Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/01/0068

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2024/01/0068

Entscheidungsdatum

11.12.2025

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

PyrotechnikG 2010 §39 Abs2

Rechtssatz

Ob ein örtlicher Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung vorliegt (Paragraph 39, Absatz 2, PyroTG 2010), ist letztlich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des konkreten Veranstaltungsorts und dessen Nahebereich und der konkreten Sportart zu beurteilen. Hingegen ist das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des örtlichen Zusammenhangs nicht von der Art und der Kategorie der sich in Besitz von Personen befindlichen oder verwendeten pyrotechnischen Gegenstände und Sätze abhängig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010068.L05

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2026

Dokumentnummer

JWR_2024010068_20251211L07