Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2022/03/0239
Entscheidungsdatum
08.03.2023
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm
EpG 1950-BerechnungsV 2020
EpidemieG 1950 §17
EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z1
EpidemieG 1950 §32 Abs4
EpidemieG 1950 §7
Rechtssatz
Die Ersatzfähigkeit eines eingetretenen Verdienstentgangs setzt voraus, dass die behördliche Maßnahme kausal für den Verdienstentgang war. Die EpG 1950-BerechnungsV 2020 legt lediglich Grundsätze der Berechnung des Verdienstentgangs fest, sagt jedoch nichts darüber aus, welcher Verlust - nach den Regeln der Kausalität - überhaupt ersatzfähig ist (vgl. VwGH 16.11.2021, Ro 2021/03/0018).Die Ersatzfähigkeit eines eingetretenen Verdienstentgangs setzt voraus, dass die behördliche Maßnahme kausal für den Verdienstentgang war. Die EpG 1950-BerechnungsV 2020 legt lediglich Grundsätze der Berechnung des Verdienstentgangs fest, sagt jedoch nichts darüber aus, welcher Verlust - nach den Regeln der Kausalität - überhaupt ersatzfähig ist vergleiche VwGH 16.11.2021, Ro 2021/03/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030239.L01
Im RIS seit
30.03.2023
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Dokumentnummer
JWR_2022030239_20230308L01