Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2023/08/0007
Entscheidungsdatum
02.08.2024
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1
AlVG 1977 §9 Abs1
Rechtssatz
Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung, der Zuweisung zu einer zumutbaren Arbeitsstelle tatsächlich nachzukommen (vgl. idS VwGH 20.12.2006, 2005/08/0159), ist es nicht von Bedeutung, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen das AMS in der Vergangenheit eine Zuweisung zu einer Arbeitsstelle beim selben Arbeitgeber nicht aufrechterhalten hat.Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung, der Zuweisung zu einer zumutbaren Arbeitsstelle tatsächlich nachzukommen vergleiche idS VwGH 20.12.2006, 2005/08/0159), ist es nicht von Bedeutung, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen das AMS in der Vergangenheit eine Zuweisung zu einer Arbeitsstelle beim selben Arbeitgeber nicht aufrechterhalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080007.L02
Im RIS seit
03.09.2024
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2023080007_20240802L02