Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2022/05/0128
Entscheidungsdatum
17.02.2023
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
Norm
BauO NÖ 2014 §19
BauO NÖ 2014 §23
BauRallg
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/05/0058 E 29. September 2016 RS 3
Stammrechtssatz
Bei einem Baubewilligungsverfahren, auch dann wenn eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden soll, handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem es nicht darauf ankommt, welcher Zustand besteht, sondern darauf, welcher Zustand projektgemäß herbeigeführt werden soll. Auch in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist von der Behörde zu prüfen, ob die Errichtung des projektierten Gebäudes und nicht der tatsächlich vorhandene Bau zulässig ist.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022050128.L01
Im RIS seit
20.03.2023
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Dokumentnummer
JWR_2022050128_20230217L01