Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/18/0150

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2024/18/0150

Entscheidungsdatum

24.04.2025

Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §21 Abs3

Rechtssatz

Einer behebenden Entscheidung im Sinn des Paragraph 21, Absatz 3, zweiter Satz BFA-VG muss auch - unter Überbindung der in der Begründung vertretenen Rechtsansicht - entnommen werden können, welche Mängel bei der Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde unterlaufen sind. Zudem hat das VwG offenzulegen, warum es nicht in der Lage ist, die Ermittlungsmängel in der für die Erledigung des - im Rahmen des asylrechtlichen Zulassungsverfahrens abzuwickelnden - Beschwerdeverfahrens gebotenen Eile zu beseitigen vergleiche VwGH 20.4.2023, Ra 2021/19/0481, mwN). Nichts anderes gilt, wenn dem BFA zwar keine Ermittlungsmängel unterlaufen sind, das BVwG aber aufgrund von Vorbringen während des Beschwerdeverfahrens von einem mangelhaften Sachverhalt ausgeht, der die Voraussetzungen des Paragraph 21, Absatz 3, BFA-VG erfüllen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024180150.L04

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025

Dokumentnummer

JWR_2024180150_20250424L04