Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/22/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2023/22/0053

Entscheidungsdatum

24.01.2025

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §11 Abs1 Z5
NAG 2005 §21 Abs1
NAG 2005 §21 Abs3
NAG 2005 §47 Abs2

Rechtssatz

Eine Konstellation, in der der verfahrenseinleitende Antrag zunächst zulässigerweise im Inland gestellt und erst in der Folge die Dauer des erlaubten sichtvermerksfreien Aufenthalts überschritten wurde, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Paragraph 21, Absatz eins und 3 NAG. In einem solchen Fall ist der Versagungsgrund des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 5, NAG verwirklicht und kommt ein Zusatzantrag nicht in Betracht (VwGH 22.3.2018, Ra 2017/22/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023220053.L02

Im RIS seit

19.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025

Dokumentnummer

JWR_2023220053_20250124L01