Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/03/0057

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0057

Entscheidungsdatum

26.05.2025

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §48 Abs3

Rechtssatz

Auch die Erhöhung der Sicherheit sowohl auf Seiten des Eisenbahnverkehrs als auch auf jener des Straßenverkehrs ist maßgeblich für die Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs, zumal dadurch Unfälle und in der Folge sowohl unmittelbar als auch mittelbar bedingte Verzögerungen und technische Verkehrsmaßnahmen vermieden werden können. Unter dem Kriterium der "Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs auf der Eisenbahn oder des Straßenverkehrs" sind die Interessen des Eisenbahnverkehrs dem Eisenbahnunternehmen und die Interessen des Straßenverkehrs dem Träger der Straßenbaulast zuzurechnen vergleiche VwGH 21.5.2019, Ro 2018/03/0050, Rn. 41).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030057.L06

Im RIS seit

01.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2025

Dokumentnummer

JWR_2024030057_20250526L05