Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2024/04/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

13

Geschäftszahl

Ro 2024/04/0009

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 Anh1 Z20 lita

Rechtssatz

Ein geschlossenes Siedlungsgebiet ist auch optisch wahrnehmbar von der Umgebung abgrenzbar. Ausgehend davon ist es auch nicht zu beanstanden, wenn für die Beurteilung der Lage innerhalb oder außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes dem Schutzgut Landschaft (bzw. dem Landschaftsbild) eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Darüber hinaus korrespondiert dies im Ergebnis mit der Auffassung des Umweltsenates, der zufolge die konkrete Flächenwidmung der betroffenen Gebiete irrelevant sei vergleiche US 18.12.2009, US 4B/2009/19-16 [Bad Gastein], Pkt. 2.5.3.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024040009.J15

Im RIS seit

07.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2025

Dokumentnummer

JWR_2024040009_20250820J13