Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/13/0042

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0042

Entscheidungsdatum

09.05.2022

Index

L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol

Norm

TourismusG Tir 2006 §2 Abs1

Rechtssatz

Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa ein Energieversorgungsunternehmen in einem Fremdenverkehrsgebiet auch Tourismuseinrichtungen mit Energie versorgt; und dass ein Transportunternehmen, das in einem Fremdenverkehrsgebiet eine Niederlassung hat, auch Transporte für Tourismuseinrichtungen durchführt. Die Umsätze dieser Unternehmen werden damit durch den Tourismus beeinflusst, was wiederum (positive) Auswirkungen auf die Umsätze des Revisionswerbers als (deren) Verpächter (auch von leeren Flächen, die für eine betriebliche Nutzung der Pächter geeignet sind) hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130042.L09

Im RIS seit

04.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023

Dokumentnummer

JWR_2022130042_20220509L09