Anhang 1 zum UVP-G 2000 schafft in seinen Z 1 bis 3 ("Abfallwirtschaft") ein differenziertes System mit insgesamt 19 verschiedenen Tatbeständen für Abfallbeseitigungsanlagen iS von Anhang I Z 9 und 10 sowie Anhang II Z 11 lit. b UVP-RL mit unterschiedlichen Schwellenwerten, differenziert etwa nach gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen, nach Art der Behandlung bzw. Verwertung sowie Deponie, und auch - in Spalte 3 (Z 2 lit. f, g h sowie Z 3 lit. e, f, g) - niedrigere Schwellenwerte für bestimmte Anlagen in bestimmten schutzwürdigen Gebieten, sodass insofern auch der Standort des jeweiligen Vorhabens (etwa in oder nahe Siedlungsgebieten) berücksichtigt wird. Weder wird dabei die gesamte Klasse der Abfallbeseitigungsanlagen iSd Anhangs II Z 11 lit. b UVP-RL von der UVP-Pflicht ausgenommen, noch wird ausschließlich der Größe der Projekte Rechnung getragen, ohne weitere in Anhang III UVP-RL genannte Auswahlkriterien zu berücksichtigen (VwGH 9.10.2014, 2013/05/0078).Anhang 1 zum UVP-G 2000 schafft in seinen Ziffer eins bis 3 ("Abfallwirtschaft") ein differenziertes System mit insgesamt 19 verschiedenen Tatbeständen für Abfallbeseitigungsanlagen iS von Anhang römisch eins Ziffer 9 und 10 sowie Anhang römisch zwei Ziffer 11, Litera b, UVP-RL mit unterschiedlichen Schwellenwerten, differenziert etwa nach gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen, nach Art der Behandlung bzw. Verwertung sowie Deponie, und auch - in Spalte 3 (Ziffer 2, Litera f, g, h sowie Ziffer 3, Litera e, f, g,) - niedrigere Schwellenwerte für bestimmte Anlagen in bestimmten schutzwürdigen Gebieten, sodass insofern auch der Standort des jeweiligen Vorhabens (etwa in oder nahe Siedlungsgebieten) berücksichtigt wird. Weder wird dabei die gesamte Klasse der Abfallbeseitigungsanlagen iSd Anhangs römisch zwei Ziffer 11, Litera b, UVP-RL von der UVP-Pflicht ausgenommen, noch wird ausschließlich der Größe der Projekte Rechnung getragen, ohne weitere in Anhang römisch drei UVP-RL genannte Auswahlkriterien zu berücksichtigen (VwGH 9.10.2014, 2013/05/0078).