Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/16/0142

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2023/16/0142

Entscheidungsdatum

05.09.2024

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E09303000
E6J
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

EURallg
KVG 1934 §2 Z4 lita idF 1994/629
31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs2 litb
62003CJ0494 Senior Engineering Investments VORAB

Rechtssatz

Nach dem Urteil des EuGH vom 12. Jänner 2006, Senior Engineering Investments, C-494/03, bewirkt eine Kapitalzuführung von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens der Enkelgesellschaft und sie ist geeignet, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen (Rn. 37 und 38). Der fragliche Beitrag wurde zwar vom Gesellschafter des Gesellschafters geleistet, jedoch ist hinsichtlich der Herkunft einer Kapitalzuführung nicht von einem förmlichen Ansatz auszugehen, sondern nach der tatsächlichen Zurechnung zu fragen. Wenn der Beitrag von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft gezahlt worden war, um den Wert der Gesellschaftsanteile an diesem zu erhöhen, und diese Erhöhung vor allem im Interesse des einzigen Gesellschafters der Enkelgesellschaft lag, ist der genannte Beitrag diesem zuzurechnen. Es handelt sich daher um eine "Leistung eines Gesellschafters" im Sinne von Artikel 4, Absatz 2, Buchst. b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Rn. 39). Folglich ist ein solcher Beitrag nach der genannten Richtlinie bei der Enkelgesellschaft gesellschaftsteuerpflichtig vergleiche VwGH 12.11.2019, Ra 2018/16/0122).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62003CJ0494 Senior Engineering Investments VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160142.L02

Im RIS seit

01.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2024

Dokumentnummer

JWR_2023160142_20240905L02