Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2024/01/0037
Entscheidungsdatum
11.12.2025
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Rechtssatz
Für eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 65 Abs. 1 zweiter Fall SPG ist eine konkrete fallbezogene Prognose zur Begründung einer "speziellen Rückfallgefahr" des Betroffenen nicht (mehr) erforderlich.Für eine erkennungsdienstliche Behandlung nach Paragraph 65, Absatz eins, zweiter Fall SPG ist eine konkrete fallbezogene Prognose zur Begründung einer "speziellen Rückfallgefahr" des Betroffenen nicht (mehr) erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010037.L06
Im RIS seit
27.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026
Dokumentnummer
JWR_2024010037_20251211L07