Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2025/08/0045

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0045

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 Z3
AlVG 1977 §9 Abs8

Rechtssatz

Mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme, welche konkret auf die Erlangung einer Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt abzielt, erhöht sich offenkundig die Wahrscheinlichkeit, zunächst einen Transitarbeitsplatz und über diesen sodann auch eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu erlangen, sodass eine solche Maßnahme jedenfalls nicht als von vornherein nicht zielführend anzusehen ist vergleiche etwa VwGH 6.7.2011, 2011/08/0013; 6.7.2011, 2009/08/0114; 16.11.2011, 2008/08/0273; 13.11.2013, 2013/08/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080045.L08

Im RIS seit

16.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2025

Dokumentnummer

JWR_2025080045_20250820L08