisch eins

Fachzeichnen

1

1

2

2

6

römisch eins

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

römisch drei

Summe

16

16

17

20

69

 

 

 

 

 

 

 

 

Ermächtigung zur schulautonomen Handwerksausbildung

 

 

 

 

 

 

ff) Metalltechnik mit Spezialmodul1)

 

 

 

 

 

 

Technologie

 

 

 

 

 

römisch eins

Technische Dokumentation

 

 

 

 

 

römisch eins

Laboratoriumsübungen

 

 

 

 

 

römisch vier

Werkstätte

 

 

 

 

 

römisch vier

Summe

13

13

13

14

53

 

gg) Mechatronik mit Spezialmodul1)

 

 

 

 

 

 

Technologie

 

 

 

 

 

römisch eins

Technische Dokumentation

 

 

 

 

 

römisch eins

Laboratoriumsübungen

 

 

 

 

 

römisch vier

Werkstätte

 

 

 

 

 

römisch vier

Summe

13

13

13

14

53

 

_____________________

1 Die Festlegung der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Paragraph 23, des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 18 aus 2020,, zu erfolgen.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) PFLICHTPRAKTIKUM FÜR DIE HANDWERKSAUSBILDUNG

Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung

 

  1. Sub-Litera, a, a
    Maschinenbautechnik
  2. Sub-Litera, b, b
    Mechatronik
  3. Sub-Litera, c, c
    Tischlereitechnik
  4. Sub-Litera, d, d
    Tischlerei
  5. Sub-Litera, e, e
    Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

  1. Sub-Litera, f, f
    Metalltechnik mit Spezialmodul
  2. Sub-Litera, g, g
    Mechatronik mit Spezialmodul

4 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 4 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE) Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

 

 

 

______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung:

Wie Abschnitt d).

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie des Lehrstoffes.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie des Lehrstoffes.

CHEMIE

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.

TECHNIK UND DESGIN

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Technik und Design bildet in der Sonderform Werkschulheim einen Schwerpunkt, der sich durch die Vertiefung und Erweiterung aller Inhalte auszeichnet und auf die technisch-handwerkliche Berufsausbildung vorbereitet.

Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Lebensbewältigung und -gestaltung miteinander in Beziehung. Design ist als ganzheitlicher Gestaltungs- und Problemlösungsprozess zu verstehen. Der Prozess berücksichtigt bereits im Entwurf alle Schritte des Lebenszyklus: Entwicklung von Systemen und Gegenständen, Herstellung, Reparatur, Recycling, Abbau oder Entsorgung. Zur Technik gehören Produkte oder Sachsysteme und alle Prozesse und Handlungen (Verfahren, Fertigkeiten), in denen diese entstehen, verwendet und entsorgt werden. Design- und Technikprozesse münden in Erkenntnis-, Kompetenz- und Wissensgewinn. Damit hat der Unterrichtsgegenstand Relevanz für die aktuellen und zukünftigen Erlebniswirklichkeiten und Lebensrealitäten von Schülerinnen und Schülern und schafft so die Basis für Innovation und Weiterentwicklung in modernen Wissensgesellschaften.

Handwerkliche Grundfertigkeiten werden ganzheitlich über den fachgerechten und sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren erlernt.

Ausgehend vom praktischen Handeln werden im Unterricht in der Sonderform Werkschulheim Technik und Design die Kenntnisse, das Wissen und die Kompetenzen vertieft.

Durch die wertschätzende Haltung für das Selbstgeschaffene und durch die Befassung mit der materiellen Kultur wird Bewusstsein für Qualität und Nachhaltigkeit entwickelt und geschärft.

Forschende, experimentierende und kreative Prozesse sowie die Gestaltung und Herstellung von funktionalen Produkten ermöglichen Technikmündigkeit, Interesse an Innovation und nachhaltiges Handeln. Selbstständiges, reflektierendes Denken und Tun fördern die Orientierung in der sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt.

Der Unterricht bietet und fördert Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, den Zugang von Schülerinnen und Schülern zu allen Berufsfeldern und berufsnahe Informationen über die Vorgänge in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen sowie die Reflexion der Berufs- und Bildungswahlentscheidung sowie die für die Berufswelt notwendigen Kompetenzen der Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen und Lösungsorientierung.

Die Sonderform Werkschulheim bereitet auf handwerkliche Berufe vor und es findet eine Heranführung an die handwerkliche Lehrausbildung in der Oberstufe statt.

Der Unterrichtsgegenstand ermöglicht durch all diese Zugänge vielfältige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Kunst und Gestaltung) und den allgemeinen Unterrichtsprinzipien der Schule.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Die Aufgabenstellungen ermöglichen Designprozesse, die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer Fragestellung oder einem Bedürfnis über die eigene Idee bis zur Fertigstellung des eigenen Produkts oder zur Lösung eines spezifischen Problems führen.1,2 Die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion bilden diesen Zugang ab.

Der projekt- und prozessorientierte Unterricht verstärkt handwerkliche Fertigkeiten. Im Unterricht werden durch komplexere und umfassendere Aufgabenstellungen Handlungsabläufe geübt, strategisches Denken, forschendes Lernen und Reflexionsfähigkeit weiterentwickelt.

Die Komplexität der Aufgabenstellungen und der Verfahren ist im Sinne eines Spiral-Curriculums kontinuierlich zu steigern Spezifisches Fachwissen wird aufgebaut, die Fachsprache10 wird erweitert sowie problemlösende, gestalterische und technische Kompetenzen vertieft.

Die Freude am Tun, Neugier, Motivation und Sinnlichkeit sind als essenzielle Grunderfahrungen wie Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Frustrationstoleranz zu fördern. Das Lernen durch Versuch und Irrtum lässt eine Vielzahl an Lernerfahrungen zu, die das Suchen und Finden von eigenen kreativen und innovativen Lösungswegen ebenso unterstützen wie die angemessene Selbsteinschätzung und Kritikfähigkeit.1, 2 Schülerinnen und Schüler sind dabei individuell zu begleiten und zu fordern.

Längerfristige Projekte sind anzustreben und bedingen vorausschauendes Planen, eigenständiges Handeln sowie eine intensive Auseinandersetzung und Ausdauer.

Der Unterricht soll Schülerinnen und Schüler motivieren und befähigen, Projekte eigenständig auch im Alltagsleben umzusetzen.1, 2 Bei der Auswahl und Vermittlung von Inhalten sind der unmittelbare und aktuelle Lebensraum und die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Exkursionen und außerschulische Lernorte unterstützen den praktischen Unterricht.13

Analoge und digitale Verfahren sind einzusetzen und miteinander zu verschränken.4 Forschendes und prozesshaftes Lernen schließt die Verwendung von fertigen Werkpackungen und rezeptartigen Anleitungen aus. Der Einsatz von didaktischen Lern- und Forschungsmaterialien, wie zB Lernbaukästen und Experimentierkästen kann durchaus sinnvoll sein, um modellhaft Sach- und Technikzusammenhänge zu veranschaulichen.

Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler muss in jedem Fall durch die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen wie ausreichende Arbeitsplätze gewährleistet sein.

Um der Komplexität des praktischen Unterrichts gerecht zu werden, geben die folgenden Auflistungen einen Überblick:

Materialien

Sub-Litera, u, a Abfallmaterialien, Baustoffe, Fäden, Fasern, Filamente, Garne, Gestricke, Gewebe, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Leder, Lehm, Metall, Modelliermassen, Naturmaterialien, Papier, Pflanzenfasern, Stein, Verbundstoffe, Wachs, Wolle

Werkzeuge

material- und verfahrensadäquat

Maschinen und Geräte

Bandschleifer, Biegevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Dekupiersäge, Heißklebepistole, Heißluftfön, Keramikbrennofen, Lötkolben, Overlockmaschine, Thermosäge, Töpferscheibe, Waschmaschine, Webrahmen

Digital ansteuerbare Geräte und Maschinen (inkl. Computer und Software) wie zB 3D-Drucker, Nähmaschine, Schneideplotter, Stickmaschine

Verfahren

  • Strichaufzählung
    Darstellen (analog/digital): ua. Design, Entwurf, Modell, Plan, Schnittkonstruktion, Simulationen (von Abläufen, Prozessen, Belastungen, Verformungen), Skizze
  • Strichaufzählung
    Fügen: ua. Filzen, Flechten, Häkeln, Knoten, Kleben, Laminieren, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schmelzen, Schrauben, Stricken, Verschweißen, Weben
  • Strichaufzählung
    Materialeigenschaften ändern: ua. Applizieren, Aufrauen, Belichten, Beschichten, Brennen, Glätten, Glühen, Härten, Imprägnieren, Magnetisieren, Polieren, Versteifen
  • Strichaufzählung
    Messen: ua. Druck, Masse, Längen, Materialstärken, PH-Wert, Spannung, Stromstärke, Temperatur, Torsionsfestigkeit, Widerstand, Winkel, Zugfestigkeit
  • Strichaufzählung
    Oberflächen gestalten: ua. Batiken, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Falten, Glasieren, Kaschieren, Lasieren, Sticken
  • Strichaufzählung
    Steuern und Regeln (analog/digital): u.a. Coding und Programmierung; mechanische/elektrische/digitale/ua. Steuerungen
  • Strichaufzählung
    Trennen: ua. Bohren, Feilen, Lochen, Perforieren, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schleifen, Schneiden (ua. auch Vinyl-Cut), Schnitzen, Sprengen, Stanzen
  • Strichaufzählung
    Umformen: ua. Biegen, Bügeln, Dehnen, Füllen, Nähen, thermoplastisches Verformen
  • Strichaufzählung
    Urformen: ua. 3D-Drucken, Gießen, Modellieren

Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Sicherheitsschaltern und Not-Halt-Tastern für Maschinen erforderlich. Den Schülerinnen und Schülern ist ein Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein im Zusammenhang mit dem Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren zu vermitteln.

Alle Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen erst nach entsprechender Einschulung der Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Nur unter Beaufsichtigung durch fachkundige Lehrkräfte einzusetzen sind: Bandschleifmaschine, Bohrmaschine, 3D-Drucker, Dekupiersäge, Hebelblechschere, Heißluftfön, Nähmaschine, Plattenkocher, Schlagschere, Stickmaschine, Stichsäge, Tellerschleifer.

Ausschließlich von fachkundigen Lehrkräften zu bedienen sind: Bandsäge, Fräsmaschine, Drehbank, Hobelmaschine, Keramikbrennofen, Kreissäge, Winkelschleifer.

Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.

Standortspezifische Werkraumordnungen sind seitens der Schule zu erstellen und von Lehrerinnen und Lehrern wie Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Medienbildung6, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts- Finanz und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle.

Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik.

Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien.

Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Das Kompetenzmodell für Design und Technik gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion. Diese werden über die Anwendungsbereiche aufgebaut.

So werden im Kompetenzbereich Entwicklung Kompetenzen zu Wahrnehmung, Problemstellung, Recherche, Erforschung, Ideenfindung, Planung, Gestaltung und zur Erschließung von Funktionen und Prinzipien ausgebildet. Dabei werden Fakten zu Verfahren, Materialien, Bezugsquellen, Entsorgung und Verwertung analog und digital recherchiert und deren Zweckmäßigkeit und Anwendung ausgelotet. Es gilt, das Arbeitsumfeld und Arbeitsschritte zu organisieren, zu planen sowie Lösungsstrategien zu entwickeln.

Der Kompetenzbereich Herstellung beschreibt den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und analogen sowie digitalen Verfahren. Fähigkeiten werden weiterentwickelt und Fertigkeiten erlernt, handwerkliche Kompetenz wird aufgebaut und selbstständig in spezifischen Kontexten eingesetzt. Ästhetische und funktionale Gestaltungskriterien werden erstellt und berücksichtigt. Sicherheitsbewusstsein wird durch das Einhalten der Werkraumordnung und das Wissen zur Unfallverhütung entwickelt.

Im Kompetenzbereich Reflexion werden Kompetenzen zu Dokumentation und Kontextualisierung auf- und ausgebaut. Dabei werden Bezüge zur Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt hergestellt. Die Alltagsrelevanz von Technik und Design wird in kulturellen, ökologischen, ökonomischen, gestalterischen und technischen Zusammenhängen sichtbar. Sowohl der Herstellungsprozess als auch das Produkt selbst werden evaluiert, mit fachspezifischem Wortschatz dokumentiert und entsprechend präsentiert.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge erkunden, Materialien erforschen und Ergebnisse beschreiben, Zusammenhang von Form und Funktion erläutern.10
  • Strichaufzählung
    Gegenstände und Räume bewusst wahrnehmen, vermessen und im Maßstab darstellen (Risse).
  • Strichaufzählung
    Ideen skizzieren und Funktionspläne lesen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe fachgerecht und ressourcenschonend ver- und bearbeiten.11
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen sachgemäß einsetzen.
  • Strichaufzählung
    grundlegende Technologien und Verfahren erlernen und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Probleme erkennen und einfache Lösungswege entwickeln.
  • Strichaufzählung
    den eigenen Arbeitsplatz organisieren, die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung erklären und umsetzen.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Technik und Design als Bestandteil der Alltags-, Berufs-, Konsum- und Wirtschaftswelt erkennen.8, 13
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung des eigenen Produkts beschreiben und Entscheidungen begründen.1, 2

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Energie/Elektrizität
  • Strichaufzählung
    Textildesign/Textiltechnologie/textile Objekte
  • Strichaufzählung
    Lebensräume/Wohnkonzepte/textile Raumkonzepte
  • Strichaufzählung
    Maschinen/Bohrmaschine/Nähmaschine
  • Strichaufzählung
    Microcomputer4

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Recherchemethoden nutzen4, Probleme erkennen, Lösungswege entwickeln2 und technische Prinzipien erklären.
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte anhand von Skizzen und Modellen planen1, 2 und analoge und digitale Darstellungsformen nutzen4.
  • Strichaufzählung
    Gegenstände und Räume vermessen und im Maßstab darstellen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundlagen anwenden und erproben.
  • Strichaufzählung
    einfache Produkte herstellen.
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe nachhaltig einsetzen, Bezugsquellen nennen und Entsorgungssysteme richtig verwenden.11, 13
  • Strichaufzählung
    Verfahren, Werkzeuge und Maschinen auswählen, sicher und fachgerecht anwenden.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    funktionelle, gestalterische und technische Zusammenhänge erklären, testen und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    alltagstaugliche Qualitätsprüfungen durchführen.
  • Strichaufzählung
    Ausprägungen der materiellen Kultur erkennen und den persönlichen Umgang damit reflektieren.13

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Baukonstruktion/Statik
  • Strichaufzählung
    Körper/Kleidung/Mode
  • Strichaufzählung
    Mobilität/Strömungstechnik
  • Strichaufzählung
    Textile Produkte/Werkzeuge/Objekt/Spiel
  • Strichaufzählung
    Nachhaltigkeit/Reparatur/Re- und Upcycling11

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

3. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bedürfnisse, Sachverhalte und Anforderungen bei der Entwicklung von Ideen, Lösungen und Planungen berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Recherchequellen nutzen und kritisch hinterfragen.4
  • Strichaufzählung
    Gegenstände und Räume dreidimensional darstellen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Projekte eigenständig umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Fehlerquellen benennen und konstruktiv korrigieren.
  • Strichaufzählung
    Materialien auswählen, ressourcenschonend verarbeiten und entsprechend entsorgen.11
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen.
  • Strichaufzählung
    das eigene Verhalten in den Werkräumen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagsrelevanz und Auswirkungen von Technik und Design erklären8, 10 und die eigenen Prozesse reflektieren und bewerten.
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Produkten in Bezug auf Material, Funktion, Form und Verarbeitung erkennen und beurteilen.13

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Bauwerk/Gebäude/Architektur
  • Strichaufzählung
    Elektronik/Sensorik/Robotik4
  • Strichaufzählung
    Mobilität/Mechanik/Kinetik
  • Strichaufzählung
    Produktdesign/Gebrauchsgegenstände

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

4. Klasse:

Kompetenzbereich Entwicklung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in der Gestaltung kreativ und innovativ auf neue Herausforderungen reagieren und eigene Lösungswege finden.8, 11, 13
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu Produkten und Produktionsbedingungen recherchieren und berichten.
  • Strichaufzählung
    Entwürfe, technische Zeichnungen, Pläne, Schablonen und Modelle für Projekte herstellen.

Kompetenzbereich Herstellung

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    handwerkliche und digitale Grundfertigkeiten sachgemäß, flexibel und innovativ einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Verfahren auf neue Aufgabenstellungen übertragen und eigene Projekte umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Materialien bewusst berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    Gefahren und deren Ursachen erkennen und vermeiden.

Kompetenzbereich Reflexion

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gestaltungskriterien, den Herstellungsprozess und eigene Lösungswege begründen, dokumentieren und präsentieren.1, 2
  • Strichaufzählung
    Rohstoffnutzung, Produktion und Produktkreisläufe beschreiben.11, 13
  • Strichaufzählung
    Wert der Planung und Umsetzung von längerfristigen Projekten erkennen.2

Anwendungsbereiche

Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt:

  • Strichaufzählung
    Selbstständiges Planen von Arbeitsabläufen2
  • Strichaufzählung
    Musikinstrumentenbau
  • Strichaufzählung
    Maschinen
  • Strichaufzählung
    Smart Textiles/Smart Materials4
  • Strichaufzählung
    Städtebau/Raumplanung

Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

2. Oberstufe

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache, Zweite lebende Fremdsprache/Latein, sowie Musik/Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Politische Bildung sowie Geographie und wirtschaftliche Bildung sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.

DEUTSCH

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zielniveau in den einzelnen Sprachen

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
  • Strichaufzählung
    in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Erste Lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  • Strichaufzählung
    die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen

Lesen

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können*
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden*
  • Strichaufzählung
    in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert*
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können*
  • Strichaufzählung
    Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

10. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und – wenn nötig – den Text mehrmals liest
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen*
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt*
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können*
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten berichten können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

10. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.

MATHEMATIK

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt.

PHYSIK

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 7. und 8. Klasse hier für die 8. und 9. Klasse gilt.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind.

Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Themenbereiche und Kommunikationssituationen

Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Subskalen sowie den Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen, zB Anweisungen, Namen alltäglicher Gegenstände verstehen können, vorausgesetzt es wird sehr langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Fragen (zB nach Namen, Wohnort) verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können (zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben uns sagen können, wo man wohnt
  • Strichaufzählung
    einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Postkarte schreiben können, zB Feriengrüße

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und, wenn nötig, den Text mehrmals liest
  • Strichaufzählung
    kurze und einfache Mitteilungen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängende Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und dabei helfen zu formulieren, was zu sagen versucht wird
  • Strichaufzählung
    einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    in listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten berichten können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen können
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben und sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen können

10. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine sehr kurze, elementare Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und wirtschaftliche Bildung sowie Biologie und Umweltbildung nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

aa) Maschinenbautechnik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen
  • Strichaufzählung
    elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
  • Strichaufzählung
    elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.

Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:

  • Strichaufzählung
    Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
  • Strichaufzählung
    Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
  • Strichaufzählung
    Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
  • Strichaufzählung
    Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden anwenden
  • Strichaufzählung
    Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken anwenden
  • Strichaufzählung
    Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten anwenden können
  • Strichaufzählung
    Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten anwenden
  • Strichaufzählung
    Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl anwenden können

Elektroschweißen

  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften anwenden können
  • Strichaufzählung
    Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung vermeiden können
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen üben

Autogenschweißen

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung anwenden können
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Nahtarten üben

Brennschneiden

  • Strichaufzählung
    Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät anwenden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische Kompetenz

Plasmaschneiden

  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung des Schneidgerätes anwenden

Winkelschleifer

  • Strichaufzählung
    Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung umsetzen können

Kleben von Metallen

  • Strichaufzählung
    Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung anwenden

Drehen mit konventionellen Drehmaschinen

  • Strichaufzählung
    Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln anwenden können

Flächenschleifen

  • Strichaufzählung
    Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden

Rundschleifen

  • Strichaufzählung
    Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden können

Stahlbau

  • Strichaufzählung
    Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden anwenden

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische Kompetenz

Drehen

  • Strichaufzählung
    Mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe arbeiten
  • Strichaufzählung
    Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten anwenden können
  • Strichaufzählung
    Außermittigdrehen; ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen

Fräsen

  • Strichaufzählung
    Teilarbeiten, Stoßarbeiten durchführen
  • Strichaufzählung
    Mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat arbeiten können
  • Strichaufzählung
    Mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn arbeiten können
  • Strichaufzählung
    Verzahnungen fräsen können

CNC-Technik

  • Strichaufzählung
    Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Werkzeug und Werkstück vermessen
  • Strichaufzählung
    Verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D-Fräswerkstücke programmieren können

CAD/CAM

  • Strichaufzählung
    Ein Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems erstellen können

6.Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische Kompetenz

Werkzeugbau

  • Strichaufzählung
    Einfache Schnittwerkzeuge herstellen

Installationstechnik

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation anwenden

Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    PC-gestützte Auftragsbearbeitung anwenden können
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens anwenden

Stahlbau

  • Strichaufzählung
    Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad anwenden können

Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen anwenden

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen perfektionieren

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Mechanische Kompetenz

CNC-Technik

  • Strichaufzählung
    Komplexe mehrachsige Werkstücke herstellen
  • Strichaufzählung
    Werkzeugmaschinen warten und instand halten
  • Strichaufzählung
    Einfache selbstgefertigte Maschinen, Geräte und Werkzeugen montieren und in Betrieb nehmen

Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen
  • Strichaufzählung
    sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen
  • Strichaufzählung
    Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben
  • Strichaufzählung
    aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen
  • Strichaufzählung
    Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen
  • Strichaufzählung
    die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen
  • Strichaufzählung
    einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.

Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.

Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie E-Learning sollen gefördert werden.

Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische Kompetenz

Messtechnik

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Längen und Winkelmessung anwenden
  • Strichaufzählung
    Toleranzsysteme anwenden können
  • Strichaufzählung
    Oberflächenprüfung anwenden

Fertigungstechnik

  • Strichaufzählung
    Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Schneidwerkstoffe anwenden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen anwenden können

Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten anwenden können

Werkstoffkunde

  • Strichaufzählung
    Verarbeitung und Normung von Stahl kennen und einteilen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen kennen und einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen kennen und einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe kennen und anwenden

Wärmebehandlung von Stählen

  • Strichaufzählung
    Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten kennen und anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gleichstromtechnik anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Wechselstromtechnik anwenden
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und umsetzen
  • Strichaufzählung
    Schaltung von Widerständen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Messtechnik anwenden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

Messtechnik

  • Strichaufzählung
    mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte anwenden können
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement anwenden

Thermisches Fügen

  • Strichaufzählung
    Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen anwenden
  • Strichaufzählung
    Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden anwenden können
  • Strichaufzählung
    Kleben anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundregeln für Schweißkonstruktionen anwenden
  • Strichaufzählung
    Schweißverbindungen prüfen können
  • Strichaufzählung
    Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten anwenden

Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern anwenden
  • Strichaufzählung
    Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Fördertechnik anwenden können
  • Strichaufzählung
    Führungen anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Antriebseinheiten erklären können
  • Strichaufzählung
    Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren erklären und einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Automatisierungstechnik anwenden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische Kompetenz

Werkstoffkunde

  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutz anwenden

Mechanik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Mechanik anwenden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Festigkeitslehre anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik anwenden können

Umformen

  • Strichaufzählung
    Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen anwenden

Kunststoffe

  • Strichaufzählung
    Arten, Herstellung erklären können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe erklären können
  • Strichaufzählung
    Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit anwenden können

Elektrotechnische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Steuerungen und Regelungen erklären und einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Funktionspläne erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Sensoren und Aktoren erklären und anwenden können

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische Kompetenz

Maschinen- und Gerätetechnik

  • Strichaufzählung
    Innerer Aufbau von Maschinen erklären können
  • Strichaufzählung
    Funktionseinheiten einer CNC-Maschine kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Ketten, Kettenräder, Kettentriebe erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe erklären können
  • Strichaufzählung
    Zahnräder und Zahnradgetriebe erklären können
  • Strichaufzählung
    Gleit- und Wälzlager erklären und die anwenden können
  • Strichaufzählung
    Gleit- und Wälzlagerdichtungen erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Wellen- und Nabenverbindungen erklären und anwenden können

Fertigungstechnik

  • Strichaufzählung
    Schleifen, Feinstbearbeitung erklären und anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Steuerungs- und Regelungstechnik erklären und anwenden können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische Kompetenz

Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    Knickung erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung) erklären und anwenden können

Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Wälzführungen, Wälzgewindetriebe erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen erklären und anwenden können

CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:

  • Strichaufzählung
    Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen erklären und anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Elektrische Steuerungen erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Robotik erklären und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Automatisierungstechnik kennen und anwenden können

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Mechanische Kompetenz

Maschinen- und Gerätetechnik

  • Strichaufzählung
    Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes anwenden können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen.
  • Strichaufzählung
    unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen.
  • Strichaufzählung
    an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen.
  • Strichaufzählung
    die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.

Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.

In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

  • Strichaufzählung
    Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe anwenden können
  • Strichaufzählung
    Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten anwenden
  • Strichaufzählung
    Schnittdarstellungen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken anwenden können
  • Strichaufzählung
    Toleranzsysteme und ihre Anwendung anwenden können
  • Strichaufzählung
    Oberflächenangaben anwenden können
  • Strichaufzählung
    Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Zeichnen von gebogenen, beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten anwenden können

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung anwenden können
  • Strichaufzählung
    Textangaben in Zeichnungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Angaben von Form- und Lagetoleranzen anwenden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    Tolerierung von Werkstücken anwenden können
  • Strichaufzählung
    Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken anwenden können
  • Strichaufzählung
    Blechwerkstücke konstruieren können

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

  • Strichaufzählung
    Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken anwenden können
  • Strichaufzählung
    Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge konstruieren können
  • Strichaufzählung
    Schweiß- und Spannvorrichtungen konstruieren können
  • Strichaufzählung
    Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen konstruieren können
  • Strichaufzählung
    Kupplungen konstruieren können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  • Strichaufzählung
    Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen konstruieren können
  • Strichaufzählung
    CAD-Technik anwenden können
  • Strichaufzählung
    Komplexe Konstruktionsaufgaben lösen können
  • Strichaufzählung
    3 D-Zeichentechniken festigen
  • Strichaufzählung
    Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems anwenden

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Projektorganisation anwenden können
  • Strichaufzählung
    Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik anwenden können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes umsetzen können
  • Strichaufzählung
    Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste anwenden können
  • Strichaufzählung
    Erstellen der Detailzeichnungen anwenden können

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Didaktische Grundsätze:

Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können:

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
  • Strichaufzählung
    Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
  • Strichaufzählung
    geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    das Schema der Dopik verstehen, die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und die Abschlussarbeiten durchführen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen
  • Strichaufzählung
    aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen
  • Strichaufzählung
    die Wichtigkeit der Liquidität und Produktivität für den Bestand des Unternehmens erkennen
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten, die Controlling für die Unternehmenssteuerung bietet, darstellen

Inhalte

  • Strichaufzählung
    doppelte Buchhaltung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen; Einnahmen-Ausgabenrechnung
  • Strichaufzählung
    Statistik/Kennzahlen: Lagerkennzahlen, Absatzkennzahlen, Bilanzkennzahlen, Finanzkenn-zahlen, ABC-Analyse

Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Personalverrechnung erläutern

Inhalte

  • Strichaufzählung
    Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
  • Strichaufzählung
    Rechnungslegung
  • Strichaufzählung
    Personalverrechnung: Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen

Kompetenzen im Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Vorteile und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen bei Kapitalaufbringung und Haftung darstellen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch vermitteln
  • Strichaufzählung
    die gewerberechtlichen Vorgaben beschreiben

Inhalte

  • Strichaufzählung
    Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmereigenschaft, Stellvertretung, Firma, Firmenbuch, Grundbuch
  • Strichaufzählung
    Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    das Risikoprofil unterschiedlicher Finanzierungsarten einschätzen
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten darstellen
  • Strichaufzählung
    die Beziehung zwischen Fristigkeit der Mittelverwendung und Kreditdauer erkennen
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen sowie die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern
  • Strichaufzählung
    die Preisfestsetzung am Markt und die innerbetriebliche Kalkulation in Einklang bringen und erklären
  • Strichaufzählung
    die Kosten von Investitionen optimieren

Inhalte

  • Strichaufzählung
    Finanzierung: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Umschichtungsfinanzierung; Kreditrisiken, Kreditsicherstellungen, Kreditdauer
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung: Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung; Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Investitions-rechnung; Planungsrechnung; Unternehmenswert, Firmenwert

Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen

Inhalte

  • Strichaufzählung
    Businessplan-Marketing: Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution)
  • Strichaufzählung
    Unternehmensführung und betriebliche Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung: Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch

Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung

  • Strichaufzählung
    Vorteile und Nachteile der verschiedenen Anlageformen erkennen
  • Strichaufzählung
    Risikoeinschätzung vornehmen
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung verstehen

Inhalte

  • Strichaufzählung
    Aktien, Anleihen, Fonds; Ablauf des Börsenhandels, Börsenindizes

Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft

  • Strichaufzählung
    das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld einordnen
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, gesellschaftlichem Wohlstand und sozialer Absicherung erkennen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Wirtschaft vermitteln
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Wettbewerb und Effizienz in der Leistungserstellung für eine prosperierende Wirtschaft erläutern

Inhalte

  • Strichaufzählung
    Inflation, Bruttonationalprodukt
  • Strichaufzählung
    Einflussmöglichkeiten des Staates (Wirtschaftspolitik, Steuern, Wirtschaftsförderungen)
  • Strichaufzählung
    Arbeitsteilung, der Markt und seine Formen
  • Strichaufzählung
    Produktionsfaktoren, Betriebsarten, unternehmerische Ziele
  • Strichaufzählung
    das ökonomische Prinzip und die Umsetzung im Unternehmen

bb) Mechatronik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen
  • Strichaufzählung
    elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
  • Strichaufzählung
    elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren, sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten ist besonderes Augenmerk zu legen.

Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.

Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:

  • Strichaufzählung
    Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
  • Strichaufzählung
    Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
  • Strichaufzählung
    Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
  • Strichaufzählung
    Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)

Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
  • Strichaufzählung
    Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine durchführen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung anwenden können

Elektrische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden können
  • Strichaufzählung
    Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten durchführen

Elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik umsetzen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
  • Strichaufzählung
    Technische PC-Programme anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Programmierung von SPS umsetzen können

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfgeräten handhaben können
  • Strichaufzählung
    Elektrischen Größen messen

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Einfache mechatronische Geräte aufbauen und testen
  • Strichaufzählung
    Mechanische Parameter einstellen und überprüfen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Mit elektrischen Bauelementen arbeiten
  • Strichaufzählung
    Leiterplatten fertigen, bestücken und prüfen

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Elektrischen Parametern messen und bewerten

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Mechatronische Geräte reparieren, zerlegen und zusammenbauen
  • Strichaufzählung
    Druckmittel führende Leitungen zurichten, verlegen und reparieren

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Mechatronische Schaltungen aufbauen, testen und bewerten
  • Strichaufzählung
    Schaltplänen mit CAD anfertigen

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Einfache SPS-Programme erstellen und testen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Normgerechte Zusammenstellungszeichnungen erstellen können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Verkabelung von Controllerperipherie verstehen und durchführen können
  • Strichaufzählung
    Störungsbehebung an mechatronischen Anlagen durchführen können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Übungsprogramme zum Auslesen verschiedenster Sensorik auf einem Mikrocontroller erstellen können
  • Strichaufzählung
    Ansteuern von Aktoren wie Gleichstrommotoren oder Schrittmotoren durchführen können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Normgerechte CAD Zeichnungen für ein Projekt erstellen können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Komplexe elektronische Systeme entwerfen, herstellen und prüfen können
  • Strichaufzählung
    Messungen an komplexen elektronischen Vorgängen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen planen und durchführen

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Programme für ein Projekt planen und umsetzen können
  • Strichaufzählung
    Softwaremodule beschreiben und dokumentieren können

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Projektkompetenz

  • Strichaufzählung
    Projekt-Managementaktivitäten, wie die Erstellung von Zieldefinitionen, die Spezifikation von Arbeitspaketen, die Terminplanung sowie die Kosten- und Ressourcenplanung durchführen können
  • Strichaufzählung
    Schaltpläne und Leiterplatten-Layouts mit CAD-Systemen erstellen können
  • Strichaufzählung
    Zusammenstellungs- und Konstruktionszeichnungen für mechanische Baugruppen mit CAD-Systemen anfertigen können
  • Strichaufzählung
    Umfassende technische Dokumentation für mechatronischen Systeme, wie Blockdiagramme, Verdrahtungspläne, Systembeschreibungen, Bedienungsanleitungen, sowie Fertigungs- und Produktionsunterlagen erstellen können
  • Strichaufzählung
    Mechatronischen Bauelemente und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Projektkompetenz

  • Strichaufzählung
    Geplante mechatronische Teil-Projekte praktisch umsetzen können
  • Strichaufzählung
    Erstellte technische Projekt-Dokumentation angleichen und aktualisieren können
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte mechatronische Bauteile und Baugruppen in Bezug auf Qualität und Funktionalität evaluieren können
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen praktisch anwenden und prüfen können
  • Strichaufzählung
    Umfassende Tests und Erstellen von Test-Dokumentation durchführen können
  • Strichaufzählung
    Fehlersuche und Fehlerbehebung durchführen können
  • Strichaufzählung
    Die eigenständig geplante praktische Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik im Zuge einer zweiwöchigen praktischen Klausur als Teil des Techniker-Projektes durchführen können

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen
  • Strichaufzählung
    Wissen über Qualitätsmanagement, berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben
  • Strichaufzählung
    aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen
  • Strichaufzählung
    die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Die Vorschriften der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung elektrischer Unfälle kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen
  • Strichaufzählung
    über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen
  • Strichaufzählung
    die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektro-magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen
  • Strichaufzählung
    Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen
  • Strichaufzählung
    einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen
  • Strichaufzählung
    mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen
  • Strichaufzählung
    mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.

Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.

Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB E-Learning sollen gefördert werden.

Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden werden durch Projektarbeiten gefördert. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der CAD-Systeme erwerben und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Bauteile und einfache Baugruppen in CAD zeichnen und verstehen
  • Strichaufzählung
    Technische Zeichnungen lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Längen- und Winkelmessung verstehen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
  • Strichaufzählung
    Maschinen in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Normung von Stahl verstehen und einordnen können
  • Strichaufzählung
    Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen verstehen und einordnen können
  • Strichaufzählung
    NE-Metalle, deren Eigenschaften und Anwendungen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Anwendungen von Kunststoffen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe und Recyclingfähigkeit verstehen und anwenden können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Gleichstromtechnik verstehen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle erkennen und danach handeln
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und der elektrostatischen Entladung verstehen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Messtechnik anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Digitaltechnik anwenden können
  • Strichaufzählung
    Passive Bauelemente in der Elektronik anwenden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Baugruppen und einfachen Geräte konstruieren
  • Strichaufzählung
    Technische Beschreibungen und Dokumentationen erstellen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Schaltungsanalyse kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Wechselstromtechnik kennen und anwenden

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Schaltungen messen und die Ergebnisse interpretieren können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Kraft und Drehmoment kennen; Gewindetriebe verstehen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Bauteilen freistellen können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz:

  • Strichaufzählung
    Elektronische Bauteile und deren Eigenschaften kennen und technische Unterlagen interpretieren können

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:

  • Strichaufzählung
    Sensoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Aktoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung kennen und anwenden können

Projektkompetenz:

  • Strichaufzählung
    Einfaches Projektmanagement kennen und in Projektarbeiten anwenden können

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Maschinendynamik verstehen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Anwendungen von Linearachsen kennen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Verschiedene Methoden zur Weg-, Winkel- und Abstandsmessungen kennen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Anwendungen verschiedenster Kleinmotoren kennen
  • Strichaufzählung
    Den Aufbau von Dreiphasen- und Einphasenmaschinen kennen
  • Strichaufzählung
    Pneumatischen und hydraulischen Systeme aufbauen, einsetzen und ansteuern können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Automatisierungstechnik kennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Unterschiede gängiger Ein,- und Ausgabegeräte kennen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von sicherheitstechnischen Aspekten kennen
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Eigenschaften unterschiedlicher Regelsysteme kennen und einsetzen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Mikrocontrollern und SPS kennen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, und Anwendungsbereiche gängiger Programmiersprachen zur Controller und SPS Programmierung kennen
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Kommunikationsmodellen kennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von gängigen Schnittstellen im und am PC kennen
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Bussysteme und deren Anwendungsbereiche kennen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen zur Datenübertragung kennen und verschiedene Leitertechnologien kennen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Leistungsmerkmale unterschiedlicher Speichermedien kennen
  • Strichaufzählung
    Zusammenwirken und Leistungsmerkmale von Komponenten und Peripheriegeräten kennen
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Betriebssysteme und deren Unterschiede kennen

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Projektkompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlegendes Projekt-Management durchführen können
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe vorbereiten und planen können
  • Strichaufzählung
    Technische Dokumentation lesen und anfertigen können

Sicherheits- und Qualitäts-Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Maschinensicherheit und Schutzmaßnahmen von mechatronischen Systemen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der EMV erklären können
  • Strichaufzählung
    Aspekte zu Recycling und Umweltschutz diskutieren können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements benennen und erklären können

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche von Werkstoffen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Werkstoffbearbeitung erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Statik und Reibung erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Festigkeitslehre benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Berechnungen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Dynamik benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Antriebsmechanik erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Berechnungen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Verbindungstechnik erklären können
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verbindungen diskutieren können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Einsatzbereiche von hydraulischen und pneumatischen Systemen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Prüftechnik und der verwendeten Prüfmittel erklären können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Kenngrößen der Gleichstromtechnik benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Berechnungen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien des Elektromagnetismus erklären können
  • Strichaufzählung
    Kenngrößen der Wechsel- und Drehstromtechnik benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Berechnungen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzgebiete von Halbleiterbauelementen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen dimensionieren können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Antrieben erklären können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Sensoren erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Digitaltechnik erklären können
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise und Einsatzgebiete von DA- und AD-Wandlern erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Automatisierungstechnik benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Messtechnische Grundprinzipien erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Regelungstechnik erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Leistungselektronik erklären können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Programmiergrundlagen erklären können
  • Strichaufzählung
    Entwurfsunterlagen und Dokumentation erstellen können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Steuerungstechnik erklären können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Steuerungs-Systeme erklären können
  • Strichaufzählung
    Arten von Benutzerschnittstellen und deren Einsatzgebiete sowie Vor- und Nachteile benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Übertragungstechnik benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Netzwerke und Bus-Systeme erklären können
  • Strichaufzählung
    Computerhardware benennen und erklären können
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme und Anwenderprogramme benennen und erklären können

WERKSTÄTTENLABOR

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    anfallende Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren.
  • Strichaufzählung
    praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.

Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Mit pneumatischen Systemen arbeiten und deren Dokumentation erstellen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:

  • Strichaufzählung
    Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse
  • Strichaufzählung
    Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen

Projektkompetenz:

  • Strichaufzählung
    Rechnerunterstützte Arbeitsplanung durchführen können
  • Strichaufzählung
    Wartungs- und Messplänen erstellen
  • Strichaufzählung
    Produktionslisten und Beschaffung der Teile erstellen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Normen für Konstruktionszeichnungen kennen und anwenden können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    Programmentwürfe anhand praktischer Übungen ausarbeiten und analysieren können
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Steuerungen und einfacher Regelkreise durchführen können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Mechatronische Geräte zerlegen, reparieren und zusammenbauen können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  • Strichaufzählung
    SPS-Programme in den genormten Programmiersprachen planen, erstellen und ausführen können
  • Strichaufzählung
    Programme auf einem Robotiksystem erstellen und testen können

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

  • Strichaufzählung
    Lösungsvarianten für individuelle mechatronische Projekte konzipieren und ausarbeiten können
  • Strichaufzählung
    Ausgearbeitete Konzepte nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten evaluieren und bewerten können
  • Strichaufzählung
    Software-Designunterlagen für die im Zuge des Projekts anfallenden Software-Module erstellen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  • Strichaufzählung
    Geplante Software-Module implementieren, simulieren und testen können
  • Strichaufzählung
    Implementierte Software-Module integrieren und testen können

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Wie aa) Maschinenbautechnik.

cc) Tischlereitechnik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen können
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, bedienen und zu warten
  • Strichaufzählung
    Im Bereich Arbeitsvorbereitung, sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses, das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen
  • Strichaufzählung
    Nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren
  • Strichaufzählung
    Mit der Unfallverhütung vertraut machen und die notwendigen Schutzmaßnahmen anwenden können

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammenführen können.

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.

Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies sollzusätzlich die Motivation erhöhen.

Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erste Mal an den Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und – wenn nötig – korrigieren. Die richtige Körperhaltung und die Bedienung der Maschinen hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.

In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.

Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.

Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, Fleiß und der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.

Zur besseren Absicherung des Erlernten, ist ein Werkstattwochenbuch zu führen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse, (1. und 2. Semester)

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Werkzeugen und Geräten anwenden können
  • Strichaufzählung
    Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte handhaben und instand halten
  • Strichaufzählung
    Ein Kleinmöbel von Hand, an dem die Lehrinhalte vermittelt werden, herstellen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern erwerben
  • Strichaufzählung
    Schlitz- und Zapfen-, Zinken-, Grat-, Lamello- und Dübelverbindungen herstellen können
  • Strichaufzählung
    Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen durchführen

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
  • Strichaufzählung
    Standardmaschinen bedienen und einfache Arbeiten an CNC-Maschinen durchführen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in Wartung und Pflege der Maschinen erwerben

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    Einfache Möbelstücke herstellen, deren Planung mit CAD-Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses erfolgt
  • Strichaufzählung
    Eck-, Korpus und Holzverbindungen herstellen
  • Strichaufzählung
    Holzauswahl und Furniertechniken beherrschen
  • Strichaufzählung
    Mechanische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Möbeltüren mit Standardbeschlägen anschlagen können

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
  • Strichaufzählung
    Komplexere Arbeiten an Standard- und CNC-gesteuerten Maschinen durchführen
  • Strichaufzählung
    Säge-, Hobel-, Fräs-, und Bohrarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchführen
  • Strichaufzählung
    Schleif und Furnierarbeiten ausführen
  • Strichaufzählung
    Holzverbindungen herstellen und Verleimungen durchführen
  • Strichaufzählung
    Diverse Sonderbeschläge händisch anschlagen und einstellen können
  • Strichaufzählung
    Naturmaße nehmen, in eine CAD-Werkzeichnung übertragen und eine daraus eine Materialliste erarbeiten

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  • Strichaufzählung
    Einen Arbeits- und Einsatzplan anhand eines Auftragsprojektes erstellen und in Form einer Teamarbeit fertigen
  • Strichaufzählung
    Einzelne Werkstücke mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel-, Innenausbau und Bautischlerei herstellen
  • Strichaufzählung
    CNC-Arbeitsabläufe programmieren und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software durchführen
  • Strichaufzählung
    Mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement an einem gewählten Werkstück umsetzen

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
  • Strichaufzählung
    Ein selbst entworfenes und konzipiertes Werkstück mit gehobenem Schwierigkeitsgrad eigenständig herstellen und die dafür notwendigen Materialien selbst auswählen und beschaffen

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  • Strichaufzählung
    CNC–Technologie vertiefen und die dazugehörigen Programme optimieren
  • Strichaufzählung
    Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
  • Strichaufzählung
    Das selbst entworfene und gefertigte Werkstück in exakter Fachsprache präsentieren und analysieren
  • Strichaufzählung
    Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden

FACHKUNDE (WERKZEUG-, MATERIAL- UND STILKUNDE)

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe erwerben
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe, sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen
  • Strichaufzählung
    Die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen
  • Strichaufzählung
    Sich mit der Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes vertraut machen
  • Strichaufzählung
    Die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen
  • Strichaufzählung
    Mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein
  • Strichaufzählung
    Sich mit der Bauphysik und mit den Grundlagen der Mess- und Prüftechnik auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren können
  • Strichaufzählung
    Im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt. Die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.

Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im bautechnischen Bereich zum Fach Physik und im Stilkundeunterricht zum Fach Geschichte hergestellt werden.

In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

  • Strichaufzählung
    Das Berufsbild des Tischlereitechnikers kennen
  • Strichaufzählung
    Die Tischlerwerkstätte und deren strukturierten Arbeitsablauf erklären können
  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Ausstattung in der Tischlerei kennen
  • Strichaufzählung
    Alle Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte anwenden können
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung und Wirkungen des Ökosystems Wald erkennen
  • Strichaufzählung
    Die Entstehung, die Anatomie und die Eigenschaften des Holzes kennen
  • Strichaufzählung
    Das Arbeiten des Holzes verstehen und dazu die konstruktiven Maßnahmen erkennen
  • Strichaufzählung
    Die technischen und ästhetischen Eigenschaften verstehen und Holzfehler und Holzkrankheiten erkennen
  • Strichaufzählung
    Die wichtigsten einheimischen und tropischen Hölzer nennen und erkennen
  • Strichaufzählung
    Die Leime in natürlicher und synthetischer Form nennen
  • Strichaufzählung
    Grundkonstruktionsarten im Möbelbau unterscheiden können

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Werkstoffkunde

  • Strichaufzählung
    Die wichtigsten einheimischen und tropischen Furniere erkennen und ihre Herstellung kennen
  • Strichaufzählung
    Die Plattenwerkstoffe und Kunststoffe, die in der Tischlerei verwendet werden, kennen

Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Die technologischen Grundbegriffe an Maschinen anführen
  • Strichaufzählung
    Die Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen verstehen
  • Strichaufzählung
    Den Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen begreifen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Werkstoffkunde

  • Strichaufzählung
    Die mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlungsarten nennen
  • Strichaufzählung
    Die Befestigungstechniken bei der Montage anführen
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe in der Tischlerei nennen

Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Verwendung, Aufbau und Arten von CNC-Maschinen nennen
  • Strichaufzählung
    Maschinen für die spanlose Bearbeitungen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung erklären können.
  • Strichaufzählung
    Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung aufzählen und erklären

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

  • Strichaufzählung
    Die allgemeinen Bauarbeiten des Tischlers wie Bauvorschriften, Normen und Bauphysik verstehen und nennen können
  • Strichaufzählung
    Bei Fenster und Fenstertüren über die Konstruktionen, die Gütemerkmale und die Beanspruchungsklassen, sowie über Beschlag, Verglasung und konstruktiven Holzschutz Bescheid wissen
  • Strichaufzählung
    Die Fensterladenkonstruktionen aufzählen und erklären

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  • Strichaufzählung
    Den Aufbau von Innen- und Außentüren kennen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Wand- und Deckenverkleidungen, Trennwände und Holzfußböden unterscheiden und erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Maße und Vorschriften beim Treppenbau nennen, sowie diverse Konstruktionsarten verstehen
  • Strichaufzählung
    Komplexe Aufgaben in der Bauphysik, wie U-Wert-Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl, lösen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

  • Strichaufzählung
    Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart kennen und beschreiben

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  • Strichaufzählung
    Die Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus von der Gotik bis zur Moderne aufzählen und verstehen
  • Strichaufzählung
    Wiederholung und Festigung des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung

FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Fachzeichnen und Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

Die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen

Selbstständiges Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können

Um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen können

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen

Die holzspezifische Zeichennorm im Zeichenprogramm definieren

Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Kunst und Gestaltung anzustreben

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Semester eine zweistündige Schularbeit durchzuführen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

  • Strichaufzählung
    Die Bedienungselemente des fachspezifischen CAD-Programmes anwenden
  • Strichaufzählung
    Die Zeichennormen und Zeichnungshilfen verstehen
  • Strichaufzählung
    Isometrische Darstellungen von Werkstücken verstehen
  • Strichaufzählung
    Die Rahmen-, Korpus-, Breiten-, Längs- und Gratverbindungen begreifen
  • Strichaufzählung
    Sockel-, Rückwand-, Laden-, und Möbeltürkonstruktionen, sowie Türanschläge erkennen
  • Strichaufzählung
    Aus einem Lehrstück, welches in der Werkstätte gefertigt wird, eine Übersichtszeichnung, eine Schnittzeichnung und die Details erstellen

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Möbelbaugrundkonstruktionen wie Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau unterscheiden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    Von vorgegebenen Entwürfen eine Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnung, sowie Schnitt- und Detailzeichnung konstruktiv erstellen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse einfacher Fensterarten und Türen erwerben
  • Strichaufzählung
    Anhand eines gewählten Werkstückes ein Projektmanagement erstellen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

  • Strichaufzählung
    Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege) erstellen
  • Strichaufzählung
    Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten darstellen
  • Strichaufzählung
    Isolierglasfenster in der Ansicht, sowie im Grundriss- und Kreuzrissschnitt erarbeiten

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  • Strichaufzählung
    Innen- und Außentüren konstruieren
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Stiegenkonstruktionen, Steigungsverhältnissen und gewendelten Treppen erwerben
  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbeln erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück planen
  • Strichaufzählung
    Eine Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung selbstständig durchkonstruieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

  • Strichaufzählung
    Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement erarbeiten

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  • Strichaufzählung
    Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement abschließen

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Wie aa) Maschinenbautechnik.

dd) TISCHLEREI

FACHPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Das Bildungsziel ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet.

Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind im Gegenstand Fachpraxis zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) im Unterrichtsgegenstand Fachpraxis erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung im Gegenstand Fachpraxis hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten zur Ablegung der praktischen Lehrabschlussprüfung einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte des Gegenstandes Fachpraxis und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der fachpraktische Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis und der Lehrabschlussprüfung zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Arbeitsplatzvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Werkstättenordnung und wissen über den Werkstättenbetrieb und Unfallverhütung Bescheid. Sie kennen den Alarmplan und den kürzesten Fluchtweg.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die einzelnen Werkzeuge und deren Verwendungszweck.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können an einer Hobelbank mit dem Werkstoff Holz arbeiten, ohne sich oder andere zu gefährden.

Einfache Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Einfache Arbeiten mit Säge, Hobel und Stemmeisen durchführen.

Werkzeuge

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die korrekte Handhabung der Werkzeuge und sind in der Lage diese instandzuhalten. Sie kennen Arbeitsbehelfe und können Schutzausrüstungen fachgerecht verwenden.

Manuelle Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können grundlegend messen, anreißen, hobeln, sägen, stemmen, bohren, putzen, schleifen, schweifen, schlitzen, zinken und dübeln.

Arbeiten mit Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für das Arbeiten an Holzverarbeitungsmaschinen und können diese in der Praxis anwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können an Holzbearbeitungsmaschinen einfache Arbeiten durchführen.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Lesen von Zeichnungen, Plänen und Skizzen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler verstehen den Inhalt von Zeichnungen und Plänen und können darauf basierende Arbeiten verrichten.

Manuelle Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können messen, anreißen, aufreißen, hobeln, sägen, stemmen, bohren, putzen, schleifen, schweifen, fügen, schlitzen, zinken, dübeln, fräsen, graten, lamellieren, leimen und kleben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können komplette Werkstücke zusammenbauen und deren Funktion prüfen.

Arbeiten mit Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Holzbearbeitungsmaschinen rüsten, einstellen, bedienen und überwachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Manuelle Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler perfektionieren ihre Kenntnisse des Messens, Anreißens, Aufreißens, Hobelns, Sägens, Stemmens, Bohrens, Putzens, Schleifens, Schweifens, Fügens, Schlitzens, Zinkens, Dübelns, Fräsens, Gratens, Lamellierens, Leimens und Klebens.

Oberflächenbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können passende Furniere auswählen, diese bearbeiten und aufleimen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Massivholz und furnierten Möbelteile materialschonend schleifen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können beizen und mit Pinseln und Spritze lackieren
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Holz imprägnieren und Lasuren aufbringen.

Arbeiten mit Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Holzbearbeitungsmaschinen und deren Zusatzgeräte und Anlagen, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme bedienen.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Planung und Qualitätskontrolle

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können einfache Werkstücke planen, entwerfen und herstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Funktion fertig zusammengebauter Werkstücke prüfen und einer Qualitätskontrolle unterziehen.

Manuelle Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Beschläge einlassen bzw. montieren und beherrschen facheinschlägige Montage- und Befestigungstechniken.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Oberflächen mittels Aufleimern und Furnieren gestalten.

Arbeiten mit Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler rüsten Standardholzbearbeitungsmaschinen und stellen diese entsprechend den Anforderungen ein.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler wenden rationeller Fertigungsmethoden um Arbeitsabläufe effizient durchzuführen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler fräsen Profile an geraden und geschweiften Möbelteilen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Manuelle Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler fertigen auftragsbezogen Möbelstücke an und perfektionieren dabei das bislang gelernte.

Arbeiten mit Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundkenntnisse von Drechselarbeiten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundkenntnisse der CNC-Technik.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Wirtschaftliche Grundlagen der Tischlerei

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler führen Vor- und Nachkalkulation von Aufträgen durch. Sie können Bestellvorgänge durchführen, sie können eine sinnvolle Lagerhaltung organisieren und EDV-geschützt Aufträge abwickeln.

Anfertigen kompletter Möbel

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Fräseschablonen herstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen bedienen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Fenster und Türen mit Spezialbeschlägen herstellen.

CNC-Technik

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, CNC-Technik unter Verwendung verschiedener Spannvorrichtungen praktisch anzuwenden.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Qualitätsmanagement

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage die Qualität der erzeugten Stücke zu kontrollieren.

Anfertigen kompletter Möbel

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage anspruchsvolle Möbel herzustellen.

CNC-Technik

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, mittels CNC-Technik komplex geformte Möbelteile herzustellen.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es ist im Unterrichtsfach Fachkunde auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Tischlerei sowie zur Vorbereitung des Fachgespräches bei der Lehrabschlussprüfung Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Im Unterricht im Gegenstand Fachkunde und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten.

Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung für den Gegenstand Fachkunde und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten im Gegenstand Fachkunde ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hygroskopie

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler verstehen die wasseranziehende Eigenschaft des Holzes und wissen deren Auswirkungen auf Dimension und Form des Holzes.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Quell und Schwundverhalten von Holz und können Näherungswerte in Prozent sowohl in axialer, radialer und tangentialer Holzrichtung nennen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Vorgänge bei der Trocknung des Holzes bis zum Fasersättigungspunkt erklären, kennen den Feuchtegehalt in Prozent im Bereich des Fasersättigungspunktes und wissen über dessen Bedeutung auf das Schwind- und Quellverhalten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die zu erwartende Holzfeuchte in Prozent in einem gegebenen Raumklima (abgängig von Luftfeuchte und Temperatur) bestimmen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die zu erwartende Dimensionsänderung bei Trocknung eines Stück Holzes von einem Ausgangsfeuchtegehalt zum Zielfeuchtegehalt berechnen.

Werkstoff Holz – Holzhandelsware

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Holzbestandteile wie Lignin, Zellulose und Begleitstoffe.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den makroskopischen Aufbau eines Holzstammes (Stammscheibe) und können Baumarten anhand der Art der Verkernung unterscheiden sowie die Laubbaumarten anhand ihrer Porenverteilung klassifizieren.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Gebräuchlichkeit des Holzhandels Bescheid.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die gebräuchlichen Holzeinschnittverfahren und die entsprechenden Maschinen/Anlagen dazu.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Schnittholzhandelsbegriffe und die entsprechenden Holzhandelsmaßeinheiten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Definition von „Holzfehler“, können diese nennen und wissen über deren positive oder negative Auswirkung auf den Wert des Holzes

Werkzeuge

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen einfache Handwerkzeuge und deren Verwendung.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können für das für die entsprechende Aufgabe passende Messwerkzeug wählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Winkelkontrollwerkzeuge auf Richtigkeit überprüfen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Schneidengeometrie anhand von Handsägeblättern und Hobeleisen erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Abhängigkeiten von verschiedenen Spanwinkeln auf Schnittqualität, Schnittleistung und Schnittkraft erklären.

Holzbestimmung/Holzerkennung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten heimischen Nadelbaumarten sowie deren Holzmerkmale, deren Holzeigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten heimischen ringporigen Laubholzarten sowie deren Holzmerkmale, deren Holzeigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten heimischen zerstreutporigen Laubholzarten sowie deren Holzmerkmale, deren Holzeigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten.

Oberflächenbehandlung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Vorbereitungsarbeiten zur Oberflächenbearbeitung.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Auftragsgeräte und Methoden für einfache Oberflächenbehandlungsmittel wie Öl oder Wachs, Lacke und Beizen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Gefahren im Zusammenhang mit diesen Oberflächenbehandlungsmitteln und können diese nach ökologischen Gesichtspunkten bewerten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen diesen Oberflächenbehandlungsmitteln und können Kunden bei der Entscheidung zwischen diesen beiden Möglichkeiten beraten.

Handmaschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Handmaschinen, deren Gefahren, Bedienung und Einsatzmöglichkeiten.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Tischlereimaschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Tischlereimaschinen wie Tischkreissäge, Tischfräse, Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine, Bandsäge.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bestandteile der Tischlereimaschinen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Werkzeuge der Tischfräse, Fräserprüfzeichen, Maßnahmen zur Unfallverhütung, können Schnittgeschwindigkeiten berechnen und an der Maschine einstellen. Zudem kennen sie die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Tischfräse möglich sind. Sie kennen Begriffe wie Gleich- und Gegenlauf und können die gelernten Erkenntnisse aus dem Bereich Schneidengeometrie auf die Schneiden der Fräswerkzeuge übertragen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können das für den jeweiligen Werkstoff entsprechende Kreissägeblatt mit entsprechender Zahnform und Zahnanzahl wählen, kennen Maßnahmen zur Unfallverhütung und kennen die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Tischkreissäge möglich sind. Sie können die gelernten Erkenntnisse aus dem Bereich Schneidengeometrie auf die Zahnformen der Kreissägeblätter übertragen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die beiden Tische der Abrichthobelmaschine nach ihren Anforderungen einstellen, kennen verschiedene Messerwellenarten und Messerbefestigungsarten, Maßnahmen zu Unfallverhütung und Lärmschutz sowie die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Abrichthobelmaschine möglich sind.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können das für den jeweiligen Werkstoff entsprechende Bandsägeblatt mit entsprechender Zähne Anzahl wählen, kennen Methoden zum Wechseln und Verstauen von Bandsägeblättern kennen Maßnahmen zur Unfallverhütung und kennen die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Bandsäge möglich sind.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die am Dickenhobelprozess teilhabenden Bestandteile der Dickenhobelmaschine, Maßnahmen zu Unfallverhütung und Lärmschutz sowie die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Abrichthobelmaschine möglich sind.

Furnier/Furnieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Vorteile von Furnier, kennen Furnierherstellungsarten, wissen Bescheid über Messer- und Schälfurnier, können Furnierproduktion beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anforderungen an Lagerung und Bezeichnungen am Furnierbund.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können anhand eines Fertigungsplans Stücklisten inkl. Bestimmung von Zuschnittmaß und Furniermaß.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den Arbeitsablauf beim Furnieren, können Trägermaterial vorbereiten und Furniere zusammensetzen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Leime, die zum Furnieren verwendet werden können.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können den notwendigen Pressdruck bestimmen und an den Furnierpressen einstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten, um Furnierstreifen zusammenzusetzen (Furnierbilder).

Oberflächen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Notwendigkeit und Begründung für die Oberflächenbehandlung.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Vorbereitungsarbeiten und können verschiedenen Schleifarbeiten die entsprechende Methode nach Anforderung zuordnen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Herstellung von Schleifpapieren und können Schleifpapierkörnungen dem Arbeitsschritt entsprechend auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Methoden zur Oberflächensanierung.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Methoden zur mechanischen Oberflächenbehandlung wie Schruppen, Bürsten, Brennen, Kalken, etc.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Methoden zur chemischen Oberflächenbehandlung wie Bleichen, Aufhellen, Räuchern, Beizen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Beizsysteme, können Positiv- und Negativbeizen erklären, kennen Handelsformen von Beizen, Beizauftragsgeräte.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Definition von Lösemittel, kennen Lösemittelarten und Eigenschaften sowie die gesundheitlichen Gefahren von Lösemitteln.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Oberflächenüberzugssysteme wie Schellack-Politur, Lasuren, Lack, Öl, Wachs und können diese entsprechend der Anforderungen an die Oberfläche auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Komponenten von Lacken und deren Aufgabe im Lack.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler verstehen verschiedene lackspezifische Begriffe wie Viskosität, Thixotropie, Anfeuerung, Lagerbeständigkeit, Topfzeit, etc. und können diese Begriffe erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Reaktions-Lacksysteme wie Einkomponentenlack, Zweikomponentenlack, PU-Lack, wasserverdünnbare Reaktionslacke, säurehärtende Lacke, etc. unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können technische Merkblätter zu Lacken lesen, interpretieren und entsprechende Informationen daraus ziehen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Lackierfehler und Ursachen dazu.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Lackauftragsgeräte und Lackauftragsmöglichkeiten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie und Funktion von Lackierpistolen und deren Bestandteile.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Lackbeanspruchungsklassen nach Ö-NORM 1605.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Plattenwerkstoffe aus Massivholz, aus Holzspänen, aus Holzfasern, und sonstige Plattenwerkstoffe wie Schichtstoffplatten, Compactplatten und Mineralstoffplatten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler wissen Bescheid über die Bearbeitung von Kanten von Plattenwerkstoffen, kennen verschiedene Kantenmaterialien und deren Eigenschaften.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den Werkstoff Glas, wissen über dessen Herstellungsverfahren und Verarbeitung und kennen verschiedene Glasarten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Wissen über Metalle, können Eisen und Nichteisen Metalle unterscheiden und beschreiben.

Kunststoffe/Hilfsstoffe

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Bedeutung der Kunststoffe für die Tischlerei, können Kunststoffen nach verschiedenen Aspekten unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen Leim und Klebstoff und verstehen die physikalischen Vorgänge beim Leimen(Kleben).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Leimsysteme wie Ein- und Mehrkomponentenleime und können diese Anhand der Anforderungen des Werkstückes den Leim(Klebstoff) auswählen. Zudem kennen sie die Vor- und Nachteile, sowie die Zusammensetzung dieser Leimsysteme.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können den Aushärtevorgang bei Leimen erklären und kennen leimspezifische Begriffe wie Reifezeit, Topfzeit, Abbindezeit, und Lagerbeständigkeit.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Beanspruchungsgruppen von Leimen nach Ö-NORM EN 204 (D1-D4).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Leimauftragsgeräte und die verschiedenen möglichen Verleimtemperaturbereiche.

Arbeitssicherheit

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen sicherheitstechnische Ausrüstungen an Tischlereimaschinen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Gefahrenstellen an Tischlereimaschinen und Vorkehrungen zur Gefahrensicherung.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Anforderungen an NOT-AUS-Leinen, NOT-AUS-Schalter, Zweihandschaltungen sowie sicherheitstechnische Anforderungen an Bedienelemente, sowie Bremseinrichtungen.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen anwenden.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung (CNC)

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Bautischlerei

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Konstruktion von Türen, Fenstern, Wand- und Deckenverkleidung sowie Holzfußböden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse über Konstruktion und Montage von Holzstiegen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Bereich Arbeitsvorbereitung- Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung (CNC)

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können zur produktionstechnischen Umsetzung CNC-Anlagen projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Bereich Arbeitsvorbereitung- Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Auswahl serieller Fertigungsverfahren sowie deren Verfahrensparameter analysieren und Varianten erarbeiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.

FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Absolventinnen und Absolventen haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Tischlerei Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien im Gegenstand Fachzeichnen sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Mathematische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln.

Eine detaillierte Rückmeldung über die im Gegenstand Fachzeichnen jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Technisches Zeichnen nach Norm

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Ö-Norm A6210 und können die darin dargestellten Inhalte in Ihren Zeichnungen verwenden

Holzverbindungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die gängigsten Längsholz-, Rahmen-, und Kastenverbindungen und können diese in 3 Tafelprojektion zeichnerisch darstellen

Normalrisse und Schnitte

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Begriffe Übersichtszeichnung, Schnittzeichnung und Detailzeichnung erklären und die Zusammenhänge zwischen diesen Zeichnungsarten herstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einfache Möbel (Stockerl) als Übersichtszeichnung Ö-Norm-gerecht darzustellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einfache Möbel (Stockerl) als Schnittzeichnung (abgeleitet aus einer Übersichtszeichnung) ö-normgerecht darzustellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sinnvolle Details aus einer Schnittzeichnung auszuwählen und als Detailzeichnung ö-normgerecht darzustellen.

Möbelzeichnen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage Möbelelemente, deren wahre Größe, aufgrund Ihrer Lage, nicht in einer der drei Ansichten einer Dreitafelprojektion ersichtlich ist, in ein der drei Hauptlagen zu drehen (traditioneller Schemel mit geschweiften, schrägen Fußteilen).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können aus diesen, in Hauptlage gedrehten Ansichten, die verzerrten Ansichten in Grund-, Auf- oder Kreuzriss entwickeln.

Möbelbauarten – Möbelarten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die vier gebräuchlichsten Möbelbauarten und sind in der Lage, diese zu beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Möbel anhand derer konstruktiven Elemente einer Möbelbauart zuweisen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die vorwiegenden Anwendungen für jede Möbelbauart.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Teile einer Fertigungszeichnung jede dieser Möbelbauarten als Skizze darstellen und erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Möbel nach Kasten- und Gestellmöbel einteilen, und eine Möbelart entsprechend der Anforderungen an das Möbel auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Möbel nach deren Funktion (Aufbewahren, Sitzen/Ruhen, Arbeiten, ...) einteilen und kennen einige grundlegende Möbelmaße.

Konstruktive Bestandteile eines Möbels

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Sonderkonstruktionen von Möbeln wie Profilelemente, Sockelausschnitte, Kranz- oder Sockelprofile und können solche anhand ästhetischer Kriterien selbst entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie eines Möbels und können die Hauptteile von Möbelkorpussen kennen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschieden Möglichkeiten zur Gestaltung von Sockeln oder Fußgestellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten zur konstruktiven Umsetzung von Rückwänden und können diese, anhand von Anforderungen an eine Rückwand auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten zur konstruktiven Umsetzung von Fächern und können diese, anhand von Anforderungen an ein Fach auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Drehtüren. Sie kennen allgemeine Regeln für Drehtüren und können Türen anhand der Bandseite und Aufgehrichtung fachlich unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Drehtüren nach ihrer Lage zum Korpus einteilen und entsprechend der Anforderungen an eine Drehtür auswählen. Zudem können sie entsprechende Bänder für diese Anschlagart auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschieden Bänder für Drehtüren und diese als Skizze darstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten für Mittelanschlüsse bei Möbeldoppeltüren.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie von Schubladen und können die Einzelteile fachlich richtig bezeichnen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Schuladen nach ihrer Lage zum Korpus einteilen und entsprechend der Anforderungen an eine Schublade auswählen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Varianten verschiedener, konstruktiver Details von Schubladen und können diese als Skizze darstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie von Schubladenführungen, können die Einzelteile fachlich richtig bezeichnen und als Skizze darstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Varianten von klassischen Schubladenführungen, und können diese als Skizze darstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Varianten von mechanischen Schubladenführungen

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Konstruktive Bestandteile eines Möbels

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Klappen. Sie können Klappen anhand ihrer Öffnungsrichtung (stehend, hängend, liegend) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Klappensituationen (stumpf auf- und einschlagend konstruktiv skizzieren.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Klappen wie Zapfenbänder, Klappenbänder, Klappen-stützen und -scheren sowie Beschläge die ein selbstständiges Aufgehen der Klappe verhindern und können diese als Skizze darstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen spezielle, mechanische Klappenbeschläge wie Hochklappe, Hochschwenkklappe, Hochfaltklappe und Hochliftklappe.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Schiebetüren, sowie Ihren Vorteil gegenüber Drehtüren. Sie können Schiebetüren anhand Öffnungsrichtung (gleitend, hängend,) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kenne konstruktive Besonderheiten von Schiebetüren und können Varianten von Schiebetürkonstruktionen als Skizze darstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Klappen. Sie können Klappen anhand Öffnungsrichtung (stehend, hängend, liegend) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Rollläden. Sie können Klappen anhand ihrer Bewegungsrichtung (vertikal, horizontal) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können konstruktive Details von Rollläden als Skizze darstellen.

CAD-Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundfunktionen eines CAD-Programmes.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe des CAD-Programmes komplexe Möbel modellieren.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe des CAD-Programmes komplexe Möbel in Grund-, Auf- und Kreuzriss darstellen, bemaßen und als Entwurfszeichnung ausgeben.

Möbelbeschläge

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Definition von „Möbelbeschlag“, kennen die Ö-Norm-konforme Darstellung von Möbelbeschlagssymbolen und können diese in ihren Skizzen und Zeichnungen anwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Beschlagsarten nach Funktion unterscheiden. Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge zum Öffnen von Schubladen und Möbeltüren wie Griffe und Knöpfe sowie grifflose Lösungen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Drehtüren wie Bänder, Scharniere sowie deren Montage (Montagehilfen und Schablonen).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Schubladen, kennen deren Funktionen und Varianten und können diese nach Bedarf auswählen. Zudem kennen sie die Montage (Montagehilfen und Schablonen) von Auszügen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Verbindungsbeschläge von Möbel.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Möbelschiebetüren und Klappen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge zum Verschließen oder Zuhalten wie: Schlösser, Riegel, Schnapper.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Sonderkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler könne konstruktiv die Winkel und wahren Längen bestimmen von Trichter und Schrägem Tischfuß.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Bereich Innenraum-und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen, und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen.

Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Unterrichtsplanung im Fach Betriebswirtschaftslehre ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurship-orientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen betriebswirtschaftlichen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes Tischlerei und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht der Betriebswirtschaftslehre sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Arbeits- und Sozialrecht

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrechts. Sie wissen über den Arbeitnehmerschutz Bescheid und über Schadenersatz im Arbeitsrecht.
  • Strichaufzählung
    Sie sind in der Lage als Dienstnehmer oder Dienstgeber ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
  • Strichaufzählung
    Sie wissen über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarung Bescheid und kennen die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen. Sie können den Begriff der Sozialpartnerschaft erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler verstehen das Sozialversicherungssystem und kennen die einzelnen Versicherungszweige (Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung).

Zivilrecht

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen und wissen über Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit Bescheid.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Unternehmenskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Wurzelmängel beschreiben, die zur Nichtigkeit eines Vertrags führen und kennen die wichtigsten Leistungsstörungen beim Vertragsabschluss.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Strichaufzählung
    Weiters kennen die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Eckpunkte des Konsumentenschutzrechts.

Volkswirtschaftslehre

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Wirtschaftssysteme und Marktformen.
  • Strichaufzählung
    Sie können die einzelnen Produktionsfaktoren erklären.
  • Strichaufzählung
    Sie können das Konzept von Angebot und Nachfrage am Markt erläutern (Marschall‘sches Kreuz, Marginalprinzipien).
  • Strichaufzählung
    Sie können die Begriffe Geld und Währung definieren und kennen deren Funktion im Zusammenhang mit Inflation und Deflation.
  • Strichaufzählung
    Sie können die Entstehung von Konjunkturzyklen erklären und verstehen die Bedeutungen von Budget und Leistungsbilanz.

Betriebswirtschaftslehre

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen.
  • Strichaufzählung
    Sie können den Begriff der Firma definieren.
  • Strichaufzählung
    Sie wissen über Handlungsvollmachten und Prokura Bescheid.
  • Strichaufzählung
    Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen und verstehen deren Vor- und Nachteile.

Betriebswirtschaftslehre

  • Strichaufzählung
    Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen.
  • Strichaufzählung
    Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können eine Ablauf- und Aufbauorganisation planen und kennen unterschiedliche Organisationsformen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die unterschiedlichen Arten betrieblicher Kommunikation und können sie sinnvoll einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die Grundsätze des Rechnungswesens und einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Strichaufzählung
    Sie können das Einkommen mittels Ein- und Ausgabenrechnung bestimmen und verstehen die Grundsätze der doppelten Buchführung.

Unternehmensgründung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und kennen die wesentlichen notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die wichtigsten Faktoren der Standortentscheidung und die wichtigsten Finanzierungsformen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die Vor- und Nachteile des Erwerbs eines bestehenden Betriebes gegenüber einer Neugründung.

ee) GOLD- UND SILBERSCHMIED/IN UND JUWELIER/IN

WERKSTÄTTE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Das Bildungsziel ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet.

Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind im Gegenstand Werkstätte zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) im Unterrichtsgegenstand Werkstätte erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung des fachpraktischen Unterrichts hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten zur Ablegung der praktischen Lehrabschlussprüfung einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte des Gegenstandes Werkstätte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der fachpraktische Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis und der Lehrabschlussprüfung zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Arbeitsregeln und Werkstättenordnung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und sind in der Lage die Werkzeuge fachgerecht handzuhaben und korrekt zu pflegen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler trennen korrekt alle anfallenden Abfälle und sind in der Lage bestimmte Stoffe korrekt zu recyceln.

Trennende Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Maße korrekt ablesen, anwenden und verwenden dazu die korrekten Hilfsmittel.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Schaben, Schmirgeln, Bohren, Gewindeschneiden.

Verformungstechniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die verformenden Techniken Biegen, Walzen, Ziehen, Tiefen und Treiben grundlegend.

Verbindungstechniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen grundlegende Löttechniken.

Montieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Montage und die Gestaltung einfacher Objekte (z. B. Ringschiene mit Fassung).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis beim Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Umformen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Umformungstechniken wie Schmelzen und Gießen.

Verfomungstechniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Ziselieren und sind in der Lage komplexe Formen anzufertigen.

Oberflächentechniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Oberflächentechniken Schleifen, Bürsten, Polieren sowie Mattieren und Sandstrahlen.

Verbindungstechniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über einschlägig lösbare (wie Schraub-, Stift- und Nietverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Löten, Kleben, Punkt- und Laserschweißungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Montieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundlagen der Schließtechnik, das projektbezogene Montieren von Fassungen und das Herstellen von beweglichen Verbindungen (Scharnier- und Ösenverbindungen)

Fassen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse in der Anfertigung von Krappen- und Zargenfassungen und das Fassen von Steinen.

Gießen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Gussmodelle anfertigen.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Verbindende Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die verbindenden Techniken Kleben, Nieten, Stiften und Schraubverbindungen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Schweißen (PUK) und fortgeschrittene Löttechniken.

Spezielle Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnisse über verzierenden Oberflächentechniken z. B. Gravieren, Tauschieren und Filigran. Fassungstechniken, komplexere Sägetechniken
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Funktionsteile wie Verschlüssen, Patente (Ohrring, Manschettenknöpfe) oder Broschierungen anfertigen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Trennende Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die maschinelle Spantechnik, Bohren, Fräsen und Drehen.

Spezielle Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnisse über Gusstechniken, verzierenden und veredelnde Oberflächentechniken wie zB. Emaillieren, Mokume Gane, gravieren, granulieren, ziselieren,...

Modellieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Erstellung von Wachsmodellen, Folien- und Abformtechniken.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Herstellung von beweglichen Verbindungen (Scharnier- und Ösenverbindungen).

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Maschinelle Fertigung von Schmuckstücken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler erstellen aus 3D-Modellen unter Verwendung moderner CAM-Techniken (Stereolithographie, 3D-Druck) Gußformen.

Montieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Montieren von komplexen Fassungen und Aufbauten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnisse über komplexe Fasstechniken.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Herstellung von Hilfsvorrichtungen und einfachen Werkzeugen und Wärmebehandlungen wie Härten und Anlassen

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Montieren

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler perfektionieren ihre Ausführung von unterschiedlichen Formgebungs- und Montagetechniken.

Servicearbeiten

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage Reparaturen, Umarbeitungen, Ringweitenänderungen, durchzuführen.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es ist im Unterrichtsfach Fachkunde insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie zur Vorbereitung des Fachgespräches bei der Lehrabschlussprüfung Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Im Unterricht im Gegenstand Fachkunde und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten.

Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung für den Gegenstand Fachkunde und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten im Gegenstand Fachkunde ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Prüfen, Messen und Rechnen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Maßeinheiten, die in der Gold- und Silberschmiede zum Einsatz kommen und können zwischen unterschiedlichen Einheiten umrechnen. Sie können Messgeräte wie z. B. eine Schublehre bedienen.

Trennende Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die fachspezifischen Werkzeuge (z. B. Keil, Sägen, Feilen) korrekt zu benennen und sind in der Lage, diese korrekt und sicher zu benutzen.

Verbindende Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Techniken des Lötens und Schweißens, die korrekte Verwendung der einzelnen Lote und Hilfsmittel, die Gefahren und korrekte Handhabung der Geräte.

Grundlagen Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen gemmologische Grundbegriffe (z. B. Farb und-Lichteffekte, Definition von Edel- und Schmucksteinen und Synthesen) und können Edelsteine korrekt unter Benutzung von Fachvokabular beschreiben. Sie verstehen den Entstehungsprozess von Edelsteinen und kennen die wichtigsten Lagerstätten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über die Diamant-, Korund- und Beryll Gruppe.

Umformen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die fachspezifischen umformenden Techniken (z. B. Schmieden, Hämmern, Biegen, Walzen) korrekt zu benennen und sind in der Lage, diese korrekt und sicher anzuwenden.

Naturwissenschaftliche Und Metallurgische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler verstehen den für die Gold- und Silberschmiede relevanten Teile des Periodensystems der Elemente, den Atomaufbau und den Aufbau der Metalle.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage über die in der Gold- und Silberschmiede verwendeten Edelmetalle kompetent Auskunft zu geben.

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über Chrysoberyll Gruppe, Spinell, Topas, Granat Gruppe, Zirkon und Turmalin Gruppe.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Metalle

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage über die in der Gold- und Silberschmiede verwendeten edlen und unedlen Metalle und deren Legierungen kompetent Auskunft zu geben.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die Bestandteile einer Legierung und können die benötigten Gewichte berechnen.

Urformen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Grundlagen alter und neuer Gusstechniken (z. B. Wachsausschmelzverfahren), die dazu benötigten Hilfsmittel und den korrekten Ablauf des Gießens und Schmelzens.

Verbindende Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen einschlägigen lösbaren (wie Schraub-, Stift- und Nietverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Löten, Kleben, Punkt- und Laserschweißen).

Chemikalien und Hilfsstoffe

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die berufsspezifischen Hilfsstoffe und Säuren, Basen, Salze, Kitte und Kleber. Deren sicheren Umgang, Handhabung, Lagerung (Sicherheitsdatenblätter) und Anwendungsgebiete z. B.Galvanik

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über Spodumen-Gruppe, Quarz-Gruppe, Opal, Jade-Gruppe, Peridot und Zoisit-Gruppe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Urformen und Umformen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen moderne Guss- und Verfahrenstechniken (z. B. 3D-Druck). , Sie können über die Techniken Prägen, Stanzen und Tiefziehen, sowie deren Vor- und Nachteile Auskunft geben.

Fassen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die unterschiedlichen Arten von Krappen- und Zargenfassungen beschreiben.

Oberflächen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Techniken der Oberflächengestaltung von Metallen (Schleifen und Polieren).

Berufsspezifischen Mathematik

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die berufsspezifischen Legierungsberechnungen, Auf-, Ab- und Umlegierungsberechnungen.

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Edel- und Schmucksteine, z.B Feldspat Gruppe, Hämatit, Pyrit, Rhodochrosit, Rhodonit, Türkis, Lapis Lazuli, Sodalith, Azurit und Malachit.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die unterschiedlichen handelsüblichen Behandlungsmethoden von Edel- und Schmucksteinen. Sie kennen die handelsüblichen Synthesen und Imitationen.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Spezielle Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen alten und neuen Techniken des Goldschmiedehandwerks wie Granulieren, Filigrantechnik, Gravieren und Tauschieren.

Bewegliche Verbindungen

  • Strichaufzählung
    Die Schüler kennen die unterschiedlichen Techniken zur Anfertigung von Schlössern, Patenten und Broschierungen.
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle wie zB Punzierungsgesetz.

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über organische Materialien wie Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, Grandeln, Hölzer.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Spezielle Techniken

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen alten und neuen Techniken des Goldschmiedehandwerks wie z. B. Emaillieren, Granulieren, Niello, Gravurtechniken, Mokume Gane.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen weitere maschinelle Techniken wie Bohren, Drehen, Drücken und Fassungstechniken.

Oberflächen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen und erkennen die unterschiedlichen mechanischen und chemischen Techniken der farbigen Gestaltungsmöglichkeiten von Oberflächen. Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Gefahren bei der Anwendung dieser Techniken.

Projektbezogenes planen von Schmuckstücken

  • Strichaufzählung
    Materialliste erstellen, Gewichtsberechnungen, Legierungsberechnungen Planung und Einkauf.

Stilkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Einführung über die Stilmittel von Schmuck und Geräten von der Antike bis zur Gegenwart.

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Problematik des Artenschutzes im Zusammenhang mit organischen Materialien bewusst.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Herstellung von Synthesen und die Grundlagen der Edelstein Untersuchung.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Prüfen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Methoden zur Überprüfung der Echtheit von Edelmetallen (z. B. Strichprobe, Kupellation, Röntgenfluoreszenzanalyse). , Im Sinne der Nachhaltigkeit wissen sie über das Recycling der bei der Herstellung von Schmuckstücken entstehenden Edelmetall Abfällen Bescheid (z. B. Gekrätz-Recycling).

Metalle

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können über altes und aktuelles Punzierung Recht Auskunft erteilen. Sie erkennen alte und neue österreichische Punzen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können weiterführende Legierungsrechnungen wie z. B. das Auf- und Ablegieren durchführen, Volumen- und Gewichtsberechnung

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen aufwändigere Methoden der Edelstein Untersuchung
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die wichtigsten handelsüblichen Edel-und Schmucksteinsteinraritäten.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können einfache Untersuchungen über die Echtheit von Edelsteinen praktisch durchführen.

Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Projekte präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können einen realistischen Zeitplan für ein Projekt aufstellen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können potenzielle Risiken abschätzen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Kosten (Material- und Arbeitskosten) kalkulieren.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Metalle

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die rechtlichen Grundlagen bez. des Punzierungsrecht im Falle der selbständigen Ausführung des Berufs der Gold- und Silberschmiede.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Gewichte von Schmuckstücken berechnen und als Basis zur Kostenkalkulation verwenden.

Reparaturen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Machbarkeit der Reparatur von Schmuckstücken beurteilen und den Kostenaufwand abschätzen

Stilkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen vertiefenden Überblick über die Stilmittel von Schmuck und Geräten von der Antike bis zur Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundbegriffe der Heraldik und Numismatik.

Edelsteinkunde

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen Richtlinien, Zertifikate, internationale Organisationen und Ausbildungen im Zusammenhang mit Edelsteinen.

FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Absolventinnen und Absolventen haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien im Gegenstand Fachzeichnen sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Mathematische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln.

Eine detaillierte Rückmeldung über die im Gegenstand Fachzeichnen jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Körper

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Körper (Quader, Pyramide, Zylinder, Kugel) in perspektivisch zeichnen und schattieren.

Entwürfe für Schmuckstücke

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können einfache Schmuckstücke aus grundlegenden Elementen zusammensetzen, zeichnen und schattieren.

Oberflächen und Materialien

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können unterschiedliche Oberflächen und Materialien von Schmuckstücken darstellen.

Technische Zeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage händisch technische Zeichnungen zu erstellen.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Schmuckzeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Schmuckstücke mit Edelsteinen (z. B. Ring, Brosche) in Perspektive zeichnen und schattieren.

Technische Zeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage mittels CAD einfache technische Zeichnungen zu erstellen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Schmuckzeichnungen/Technische Zeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM).

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Schmuckzeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können projektbezogen Broschen, Anhänger und Colliers designen und sowohl händisch zeichnen als auch mittels CAD konstruieren.

Technische Zeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können präzise technische Zeichnungen per Hand und mittels CAD erstellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Schmuckzeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können projektbezogen Broschen, Anhänger und Colliers designen und sowohl händisch zeichnen als auch mittels CAD konstruieren und die designten Modelle rendern.

Technische Zeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können aufwändige technische Zeichnungen lesen und per Hand und mittels CAD erstellen.

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Schmuckzeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler erstellen projektbezogene Schmuckzeichnungen per Hand und mittels CAD.

Technische Zeichnungen

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler erstellen projektbezogene technische Zeichnungen per Hand und mittels CAD, sowie 3D-Modelle von Gußformen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können technische Zeichnungen lesen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Schmuckfotografie

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundlagen der Schmuckfotografie.
  • Strichaufzählung
    Präsentation von Schmuckstücken
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage Schmuckstücke und Projekte professionell zu präsentieren.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Edelsteine unterschiedlicher Schliffarten und Perlen zeichnen und schattieren.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Unterrichtsplanung im Fach Betriebswirtschaftslehre ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurship-orientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen betriebswirtschaftlichen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes Tischlerei und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht der Betriebswirtschaftslehre sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Arbeits- und Sozialrecht

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrechts. Sie wissen über den Arbeitnehmerschutz Bescheid und über Schadenersatz im Arbeitsrecht.
  • Strichaufzählung
    Sie sind in der Lage als Dienstnehmer oder Dienstgeber ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
  • Strichaufzählung
    Sie wissen über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarung Bescheid und kennen die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen. Sie können den Begriff der Sozialpartnerschaft erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler verstehen das Sozialversicherungssystem und kennen die einzelnen Versicherungszweige (Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung).

Zivilrecht

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen und wissen über Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit Bescheid.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Unternehmenskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Wurzelmängel beschreiben, die zur Nichtigkeit eines Vertrags führen und kennen die wichtigsten Leistungsstörungen beim Vertragsabschluss.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Strichaufzählung
    Weiters kennen die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Eckpunkte des Konsumentenschutzrechts.

Volkswirtschaftslehre

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Wirtschaftssysteme und Marktformen.
  • Strichaufzählung
    Sie können die einzelnen Produktionsfaktoren erklären.
  • Strichaufzählung
    Sie können das Konzept von Angebot und Nachfrage am Markt erläutern (Marschall‘sches Kreuz, Marginalprinzipien).
  • Strichaufzählung
    Sie können die Begriffe Geld und Währung definieren und kennen deren Funktion im Zusammenhang mit Inflation und Deflation.
  • Strichaufzählung
    Sie können die Entstehung von Konjunkturzyklen erklären und verstehen die Bedeutungen von Budget und Leistungsbilanz.

Betriebswirtschaftslehre

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen.
  • Strichaufzählung
    Sie können den Begriff der Firma definieren.
  • Strichaufzählung
    Sie wissen über Handlungsvollmachten und Prokura Bescheid.
  • Strichaufzählung
    Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen und verstehen deren Vor- und Nachteile.

Betriebswirtschaftslehre

  • Strichaufzählung
    Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen.
  • Strichaufzählung
    Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können eine Ablauf- und Aufbauorganisation planen und kennen unterschiedliche Organisationsformen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die unterschiedlichen Arten betrieblicher Kommunikation und können sie sinnvoll einsetzen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die Grundsätze des Rechnungswesens und einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Strichaufzählung
    Sie können das Einkommen mittels Ein- und Ausgabenrechnung bestimmen und verstehen die Grundsätze der doppelten Buchführung.

Unternehmensgründung

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler können Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und kennen die wesentlichen notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die wichtigsten Faktoren der Standortentscheidung und die wichtigsten Finanzierungsformen.
  • Strichaufzählung
    Sie kennen die Vor- und Nachteile des Erwerbs eines bestehenden Betriebes gegenüber einer Neugründung.

ff) METALLTECHNIK MIT SPEZIALMODUL

Die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Berufsausbildungsgesetz zu erfolgen.

gg) MECHATRONIK MIT SPEZIALMODUL

Die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Berufsausbildungsgesetz zu erfolgen.

Anl. 1/zbrgo

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage A/zbrgo

LEHRPLAN DES ZWEISPRACHIGEN BUNDESGYMNASIUMS UND BUNDESREALGYMNASIUMS IN OBERWART

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Zweite lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig)

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geographie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Minderheitensprache

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kroatisch

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Ungarisch

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe römisch eins von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  • Strichaufzählung
    in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  • Strichaufzählung
    aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst vergleiche Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  • Strichaufzählung
    Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Kroatisch, Ungarisch

4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  • Strichaufzählung
    mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  • Strichaufzählung
    Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  • Strichaufzählung
    die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  • Strichaufzählung
    eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  • Strichaufzählung
    Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Kroatisch, Ungarisch

6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  • Strichaufzählung
    Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  • Strichaufzählung
    Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  • Strichaufzählung
    verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Kroatisch, Ungarisch

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen und Studien).

8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  • Strichaufzählung
    argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Kroatisch, Ungarisch

10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  • Strichaufzählung
    die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe römisch eins

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  • Strichaufzählung
    das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

FÜNFTER TEIL
ORGANSATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:

4. Schularbeiten Oberstufe

In Kroatisch, Ungarisch, Deutsch und in allen Fremdsprachen

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5.

150 bis 300

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

6.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

7.

200 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

eine mindestens 100-minütig

8.

250 bis 400

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

(Gymnasium und Realgymnasium)

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-, gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

 

Kroatisch/Ungarisch

mind. 15

römisch eins

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 11

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Sonstige verbindliche Übungen

–5)

 

Schulautonome Vertiefung6

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

127-130

 

______________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

 

Kroatisch/Ungarisch

4

4

4

4

16

römisch eins

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

3

4

3

3

13

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Technik und Design

2

-

1

-

3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übungen

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

33

32

33

130

 

_______________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungs-, gruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

 

Kroatisch/Ungarisch

mind. 15

römisch eins

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mind. 11

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen3)

mind. 2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

mind. 13

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

–6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

127-130

 

___________________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unter-stufe

Lehrver-pflichtungs-

gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

 

Kroatisch/Ungarisch

4

4

4

4

16

römisch eins

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

3

4

3

3

13

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

 

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

 

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

1

5

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

2

2

7

(römisch vier a)

Technik und Design

2

-

1

-

3

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

 

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übungen

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

32

32

34

130

 

_________________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen (Unterstufe) Gymnasium Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

_____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Gymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

Realgymnasium Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Kroatisch/Ungarisch

mindestens 114)

römisch eins

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

113

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom5

höchstens 13

 

Summe autonomer Bereich

17

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

________________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Kroatisch/Ungarisch

3

3

3

3

12

römisch eins

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

3

2

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

2

1

22)

22)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

29

31

33

124

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände3)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

bb) Wahlpflichtgegenstände:

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel:

Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß Sub-Litera, b, b, ist voranzustellen:

Kroatisch/Ungarisch

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch eins

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Kroatisch/Ungarisch

mindestens 114)

römisch eins

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein9)

mindestens 10

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie7)

-

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

117

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom8

höchstens 9

 

Summe autonomer Bereich

13

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

__________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

9 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Kroatisch/Ungarisch

3

3

2

3

11

römisch eins

Deutsch

3

3

2

3

11

(römisch eins)

Erste Lebende Fremdsprache

3

3

2

3

11

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein6)

3

3

2

2

10

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

1

6

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

3

–/2

2

7/9

III2)

Chemie

–

–

2

2/3

4/5

(römisch drei)

Physik

2

3

2

2/3

9/10

(römisch drei)3)

Darstellende Geometrie

–

–

–/2

–/2

–/4

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

2

1

244)

22)

3

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

32

30

29

33

124

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände5)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_______________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

3 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

4 Alternative Pflichtgegenstände.

5 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

bb) Wahlpflichtgegenstände:

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel:

Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß Sub-Litera, b, b, ist voranzustellen:

Kroatisch/Ungarisch

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch eins

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Gymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse ………….

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3)

 

____________________________

1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Gymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3)

 

__________________________

1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Realgymnasiums.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

KROATISCH
Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Kroatisch im Burgenland hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Kroatisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz5 unterstützt.

In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Kroatisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen1, 7, 8, 11, 13. Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Kroatisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.

Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text.

Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben)6. Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte.

Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Kroatisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterricht in Kroatisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden.

Kommunikation und Wirkung

Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln.

Norm und Wandel

Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.

Inhalt und Form

Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.

Diversität und Identität

Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Kroatisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Kroatisch“ im Burgenland. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche

  • Strichaufzählung
    Zuhören/Sprechen
  • Strichaufzählung
    Lesen
  • Strichaufzählung
    Schreiben
  • Strichaufzählung
    Sprachreflexion
  • Strichaufzählung
    Sprachmittlung

Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden.

Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge.

Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft.

Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut.

Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc.

Der Unterricht in Kroatisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet.

Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Kroatisch angeführt.

1. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden.
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren.
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen6 (SpR).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
  • Strichaufzählung
    Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
  • Strichaufzählung
    Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
  • Strichaufzählung
    Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
  • Strichaufzählung
    Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Kroatischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
  • Strichaufzählung
    Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Kroatisch und Deutsch
  • Strichaufzählung
    Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10

2. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR).
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern ua.
  • Strichaufzählung
    Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln
  • Strichaufzählung
    Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten)
  • Strichaufzählung
    Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie
  • Strichaufzählung
    Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten)
  • Strichaufzählung
    Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation10

3. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren6 (SpR).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen.
  • Strichaufzählung
    eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen.6

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen (SpR).
  • Strichaufzählung
    argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation
  • Strichaufzählung
    Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte
  • Strichaufzählung
    Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  • Strichaufzählung
    das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen.
  • Strichaufzählung
    erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten6 (SpR).
  • Strichaufzählung
    Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR).
  • Strichaufzählung
    zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen.7
  • Strichaufzählung
    verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch ua.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien
  • Strichaufzählung
    Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation)
  • Strichaufzählung
    Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen
  • Strichaufzählung
    Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich)
  • Strichaufzählung
    Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit10

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Kroatischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der kroatischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen allein oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
  • Strichaufzählung
    Einen Überblick über die kroatischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen

Der Kroatischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Kroatischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Kroatischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Kroatischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Kroatischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Kroatischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offenlegen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit kroatischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Literatur der burgenländischen Kroaten zu legen.

Mediale Bildung im Kroatischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Kroatischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Kroatischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SpR) versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Volksliteratur, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SpR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SpR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SpR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SpR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SpR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SpR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen;

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; kroatischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; kroatischsprachige Literatur, insbesondere der kroatischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SpR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen;

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SpR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; kroatischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Klasse – Kompetenzmodul 8 8. Semester

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SpR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

UNGARISCH
Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Ungarisch im Burgenland auf der Sekundarstufe römisch eins hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Ungarisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz5 unterstützt.

In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Ungarisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen1, 7, 8, 11, 13. Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Ungarisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.

Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text.

Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben)6. Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte.

Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Ungarisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterricht in Ungarisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden.

Kommunikation und Wirkung

Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln.

Norm und Wandel

Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.

Inhalt und Form

Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.

Diversität und Identität

Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Ungarisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Ungarisch“ im Burgenland. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche

  • Strichaufzählung
    Zuhören/Sprechen
  • Strichaufzählung
    Lesen
  • Strichaufzählung
    Schreiben
  • Strichaufzählung
    Sprachreflexion
  • Strichaufzählung
    Sprachmittlung

Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden.

Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge.

Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft.

Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut.

Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc.

Der Unterricht in Ungarisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet.

Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Ungarisch angeführt.

1. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben.
  • Strichaufzählung
    monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden.
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren.
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen6 (SpR).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
  • Strichaufzählung
    Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
  • Strichaufzählung
    Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
  • Strichaufzählung
    Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
  • Strichaufzählung
    Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
  • Strichaufzählung
    Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Ungarischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
  • Strichaufzählung
    Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Ungarisch und Deutsch
  • Strichaufzählung
    Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10

2. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten.
  • Strichaufzählung
    die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR).
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
  • Strichaufzählung
    Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln
  • Strichaufzählung
    Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten)
  • Strichaufzählung
    Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie
  • Strichaufzählung
    Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten)
  • Strichaufzählung
    Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation10

3. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  • Strichaufzählung
    ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren6 (SpR).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen.
  • Strichaufzählung
    eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR).
  • Strichaufzählung
    Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen.6

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR).
  • Strichaufzählung
    schriftlich informieren und darstellen (SpR).
  • Strichaufzählung
    argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis.
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation
  • Strichaufzählung
    Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte
  • Strichaufzählung
    Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen
  • Strichaufzählung
    Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  • Strichaufzählung
    das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM).
  • Strichaufzählung
    aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren.
  • Strichaufzählung
    Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen.
  • Strichaufzählung
    erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten6 (SpR).
  • Strichaufzählung
    Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR).
  • Strichaufzählung
    zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen.7
  • Strichaufzählung
    verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen.4

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch etc.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien
  • Strichaufzählung
    Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation)
  • Strichaufzählung
    Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte
  • Strichaufzählung
    Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen
  • Strichaufzählung
    Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen
  • Strichaufzählung
    Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung
  • Strichaufzählung
    Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  • Strichaufzählung
    Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich)
  • Strichaufzählung
    Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit10

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Ungarischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der ungarischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
  • Strichaufzählung
    Einen Überblick über die ungarischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen

Der Ungarischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Ungarischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Ungarischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Ungarischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Ungarischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Ungarischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit ungarischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Literatur der burgenländischen Ungarn zu legen.

Mediale Bildung im Ungarischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Ungarischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Ungarischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SpR) versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Volksliteratur, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SpR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SpR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SpR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SpR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SpR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SpR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen;

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; ungarischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; ungarischsprachige Literatur, insbesondere der ungarischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SpR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen;

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SpR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; ungarischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SpR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Klasse – Kompetenzmodul 8 8. Semester

Mündliche Kompetenz

Hörverstehen: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SpR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgendem Zusatz:

Als integrierender Bestandteil des Lehrplans ist auf allen Schulstufen auch die Geschichte der Kroaten und Kroatinnen und Ungarn und Unterinnen zu behandeln.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:

KROATISCH
(Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Kroatisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Kroatistik
  • Strichaufzählung
    kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Kroatischunterrichts

UNGARISCH

(Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Ungarisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Hungarologie
  • Strichaufzählung
    kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Ungarischunterrichts

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

Anl. 2

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage B

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung:

Festlegung schulautonomer Schwerpunkte im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung

Bei der Auswahl eines von der Schule autonom erstellen Schwerpunktes muss dieser

  • Strichaufzählung
    der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz entsprechen,
  • Strichaufzählung
    zumindest 8 Wochenstunden umfassen,
  • Strichaufzählung
    mit der schulautonomen Profilbildung der Schule in Einklang stehen,
  • Strichaufzählung
    alle Pflichtgegenstände des Schwerpunktes im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen und
  • Strichaufzählung
    einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen.

Die Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen. Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung ist in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls festzulegen, welche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffbereiche der schulautonomen Lehrpläne über die im achten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein11)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III5)

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie7)

 

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 8

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

mindestens 104

 

Schul- und schülerautonomer Bereich8)

höchstens 26,

davon je mind. 8 für einen autonomen Schwerpunkt und mind. 4 schülerautonom

 

Gesamtwochenstundenzahl

1309), 10)

 

________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Zur Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.

9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.

10 An den Oberstufenrealgymnasien für Schisport in Stams und in Saalfelden kann jeweils im Rahmen der Bildungsanstalt für Leistungssport (Statut) zusätzlich ein schulautonomer Pflichtgegenstand „Hochleistungstraining“ im Ausmaß von bis zu 75 Wochenstunden, in Stams darüber hinaus eine verbindliche Übung „Praktische Schiausbildung“ im Ausmaß von bis zu 40 Wochenstunden, geführt werden. Die Summe der Gesamtwochenstundenzahl ist jeweils entsprechend anzupassen.

11 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein10)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 134)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie7)

 

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

Schulautonom8)

höchstens 17

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

1309)

 

_______________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.

10 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

3. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein6)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 8/4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 4/8

(römisch vier a)

Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung

mindestens 6/6

römisch vier

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

Schulautonom5)

höchstens 14

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

___________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer 2, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

4. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen (subsidiäre Stundentafel):

Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)/III

Deutsch

(6)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(6)

3

3

3

3

12 (+6)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein7)

–

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

(2)2)

1

2

2

2

7

(+2)

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

7

(römisch drei)

Mathematik3)

(5)

4

4

4

3

15 (+5)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung3)

(2)2)

2

3

–/2

2

7/9 (+2)

(römisch drei)4)

Chemie3)

–

–

–

3

2/3

5/6

(römisch drei)

Physik3)

(2)2)

–

3

3

2/3

8/9 (+2)

(römisch drei)5)

Darstellende Geometrie3)

 

–

–

2/–

2/–

4/–

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

 

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

(2)

2

1

26)

26)

3

(+2)

 

 

 

 

 

 

+4

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

(2)

2

1

3

(+2)

 

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

31

28

33

32

124 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

6 Alternative Pflichtgegenstände.

7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)/III

Deutsch

(6)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(6)

3

3

3

3

12 (+6)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein7)

–

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

(2)2)

1

2

2

2

7

(+2)

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik3)

(5)

4

3

3

3

13 (+5)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung3)

(2)2)

2

2

–

2

6 (+2)

(römisch drei)4)

Chemie3)

–

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik3

(2)2)

–

2

2

2

6 (+2)

(III5))

Psychologie und Philosophie

 

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik3)

(2)

2

2

26)

26)

4

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

 

+4

 

Kunst und Gestaltung3)

(2)

2

2

4

(+2)

(römisch vier a)

Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung3)

 

2

2

2

2

8

römisch vier

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

33

29

30

32

124 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

6 Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.

7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel, sofern von der Schülerin oder dem Schüler als Pflichtgegenstand besucht:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Instrumentalmusik und Gesang

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch vier

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:

Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch vier

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………..

x3)

 

___________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wien Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Politische Bildung – Geographie und wirtschaftliche Bildung, der Unterricht in Biologie und Umweltbildung sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im Besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.

Im Unterricht in den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport sowie im Unterricht in den Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.

Lehrstoff:

DEUTSCH

Sprechen:

a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen:

Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen:

Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen;
Problembewusstsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile, Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft.
Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenlagen erlangen; Interessen vergleichen, gewichten, bewerten und vertreten. Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene – Jugendliche, Vorgesetzte – Untergebene, Produzenten – Konsumenten) thematisieren und Lösungen suchen.

Informieren, erzählen und unterhalten:

zB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn).

Argumentieren:

Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen.

Appellieren:

zB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten).
Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.

b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten:

In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.

Auseinandersetzungen sachlich führen.

Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.

Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.

Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.

c) Rede- und Gesprächsformen:

Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat; Rollenspiel

Schreiben:

a) Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache.

Schreiben über sich:

Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung, sprachliche Formulierung).

Erzählen nach Vorgaben:

Kurze Prosatexte umformen.

Mit Sprache spielen/Freies Schreiben:

zB mit Sprache experimentieren.
Parodieren.
Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen.

Informieren/Erklären/Argumentieren.

Informationen speichern und Inhalte wiedergeben:

zB Stichwortzettel anlegen.
Sachtexte exzerpieren und kürzen.
Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten.
Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).

Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen):

zB grafische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht).

Begründen und Bewerten (siehe Sprechen):

zB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen.
Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen.
Begründungen für die eigene Meinung formulieren.
Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben.

Appellieren:

Zu Handlungen auffordern:

Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen).

Leserbriefe verfassen.

Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.

zB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen schreiben

b) Übungen zur Textgestaltung

Fachausdrücke klären und gezielt verwenden.

Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.

Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch

Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele;
Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von Wichtigem;
Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche.

c) Rechtschreiben

Sicherung des Rechtschreibbewusstseins.
Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.
Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen und syntaktischen Prinzips – siehe Österreichisches Wörterbuch).

Orthographische Sicherung des Wortschatzes.

Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden.

Groß- und Kleinschreibung.

Besonderheiten von Normalisierungen

Schärfung/Dehnung.

Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle.

Schreibung häufiger Fremdwörter.

Abteilen von Wörtern.

Getrennt- und Zusammenschreibung.

Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung.

Im Wörterbuch nachschlagen.

Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.

Selbständige Fehlerkontrolle.

Lesen und Textbetrachtung:

a) Lesetechniken

Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln.

b) Texte und Textverständnis

Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen.

Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen.

Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen.

Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben).

Jugendliteratur:

Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln.

Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).

Sachbücher:

Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) – (siehe Schreiben, Sprechen).

c) Medienerziehung

Fernsehen/Hörfunk/Film.
Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.

Medienkonsum besprechen.

Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.

Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.

Zugang zu Büchern.

Büchereien benützen.

Tageszeitungen.

Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden.
Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen.
Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen (siehe Schreiben).

d) Literaturkunde

Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen.
ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung im Drama durch Rede und Gegenrede (Dialog).

Ästhetische Merkmale in Texten erkennen.

zB Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache.

Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen.

Sprachbetrachtung und Sprachübung:

a) Sprache im Verwendungszusammenhang

Rolle und Sprachgebrauch.

Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis; gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten.

Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen).

Inhalts- und Beziehungsaspekte in Gesprächssituationen unterscheiden lernen.

Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache, Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen.
Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen, ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen.
Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen.

b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes.

Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden; Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Bedeutung von Fremdwörtern klären.

Bedeutungsunterschiede.

Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen.

Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen).

Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede).

Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise besprechen.

Wortbildung (siehe Schreiben).

Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen, feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben.

c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Textgrammatik.

Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes feststellen.
Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen, futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben.

Satzgrammatik.

Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung erkennen.
Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben).

Wortgrammatik.

Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen – aufgrund von; an der Hand – anhand von ...).
Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen.

d) Sprachübung

Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.

Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.

Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.

Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)

Texte – auch Dialoge – aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen.

Ausdrucksmittel

Wortschatz:

Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche” angeführten Gebieten ergeben.

Sprachfunktionen:

Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen,

  • Strichaufzählung
    Sozialbezüge herzustellen und fortzuführen
  • Strichaufzählung
    Kommunikation sicherzustellen
  • Strichaufzählung
    Stellung zu nehmen
  • Strichaufzählung
    Wünsche und Bitten zu äußern
  • Strichaufzählung
    Gefühle und Meinungen auszudrücken
  • Strichaufzählung
    Handlungen zu veranlassen, zur Unterlassung aufzufordern
  • Strichaufzählung
    Informationen zu geben, sich nach dem Befinden, nach Wünschen, Meinungen usw. zu erkundigen sowie um Stellungnahme oder Information zu bitten.

Grammatikalisch-strukturelle Kategorien

Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden.

Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  1. Ziffer eins
    Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze – insbesondere auch ohne Relativpronomen.
    Das bedeutet im einzelnen:
    • Strichaufzählung
      Gerade Wortfolge in positiven Feststellungen, Verwendung von Adjektiv und Adverb
    • Strichaufzählung
      Fragesatz, zum Einholen von Information bzw. Negation zum Verneinen, aber auch zum Ausdruck anderer Sprachfunktionen wie Widerspruch und Korrektur (But she can`t. No, he doesn`t), soweit sie sich im Rahmen häufiger kommunikativer Verwendungszusammenhänge bewegen.
    • Strichaufzählung
      Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: römisch eins f it gets worse, you`ll get wet. römisch eins f römisch eins knew, römisch eins would tell you. Sowie zumindest verstehensmäßig: römisch eins f she had learned the new words, she would know them/would have known them.)
    • Strichaufzählung
      Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he says . . . She said she would . . . He asked/told them to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle handelt.
    • Strichaufzählung
      Passive Ausdrucksweise (non-progressive; offensichtliche Zeitverhältnisse) insbesondere in Fällen ohne Angabe des Täters.
  2. Ziffer 2
    Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so (=therefore), when, if, because, that, which, who.
  3. Ziffer 3
    Tätigkeiten und Zustände
    Darunter fallen etwa:
    • Strichaufzählung
      Zustandsverben (und deren nähere Bestimmung): was/looked/got angry
    • Strichaufzählung
      Aktionsverben (und deren nähere Bestimmung): left (quickly), shouted (angrily)
    • Strichaufzählung
      Modalverben und ihrer funktionalen Verwendung (römisch eins can/may/must do it).
  4. Ziffer 4
    Zeit und Aspekt
    • Strichaufzählung
      gegenwärtig/vergangen/zukünftig
    • Strichaufzählung
      perfective aspect (unfinished, limited duration: I`m staying with a friend)
    • Strichaufzählung
      non-progressive aspect: römisch eins live with my parents.
  5. Ziffer 5
    Time and tense
    Die englischen Zeitformen und ihre Bedeutung; zB der Ausdruck der Zukünftigkeit als Voraussage oder als Absicht (I`m not going to tell you. Wait a moment. I`ll help you (unpremeditated). Es ist darauf zu achten, dass Zeitformen nur in typischen Verwendungszusammenhängen geübt und verlangt werden. Für die Festigung des Zeitengebrauches ist Kontextualisierung oder zumindest einsichtige Kontextualisierbarkeit unerlässliche Voraussetzung.
  6. Ziffer 6
    Relationen
    Dazu zählen
    • Strichaufzählung
      Verhältnis von Größe und Ausmaß (-er, -est; more –, most, better, best; worse, worst; little, smaller, smallest)
    • Strichaufzählung
      Zeitverhältnisse: Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Nachzeitigkeit (saw/knew/said . . . was – had been – would be) in klar durchschaubaren, zwingenden Kontexten.
  7. Ziffer 7
    Ersatzformen
    etwa
    • Strichaufzählung
      Pronomina (I/me/myself), they/them/themselves
    • Strichaufzählung
      (this) one, (several big) ones
    • Strichaufzählung
      (römisch eins hope/think) so
    • Strichaufzählung
      be able to, have to, allowed to zum Ausdruck von Möglichkeiten, Verpflichtung und Erlaubnis in Fällen, in denen die entsprechenden Modalverben keine Formen zur Verfügung haben.
  8. Ziffer 8
    Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit
    • Strichaufzählung
      durch possessive determiners (my, their)
    • Strichaufzählung
      durch –'s bzw. –s´ („Genitive”)
    • Strichaufzählung
      mittels „of”-Konstruktion.
  9. Ziffer 9
    Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen
    • Strichaufzählung
      in erster Linie solche, in denen die Präpositionen in ihrer Grundbedeutung verwendet werden (in the water, on the table)
    • Strichaufzählung
      daneben einige in idiomatischen Fügungen wie: in the morning, at noon; at school, in class; at once; interested in, made of; look at/for/after; wait for; a book about . . .

Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen

Im Bereich des Hörens:

  • Strichaufzählung
    regelmäßig Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers” besonders zu pflegen ist
  • Strichaufzählung
    Lautunterscheidung und Sinnverstehen
  • Strichaufzählung
    Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt
  • Strichaufzählung
    Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening)
  • Strichaufzählung
    Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster.

Im Bereich des Sprechens:

  • Strichaufzählung
    Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe auswendig gelernter Textstellen, insbesondere Dialoge, die in lexikalischer, syntaktischer und idiomatischer Hinsicht ergiebig sind
  • Strichaufzählung
    Auswendiglernen altersgemäßer Liedtexte
  • Strichaufzählung
    Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit
  • Strichaufzählung
    regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu inhaltlich und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen
  • Strichaufzählung
    Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung
  • Strichaufzählung
    Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem
  • Strichaufzählung
    einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person(en) und Darstellungsform. Nach mündlicher Erarbeitung gegebenenfalls schriftliches Fixieren.

Im Bereich des Lesens:

  • Strichaufzählung
    fallweise Übungen im lauten Lesen zur Schulung der Artikulation und Intonation
  • Strichaufzählung
    Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung.

Im Bereich des Schreibens:

  • Strichaufzählung
    Niederschreiben von Auswendiggelerntem
  • Strichaufzählung
    Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung
  • Strichaufzählung
    Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast)
  • Strichaufzählung
    Einsetz- und Zuordnungsübungen
  • Strichaufzählung
    Stellen und Beantworten von Fragen
  • Strichaufzählung
    Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern und sprachlichen Impulsen
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem
  • Strichaufzählung
    einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person und der Darstellungsform.

Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen

  • Strichaufzählung
    zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluss an die Unterrichtsarbeit
  • Strichaufzählung
    zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht
  • Strichaufzählung
    zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.

Schularbeiten:

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG – GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)

Lernziele und Lerninhalte

Lernziele:

  1. Ziffer eins
    Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte
  2. Ziffer 2
    Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft

Lerninhalte:

Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich.

Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung.

Lernziele:

  1. Ziffer 3
    Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen.
  2. Ziffer 4
    Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und wirtschaftliche Bildung.

Lerninhalte:

Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik.

MATHEMATIK

Zahlen

Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise:

Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen.

Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:

Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils

(zB von a = . a = 0,75 . a = 75% von a);

Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen etwa als Teilen, als Umkehren des Multiplizierens; Deuten des Dividierens durch Bruchzahlen etwa als Enthaltensein (Messen), als Umkehren des Multiplizierens. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen.

Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:

Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewusstes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen

(zB 1,5 : 2 = = ).

Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:

Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert).

Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten:

Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, dass einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.

Arbeiten mit Wurzeln:

Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.

Elementare Algebra

Arbeiten mit Formeln:

Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten.

Arbeiten mit Termen:

Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.

Lösen von Gleichungen:

Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen.

Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen:

Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Messpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.

Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen:

Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben.

Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten:

Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen.

Geometrie

Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):

Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns.

Untersuchen von geometrischen Körpern:

Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren.

Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:

Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.

Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen

Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.

PHYSIK

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben:

Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung;

Förderung einer dem Gegenstand angepassten Sprache;

Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche;

Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten;

Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.

MUSIK

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

KUNST UND GESTALTUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A für die 5. Klasse.

5. bis 8. Klasse:

Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jener des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

MATHEMATIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE

Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

PHYSIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

KUNST UND GESTALTUNG

Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.

Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.

Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sich praktisch und reflektorisch mit Produkten, die ästhetisch, technisch bzw. textil geprägt sind, auseinandersetzen (Bedarfs- und Gebrauchsgüter, Designer-Produkte, Österreichisches Design)
  • Strichaufzählung
    an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart im Sinne interkultureller Bildung erkennen, dass „Textiles“ und „Technisches“ sowie Kunstobjekte wesentliche Teile der Gesamtkultur sind
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen und technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge als Vorgänge im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns verstehen
  • Strichaufzählung
    ihre Wahrnehmung sensibilisieren und Designqualitäten und Problemstellungen erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert lernen und Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
  • Strichaufzählung
    Problembewusstsein als Basis für eigene Produktgestaltungen aufbauen
  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen erwerben
  • Strichaufzählung
    diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes bzw. analoges, kausal-lineares, vernetztes Denken entwickeln und üben
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Erleben des bewussten Vollzugs der Realisierung eines Werkstücks von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten bis zur Verwirklichung des Produkts gewinnen
  • Strichaufzählung
    im Arbeitsprozess
  • Strichaufzählung
    Intensität in der Auseinandersetzung mit der Aufgabe
  • Strichaufzählung
    Phantasie und Systematik im Erarbeiten der Lösungsansätze
  • Strichaufzählung
    Ausdauer und Flexibilität im Problemlösungsprozess
  • Strichaufzählung
    Streben nach persönlicher Perfektionierung
  • Strichaufzählung
    als Faktoren für Erfolg erleben
  • Strichaufzählung
    in Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
  • Strichaufzählung
    das räumliche Vorstellungsvermögen durch Ideenskizzen, Plan- und Werkzeichnungen, Schnitt- und Entwurfszeichnungen trainieren und diese regelgebundenen Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler oder technischer Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln und festigen
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Fähigkeiten – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – entwickeln und pflegen

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule; Beiträge zu den Bildungsbereichen

Wie in den Pflichtgegenständen Kunst und Gestaltung und Technik und Design (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.

Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.

Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.

Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.

Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der praktischen und reflektorischen Auseinandersetzung mit bildnerisch, technisch und textil geprägten Produkten erwerben
  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Aufgabenstellungen in den gestalterischen Bereichen lösen
  • Strichaufzählung
    sensibilisieren der Wahrnehmung in Bezug auf Formqualitäten
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren zur Herstellung von Objekten und Produkten erproben und anwenden

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Grundlagen zum Bereich Reflexion anbahnen
  • Strichaufzählung
    Gegenstände der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert untersuchen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
  • Strichaufzählung
    Designqualitäten erkennen und analysieren

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Grundlagen in den Bereichen Dokumentation und Präsentation erwerben
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Produktanalyse, Designprozess, Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Urheberrecht

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Plakat

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Materialien, Arbeitsmittel, Techniken und Verfahren an dreidimensionalen Objekten einsetzen
  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit rationalen und intuitiven Vorgangsweisen erwerben
  • Strichaufzählung
    Werkstücke von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten realisieren
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren erproben und anwenden

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale Objekte im Kontext erforschen
  • Strichaufzählung
    Bilder und Designobjekte als wesentliche Teile der Gesamtkultur erkennen
  • Strichaufzählung
    Problem- und Funktionsbewusstsein als Basis für die eigenen Produktgestaltungen aufbauen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen und Präsentationen von Objekten und Arbeitsprozessen erstellen
  • Strichaufzählung
    Werkpräsentationen zusammenstellen

Exemplarische Inhalte

Dreidimensionale Formen, Plastik, Skulptur, Assemblage, Land Art, textile/technische Objekte, Installationen

Vergleichende Betrachtung von Objekten, Fachvokabular, Form und Funktion

Skizzen, Werkzeichnungen, Objektfotografie, Arbeitsberichte, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Strategien des Designprozesses zur Produktentwicklung anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien, sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen mit Gebrauchsgegenständen erwerben
  • Strichaufzählung
    in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Lösungsvarianten finden
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit von Produkten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen einschätzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Gegenstände des Alltags nach Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert unterscheiden
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen
  • Strichaufzählung
    technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge verstehen
  • Strichaufzählung
    Kriterien der Produktgestaltung kennen und benennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Produkte und deren Entwicklung dokumentieren und vermitteln
  • Strichaufzählung
    Werkpräsentationen für Feedback und Reflexion nutzen
  • Strichaufzählung
    reproduktive Bildmedien im kommunikativen Prozess einsetzen
  • Strichaufzählung
    materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, personelle bzw. persönliche Ressourcen als Faktoren des professionellen Arbeitsprozesses dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Plan, Werkzeichnung, dreidimensionale Gestaltungstechniken, Schnittzeichnung, Bedarfs- und Gebrauchsgüter, textile/technische Gestaltungen, Schmuckdesign, Unikat, Prototyp, Serie

Designanalyse, Funktionen des Designs, Designgeschichte, österreichisches und internationales Design

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Projektmanagement, Zeitmanagement, Präsentationen, Objektfotografie, Ausstellungen, Modeschau, Videodokumentation, Plakat, Homepage

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Reproduktionstechnologien und Mediendesign anwenden
  • Strichaufzählung
    in der handlungs-, prozess- und werkorientierten Auseinandersetzung mit ästhetischen Produkten Sach- und Methodenkenntnisse ausbauen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen in den Gestaltungsbereichen vertiefen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen bzw. technischen Materialien gewinnen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die persönliche Verwendung von Bildern mit dem Bildeinsatz in Massenmedien vergleichen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Einsichten und Haltungen zu Reproduktionstechniken und Mediendesign differenzieren
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien eigener und fremder Arbeiten feststellen und vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    Inhalte aus Fachliteratur und Medien strukturieren und in neue Zusammenhänge bringen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    sich der Qualitäten von reproduktiven Bildmedien im kommunikativen Prozess bedienen
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen und Erkenntnisse aus der eigenen Arbeit von der Idee über Konzepte und Entwürfe bis zum Endprodukt formulieren und visuell kommunizieren
  • Strichaufzählung
    organisatorische Fähigkeiten zur Präsentation von Gestaltungen einzeln oder in der Gruppe entwickeln

Exemplarische Inhalte

Drucktechniken, Abgusstechniken, textile Musterentwürfe, Layout, Animation, Filmgestaltung, Fotografie

Gesellschaftliche Normen und Klischees in visuellen Darstellungen, Fotomontage, Bildmanipulation, Propaganda, Plakat- und Filmanalyse, Retusche, Urheberrecht, Original und Fälschung

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Reprofotografie, Dokumentationsfotografie, Film, Ausstellungsdesign, Webauftritt

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen mit Objekten in den Bereichen Bauen-Wohnen-Umweltgestaltung erwerben
  • Strichaufzählung
    regelgebundene Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
  • Strichaufzählung
    durch transdisziplinäre Projekte gestalterische Fähigkeiten entwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel, Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen reflektieren
  • Strichaufzählung
    Einsichten in funktionelle, formale Strukturen und Aspekte technischer Systeme gewinnen
  • Strichaufzählung
    mit Feedback und Reflexion konstruktiv umgehen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    bildnerische, technische und textile Produkte und Prozesse präsentieren
  • Strichaufzählung
    in Werkpräsentationen Einzel- und Gruppenleistungen darstellen
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationsformate für die Darstellung von Prozessen und Produkten nutzen

Exemplarische Inhalte

Ideenskizze, Plan- und Werkzeichnung, Schnitt- und Entwurfszeichnung, Baukonstruktionen, Statik, Architekturplanungen, Architekturmodelle, Innenraumgestaltungen, öffentlicher Raum, Ausstellungsgestaltung

Vitrinen- und Schaufenstergestaltung, Bühnenbild, Farbe und Raum, Textilien in Räumen, Bauaufnahme, Architekturzeichnung, Raumplanung, Bühnen- und Ausstattungstechnik, Lichtdesign

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Homepage, Portfolio, Präsentationen im Schulraum und im öffentlichen Raum, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten und Sachkenntnisse im Gestaltungsprozess durch Projektarbeiten erweitern
  • Strichaufzählung
    selbstständig komplexe Projekte durchführen
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz im Umgang mit Material, Werkzeug und Verfahrenstechniken zeigen
  • Strichaufzählung
    lebenspraktische und technisch-kreative Basisfähigkeiten und Grundlagen im Vorfeld professioneller technischer Tätigkeit in einschlägigen Studien und Berufen erwerben
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Interessen weiterentwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Gestaltungen analysieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Vorstellungen von Kunst, Design und Architektur in ihrer sozio-kulturellen Einbettung erkennen und in eigene Werke mit einbeziehen
  • Strichaufzählung
    diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes, vernetztes Denken entwickeln und üben
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Intentionen und Handlungsimpulse artikulieren

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    bildnerische, technische und textile Produkte in der Öffentlichkeit präsentieren
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Präsentationen erwerben
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren, sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen, Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten, Versuch/Irrtum Lernen, Fehler als Chance

Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen

8. Semester:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten Schwerpunkt setzen
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen (Mappen, Portfolio, Projekte) der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Werkpräsentationen

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Wie Anlage A/m1.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 2/m1

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 6 und 7

Text

Anlage B/m1

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein8)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 245)

(römisch vier a)6)

Alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang

IV/IV

Kunst und Gestaltung

(römisch vier a)6)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

118

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom7)

2-14

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach Anlage A/m2 zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 24 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden vorzusehen sind.

6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

8 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein5)

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

13

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik2)

3/2

3/2

4/–

4/–

263)

(römisch vier a)4)

alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang2)

2/–

2/–

2/–

2/–

IV/IV

Kunst und Gestaltung2)

2/5

2/5

–/6

–/6

(römisch vier a)4)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

34

30

32

34

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände.

3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 26 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sieben Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils sechs Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Chor

–

(2)

(2)

(2)

4/2

römisch vier

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage B für das Oberstufengymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen:

MUSIK

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik wie Anlage A/m1.

CHOR

Wie Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

KUNST UND GESTALTUNG

Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung wie Anlage A/m1.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

CHOR

Wie Anlage A/m1.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 2/m2

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage B/m2

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

 

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

 

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

 

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein6)

mindestens 104)

(römisch eins)

 

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

 

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

 

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

 

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

 

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

 

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

 

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

 

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

 

Musikkunde5)

mindestens 25

römisch drei

 

Bewegung und Sport

mindestens 6

(römisch vier a)

 

Gesamtwochenstundenzahl

123-131

 

_______________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig; 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Typenbildender Pflichtgegenstand.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

9. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

3

3

2

3

2

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

–

2

2

2

2

8

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

2

2

1

–

7

(römisch drei)

Mathematik

3

2

2

3

3

13

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

–

–

6

römisch drei

Chemie

–

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

–

2

römisch zwei

Musikkunde2)

5

5

5

5

5

25

römisch drei

Bewegung und Sport

2

2

2

–

–

6

(römisch vier a)

Gesamtwochenstundenanzahl

27

26

26

26

26

131

 

___________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand.

3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3)

 

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A/m3 ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielsetzungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.

DEUTSCH

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium und folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
  • Strichaufzählung
    in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  • Strichaufzählung
    die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen

Lesen

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können*
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden*
  • Strichaufzählung
    in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert*
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können*
  • Strichaufzählung
    Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

10. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und – wenn nötig – den Text mehrmals liest
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen*
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt*
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können*
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten berichten können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

10. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8 Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt.

MUSIKKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 9. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.

Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik(Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse)

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.

Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.

Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.

Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.

Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.

Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“, „Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ sowie „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, Erfassen, Lesen und Notieren

Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen

Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      einander zuhören
    • Strichaufzählung
      dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
    • Strichaufzählung
      unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
    • Strichaufzählung
      gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
    • Strichaufzählung
      Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
    • Strichaufzählung
      sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
    • Strichaufzählung
      mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
  2. Litera b
    Personale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
    • Strichaufzählung
      Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
    • Strichaufzählung
      Eigeninitiative entwickeln
    • Strichaufzählung
      sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
    • Strichaufzählung
      selbstständig und eigenverantwortlich üben
    • Strichaufzählung
      sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
    • Strichaufzählung
      die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
    • Strichaufzählung
      künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
    • Strichaufzählung
      Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
    • Strichaufzählung
      Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
  3. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
    • Strichaufzählung
      gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
    • Strichaufzählung
      Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
    • Strichaufzählung
      Stimme und Instrument differenziert einsetzen
    • Strichaufzählung
      sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
    • Strichaufzählung
      eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  4. Litera d
    Methodenkompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
    • Strichaufzählung
      Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
    • Strichaufzählung
      aktuelle Technologien und Medien nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des/der jeweiligen Semesters/Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert.

Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
  • Strichaufzählung
    einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen
  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen
  • Strichaufzählung
    ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren
  • Strichaufzählung
    beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten
  • Strichaufzählung
    grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Tonsysteme, Intervalle und Akkorde erkennen und umsetzen (zB singen, spielen, mit der Stimmgabel angeben etc.)
    • Strichaufzählung
      Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen
    • Strichaufzählung
      gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme – Intervalle – Akkordlehre
  • Strichaufzählung
    Musik und Computer – Musikinformatik

Musikrezeption:

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    grundlegende musikalische Fachbegriffe erklären und anwenden
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen erkennen, unterscheiden und anwenden
  • Strichaufzählung
    Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musikalische Grundbegriffe aus der allgemeinen Musiklehre
  • Strichaufzählung
    Notationskunde
  • Strichaufzählung
    Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der musikalischen Akustik

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick
  • Strichaufzählung
    Formenlehre: Gestaltungsprinzipien, Grundbegriffe (Motiv, Phrase, Thema etc.)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: , siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren:
    • Strichaufzählung
      Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
    • Strichaufzählung
      kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate

8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.)
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik um 1900
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

10. Semester

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:, siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. Litera b
    Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  • Strichaufzählung
    Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  • Strichaufzählung
    Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  • Strichaufzählung
    formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  • Strichaufzählung
    Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen
  • Strichaufzählung
    Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 2/sp

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 6 und 7

Text

Anlage B/sp

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein7)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 124)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 2

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 1

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 20

(römisch vier a)

Sportkunde

mindestens 6

III5)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

117

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom6)

3-15

 

Summe autonomer Bereich

höchstens 19

 

Gesamtwochenstundenzahl

130-136

 

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein5)

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

13

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

2

12)

–

–

2

+1

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

2

2

Bewegung und Sport3)

7

7

6

4

24

(römisch vier a)

Sportkunde3)

1

1

2

2

6

III4)

Summe der Pflichtgegenstände

35

31

32

32

130

 

 

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:

Sportkunde

(2)

(2)

(2)

4/26)

römisch drei

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen:

PHYSIK

Wie Anlage A für das Gymnasium.

MUSIK

Wie Anlage A.

KUNST UND GESTALTUNG

Wie Anlage A.

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A/sp.

SPORTKUNDE

Wie Anlage A/sp.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A/sp.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 3

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Text

Anlage C

LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES AUFBAUREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart mitbringen, hat der Unterricht in jedem Unterrichtsgegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der Übergangstufe, aber auch in der 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaugymnasium:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 124)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Latein

mindestens 104)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache6)

mindestens 114)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 114)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

114

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom5)

höchstens 13

 

Summe autonomer Bereich

17

 

Gesamtwochenstundenzahl

131

 

_________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Griechisch kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 114)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein9)

mindestens 104)

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 134

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie7)

-

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik

mindestens 3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom8)

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

131

 

_____________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer 2, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

9 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Aufbaugymnasium

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)/III

Deutsch

(8)2)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(8)2)

3

3

3

3

12 (+8)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

–

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache4)5)

 

–

5

4

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

–

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

–

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

(7)2)

3

3

3

3

12 (+7)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

–

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

 

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

26)

26)

 

+4

 

Kunst und Gestaltung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

30

30

32

33

125 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

131 (+31)

 

__________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen.

3 Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

4 Am Aufbaugymnasium.

5 Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium.

6 Alternative Pflichtgegenstände.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Aufbaurealgymnasium

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)/III

Deutsch

(8)2)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(8)2)

3

3

3

3

12 (+8)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

–

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

–

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

–

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik4)

(7)2)

4

4

3

3

14 (+7)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung4)

–

2

3

–/2

2

7/9

III5)

Chemie4)

–

–

–

3

2/3

5/6

(römisch drei)

Physik4)

–

2

3

2

2/3

9/10

(römisch drei)6)

Darstellende Geometrie4)

–

–

–

2/–

2/–

4/–

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

–

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musik

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

27)

27)

 

+4

 

Kunst und Gestaltung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

32

28

31

32

123 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

8

 

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

131 (+31)

 

___________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen.

3 Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

4 Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium.

5 In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6 In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

7 Alternative Pflichtgegenstände.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

Religion

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

__________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Aufbaugymnasiums bzw. des Aufbaurealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Aufbaugymnasiums bzw. des Aufbaurealgymnasiums.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die aufgrund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse des Aufbaugymnasiums oder des Aufbaurealgymnasiums geeignet sind, in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik einschließlich der entsprechenden Übungen durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens gemäß den geltenden Lehrplänen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule sowie der Hauptschule für einen erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

Durch die systematische Vermittlung der Grundlagen einer effektiven Lerntechnik soll vor allem den älteren Schülern eine angemessene Hilfe für die Bewältigung des Lehrstoffes geboten werden.

Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt auch die Bedeutung eines Ausgleiches durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium, mit folgender Ergänzung:

Vor allem ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen besonderer Einführung und Beratung.

Der Unterricht aus Englisch bringt für manche (ältere) Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache; dies erfordert eine besondere Einstellung auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und auf die Vorbereitung der 5. Klasse.

Lehrstoff: MATHEMATIK

Je 2 Wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen.

5. bis 8. Klasse:

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Der Griechisch Unterricht

  • Strichaufzählung
    eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  • Strichaufzählung
    verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  • Strichaufzählung
    ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  • Strichaufzählung
    bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  • Strichaufzählung
    macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.

Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation

Mensch und Gesellschaft

Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Schriftliche Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax
  • Strichaufzählung
    einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich
  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur römisch zwei und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.)

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf –μι) und Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Das Neue Testament als Basistext Europas

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  • Strichaufzählung
    die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  • Strichaufzählung
    das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen
  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  • Strichaufzählung
    die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinandersetzen

8. Semester:

Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens

  • Strichaufzählung
    zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinandersetzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Lernsemester die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo er/sie wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)
  • Strichaufzählung
    einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester:

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage B.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage B.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage B.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 4

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 8

Text

Anlage D

LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  • Strichaufzählung
    schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot,
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Studierenden.

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume für die Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.

Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die allgemein bildende höhere Schule für Berufstätige hat gemäß Paragraph 37, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden, eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und zur Universitätsreife zu führen.

Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes; sie hat insbesondere auch die Heterogenität im Hinblick auf die Altersstruktur, die bisherige Schullaufbahn, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld sowie die unterschiedlichen Werthaltungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Dabei sind kritisches Denken und selbstständige Reflexion besonders zu fördern.

Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen (inneren) Organisationsstruktur gemäß Paragraph 4, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV (ua. auch durch Fernunterricht) und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft, vielfältigen Krisenerscheinungen und Konfliktregionen sowie damit einhergehenden Migrationsbewegungen stellen sich verstärkt Herausforderungen in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, Verteilungsgerechtigkeit, interkulturelle Begegnungen und Geschlechtergleichstellung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander.

Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Die Studierenden sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Studierenden sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Studierende Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte, die in der Schule zu vermitteln sind.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer, rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Den Studierenden sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 18, SchUG-BKV sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Studierenden aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Studierenden bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule

Wissensaneignung, Kompetenzerwerb

Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Studierenden im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Studierenden sollen sich mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Studierenden auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Studierende lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Studierenden stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Studierende sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Studierenden zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll – auf der Grundlage der demokratischen Grundwerte – gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der Studierenden.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Studierenden mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Studierenden sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Studierenden sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern; sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Studierenden ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und deren Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als wesentliche Voraussetzungen für die Analyse und Lösung von Problemen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Studierenden sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen, soll den Studierenden verstärkt bewusst gemacht werden.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen,
  • Strichaufzählung
    im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
  • Strichaufzählung
    Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen.

Die Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer hat auf das Lebensalter und die Berufstätigkeit der Studierenden Bedacht zu nehmen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Ausgangssituation und Anknüpfen an Vorkenntnisse

Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich damit auseinander zu setzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern.

Aufgrund der heterogenen Vorbildung der Studierenden ist bei Bedarf durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der 5. bis 8. Schulstufe sicher zu stellen, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

2. Interkulturelles Lernen

Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Die Studierenden sollen als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Diskurs im Unterricht ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken (zB ihre Mehrsprachigkeit) einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Studierenden mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig.

Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer oder sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken.

Unterschiedliche Sichtweisen und allfällige Konfliktthemen sollen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung und unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und Prinzipien diskutiert und bearbeitet werden.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

3. Mehrsprachigkeit

Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen.

Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Studierenden stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Studierenden wird als wertvolle Ressource gesehen. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen.

Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“).

Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten, wobei insbesondere Modelle der Immersion in der schulischen Praxis bzw. der Nutzung von Fremdsprache als Arbeitssprache („Content and Language Integrated Learning“, CLIL) gefördert werden sollen.

Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache und dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren.

Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist von besonderer Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Studierende in Sprachaneignungsprozessen der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Dies verlangt besondere Sensibilität beim Ausbessern von Fehlern durch Lehrerinnen und Lehrer.

4. Geschlechtssensible Pädagogik

Darunter ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu verstehen. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass er beide Geschlechter auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens gleichermaßen anspricht und den sozialisationsbedingten unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegensteuert.

5. Diversität und Inklusion

Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Studierenden konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Erwachsenen unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen und Kompetenzen va. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Diversität.

Inklusion in der Schule bedeutet

  • Strichaufzählung
    gleiche Wertschätzung aller Studierenden,
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen der Individuen, Vermeiden von Etikettierungen und Fremdzuschreibungen,
  • Strichaufzählung
    Erkennen, dass Unterschiede zwischen den Studierenden Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht nur Probleme, die es zu überwinden gilt,
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Teilhabe aller Studierenden an Arbeit, Kultur und der Gemeinschaft der Schule,
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule, damit auf die Vielfalt der Studierenden besser eingegangen werden kann,
  • Strichaufzählung
    Anregung von Projekten mit dem Ziel, Barrieren für den Zugang und die Teilhabe bestimmter Studierenden zu überwinden,
  • Strichaufzählung
    den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden.

6. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Lernbiografien, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten bereits geprägt. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen: Wann immer zweckmäßig und sinnvoll, sollen mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit sowie Phasen des offenen Lernens die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander gefördert und die Studierenden ermutigt werden, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen.

7. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, hat auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden einzubeziehen, wodurch das Bildungsangebot bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Lehrerinnen und Lehrer Anregungen der Studierenden und auch aktuelle Themen aufzugreifen. Partizipative Unterrichtsgestaltung sieht vor, dass erwachsene Studierende Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen und in der Lage sind, Akzentuierungen aus ihrer Sicht einzubringen.

Die Studierenden sind zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Weiterentwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Studierenden anregen und fördern.

Den Studierenden ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

Die Studierenden sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und nach Möglichkeit Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.

Die Kompetenz der Studierenden ist durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen, durch den Einsatz von Medien aller Art und nach Möglichkeit auch durch Schulveranstaltungen zur Ergänzung des Unterrichts zu steigern.

Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Studierenden aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.

Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Der Einsatz digitaler Technologien fördert zeitgemäßes Lernen und unterstützt altersadäquates Informations- und Lernmanagement.

8. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Studierenden zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen – soweit dies mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar ist – stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche im Internet und Verarbeitung von Informationen mittels Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten sowie Modellierung und Simulation.

9. Besondere Aspekte einer erwachsenengerechten Didaktik

Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein.

Zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte sind daher für die Organisation des Unterrichts unerlässlich. Folgende Prinzipien sind hier zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Im Hinblick auf die Stundenplangestaltung können zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand sowie Blockunterricht zugelassen werden, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur Verfügung steht.
  • Strichaufzählung
    Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu erfolgen. Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit sind den Studierenden Übungen zur Festigung des Lehrstoffs zu empfehlen, wobei diese auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken sind. Das Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich der Studierenden. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt eine beratende Funktion zu.
  • Strichaufzählung
    Bei der Leistungsfeststellung haben punktuelle Prüfungen gegenüber der Feststellung der Mitarbeit der Studierenden im Unterricht im Vordergrund zu stehen. Dadurch soll im Sinne einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung aller Studierenden dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Studierende je nach den beruflichen Anforderungen während des Arbeitstages im Abendunterricht in unterschiedlicher Intensität mitarbeiten werden.
  • Strichaufzählung
    Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen, der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Anhäufung von Fakten. Diese sind kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu beschränken.
  • Strichaufzählung
    Berufsbedingte Absenzen sind in der Unterrichtsplanung und im Unterricht didaktisch zu berücksichtigen.

10. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden.

Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch

  • Strichaufzählung
    zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete
  • Strichaufzählung
    einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten
  • Strichaufzählung
    ermutigende und motivierende Impulse.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Studierenden positiv beeinflussen.

Für die Bestimmung der wesentlichen Bereiche für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Methodenkompetenz und Teamkompetenz sind in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die Studierenden sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

11. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 22, Absatz 3, SchUG-BKV dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, sowie zur Vorbereitung auf Einstufungsprüfungen gemäß Paragraph 14, Absatz 2, SchUG-BKV, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann in allen Semestern als Modulkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen pro Semester für jede Studierende bzw. jeden Studierenden bis zu 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

12. Fernunterricht

Der folgende Absatz enthält Bestimmungen für den Fall, dass der Unterricht unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts (Paragraph 4, Ziffer 4, SchUG-BKV) erteilt wird.

Die didaktischen Grundsätze für den Fernunterricht berücksichtigen die zusätzlichen, besonderen Bedingungen, unter denen das Lernen und Lehren im Fernunterricht vollzogen wird. Der Fernunterricht ist als Kombination von Sozialphase (Anwesenheit der Studierenden vor Ort im Unterricht) und Individualphase (Fernunterrichtsphase, also dislozierte Arbeitsformen ohne Präsenz in einem Klassenzimmer) organisiert.

Im Fernunterricht sind Individualphase wie Sozialphase gleichermaßen didaktisch und inhaltlich organisierte Unterrichtsteile. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch die Lehrende oder den Lehrenden entsprechend einem feststehenden Curriculum, indem sie bzw. er die Lerninhalte zur jeweiligen Unterrichtsphase klar zuordnet.

Im Einzelnen charakterisieren sich Individualphase und Sozialphase wie folgt:

In der Sozialphase (oder Präsenzphase), die auf die direkte Kommunikation und Gruppenbildung Wert legen soll, sind die Lerninhalte gemeinsam im Klassenverband zu erarbeiten. Dieser Teil des Fernunterrichts dient der Vermittlung von Lerninhalten und deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung und Reflexion. Die klassen- oder gruppenspezifische Arbeit ist sowohl lehrplan- als auch nachfrageorientiert abzuhalten. Dabei sind die Inhalte der Sozialphase auf die Lernprozesse in der Individualphase abzustimmen.

In der Individualphase des Fernunterrichts sind Lerninhalte auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) selbstständig durch die Studierenden zu erarbeiten, wobei von den Unterrichtenden Materialien inklusive Übungs- und Selbstprüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen sind. Während der Individualphase sind die Studierenden fachlich zu betreuen. Die Lehrenden haben die Lernprozesse zu steuern, die Studierenden zu beraten und sie in ihren Lernfortschritten zu unterstützen. Eine interaktive Kommunikation ist zu ermöglichen. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die im Rahmen des Fernunterrichts den Studierenden übertragenen Aufgaben sind mit Bedacht auf leistbare Lernprozesse sowie auf die Belastbarkeit der Studierenden auszuwählen.

Bei Fernunterricht ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 18, SchUG-BKV nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden,
  • Strichaufzählung
    Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
  • Strichaufzählung
    schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Planungsvorgänge im Fernunterricht beziehen sich insbesondere auf:

  • Strichaufzählung
    Festlegung von Lerninhalten, die von den Studierenden auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) und mit dem jeweils zur Verfügung gestellten Lernmaterial in der Individualphase selbstständig zu erarbeiten sind,
  • Strichaufzählung
    Erstellung und Bereitstellung von unterrichtsunterstützenden Materialien,
  • Strichaufzählung
    projektorientiertes Lernen unter Berücksichtigung der Schlüsselkompetenzen,
  • Strichaufzählung
    Rückkoppelung von Lernprozessen der Individualphase mit der Gestaltung der Sozialphase,
  • Strichaufzählung
    Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden über neue Medien.

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichtsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Studierenden auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraphen 18 und 55 SchUG-BKV).

Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben (Inhalte und Beispiele) obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Ebenso sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Semesterplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Halbjahres.

2. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in einem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und beziehen sich auch auf Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie auf Unterrichtsorganisation. Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsstunden können auch geblockt abgehalten werden.

Bei der Nutzung dieser Freiräume ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule auszugehen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen und ausstattungsmäßigen Standortbedingungen sowie der personellen Ressourcen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen sowie personellen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Zur Optimierung der Ausbildung kann die Summe der einzelnen Pflichtgegenstände unter Beachtung des jeweiligen Mindestausmaßes sowie weiters unter Berücksichtigung der Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände (siehe Vierter Teil, Stundentafeln) abgeändert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Verteilung der Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen, die als Prüfungsgebiete der Reifeprüfung vorgesehen sind, in aufeinander folgenden Semestern ohne Unterbrechung erfolgt (dies gilt nicht für den Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“). In allen Pflichtgegenständen, in denen keine Schularbeiten vorgesehen sind, darf die Verteilung der Unterrichtsstunden auf nicht mehr als drei Semester erfolgen (dies gilt nicht für die Pflichtgegenstände „Informatik“ und „Religion“).

Im Zuge schulautonomer Lehrplanbestimmungen darf die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände je Semester 16 nicht unterschreiten und 23 nicht überschreiten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, neu geschaffen werden, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben den Lehrstoffumschreibungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze enthalten.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt
  • Strichaufzählung
    Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 58, SchUG-BKV).

3. Leistungsfeststellung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Studierenden zu Beginn jedes Semesters in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der in den einzelnen Unterrichtsgegenständen durchzuführenden Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen und den jeweiligen Regelungen im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände).

Deutsch

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 6.

2 – 3 EH

1 – 2

1 – 2 EH

7.

3 – 5 EH

1 – 2

1 – 3 EH

eine mit 3 EH

8.

4 EH

1

4 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Erste lebende Fremdsprache

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 4.

2 – 3 EH

1 – 2

1 – 2 EH

5. – 6.

2 – 4 EH

1 – 2

1 – 3 EH

7.

3 – 6 EH

1 – 2

mind. 1 EH,

eine mit mind. 3 EH

8.

3 – 4 EH

1

3 – 4 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Zweite lebende Fremdsprache

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 4.

1 – 2 EH

1 – 2

1 – 2 EH

5. – 6.

2 – 4 EH

1 – 2

1 – 2 EH

7.

3 EH

1

3 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Mathematik

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 5.

2 – 3 EH

1 – 2

1 – 2 EH

6. – 7.

2 – 4 EH

1 – 2

2 EH

8.

3 EH

1

3 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Latein

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

1. – 5.

1 – 2 EH

1 – 2

1 EH

6.

2 – 4 EH

1 – 2

2 EH

7.

3 EH

1

3 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

Darstellende Geometrie

Semester

Gesamtdauer pro Semester in EH*

Anzahl der Schularbeiten pro Semester

Dauer pro Schularbeit

in EH

7

2 EH

1

2 EH

8

3 – 4 EH

1

3 – 4 EH

* EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten)

4. Gestaltung der Nahtstellen

Bei der pädagogischen Gestaltung der Schuleintrittsphase ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe bzw. der letzte Schulbesuch mitunter viele Jahre zurückliegt und das notwendige Vorwissen nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient die Anfangsphase des jeweiligen Unterrichts bei Bedarf der Heranführung an die nötigen Grundkenntnisse und es dürfen die Lernanforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

5. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule oder auch Studierende der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Studierenden bzw. Mitstudierenden weitergeben können.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN

a) Pflichtgegenstände
1. Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe2

Religion/Ethik1a)

8

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 26

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 26

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4

mindestens 24

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 8

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 7

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 26

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 8

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 5

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik 4

mindestens 5

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung 4

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

157

 

schulautonomer Bereich

15

 

Gesamtsumme

172

 

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Semester und Wochenstunden

 

Lehrverpflich

1.S.

2.S.

3.S.

4.S.

5.S.

6.S.

7.S.

8.S.

Summe

tungsgruppe

Religion/Ethik1a)

1

1

1

1

1

1

1

1

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

4

3

3

4

4

28

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

4

4

4

4

28

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4

-

4

3

4

3

4

4

4

26

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

-

4

5

-

-

-

-

-

9

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

4

4

-

-

-

-

-

-

8

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

3

4

4

4

28

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

-

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch drei

Chemie

-

-

-

3

3

-

-

-

6

(römisch drei)

Physik

-

-

-

-

5

4

-

-

9

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

-

-

-

-

2

2

-

6

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

-

-

-

-

2

römisch zwei

Musik4

-

-

-

-

-

-

 

3

3

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung4

-

-

-

-

-

-

3

-

3

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

20

22

22

22

22

22

22

20

172

 

2. Realgymnasium für Berufstätige1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe2

Religion/Ethik1a)

8

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 26

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 26

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache6)

mindestens 16

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 8

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 7

(römisch drei)

Mathematik4

mindestens 29

(römisch zwei)

Darstellende Geometrie4

mindestens 8

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 8

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 5

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musik5

mindestens 2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung5

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

157

 

schulautonomer Bereich

15

 

Gesamtsumme

172

 

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Semester und Wochenstunden

 

Lehrverpflich

1.S.

2.S.

3.S.

4.S.

5.S.

6.S.

7.S.

8.S.

Summe

tungsgruppe

Religion/Ethik1a)

1

1

1

1

1

1

1

1

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

4

3

3

4

4

28

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

4

4

4

4

28

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache6)

-

4

3

4

3

4

-

-

18

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

-

4

5

-

-

-

-

-

9

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

4

4

-

-

-

-

-

-

8

(römisch drei)

Mathematik4

4

3

3

3

3

4

6

5

31

(römisch zwei)

Darstellende Geometrie4

-

-

-

-

-

-

5

4

9

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

-

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch drei

Chemie

-

-

-

3

3

-

-

-

6

(römisch drei)

Physik

-

-

-

-

5

4

-

-

9

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

-

-

-

-

2

2

-

6

römisch drei

Informatik

2

-

-

-

-

-

-

-

2

römisch zwei

Musik5

-

-

-

-

-

-

2

2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung5

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

20

22

22

22

22

22

22

20

172

 

3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe2

Religion/Ethik1a)

8

(römisch drei)/III

Deutsch

mindestens 26

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 26

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache6)

mindestens 16

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 8

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 7

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 26

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

römisch drei

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 8

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 5

römisch drei

Informatik4

mindestens 8

römisch zwei

Musik5

mindestens 2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung5

(römisch vier a)

Ökonomie4

mindestens 5

römisch drei

Summe der Pflichtgegenstände

157

 

schulautonomer Bereich

15

 

Gesamtsumme

172

 

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Semester und Wochenstunden

 

Lehrverpflich

1.S.

2.S.

3.S.

4.S.

5.S.

6.S.

7.S.

8.S.

Summe

tungsgruppe

Religion/Ethik1a)

1

1

1

1

1

1

1

1

8

(römisch drei)/III

Deutsch

4

3

3

4

3

3

4

4

28

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

4

4

4

4

28

(römisch eins)

Latein / Zweite lebende Fremdsprache6)

-

4

3

4

3

4

-

-

18

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

-

4

5

-

-

-

-

-

9

römisch drei

Geographie und wirtschaftliche Bildung

4

4

-

-

-

-

-

-

8

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

3

4

4

4

28

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

-

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch drei

Chemie

-

-

-

3

3

-

-

-

6

(römisch drei)

Physik

-

-

-

-

5

4

-

-

9

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

-

-

-

-

2

2

-

6

römisch drei

Informatik4

2

-

-

-

-

-

3

3

8

römisch zwei

Musik5

-

-

-

-

-

-

2

2

(römisch vier a)

Kunst und Gestaltung5

(römisch vier a)

Ökonomie4

-

-

-

-

-

-

4

2

6

römisch drei

Summe der Pflichtgegenstände

20

22

22

22

22

22

22

20

172

 

______________________

1 Diese Stundentafel gilt auch für den Fernunterricht. Wird der Unterricht als Fernunterricht gestaltet, so ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

1a) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Am Gymnasium für Berufstätige nur Latein. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

4 Typenbildender Pflichtgegenstand.

5 Alternative Pflichtgegenstände.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache römisch zwei (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Studierenden vorgesehen werden. Das Angebot soll möglichst vielfältig sein.

Es ist sowohl die semesterweise als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, sowie geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände

Summe Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

 

 

 

Lebende Fremdsprache

6-18

(römisch eins)

Latein

6-18

(römisch eins)

Griechisch

6-18

(römisch eins)

Darstellende Geometrie

6-8

(römisch zwei)

Informatik

2-8

römisch zwei

Muttersprachlicher Unterricht

2-12

römisch zwei

Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken

1-2

(römisch drei)

Informatik: E-Learning Repetitorium

1-2

römisch zwei

Bewegung und Sport

1-18

(römisch vier a)

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Litera b, (Freigegenstände).

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Anwendung.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten und Vorbilder

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Mensch

Umweltmodelle, globale und lokale Umweltthemen, Nachhaltigkeit, Klima

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Umgang mit Tieren

moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation; Umgang mit dem Fremden, Diversität und Transkulturalität

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

ärztliches und pflegerisches Berufsethos, Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Identität und Moralentwicklung

Konzepte der Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, ethische Dimensionen des Strafrechts, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Religions- und Moralkritik, Humanismus

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester):

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Studierenden

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen,
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen,
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen,
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen.

Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Studierenden einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Studierenden in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Studierenden zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Studierende sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Die Auswahl der Textsorten hat sich weiters an der schulischen Wirklichkeit zu orientieren (Stundenanzahl, Vorkenntnisse, Leistungsniveau der Studierenden). Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Studierenden möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Studierenden sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Studierenden erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.

Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung des Menschen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Studierenden. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk „(SR)“ versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; vorzugsweise Exzerpt, Zusammenfassung bzw. Inhaltsangabe; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten kennenlernen

Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern

Grammatik: Wortgrammatik

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von epischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler in ihrer Funktion erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen und eine argumentative Textsorte wie zB Leserbrief; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten erweitern

Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern

Grammatik: Satzgrammatik

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von dramatischen und lyrischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; das lyrische Ich in seiner Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden; journalistische Textsorten im Überblick kennenlernen

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, vorzugsweise eine argumentative Textsorte wie lineare oder dialektische Erörterung sowie Empfehlung.

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten (zB Werbung) analysieren können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, vorzugsweise offener Brief und Kommentar

Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern 

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock, der Aufklärung und des Sturm und Drang, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen

Medienkulturkompetenz: Einblicke in den Literaturmarkt gewinnen

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, vorzugsweise Meinungsrede, Textanalyse sowie textbezogene Erörterung (zB Sachtext, Impulsbild, Grafik).

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene bzw. fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biografischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen 

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, vorzugsweise Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige bzw. österreichische Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und der Gegenströmungen des Naturalismus kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen, Wiederholung und Vertiefung diverser Textsorten

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur von der Jahrhundertwende bis zur Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische, Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkung literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen 

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren, Wiederholung diverser Textsorten

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: Texte zu Themen wie zB Interkulturalität, Migration, Gender kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in diversen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache.

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester):

Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der allgemein bildenden höhere Schule für Berufstätige ist es, die Studierenden zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen,schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Studierenden für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich im Modulverband Studierende befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Modulgemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Studierenden ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Studierenden sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung

In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform).

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester):

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten.

Berücksichtigung der Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Studierende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Studierenden mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB Übertragen, Zusammenfassen, Übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen.

Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen.

Studierende sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien) auch eigenständig zu erweitern.

Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Studierenden zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios).

Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten).

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden.

Darüber hinaus sind wo möglich fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, ua.). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 17, SchUG-BKV.

Länder und Kulturen

Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Linguistische Kompetenzen

Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben.

Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der 8 Module stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Studierenden das produktive Sprachvermögen übertrifft.

Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Pragmatische Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).

Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.

Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache).

Soziolinguistische Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Studierenden sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Studierenden entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Studierenden sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.

Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist.

Leistungsfeststellung

Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles Anwendung. Dabei können bei mehrstündigen Schularbeiten die Vorlage und Bearbeitung der einzelnen Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierte Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Bei der Ersten lebenden Fremdsprache ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe mitunter viele Jahre zurückliegt und das Kompetenzniveau A2 nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient das 1. Semester der Festigung und Vertiefung des Kompetenzniveaus A2.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Studierenden im Laufe der jeweiligen Kompetenzmodule erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Studierenden erreichen:

  • Strichaufzählung
    in der ersten lebenden Fremdsprache am Ende des 8. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
  • Strichaufzählung
    in der zweiten lebenden Fremdsprache am Ende des 7. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1 bzw. am Ende des 5. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeiten das Niveau A2+ (im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium)

Linguistische Kompetenzen

Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass

  • Strichaufzählung
    die Studierenden auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können.
  • Strichaufzählung
    die Studierenden auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen ua. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Hören

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können
  1. Ziffer 4
    Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  • Strichaufzählung
    die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel, zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können*

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

2. Semester – Kompetenzmodul 1

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Person schreiben können)

3. Semester – Kompetenzmodul 2

Hören

  • Strichaufzählung
    grundlegende Informationen zur eigenen Person, zu Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung verstehen können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können*

5. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte und zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete unkomplizierte Texte über vertraute Themen lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte und zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

7. Semester – Kompetenzmodul 6 (nur Realgymnasium)

Hören

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, einfache literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester – Kompetenzmodul 7 (nur Realgymnasium)

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, einfache literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Semester):

Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:

  • Strichaufzählung
    er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten
  • Strichaufzählung
    er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Muttersprache
  • Strichaufzählung
    er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen
  • Strichaufzählung
    er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz.

Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:

  • Strichaufzählung
    Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins
  • Strichaufzählung
    Latein fördert somit das historische Denken und die „kulturelle Erinnerung“.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation

Mensch und Gesellschaft

Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil

Didaktische Grundsätze (für alle Semester):

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Studierenden dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Die Studierenden sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Kommentieren und Stellung nehmen, kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

Lehrstoff:

Vorbemerkung:

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf Semester ist in jedem Abendgymnasium an die jeweilige Stundentafel anzupassen. Jedenfalls sind die Inhalte der im Folgenden angeführten Kompetenzmodule 1 bis 5 in allen Zweigen durchzunehmen.

Die Inhalte der Kompetenzmodule 6 und 7 sind nur im Gymnasium zu erarbeiten, wobei sich die Anzahl der Texte, die bei jedem Modul durchgenommen werden können, ebenfalls an der zur Verfügung stehenden Anzahl von Wochenstunden orientieren wird.

2. und 3. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie und der lateinischen Syntax
  • Strichaufzählung
    durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben und erweitern
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe und Suffixe)
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart

4. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Partizipia) und Syntax (satzwertige Konstruktionen) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  • Strichaufzählung
    vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen

5. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie (Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Beschreibungen nichteuropäischer Lebensformen eigene Standpunkte reflektieren und Toleranz für das Anders-Denken und Anders-Sein entwickeln (Gestalten aus Mythologie, Legende, Geschichte)
  • Strichaufzählung
    Verständnis gewinnen für den Einfluss der Romanisierung auf die Regionen Europas unter Berücksichtigung der Austria Latina (Latein und Europa)
  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten aus Bibel und Hagiographischen Texten das Christentum als prägende Kraft Europas kennen lernen

6. Semester – Kompetenzmodul 5

Heiteres und Hintergründiges

  • Strichaufzählung
    am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden

Politik und Rhetorik

  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen lernen

7. Semester – Kompetenzmodul 6 (nur Gymnasium)

Der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von verschiedenen Texten und Textsorten mit dem Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

Liebe, Lust und Leidenschaft

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren

8. Semester – Kompetenzmodul 7 (nur Gymnasium)

Formen der Lebensbewältigung

  • Strichaufzählung
    sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen
  • Strichaufzählung
    Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und religiöse Denkmodelle bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

Mythos und Rezeption

  • Strichaufzählung
    wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst und Literatur anhand von Beispielen nachvollziehen

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (2. und 3. Semester):

Gemäß Paragraph 6, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde und Geschichte und Politische Bildung zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen.

Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln.

Die Studierenden sollen ein reflektiertes und (selbst-)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung.

Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Studierende auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Studierenden sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Studierenden.

Durch den Unterricht sollen die Studierenden befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren.

Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden.

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Studierenden berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen.

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Geschichte und Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst-)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Studierenden mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Politische Bildung befähigt die Studierenden nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen
  • Strichaufzählung
    Förderung kritischer Sprach- und Medienreflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von historischen Quellen (Briefe, Tagebücher, Bilder, usw.), Darstellungen der Vergangenheit (Sachtexte, Spielfilme, Hypertext, Diagramme, Statistiken, Karten ua.) und Produkten der politischen Kultur (Zeitungsartikel, TV-Dokumentationen, Flugblätter, Online-Petitionen ua.)
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer demokratischen Gesprächs- und Kommunikationskultur

Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Stellenwert und Stellung von Frauen und Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen und politischen Kontext
  • Strichaufzählung
    Kollektivismus versus Individualismus
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Macht und Herrschaft
  • Strichaufzählung
    massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen

Natur und Technik

  • Strichaufzählung
    natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen
  • Strichaufzählung
    Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur

Kreativität und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung
  • Strichaufzählung
    kreative und vielfältige Formen der Präsentation
  • Strichaufzählung
    Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Beachtung von Kunst auch als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischer Meinungsbildung

Gesundheit und Bewegung

  • Strichaufzählung
    soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen

Didaktische Grundsätze (2. und 3. Semester):

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip.

Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst-)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Studierenden im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben.

Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz: Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Studierenden zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz: Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Rekonstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Historische Orientierungskompetenz: Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz: Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz: Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und anhand der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz: Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl)

Politische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Studierenden muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.

Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den in den jeweiligen Semestern abzusichernden Teilkompetenzen können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden.

2. Semester – Kompetenzmodul 1

Historische Methodenkompetenz (Re- und Dekonstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Schriftliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte als Orte des historischen Erzählens erkennen
  • Strichaufzählung
    Geschichtskarten lesen
  • Strichaufzählung
    Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Geschichtskarten hinsichtlich ihrer Konstruktion hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Fachspezifische Recherchefähigkeiten für die Erstellung einer eigenen Darstellung der Vergangenheit (historische Narration) entlang einer historischen Fragestellung entwickeln (zB Fachliteratur sichten, Nutzung von Internetarchiven)
  • Strichaufzählung
    Gattungsspezifik von Darstellungen der Vergangenheit (zB Spielfilm, Comic, Roman, Internetseite) erkennen
  • Strichaufzählung
    Die in Darstellungen der Vergangenheit verwendeten Quellenaussagen mit historischen Originalquellen vergleichen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe/Konzepte „Geschichte“ und „Vergangenheit“ sowie „Quelle“ und „Darstellung“ klären und hinsichtlich ihrer Verwendung differenzieren
  • Strichaufzählung
    Aussagen und Interpretationen über die Vergangenheit und Gegenwart anhand von Belegen aus Quellen und Darstellungen nachzuvollziehen (Belegbarkeit)
  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/Konzepte des Historischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen
  • Strichaufzählung
    Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit wahrnehmen (Konstruktivität)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit erkennen
  • Strichaufzählung
    Offene und pluralistische Diskussionen zur Nutzung der historischen Erkenntnisse für die Gegenwart und Zukunft führen
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse von eigenen Darstellungen der Vergangenheit sowie von Darstellungen der Vergangenheit, die andere angefertigt haben, zur individuellen Orientierung (hinsichtlich der Bewertung der Vergangenheit und möglicher Handlungsoptionen) in der Gegenwart und Zukunft nutzen

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen der Vergangenheit behandelt werden, herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Die unumgängliche Perspektivität und Intention von historischen Quellen feststellen

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/Konzepte des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigene und fremde Urteile und Teilurteile auf ihre Begründung und Relevanz hin untersuchen
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile und Überzeugungen in ihrer Bedingtheit (Interessen, Standortgebundenheit) erkennen sowie die Bereitschaft aufbringen, diese zu modifizieren oder zurückzunehmen
  • Strichaufzählung
    Vernachlässigte Interessen in Urteilen erkennen und die damit verbundenen Konsequenzen abschätzen

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigene Meinungen, Werturteile und Interessen artikulieren und (öffentlich) vertreten
  • Strichaufzählung
    Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (zB Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen

Themenbereiche

Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    Politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes
  • Strichaufzählung
    Ausbreitung von Kultur, Religion und Herrschaftsgebieten in europäischen und außereuropäischen Machtzentren sowie damit verbundene Vernetzungen und Wechselwirkungen
  • Strichaufzählung
    Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; Darstellung von unterschiedlichen Kulturen in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung unterschiedlicher politischer und rechtlicher Strukturen im Spannungsfeld von Herrschaft und Lebenswelt, insbesondere der Geschlechterverhältnisse bzw. -rollen

Von Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    Die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit in verschiedenen sozialen Schichten
  • Strichaufzählung
    Die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in und zwischen neuzeitlichen Herrschaftsgebieten
  • Strichaufzählung
    Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur
  • Strichaufzählung
    Kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Auswirkungen auf Herrschende und Beherrschte; Darstellung von Kolonialismus in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    Die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Revolutionen sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen; Entwicklung der Frauenrechte
  • Strichaufzählung
    Politische und ideologische Strömungen des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft über Geschichtsbilder und -mythen sowie historische Legitimationsversuche in Gegenwart und Vergangenheit

3. Semester – Kompetenzmodul 2

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Fragen zu Entwicklungen in der Vergangenheit formulieren

Historische Methodenkompetenz (Re- und Dekonstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Gattungsspezifik von historischen Quellen für ihre Interpretation berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    Aus den Ergebnissen der Quellenarbeit und den Erkenntnissen aus Darstellungen eine selbständige historische Darstellung entlang einer historischen Fragestellung erstellen
  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit kritisch systematisch hinterfragen (dekonstruieren)
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen der Vergangenheit (zB inhaltliche Gewichtungen, Argumentationslinien, Erzähllogik) analysieren
  • Strichaufzählung
    Perspektivität, Intention und Bewertungen in Darstellungen der Vergangenheit feststellen sowie deren Entstehungskontext berücksichtigen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten
  • Strichaufzählung
    Grundlegende erkenntnistheoretische Prinzipien des Historischen kennen und anwenden (verschiedene Perspektiven in historischen Quellen und Darstellungen identifizieren und hinterfragen/Perspektivität; bewusste Auswahlentscheidungen hinsichtlich Themen, Quellen, Forschungsfragen, Zielgruppen usw. in historischen Darstellungen erkennen/Selektivität; Geschichte als eine Betrachtung, die im Nachhinein geschieht, wahrnehmen und deren Auswirkung reflektieren/Retroperspektivität)
  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/Konzepte des Historischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit hinsichtlich angebotener Orientierungsmuster für die Gegenwart und Zukunft befragen
  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Vorurteile, Vorausurteile von rational begründeten Urteilen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Bei politischen Kontroversen und Konflikten die Perspektiven und Interessen und zugrundeliegenden politischen Wert- und Grundhaltungen unterschiedlich Betroffener erkennen und nachvollziehen

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/Konzepte des Politischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der sozialwissenschaftlichen Forschung beachten (zB Vollständigkeit der Datenerhebung, Eignung und Verlässlichkeit von Messverfahren, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse)

Politikbezogene Methodenkompetenz

  • Strichaufzählung
    Erhebungen nachvollziehen, die im politischen Diskurs eingesetzt werden, und deren Daten analysieren (Art der Datenerhebung erkennen, dahinter liegende Fragestellungen nachvollziehen, Sachaussagen und bewertende Aussagen identifizieren)
  • Strichaufzählung
    Medial vermittelte Informationen kritisch hinterfragen (Einfluss der medialen Präsentationsformen reflektieren, unzulässige Vereinfachungen der möglichen Aussagen erkennen, unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erörtern)

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Demokratische Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen (zB Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblattaktionen, Petitionen) konzipieren und/ oder anwenden, insbesondere Formen schulischer und außerschulischer Mitbestimmung
  • Strichaufzählung
    Differenzierte politische Diskussionen führen
  • Strichaufzählung
    Kontakte zu Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit (Politikerinnen und Politiker, NGOs, usw.) aufnehmen sowie Angebote von politischen Organisationen nutzen können
  • Strichaufzählung
    Alleine oder mit anderen für gemeinsame und/oder für die Interessen anderer eintreten sowie eingegangene Kompromisse akzeptieren
  • Strichaufzählung
    Sich an politischen Prozessen verantwortungsbewusst beteiligen

Themenbereiche

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische

  • Strichaufzählung
    Nationale und internationale Politik zwischen 1918 und 1945, zB Friedensverträge, Krisen der Zwischenkriegszeit, Zweiter Weltkrieg
  • Strichaufzählung
    Demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien in Europa; Darstellung von Ideologien in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    Nationalsozialistisches System und Holocaust; Erinnerungskulturen im Umgang mit dem Holocaust
  • Strichaufzählung
    Das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems
  • Strichaufzählung
    Soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche, geschlechterbezogene und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien, zB Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich; kritischer Vergleich von Geschichtsschulbuchdarstellungen zum gleichen Thema
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche Veränderungen nach 1945 und ihre Auswirkungen auf den Alltag
  • Strichaufzählung
    Emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 in Österreich, Europa und der Welt, zB Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen
  • Strichaufzählung
    Politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse
  • Strichaufzählung
    Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert
  • Strichaufzählung
    Das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich
  • Strichaufzählung
    Europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale
  • Strichaufzählung
    Rolle der (Neuen) Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft; Geschichtsdarstellungen in Neuen Medien
  • Strichaufzählung
    Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. und 2. Semester):

siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

Didaktische Grundsätze (1. und 2. Semester):

Im Mittelpunkt des Unterrichtsfaches Geographie und wirtschaftliche Bildung (GW) steht der Mensch. Der Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Studierenden und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Studierenden in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung.

Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei jungen Erwachsenen ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Studierenden zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen.

Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.

Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Studierenden die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Studierenden eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Erwachsenen zu legen. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich römisch eins (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche römisch zwei (Anwendung und Transfer) sowie römisch drei (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt.

Basiskonzepte im Unterricht

Im Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus.

Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Studierende lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Studierende Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln.

Folgende Basiskonzepte werden für den Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet.

Raumkonstruktion und Raumkonzepte

Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden.

Regionalisierung und Zonierung

Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden.

Diversität und Disparität

Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Die Studierenden sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern.

Maßstäblichkeit

Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Studierenden zu setzen.

Wahrnehmung und Darstellung

Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (zB mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Die Studierenden sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden.

Nachhaltigkeit und Lebensqualität

Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden Unterricht vorrangig sein.

Interessen, Konflikte und Macht

Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Studierende sollen sich über Gewinnerinnen und Gewinner und Verliererinnen und Verlierer von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteurinnen und Akteure in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Studierende selbst betreffen, Raum gegeben werden.

Arbeit, Produktion und Konsum

Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsumentinnen und Konsumenten oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Studierende durchschaubar gemacht werden sollen.

Märkte, Regulierung und Deregulierung

Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Studierende liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-)Regulierung.

Wachstum und Krise

Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Studierenden bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes.

Mensch-Umwelt Beziehungen

Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind.

Geoökosysteme

Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Die Studierenden sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen.

Kontingenz

Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er-)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Studierende lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (zB Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (zB Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen)

Mensch und Gesellschaft

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung

Natur und Technik

Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Gesundheit und Bewegung

Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft.

Kreativität und Gestaltung

Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt

Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren

  • Strichaufzählung
    Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren
  • Strichaufzählung
    Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren

Geoökosysteme der Erde analysieren

  • Strichaufzählung
    Klimadaten in Diagramme umsetzen
  • Strichaufzählung
    Klimagliederungen der Erde vergleichen und hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Klima, Relief, Boden, Wasser und Vegetation analysieren
  • Strichaufzählung
    Geoökosysteme und deren anthropogene Überformung erklären

Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren

  • Strichaufzählung
    Die heutige und die mögliche zukünftige Verteilung der Weltbevölkerung darstellen
  • Strichaufzählung
    Dynamik der Weltbevölkerung analysieren
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen der räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften diskutieren

Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Markt und Marktversagen erläutern
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde darstellen
  • Strichaufzählung
    Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheiten beurteilen (politisches Handeln, Ressourcen, weltwirtschaftliche Strukturen)
  • Strichaufzählung
    Die Produktion von Bedürfnissen hinsichtlich Konzepten der Nachhaltigkeit bewerten

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren

  • Strichaufzählung
    Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze, usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Folgen von Naturereignissen aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges beurteilen
  • Strichaufzählung
    Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren

  • Strichaufzählung
    Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen
  • Strichaufzählung
    Europa-Konzepte kritisch reflektieren

Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche und politische Entwicklungen im europäischen Kontext erläutern und deren Bedeutung für das eigene Leben hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Migrationen in und nach Europa erörtern
  • Strichaufzählung
    Chancen der europäischen Bildungs- und Arbeitsmärkte für die eigene Lebens- und Berufsplanung erkennen

Außerwert- und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen

  • Strichaufzählung
    Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential untersuchen
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Wandel landwirtschaftlicher und industrieller Produktionsbedingungen in Europa vergleichen
  • Strichaufzählung
    Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen

Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern
  • Strichaufzählung
    Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen
  • Strichaufzählung
    Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten

Regionale Entwicklungspfade vergleichen

  • Strichaufzählung
    Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen
  • Strichaufzählung
    (National-)Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern

  • Strichaufzählung
    Qualitäten österreichischer Grenzen seit dem 20. Jahrhundert in ihren diversen Auswirkungen erläutern
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten grenzüberschreitender Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration darstellen

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären

  • Strichaufzählung
    Das Zustandekommen wirtschaftlicher Daten nachvollziehen und deren Aussagekraft beurteilen
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen
  • Strichaufzählung
    Gesamtwirtschaftliche Krisenmomente im Zusammenhang mit divergenten ökonomischen Theorien erklären
  • Strichaufzählung
    Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihre Zielkonflikte als interessensbezogen diskutieren und unterschiedliche Positionen argumentieren

Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen

  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Entstehung regionaler Disparitäten analysieren
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen regionaler Disparitäten auf das Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern
  • Strichaufzählung
    Außenwirtschaft Österreichs in Zusammenhang mit europäischen und globalen Entwicklungen erörtern
  • Strichaufzählung
    Lebensqualität in Österreich diskutieren
  • Strichaufzählung
    WIKU: Industrie und Dienstleistung als wesentliche Basis der Wertschöpfung beschreiben und ihre jetzigen und zukünftigen vernetzten Problemfelder beurteilen

Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern

  • Strichaufzählung
    Geoökologische Faktoren und Prozesse erklären
  • Strichaufzählung
    Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen
  • Strichaufzählung
    Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern
  • Strichaufzählung
    Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln

Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der österreichischen Bevölkerung darstellen
  • Strichaufzählung
    Mögliche soziale und ökonomische Folgen der Bevölkerungsentwicklung beurteilen
  • Strichaufzählung
    Herausforderungen multikultureller und alternder Bevölkerungen erörtern
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse auf die Lebenssituationen ausgewählter Bevölkerungsgruppen bewerten

Unternehmen und Berufsfelder analysieren

  • Strichaufzählung
    Produkt- und Geschäftsideen für ein eigenes Unternehmen erstellen
  • Strichaufzählung
    Schritte zu einer Unternehmensgründung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Buchhaltung (Einnahmen-Ausgabenrechnung) herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Eigene Möglichkeiten der Wahl von Bildungswegen und Beruf reflektieren
  • Strichaufzählung
    WIKU: Betriebliche Kennzahlen interpretieren
  • Strichaufzählung
    WIKU: Grundlagen betrieblichen Managements erfassen

Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern

  • Strichaufzählung
    Den eigenen Standort bzw. die lokale Betroffenheit in Prozessen der Globalisierung in Bezug auf persönliche Chancen und Risiken analysieren
  • Strichaufzählung
    Globalen Wandel und seine ökonomischen, sozialen und ökologischen Ursachen und Wirkungen – auch hinsichtlich der eigenen Lebenssituation – erörtern
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen ökonomischer Globalisierung diskutieren
  • Strichaufzählung
    Strategien individuell, betrieblich und gesellschaftlich nachhaltigen Handelns entwickeln
  • Strichaufzählung
    WIKU: Positionierungsmöglichkeiten von Unternehmen und Regionen in der globalisierten Wirtschaft analysieren

Politische und ökonomische Systeme vergleichen

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen
  • Strichaufzählung
    Formen, Möglichkeiten und Risiken der Entwicklungszusammenarbeit diskutieren
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Wirtschafts- und Regulierungsmodelle vergleichen
  • Strichaufzählung
    Machtverhältnisse in politischen und ökonomischen Systemen analysieren

Politische Gestaltung von Räumen untersuchen

  • Strichaufzählung
    Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen von Räumen und raumbezogenen Identitäten untersuchen
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft entwickeln, zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken

Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der subjektiven Wirklichkeiten in Städten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Soziale Differenzen in urbanen Räumen analysieren
  • Strichaufzählung
    Prozesse von Urbanität und Urbanisierung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft beurteilen
  • Strichaufzählung
    Perspektiven und Beispiele für eine nachhaltige Urbanität entwickeln

WIKU: Geld und Währung analysieren

  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in internationalen Kapitalströmen und Finanzmärkten analysieren Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester):

Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Studierende ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Studierenden die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.

Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.

Aspekte der Mathematik

Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und die Kreativität gefördert.

Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten.

Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen.

Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder.

Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess.

Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation: Mathematik geht – vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen – über die Umgangssprache hinaus, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Der Unterricht soll ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Mathematik Kommunikationsangebote darstellt.

Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin) eine wichtige Rolle spielt.

Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Der Unterricht soll zeigen, dass die Mathematik eine Fülle von Methoden zur Verfügung stellt, mit denen Probleme bearbeitbar werden.

Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester):

Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Studierenden sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.

Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden.

Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.

Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Studierenden und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.

Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.

Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.

Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Studierende anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von studierendenadäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.

Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen.

Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen, Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist die ständige Verfügbarkeit und der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren.

Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leitungsfeststellungen

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige (nicht verpflichtende) Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“ vorgelegt und bearbeitet werden können. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von Formelsammlungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben werden, oder von anderen geeigneten Formelsammlungen und elektronische Hilfsmittel zulässig.

Anzahl und Dauer von Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Modul aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.

Mathematische Kompetenzen

Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen.

Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik.

Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Darstellend-modellierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik zu tun haben. Auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten.
  • Strichaufzählung
    Formal-operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken.
  • Strichaufzählung
    Interpretierend-dokumentierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung mathematischer Darstellungen, Zusammenhänge und Sachverhalte in die Alltagssprache sowie der Deutung und Dokumentation von mathematischen Darstellungen und Ergebnissen zu tun haben.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben. Das Beweisen von Behauptungen oder heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs.

Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion.

  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Grundwissen und Grundfähigkeiten meint die Darstellung, Interpretation oder direkte Anwendung von grundlegenden Begriffen und Verfahren. In der Regel sind nur reproduktives mathematisches Wissen und Können oder die direkte Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten erforderlich.
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der mathematische Sachverhalt vielschichtiger ist, sodass Begriffe, Sätze, Verfahren und Darstellungen aus einem oder verschiedenen mathematischen Gebieten oder unterschiedliche mathematische Tätigkeiten in geeigneter Weise miteinander verbunden werden müssen.
  • Strichaufzählung
    Problemlösen und Reflektieren: Problemlösen baut auf Eigentätigkeit und heuristischen Strategien in nicht vertrauten Situationen auf. Reflektieren meint das Nachdenken über Zusammenhänge, die sich aus dem dargelegten mathematischen Sachverhalt nicht von selbst ergeben. Reflexionswissen ist ein anhand entsprechender Nachdenkprozesse entwickeltes Wissen über Mathematik.

Aufbauender Charakter – Sicherung der Nachhaltigkeit

Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und die Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten. Die Kompetenzmodule 1 und 2 dienen hauptsächlich der Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe und sind vor allem als Einstiegshilfe für jene Studierenden gedacht, die über einen längeren Zeitraum keine weiterführende Schule besucht haben.

Wegen der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester sind Verschiebungen von Inhalten möglich.

1. Semester – Kompetenzmodul 1 („Elementare Algebra und Geometrie I“)

Mengen, Zahlen und Rechengesetze

  • Strichaufzählung
    Grundlegende Begriffe über Aussagen und Mengen kennen und verständig einsetzen
  • Strichaufzählung
    Die Bezeichnungen der Zahlenmengen ℕ, ℤ und ℚ sowie die Teilmengenbeziehung kennen, Beispiele für Elemente angeben
  • Strichaufzählung
    Natürliche, ganze und rationale Zahlen bildhaft, auf der Zahlengerade sowie symbolisch, dabei insbesondere im Stellenwertsystem, darstellen, zwischen diesen Darstellungsformen wechseln, Darstellungen von natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen den entsprechenden Zahlenmengen zuordnen
  • Strichaufzählung
    Mit natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen rechnen
  • Strichaufzählung
    Über das Erweitern von Zahlenmengen anhand von natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen reflektieren
  • Strichaufzählung
    Die Definition von Potenzen mit natürlichen und ganzen Hochzahlen angeben, Rechengesetze für Potenzen angeben und anwenden; Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen einsetzen
  • Strichaufzählung
    Mit Primzahlen und Teilern arbeiten; Teilbarkeitsfragen untersuchen

Terme und Gleichungen

  • Strichaufzählung
    Einfache Terme und Formeln aufstellen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Umformungsregeln für lineare Gleichungen in einer Variablen kennen und anwenden, lineare Gleichungen in einer Variablen lösen, die Lösung im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Einfache Formeln umformen

Geometrie

  • Strichaufzählung
    Objekte der elementaren Geometrie kennen und einordnen : Punkt, Gerade, Strecke, Ebene, Figuren der Ebene (Dreieck, Vierecke, Kreis), Raum, Körper (Prismen, Pyramiden, Kugel)
  • Strichaufzählung
    Wichtige geometrische Beziehungen wissen (Winkel, parallel, normal), Grundtätigkeiten ausführen (Längen messen und auftragen, Winkel messen und auftragen, parallele und normale Gerade zeichnen, Strecken halbieren)
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Dreiecken und Vierecken wissen und zur Beschreibung (auch von speziellen Dreiecken und Vierecken) nutzen
  • Strichaufzählung
    Flächenformeln von Dreiecken und Vierecken herleiten und für Berechnungen nutzen

2. Semester – Kompetenzmodul 2 („Elementare Algebra und Geometrie II“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Mengen, Zahlen und Rechengesetze

  • Strichaufzählung
    Die Bezeichnungen der Zahlenmengen ℝ und ℂ sowie die Teilmengenbeziehung der Zahlbereiche kennen, Beispiele für Elemente angeben
  • Strichaufzählung
    Reelle und komplexe Zahlen auf der Zahlengerade bzw. (als Punkte) in der Zahlenebene sowie symbolisch darstellen, zwischen diesen Darstellungsformen wechseln, Darstellungen von Zahlen den entsprechenden Zahlenmengen zuordnen
  • Strichaufzählung
    Über das Erweitern von Zahlenmengen reflektieren
  • Strichaufzählung
    Die Definition von Potenzen mit rationalen Hochzahlen angeben, Rechengesetze für Potenzen angeben und anwenden

Terme, Gleichungen, Ungleichungen

  • Strichaufzählung
    Umformungsregeln für einfache Terme wissen und anwenden : Addieren/Subtrahieren von Monomen, Multiplizieren von Monomen und Binomen, Herausheben von Teiltermen
  • Strichaufzählung
    Termstrukturen analysieren, Formeln umformen
  • Strichaufzählung
    Lineare Ungleichungen aufstellen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Lineare Ungleichungen in einer Variablen lösen, Lösungen grafisch darstellen, Lösungen im Kontext interpretieren

Geometrie

  • Strichaufzählung
    Den pythagoräischen Lehrsatz wissen und für Berechnungen nutzen
  • Strichaufzählung
    Flächen- und Umfangsformeln von Kreis und Kreisteilen für Berechnungen nutzen
  • Strichaufzählung
    Volums- und Oberflächenformeln von Körpern für Berechnungen nutzen

3. Semester – Kompetenzmodul 3 („Funktionale Abhängigkeiten I“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Funktionsbegriff, Darstellungsformen, Eigenschaften

  • Strichaufzählung
    Für gegebene Zusammenhänge entscheiden, ob man sie als (reelle) Funktionen betrachten kann
  • Strichaufzählung
    Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Funktionen Werte(paare) ermitteln und im Kontext interpretieren; zwischen tabellarischen und grafischen Darstellungen funktionaler Zusammenhänge wechseln
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Funktionen erkennen, benennen, im Kontext interpretieren und zum Erstellen von Funktionsgraphen einsetzen : Monotonie, Monotoniewechsel (lokale Extrema), Wendepunkte, Periodizität, Achsensymmetrie, asymptotisches Verhalten, Schnittpunkte mit den Achsen
  • Strichaufzählung
    Formeln als Darstellung von Funktionen interpretieren und dem Funktionstyp zuordnen
  • Strichaufzählung
    Funktionen als mathematische Modelle verstehen und damit verständig arbeiten
  • Strichaufzählung
    Schnittpunkte zweier Funktionsgraphen grafisch und rechnerisch ermitteln und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Durch Gleichungen (Formeln) gegebene Funktionen mit mehreren Veränderlichen im Kontext interpretieren, Funktionswerte ermitteln

Lineare Funktion [ f(x) = k ∙ x + d ]

  • Strichaufzählung
    Verbal, tabellarisch, grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene lineare Zusammenhänge als lineare Funktionen erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln; die Angemessenheit einer Beschreibung mittels linearer Funktion bewerten
  • Strichaufzählung
    Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen linearer Funktionen Werte(paare) sowie die Parameter k und d ermitteln und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Die Wirkung der Parameter k und d kennen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Charakteristische Eigenschaften kennen und im Kontext interpretieren :
    f(x + 1) = f(x) + k; (f(x2) – f(x1)) / (x2 – x1) = k
  • Strichaufzählung
    Direkte Proportionalität als lineare Funktion beschreiben
  • Strichaufzählung
    Arithmetische Folgen als lineare Funktionen mit ℕ als Definitionsbereich auffassen und anwenden

Potenzfunktion mit f(x) = a ∙ xz + b, z ∊ ℤ, oder mit f(x) = a ∙ x1/2 + b

  • Strichaufzählung
    Verbal, tabellarisch, grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene Zusammenhänge dieser Art als entsprechende Potenzfunktionen erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln
  • Strichaufzählung
    Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Potenzfunktionen Werte(paare) sowie die Parameter a und b ermitteln und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Die Wirkung der Parameter a und b kennen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Indirekte Proportionalität als Potenzfunktion beschreiben

Polynomfunktion, quadratische Gleichungen

  • Strichaufzählung
    Zwischen tabellarischen und grafischen Darstellungen von Zusammenhängen dieser Art wechseln; aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Polynomfunktionen Funktionswerte, aus Tabellen und Graphen Argumentwerte ermitteln
  • Strichaufzählung
    Typische Verläufe von Graphen in Abhängigkeit vom Grad der Polynomfunktion (er)kennen; den Zusammenhang zwischen dem Grad der Polynomfunktion und der Anzahl der Null-, Extrem- und Wendestellen wissen
  • Strichaufzählung
    Quadratische Gleichungen in einer Variablen umformen/lösen, über Lösungsfälle Bescheid wissen, Lösungen und Lösungsfälle (auch geometrisch) interpretieren
  • Strichaufzählung
    Einfache Polynomgleichungen 3. und 4. Grades in einer Variablen lösen, über Lösungsfälle Bescheid wissen, Lösungen und Lösungsfälle (auch geometrisch) interpretieren

4. Semester – Kompetenzmodul 4 („Funktionale Abhängigkeiten II“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Funktionsbegriff, Darstellungsformen, Eigenschaften

  • Strichaufzählung
    Einen Überblick über die wichtigsten Typen mathematischer Funktionen geben, ihre Eigenschaften vergleichen

Exponentialfunktion [ bzw. mit ]

  • Strichaufzählung
    Verbal, tabellarisch, grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene exponentielle Zusammenhänge als Exponentialfunktion erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln; die Angemessenheit einer Beschreibung mittels Exponentialfunktion bewerten
  • Strichaufzählung
    Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Exponentialfunktionen Werte(paare) sowie die Parameter a und b (bzw. eλ) ermitteln und im Kontext interpretieren, Logarithmen definieren
  • Strichaufzählung
    Die Wirkung der Parameter a und b (bzw. eλ) kennen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Charakteristische Eigenschaft (f(x + 1) = b ∙ f(x)) kennen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Halbwertszeit und Verdoppelungszeit kennen, die entsprechenden Werte berechnen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Geometrische Folgen als exponentielle Funktionen mit als Definitionsbereich auffassen und anwenden

Sinusfunktion, Cosinusfunktion

  • Strichaufzählung
    Grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene Zusammenhänge der Art f(x)=asin(bx) als allgemeine Sinusfunktion erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln
  • Strichaufzählung
    Aus Graphen und Gleichungen von allgemeinen Sinusfunktionen Werte(paare) sowie die Parameter a und b ermitteln und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Die Wirkung der Parameter a und b kennen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Periodizität als charakteristische Eigenschaft kennen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wissen, dass cos(x) = sin(x + π/2)

Trigonometrie

  • Strichaufzählung
    Definitionen von Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck kennen und zur Auflösung rechtwinkeliger Dreiecke einsetzen
  • Strichaufzählung
    Definitionen von Sinus und Cosinus für Winkel größer als 90° kennen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Beliebige Dreiecke (mit Sinussatz und/oder Cosinussatz) auflösen; Figuren in Dreiecke zerlegen und Vermessungsaufgaben in einer Ebene lösen

5. Semester – Kompetenzmodul 5 („[Lineare] Algebra und analytische Geometrie“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Gleichungen und Gleichungssysteme

  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und (auch geometrisch) interpretieren
  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen umformen/lösen; die Lösung (auch geometrisch) interpretieren
  • Strichaufzählung
    Für lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen die Lösbarkeit untersuchen; die Lösungsfälle geometrisch interpretieren
  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in drei Variablen lösen

Vektoren

  • Strichaufzählung
    Vektoren als Zahlentupel verständig einsetzen und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Definition der Rechenoperationen mit Vektoren als Zahlentupel (Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarmultiplikation) kennen, Rechenoperationen im Kontext interpretieren und verständig einsetzen

Vektoren und (lineare) analytische Geometrie der Ebene

  • Strichaufzählung
    Vektoren geometrisch (als Punkte bzw. Pfeile) interpretieren und verständig einsetzen
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen mit Vektoren (Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarmultiplikation) geometrisch interpretieren und verständig einsetzen
  • Strichaufzählung
    Betrag eines Vektors (als Länge eines Pfeiles) interpretieren und verständig einsetzen, Einheitsvektoren bilden und verständig einsetzen, Abstände ermitteln
  • Strichaufzählung
    Geraden durch (Parameter-)Gleichungen in ℝ² und durch Gleichungen (Normalvektorgleichungen in Koordinatenform) in ℝ angeben; Geradengleichungen interpretieren; Lagebeziehungen (zwischen Geraden und zwischen Punkt und Gerade) analysieren, Schnittpunkte ermitteln
  • Strichaufzählung
    Normalvektoren in ℝ² aufstellen, verständig einsetzen und interpretieren

Vektoren und (lineare) analytische Geometrie des Raumes

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Begriffen und Methoden aus der analytischen Geometrie der Ebene darlegen
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen sowie die Konzepte von Betrag/Einheitsvektor und Parameterform der Geradengleichung auch im Raum geometrisch deuten und verständig einsetzen

Vektoren und (nichtlineare) analytische Geometrie der Ebene

  • Strichaufzählung
    Kreise durch Gleichungen angeben; Kreisgleichungen interpretieren
  • Strichaufzählung
    Lagebeziehungen (zwischen Kreis und Punkt sowie zwischen Kreis und Gerade) analysieren, Schnittpunkte ermitteln; Tangenten durch Gleichungen angeben
  • Strichaufzählung
    Kegelschnitte durch Gleichungen angeben; Kegelschnittsgleichungen interpretieren
  • Strichaufzählung
    Die gegenseitige Lage von Kegelschnitt und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kegelschnitts ermitteln
  • Strichaufzählung
    Ebene Kurven (allenfalls auch Kurven im Raum) durch Parameterdarstellungen beschreiben

6. Semester – Kompetenzmodul 6 („Analysis“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Differentialrechnung

  • Strichaufzählung
    Aus Daten Änderungsmaße berechnen und Änderungsmaße im Kontext interpretieren : absolute und relative Änderung, mittlere Änderungsrate, Änderungsfaktor
  • Strichaufzählung
    Das systemdynamische Verhalten von Größen durch Differenzengleichungen, insbesondere durch rekursive Gleichungen der linearen und exponentiellen Funktion, beschreiben; Differenzengleichungen im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang Differenzenquotient (mittlere Änderungsrate) – Differentialquotient („momentane“ Änderungsrate) auf der Grundlage eines intuitiven Grenzwertbegriffes erläutern
  • Strichaufzählung
    Differenzen- und Differentialquotienten in verschiedenen Kontexten interpretieren; entsprechende Sachverhalte durch den Differenzen- bzw. Differentialquotienten beschreiben
  • Strichaufzählung
    Differenzen- und Differentialquotienten (aus Funktionsgleichungen und Funktionsgraphen) ermitteln
  • Strichaufzählung
    Einfache Regeln des Differenzierens kennen und anwenden : Potenzregel, Summenregel, Regeln für [k∙f(x)]´ und [f(k∙x)]´
  • Strichaufzählung
    Wissen, dass gilt: [sin(x)]´ = cos(x), [cos(x)]´ = –sin(x) sowie [e(x)]´ = e(x)
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Ableitungsfunktion kennen und zur Beschreibung von Funktionen einsetzen
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen Funktion und Ableitungsfunktion in deren grafischer Darstellung (er)kennen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Funktionen mit Hilfe der Ableitung(sfunktion)en beschreiben : Monotonie, lokale Extrema, Links- und Rechtskrümmung, Wendestellen
  • Strichaufzählung
    Polynomfunktionen untersuchen; einfache Extremwertaufgaben lösen (Ermittlung von Extremstellen in einem Intervall)
  • Strichaufzählung
    Kontinuierliche Veränderungen von Größen durch Differentialgleichungen beschreiben und diese im Kontext interpretieren, einfache Differentialgleichungen lösen
  • Strichaufzählung
    Weitere Ableitungsregeln (insbesondere die Kettenregel) kennen und für Funktionsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen verwenden
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Stetigkeit kennen und erläutern
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Differenzierbarkeit sowie den Zusammenhang zwischen Differenzierbarkeit und Stetigkeit kennen

Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Den Begriff Stammfunktion kennen und zur Beschreibung von Funktionen einsetzen
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion in deren grafischer Darstellung (er)kennen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Den Begriff des bestimmten Integrals als Grenzwert einer Summe von Produkten interpretieren und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Das bestimmte Integral in verschiedenen Kontexten interpretieren und entsprechende Sachverhalte durch Integrale beschreiben (insbesondere Flächeninhalte, Volumina, Weglängen, Geschwindigkeiten, Arbeit und Energie; allenfalls weitere physikalische Deutungen)
  • Strichaufzählung
    Einfache Regeln des Integrierens kennen und anwenden : Potenzregel, Summenregel ; bestimmte Integrale von Polynomfunktionen ermitteln

7. Semester – Kompetenzmodul 7 („Stochastik“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Beschreibende Statistik

  • Strichaufzählung
    Werte aus tabellarischen und elementaren grafischen Darstellungen ermitteln und im jeweiligen Kontext interpretieren : Stabdiagramm (bzw. Säulendiagramm, Balkendiagramm), Kreisdiagramm, Liniendiagramm, Prozentstreifen, Piktogramm, Stängel-Blatt-Diagramm, Kastenschaubild, Histogramm (mit gleichen Klassenbreiten), Streudiagramm (bzw. Punktwolkendiagramm)
  • Strichaufzählung
    Tabellen und elementare statistische Grafiken erstellen, zwischen Darstellungsformen wechseln
  • Strichaufzählung
    Stärken, Schwächen und Manipulationsmöglichkeiten elementarer statistischer Grafiken nennen und in Anwendungen berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    Statistische Kennzahlen für einfache Datensätze ermitteln und im Kontext interpretieren : absolute und relative Häufigkeiten, arithmetisches Mittel, Median, Modus, Quartile, Spannweite, empirische Varianz und Standardabweichung
  • Strichaufzählung
    Definition und wichtige Eigenschaften des arithmetischen Mittels und des Medians angeben und nutzen, die Entscheidung für die Verwendung einer bestimmten Kennzahl begründen

Wahrscheinlichkeitsrechnung, Grundbegriffe

  • Strichaufzählung
    Grundraum und Ereignisse in vorgegebenen Situationen verbal bzw. formal angeben
  • Strichaufzählung
    Relative Häufigkeit einer Versuchsserie (frequentistische Deutung) bzw. relativen Anteil (unter Verwendung der Laplace-Annahme) als Wahrscheinlichkeit interpretieren und umgekehrt Wahrscheinlichkeit als relative Häufigkeit einer Versuchsserie bzw. als relativen Anteil interpretieren
  • Strichaufzählung
    Additionsregel und Multiplikationsregel für Wahrscheinlichkeiten anwenden und interpretieren, Situationen mit Hilfe von Baumdiagrammen darstellen und diese Darstellungen interpretieren, den Begriff bedingte Wahrscheinlichkeit kennen und verständig einsetzen
  • Strichaufzählung
    Den Satz von Bayes kennen und anwenden

Wahrscheinlichkeitsverteilungen

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Zufallsvariable, (Wahrscheinlichkeits-)Verteilung, Erwartungswert und Standardabweichung verständig interpretieren und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Binomialverteilung als Modell einer diskreten Verteilung kennen, Erwartungswert sowie Varianz/Standardabweichung binomialverteilter Zufallsgrößen ermitteln, Wahrscheinlichkeitsverteilung binomialverteilter Zufallsgrößen angeben, den Binomialkoeffizienten und seine wichtigsten Eigenschaften kennen, einzelne Wahrscheinlichkeitswerte und Intervallwahrscheinlichkeiten ermitteln und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Situationen erkennen und beschreiben, in denen mit Binomialverteilung angemessen modelliert werden kann
  • Strichaufzählung
    Die Normalverteilung als Approximation der Binomialverteilung anwenden
  • Strichaufzählung
    Dichte- und Verteilungsfunktion normalverteilter Zufallsgrößen verständig interpretieren und einsetzen, Intervallwahrscheinlichkeiten aus der Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung ermitteln und im Kontext interpretieren
  • Strichaufzählung
    Symmetrische Intervalle um den Erwartungswert („Schätzbereiche“ für Zufallsvariable) als wichtiges Mittel zur Beschreibung des Verhaltens von Stichproben kennen; Schätzbereiche für relative Häufigkeiten (bei Modellierung mit der Normalapproximation der Binomialverteilung) ermitteln; den Zusammenhang zwischen Stichprobengröße, Intervallbreite und Sicherheit allgemein beschreiben und in konkreten Situationen erläutern

Schließende/Beurteilende Statistik

  • Strichaufzählung
    Konfidenzintervalle als Schätzung für eine Wahrscheinlichkeit oder einen unbekannten Anteil p auf Basis einer durch die Normalverteilung approximierten Binomialverteilung ermitteln und im jeweiligen Kontext interpretieren; Formel(n) für die Stichprobengröße interpretieren (Zusammenhang mit Sicherheit, Intervallbreite und Stichprobenparameter) und erforderliche Stichprobengröße daraus ermitteln
  • Strichaufzählung
    Einfache statistische Hypothesentests durchführen und deren Ergebnisse interpretieren

8. Semester – Kompetenzmodul 8 („Wiederholung und Vertiefung“)

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher mathematischer Gebiete zu gewinnen

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (3. und 4. Semester):

Beitrag des Faches Biologie und Umweltkunde zur Bildung

Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.

Ziel des Fachs Biologie und Umweltbildung ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.

Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.

Beitrag zu den Bildungsbereichen

Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.

Mensch und Gesellschaft

Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.

Natur und Technik

Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.

Gesundheit und Bewegung

Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.

Kreativität und Gestaltung

Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.

Didaktische Grundsätze (3. und 4. Semester)

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:

  • Strichaufzählung
    Aneignen von Fachwissen
  • Strichaufzählung
    selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln

Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltbildung werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:

Fachwissen aneignen und kommunizieren

  1. W1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen.
  2. W2:
    Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.
  3. W3:
    Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.
  4. W4:
    Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären.
  5. W5:
    Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern.

Erkenntnisse gewinnen

  1. E1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben.
  2. E2:
    Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten
  3. E3:
    Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren.
  4. E4:
    Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.
  5. E5:
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Standpunkte begründen und reflektiert handeln

  1. S1:
    Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden.
  2. S2:
    Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten.
  3. S3:
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  4. S4:
    Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren.
  5. S5:
    Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne, …).

Um den Studierenden im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.

Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens

Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.

Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.

Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.

Basiskonzepte der Biologie

Struktur und Funktion

Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Prinzip der Oberflächenvergrößerung
  • Strichaufzählung
    Schlüssel-Schloss-Prinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenstromprinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenspielerprinzip

Reproduktion

Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Identische Replikation der Erbinformation
  • Strichaufzählung
    Mutation und Rekombination
  • Strichaufzählung
    Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose)
  • Strichaufzählung
    Bildung von Gameten (Meiose)
  • Strichaufzählung
    Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung
  • Strichaufzählung
    Generationenfolge und Evolution in Populationen

Kompartimentierung

Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung)
  • Strichaufzählung
    Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen

Steuerung und Regelung

Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Hormonelle Regulation
  • Strichaufzählung
    Rückkoppelungsmechanismen
  • Strichaufzählung
    Funktion des Nervensystems
  • Strichaufzählung
    Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Assimilation
  • Strichaufzählung
    Dissimilation
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Verdauung und Ausscheidung
  • Strichaufzählung
    Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss
  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe in einem Ökosystem

Information und Kommunikation

Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Erregungsleitung
  • Strichaufzählung
    Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane
  • Strichaufzählung
    Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem)
  • Strichaufzählung
    genetische und epigenetische Information

Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution

Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der Organismen
  • Strichaufzählung
    Veränderlichkeit durch Evolution
  • Strichaufzählung
    Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben
  • Strichaufzählung
    Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

3. Semester – Kompetenzmodul 1

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Die Zelle als Grundbaustein der Organismen; Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und Zellstrukturen
  • Strichaufzählung
    Die Mitose und ihre Bedeutung für Wachstum, Zelldifferenzierung und Entstehung vielzelliger Organismen
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Pro- und Eukaryoten; Bedeutung von Mikroorganismen für ökologische Kreisläufe
  • Strichaufzählung
    Biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion
  • Strichaufzählung
    Bau, Fortpflanzung und Lebensweise pflanzlicher Organismen
  • Strichaufzählung
    Stoffwechselvorgänge: Assimilation (Fotosynthese und heterotrophe Assimilation) und Dissimilation (Gärung und Zellatmung)
  • Strichaufzählung
    Ökologie und Nachhaltigkeit: (Welt-)Ernährung, verschiedene Formen der Landwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen
  • Strichaufzählung
    Gesunde und ausgewogene Ernährung
  • Strichaufzählung
    Information und Kommunikation im Nervensystem (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung, Einfluss von Drogen)
  • Strichaufzählung
    Information und Kommunikation im Hormonsystem
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung
  • Strichaufzählung
    Sexualität als biologisches, soziales und ethisches Phänomen
  • Strichaufzählung
    Embryonalentwicklung beim Menschen und mögliche Fortpflanzungsmanipulationen
  • Strichaufzählung
    Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit

4. Semester – Kompetenzmodul 2

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen)
  • Strichaufzählung
    Umweltprobleme (zB Klimawandel), deren Ursachen und nachhaltige Lösungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise des Immunsystems und Auswirkungen von Störungen (zB Allergien, AIDS)
  • Strichaufzählung
    Verhaltensbiologie
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Struktur der Erde, geodynamische Formungskräfte
  • Strichaufzählung
    Zytologische und molekulare Grundlagen der Vererbung
  • Strichaufzählung
    Biochemische Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität, Epigenetik)
  • Strichaufzählung
    Vererbungsregeln und Humangenetik
  • Strichaufzählung
    Evolutionsmechanismen; chemische und biologische Evolution
  • Strichaufzählung
    Biotechnologische Verfahren, deren Anwendung und mögliche Auswirkungen; Wissenschafts- und Bioethik
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsgeschichte des Menschen; Evolutionstheorien
  • Strichaufzählung
    Evolution als Basis für die Vielfalt der Organismen und für den Wandel von Ökosystemen, Organen und zellulären Strukturen

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (4. und 5. Semester):

Chemische Grundbildung soll unter Zuhilfenahme von Phänomenen aus dem mikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen Bereich hervorbringen. Ausgehend von der Vielfalt der Stoffe und ihrer Bedeutung für alle Lebensbereiche werden ein elementarer Wissensstand aufgebaut und erweiterungsfähige Basiskonzepte eingeführt. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können mit Hilfe weniger Prinzipien und Modelle erschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen das Stoff-Teilchen-Konzept und das Struktur-Eigenschafts-Konzept.

Im Verbund mit anderen Gegenständen (vornehmlich Biologie, Mathematik und Physik) zeigt der Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen.

Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für kreative und lebensgestaltende Problemlösestrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen unterschiedlicher "Art".

Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Es sollen sowohl stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar gemacht, als auch Anwendungsmöglichkeiten in der chemischen Industrie aufgezeigt werden.

Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse helfen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen zu ermöglichen.

Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Studierenden zu legen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse

Natur und Technik:

Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studienfelder

Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches.

Kreativität und Gestaltung: (fast gleich wie im modularen Lehrplan)

Kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen

Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika

Didaktische Grundsätze (4. und 5. Semester):

Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist:

Stoff-Teilchen-Konzept:

Bewusst machen des Unterschieds zwischen erfahrbaren Phänomenen der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene; Herstellung des Zusammenhangs mit dem Periodensystem.

Struktur-Eigenschafts-Konzept:

Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes.

Donator-Akzeptor-Konzept:

Säure-Base- und Redoxreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen beschreiben.

Energiekonzept:

Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden.

Größenkonzept:

Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden.

Gleichgewichtskonzept:

Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen.

Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen

Dem besonderen Rang des Experiments als charakteristische Methode der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung ist im Unterricht nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

Situationsbezogen und an Hand authentischer Probleme lernen

Ausgangspunkt für das Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen und beruflicher Erfahrung der Studierenden aufgebaut.

Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung Eine mögliche Realisierung kann durch Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.

In vielfältigen Kontexten und unter multiplen Perspektiven lernen

Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.

In einem sozialen Umfeld lernen

Gemeinsames Lernen und Arbeiten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Als Möglichkeit der Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.

Mit instruktionaler und medialer Unterstützung lernen

Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass das zur Bearbeitung von Problemen (zB Aufgaben) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird. Dabei müssen zur Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen auch zeitgemäße Medien eingesetzt werden.

Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht.

Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern.

Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen.

Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren

  • Strichaufzählung
    Daten sowie Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik in verschiedenen Formen (Text, Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, Modell, …) unter Verwendung der chemischen Fachsprache adressatengerecht darstellen und erläutern
  • Strichaufzählung
    Fachlich und fachsprachlich korrekt und folgerichtig argumentieren
  • Strichaufzählung
    Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Disziplinen heranziehen, um chemisches Wissen zu organisieren
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Modelle für die Entwicklung von Zivilisation und Kultur darstellen, erläutern und diskutieren
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung chemischer Vorgänge und Phänomene darstellen, erläutern und diskutieren

Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren

  • Strichaufzählung
    Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) durchführen
  • Strichaufzählung
    Zu einfachen Vorgängen und Phänomenen in Natur und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen und Problemstellungen definieren, die mit Hilfe naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Untersuchungen bearbeitet bzw. überprüft werden können
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine konkrete Frage, Vermutung oder Problemstellung kritisch betrachten

Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln

  • Strichaufzählung
    Fachlich begründete Bewertungskriterien wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Chemische Fragestellungen und Argumentationen erkennen
  • Strichaufzählung
    Konkurrierende Interpretationsmöglichkeiten gegeneinander abwägen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen
  • Strichaufzählung
    Einen Problemlöseprozess oder ein Modell kritisch reflektieren
  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft einschätzen
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen in gesellschaftlich relevanten Fragen aus naturwissenschaftlicher Sicht begründen und bewerten

Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifende Kompetenzen

Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, d.h. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können.

Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum.

4. Semester – Kompetenzmodul 1

Modellbildung

Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept)

An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen

Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern

Die Modelle der chemischen Bindung und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen

Strukturen

Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept)

An Hand von Stoffen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen

Substanz und Energie

Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept)

Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern

An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen

Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen

Gleichgewicht

Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept)

Übertragung

Säure-Base-Reaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept)

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten erläutern

Umgang mit Materie

Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben

Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen

Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben

5. Semester – Kompetenzmodul 2

Struktur und Reaktion

Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben.

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden.

Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben.

Substanz und Energie

Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen.

Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen.

Chemische Grundlagen des Lebens

Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. und 6. Semester):

Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern.

Die Studierenden sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Studierenden Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen.

Der Physikunterricht soll beitragen, ein Bewusstsein für die Verantwortung des Einsatzes wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu bilden.

Ziel des Physikunterrichts ist, dass Studierende über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Studierenden erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können.

Mensch und Gesellschaft

Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln.

Natur und Technik

Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen.

Gesundheit und Bewegung

Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen.

Kreativität und Gestaltung

Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung.

Didaktische Grundsätze (5. und 6. Semester):

Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die im vorangegangenen Semester erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung im nachfolgenden Semester vertieft und erweitert.

W: Fachwissen

In diesem Bereich erwerben Studierende physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen,
  • Strichaufzählung
    mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen,
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, formale Zusammenhänge, Modelle, ...) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Fachwissen in unterschiedlichen Kontexten anwenden.

E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung

In diesem Bereich erwerben Studierende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen,
  • Strichaufzählung
    mittels Simulationen oder Experimenten Daten analysieren (ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen),
  • Strichaufzählung
    Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren.

S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten

In diesem Bereich erwerben Studierende die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst handeln zu können,
  • Strichaufzählung
    Naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlich verlässlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (zB ökonomisch, ökologisch, ethisch) reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen.

Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt:

  • Strichaufzählung
    Reproduktions- und Transferleistungen
  • Strichaufzählung
    Reflexion und Problemlösung

Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze:

Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Studierenden berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Erwachsenen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen.

Im Physikunterricht sind, soweit vorhanden, moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung).

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist besonders auf Erwachsenengemäßheit zu achten und auf die Belastbarkeit von berufstätigen Studierenden Rücksicht zu nehmen.

Die Reihenfolge und Zuordnung des Lehrstoffes zu den Kompetenzmodulen 1 und 2 wird an den einzelnen Schulstandorten festgelegt. Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Semester – Kompetenzmodul 1

Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum

Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Gesetze von Newton, Gravitation, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impuls, Drehimpuls, Energie, Erhaltungssätze

Grundlagen der Thermodynamik

Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften

Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie

6. Semester – Kompetenzmodul 2

Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik: elektrische und magnetische Felder, Induktionsprinzip

Energie: Einblicke in den Strahlungshaushalt der Erde, Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie

Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum

Atomphysik: Licht als Überträger von Energie (Welle – Teilchen), Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle

Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt

Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik

Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen, Kernenergie

Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

DARSTELLENDE GEOMETRIE
für das Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester):

Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation
  • Strichaufzählung
    die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme
  • Strichaufzählung
    das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern die Orientierung im Raum und das Erkennen bzw. die Kenntnis geometrischer Zusammenhänge
  • Strichaufzählung
    die Darstellende Geometrie bildet eine Brücke zwischen realen Objekten der Umwelt und idealisierten räumlichen Modellen und ermöglicht die Übertragung von der Realität in die räumliche Vorstellung
  • Strichaufzählung
    das Arbeiten mit abstrahierten und virtuellen geometrischen Objekten fördert im hohen Maße das räumliche Vorstellungsvermögen

Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Studierenden sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Studierenden unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Weiterentwicklung der Raumvorstellung und die Förderung des Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    die Strukturierung des konstruktiven Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum Bearbeiten und Lösen räumlicher Aufgaben mit adäquaten geometrischen Verfahren sowie zum Erstellen geeigneter Dokumentationen unter Verwendung der geometrischen Fachsprache
  • Strichaufzählung
    das Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und Vertiefung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten und Lösen neuer geometrischer Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen
  • Strichaufzählung
    das Vermögen, Handskizzen, klassisch konstruktive Methoden sowie 3D-CAD-Software sinnvoll einzusetzen
  • Strichaufzählung
    das Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    das Erkennen von Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Natur-wissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel

Mensch und Gesellschaft

Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten

Natur und Technik

Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten

Gesundheit und Bewegung

Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale

Kreativität und Gestaltung

Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester):

Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Studierenden werden geometrische Grundbegriffe erarbeitet. Das ermöglicht den Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung.
  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale Objekte werden hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten analysiert und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter beschrieben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.
  • Strichaufzählung
    Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – erarbeitet werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben wird die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit gefördert. Zur Stützung der Raumanschauung werden axonometrische Risse und Handskizzen verwendet.
  • Strichaufzählung
    Freihandzeichnungen begleiten den gesamten Unterricht. Dabei wird auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln geachtet. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten wird durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen unterstützt.
  • Strichaufzählung
    Die Auswahl der Aufgaben hat so zu erfolgen, dass für ihre Bearbeitung eine ausgewogene Aufteilung zwischen klassisch-konstruktiven und computerunterstützten Methoden erforderlich ist. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt bei beiden Methoden die Nachvollziehbarkeit.
  • Strichaufzählung
    Die erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind im nachfolgenden Semester zu strukturieren und zu festigen. Neu erworbene Kompetenzen sind stets in Kontext zu bereits früher erworbenen zu stellen.
  • Strichaufzählung
    Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe werden auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie verwendet. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Studierenden entsprechen, wird geometrisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt.

Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie

Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension.

  • Strichaufzählung
    Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte aus Darstellender Geometrie wider.
  • Strichaufzählung
    Die Komplexitätsdimension beschreibt die zur Lösung geometrischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen hinsichtlich der Vernetzung von Grund- und Reflexionswissen.

Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert.

Bereiche der Handlungsdimension

Analysieren, Modellbilden und Planen (H1):

  • Strichaufzählung
    Analysieren meint das Erkennen der räumlichen Gesamtsituation und der geometrischen Zusammenhänge, sowie das Zerlegen von Raumobjekten in Teilobjekte, das Erfassen von Relationen und Transformationen.
  • Strichaufzählung
    Modellbilden meint das Übertragen der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse in eine idealisierte, vereinfachte, abstrahierte Repräsentationsform.
  • Strichaufzählung
    Planen meint das Auffinden und Auswählen von Strategien, die zur konkreten Erzeugung eines Modells bzw. der Lösung einer geometrischen Aufgabe führen.

Operieren (H2):

  • Strichaufzählung
    Operieren meint – nach erfolgter Analyse, Modellbildung und Planung – die korrekte, sinnvolle und effiziente Durchführung von Konstruktionsabläufen mit geeigneten Medien und Visualisierungsformen (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, reale und virtuelle Modelle, CAD-Konstruktion). Operieren schließt die verständige und zweckmäßige Verwendung von 3D-CAD-Software mit ein.

Interpretieren (H3):

  • Strichaufzählung
    Interpretieren meint das Erfassen und mentale Erzeugen dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen.

Argumentieren und Begründen (H4):

  • Strichaufzählung
    Argumentieren meint das Anführen von geometrischen Überlegungen, die für oder gegen eine bestimmte Sichtweise/Entscheidung sprechen. Argumentieren erfordert eine korrekte und adäquate Verwendung der geometrischen Fachsprache.
  • Strichaufzählung
    Begründen meint die Angabe einer plausiblen Argumentation bzw. Argumentationskette, die zu bestimmten Schlussfolgerungen oder Entscheidungen führt.

Bereiche der Inhaltsdimension

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1):

  • Strichaufzählung
    Koordinatensysteme, lineare Grundelemente, Kurven, Flächen, Volumsmodelle, differentialgeometrische Eigenschaften

Relationen zwischen Objekten (I2):

  • Strichaufzählung
    Schnitte, Boolesche Operationen, Maßrelationen

Transformationen (I3):

  • Strichaufzählung
    Schiebung, Drehung, Spiegelung, Skalierung

Abbildungen und Risse (I4):

  • Strichaufzählung
    Projektion und Riss, Parallelrisse, Schatten in Parallelrissen, Zentralrisse

Bereiche der Komplexitätsdimension

Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1):

  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden geometrischen Begriffen, Objekten und Verfahren. In der Regel sind reproduktives geometrisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen bzw. Fertigkeiten erforderlich.

Herstellen von Verbindungen (K2):

  • Strichaufzählung
    Das Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der geometrische Sachverhalt vielschichtiger ist, so dass eine Kombination von mehreren Inhalts- und Handlungsbereichen zur Bearbeitung notwendig ist.

Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3):

  • Strichaufzählung
    Reflektieren meint das Nachdenken über geometrische Zusammenhänge, die aus dem dargelegten Sachverhalt nicht unmittelbar ablesbar sind.
  • Strichaufzählung
    Reflexionswissen ist ein durch entsprechende Nachdenkprozesse und daraus folgende Schlüsse entwickeltes Wissen.

Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2).

Sicherung des Unterrichtsertrages/Schularbeiten

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten an.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert.

Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in beiden Semestern relevant:

  • Strichaufzählung
    Einsetzen der Raumvorstellung bei der Bearbeitung von raumgeometrischen Aufgabenstellungen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln, Vertiefen und Strukturieren des konstruktiven Raumdenkens durch die Beschäftigung mit geometrischen Fragestellungen
  • Strichaufzählung
    Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von geometrisch richtigen Freihandskizzen
  • Strichaufzählung
    Auswählen der geeigneten Werkzeuge (klassisch-konstruktiv oder computergestützt) und geeigneter Darstellungsformen (Freihandskizzen, Parallelrisse und Zentralrisse)
  • Strichaufzählung
    Übersetzen von realen Situationen in geometrische Modelle
  • Strichaufzählung
    Ermitteln der räumlichen Verhältnisse aus unterschiedlichen Darstellungen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    Planen von Lösungsstrategien und Sequenzieren des gewählten Lösungswegs
  • Strichaufzählung
    Kommunizieren über geometrische Sachverhalte unter Verwendung der adäquaten Fachsprache

Auf Grund der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester ist eine Verschiebung einzelner Inhalte von Kompetenzmodul 7 in Kompetenzmodul 8 möglich.

7. Semester – Kompetenzmodul 1

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Koordinatensystemen (zB Koordinatenwege, Wechsel zwischen Koordinatensystemen)
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Positionierungen von Koordinatensystemen und geometrischen Objekten zueinander

Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder), sowie von Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel)::

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen
  • Strichaufzählung
    Erzeugen obiger Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen von Grundkörpern und Polyedern sowie Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Volumskörper aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von bestimmten Volumsmodellen sprechen

Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger Kurven und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Kennen und Ermitteln von Parameterdarstellungen und Tangenten obiger Kurven
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Kurven mit geeigneten Medien (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, CAD-Konstruktion)
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells von Kurven aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung bestimmter Kurven sprechen

Relationen zwischen Objekten

Bearbeiten von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Analysieren der Relationen zwischen geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lageaufgaben
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Lageaufgaben (zB Schnitten) in anschaulichen Parallelrissen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen

Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen:

  • Strichaufzählung
    Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre Lage- und Maßrelationen
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben
  • Strichaufzählung
    Durchführen von einfachen Lageaufgaben in zugeordneten Normalrissen
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Lage- und Maßrelationen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben

Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz):

  • Strichaufzählung
    Kennen der Booleschen Operationen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Booleschen Operationen

Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf Relationen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Booleschen Operationen beim Modellieren mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Boolescher Operationen

Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle:

  • Strichaufzählung
    Analysieren von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte verwendet werden können
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen geeigneter Relationen und Transformationen zur Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen zur Erzeugung mentaler komplexer geometrischer Modelle
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter Relationen und Transformationen bei der Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte

Transformationen

Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Analysieren der obigen Transformationen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Durchführen obiger Transformationen

Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf obige Transformationen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Durchführung obiger Transformationen
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Raumtransformationen zur Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Transformationen beim Modellieren von geometrischen Objekten aus Grundkörpern

Abbildungen und Risse

Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen von Projektionen und Rissen und ihrer grundlegenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erfassen der geometrischen Bedeutung von Kontur und Umriss

Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger Risse und ihrer grundlegenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen, zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen von linearen Grundelementen und (zusammengesetzten) Grundkörpern unter Berücksichtigung der Sichtbarkeit
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle von zusammengesetzten Grundkörpern aus zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Risse

Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der grundlegenden Begriffe und Eigenschaften der Parallelbeleuchtung im Hinblick auf Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen und Parallelrissen im Zusammenhang mit Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Raumsituation aus Parallelrissen von Objekten und deren Schatten
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Konstruktionsprinzipien zur Durchführung von Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Angeben von Argumenten, die für oder gegen bestimmte Interpretationen der Schattendarstellung sprechen

8. Semester – Kompetenzmodul 2

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen der oben angeführten Flächen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen obiger Flächen und Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Flächenmodellen mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle von Flächen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Flächen- und Volumsmodellen sprechen

Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der oben angeführten Begriffe und deren Bedeutung
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Tangentialebenen und Flächennormalen von Drehflächen
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Umrissen von Flächen in unterschiedlichen Darstellungsformen

Relationen zwischen Objekten und Transformationen

Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der Relationen zwischen Flächen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die Ermittlung der Schnittkurven von Flächen
  • Strichaufzählung
    Durchführen ebener Kugelschnitte
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Schnittkurven von Flächen (punkt- und tangentenweise)
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen, die bei der Erzeugung mentaler Modelle von Kugel- und Flächenstücken erforderlich sind
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung obiger Schnittaufgaben

Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der Relationen zwischen komplexeren geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schnitt- und Vereinigungsaufgaben und geeigneten Transformationen zur Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte erforderlich sind
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Erzeugung und Bearbeitung obiger Objekte im Hinblick auf Relationen und Transformationen

Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der raumgeometrischen Problemstellungen im Hinblick auf geometrische Objekte, Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Auswählen der geeigneten Darstellungsform und Positionierung der geometrischen Objekte bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Erzeugen der Lösung raumgeometrischer Problemstellungen mit Hilfe geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Erfassen raumgeometrischer Problemstellungen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen sowie der Wahl geeigneter Darstellungsformen bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen

Abbildungen und Risse

Herstellen von Normalrissen von Kreisen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der grundlegenden Eigenschaften der Normalrisse von Kreisen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren der Normalrisse von Kreisen

Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren:

  • Strichaufzählung
    Kennen der charakteristischen Begriffe und Eigenschaften von Zentralrissen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren von Zentralrissen einfacher geometrischer Objekte im Durchschnittverfahren
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Raumsituation aus Zentralrissen (zB aus Fotografien)
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Ansichten (zB Lage von Aug- und Hauptpunkt)

Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe (1., 6. und 7. Semester):

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Studierenden Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Studierenden sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Studierenden in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Studierenden auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie,
  • Strichaufzählung
    eignen sich Wissen und Kompetenzen an, die dem Abbau von Stereotypen und der Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit dienlich sind
  • Strichaufzählung
    gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns,
  • Strichaufzählung
    lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren,
  • Strichaufzählung
    werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt.

Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.

Mensch und Gesellschaft

Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Studierenden zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Studierenden werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Natur und Technik

Die Studierenden lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.

Kreativität und Gestaltung

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Studierenden durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.

Gesundheit und Bewegung

Die Studierenden lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.

Didaktische Grundsätze (1., 6. und 7. Semester):

Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.

Exemplarisches Lernen

Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.

Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus:

  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen reproduzieren
  • Strichaufzählung
    Wissen verknüpfen und transferieren
  • Strichaufzählung
    das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen

Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung

Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Studierenden in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen, insbesondere im Fernstudium, unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche unter Einbeziehung von E-Learning (zB Internetrecherche, Lernplattformen). Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Diskussionen, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Studierenden sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen.

Erfahrungsorientierung

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Studierenden zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.

Betonung der Vernetzung

Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:

  • Strichaufzählung
    Psychologie und Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc.
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär.
  • Strichaufzählung
    kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Einfluss von Rollenbildern und Geschlechternormen, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifende Kompetenzen

Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Studierenden zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie in ihrem lebenslangen Lernen zu bestärken (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Studierenden zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:

  • Strichaufzählung
    Begriffe verstehen und differenziert verwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    geeignete Fragestellungen formulieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen
  • Strichaufzählung
    die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie

  • Strichaufzählung
    Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern
  • Strichaufzählung
    Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen

Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen
  • Strichaufzählung
    Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern

Kognitive Prozesse und Lernen

  • Strichaufzählung
    Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären

Soziale Phänomene und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen

Fragen der Entwicklung und Erziehung

  • Strichaufzählung
    Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren

6. Semester – Kompetenzmodul 2

Aspekte der Persönlichkeit

  • Strichaufzählung
    Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Emotionen erfassen
  • Strichaufzählung
    Psychische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren

Anthropologische Entwürfe

  • Strichaufzählung
    Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen

Grundlagen der Philosophie

  • Strichaufzählung
    Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Philosophische Fragestellungen beurteilen
  • Strichaufzählung
    Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden

7. Semester – Kompetenzmodul 3

Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten

Grundfragen der Ethik

  • Strichaufzählung
    Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

INFORMATIK
für Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (1. Semester):

Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.

Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht.

Das Fach Informatik eröffnet allen Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde.

Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen.

Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.

Mensch und Gesellschaft

Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Studierende deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen.

Die Studierenden erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien.

Natur und Technik

Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Kreativität und Gestaltung

Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Studierenden Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen.

Gesundheit und Bewegung

Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Studierenden soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden.

Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion.

Didaktische Grundsätze (1. Semester):

Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Studierenden berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Studierenden herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern.

Die Unterrichtsplanung hat sich an für Studierende transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Studierenden Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten.

Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen.

Studierenden ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich.

Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen.

Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Studierenden im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.

Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen der Studierenden ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.

Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Studierenden die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Studierenden zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen.

Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Die Studierenden sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Studierenden in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Studierenden ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Studierenden bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1

Informatik, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft beschreiben, die Auswirkungen auf die Einzelnen und die Gesellschaft einschätzen und Vor- und Nachteile an konkreten Beispielen abwägen können
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung der Informatik beschreiben und bewerten können
  • Strichaufzählung
    Informatikberufe und Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern benennen und einschätzen können

Informatiksysteme

  • Strichaufzählung
    Den Aufbau von digitalen Endgeräten beschreiben und erklären können
  • Strichaufzählung
    Die Funktionsweise von Informatiksystemen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Betriebssystemen erklären, eine graphische Oberfläche und Dienstprogramme bedienen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Vernetzung von Computern beschreiben und lokale und globale Computernetzwerke nutzen können

Angewandte Informatik

  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Kommunikation und Dokumentation sowie zur Erstellung, Publikation und multimedialen Präsentation eigener Arbeiten einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware für Kalkulationen und zum Visualisieren anwenden können
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen erschließen, Inhalte systematisieren, strukturieren, bewerten, verarbeiten und unterschiedliche Informationsdarstellungen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Digitale Systeme zum Informationsaustausch, zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation und zum Lernen auch in kommunikativen und kooperativen Formen verwenden können

Praktische Informatik

  • Strichaufzählung
    Begriffe und Konzepte der Informatik verstehen und Methoden und Arbeitsweisen anwenden können

INFORMATIK
für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester):

Die Informatik des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums schließt an das Pflichtfach des 1. Semesters an und soll die Studierenden zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten.

Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das wirtschaftskundliche Realgymnasium wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Studierende auf ein einschlägiges Studium vorbereiten.

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester):

Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch in der Informatik des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Studierenden erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Studierenden berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzen

Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden.

Gliederung der Inhaltsdimension

  • Strichaufzählung
    Informatik, Mensch und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Informatiksysteme
  • Strichaufzählung
    Angewandte Informatik
  • Strichaufzählung
    Praktische Informatik

Gliederung der Handlungsdimension

  • Strichaufzählung
    Wissen und Verstehen
  • Strichaufzählung
    Anwenden und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Reflektieren und Bewerten

Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden.

Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Studierenden in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln.

7. Semester – Kompetenzmodul 2

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Für den Schutz und die Sicherheit von Informatiksystemen, mit denen man arbeitet, sorgen können
  • Strichaufzählung
    Persönliche Rechte und Pflichten in der Nutzung von Informatiksystemen beschreiben und wesentliche Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit erklären können
  • Strichaufzählung
    Beim Einsatz von Informatiksystemen das Wissen um Pflichten und Rechte in Bezug auf die eigene Person und ihre Arbeitsumgebung, auf persönliche und fremde Daten verantwortungsbewusst anwenden können

Geschichte der Informatik

  • Strichaufzählung
    Meilensteine in der Entwicklung der Computertechnik beschreiben und maßgebliche dahinterstehende Persönlichkeiten nennen können
  • Strichaufzählung
    Das geschichtliche Wissen in Beziehung zur aktuellen Situation setzen und daraus gegebenenfalls mögliche Zukunftsszenarien ableiten können
  • Strichaufzählung
    Anhand der Entwicklung der IT zwischen kurzlebigen Hard- und Softwareprodukten und langlebigen Prinzipien unterscheiden können

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Informatiksystemen beschreiben und ihre Funktionsweise und ihr Zusammenwirken erklären können
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche digitale Endgeräte bzw. Informatiksysteme in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften und ihre Leistungsfähigkeit bewerten können
  • Strichaufzählung
    Einfache Fehler diagnostizieren und beheben können

Betriebssysteme und Software

  • Strichaufzählung
    Die Kernaufgaben und Arbeitsweisen von Betriebssystemen beschreiben und erklären können
  • Strichaufzählung
    Kategorien von Software nennen und deren Anwendung beschreiben können

Netzwerke

  • Strichaufzählung
    Netzwerke und ihre Protokolle beschreiben und ihre Funktions- und Wirkungsweise erklären können
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Internetdienste nennen und ihre Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen beschreiben und erklären können. Verschiedene Internetdienste nutzen können

Angewandte Informatik

Produktion digitaler Medien

  • Strichaufzählung
    Gängige Medienformate und ihre Eigenschaften beschreiben können.
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Richtlinien, die bei der Produktion digitaler Medien von Bedeutung sind, erläutern können
  • Strichaufzählung
    Digitale Medien in Form von Text, Ton, Bildern und Filmen sachgerecht bearbeiten, produzieren und auch im Web publizieren können. Digitale Produkte (Artefakte) in Bezug auf inhaltliche Relevanz, Wirkung und Design einschätzen und bewerten können

Kommunikation und Kooperation

  • Strichaufzählung
    Wichtige Webanwendungen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit benennen und ihre Grundlagen erklären können
  • Strichaufzählung
    Netzwerke mit geeigneten Webanwendungen zum Informationsaustausch, zur Diskussion und zur Zusammenarbeit sinnvoll und verantwortungsbewusst nutzen können
  • Strichaufzählung
    Den situationsgerechten Einsatz von Kommunikations- und Kooperationssystemen bewerten können und ihre Bedeutung für mich und die Gesellschaft reflektieren können

Kalkulationsmodelle und Visualisierung

  • Strichaufzählung
    Den (informatischen) Funktionsbegriff erklären können
  • Strichaufzählung
    Kalkulationsmodelle zur Lösung von Problemen gestalten und implementieren können
  • Strichaufzählung
    Die Korrektheit von Kalkulationsmodellen und Berechnungsmethoden reflektieren und Alternativen prüfen können
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe strukturierter und tabellarisch erfasster Daten und Operationen benennen können sowie Datenbestände mit entsprechender Software auswerten und den Anforderungen entsprechend visualisieren können
  • Strichaufzählung
    Varianten von Visualisierungen bewerten können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Den Algorithmusbegriff erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Aufgaben und Problemstellungen algorithmisch und formalsprachlich in geeigneten Datenstrukturen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können
  • Strichaufzählung
    Die Effizienz von Algorithmen bewerten können
  • Strichaufzählung
    Gezielt nach Programmfehlern suchen und diese korrigieren können

8. Semester – Kompetenzmodul 3

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Berufliche Perspektiven

  • Strichaufzählung
    Berufsfelder benennen können, in denen die Anwendung der IT eine bedeutende Rolle spielt, und die Vielfalt an IT-Berufen kategorisieren können
  • Strichaufzählung
    Das eigene Wissen und die eigenen schulischen Erfahrungen im Zusammenhang mit IT für die eigene künftige Erwerbsbiographie nutzen können
  • Strichaufzählung
    Die wirtschaftliche Bedeutung der IT in den diversen Berufsfeldern einordnen und die Chancen von IT-Berufen abschätzen können

Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Wissen über Informatiksysteme im digitalen privaten und schulischen Umfeld zielgerichtet anwenden und nutzen können
  • Strichaufzählung
    Den Einfluss von Informatiksystemen auf den Alltag, auf die Gesellschaft und Wirtschaft einschätzen und an konkreten Beispielen Vor- und Nachteile abwägen können

Angewandte Informatik

Suche, Auswahl und Organisation von Information

  • Strichaufzählung
    Unter Verwendung passender Dienste und Angebote und Wahl geeigneter Suchmethoden Informationen und Medien gezielt suchen und auswählen können.
  • Strichaufzählung
    Informationen hinsichtlich ihrer Relevanz und Qualität einschätzen und bewerten können.
  • Strichaufzählung
    Adäquate Werkzeuge und Methoden der Daten- und Informationsorganisation beurteilen können.

Praktische Informatik

Datenmodelle und Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Den Begriff Datenbanken und andere in diesem Kontext wichtige Fachbegriffe beschreiben und an Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Datenbankmodelle, Tabellen und ihre Beziehungsmuster sowie weitere Datenbankobjekte erklären können
  • Strichaufzählung
    Daten strukturiert (in Tabellen) erfassen, abfragen, auswerten sowie Datenbanken modellieren und einfache automatisierte Datenbanklösungen entwickeln können
  • Strichaufzählung
    Datenmodelle hinsichtlich der Datentypen, Redundanz, Integrität und Relevanz bewerten können

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (8. Semester)

Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Bei der Umsetzung dieser Kompetenzen sind jedoch die Rahmenbedingungen desGymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige zu berücksichtigen. Da wegen der niedrigen Stundenanzahl praktisches Musizieren nur bedingt möglich ist, konzentriert sich der Musikunterricht an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige hauptsächlich auf Musikrezeption. Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind somit der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen im Bereich Musikrezeption. Dies geschieht anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Moduls.

Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird vor allem aus Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Studierenden die Chance, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen.

Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Studierenden als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.

Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen ist Grundlage des Musikunterrichts.

Der Kompetenzerwerb im Bereich Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Studierenden verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.

Die musische Grundhaltung und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Studierenden sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen.

Die Studierenden sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen.

Mensch und Gesellschaft

Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst.

Gesundheit und Bewegung

Die Studierenden sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Verschiedene Fertigkeiten der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Bedingt durch die geringe Stundenanzahl an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige kann der Bereich Musikpraxis jedoch nur zum Teil umgesetzt werden.

Didaktische Grundsätze (8. Semester)

Der Kompetenzbereich Musikrezeption bildet das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige. Er beinhaltet Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen.

Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht, also einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Studierende wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.

Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikrezeption und – soweit dies zeitlich möglich ist – Musikpraxis dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten.

In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug.

Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben.

Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein.

Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis.

Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. An den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige umfasst dies vor allem den Bereich Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikrezeption vermittelt.

Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Hören und Erfassen

Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.

Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
    • Strichaufzählung
      gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
    • Strichaufzählung
      mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
    • Strichaufzählung
      sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
    • Strichaufzählung
      einander zuhören
    • Strichaufzählung
      unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
    • Strichaufzählung
      dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegen bringen
  2. Litera b
    Personale Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
    • Strichaufzählung
      Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
    • Strichaufzählung
      Eigeninitiative entwickeln
    • Strichaufzählung
      sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
    • Strichaufzählung
      sich präsentieren
    • Strichaufzählung
      Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
  3. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
    • Strichaufzählung
      gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
    • Strichaufzählung
      eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  4. Litera d
    Methodenkompetenzen:
    • Strichaufzählung
      Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
    • Strichaufzählung
      Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
    • Strichaufzählung
      aktuelle Technologien und Medien für sich nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Moduls zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen.

8. Semester – Kompetenzmodul:

Thematischer Bezugsrahmen

Das Populäre in der Musik

Funktion und Wirkung von Musik

Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik

Musikrezeption aus den Bereichen „Das Populäre in der Musik“, „Funktion und Wirkung von Musik“, „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen
    • Strichaufzählung
      formale Abläufe hören und verbalisieren
    • Strichaufzählung
      melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
    • Strichaufzählung
      den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
    • Strichaufzählung
      Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  2. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
    • Strichaufzählung
      stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
    • Strichaufzählung
      Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
    • Strichaufzählung
      sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
    • Strichaufzählung
      musikrelevante Berufsfelder beschreiben
    • Strichaufzählung
      die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (7. bzw. 8. Semester, je nach Schulform):

Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf den Sachbereich bildende Kunst (Malerei. Grafik, Plastik) und nach Möglichkeit auch exemplarisch auf, Architektur, Design, Fotografie, Film, digitale Medien, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Bei der Umsetzung aller Kompetenzen sind die Rahmenbedingungen des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige zu berücksichtigen. Da wegen der niedrigen Stundenanzahl praktisches bildnerisches Gestalten nur bedingt möglich ist, konzentriert sich der Unterricht in Bildnerischer Erziehung an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige auf Rezeption von Kunst und visuellen Kulturphänomenen. Spontane bildnerische Übungen im Dienst von Rezeption und Reflexion sind sinnvoll. Wesentliche Ziele sind somit der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen der Rezeption, Reflexion und des Erfahrungstransfers. Diese geschieht anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Moduls.

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll

  • Strichaufzählung
    am bisherigen Bildungsweg erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, erweitern, differenzieren und vertiefen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung zu reflektieren und zu kommunizieren
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
  • Strichaufzählung
    die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln und durch die Begegnung mit Kunst und die Auseinandersetzung mit ihren Entstehungsbedingungen einen Beitrag zur Identitätsfindung und Entwicklung der Persönlichkeit leisten, der als lebensbegleitender, kontinuierlicher Prozess auch über den Unterricht hinaus wirksam wird
  • Strichaufzählung
    das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen
  • Strichaufzählung
    neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen
  • Strichaufzählung
    das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen und den Wert von Gestaltung für die Entwicklung der Persönlichkeit betonen
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Fachspezifisches Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten anhand von Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Medienalltag und Kunst; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erkennen des Einflusses von Techniken und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Dokumentation und Präsentation

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Erkennen der gesteigerten Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis.

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von Denkansätzen aus der Reflexion künstlerischer Praxis als verfügbare Methoden zu kreativem Handeln; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“

Didaktische Grundsätze (7. bzw. 8. Semester, je nach Schulform):

  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden und Materialien ist den unterschiedlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zwischen Wissenserwerb und Reflexion zu ermöglichen.
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematischen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Anforderungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten zu fördern
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
  • Strichaufzählung
    Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzmodell

Die für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige vorrangigen und relevanten Kompetenzen konzentrieren sich auf, die Reflexion der Phänomene bildnerischer Gestaltung und Kunst sowie Dokumentation und Präsentation soweit diese im Zusammenhang mit der theoretischen Auseinandersetzung stehen. Zur Rezeption gehören die Bereiche „Sehen und Wahrnehmen“ ebenso wie „Beschreiben, Analysieren, und Kontextualisieren“.

Sehen und Wahrnehmen

Kontinuierliche Schulung bewussten Sehens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Kunst. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.

Beschreiben, Analysieren, Kontextualisieren

Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Kunstbegriff ermöglicht grundlegende Einblicke in Zusammenhänge, erweitert den Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst.

7. bzw. 8. Semester – Kompetenzmodul

Kunst und Gestaltung soll die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern und das Vorstellungsvermögen steigern

Reflexion

  • Strichaufzählung
    mit Phänomenen der visuellen Medien bewusst und verantwortungsvoll umgehen
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden Kunst kennen
  • Strichaufzählung
    Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen und unter Verwendung von Fachvokabular kommunizieren
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst in Grundzügen kennen. Stilkunde anhand der Rezeption von exemplarischen Werken der bildenden Kunst verstehen
  • Strichaufzählung
    visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
  • Strichaufzählung
    Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden

ÖKONOMIE
für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester)

Der am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium typenbildende Pflichtgegenstand Ökonomie ist ein multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, dessen Themenbereiche Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen.

Der Ökonomieunterricht soll verstärkt folgende Werte vermitteln: ein gesundheitsförderliches Bewusstsein und Handeln, die Wichtigkeit einer intakten Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften.

Studierende sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um sowohl persönliche als auch berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.

Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Studierende zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.

Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Formen der Geldveranlagung, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Studierenden zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.

Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.

Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Studierende von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Studierenden sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Studierenden ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.

Mensch und Gesellschaft

Ökonomie soll Studierende zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen.

Natur und Technik

Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien

Gesundheit und Bewegung

Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Ökonomie als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale)

Kreativität und Gestaltung

Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Ökonomie fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester):

Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Studierenden fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen.

Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen.

Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Studierenden sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Studierenden.

Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.

Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln.

Kompetenzmodell für Ökonomie

Der Unterricht fördert Selbstkompetenz durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs-und Konsumgewohnheiten und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement. Er trägt auch zum Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten bei.

Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten
  • Strichaufzählung
    Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden, die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen kritisch zu beurteilen. Die persönliche Rolle als Konsumentin bzw. Konsument am Wirtschaftsleben kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen, Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme, Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können, Erwerb von Grundkenntnissen verschiedener Anlageformen (zB Spar-Vorsorgemodelle)
  • Strichaufzählung
    Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit verstehen, sich vollwertig und nachhaltig ernähren
  • Strichaufzählung
    ökonomische Informationen mit Hilfe bewährter und zeitgemäßer Verfahren gewinnen, analysieren und zielgruppenorientiert darstellen können.
  • Strichaufzählung
    Nutzung und Auswertung graphisch aufbereiteter Materialien.
  • Strichaufzählung
    Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik von Ökonomie und Ökologie sowie in die zugrunde liegenden Machtstrukturen gewinnen
  • Strichaufzählung
    Ökologische Zusammenhänge verstehen, die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen. Kenntnis der Probleme des Umweltschutzes und Erkennen der globalen Verantwortung für die „eine Welt“, Ressourcen verantwortungsbewusst managen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

7. Semester – Kompetenzmodul 1

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushalts erklären, Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit erkennen und bewerten sowie soziokulturelle Einflüsse auf die eigenen Konsumgewohnheiten erkennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    konsumrelevante Informationen für den Einkauf beschaffen und nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten sowie Sicherheitshinweise erkennen und beachten
  • Strichaufzählung
    Auswirkung der Nahrungszubereitung auf die verschiedenen Aspekte der Lebensmittelqualität erklären

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    den privaten Haushalt als reproduktives und sozio-ökonomisches System verstehen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der Ressourcen (Zeit, Geld, Güter, Umwelt, Arbeitskraft) für Privathaushalte beschreiben und die wechselseitigen Einflüsse auf Gesellschaft und Wirtschaft erkennen und an Beispielen nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden
  • Strichaufzählung
    sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst positionieren können
  • Strichaufzählung
    wichtige gesetzliche Regelungen des Konsumentenrechts kennen, an ausgewählten Beispielen anwenden und argumentieren können

Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen

  • Strichaufzählung
    Essgewohnheiten in Bezug auf Tradition, Kultur und Religion nennen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit beschreiben sowie verantwortliches Handeln bezüglich sozialem, psychischem und körperlichem Wohlbefinden diskutieren
  • Strichaufzählung
    den eigenen Energie- und Nährstoffbedarf berechnen
  • Strichaufzählung
    sich vollwertig und nachhaltig ernähren
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung erklären und fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit aufzeigen
  • Strichaufzählung
    energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben sowie Ernährungsempfehlungen kennen und kritisch beurteilen
  • Strichaufzählung
    energieliefernde Lebensmittel und ihre Eigenschaften benennen sowie ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen energiearme Inhaltsstoffe der Nahrung erläutern

8. Semester – Kompetenzmodul 2

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    Marketingmaßnahmen von Produktinformationen unterscheiden und Vertriebswege beschreiben
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien für Nachhaltigkeit und Gesundheit von Produkten und Dienstleistungen nennen und beurteilen sowie Rebound-Effekte anhand ausgewählter Produktgruppen ableiten Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit herstellen und bei Bedarf eine zielgruppenorientierte Ernährung ableiten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    Strategien zum kurz-, mittel- und langfristigen Finanzmanagement im Privathaushalt skizzieren
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit einer aktiven Teilnahme am Markt erkennen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen, optimale Einkaufsplanung und geeignetes Vorratsmanagement an Hand von adäquater Lagerung und Konservierungsmethoden entwickeln
  • Strichaufzählung
    globale Zusammenhänge der Welternährung und Wasser als knappes Gut erkennen und deren Bedeutung für den eigenen Konsum reflektieren bei der Auswahl von Lebensmitteln und Speisen auf Regionalität und Saisonalität sowie auf Verarbeitung und Wertigkeit achten
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erläutern und Arbeitsvorgänge des privaten Haushalts planen und organisieren

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Faktoren und ihre regionalen und globalen Auswirkungen erkennen und einen nachhaltigen dh. ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil entwickeln
  • Strichaufzählung
    die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Wohnens erkennen und bewerten zum Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut WHO Stellung nehmen
  • Strichaufzählung
    einen nachhaltigen dh. einen ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil erkennen und reflektieren gesetzliche Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung nennen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von Lebensmitteln kennen und Ernährungs- und Konsumentscheidungen qualitätsorientiert treffen
  • Strichaufzählung
    Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme, Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können, Erwerb von Grundkenntnissen verschiedener Anlageformen (zB Spar-Vorsorgemodelle)

Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

  • Strichaufzählung
    Ernährungssituationen in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen gestalten und alternative Ernährungsformen einbeziehen
  • Strichaufzählung
    gesundheitsbezogene Informationen unterschiedlicher Quellen bewerten Ernährungsprotokolle, Ernährungserhebungen, Fallstudien und ernährungswissenschaftliche Quellen auswerten
  • Strichaufzählung
    nachhaltige und gesundheitsfördernde Kriterien von Produkten und Ernährungsformen erläutern
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für Qualität schaffen und bewerten
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle und sensorische Einflüsse auf die eigenen Ernährungsgewohnheiten wahrnehmen und beschreiben Ernährungstrends und Esstraditionen unterschiedlicher Kulturen kennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    die Produktion, Verarbeitung und Wertigkeit ausgewählter energiearmer Lebensmittel beschreiben, ihre Eigenschaften benennen und ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen
  • Strichaufzählung
    eine nachhaltige Lebensmittelauswahl argumentieren
  • Strichaufzählung
    fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Stoffwechsel sowie Ernährung und ernährungsbedingten Krankheiten aufzeigen

B. FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (1. bis 6. Semester):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten: 1. bis 5. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 6. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Kompetenzniveaus A1 – B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Semestern das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Lesen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester):

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Lesen: B1

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 7. Semester):

Der Griechischunterricht

  • Strichaufzählung
    eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  • Strichaufzählung
    verhilft den Studierenden zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigeren Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  • Strichaufzählung
    ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  • Strichaufzählung
    bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    befähigt die Studierenden, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  • Strichaufzählung
    macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Didaktische Grundsätze (1. bis 7. Semester):

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.

Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei soll die Eigenständigkeit der Studierenden unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) gefördert werden.

Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen.

Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Die Studierenden sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten: 1. bis 7. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 8. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten.

Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.

Lehrstoff:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit mit der griechischen Schrift, der Akzentsetzung und den Grundzügen der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, Indikativ Präsens, Futur und Imperfekt unter besonderer Berücksichtigung des Mediums; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (hauptsächlich o- und a-Deklination) und erster Pronomina; regelmäßige Steigerung, allgemeine Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge); Aufbau eines Basiswortschatz unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich und Erwerb von Kenntnissen der Wortbildungslehre; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, Indikativ Aorist und Perfekt unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Aorists, Partizipia; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (konsonantische Deklination) und weiterer Pronomina; Adverbia und deren Steigerung; allgemeine Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge); Erweiterung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, Konjunktiv, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (konsonantische Deklination) und weiterer Pronomina; unregelmäßige Steigerung; Vertiefende Kasuslehre und Syntax (vor allem satzwertige Partizipialkonstruktionen); Verwendung des Konjunktivs (in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Erweiterung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, Optativ, starke Formenbildung im Aorist und Perfekt, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (konsonantische Deklination) und weiterer Pronomina; Vertiefende Kasuslehre und Syntax (komplexere Nebensätze und satzwertige Konstruktionen); Verwendung des Optativs (in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Erweiterung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart.

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –μι, Wurzelaorist und Wurzelperfekt, unregelmäßige Stammformen) und Syntax (komplexere Satzstrukturen); Erweiterung und Festigung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte

Als Übergangsmodul:

Das Neue Testament als Basistext Europas

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

Als verpflichtendes Modul muss behandelt werden:

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  • Strichaufzählung
    die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen; mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  • Strichaufzählung
    das Denken der ionischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen; sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinander setzen; Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  • Strichaufzählung
    die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen; sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinandersetzen

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs; einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln; Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen; durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 6. Semester):

Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.

Der muttersprachliche Unterricht soll

  • Strichaufzählung
    die muttersprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden positiv stärken und weiter ausbauen
  • Strichaufzählung
    durch stetes Bewusstmachen des positiven Potentials, das zweisprachigen Menschen innewohnt, die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden stärken
  • Strichaufzählung
    die bereits vorhandenen soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen der Studierende nutzen und ihnen ihre Rolle als Brückenfunktionen in der Gesellschaft bewusst machen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze (1. bis 6. Semester):

Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.

Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.

Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen.

Lehrstoff:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester):

  • Strichaufzählung
    B1 festigen, Lesen, Hören: B2

Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester):

  • Strichaufzählung
    Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen, Schreiben: B2
  • Strichaufzählung
    Lesen: C1

Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester):

  • Strichaufzählung
    Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: C1
  • Strichaufzählung
    Lesen: C2

LERN-, PRÄSENTATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts in Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken ist es, die Studierenden zu befähigen, Wissen effizient zu erwerben und Inhalte in ansprechender und zeitgemäßer Form darzustellen.

Der Unterricht hat die Aufgabe, den Studierenden durch die Analyse von Lernsituationen und Lernumgebung Strategien für die Veränderung und Verbesserung der eigenen Lernprozesse im Sinne des selbstständigen und lebensbegleitenden Lernens zu erschließen.

Weiters sind im Unterricht die Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten der Studierenden zu verbessern. Die Dimension nonverbaler Kommunikation ist einzubeziehen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Unterrichts, die Studierenden zu befähigen, Inhalte in strukturierter Form verständlich zu präsentieren. Besonderes Augenmerk ist auf den adäquaten Einsatz von Präsentationsmedien (Plakate, Präsentationsprogramme usw.) zu legen.

Die eigenständige, zielorientierte sowie fachlich richtige Bearbeitung von Aufgabenstellungen und Problemen im Sinne des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist zu fördern. Dabei sollen auch schulische und außerschulische Prüfungssituationen (insbesondere auch im Hinblick auf die Reifeprüfung) vorbereitet werden.

Didaktische Grundsätze:

Auf eine Vielfalt der Lehrmethoden und Arbeitsformen ist besonders zu achten. Der Unterricht ist so auszurichten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können.

Davon ausgehend sind Lernstrategien zu erarbeiten, um komplexe Lernzusammenhänge zu erkennen und Strategien zur Prüfungsvorbereitung zu entwickeln.

Die Studierenden sind in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung beispielsweise durch offene Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind etwa selbstständiges Strukturieren von Arbeitsunterlagen oder Recherchearbeit (auch unter Einbeziehung von elektronischen Medien). Praktische Übungen zur Erweiterung der Kompetenzen in Präsentationstechnik und Teamarbeit sind durchzuführen. Weiters ist die Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Analyse und Diskussion, das Üben des wertschätzenden Feedbacks und das Training des Zuhörens zu fördern.

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Lernstrategien im Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind bestmöglich zu berücksichtigen.

Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur bei zwei Wochenstunden obligatorisch.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Gedächtnis und Lernen

  • Strichaufzählung
    Lerntechniken kennen lernen, auf die eigenen Lebensbereiche übertragen und in die Praxis umsetzen
  • Strichaufzählung
    Lerntypen unterscheiden und entsprechende Lernkonzepte für sich selbst entwickeln
  • Strichaufzählung
    Ursachen von Lern- und Motivationshemmungen erkennen
  • Strichaufzählung
    Stressbewältigungsmethoden kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Konzentrations- und Aufmerksamkeitsübungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Zeitmanagement erproben

Rhetorik und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Kommunikation kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die Bedeutung von Körpersprache, Gestik und Mimik entwickeln
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsstile und deren Auswirkungen analysieren
  • Strichaufzählung
    Fremd- und Selbstbewertung unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Feedback-Geben und Feedback-Nehmen beherrschen
  • Strichaufzählung
    vielfältige Kommunikationssituationen (auch Prüfungssituationen) reflektieren

Präsentation

  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile unterschiedlicher Präsentationsmedien erfassen
  • Strichaufzählung
    Referate vorbereiten, durchführen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit adäquaten Medien vor unterschiedlich großen Gruppen präsentieren

INFORMATIK: E-LEARNING REPETITORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, die Dienste des Internet und andere elektronische Medien zur Informationsbeschaffung zu verwenden;
  • Strichaufzählung
    grundsätzliche Fähigkeiten erwerben, elektronisch angebotenes Lern- und Informationsmaterial zum Wissenserwerb zu nutzen und in seiner Zuverlässigkeit und Qualität richtig einzuschätzen;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied von synchronen und asynchronen Kommunikationstools kennen und verschiedene Kommunikationsformen zielorientiert einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Probleme verstehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand E-Learning Repetitorium ist so auszurichten, dass mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse Lernprozesse mit Hilfe von Software bzw. der Dienste des Internet unterstützt werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können. Die Unterrichtsgestaltung soll beispielgebend für die eigene Arbeitsorganisation der Studierenden auch außerhalb des Unterrichts sein.

Die Ziele und Inhalte im Abschnitt Lehrstoff sind vom Umfang her für zwei Semesterwochenstunden dimensioniert. Sollte nur eine Semesterwochenstunde zur Verfügung stehen, so sind die kursiv gesetzten Vorgaben nicht verbindlich.

Lehrstoff:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Methoden für zielorientierte und effiziente Suche im Internet kennen und anwenden lernen
  • Strichaufzählung
    in einer virtuellen Klasse arbeiten können: Lerneinheiten abholen, öffnen, bedienen, bearbeiten
  • Strichaufzählung
    aktuelle Mittel der Kommunikationstechnologie einsetzen und unterschiedliche Kommunikationstools verwenden können.
  • Strichaufzählung
    Präsentationssoftware für Referate und Visualisierungen einsetzen können bzw. Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens für Handouts und Fachbereichsarbeiten in einer Textverarbeitung beherrschen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:

Bei der Konkretisierung der Ziele und Inhalte sowie der Wahl der Methoden und Unterrichtsmittel ist auf die standortbezogene Situation und die Besonderheiten der Schulform Rücksicht zu nehmen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Abschnitt B (Freigegenstände)

D. FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.