Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/16/0067

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2024/16/0067

Entscheidungsdatum

20.02.2025

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litb

Rechtssatz

Für die Qualifikation als Berufsausbildung kommt es auch darauf an, dass die Berufsausbildung in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen muss. Die positive Absolvierung von Prüfungen im Anschluss an eine Vorbereitungszeit im Selbststudium kann ein Indiz für die Erfüllung der quantitativen Anforderung darstellen, ersetzt aber nicht konkrete Feststellungen zum Ausmaß der in Anspruch genommenen Zeit. (hier betreffend die Vorbereitung auf Teilprüfungen zur Reifeprüfung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160067.L04

Im RIS seit

25.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2025

Dokumentnummer

JWR_2024160067_20250220L04