Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
Ra 2022/13/0042
Entscheidungsdatum
09.05.2022
Index
L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
Norm
TourismusG Tir 2006 §2 Abs1
Rechtssatz
Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa ein Energieversorgungsunternehmen in einem Fremdenverkehrsgebiet auch Tourismuseinrichtungen mit Energie versorgt; und dass ein Transportunternehmen, das in einem Fremdenverkehrsgebiet eine Niederlassung hat, auch Transporte für Tourismuseinrichtungen durchführt. Die Umsätze dieser Unternehmen werden damit durch den Tourismus beeinflusst, was wiederum (positive) Auswirkungen auf die Umsätze des Revisionswerbers als (deren) Verpächter (auch von leeren Flächen, die für eine betriebliche Nutzung der Pächter geeignet sind) hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130042.L09
Im RIS seit
04.07.2022
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2023
Dokumentnummer
JWR_2022130042_20220509L09